Deutscher Bundestag Drucksache 18/2192 18. Wahlperiode 18.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1944 – Arbeitsbedingungen in Katar Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im letzten Herbst geriet Katar wegen der Arbeitsbedingungen insbesondere der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter für die Bauprojekte, die in Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2022 in dem Golfemirat stehen, in die Schlagzeilen. Die Rede war von Zwangsarbeit bei 50 Grad Celsius , überfüllten Unterkünften und viel zu wenig Trinkwasser. Nach neusten Erkenntnissen wird in manchen Arbeitsstellen den ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern lediglich salziges Wasser zum Trinken und Kochen zur Verfügung gestellt (www.ituc-csi.org/ituc-special-report-the-case?lang=en). All diese Faktoren haben bereits zum Tod vieler Menschen geführt. Zwischen dem 4. Juni und dem 8. August 2013 sollen so 44 nepalesische Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter gestorben sein. Laut einer Studie des Internationalen Gewerkschaftsbundes vom März 2014 sind seit Vergabe der Weltmeisterschaft (WM) an Katar im Jahr 2010 bisher 1 200 Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar ums Leben gekommen (www.ituc-csi.org/ituc-special-report-the-case?lang=en). Schätzungen gehen davon aus, dass bis zum Start der WM im Jahr 2022 etwa 4 000 Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter wegen der katastrophalen Bedingungen ihr Leben lassen werden (www.theguardian.com/world/2013/sep/25/ revealed-qatars-world-cup-slaves). Katar, das reichste Land der Welt (www.forbes.com/sites/bethgreenfield/2012/ 02/22/the-worlds-richest-countries/), hat die weltweit höchste Anzahl von Migrantinnen und Migranten im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung (88 Prozent der Bevölkerung sind Migrantinnen und Migranten, www. ohchr.org/EN/countries/MENARegion/Pages/QAIndex.aspx). Ihnen werden fundamentale Rechte und Freiheiten vorenthalten – unabhängig davon, ob es sich um arme Migrantinnen und Migranten, die kommen, um ihren Familien daheim das Überleben zu sichern, oder gut ausgebildete und gut bezahlte Beschäftigte handelt. Letztlich werden ihnen fast allen im Rahmen des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kafala-Systems, genannt auch Sponsor-System, fundamentale Menschenrechte und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte vorenthalten. So werden sie faktisch in den Status von Sklavinnen und Sklaven zurückgeworfen. Das Kafala-System legt fest, dass Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Katars Drucksache 18/2192 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ihre ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praktisch besitzen: sie rekrutieren sie, haben die alleinige Kontrolle über ihre Gehälter und Arbeitsbedingungen und können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Ausweise ausstellen oder aber verweigern. Ohne einen Ausweis werden die Betroffenen zu Illegalen und können in Haft genommen werden. In den völlig überfüllten Haftzentren werden insbesondere Frauen und Kinder – auch Babys – eingesperrt, weil sie keine gültigen Papiere vorweisen können oder aber allein aus dem Grund, dass sie unverheiratete Mütter sind (www.ituc-csi.org/ ituc-special-report-the-case?lang=en). Darüber hinaus konfiszieren die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zumeist die Pässe ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und entscheiden darüber, ob diese den Job wechseln dürfen und sogar darüber, ihnen eine Ausreise zu genehmigen oder zu verweigern (www.ohchr.org/EN/countries/MENARegion/Pages/QAIndex.aspx). Im Mai 2014 hat Katar infolge des massiven internationalen Drucks angekündigt, das Kafala-System in seiner jetzigen Form abschaffen zu wollen. Allerdings wurde weder konkretisiert, durch welche neuen Regelungen das Sponsor-System ersetzt werden soll, noch wann genau eine Gesetzesänderung in Kraft treten soll. Außerdem klang in der Mitteilung an, fortan solle das Innenministerium Ausreisegenehmigungen erteilen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden so weiterhin in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt bleiben. (www. focus.de/sport/fussball/wm-2014/wm-katar-schafft-umstrittenes-kafalasystem -ab_id_3844934.html). Hinzukommt, dass mit massivem Widerstand sowohl der Geschäftsleute als auch des Schura-Rates gegen eine solche Gesetzesänderung zu rechnen ist (www.fr-online.de/wirtschaft/sklaventum-in-katarkatar -schafft-modernes-sklaventum-ab,1472780,27140100.html). Die Bedingungen, unter denen die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, von denen die meisten aus Südostasien stammen, arbeiten müssen, wurden vielfach als „Moderne Sklaverei“ bezeichnet. Den Menschen werden ihre Gehälter nicht ausgezahlt, sie müssen teilweise zu zwölft in einem Raum schlafen, andere müssen um Essen betteln. Es kommt sogar vor, dass Menschen von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern halb tot geprügelt werden (www. tagesspiegel.de/wirtschaft/fussball-wm-in-katar-gewerkschaften-befuerchten- 4000-tote-arbeiter/9624018.html). Es wird erwartet, dass Katar im Rahmen der Bauarbeiten für die FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2022 weitere 1,5 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter rekrutieren wird. Sie werden insbesondere im Bau von Stadien, Straßen und Hotels eingesetzt werden. Nach Schätzungen wird Katar etwa 100 Mrd. US-Dollar für Infrastrukturprojekte ausgeben, die in Zusammenhang mit der Fußball-WM stehen (www.theguardian.com/world/2013/sep/25/revealed-qatars-world-cupslaves ). Sowohl der Internationale Gewerkschaftsbund als auch der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte von Migranten, Francois Crépeau, haben kürzlich eindringlich dazu aufgerufen, das Kafala-System endlich abzuschaffen und die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar und ihre Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Im November letzten Jahres hatte auch das Europäische Parlament die Arbeitsbedingungen in Katar verurteilt und die FIFA dazu aufgefordert, gegenüber Katar deutlich zu machen, dass Zwangsarbeit und Sklaverei nicht toleriert werden (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/wm-baustelleneu -parlament-verurteilt-arbeitsbedingungen-in-katar-a-935021.html). Dass die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar stattfinden wird, gibt vielen Kritikerinnen und Kritikern Hoffnung, dass die weltweiten Schlagzeilen über die miserablen Arbeitsbedingungen in Katar das Emirat endlich zu einer Reform bewegen werden. Aber auch auf politischer Ebene muss dringend auf Fortschritte bezüglich der Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter gedrängt werden. Katar gilt der Bundesregierung als „in vielen regionalpolitischen Fragen […] wichtiger Partner“. Auch der Handel mit dem Golfemirat nimmt ständig zu, eine rege Besuchsdiplomatie hat sich zwischen beiden Ländern ent- wickelt. Deutsche Firmen sind in Katar in unterschiedlichen Bereichen aktiv – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2192 unter anderem auch in der Bauwirtschaft (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Katar/Bilateral_node.html). Die Bundesregierung wäre aufgrund ihrer guten und vielseitigen Beziehungen zu Katar durchaus in der Lage, auf eine Verbesserung der Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzuwirken. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung thematisiert bei allen Gesprächen mit der katarischen Regierung die Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte in Katar und äußert die Erwartung, dass die angekündigten Reformen umgehend umgesetzt werden. Zuletzt geschah dies Anfang Juni 2014 durch den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und Ende Juni 2014 durch die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Prof. Dr. Maria Böhmer. Die katarische Regierung setzt sich konstruktiv mit dem Thema auseinander und ist bemüht, die Lage der Gastarbeiter im Land zu verbessern. Hierzu lässt man sich von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und auf der Basis eines jüngst gezeichneten Memorandum of Understanding (MoU) von Singapur beraten . Gesetze und Verordnungen werden überprüft und im Sinne internationaler Standards überarbeitet und angepasst, die Zahl der Kontrolleure und Übersetzer wird erhöht. Die rechtzeitige Auszahlung der monatlichen Löhne per Banküberweisung ist nunmehr Pflicht, die Einrichtung einer Abteilung zur Überwachung des sog. Wage Protection Systems (WPS) soll bald operativ sein. Der katarische Regierungsentwurf für Reformen beinhaltet Lockerungen im bislang gültigen Kafala-System, das den Aufenthalt und insbesondere die Ausreise von in Katar lebenden Ausländern regelt, jedoch nicht dessen ersatzlose Streichung . Geplant ist eine Modifizierung der Stellung des privaten Sponsors. An die Stelle seiner persönlichen für die Ausreise eines ausländischen Arbeitnehmers notwendigen Zustimmung soll ein automatisiertes, beim Innenministerium angesiedeltes Verfahren treten, das im Regelfall die Zustimmung binnen einer 72-stündigen Verschweigefrist vor Ausreise automatisch erteilt. Katarische Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer sollen zukünftig vertraglich die Dauer des Arbeitsverhältnisses festlegen können. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses soll der Arbeitnehmer am Ende der vertraglichen Laufzeit problemlos zu einem anderen Arbeitgeber wechseln können. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen soll der Arbeitnehmer nach fünf Jahren die Arbeitsstelle wechseln dürfen. Bestehende Arbeitsverträge sollen in einer Übergangsfrist nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes entsprechend angepasst werden. Die Einbehaltung des Passes ist bereits jetzt unter Strafe gestellt, jedoch noch weit verbreitete Praxis. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst alle Bereiche des wirtschaftlichen Handelns, einschließlich der Privathaushalte. Die Bundesregierung befindet sich mit deutschen Wirtschaftsverbänden und Unternehmen in einem intensiven Dialog, wie gemeinsam zu einer substantiellen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Katar beigetragen werden kann und erwartet von deutschen Unternehmen, die im Ausland Aufträge durchführen, dass sie auf die Einhaltung geltender arbeitsrechtlicher Standards achten. Es wird regelmäßig an den universellen Charakter der Menschenrechte und an die soziale Verantwortung aller erinnert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zusammen mit dem Auswärtigen Amt am 26. Februar 2014 die Initiative zu einem Informationsaustausch für interessierte deutsche Unternehmen ergriffen, in dem auf die besonderen Rahmenbedingungen eines wirtschaftlichen Engagements in den Golfstaaten und das Thema Arbeitsrecht eingegangen wurde. Die für die untere Golfregion zuständige Deutsche Auslandshandels- kammer war an der Veranstaltung aktiv beteiligt. Drucksache 18/2192 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das in Doha angesiedelte United Nations Human Rights Training and Documentation Center ist im Dialog mit der katarischen Seite und bietet seine Unterstützung an. 1. Wie viele Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Katar auf (bitte nach Herkunftsland und Art der Beschäftigung aufschlüsseln)? Die Zahl der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten wurde vom katarischen Innenministerium im April 2014 mit 1,39 Millionen angegeben, zum überwiegenden Teil aus den Herkunftsländern Indien, Nepal, Bangladesch, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka sowie arabischen und afrikanischen Staaten. Die genauen Zahlen fluktuieren durch Zu- und Abgänge ständig. 2. Wie viele dieser in Katar sich aufhaltenden Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten leben nach Kenntnis der Bundesregierung unter den oben beschriebenen sklavenähnlichen Bedingungen? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 3. Wie genau würde die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar beschreiben? Sind die Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter nach Ansicht der Bundesregierung mit internationalen Standards in Einklang ? Defizite bestehen bei der Umsetzung geltenden katarischen Rechts und internationaler ILO-Standards. Entscheidend für die Frage, ob sich die Arbeitsbedingungen verbessern, ist, ob die im Mai 2014 verkündeten Reformen der Arbeitsstandards in der Praxis auch umgesetzt und deren Einhaltung durchgesetzt werden . Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass den Arbeiterinnen und Arbeitern in Katar teilweise sogar trinkbares Wasser vorenthalten bzw. lediglich salziges Wasser zur Verfügung gestellt wird und dass sie unter menschenunwürdigen Bedingungen, zusammengepfercht in überfüllten Räumen, leben müssen? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die den ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern in Katar zur Verfügung gestellte Arbeits- und Sicherheitsausrüstung häufig entweder mangelhaft ist oder eine solche gar nicht existiert? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 6. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung die medizinische Versorgung der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar ausreichend? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. Die kata- rische Regierung hat im Rahmen der geplanten Einführung neuer Standards für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2192 Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten auch eine geregelte medizinische Versorgung vorgesehen. 