Deutscher Bundestag Drucksache 18/2223 18. Wahlperiode 29.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2084 – Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras angesichts zunehmender Menschenrechtsverletzungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Honduras nimmt die Zahl gravierender Menschenrechtsverletzungen seit einem zivil-militärischen Putsch Ende Juni 2009 zu, wie selbst die US-Regierung in einem jüngsten Bericht bestätigt (www.state.gov/documents/organization/ 220663.pdf). Übergriffe von paramilitärischen und staatlichen Akteuren finden vor allem im Zusammenhang mit der Ausbeutung natürlicher Ressourcen statt (www.coha.org/human-rights-violations-in-honduras-land-grabs-peasantsrepression -and-big-companies/). Menschenrechtsorganisationen verweisen zudem auf die notorische Missachtung der international garantierten Rechte indigener Völker (www.amnesty.org/es/for-media/press-releases/dirigentesindigenas -hondurenos-encarcelar-injustamente-2013-09-19 u. a.). Trotz all dieser Missstände wird Honduras weiterhin in der Kategorie 1 der Kooperationsländer des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geführt. Menschenrechtsverteidiger, zu denen laut Definition der Vereinten Nationen (VN) auch diejenigen gehören, die sich für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte sowie Umweltrechte einsetzen, sind einer zunehmenden Repression ausgesetzt; Schutzmaßnahmen, wie sie von der interamerikanischen Gerichtsbarkeit verlangt werden, werden von Seiten des Staates nicht umgesetzt (http://cejil.org/categoria/pais/honduras?page=1). Zugleich beobachten Menschenrechtsorganisationen mit Sorge die wachsende Militarisierung des Landes. Die Institutionen der VN haben mehrfach die Übernahme von Polizeiaufgaben durch die Armee kritisiert (daccess-dds-ny.un.org/ doc/UNDOC/GEN/G12/187/45/PDF/G1218745.pdf?OpenElement, ebenso: http://de.slideshare.net/MADJhn/cidh-informe-final-consulta-previa-ymegaproyectos -en-honduras-30309578). Der honduranische Kongress hat den gesetzlichen Rahmen für alle den Extraktivismus im weitesten Sinne betreffenden Bereiche, wie z. B. Wasser- und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bergbaukonzessionen und sogenannte Modellstädte (Zonas Especiales de Desarrollo Económico, ZEDE), weitgehend den Interessen transnationaler Unternehmen angepasst. Im Westen des Landes soll unter Beteiligung u. a. des deutschen Unternehmens Voith Hydro GmbH (http://amerika21.de/2013/ Drucksache 18/2223 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 09/89302/haft-aktivistin-honduras) der Staudamm Agua Zarca auf indigenem Territorium errichtet werden. Die betroffene Bevölkerung hatte sich im Jahr 2011 mehrheitlich gegen das Projekt ausgesprochen, der Bau wurde aber dennoch vorangetrieben (www.copy.com/s/usURK9w8qxlK/ Bericht%20Rio_%20Blanco_26.1..pdf, auch: www.oas.org/es/cidh/docs/anual/ 2013/docs-es/InformeAnual-Cap4-Honduras.pdf, S. 43 ff.). Im Zuge des friedlichen Protestes der indigenen Gemeinden dagegen kam es zu gewaltsamen Übergriffen durch Polizei- und Militäreinheiten (ebd.), die auf dem Baugelände stationiert worden waren. Im Juli 2013 starb ein Demonstrant durch die Schüsse eines Soldaten. Seither eskaliert die Gewalt in der Region. Menschenrechtsverteidiger der indigenen Organisation COPINH (Ziviler Rat der Volks- und indigenen Organisationen Honduras), die die lokalen Staudammgegner unterstützen, sind Morddrohungen sowie einer Diffamierungsund Kriminalisierungskampagne ausgesetzt. Am 25. Mai 2014 kam es in der Gemeinde San Francisco de Opalaca zu Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger . Der Aktivist der Oppositionspartei LIBRE und Unterstützer der Indigenen -Organisation COPINH, Plutarco Bonilla, wurde durch den Schusswaffenangriff schwer verletzt. Sein Mitstreiter Irene Meza starb an den Folgen der Schussverletzungen (www.cadhcr.org/honduras-asesinan-a-irene-meza-ywilliam -jacobo-rodriguez-miembros-de-copinh/). Außerdem wurde in der Gemeinde Rio Blanco in der Nacht vom 24. auf den 25. Mai 2014 der Menschenrechtsaktivist und Unterstützer COPINH, William