Deutscher Bundestag Drucksache 18/2193 18. Wahlperiode 23.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2068 – Sprengstoffanschläge des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und der Tatmittelmeldedienst des Bundeskriminalamtes Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. Januar 2001 verübte der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) einen Sprengstoffanschlag in einem Lebensmittelgeschäft einer Familie iranischer Herkunft in der Probsteigasse in Köln. Der Sprengsatz war in einer Christstollendose versteckt, die der Täter einige Wochen zuvor in dem Geschäft der Familie hinterlassen hatte. Als die damals 19-jährige Tochter der Familie die Keksdose aus Neugier öffnete, zündete der Sprengsatz und verletzte die junge Frau lebensgefährlich. Unmittelbar nach dem Anschlag ermittelte die Polizei vor allem im Umfeld der Familie des Opfers nach mutmaßlichen Tätern. Nach der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 wurde anhand des so genannten Bekennervideos deutlich, dass sich der NSU auch zum Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse im Januar 2001 bekennt. In der Vernehmung des damals zuständigen Ermittlers beim Polizeipräsidium Köln, Edgar Mittler, in der 22. Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses zum NSU wurde bekannt, dass die Asservate – u. a. der Sprengstoff – mittlerweile nach der Tat vernichtet wurden (vgl. S. 669, Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses , Bundestagsdrucksache 17/14600). Auch nach einem weiteren Sprengstoffanschlag, der laut Aussagen des Angeklagten C. S. im Prozess am Oberlandesgericht (OLG) München am 12. Juni 2013 dem NSU zugerechnet werden muss, sind die Asservate unbrauchbar. Laut Aussagen von C. S. sollen sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihm gegenüber damit gebrüstet haben, dass sie einen Sprengsatz in einer Taschenlampe versteckt und dann in einem türkischen Laden in Nürnberg deponiert haben. Die „NÜRNBERGER Nachrichten“ hatten im Juni 1999 berichtet, im Lokal eines türkischen Betreibers sei eine Rohrbombe explodiert, die wie eine Taschenlampe ausgesehen habe. Ein 18 Jahre alter Angestellter hatte am 23. Juni 1999 in einer türkischen Gaststätte in der Scheuerlstraße in Nürnberg die vermeintliche Taschenlampe beim Toilettenputzen gesehen und anknipsen wollen, dabei Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juli 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. explodierte diese. Der Mann erlitt Verbrennungen und Verletzungen im Gesicht und an den Händen (vgl. u. a. „Mysteriöser Taschenlampen-Anschlag von 1999“, Bayerischer Rundfunk vom 12. Juni 2013, www.br.de/nachrichten/nsuprozess /130612-tagebuch-gerichtsreporter-100.html). Mittlerweile hat der Ge- Drucksache 18/2193 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode neralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen übernommen (vgl. „Neue Ermittlungen gegen Beate Zschäpe“, Süddeutsche Zeitung vom 18. Juni 2013, www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-neue-ermittlungengegen -zschaepe-1.1699057). Sowohl der Sprengsatz in der Probsteigasse als auch der in der türkischen Gaststätte in Nürnberg erinnern an zwei Sprengsätze, die im Frühjahr 1993 in Köln in Stadtteilen mit einem sichtbaren Anteil von Bewohnern und Bewohnerinnen migrantischer Herkunft in Haushaltsgegenständen auf der Straße abgelegt wurden : Am 12. Februar 1993 wurde ein 62-Jähriger schwer verletzt, der zuvor einen Winkelschleifer in Köln-Bilderstöckchen auf der Straße gefunden und nach Hause mitgenommen hatte. Als der Mann das Werkzeug zu Hause an die Steckdose anschloss und ausprobieren wollte, explodierte das Gerät. Am 13. März 1993 wurde ein 42-jähriger Mann türkischer Herkunft bei der Explosion eines Autohandstaubsaugers verletzt, den der Mann kurz zuvor in einem Karton auf der Straße im Kölner Stadtteil Weidenpesch gefunden hatte. Auch hier explodierte das