Deutscher Bundestag Drucksache 18/2198 18. Wahlperiode 21.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Dr. Tobias Lindner, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2029 – Implikationen der Ukraine-Krise auf die NATO und deren künftige Beziehungen zur Russischen Föderation Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ukraine-Krise hat auch im Rahmen der NATO eine Diskussion darüber ausgelöst, wie die Partner der Allianz auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch die Russische Föderation und die Destabilisierung in ihrer Nachbarschaft reagieren sollen. Russland hat mit der Annexion der Krim das Budapester Memorandum von 1994, in dem Russland, die USA und Großbritannien die territoriale Integrität der Ukraine garantiert haben, verletzt. Auch das weitere Vorgehen Russlands, vom Aufmarsch bis – mindestens – zur Duldung des Eindringens von Kämpfern und Waffen in die Ostukraine, hat die Lage in der Ukraine weiter destabilisiert. Die Ukraine-Krise ist heute eine akute, bewaffnete Konfliktsituation in einem Land, welches an der Außengrenze der NATO liegt. Dies löst auch innerhalb der NATO Diskussionen aus. So sehen insbesondere Polen sowie die baltischen Staaten, aber auch andere Mitgliedstaaten, die Gewaltausschreitungen in weiten Teilen der Ostukraine als eine aktuelle Bedrohung auch ihrer Sicherheit durch die Russische Föderation an. Insbesondere die osteuropäischen Mitgliedstaaten forderten eine sichtbare Stärkung der NATOPräsenz ein. Die von diesen Staaten als bedrohlich empfundene Situation wird – was die Bedrohung der NATO-Staaten angeht – zwischen den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich diskutiert. Mögliche Konsequenzen aus der Ukraine-Krise sind daher noch immer Gegenstand einer Überprüfung durch die NATO. Der NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen forderte, der Aufgabe der Landesverteidigung innerhalb der NATO wieder mehr Gewicht zu verleihen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und die Verteidigungsetats der NATO-Mitgliedstaaten zu erhöhen. Polen und die baltischen Staaten haben die Stationierung zusätzlicher NATOTruppen in ihren Ländern gefordert. Die deutsche Bundesregierung brachte den Vorschlag ein, das Multinationale Korps Nordost in Stettin aufzustocken und in Drucksache 18/2198 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eine höhere Bereitschaftsstufe zu versetzen. Der US-Präsident Barack Obama kündigte den östlichen Partnerstaaten in Warschau eine 1 Mrd. US-Dollar für Sicherheitsmaßnahmen an. Jenseits der Einschätzung einer objektiven Änderung der Bedrohungslage aber wirft die Ukraine-Krise die Frage auf, wie sich die Beziehungen zu Russland in Zukunft gestalten werden - auch vor dem Hintergrund der Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags -Organisation und der Russischen Föderation vom 27. Mai 1997. In dieser Grundakte heißt es unter anderem „Die NATO und Russland betrachten einander nicht als Gegner“. Bereits vor der Ukraine-Krise gab es in der Beziehung zwischen der NATO und Russland Spannungen, etwa in Fragen der Abrüstung strategischer und taktischer Nuklearwaffen oder des Aufbaus einer Raketenabwehr. In diesen Fragen, aber auch in der Frage der NATO-Erweiterung, gab und gibt es kontroverse Auffassungen innerhalb der NATO-Mitgliedstaaten. Diese Fragen dürften auch die Herbsttagung der NATO prägen. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob und wie das strategische Konzept „Aktives Engagement, moderne Verteidigung“, das am 19./20. November 2010 beim Gipfeltreffen des Bündnisses in Lissabon verabschiedet wurde, weiterzuentwickeln ist. Ferner gab es zu all diesen Fragen auch Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung , mit durchaus unterschiedlichen Akzenten. Interessant ist daher, welche Positionen die deutsche Bundesregierung vertritt – auch mit Blick auf die Herbsttagung der NATO. 1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Ukraine-Krise für eine künftige strategische Schwerpunktsetzung der NATO für die Beziehungen von Deutschland und der NATO gegenüber Russland? Für die Bundesregierung haben das Strategische Konzept der NATO (Organisation des Nordatlantikvertrags) von 2010 und die dort enthaltenen Festlegungen zu den Beziehungen der NATO zu Russland unverändert Gültigkeit. Dies gilt insbesondere für das Streben des Bündnisses nach „einer