Jacobo Rodriguez, erschossen (s. o.). Im Zusammenhang mit der Aufklärung dieses Mordes soll es zudem zu Übergriffen und Gewaltakten durch die Polizei gekommen sein, bei denen Staudammgegner gefoltert und mit dem Tode bedroht wurden (http:// copinh.org/article/copinh-nuevas-amenazas-contra-el-pueblo-de-rio-bla/). Im Jahr 2013 führte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine Reihe von „Diagnose-Workshops“ in Garífuna-Gemeinden der Verwaltungsbezirke Colón und Gracias a Dios (Moskitia/honduranische Karibikküste) durch. Eines der Themen dieser Veranstaltungen war die Vorbereitung der Konsultation im Rahmen des binationalen Programmes der GIZ für die zentrale Zone des Mesoamerikanischen Biokorridors. Für die indigenen Völker in Honduras ist dieses Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC, free, prior and informed consent) von hoher Bedeutung . Dieses Recht wird ihnen im Abkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und durch die VN-Erklärung über die Rechte indigener Völker zugesprochen. Honduras ratifizierte und unterzeichnete das Abkommen (1995) und die Erklärung (1997). Dennoch fehlt bis heute eine Umsetzung des FPIC in nationales Recht, was der Verletzungen von Menschen- und Landrechten der indigenen Bevölkerung Vorschub leistet. Die Organización Fraternal Negra Hondureña (OFRANEH) fordert daher die Verabschiedung eines nationalen Gesetzes zum FPIC. Sie bedauert, dass die deutsche Entwicklungshilfe diese Forderung nicht ernst nimmt und kritisiert, dass die von der GIZ durchgeführten Workshops in Bezug auf den Mesoamerikanischen Biokorridor bei den Gemeinden falsche Erwartungen in Bezug auf zukünftige „Entwicklungsprojekte “ weckten, die mit der Realität der Moskitia nichts zu tun haben (http://ofraneh. wordpress.com/2013/08/29/honduras-intervencionneocolonialista -de-la-agencia-de-cooperacion-internacional-alemana-giz-enla -moskitia/). Nach Berichten der honduranischen Presse leistet die GIZ zudem organisatorische und finanzielle Hilfe bei der Kartierung von Vorkommen seltener Erden und Edelmetallen in dem mittelamerikanischen Land. Die Tageszeitung „La Tribuna“ zitierte (www.latribuna.hn/movil/2014/05/22/alemanes-elaboraranmapa -minero-del-pais/) in diesem Zusammenhang am 22. Mai 2014 den Direktor des honduranischen Instituts für Geologie und Bergbau (INHGEOMIN), Agapito Rodríguez, der die Unterstützung der GIZ betonte. Weitere Details werden in einer Meldung zum Kooperationsabkommen in der Internetpräsenz des INHGEOMIN genannt. Soziale Organisationen und Menschenrechtsgruppen verweisen indes auf kritische Entwicklungen beim massiven Ausbau des Bergbaus in Honduras (www.movimientom4.org/2013/09/informe-ejecutivode -la-mina-san-martin-en-el-valle-de-siria-honduras-exploracion-explotacion- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2223 y-cierre-impactos-y-consecuencias/). Nach der Novellierung des Bergbaugesetzes Anfang 2013 wurden demnach unter anderem die Möglichkeiten für den besonders umweltschädlichen Tagebau erleichtert. Dabei erstrecken sich die Konzessionsgebiete schon jetzt auf einen erheblichen Teil des nationalen Territoriums. Mit der Einrichtung sogenannter Modellstädte, d. h. extraterritorialer Handels- und Wirtschaftszonen, könnten die Bergbauvorhaben zudem in einer rechtlichen Sondersituation gegen den Willen der lokalen Bevölkerung durchgesetzt werden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Honduras hat eine lange Geschichte von Menschenrechtsverletzungen. Politische Morde und Fälle verschwundener Personen aus der Zeit der Militärdiktatur sind bis heute nicht aufgearbeitet. Im Kontext des Staatsstreiches im Jahr 2009 stieg die Zahl der Menschenrechtsverletzungen stark an. Nach der Amtsübernahme einer demokratisch legitimierten Regierung unternahm diese einige Anstrengungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage. Ein Menschenrechtsministerium wurde eingerichtet, staatliche Berichte zur Menschenrechtslage im Lande wurden veröffentlicht, ein umfangreicher Aktionsplan zur Verankerung der Menschenrechte in allen staatlichen Institutionen wurde