Gerät, als es mit einer Stromquelle in Verbindung kam (vgl. „Keine heiße Spur, nur eine gute“, Kölnische Rundschau vom 12. Juni 2004). Es ist davon auszugehen, dass die für die Ermittlungen zuständigen Polizeidienststellen bzw. die jeweiligen Landeskriminalämter Nordrhein-Westfalen und Bayern den beim Bundeskriminalamt (BKA) für die zentrale Erfassung von Sprengsätzen und -mitteln zuständigen Tatmittelmeldedienst über die Sprengsätze in der Kölner Probsteigasse, in der Nürnberger Gaststätte und in Köln-Bilderstöckchen bzw. Köln-Weidenpesch und deren Bauweise bzw. Machart informiert haben und es den Ermittlern in den jeweiligen Fällen daher unter Umständen möglich gewesen wäre, einen möglichen Zusammenhang zwischen den Anschlägen abzufragen. Beim Tatmittelmeldedienst handelt es sich um eine Zentraldatei des BKA. In dieser Datei werden die durch die sachbearbeitenden Dienststellen der Länder an das BKA übermittelten Meldungen zu Ereignissen mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) gespeichert (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 666 f.). Zur Frage der Recherchemöglichkeiten im Tatmittelmeldedienst hatte der Zeuge E. Setzer vor dem 2. Untersuchungsausschuss u. a. gesagt: „Sie können mit jedem Feld recherchieren im Tatmittelmeldedienst, wobei wir automatisch – Wenn wir also eine Meldung bekommen vom Land, wird das erfasst im Tatmittelmeldedienst und von uns direkt ohne weitere Aufforderung anhand der mitgeteilten Tatmittel eine Auswertung gefahren. Diese Auswertung geben wir auch – und das ist in den Richtlinien der Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Ländern in Fällen der terroristischen Gewaltkriminalität so festgeschrieben –, diese Ermittlungsergebnisse und -erkenntnisse – wie ja auch in den Fällen 2001, 2004, aber auch Wehrmachtsausstellung geschehen –, die geben wir dann an die ermittlungsführende Dienststelle“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 668). 1. Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten sind die Sprengsätze vom 12. Februar 1993 in Köln-Bilderstöckchen und 13. März 1993 in Köln-Weidenpesch im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst? Ein Ereignis kann im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) in maximal 13 „Schirmen“ in insgesamt 234 Feldern abgebildet werden. Die in der Frage angesprochenen Ereignisse sind im Wesentlichen mit den folgenden Beschreibungen erfasst. 1. Sprengfalle in Winkelschleifer am 12. Februar 1993 in Köln, Geldernstraße Stammdaten: Tätigkeit: Anschlag, Objekt: Sprengvorrichtung, Sachverhalt: Das Opfer fand am Straßenrand einen offenbar funktionsfähigen Einhandwinkelschleifer. Das Gerät war in einer Kunststofftragetasche abge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2193 legt. Das Opfer nahm das Gerät mit nach Hause. Beim Anschließen an das Stromnetz erfolgte die Zündung der eingebauten Sprengladung. Zusatzinfo Verwaltungsdaten: Sachbearbeitende Dienststelle: Düsseldorf LKA Zusatzinfo Ablage: Ablageort: Straße, Tarnung: Kunststofftragetasche Stammdaten Vorrichtung: Art Vorrichtung: Sprengfalle, Name: Winkelschleifer, Fabrikat: Bosch Vorrichtung Zünder: Zünderart: Brennzünder, Anzahl: 1, Hersteller: Sobbe Vorrichtung Zündvorrichtung: Art der Zündeinleitung: Elektrisch, Verzögerung: Drahtfern Vorrichtung Füllung: Füllungsart: militärisch, Typ der Füllung: Sprengladung Vorrichtung Energiequelle: Art: Stromnetz 2. Sprengfalle in Autostaubsauger am 13. März 1993 in Köln, Etzelstraße Stammdaten: Tätigkeit: Anschlag, Objekt: Sprengvorrichtung, Sachverhalt: Ein ausländischer Arbeitnehmer fand auf dem Sperrmüll einen Autostaubsauger. Als er das Anschlusskabel in den Zigarettenanzünder des Pkw steckte, erfolgte die Umsetzung. Der Arbeiter wurde schwer verletzt. Zusatzinfo Verwaltungsdaten: Sachbearbeitende Dienststelle: Düsseldorf LKA Zusatzinfo Ablage: Ablageort: vor Wohnhaus Sperrmüll, Tarnung: Bananenkarton Stammdaten Vorrichtung: Art Vorrichtung: Sprengfalle, Name: Staubsauger, Fabrikat: AEG Vorrichtung Zünder: Zünderart: Brennzünder, Anzahl: 2, Hersteller: Sobbe Vorrichtung Zündvorrichtung: Art der Zündeinleitung: Elektrisch, Verzögerung: Drahtfern Vorrichtung Füllung: Füllungsart: militärisch, Typ der Füllung: Sprengladung Vorrichtung Energiequelle: Art: Batterie, Name: 12-V-Batterie 2. Welche vergleichbaren Anschläge/Ereignisse hat die Auswertung des Tatmittelmeldedienstes des BKA in der Zusammenstellung der Ermittlungsergebnisse und -erkenntnisse als Treffer an die ermittlungsführende Dienststelle übersandt im Fall der Sprengsätze vom 12. Februar 1993 in Köln-Bilderstöckchen und im Fall vom 13. März 1993 in Köln-Weidenpesch? Im Rahmen der Auswertung des TMD im Jahr 1993 konnte lediglich ein Zusammenhang der beiden genannten Fälle untereinander erkannt werden. Treffer zu anderen Ereignissen mit funktionsfähigen unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) wurden nicht erzielt. Drucksache 18/2193 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Sprengsätze in Haushaltsgegenständen wie Christstollendosen, Taschenlampen, Winkelschneidern und Autostaubsaugern und Ähnlichem sind seit dem Jahr 1993 bis zum 4. November 2011 im Tatmittelmeldedienst erfasst worden? Für den genannten Zeitraum sind die bezeichneten Gegenstände wie folgt im TMD erfasst: ● Christstollendosen: Die Bezeichnung „Christstollendose“ ist nur in einem Fallereignis im TMD erfasst . Es handelt sich hierbei um den Sprengstoffanschlag am 19. Januar 2001 auf ein iranisches Lebensmittelgeschäft in Köln, Probsteigasse 44 – 46. ● Taschenlampen: Im TMD sind im fraglichen Zeitraum zwölf Ereignisse verzeichnet, in denen Taschenlampen/Taschenlampenkörper in USBV verbaut wurden. ● Winkelschneider: Die Bezeichnung „Winkelschneider“ ist im TMD nicht erfasst. Stattdessen wurde mit den Synonymen „Winkelschleifer, Trennschleifer, Trennschneider , Schleifhexe, Trennhexe und Flex“ recherchiert. In lediglich einem Fall wurde eine USBV in einem solchen Gerät verbaut. Es handelt sich um den Fall „Sprengfalle in Winkelschleifer am 12. Februar 1993 in Köln, Geldernstr . 115“. ● Autostaubsauger: In einem Fall wurde eine USBV in einem Autostaubsauger verbaut. Es handelt sich um den Fall „Sprengfalle in Staubsauger am 13. März 1993 in Köln, Etzelstr.“. Darüber hinaus wurde auch mit der Bezeichnung Staubsauger recherchiert. Dies führte nicht zu einem weiteren relevanten Treffer. 4. Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten ist der Taschenlampenanschlag vom 23. Juni 1999 in Nürnberg im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst? Der Sprengstoffanschlag am 23. Juni 1999 in 90478 Nürnberg, Scheurlstraße, ist im TMD im Wesentlichen wie folgt erfasst: Stammdaten: Tätigkeit: Anschlag, Objekt: Sprengvorrichtung, Sachverhalt: Sprengstoffanschlag am 23. Juni 1999 in einem türkischen Restaurant in Nürnberg. Dabei wurde eine Rohrbombe in eine Taschenlampe eingebracht . Als der Geschädigte den Ein/Aus-Schalter der Taschenlampe betätigte , kam es zur Umsetzung, der Geschädigte erlitt leichte Verbrennungen. Wer die Rohrbombe abgelegt hat ist unbekannt. Zusatzinfo Verwaltungsdaten: Sachbearbeitende Dienststelle: München LKA Zusatzinfo Ablage: Ablageort: Gaststätte Toilette Mülleimer, Ablage-Art: abgelegt Stammdaten Vorrichtung: Art Vorrichtung: Rohrbombe, Name: Taschenlampe Vorrichtung Zündvorrichtung: Art der Zündeinleitung: Elektrisch, Besonderheit: Auslösung der Vorrichtung durch Aktivieren der Taschenlampe Vorrichtung Füllung: Füllungsart: militärisch, Typ der Füllung: Sprengladung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2193 Vorrichtung Energiequelle: Art: Batterie, Name: 1,5-V-Mignon Vorrichtung zusätzliche Teile: Oberbegriff: Drähte/Litzen/Kabel, Unterbegriff: Kupferdraht 5. Welche vergleichbaren Anschläge/Ereignisse hat die Auswertung des Tatmittelmeldedienstes des BKA in der Zusammenstellung der Ermittlungsergebnisse und -erkenntnisse als Treffer an die ermittlungsführende Dienststelle übersandt im Fall des Sprengsatzes vom 23. Juni 1999 in der türkischen Gaststätte in Nürnberg? Der Vorgang aus dem Jahr 1999 wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht und erst im Jahr 2013 im Zusammenhang mit den Ermittlungen der BAO Trio (BAO: Besondere Aufbauorganisation) erneut im TMD erfasst. Es kann daher im TMD nicht mehr nachvollzogen werden, welche Rechercheergebnisse zum damaligen Zeitpunkt mitgeteilt wurden. 6. Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten ist der Anschlag im Lebensmittelgeschäft der Familie iranischer Herkunft am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse in Köln im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst? Der Sprengstoffanschlag am 19. Januar 2001 in Köln, Probsteigasse 44 – 46, ist im TMD im Wesentlichen wie folgt erfasst: Stammdaten: Tätigkeit: Anschlag, Objekt: Sprengvorrichtung, Sachverhalt: UT ließ zwischen Weihnachten und Neujahr als Pfand für nicht bezahlte Waren einen Korb mit Gegenständen, darunter eine Blechdose, im Laden zurück. Da der Korb nicht abgeholt wurde, wurde er in einem Nebenraum abgestellt. Am Tattag befand sich die Geschädigte in diesem Raum, als es zu einer Explosion kam. Zusatzinfo Verwaltungsdaten: Sachbearbeitende Dienststelle: Düsseldorf LKA Zusatzinfo Ablage: Ablageort: Geschäft Lebensmittelladen Korb, Ablage-Art: eingebracht, aufbewahrt Stammdaten Vorrichtung: Art Vorrichtung: Sprengfalle, Verbindung: Korb Vorrichtung Zündvorrichtung: Art der Zündeinleitung: Elektrisch, Besonderheit: Reste einer Zündzeitverzögerung wurden nicht gefunden Vorrichtung Füllung: Füllungsart: gewerblich, Typ der Füllung: Sprengladung Vorrichtung Energiequelle: Art: Batterie, Name: 1,5-V-Mignon Vorrichtung zusätzliche Teile: Oberbegriff: Metallwaren, Unterbegriff: Gasflasche 7. Hat die BAO Trio (BAO: Besondere Aufbauorganisation) bzw. deren Nachfolgeeinheit im BKA beim Tatmittelmeldedienst des BKA nach dem 4. November 2011 eine Abfrage nach Sprengsätzen in Haushaltsgeräten Drucksache 18/2193 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bzw. Geräten des täglichen Gebrauchs veranlasst (wenn ja, bitte unter Angabe des Datums der Abfrage beantworten)? Von der BAO ST Trio wurden zahlreiche Sprengstoffdelikte auf einen möglichen NSU-Bezug hin überprüft. Eine Abfrage mit dem konkreten Parameter „Haushaltsgeräte“ oder „Geräte des täglichen Gebrauchs“ wurde jedoch nicht vorgenommen. Gleichwohl ist der Fall von manipulierten Haushaltsgeräten aus dem Jahr 1993 in der BAO Trio bekannt und geprüft worden. Ein Zusammenhang ist nach derzeitiger Erkenntnislage nicht ersichtlich. 8. Falls die Frage 5 bejaht wird, welche Sprengsätze an welchen Tatorten zu welchen Tatdaten sind bei dieser Abfrage genannt worden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Falls die Frage 5 bejaht wird, in wie vielen weiteren Fällen von versuchten oder vollendeten Sprengstoffdelikten jenseits der nunmehr drei bekannten Bombenanschläge des NSU wird derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung entweder durch das BKA oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landeskriminalämter ermittelt wegen eines möglichen NSUZusammenhangs (bitte unter Nennung der Tatorte, Bundesländer, Tatdaten beantworten)? Weitere Ermittlungsverfahren zu Sprengstoffdelikten wegen eines möglichen NSU-Zusammenhangs sind nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer dienstlichen Erklärung der ehemaligen Leiterin der Abteilung V (Verfassungsschutz) im Innenministerium Nordrhein-Westfalens, Mathilde Koller, und/oder eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse nach dem 4. November 2011 gegenüber dem Generalbundesanwalt und der Nennung eines Neonazis namens J. H. im Zusammenhang mit einem Phantombild eines mutmaßlichen Tatverdächtigen (vgl. u. a. „Wer brachte die Bombe in den Lebensmittelladen“, ZEIT ONLINE vom 26. Juni 2014, http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2014/06/26/werbrachte -die-bombe-in-den-lebensmittelladen/)? Die Leiterin der Landesbehörde für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen übersandte mit Schreiben vom 9. und 15. Februar 2012 dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) dienstliche Erklärungen zu einer Person namens J. H. im Zusammenhang mit den im Rahmen der Ermittlungen zum Sprengstoffanschlag am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse in Köln erstellten Phantombildern eines Tatverdächtigen. 