echten strategischen Partnerschaft zwischen der NATO und Russland“ und dem Bekenntnis, „entsprechend [zu] handeln, wobei wir von Russland Gegenseitigkeit erwarten“. Die Bundesregierung hält daran fest, dass nachhaltige Sicherheit in Europa nur in Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation zu erreichen ist. Angesichts des russischen Vorgehens in der Ukraine-Krise sind die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine derartige Kooperation allerdings derzeit nicht gegeben. Die NATO-Außenminister haben daher am 1. April 2014 die praktische Zusammenarbeit im NATO-Russland-Rat suspendiert und diese Suspendierung am 25. Juni 2014 bis auf weiteres verlängert. Gleichzeitig haben die NATO-Außenminister beschlossen, die politischen Gesprächskanäle über den NATO-Russland -Rat offen zu halten. Seit Beginn der Krise ist der NATO-Russland-Rat auf Ebene der Botschafter zwei Mal zusammengekommen. 2. Welche strategischen Implikationen im Hinblick auf a) eine Neuausrichtung des derzeitigen strategischen Konzepts (2010), b) ein zukünftiges strategisches NATO-Konzept und c) die Notfallplanungen in der NATO zur Bündnisverteidigung hat die Ukraine-Krise aus Sicht der Bundesregierung? Im Strategischen Konzept von 2010 hat das Bündnis die kollektive Verteidi- gung, das internationale Krisenmanagement und die kooperative Sicherheit als die drei Hauptaufgaben der Allianz festgeschrieben. Der Aufgabendreiklang Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2198 sowie die damit verbundenen Festlegungen des Konzepts bleiben gültig. Es besteht weder Anlass zur Neuausrichtung des bestehenden Konzepts, noch zu dessen Neufassung. 3. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf mittel- und langfristige Maßnahmen, welche als Reaktion auf die Ukraine-Krise derzeit in der NATO diskutiert werden? Die sogenannten Rückversicherungsmaßnahmen (reassurance measures) sind Ausdruck der Bündnissolidarität gegenüber den in der Krise in besonderer Weise exponierten Bündnispartnern. Zusätzliche weiterführende Maßnahmen und längerfristige Überlegungen für die Aufstellung der Allianz als Folge der Ukraine-Krise werden derzeit in den zuständigen NATO-Gremien beraten. Sie sollen in Form verschiedener Dokumente als Entscheidungsgrundlage bis zum Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Wales im September 2014 vorliegen. Die Bundesregierung geht dabei bis auf weiteres davon aus, dass auf die permanente Stationierung substanzieller Kampftruppen im östlichen Bündnisgebiet im Einklang mit den Selbstbeschränkungen der NATO-Russland-Grundakte verzichtet werden kann. Stattdessen wirbt die Bundesregierung dafür, planerisch, logistisch und durch entsprechende Übungspraxis die Voraussetzungen zu schaffen, um im Bedarfsfall Verbände in der erforderlichen Größenordnung schnell verlegen zu können. Gleichzeitig lässt sich den in der Ukraine hervorgetretenen vielschichtigen, „hybriden“ Bedrohungen nur mit einem Ansatz vernetzter Sicherheit und im Zusammenspiel einer Vielzahl von Akteuren, Organisationen und Institutionen erfolgreich begegnen. Umso wichtiger wird auch in Zukunft die dritte Kernaufgabe der NATO – die der kooperativen Sicherheit – bleiben. 4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verletzung der territorialen Souveränität der Ukraine u. a. durch die Annexion der Krim durch Russland einen sicherheitspolitischen Wendepunkt in der Geschichte darstellt, in dessen Folge eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben der NATO-Mitgliedstaaten gerechtfertigt erscheint? Die Mehrzahl der NATO-Mitgliedstaaten haben ihre Verteidigungshaushalte in den letzten Jahren, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der europäischen Wirtschafts - und Finanzkrise, überwiegend gekürzt, z. T. mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Fähigkeitenspektrum des Bündnisses. Die Forderung nach Erhöhung der NATO-Verteidigungsausgaben wird beim NATO-Gipfel Anfang September in Newport/Wales voraussichtlich eine herausgehobene Rolle spielen . Hierzu erfolgt derzeit eine intensive Abstimmung unter den Bündnispartnern . Dabei wird die Bundesregierung die vorrangige Bedeutung eines effektiven Ressourceneinsatzes zur Erfüllung der NATO-Verteidigungsplanungsziele herausstellen. a) Falls ja, wie schätzt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund ein, dass der deutsche Rüstungsetat für das Jahr 