Deutscher Bundestag Drucksache 18/2185 18. Wahlperiode 17.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1945 – Umgang der deutschen Auslandsvertretungen mit Ausreiseverboten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Bahrain und Saudi-Arabien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Herbst 2013 machten die Arbeitsbedingungen in Katar in Zusammenhang mit der im Jahr 2022 dort stattfindenden FIFA-WM Schlagzeilen. In miserablen Arbeitsbedingungen umgekommene Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter waren Thema in vielen deutschen und internationalen Medien. Viele hörten erstmals vom sogenannten Kafala-System, gemäß dem ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einheimischen Bürgen in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain oder den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) nicht in diese Länder ein- und vor allem auch nicht aus ihnen ausreisen dürfen (www.theguardian.com/globaldevelopment /2014/feb/26/time-to-end-kafala). Auch Prominente waren schon von solchen Ausreiseverboten betroffen, so z. B. der Fußballprofi und ehemalige marokkanische Nationalspieler Abdeslam Ouaddou (www.ksta.de/internat-- fussball/-skandal-in-katar-das-kafala-system-hat-methode,15189372,24489788. html). Das Kafala-System wird auch Sponsor-System genannt. Ohne Zustimmung des einheimischen Bürgen oder Sponsors dürfen Ausländerinnen und Ausländer auch kein Konto eröffnen oder den Arbeitsplatz wechseln. Der Sponsor verfügt gar über den Reisepass seines „Schützlings“. Gerade erst wurde Katar von den Vereinten Nationen aufgefordert, das Kafala-System abzuschaffen (www. ohchr.org/Documents/Issues/SRMigrants/A-HRC-26-35-Add1_en.pdf). Bei Streitigkeiten z. B. über Arbeitsverhältnisse, Gehälter oder andere offene Zahlungen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen des SponsorSystems sehr einfach und z. B. in Bahrain für nur 60 Euro einen „Travel Ban“ gegen Ausländerinnen und Ausländer erwirken. Hierzu bedarf es keines Gerichtsverfahrens und noch nicht einmal einer Anhörung. Beweise gegen den „Beschuldigten“, der mit einem Ausreiseverbot belegt werden soll, sind nicht nötig und der Festgehaltene wird in vielen Fällen noch nicht einmal schriftlich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Ausreiseverbot gegen ihn verhängt wurde. Einer von vielen solcher Fälle ist der deutsche Geschäftsmann Jürgen Ziebell, der seit Mai 2012 gegen seinen Willen in Bahrain festgehalten wird. Er dient Drucksache 18/2185 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode als Faustpfand in einem Streit zwischen einer bahrainischen Firma und deren Geschäftspartner in Kuwait. Jürgen Ziebell hatte seit dem Jahr 2009 als Senior Project Manager bei einer bahrainischen Firma mit deutschen Inhabern gearbeitet. Ab Mai 2011 bis November 2011 war er Managing Director einer neuen Firma der gleichen Gesellschafter . An seinem letzten Arbeitstag erfolgte der Ausgleich offener Gehaltszahlungen mit Schecks, die am 1. Dezember 2011 und 1. Januar 2012 fällig waren. Die Bank lehnte allerdings alle Schecks wegen falscher Unterschrift ab. Jürgen Ziebell reiste im Dezember 2011 nach Hamburg und kam am 10. Mai 2012 wieder nach Bahrain, um mit den Geschäftspartnern neue Projekte zu entwickeln . Am 14. Mai 2012 erfuhr er, dass gegen seinen letzten Arbeitgeber seit April 2012 ein Gerichtsverfahren anhängig ist und dass sein eigener Name nicht aus dem Handelsregister entfernt worden war. Sein Nachfolger als Geschäftsführer hat dies nach Auffassung der Fragesteller vielleicht mit Absicht nicht getan, um die Verantwortung für nachfolgende Geschäftsvorgänge auf seinen Vorgänger abwälzen zu können. Die gegen den früheren Arbeitgeber von Jürgen Ziebell klagende Firma erwirkte einen „Travel Ban“ gegen ihn, verbunden mit einer Kontosperre. Und dies, obwohl sich der Rechtsstreit zwischen den beiden Firmen laut Jürgen Ziebell auf Vorgänge bezieht, die alle im Zeitraum nach seinem Ausscheiden aus der Firma liegen. Jürgen Ziebell wandte sich an die deutsche Botschaft in Manama und bat um juristischen Beistand. Laut Jürgen Ziebell wurde ihm in der Botschaft erklärt, man sei nicht zuständig, ihm sei lediglich eine Liste mit Anwältinnen und Anwälten gegeben worden. Anwältinnen