11. Für den Fall, dass Frage 10 bejaht wird, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und wann die dienstliche Erklärung der ehemaligen Leiterin der Abteilung V (Verfassungsschutz) im Innenministerium NordrheinWestfalens , Mathilde Koller, und/oder eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse nach dem 4. November 2011 gegenüber dem Generalbundesanwalt und der Nennung eines Neonazis namens J. H. im Zusammenhang mit einem Phan- tombild eines mutmaßlichen Tatverdächtigen (vgl. u. a. „Wer brachte die Bombe in den Lebensmittelladen“, ZEIT ONLINE vom 26. Juni 2014, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2193 http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2014/06/26/wer-brachte-die-bombein -den-lebensmittelladen/) dem 2. Untersuchungsausschuss zum NSU zur Kenntnis gegeben wurde? Der GBA hat die dienstlichen Erklärungen der Leiterin der Landesbehörde für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen dem Ermittlungsbeauftragten des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode im Zeitraum vom 30. August 2012 bis 20. September 2012 zur Kenntnis gegeben, indem diesem, entsprechend der vom Untersuchungsausschuss beschlossenen Vorgehensweise, die Möglichkeit der Einsichtnahme in die entsprechenden Aktenbestandteile gegeben wurde. 12. Für den Fall, dass Frage 11 verneint wird, hat die Bundesregierung Kenntnis vom Inhalt der dienstlichen Erklärung der ehemaligen Leiterin der Abteilung V (Verfassungsschutz) im Innenministerium Nordrhein-Westfalens , Mathilde Koller, und/oder eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse nach dem 4. November 2011 gegenüber dem Generalbundesanwalt und der Nennung eines Neonazis namens J. H. im Zusammenhang mit einem Phantombild eines mutmaßlichen Tatverdächtigen (vgl. u. a. „Wer brachte die Bombe in den Lebensmittelladen“, ZEIT ONLINE vom 26. Juni 2014, http:// blog.zeit. de/nsu-prozess-blog/2014/06/26/wer-brachte-die-bombe-in-denlebensmittelladen /), und kann sie diesen den Fragestellern vortragen? 13. Für den Fall, dass Frage 11 verneint wird, kann die Bundesregierung hier die Gründe dafür vortragen, warum die dienstliche Erklärung der ehemaligen Leiterin der Abteilung V (Verfassungsschutz) im Innenministerium Nordrhein-Westfalens, Mathilde Koller, und/oder eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse nach dem 4. November 2011 gegenüber dem Generalbundesanwalt und der Nennung eines Neonazis namens J. H. im Zusammenhang mit einem Phantombild eines mutmaßlichen Tatverdächtigen (vgl. u. a. „Wer brachte die Bombe in den Lebensmittelladen“, ZEIT ONLINE vom 26. Juni 2014, http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2014/06/26/wer-brachte-die-bombein -den-lebensmittelladen/) dem 2. Untersuchungsausschuss zum NSU nicht zur Kenntnis gegeben wurde? Entfällt. 14. Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten ist das Sprengstoffdelikt, für das vorgenannter J. H. aus Köln im Jahr 1986 verurteilt wurde, im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst? 15. Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten sind etwaige weitere Sprengstoffdelikte des vorgenannten J. H. aus Köln im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst? Mit den Personaldaten des J. H. sind keine Falldaten im TMD verknüpft. Gesamtherstellung: H. 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