2014 nicht erhöht, sondern gegenüber dem Entwurf um 400 Mio. Euro gekürzt wurde? Die Absenkung des Verteidigungshaushalts für das Jahr 2014 um 400 Mio. Euro durch den Deutschen Bundestag steht in keinem Zusammenhang mit der Ukraine -Krise. Die Globale Minderausgabe wurde wegen zu erwartender geringerer Ausgaben aufgrund von Verzögerungen, insbesondere im Bereich der militäri- schen Beschaffungen, ausgebracht. Drucksache 18/2198 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteidigungsausgaben der einzelnen NATO-Mitgliedstaaten in ihren Haushaltsetats 2014 entwickelt? Der Bundesregierung liegen bisher keine belastbaren Zahlen über die Entwicklung des Vollzugs der Verteidigungshaushalte der einzelnen NATO-Mitgliedstaaten im laufenden Haushaltsjahr vor. 5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen in der „FAZ“ vom 4. Mai 2014, dass künftig mehr Gewicht auf die Territorialverteidigung gelegt werden müsse? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den o. g. Äußerungen des NATO-Generalsekretärs vor dem Hintergrund der bestehenden Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation vom 27. Mai 1997? Der kollektive Verteidigungsauftrag des Bündnisses bleibt von der NATO-Russland -Grundakte und dem darin angelegten kooperativen Sicherheitsansatz gegenüber der Russischen Föderation unberührt. In der NATO-Russland-Grundakte hat sich die NATO verpflichtet, „dass das Bündnis im gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine kollektive Sicherheit und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet, als dass es zusätzlich substanzielle Kampftruppen dauerhaft stationiert.“ In der Grundakte wird außerdem ausgeführt: „Russland wird sich bei der Dislozierung konventioneller Streitkräfte in Europa entsprechende Zurückhaltung auferlegen.“ 7. Welche Rolle kommt der NATO nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig bei der Gestaltung der gesamteuropäischen Sicherheit zu? a) In welchem Verhältnis steht die NATO dabei zur Europäischen Union? b) In welchem Verhältnis steht die NATO dabei zu einer neu herausgeforderten Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)? Die NATO bleibt nach Ansicht der Bundesregierung auch künftig der gesamteuropäischen Sicherheit verpflichtet – etwa durch ihre Politik der offenen Tür, über die Aktivitäten des Euroatlantischen Partnerschaftsrats und seiner Untergremien , im Rahmen individueller Partnerschaften mit ausnahmslos allen Staaten Europas, durch Interaktion mit der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie durch Initiativen und Foren zur Förderung von Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung . Die enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen NATO, EU und OSZE bilden eine wichtige Grundlage, um einen umfassenden euro-atlantischen Sicherheitsraum zu schaffen, in dem Konflikte und Krisen wirksam bekämpft werden können. 8. Worin sieht die Bundesregierung die zukünftigen originären, besonderen und die komplementären Fähigkeiten und Kompetenzen der NATO? Die Allianz mit ihrer Beistandsklausel nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages und der entsprechenden Unterfütterung durch Doktrinen, Planungen, Fähigkei- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2198 ten und Übungen bleibt bis auf weiteres das einzige und unverzichtbare Verteidigungsbündnis Deutschlands. Über das Bündnis sind und bleiben die USA politisch ebenso wie militärisch in die Sicherheitsbelange Europas eingebunden. Im Bereich des internationalen Krisenmanagements bleibt die NATO mit ihrer integrierten Kommandostruktur und ihrem eng verzahnten Fähigkeitendispositiv für mögliche Operationen vor allem im höheren Intensitätsspektrum unverzichtbar . Gleichzeitig ist die Allianz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben dem Konzept der vernetzten Sicherheit verpflichtet und auf die Kooperation mit anderen Akteuren angewiesen, u. a. der EU, der OSZE und den VN. 9. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer allgemeinen Bestandsaufnahme der vorhandenen militärischen Fähigkeiten sowie einer Überprüfung der Kommandostruktur der NATO? Die Bestandsaufnahme der militärischen Fähigkeiten aller Alliierten ist im Rahmen des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses im Juni 2014 abgeschlossen worden. Sie wird alle zwei Jahre wiederholt. Die Notwendigkeit zu einer darüber hinausgehenden Bestandsaufnahme wird nicht gesehen. Nach den Beschlüssen des NATO-Gipfels 2010 in Lissabon befindet sich die NATO im Übergang auf die seinerzeit beschlossene Kommandostruktur. Diese neue NATO-Kommandostruktur richtet sich am „Level of Ambition“ der NATO aus und soll bis zum Jahr 2015 eingenommen werden. Eine Bestandsaufnahme erfolgt aktuell nicht. 