und Anwälte, die Jürgen Ziebell aufgrund der Sperrung seines Kontos bei den horrenden Anwaltshonoraren in Bahrain (12 000 bis 24 000 Euro werden hier allein als Anzahlung verlangt und kaum ein Anwalt oder eine Anwältin ist bereit auszuscheren, da die offizielle bahrainische Gebührenordnung ihnen lediglich 150 bis 200 Euro zusprechen würde) gar nicht hätte bezahlen können (www.heise.de/tp/artikel/40/40083/ 1.html). Jürgen Ziebell konnte sich erst nach fünf Monaten ein Zimmer anmieten , da er erst im Oktober 2012 Auslandssozialhilfe erhielt. Erst nachdem sich namhafte Personen aus Deutschland eingeschaltet hatten, fand Jürgen Ziebell einen Anwalt, der zum in der Gebührenordnung vorgeschriebenen Honorar die Verteidigung aufnahm. Bis dahin hatte Jürgen Ziebell sich bereits einmal selbst vor Gericht verteidigen müssen. Das Gerichtsverfahren wird nunmehr seit Jahren verschleppt, da die gegnerische Partei einfach nicht vor Gericht erscheint und der Termin darum vertagt wird (www.taz.de/!135834/). Und Jürgen Ziebell, bei dem es sich lediglich um einen exemplarischen, aber keinesfalls um einen Einzelfall handelt, sitzt weiterhin in Bahrain fest. 1. Wie viele Menschen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE auf Grundlage eines „Travel Bans“ festgehalten (bitte einzeln nach Ländern auflisten und angeben, aus welchen Ländern die Betroffenen kommen)? Saudi-Arabien: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Katar: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Bahrain: Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Bahrainischen Medien ist zu entnehmen, dass rund 3 000 Personen wegen offener Geldforderungen (zum Teil in Bezug auf Telefonrechnungen) mit einem „Travel Ban“ belegt seien. VAE: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2185 2. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE auf Grundlage eines „Travel Bans“ festgehalten (bitte einzeln nach Ländern auflisten und angeben, aus welchen Ländern die Betroffenen kommen)? Saudi-Arabien: Siehe Antwort zu Frage 1. Katar: Siehe Antwort zu Frage 1. Bahrain: Siehe Antwort zu Frage 1. VAE: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE auf Grundlage eines „Travel Bans“ festgehalten (bitte einzeln nach Ländern auflisten)? Saudi-Arabien: Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft in Riad ist in SaudiArabien derzeit ein deutscher Staatsangehöriger betroffen. Katar: Zurzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine deutschen Staatsangehörigen, die aufgrund einer Ausreisesperre in Katar festgehalten werden . Bahrain: Ein deutscher Staatsbürger hat sich mit der Bitte um Hilfe im Zusammenhang mit einem auferlegten „Travel Ban“ an die Deutsche Botschaft Manama gewandt. VAE: Den deutschen Auslandsvertretungen in den VAE sind derzeit drei Fälle bekannt, in denen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von einem „Travel Ban“ betroffen sind. 4. Wie lange werden Menschen, gegen die in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE ein „Travel Ban“ ausgesprochen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt festgehalten? Saudi-Arabien: Es sind Ausreisesperren von zwei Tagen bis zu mehreren Wochen bekannt. Katar: Nach vorliegenden Erfahrungen in Fällen deutscher Staatsangehöriger muss mit einer Dauer von ca. ein bis drei Monaten gerechnet werden. In Einzelfällen kann der Zeitraum auch mehrere Jahre betragen. Bahrain: Eine Durchschnittsdauer ist nicht bekannt. Erfahrungsgemäß können sich die Fälle über mehrere Jahre hinziehen. VAE: Die Dauer der Ausreisesperren hängt vom jeweiligen Verfahren ab und kann von ein paar Tagen bis zu mehreren Jahren dauern. 