7. Wie viele Fälle von körperlichen Misshandlungen ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Katar sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Geschlecht und Herkunft der Opfer aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 8. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Regierung von Katar nach Kenntnis der Bundesregierung, um zu verhindern, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst die Kosten für ihre Rekrutierung tragen müssen? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Regierung von Katar Druck auf Diplomatinnen und Diplomaten aus anderen Ländern ausübt, damit diese die miserablen Arbeitsbedingungen ihrer Landsleute nicht publik machen? Wenn ja, wie genau sehen diese Einschüchterungsversuche aus, und welche konkreten Fälle sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 10. Von wieviel Prozent der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Katar werden nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die Pässe durch die jeweiligen „Sponsoren“ einbehalten, obwohl dies selbst nach katarischem Recht bereits seit dem Jahr 2009 verboten ist? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. In wieviel Prozent dieser Fälle hat das Innenministerium von Katar nach Kenntnis der Bundesregierung den Opfern eine Ausreisegenehmigung erteilt ? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 12. Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung die durch die Regierung in Katar durchgeführten Inspektionen ausreichend, und werden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge solcher Inspektionen Missstände benannt und beseitigt (wenn dies der Fall ist, bitte konkrete Beispiele nennen und prozentual einordnen a) in wie vielen Fällen Inspektionen stattfinden , b) in wie vielen Fällen infolge dieser Inspektionen Missstände benannt werden, c) in wie vielen Fällen infolge einer Benennung der Missstände tatsächliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu verzeichnen sind und d) in wie vielen Fällen die Veränderung der Arbeitsbedingungen nach Ansicht der Bundesregierung befriedigend ist)? Die Zahl der Inspekteure für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen ist im letzten halben Jahr laut Aussagen der katarischen Regierung verdoppelt wor- Drucksache 18/2192 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den und soll weiter steigen. Eigene Erkenntnisse über Inspektionsergebnisse im Einzelfall liegen nicht vor. 13. Können die durchgeführten Inspektionen nach Ansicht der Bundesregierung als unabhängig bezeichnet werden? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 14. Inwiefern kann das Nationale Menschenrechtskomitee in Katar nach Kenntnis der Bundesregierung unabhängig die Rechte der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter vertreten, und in wie vielen Fällen konnte das Komitee nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeiterinnen und Arbeitern konkret bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen? Das Nationale Menschenrechtskomitee in Katar prüft nach Kenntnis der Bundesregierung alle Beschwerden von ausländischen Arbeitskräften in Katar und berichtet an die Regierung. Bezüglich der Anzahl der Fälle liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Wie viele neue ausländische Arbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Katar für die Durchführung der Infrastrukturprojekte , die in Verbindung zur WM 2022 in Katar stehen, angeworben? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 16. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsbedingungen durch die Anwerbung neuer Arbeitskräfte für die Durchführung der Infrastrukturprojekte, die in Verbindung zur WM 2022 in Katar stehen, verändert? Sofern eine Veränderung der Arbeitsbedingungen festzustellen ist, haben sich die Arbeitsbedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung verbessert oder verschlechtert, und woran genau machen sich diese Veränderungen fest? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über veränderte Arbeitsbedingungen vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 17. Wie viele ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aufgrund der Arbeitsbedingungen gestorben? Für die drei wichtigsten Herkunftsländer Indien, Nepal und Bangladesch, aus denen insgesamt 1 023 000 Arbeiterinnen und Arbeiter kommen, wird die offizielle Gesamtzahl der Toten für die Jahre 2012 und 2013 insgesamt auf 964 beziffert . Davon starben 35 Menschen bei Arbeitsunfällen und 28 aufgrund von Selbsttötungen. Wie viele dieser Todesfälle auf landesspezifische Defizite bei den Arbeitsbedingungen oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind, ist nicht eindeutig feststellbar. 