10. Wie würde hierbei eine Abstimmung mit den Strukturen der Europäischen Union erfolgen, um Zielkonflikten, Doppelungen und Ressourcenkonkurrenzen zu begegnen? Inwieweit werden hierbei die Fähigkeiten der Gemeinsamen Sicherheitsund Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP) bei der Bereitstellung zivil-militärischer Missionen eine Rolle spielen? Der Informationsaustausch zwischen NATO und EU zu Fragen der Fähigkeitsentwicklung ist in der „NATO-EU Capability Group“ institutionalisiert und erfolgt regelmäßig. 11. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten haben aus Sicht der Bundesregierung a) die NATO-Mitgliedstaaten einerseits und b) die NATO als Organisation andererseits, zu der Entwicklung und Förderung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit und zu einer Entwicklung der Demokratie in der Ukraine beizutragen? Die NATO und die Ukraine verbindet seit dem Jahr 1997 eine „besondere Partnerschaft “ (distinctive partnership). Unter dem Dach der NATO-Ukraine-Kommission besteht eine weit verzweigte Struktur von Mechanismen, Gremien und Programmen für Dialog und praktische Zusammenarbeit, welche die Reformanstrengungen der Ukraine, insbesondere im Sicherheits- und Verteidigungssektor , unterstützen und zur demokratischen Entwicklung des Landes beitragen. Einzelne NATO-Mitgliedstaaten sowie die NATO als Organisation tragen zu den Maßnahmen und Kooperationsprojekten, wie z. B. strategische Beratung, Ausbildung, der Einrichtung von Treuhandfonds oder der Entsendung von Be- ratern an das NATO-Verbindungsbüro in Kiew, bei. Drucksache 18/2198 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Aufnahme neuer NATOMitgliedstaaten und insbesondere zur Aufnahme eines MembershipAction -Plans mit Georgien? Die Aufnahme neuer NATO-Mitgliedstaaten richtet sich nach den Bestimmungen des Washingtoner Vertrages. Gemäß Artikel 10 dieses Vertrages können die NATO-Mitgliedstaaten „durch einstimmigen Beschluss jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen“. Der NATO-Gipfel in Bukarest 2008 hat eine Erklärung verabschiedet, nach der Georgien (ohne Nennung eines Datums) Mitglied der Allianz werden wird. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat auf der Frühjahrstagung der Allianz im April 2014 vorgeschlagen, Georgien mit Hilfe eines vom Gipfel in Wales zu beschließenden Paketes praktischer Maßnahmen näher an die Allianz zu führen. Die NATO-Außenminister haben sich im Juni 2014 diesen Vorschlag zu eigen gemacht und gleichzeitig die Frage der Verleihung eines Mitgliedschaftsaktionsplans zurückgestellt. Die konkreten Bestandteile dieses als Angebot an Georgien konzipierten Maßnahmenpaketes werden bis zum NATO-Gipfel ausgehandelt. 13. Welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung aufgrund des aktuell angespannten Verhältnisses zu Russland im Hinblick auf die konventionelle sowie nukleare Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik ab? Die Anwendung von Instrumenten und Maßnahmen der konventionellen Rüstungskontrolle und Abrüstung hat sich grundsätzlich bewährt. Zugleich ist im Zuge der Ukraine-Krise erneut deutlich geworden, dass diese Instrumente weiterer konsequenter Modernisierung bedürfen. Dafür setzt sich die Bundesregierung in den relevanten Gremien in der NATO und der OSZE ein. Zur nuklearen Rüstungskontrolle bzw. Abrüstung wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 14. Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung der Bruch des Budapester Memorandums durch Russland für die künftige nukleare Rüstungskontroll - und Abrüstungspolitik insbesondere mit Blick auf die Verlässlichkeit entsprechender internationaler Verträge? Der Bruch des Budapester Memorandums stellt keinen Verstoß gegen den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) selbst dar. Dennoch schwächt aus Sicht der Bundesregierung dieser Bruch die Glaubwürdigkeit der sogenannten negativen Sicherheitsgarantien, welche die Nuklearwaffenstaaten des NVV abgegeben haben. Die Bundesregierung hat den Bruch des Memorandums wiederholt öffentlich sowie in den einschlägigen internationalen Gremien angesprochen und verurteilt. 