erarbeitet. Dennoch gelang es der Regierung Lobo nicht die allgegenwärtige Gewalt spürbar einzudämmen und die extrem hohe Straflosigkeit bei allen im Lande begangenen Delikten merklich zurückzuführen. Opfer von Straftaten sind eine Vielzahl von Menschen ganz unterschiedlicher politischer, religiöser und ethnischer Zugehörigkeit . Zentrales Problem ist die zu geringe Fähigkeit des Staates, seine Bürger und Bürgerinnen angemessen zu schützen. Schwache staatliche Institutionen führen zu extrem hoher Straflosigkeit und unzureichenden Präventionsmaßnahmen . Verschiedene Ansätze, Ineffizienz und Korruption von Polizei und Justiz zu bekämpfen, haben bisher nur punktuelle Erfolge erbracht. Menschenrechte sind Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik und sind damit als Querschnittsthema bei allen Maßnahmen der deutschen staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras zu beachten. Die Auswirkungen jedes einzelnen Projektes auf die bürgerlich-politischen und wirtschaftlichen , sozialen und kulturellen Menschenrechte werden systematisch geprüft. Die Bedeutung der Menschenrechte für die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik ist regelmäßiger Gesprächsgegenstand des politischen Dialogs mit Gesprächspartnern der honduranischen Regierung und weiteren Institutionen im Land. 1. Sichert die Bundesregierung die Investitionen deutscher Unternehmen, die am Bau des Staudamms Agua Zarca in Honduras beteiligt sind, mit Hermes-Bürgschaften oder auf andere Weise ab? Für das genannte Projekt hat der Bund weder Exportkredit- noch Investitionsgarantien übernommen. 2. Welche Handhabe sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Beteiligung deutscher Unternehmen am Staudammprojekt Aqua Zarca in Honduras , um auf die Ahndung möglicherweise bereits erfolgter und Verhinderung künftiger Verletzungen von Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Vorhaben hinzuwirken, und inwiefern ist sie bereits in dieser Richtung tätig geworden? Es gibt einen intensiven politischen Dialog mit der honduranischen Regierung über Menschenrechte, sowohl im Kontext der Gruppe der wichtigsten Geber (G16), in Zusammenarbeit mit der EU-Vertretung und den Vertretungen der Drucksache 18/2223 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU-Mitgliedstaaten als auch über die Deutsche Botschaft. Bei diesem Dialog wird auch das Staudammprojekt Agua Zarca thematisiert. 3. Auf welche Mechanismen im Sinne der „EU-Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ setzt die Bundesregierung, um den Schutz der Menschenrechtsverteidiger zu gewährleisten, die in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um das Projekt Agua Zarca im Zuge ihrer freien Meinungsäußerung behindert, verfolgt, bedroht, attackiert und kriminalisiert werden? Siehe Antwort zu Frage 2. Die EU-Vertretung und die in Honduras vertretenen Mitgliedsstaaten der EU haben außerdem einen kontinuierlichen Dialog mit honduranischen Menschenrechtsorganisationen eingerichtet. Im Rahmen dessen wurde mit Indigenen-Organisationen ausführlich über das Agua-Zarca-Vorhaben gesprochen. 4. Welche Projekte führt die GIZ in der honduranischen Region Moskitia und an der Karibikküste nach Kenntnis der Bundesregierung durch, und welche Projekte plant die GIZ in diesen Gebieten? Im Auftrag der Bundesregierung führt die GIZ im angefragten Gebiet folgende Projekte durch: – Projekt Biodiversitätserhalt und lokale Entwicklung im mesoamerikanischen Biokorridor, – Projekt Kommunale Waldwirtschaft und Anpassung an den Klimawandel (CLIFOR), Kombifinanzierung mit der Europäischen Union. Darüber hinaus gibt es derzeit keinen Auftrag seitens der Bundesregierung an die GIZ für Projekte in der angefragten Region von Honduras und auch keine konkreten Planungen für neue Vorhaben. 