5. Wie lang dauerte der längste in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE andauernde „Travel Ban“ nach Kenntnis der Bundesregierung an (bitte einzeln nach Ländern auflisten)? Saudi-Arabien: Siehe Antwort zu Frage 4. Katar: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Bahrain: Die Bundesregierung hat Kenntnis von einem Fall, der sich über 22 Jahre erstreckte. VAE: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/2185 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie lange dauerte der kürzeste in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE andauernde „Travel Ban“ nach Kenntnis der Bundesregierung an (bitte einzeln nach Ländern auflisten)? Saudi-Arabien: Siehe Antwort zu Frage 4. Katar: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Bahrain: Grundsätzlich ist die Aufhebung eines „Travel Bans“ unmittelbar nach der Erfüllung offener Geldforderungen möglich. VAE: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Wie lange dauerte der längste in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE andauernde „Travel Ban“ gegen einen deutschen Staatsbürger bzw. eine deutsche Staatsbürgerin nach Kenntnis der Bundesregierung an (bitte einzeln nach Ländern auflisten)? Saudi-Arabien: Der längste „Travel Ban“ gegen eine deutsche Staatsbürgerin bzw. einen deutschen Staatsbürger dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung mehrere Wochen an. Katar: Der längste „Travel Ban“ gegen eine deutsche Staatsbürgerin bzw. einen deutschen Staatsbürger dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung sieben Monate an. Bahrain: Der bei der Deutschen Botschaft bekannte Fall zieht sich bereits seit mehr als zwei Jahren hin. VAE: Der längste „Travel Ban“ gegen eine deutsche Staatsbürgerin bzw. einen deutschen Staatsbürger dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als zwei Jahre an. 8. Wie lange dauerte der kürzeste in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE andauernde „Travel Ban“ gegen einen deutschen Staatsbürger bzw. eine deutsche Staatsbürgerin nach Kenntnis der Bundesregierung an (bitte einzeln nach Ländern auflisten)? Saudi-Arabien: Der kürzeste in Saudi-Arabien andauernde „Travel Ban“ gegen eine deutsche Staatsbürgerin bzw. einen deutschen Staatsbürger dauerte wenige Tage an. Katar: Der kürzeste in Katar andauernde „Travel Ban“ gegen eine deutsche Staatsbürgerin bzw. einen deutschen Staatsbürger dauerte zwei Wochen an. Bahrain: siehe Antwort zu den Fragen 3 und 7. VAE: Der kürzeste in den VAE andauernde „Travel Ban“ gegen eine deutsche Staatsbürgerin bzw. einen deutschen Staatsbürger dauerte wenige Tage. 9. Welche konkreten Möglichkeiten, auf die Regierungen Saudi-Arabiens, Katars, Bahrains und der VAE mit dem Ziel, die Praxis der Ausreisesperren und das Kafala-System als solches zu beenden, sieht die Bundesregierung für sich? 10. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um auf ein Ende des Kafala-Systems oder dessen grundlegende Reformierung inklusive der Beendigung von „Travel Bans“ in Saudi-Arabien, Katar , Bahrain und den VAE hinzuwirken? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2185 Die Bundesregierung hat die Thematik bereits wiederholt mit hochrangigen Regierungsvertretern angesprochen und sich mit Nachdruck für eine Aufhebung der Reisesperren und eine Reform des Kafala-Systems eingesetzt und wird dies auch zukünftig tun. 11. Welche konkreten Maßnahmen sind bislang auf der Ebene der Europäischen Union ergriffen worden, um auf ein Ende des Kafala-Systems oder dessen grundlegende Reformierung inklusive der Beendigung von „Travel Bans“ in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE hinzuwirken? Die Europäische Union (EU) hat die Thematik regelmäßig gegenüber dem Golfkooperationsrat , den nationalen Regierungen und Menschenrechtsinstitutionen angesprochen und zum Ausdruck gebracht, dass eine Abschaffung des KafalaSystems wünschenswert sei. 12. Welche konkreten Möglichkeiten haben die deutschen Auslandsvertretungen in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE, um deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, gegen die ein „Travel Ban“ verhängt wurde, beizustehen? Auf konsularischer Ebene können die deutschen Auslandsvertretungen betroffenen Personen Rechtsanwaltslisten zur Verfügung stellen. Weiterhin können sie bei Bedarf auch Dolmetscher vermitteln. Sie können einen Antrag auf Auslandssozialhilfe entgegennehmen und – nach Genehmigung des Antrags durch den zuständigen Sozialhilfeträger – die Sozialhilfe an die betreffende Person auszahlen . Zudem können die deutschen Auslandsvertretungen die Fälle vermittelnd mit den lokalen Behörden oder Arbeitgebern aufnehmen und durch politische Gespräche auf höherer Ebene flankieren. 