15. Was ist derzeit Gegenstand der Beratungen und Diskussionen im Abrüstungsausschuss der NATO? Seit Aufnahme seiner Arbeit im Februar 2013 widmet sich der NATO-Abrüstungsausschuss der Erarbeitung von Vorschlägen zu transparenz- und vertrauensbildenden Maßnahmen für nichtstrategische Nuklearwaffen, um einen Dialog mit Russland vorzubereiten. Ein erstes Paket von reziproken Maßnahmen wurde im Ausschuss diskutiert und vorangebracht. Aufgrund der Ukraine-Krise ruhen derzeit die Arbeiten an den Transparenzmaßnahmen bis auf weiteres. Die Bun- desregierung setzt sich dafür ein, die NATO-internen Beratungen wieder aufzu- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2198 nehmen und, in Absprache mit ihren Bündnispartnern, auch die thematische Ausrichtung des Ausschusses zu erweitern. 16. Wie gedenkt die Bundesregierung ihren Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, die Rolle von Nuklearwaffen zu reduzieren und Voraussetzungen für einen Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen zu schaffen, im Hinblick auf die nukleare Teilhabe und die Stationierung vor diesem Hintergrund umzusetzen? Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von den USA erwogene Modernisierung dieser Waffen? Die Bundesregierung setzt sich für eine neue nukleare Abrüstungsrunde zwischen den USA und Russland ein, wie von Präsident Barack Obama bei seiner Berliner Rede im Juni 2013 in Aussicht gestellt. Diese sollte aus Sicht der Bundesregierung auch substrategische Nuklearwaffen einbeziehen. Erfolgreiche Abrüstungsgespräche bilden die Voraussetzung für Fortschritte auch mit Blick auf den Abzug der US-Nuklearwaffen aus Europa. Bedauerlicherweise hat Russland das Gesprächsangebot der USA bislang abgelehnt. Die weitere schrittweise Reduzierung der Rolle von Nuklearwaffen ist auch ein Ziel des im Jahr 2010 verabschiedeten Aktionsplanes zur Umsetzung des NVV. Dafür setzt sich die Bundesregierung u. a. in der „Non-Proliferation and Disarmament Initiative“ (NPDI) ein, die zu diesem Thema bei der zweiten NVV-Vorbereitungssitzung 2013 in Genf ein Arbeitspapier vorgelegt hat. Das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US-Atomwaffen ist ein ausschließlich nationales Programm der USA und ist unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der nuklearen Teilhabe innerhalb der NATO zu sehen. Es folgt den Vorgaben der US-Administration, das bestehende Dispositiv von US-Nuklearwaffen glaubwürdig und sicher zu halten. 17. Sieht die Bundesregierung aufgrund der bereits vor der Ukraine-Krise bestehenden Spannungen mit Russland den Anlass, die Pläne für den Aufbau eines NATO-Raketenabwehrsystems zu überdenken? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Bereitstellungen plant die Bundesregierung hierzu zu liefern? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Pläne für den Aufbau eines NATO-Raketenabwehrsystems zu überdenken. Die NATO-Raketenabwehr ist nicht gegen Russland gerichtet. Auch ihre Architektur zielt nicht auf einen Schutz gegen russische Offensivsysteme. 18. Wie hat die russische Seite auf die Idee reagiert, das multinationale Korps Nordost in Stettin zu verstärken (www.bmvg.de vom 4. Juni 2014 „NATOVerteidigungsministertreffen : Multinationales Korps Nordost wird verstärkt “), und welche Beteiligung an weiteren Aktivitäten plant die Bundesregierung auf dem Territorium der östlichen NATO-Mitgliedstaaten (bitte konkret und einzeln aufschlüsseln)? Der Bundesregierung ist keine offizielle Stellungnahme der Russischen Föderation zu der von Deutschland, Polen und Dänemark angekündigten Erhöhung der Einsatzbereitschaft des Multinationalen Korps-Hauptquartiers Nord-Ost in Stettin bekannt. Drucksache 18/2198 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Derzeit ist Deutschland an folgenden Rückversicherungsmaßnahmen der NATO auf bzw. über dem Territorium der östlichen NATO-Mitgliedstaaten beteiligt: AWACS-Überwachungsflüge über Polen und Rumänien, Führungsverantwortung für den Stehenden Marineverband in der Ostsee bis Anfang August 2014, temporäre Unterstellung von Seeraumüberwachungsflügen über der Ostsee unter die NATO. Ab September 2014 beteiligt sich Deutschland mit bis zu sechs Eurofightern an den Luftraumpatrouillen über dem Baltikum. Weitere Maßnahmen der Rückversicherung und der langfristigen Aufstellung der Allianz werden derzeit beraten und sind örtlich noch nicht festgelegt (siehe Antwort zu Frage 3). Deutschland wird sich wie in der Vergangenheit an nationalen und NATO-Übungen, die auch auf dem Territorium östlicher Mitgliedstaaten stattfinden werden, beteiligen. 