18. Inwiefern und in welchem Maße hat sich nach Kenntnis der Bundesregie- rung die Anzahl der aufgrund der Arbeitsbedingungen in Katar Gestorbenen seit Vergabe der WM 2022 an Katar erhöht, und inwiefern lässt sich Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2192 ein direkter Zusammenhang zwischen der Anwerbung neuer ausländischer Arbeiterinnen und Arbeiter für die Durchführung der Infrastrukturprojekte , die in Verbindung zur WM 2022 in Katar stehen, einerseits und der Anzahl von durch die Arbeitsbedingungen Getöteten andererseits, herstellen ? Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor. 19. Welche konkreten Entwicklungen der Arbeitsbedingungen für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in Katar hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bekanntwerden der Zustände im Herbst 2013 gegeben ? Das Nationale Menschenrechts-Komitee in Katar hat im Jahr 2013 Richtlinien für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards im Bereich Unterbringung und Gesundheitsversorgung von ausländischen Arbeitskräften herausgegeben. Die Innenbehörden haben eine Reform des Aufenthaltsrechts angekündigt. Das Arbeits - und Sozialministerium hat die Zahl von Inspekteuren für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen verdoppelt, und das Vorbereitungskomitee für die Fußball-WM 2022 hat am 11. Februar 2014 eine Charta veröffentlicht, die Richtlinien zur Behandlung von Arbeitskräften beinhaltet, die im Rahmen von Projekten mit Bezug zur Fußball-WM 2022 beschäftigt sind. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Sind die von Katar verabschiedeten Chartas für Arbeiterinnen und Arbeiter , die im April 2013 und im Februar 2014 infolge von internationalem Druck veröffentlicht wurden, nach Ansicht der Bundesregierung dazu geeignet , die Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar zu verbessern und deren Rechte zu stärken? Wenn dies nach Ansicht der Bundesregierung nicht der Fall ist, in welchen Punkten genügen die Chartas nach Ansicht der Bundesregierung nicht den internationalen Standards? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 21. Werden die Bestimmungen der beiden Chartas für Arbeiterinnen und Arbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung in all ihren Details und durchgehend angewandt? Wenn nein, welche Punkte kommen nach Ansicht der Bundesregierung nicht durchgehend zur Anwendung? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 22. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung hinnehmbar, dass weiterhin ganze Berufszweige explizit vom katarischen Arbeitsrecht ausgeschlossen werden (www.ituc-csi.org vom 16. März 2014 „The case against Qartar“), und hat die Bundesregierung im Rahmen des politischen Dialogs mit Katar diese Benachteiligung thematisiert? Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit katarischen Vertretern mehrfach die vollständige Umsetzung arbeitsrechtlicher Normen thematisiert. Drucksache 18/2192 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche Berufszweige genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom katarischen Arbeitsrecht ausgeschlossen (bitte einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Wie viele sich in Katar aufhaltende Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Rahmen des Kafala-Systems in Katar festgehalten und an der Ausreise gehindert ? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 25. Wie viele sich in Katar aufhaltende Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Kafala-Systems in Katar festgehalten und an der Ausreise gehindert? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 26. Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auf Grundlage des Kafala-Systems in Katar festgehalten, und für wie lange? Seit dem Jahr 2005 sind der Deutschen Botschaft in Doha zwölf Fälle bekannt geworden. Die durch die Kafala-Bestimmungen verursachte Verzögerung der Ausreise betrug zwischen einem und sieben Monaten. 27. Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf Grundlage des Kafala-Systems in Katar festgehalten? Keine. 