13. Inwieweit ist es den deutschen Auslandsvertretungen möglich, bei den Regierungen von Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE zugunsten deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, gegen die ein „Travel Ban“ verhängt wurde, zu intervenieren bzw. Einfluss darauf zu nehmen, dass ihnen die Erlaubnis, auszureisen, schneller erteilt wird? Die Auslandsvertretungen können lediglich vermittelnd gegenüber den Regierungen von Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE tätig werden. 14. Inwieweit ist es den deutschen Auslandsvertretungen in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE möglich, einen laufenden Gerichtsprozess gegen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu beschleunigen und ihnen infolge dessen eine schnellere Ausreise zu ermöglichen? Die deutschen Auslandsvertretungen können nicht in laufende Gerichtsverfahren eingreifen. Auch hier ist nur ein vermittelndes Tätigwerden möglich, insbesondere , wenn die Ausreisesperre auf eine private Geldforderung zurückzuführen ist und die Entscheidung über den Verzicht auf die Forderung nicht bei einer staatlichen Stelle liegt. Drucksache 18/2185 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Inwiefern ist es den deutschen Auslandsvertretungen in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE möglich, für juristischen Beistand für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, gegen die ein „Travel Ban“ verhängt wurde, zu sorgen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 16. Inwiefern sind die deutschen Auslandsvertretungen im Rahmen des Konsulargesetzes sogar hierzu verpflichtet? Die hier infrage kommende Anspruchsgrundlage im Konsulargesetz (§ 5 Absatz 3 Satz 2) ist eine Kann-Bestimmung. Sie greift z. B. nicht, wenn dem Betroffenen nach den Gesetzen des Gastlandes ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt wird oder wenn es sich um ein Zivilverfahren handelt. 17. Welche Hilfe haben deutsche Botschaften in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE wann welchen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern , die mit einem „Travel Ban“ belegt waren, zukommen lassen? Saudi-Arabien: Im aktuellen Fall der Ausreisesperre für einen deutschen Staatsangehörigen hat die Botschaft das saudische Außenministerium per Verbalnote um Unterstützung gebeten. In der Vergangenheit erfolgten vermittelnde Telefonate mit den lokalen Behörden. Katar: Die Deutsche Botschaft hat die betroffenen Personen je nach Fallkonstellation konsularisch betreut, hat beim katarischen Außenministerium interveniert und/oder vermittelnde Gespräche mit Behörden geführt. Bahrain: Im aktuellen Fall erfolgten konsularische Betreuung sowie wiederholte Gespräche mit hohen bahrainischen Regierungsvertretern. VAE: Die deutschen Auslandsvertretungen in den VAE haben die betroffenen Personen konsularisch betreut, beim Außenministerium der VAE interveniert und/oder vermittelnde Gespräche mit Vertretern der Regierung und der Justiz geführt. 18. Welche konkreten Erfolge haben deutsche Botschaften in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE mit diesen Maßnahmen erzielt (bitte einzeln auflisten)? 19. Inwiefern konnten deutsche Botschaften in Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und den VAE durch ihre Intervention die Ausreise von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die mit einem „Travel Ban“ belegt worden waren, beschleunigen? Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Saudi-Arabien: Bei den bisherigen abgeschlossenen Fällen konnte die Aufhebung der Ausreisesperre bewirkt werden. Katar: In allen Fällen konnte die Aufhebung der Ausreisesperre beschleunigt werden. Bahrain: Im aktuellen Fall führten die Bemühungen der Deutschen Botschaft in Manama bisher nicht zum gewünschten Erfolg. VAE: Zwischen den Maßnahmen der deutschen Auslandsvertretungen in den VAE und der Aufhebung der Ausreisesperren lässt sich kein unmittelbarer Zusammenhang ableiten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2185 20. Welche Hilfe hat die deutsche Botschaft in Manama wann welchen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die mit einem „Travel Ban“ belegt waren, zukommen lassen? Bisher hat sich ein deutscher Staatsbürger im Jahr 2012 mit der Bitte um Hilfe an die Deutsche Botschaft Manama gewandt. Es erfolgten eine konsularische Betreuung sowie wiederholte Gespräche mit hohen bahrainischen Regierungsvertretern . 