19. Auf welche Sicherheitsrisiken sollte sich die NATO aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Monate, insbesondere im Hinblick auf die geäußerten Sicherheitsbedürfnisse der östlichen und baltischen Mitgliedstaaten, einstellen? Die russischen Streitkräfte haben seit dem Jahr 2008 im Zuge einer durch erheblichen Mittelzuwachs unterfütterten Militärreform, sowie einer deutlich intensivierten Übungspraxis einen erheblichen Fähigkeitszuwachs erfahren. Das mit dem Schutz russischsprachiger Minderheiten begründete Vorgehen Russlands auf der Krim und die völkerrechtswidrige Annexion der Krim wirken sich erheblich auf die Bedrohungsperzeption östlicher und baltischer Mitgliedstaaten aus und haben Einfluss auf deren Sicherheitsbedürfnis. Überlegungen zu diesen Fragen fließen in die überarbeitete Bedrohungsanalyse der NATO ein. a) Welche konkreten Handlungsmaßnahmen leitet die Bundesregierung hieraus sowohl für die NATO als auch für die Europäische Union und die Vereinten Nationen ab? Die Bundesregierung stimmt sich mit Partnern in EU, NATO, OSZE und VN zur Bewertung der Sicherheitslage und konkreten Handlungsmöglichkeiten eng ab. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu den Fragen 3 und 7 verwiesen. In den Vereinten Nationen hat sich die Bundesregierung vehement für die Aufrechterhaltung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine und für die Nicht-Anerkennung der Annexion der Krim eingesetzt. Dazu hat Deutschland gemeinsam mit der Ukraine und einer Freundesgruppe eine entsprechende Resolution in die Generalversammlung eingebracht, die mit großer Mehrheit angenommen wurde. Damit wurde für alle Staaten und internationalen Organisationen Klarheit über den völkerrechtswidrigen Charakter der Annexion der Krim geschaffen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschäftigt sich ebenfalls kontinuierlich mit der Situation in der Ukraine. b) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geboten, um den geäußerten Sicherheitsbedürfnissen der östlichen und baltischen Mitgliedstaaten im Sinne der Beistandsverpflichtungen im Rahmen von NATO und EU zu entsprechen? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 19a wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2198 20. Welche Maßnahmen, die über das Air Policing im Baltikum hinausgehen, erachtet die Bundesregierung als Routineaufgaben im östlichen NATOBündnisgebiet als notwendig? Bei der Umsetzung der unmittelbaren Rückversicherungsmaßnahmen handelt es sich um rein defensive Maßnahmen, die vor allem zu einer Verdichtung des Lagebildes beitragen. Diese finden statt in Form von AWACS-Flügen über Polen und Rumänien, einer höheren Frequenz von Luftraumpatrouillen im Baltikum (Air Policing) oder dem Einsatz von Marineverbänden u. a. in der Ostsee. Durch die verdichtete Routine sind weitere Koordination und Planung erforderlich geworden, außerdem werden Eventualfallpläne und Übungskalender überprüft und angepasst. 21. Verfolgt die Bundesregierung die Absicht, über Routineaufgaben hinaus weitere Aktivitäten im östlichen Bündnisgebiet der NATO zu entfalten? Die Bundesregierung beteiligt sich in enger Abstimmung mit ihren Partnern an nicht eskalierenden, defensiven Maßnahmen, wie der Planung der Erhöhung des Bereitschaftsgrades des multinationalen Korpshauptquartiers Nordost in Stettin oder an bilateralen, multinationalen und NATO-Übungen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 22. Welche Bedeutungen kommen dabei den Themen „Cyber-Security“ und „Energy Security“ mit Blick auf eine Rolle der NATO zu? Die NATO beobachtet die aktuellen Entwicklungen in Folge der Ukraine-Krise auch unter dem Aspekt der Energie- und der Cybersicherheit sehr aufmerksam. Die Vorgänge in der Ukraine haben verdeutlicht, dass die NATO sich verstärkt auf vielschichtige, „hybride“ Bedrohungen einstellen muss, um ihrem Verteidigungsauftrag gerecht zu werden. Dies wird nur im Zusammenwirken mit anderen internationalen Akteuren im Sinne eines vernetzten Sicherheitsansatzes gelingen . Die NATO strebt daher eine noch engere Abstimmung und Verzahnung mit Partnerorganisationen an, insbesondere mit der EU, der OSZE und den VN. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitigen Beziehungen der NATO zu Russland? Aufgrund des russischen Vorgehens in der Ukraine und der Verletzung internationaler Verpflichtungen und der Prinzipien der NATO-Russland-Grundakte durch die Russische Föderation ist eine Rückkehr zur Tagesordnung in den NATO-Russland-Beziehungen derzeit nicht möglich. Die NATO-Außenminister haben deshalb die im April beschlossene Suspendierung der praktischen Zusammenarbeit mit Russland am 25. Juni 2014 bis auf weiteres verlängert. Der NATORussland -Rat auf Ebene der Botschafter bleibt gleichwohl als Gesprächskanal für Konsultationen und als Forum, um eine politische Lösung der Krise zu unterstützen , erhalten. 24. Welche Zukunftsperspektive vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Beziehungen der NATO zu Russland? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 18/2198 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie bewertet die Bundesregierung die Erklärung des NATO-Russland-Rates vom 20. November 2010 in Lissabon (www.nato.diplo.de/contentblob/ 2970698/Daten/971428/NATO_Rus_Erkl_Lisboa_DLD.pdf) vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um dem Gedanken der NATO-Russland-Grundakte entsprechend im Falle von Meinungsverschiedenheiten diese „auf der Grundlage des Prinzips des guten Willens und des gegenseitigen Respekt im Rahmen politischer Konsultationen beizulegen“? b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ? c) Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und die NATO, um sich weiter für ein möglichst hohes Maß an „Transparenz, Berechenbarkeit und gegenseitiges Vertrauen in Bezug auf ihre [Anm.: NATO und Russland] Streitkräfte“ zu bemühen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Bereitschaft Russlands zu entsprechenden Maßnahmen andererseits? Deutschland hat sich seit Beginn der Ukraine-Krise dafür eingesetzt, den NATO-Russland-Rat als Gesprächskanal für politische Konsultationen offen zu halten und aktiv zu nutzen. Konkret hat sich Deutschland erfolgreich dafür eingesetzt , den NATO-Russland-Rat in zeitlicher Nähe zu den ukrainischen Präsidentschaftswahlen einzuberufen. Die Sitzung fand am 2. Juni 2014 statt. Die NATO hat Russland wiederholt dazu aufgerufen, durch konkrete Schritte zur Deeskalation der Lage beizutragen und damit den Willen zur Stabilisierung der Lage in der Ukraine zu bekräftigen. Die Russische Föderation wurde zudem aufgefordert, im Rahmen des NATO-Russland-Rates Transparenz zum eigenen Vorgehen, einschließlich der mehrfachen, im Grenzgebiet zur Ukraine abgehaltenen Übungen und Truppenkonzentrationen zu zeigen. Deutschland hatte im Jahr 2011 im NATO-Russland-Rat eine Initiative für eine höhere Transparenz bei militärischen Übungen („Common Space of Trust“) eingebracht . Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz im Vorfeld der Abhaltung von Übungen wurden von Moskau abgelehnt. Bis zur Ukraine-Krise fanden regelmäßig Sitzungen der „Arbeitsgruppe für Transparenz im Verteidigungsbereich, Strategie und Reformen“ des NATORussland -Rates statt, in der die 29 Mitgliedstaaten sich gegenseitig über Militärdoktrinen , militärische Reformen und militärische Übungen unterrichteten. d) Welche Restriktionen bezüglich der Dislozierung von Streitkräften ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der NATO-RusslandGrundakte ? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. e) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Ankündigung von US-Präsident Barack Obama, die US-amerikanische Militärpräsenz im Osten des NATO-Gebietes zu verstärken (dpa vom 3. Juni 2014)? US-Präsident Barack Obama kündigte am 3. Juni 2014 in Warschau die „European Reassurance Initiative“ an, eine bilaterale Initiative für verstärktes Training , Übungen und militärische Präsenz auf Rotationsbasis in Europa, beson- ders in östlichen NATO-Mitgliedstaaten. Nach Ansicht der Bundesregierung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2198 kommen die USA mit dieser bilateralen Initiative dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der in der Krise besonders exponierten Staaten nach. f) Was unternimmt die Bundesregierung, um gemeinsam mit Russland zum Geist der Erklärung des Nato-Russland-Rats vom 20. November 2010 zurückzukehren? Im