28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils wann ergriffen , um in Katar auf Grundlage des Kafala-Systems festgehaltene deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu unterstützen und ihnen eine Ausreise zu ermöglichen? In insgesamt zwölf Fällen seit dem Jahr 2005 unterstützte die deutsche Botschaft in Doha deutsche Staatsbürger durch konsularische Betreuung, Vermittlung von Rechtsanwälten, Intervention beim Außenministerium von Katar sowie durch Gespräche mit Vertretern der Regierung und der Justiz. Die Interventionen seitens der Deutschen Botschaft haben die Aufhebung der Ausreisesperren beschleunigt . 29. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils wann ergriffen , um auf die Regierung von Katar einzuwirken, die Arbeitsbedingungen der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbessern? Die Bundesregierung thematisiert bei allen Gesprächen mit der katarischen Regierung die Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte in Katar und äußert die Erwartung, dass die angekündigten Reformen umgehend umgesetzt werden. Zuletzt geschah dies Anfang Juni 2014 durch den Bundesminister des Auswär- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2192 tigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und Ende Juni 2014 durch die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Prof. Dr. Maria Böhmer. 30. Welche konkreten Maßnahmen hat die Europäische Union (EU) jeweils wann ergriffen, um auf die Regierung von Katar einzuwirken, die Arbeitsbedingungen der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbessern ? Die EU spricht die Thematik regelmäßig gegenüber dem Golfkooperationsrat, der katarischen Regierung und Menschenrechtsinstitutionen in Katar an und bringt zum Ausdruck, dass eine Abschaffung des Kafala-Systems wünschenswert sei. In seiner Entschließung von November 2013 hat das Europäische Parlament die Regierung von Katar u. a. aufgefordert, alle einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften auch in der Praxis anzuwenden. Ferner wurde Katar aufgefordert, noch nicht ratifizierte ILO-Kernarbeitsnormen und die VN-Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer zu ratifizieren. 31. Welche konkreten Maßnahmen haben andere Länder nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wann ergriffen, um auf die Regierung von Katar einzuwirken, die Arbeitsbedingungen der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbessern? Der Bundesregierung liegen darüber keine eigenen Erkenntnisse vor 32. Welche konkreten Initiativen und Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die von internationalen Organisationen, wie z. B. der ILO (International Labour Organization), dem UN-Menschenrechtsrat oder UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen), unternommen wurden , um auf die Regierung von Katar einzuwirken, die Arbeitsbedingungen von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbessern? Der VN-Sonderbeauftragte für die Rechte von Migranten, François Crépeau, hat im November 2013 Katar besucht und eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Lage von Arbeitsmigranten in Katar überreicht. Das Thema wurde darüber hinaus von der Bundesregierung im VN-Menschenrechtsrat im Rahmen des universellen Staatenüberprüfungsverfahrens von Katar im Mai 2014 angesprochen. Der Verwaltungsrat der ILO hat – auch mit Zustimmung der Bundesregierung als dessen Mitglied – im Rahmen zweier vom Internationalen Gewerkschaftsbund eingeleiteten Beschwerdeverfahren im März 2014 Empfehlungen verabschiedet . Darin wurde die Regierung von Katar ersucht, ohne weitere Verzögerungen ihr Arbeitsrecht zu ändern, um Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen zu ermöglichen. Hierbei sollen die Sozialpartner in vollem Umfang eingebunden werden. Ferner wurde die katarische Regierung ersucht , ihr Kafala-System umgehend auf den Prüfstand zu stellen, damit Wanderarbeitnehmer nicht länger in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen verharren müssen, aus denen sie nicht entfliehen können. Gemäß den ILO-Empfehlungen sollte den Wanderarbeitnehmern umgehend ein Zugang zur Justiz geschaffen werden, damit sie effektiv ihre Rechte geltend machen können. Ebenso sollten Beschwerdemöglichkeiten und das Arbeitsinspektionssystem gestärkt werden. Drucksache 18/2192 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils wann ergriffen , um auf die Regierung von Katar einzuwirken, das Kafala-System abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren? Die Bundesregierung hat, zuletzt Anfang Juni 2014 durch den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und Ende Juni 2014 durch die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Prof. Dr. Maria Böhmer, bei allen Gesprächen mit der katarischen Regierung die negativen Auswirkungen des KafalaSystems angesprochen und die Erwartung geäußert, dass die angekündigte Reform des Aufenthaltsrechts umgehend umgesetzt wird. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2185 vom 1. Juli 2014 verwiesen. 34. Welche konkreten Maßnahmen hat die EU ergriffen, um auf die Regierung von Katar einzuwirken, das Kafala-System abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 35. Sieht die Bundesregierung eine Alternative zur Abschaffung des KafalaSystems in Katar, bzw. wäre in ihren Augen eine Reformierung des Kafala-Systems ausreichend? Die Bundesregierung hält eine Abschaffung des Kafala-Systems für wünschenswert . Kurzfristig ist für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen entscheidend , ob die im Mai 2014 verkündeten Reformen der Arbeitsstandards auch in der Praxis angewendet und deren Einhaltung durchgesetzt werden. 36. Wie müsste nach Ansicht der Bundesregierung eine Reformierung des Kafala-Systems aussehen, um nicht gegen internationale Bestimmungen und insbesondere gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu verstoßen? Es wird auf die Antwort zu Frage 35 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 37. Inwiefern sieht die Bundesregierung aufgrund ihrer guten Beziehungen zu Katar für sich im Vergleich zu anderen Ländern besonders gute Möglichkeiten , auf die Regierung von Katar einzuwirken, um die Arbeitsbedingungen der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbessern? Die Bundesregierung nutzt ihre guten Beziehungen zu Katar im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte zu thematisieren und rasche Reformen anzumahnen. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 38. Bei welchen Gesprächen zwischen welchen Personen wurden bisher auf diplomatischer Ebene die Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Katar zwischen der Bundesregierung und der Regierung von Katar thematisiert, und mit welchem konkreten Ergebnis ? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2192 39. Gab es im Vorfeld der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2022 am 2. Dezember 2010 Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und/oder einzelnen Vertretern bzw. Delegierten des DFB im Hinblick auf das Bewerberfeld für dieses Turnier (bitte das jeweilige Datum, die Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung und des DFB sowie die jeweiligen Gesprächsorte angeben)? Nein. 40. Hat die Bundesregierung in diesen Gesprächen den DFB und/oder einzelne Vertreter bzw. Delegierte des DFB auf die vorhandenen menschenrechtlichen Defizite im Allgemeinen und/oder die Arbeitsbedingungen in Katar hingewiesen (bitte unter Angabe des Datums)? Hat die Bundesregierung im Vorfeld der Vergabe der WM 2022 dem DFB und/oder einzelnen Vertretern bzw. Delegierten des DFB eine Unterrichtung (Länderdossier u. a.) über Katar zukommen lassen, und was war ggf. der Inhalt im Einzelnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen. 41. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit Vergabe der WM nach Katar mit deutschen, in Katar tätigen Unternehmen bzw. deutschen Unternehmen , die beabsichtigen, in Katar tätig zu werden, geführt, um auf die dortigen Arbeitsbedingungen hinzuweisen und diese Unternehmen auf Einhaltung internationaler Standards bei den Arbeitsbedingungen zu verpflichten (bitte das jeweilige Datum, die jeweiligen Vertreter der Bundesregierung und die jeweiligen Vertreter der Unternehmen angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Berichte darüber vor, dass deutsche Unternehmen bei ihrem Engagement in Katar internationale Menschenrechtsstandards verletzt hätten. Die Bundesregierung erwartet von deutschen Unternehmen , die im Ausland Aufträge durchführen, dass sie auf die Einhaltung geltender arbeitsrechtlicher Standards achten. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Gegenteiliges erfolgt wäre. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 42. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit Vergabe der WM nach Katar mit Interessensvertretungen, wie der Deutsch-Emiratischen Industrie - und Handelskammer, geführt, um auf die Einhaltung internationaler Standards bei den Arbeitsbedingungen durch deutsche Unternehmen in Katar zu drängen (bitte das jeweilige Datum, die Vertreter der Bundesregierung und die Vertreter der Organisation angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333