21. Welchen konkreten Erfolg hatte die deutsche Botschaft in Manama mit diesen Maßnahmen? Im aktuellen Fall führten die Bemühungen der Deutschen Botschaft in Manama bisher nicht zum gewünschten Erfolg. Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Manama setzen sich weiterhin dafür ein, diesen schwierigen Fall zu lösen. 22. Inwiefern konnte die deutsche Botschaft in Manama durch ihre Intervention die Ausreise von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die mit einem „Travel Ban“ belegt worden waren, beschleunigen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. 23. Welche Hilfe hat die deutsche Auslandsvertretung in Bahrain bisher dem deutschen Staatsbürger und Geschäftsmann Jürgen Ziebell zukommen lassen ? In diesem Fall erfolgten eine konsularische Betreuung sowie wiederholte Gespräche mit hohen bahrainischen Regierungsstellen. 24. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die deutsche Botschaft in Bahrain alles ihr Mögliche getan hat, um Jürgen Ziebell zu unterstützen? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Deutsche Botschaft in Bahrain alle Möglichkeiten der Unterstützung ausgeschöpft hat. 25. Wann ist Jürgen Ziebell zum ersten Mal in der deutschen Botschaft in Manama vorstellig geworden und hat von seinem Fall berichtet? Dies geschah im August 2012. 26. Welche konkrete Hilfe hat Jürgen Ziebell bei seinem ersten Besuch in der deutschen Botschaft in Manama erbeten? Inwiefern, und in welchem Maße wurde der Bitte Jürgen Ziebells nach konkreter Hilfe entsprochen? Bei seinem ersten Besuch in der Deutschen Botschaft in Manama ersuchte er in erster Linie um Hilfe in einem Zivilrechtsstreit. Er wurde dahingehend beraten, sich in diesem Verfahren durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen, da deutsche Auslandsvertretungen keine rechtsver- bindliche Auskunft zur Rechtslage im Gastland geben können. Drucksache 18/2185 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Übernahme der Kosten für einen Rechtsanwalt in einem Zivilrechtsverfahren konnte ihm nicht gewährt werden, da dies in Zivilrechtsverfahren generell nicht möglich ist. 27. Hat Jürgen Ziebell bei seinem ersten Besuch in der deutschen Botschaft in Manama bereits um juristischen Beistand gebeten? Wenn ja, wurde dieser Bitte entsprochen? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 28. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Jürgen Ziebell völlig mittellos war, als er zum ersten Mal in der deutschen Botschaft in Manama vorstellig wurde? Der Bundesregierung war nicht bekannt, dass er mittellos war, als er zum ersten Mal in der deutschen Botschaft in Manama vorstellig wurde. 29. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Honorare von Anwälten und Anwältinnen in Bahrain? Die Honorare von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind Verhandlungssache und weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Nach Auskunft bahrainischer Anwaltskanzleien belaufen sich die Anwaltskosten vor einem Zivilgericht in erster Instanz auf 10 Prozent des Streitwerts, es sei denn, es wird ein Stundenhonorar vereinbart, das i. d. R. zwischen ca. 250 und 850 US-Dollar liegen kann. 30. Wurde der Anwalt, der Jürgen Ziebell inzwischen vertritt, ihm von der deutschen Botschaft in Manama oder von bahrainischen Behörden zur Seite gestellt? Wenn ihm die deutsche Botschaft den Anwalt zur Seite gestellt hat, wann genau hat sie dies getan, und hat sie sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen ? Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft in Manama wurde der Anwalt vom bahrainischen Gericht zugewiesen. 31. Wann genau hat Jürgen Ziebell einen Antrag auf Auslandssozialhife gestellt ? Der Antrag wurde am 17. September 2012 gestellt. 32. Wann genau wurde dem Antrag von Jürgen Ziebell auf Auslandssozialhilfe entsprochen? Der Antrag auf Auslandssozialhilfe wurde am 20. September 2012 vom zuständigen Sozialhilfeträger positiv beschieden. Die erste Auszahlung wurde am darauffolgenden Arbeitstag der Botschaft, dem 23. September 2012, vorgenommen . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2185 33. Wann haben welche Vertreter der Bundesregierung mit welchen Vertretern der Regierung von Bahrain den Fall des Jürgen Ziebell thematisiert? 