Rahmen der Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ukraine ist die Bundesregierung auf höchster Ebene fortlaufend in Kontakt sowohl mit den russischen wie auch mit den ukrainischen Entscheidungsträgern, u. a. durch zahlreiche Telefonate der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des Bundesministers des Auswärtigen Frank-Walter Steinmeier. Die Bundesregierung hat dabei gegenüber Russland wiederholt die zentrale Bedeutung der Achtung der Prinzipien der Schlussakte von Helsinki für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in Europa deutlich gemacht, so etwa beim trilateralen Treffen der Außenminister Deutschlands, Polens und Russlands in St. Petersburg am 10. Juni 2014. Am 2. Juli 2014 nahm der russische Außenminister auf Einladung des Bundesministers des Auswärtigen Frank-Walter Steinmeier an den Gesprächen zur Ukraine gemeinsam mit den Außenministern der Ukraine und Frankreichs in Berlin teil. Dort unterstrichen die vier Außenminister gemeinsam in der Berliner Erklärung die Notwendigkeit eines nachhaltigen beidseitigen Waffenstillstandes . Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel spricht in hoher Frequenz mit Präsident Wladimir Wladimirowitsch Putin über eine möglichst schnelle Aufnahme direkter Gespräche zwischen der ukrainischen Regierung und den Separatisten . Unter anderem ist zuletzt am 13. Juli 2014 bei einem persönlichen Treffen zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Wladimir Wladimirowitsch Putin dieses Thema besprochen worden. g) Wenn, wie von der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen gesagt wurde, Russland derzeit kein Partner sei, es aber auch nicht zu unserem Gegner werden dürfe (www.bmvg.de vom 10. Juni 2014 „Spiegel-Gespräch: Russland ist derzeit kein Partner“), was ist für die Bundesregierung Russland dann? Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU mit Russland basieren auf einem breit angelegten Fundament der Zusammenarbeit im politischen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich. Diese werden jedoch derzeit von dem Verhalten Russlands in der Ukraine-Krise überschattet . Die Bundesregierung hält an der Zielsetzung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland fest, die zur Schaffung nachhaltiger Sicherheit in Europa und zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen von strategischer Bedeutung ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Russland durch konkrete Schritte seine Bereitschaft zur Stabilisierung der Lage in der Ukraine sowie zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit insgesamt belegt. 26. Was sind die Ergebnisse des letzten NATO-Russland-Rates, und wie hat sich die Bundesregierung positioniert? Das jüngste Treffen des NATO-Russland-Rates am 2. Juni 2014 befasste sich mit der Situation in und um die Ukraine nach den vorangegangenen Präsidentschaftswahlen . Die Bundesregierung hat, wie auch die anderen Bündnispartner, die Russische Föderation dazu aufgerufen, eine politische Lösung der Krise in der Ukraine zu unterstützen und zur Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen zurückzukehren, und darauf hingewiesen, dass sie die Annexion der Krim nicht anerkennen werde. Drucksache 18/2198 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Welche weiteren offiziellen Gesprächsformate und -kanäle, neben dem NATO-Russland-Rat, sind infolge der Ukraine-Krise zwischen der NATO und Russland derzeit aktiv und werden weiterhin zum gegenseitigen Austausch genutzt? Die Russische Föderation trat im Jahr 1994 der „Partnerschaft für den Frieden“ bei, der heute die 28 Alliierten und 22 NATO-Partnerstaaten angehören. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat hat letztmalig am 17. Juni 2014 unter Teilnahme der Russischen Föderation getagt. Es finden weiterhin Kontakte zwischen dem Botschafter der Russischen Föderation bei der NATO und hochrangigen NATO-Vertretern statt. Das NATO-Informationsbüro in Moskau unterhält weiterhin Kontakte zur russischen Seite. 28. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, sich innerhalb des NATORussland -Rates auch künftig für eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den NATO-Staaten und Russland zu engagieren und eine Zusammenarbeit in Fragen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik mit Russland zu fördern? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333