5. Wird die Bundesregierung das Übereinkommen 169 der ILO über „eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern“ ratifizieren . a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen wird dies geschehen? b) Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung unterstützt die Rechte und Interessen indigener Völker durch ihre Entwicklungspolitik und ihr Eintreten für Menschenrechte weltweit. Sie setzt sich in ihren bilateralen Kontakten zu Ländern mit indigener Bevölkerung für die Verwirklichung der Rechte von Indigenen und damit für die Verbesserung ihrer Lebenssituation ein. Sie unterstützt die aktive Partizipation indigener Völker an nationalen und internationalen Prozessen. Dafür engagiert sich die Bundesregierung auch international. In Deutschland leben keine indigenen Völker im Sinne der ILO-Übereinkommens 169. Deshalb ist eine Ratifizierung des Übereinkommens in Deutschland nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2223 6. Inwiefern wird seitens der GIZ die Kritik von der OFRANEH hinsichtlich der Situation in der zentralen Zone des Mesoamerikanischen Biokorridors der Moskitia und der zukünftigen Durchführung von FPIC des binationalen Programmes der GIZ in der genannten Zone wahrgenommen? Die GIZ bezieht die Zielgruppen des Projektes im Sinne der ILO Konvention 169 in die Vorbereitung des Vorhabens ein. Es gibt in Honduras noch keine gesetzlichen Regelungen zur freien und informierten Konsultation (prior and informed consent). Diesen Punkt hat auch OFRANEH aufgegriffen. Die GIZ steht mit OFRANEH in Kontakt. Die Botschaft hat das Fehlen einer staatlichen honduranischen Regelung zur Beteiligung indigener Völker mehrfach und hochrangig gegenüber honduranischen Gesprächspartnern thematisiert. 7. Treffen die Berichte zu, nach denen die Kartierung der Vorkommen seltener Erden und von Edelmetallen durch die GIZ unterstützt wird? Wenn ja, welche Gelder werden für welche Aufgaben im Rahmen dieses Vorhabens verwendet (bitte detailliert auflisten)? Eine systematische Kartierung von Vorkommen seltener Erden im Rahmen des Vorhabens wird nicht vorgenommen. Ziel des Projektes ist nachhaltige Entwicklung durch Transfer von Know-how für die umweltfreundliche Erschließung von Edelmetallvorkommen. Zu diesem Zweck wird mit Universitäten zusammengearbeitet . In einer ausgewählten Region werden Praxisseminare mit Studierenden durchgeführt, um sie in der umweltfreundlichen Exploration und der Kartierung von Rohstoff-Lagerstätten auszubilden. In diesem Zusammenhang werden zu Übungszwecken Kartierungen erstellt. 8. Welche entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung sind angesichts der Erklärungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, denen zufolge eines der Ziele der amtierenden Regierung sei, die Wertschöpfungskette so weit wie möglich in den Ländern des Südens zu belassen (www.general-anzeiger-bonn.de/news/ politik/gerd-mueller-ueber-die-bedeutung-der-kleinbauern-und-fairenhandel -article1294132.html), und angesichts des Umstandes, dass mit dem deutschen Unternehmen M&P Geonova und dem Schweizer Unternehmen Geoexport zwei Europäische Akteure mit dem erwähnten Vorhaben betraut worden sind (http://amerika21.de/2014/06/101981/kartierung-honduras), mit diesem Vorhaben verbunden? Die Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft (develoPPP) hat das Ziel, umweltfreundliches Know-how im Partnerland Honduras aufzubauen. Bei den Aussagen in dem zweiten benannten Artikel handelt es sich offensichtlich um eine Verwechslung. Am Projekt beteiligte Partnerunternehmen sind M&P Geonova und das in Deutschland ansässige Unternehmen Geo-Expert. Das deutsche Kleinunternehmen Geo-Expert unterstützt den fairen Handel mit Edelsteinen und steht in keinerlei Verbindung zum Schweizer Unternehmen mit demselben Namen. Drucksache 18/2223 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Mechanismen haben GIZ und Bundesregierung etabliert, um weitere Landkonflikte – etwa durch Vertreibung der lokalen Bevölkerung – im Zuge der durch die unterstützte Kartierung ermöglichten Bergbauprojekte zu vermeiden? Konkrete Bergbauprojekte infolge der GIZ-Maßnahme sind nicht bekannt. Das genannte Vorhaben dient der umweltfreundlichen Erschließung; zur Bedeutung von Menschenrechten bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung. 10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Novellierung des Bergbaugesetzes in Honduras Anfang 2013 (Dekret 238-2012, im Amtsblatt am 2. April 2013 veröffentlicht), nach der Tagebau erlaubt wird, wogegen Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsbeobachter unter Verweis auf mangelnde Schutzbestimmungen Protest eingelegt haben (http://proah.wordpress.com/2013/06/20/proyecto-de-mineria-enla -nueva-esperanza-escalada-alarmante-de-intimidaciones-dirigidas-a-lacomunidad /)? Bundesregierung und EU sind sowohl mit der honduranischen Regierung als auch mit Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsbeobachtern im Dialog; siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3. 11. Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung die in Artikel 100 Kapitel 3 des Bergbaugesetzes in Honduras bestimmte Auflösung kommunitärer Verwaltungsformen von Agrarland, die vor allem von indigenen Gemeinschaften genutzt werden? Bundesregierung und EU sind sowohl mit der honduranischen Regierung als auch mit Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsbeobachtern im Dialog; siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3. 12. Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die andauernden und von staatlicher Seite teilweise militärisch ausgetragenen Konflikte an den Bergbaustandorten San Martín (Siria-Tal) und Nueva Esperanza ein, die unter anderem von der internationalen EZ-Organisation Oxfam (EZ: Entwicklungszusammenarbeit) beobachtet und kritisch kommentiert werden (www.movimientom4.org/wp-content/docs/informe-mina-san%20 martin-honduras.pdf)? Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3. 13. Wie wirkt die Bundesregierung auf das Bergbauministerium in Honduras hin, Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsstudien hinreichend zu beachten , dies vor allem vor dem Hintergrund von Vorwürfen, nach denen entsprechende Untersuchungen von der Ministeriumsleitung in der Vergangenheit vertuscht worden sind (www.nodal.am/2014/04/policia-yejercito -son-socios-de-las-mineras-en-honduras/)? Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3; die Fälle werden in dem genannten Dialog mit Regierung und Zivilgesellschaft behandelt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2223 14. Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Plänen der honduranischen Regierung, mit sogenannten Modellstädten de facto extraterritoriale Gebiete zu schaffen, in denen u. a. arbeits- und umweltrechtliche Schutzbestimmungen außer Kraft gesetzt wären (https://www.neues-deutschland.de/ artikel/239768.modellstaedte-fuer-multis.html?sstr=Honduras)? Die Entwicklungen werden, auch im Hinblick auf die sich immer wieder ändernde honduranische Rechtslage, genauestens beobachtet. 15. Unterstützt die Bundesregierung aktiv eine umfassende, unabhängige und unparteiische Untersuchung der tödlichen Angriffe und Gewaltakte vom 24. und 25. Mai 2014? a) In welchem Umfang? b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3. 16. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen , um die Mitglieder der indigenen Organisationen und Institutionen in den betroffenen Gemeinden, von der Oppositionspartei LIBRE sowie von Unterstützern von COPINH zu schützen? Im honduranischen Parlament wird zurzeit ein Gesetz zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern , LGBTI, Journalisten, Anwälten und Justizangehörigen beraten, dessen Verabschiedung ein wichtiger Schritt zum wirksameren Schutz der Menschenrechte wäre. 17. Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens, zu dessen Einrichtung sich die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode mit der Zielsetzung verpflichtet hat, diese Möglichkeit innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit mit einem zentralen unabhängigen Überprüfungsverfahren einzurichten (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/ themen/menschenrechte/Strategiepapier303_04_2011.pdf)? Ein erstes Konzept für die Einrichtung eines menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen anderer Geber erarbeitet. Die abschließende Prüfung und Entscheidung über die Umsetzung stehen aus. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333