34. Wann, und wie oft haben Angehörige der deutschen Botschaft in Manama mit Vertretern der bahrainischen Regierung oder bahrainischer Behörden den Fall des Jürgen Ziebell thematisiert? Die Fragen 33 und 34 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Bahrain sprach den Fall mehrfach gegenüber zuständigen hohen bahrainischen Regierungsvertretern an (u. a. mehrfach gegenüber dem Justizminister, gegenüber verschiedenen hochrangigen Gesprächspartnern im bahrainischen Außenministerium, gegenüber dem Präsidenten der bahrainischen Handelskammer, gegenüber dem Court of the Crown Prince sowie politischen Beratern am Königshof) und bat um Unterstützung , insbesondere zur Verfahrensbeschleunigung. Im Oktober 2012 und erneut Anfang September 2013 setzte sich auch der Beauftragte des Auswärtigen Amts für Nah- und Mittelost und Maghreb, Botschafter Boris Ruge, in bilateralen Gesprächen gegenüber hochrangigen bahrainischen Regierungsmitgliedern für eine schnelle und pragmatische Lösung des Falles ein. Am 17. September 2013 fand im Auswärtigen Amt ein Gespräch mit dem Botschafter von Bahrain statt, dem angesichts der bisherigen Verfahrensdauer erneut das Petitum zur Beschleunigung des Verfahrens übermittelt wurde. Die politischen Gespräche zielten insbesondere darauf, der bahrainischen Seite und allen dort beteiligten Stellen zu vermitteln, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht hinnehmbar ist und eine inakzeptable Beschneidung des Rechts auf Freizügigkeit darstellt. 35. Wie genau haben welche Vertreter der Bundesregierung bei Gesprächen mit welchen Vertretern der Regierung von Bahrain versucht, auf eine schnelle Ausreisegenehmigung für Jürgen Ziebell hinzuwirken? Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. 36. Wie genau haben Angehörige der deutschen Botschaft in Manama bei Gesprächen mit Vertretern der bahrainischen Regierung oder bahrainischer Behörden versucht, auf eine schnelle Ausreisegenehmigung für Jürgen Ziebell hinzuwirken? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 37. Wie genau haben Vertreter der Bundesregierung bei Gesprächen mit Vertretern der Regierung von Bahrain darauf hingewirkt, dass das Gerichtsverfahren gegen Jürgen Ziebell nicht weiter verzögert wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. 38. Wie genau haben Angehörige der deutschen Botschaft in Manama bei Gesprächen mit Vertretern der bahrainischen Regierung oder bahrainischer Behörden darauf hingewirkt, dass das Gerichtsverfahren gegen Jürgen Ziebell nicht weiter verzögert wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Drucksache 18/2185 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 39. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Jürgen Ziebell in dem Hauptsacheverfahren nicht anwaltlich vertreten wird, da die bahrainischen Behörden ihm lediglich einen Anwalt für den Teilbereich des Ausreiseverbots gewährt haben (taz vom 31. März 2014 „Wenn Gerichte nicht Recht sprechen “)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die in Rede stehende Person in dem Hauptsacheverfahren nicht anwaltlich vertreten wird. 40. Haben die Bundesregierung und/oder die deutsche Botschaft in den letzten Jahren darauf hingewirkt, dass die Anschuldigungen, die gegen Jürgen Ziebell im Raum stehen, einer Prüfung unterzogen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 41. Hat die deutsche Botschafterin in Bahrain, Sabine Taufmann, schon einmal ein persönliches Gespräch mit Jürgen Ziebell geführt? Wenn ja, wann genau, und wie häufig hat die deutsche Botschafterin mit Jürgen Ziebell gesprochen? Die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Bahrain hat bisher kein persönliches Gespräch mit der in Rede stehenden Person geführt. Er wurde vom Gesandten, dem Ständigen Vertreter der Botschafterin, und von verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Botschaft mehrfach wahrgenommen. 42. Hat Jürgen Ziebell um ein persönliches Gespräch mit der deutschen Botschafterin in Bahrain gebeten? Wenn ja, wie oft, und wann genau wurde diese Bitte vorgetragen? Die Bitte wurde mehrfach bei unterschiedlichen Gelegenheiten vorgetragen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333