Deutscher Bundestag Drucksache 18/2224 18. Wahlperiode 29.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2096 – 30 Monate Bundeskinderschutzgesetz – Erfahrungen und Schlussfolgerungen – Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen/Netzwerke Kinderschutz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum 1. Januar 2012 trat nach mehreren Anläufen und mehrjähriger Diskussion das Bundeskinderschutzgesetz (BKischG) in Kraft. Mit dem BKischG wurden zwei zentrale Vorhaben verfolgt: Die lokalen Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen zu stärken und wo nicht vorhanden einzurichten sowie den Kinderschutz durch den Aufbau von Kinderschutznetzwerken zu stärken. Für die Koordinierung vor Ort sind die Jugendämter zuständig. Ein zentrales Element der Netzwerke Frühe Hilfen sind die Familienhebammen. Für die sogenannten Netzwerke Frühe Hilfen/Familienhebammen wurde ein Sonderprogramm des Bundes aufgelegt. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt die Aufteilung der Aufgaben und Bundeshaushaltsmittel. Letztere umfassten für die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Jahr 2012 30 Mio. und im Jahr 2013 45 Mio. Euro. Eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/14244) ergab, dass im Jahr 2012 lediglich 16,2 Mio. Euro durch die Länder für die Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen abgerufen wurden. Das bedeutet , dass ein großer Teil der für den Kinderschutz vorgesehenen Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen wurde. Für das Jahr 2013 teilte die Bundesregierung mit, dass lediglich in etwa der Hälfte der Jugendamtsbezirke Netzwerke für Frühe Hilfen und für den Kinderschutz existierten und es in jedem fünften Jugendamtsbezirk keinerlei Netzwerkstrukturen für die Frühen Hilfen bzw. den Kinderschutz gab. Zudem standen im Mai 2013 lediglich 1 590 Familienhebammen den jährlich ca. 645 000 Geburten gegenüber. Somit kann festgestellt werden, dass die Leistungen des BKischG vielerorts nicht ankommen . Vor diesem Hintergrund stellt sich unter anderem die Frage nach dem Ausbau Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der Netzwerke und der Entwicklung des Mittelabrufs für das Jahr 2013 sowie das Jahr 2014. Für die Jahre 2014 und 2015 sind je 51 Mio. Euro Bundeshaushaltsmittel für die Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen vorgese- Drucksache 18/2224 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hen. Ab dem Jahr 2016 soll die Unterstützung des Bundes über einen Fonds sichergestellt werden. Diese Fonds-Lösung wirft weitere Fragen auf. Die Bundeshaushaltsmittel sind zudem nicht so bemessen, dass alle Familien Zugang zu den Netzwerken Frühe Hilfen und den Familienhebammen haben. Von vorneherein war eine Fokussierung auf – in der Debatte um das BKischG – so bezeichnete Problemfamilien gelegt, die vor allem durch Armut und Bildungsferne auffallen und durch die Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen erreicht werden sollten. Dieser Linie wurde glücklicherweise von den Akteuren in den Kommunen nicht gefolgt, sodass die Netzwerke heute bunter und vielfältiger sind, als es die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren , Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, geplant hatte. Das Problem der mangelnden finanziellen Ausgestaltung bleibt dennoch bestehen. Die Netzwerke stehen zudem vor anderen Problemen: „Zentrale Partner aus dem Gesundheitswesen wie Kinderärztinnen und -ärzte, niedergelassene Hebammen , Geburtskliniken und Kinderkliniken sind seltener in den lokalen Netzwerken anzutreffen, obwohl sie wichtige Partner in den Frühen Hilfen sind. Beim Einsatz von Familienhebammen und Fachkräften aus vergleichbaren Gesundheitsfachberufen besteht trotz der Ausweitung durch die Bundesinitiative weiterhin ein hoher Entwicklungsbedarf.“ (Pressemitteilung Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ Nr. 045/2014 vom 26. Juni 2014). Damit stellt sich die Frage, inwieweit in den Strukturen der Netzwerke die Zusammenarbeit mit den angestrebten Kooperationspartnern nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) im Einzelnen gestaltet ist, und welche Defizite hier noch zu beheben sind. Neben dieser Schwachstelle muss die generelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe beachtet werden, die für eine erfolgreiche Umsetzung der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen von Bedeutung ist. So wurde im Rahmen der Debatte um das BKischG angemerkt, dass die Wirksamkeit des Gesetzes von den organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen vor Ort abhängig ist. „Bei all den Aktivitäten des Gesetzgebers darf nicht aus dem Blick geraten , dass die Rechtsgrundlagen ein wichtiger Baustein für einen besseren Kinderschutz sind, letztlich entscheidend sind aber die organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen vor Ort – in erster Linie die Personalausstattung in den Jugendämtern.“ (Reinhard Wiesner: Der Kinderschutz auf der Agenda des Bundesgesetzgebers. In: ZKJ 10.2011, S. 377). Neben den fachlichen Aspekten ist für den erfolgreichen Kinderschutz die Personalausstattung der Jugendämter vor Ort ausschlaggebend, welche wiederum von der finanziellen Situation der Kommunen abhängig ist. Auf die Kommunen entfallen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bereits anderweitige massive finanzielle Verpflichtungen: Sie müssen seit August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und Frühförderungsplatz von Kindern unter drei Jahren sicherstellen. Die Ausgaben für Einzelfallhilfen sind stark angewachsen. Seit Jahren ist eine Mittelumschichtung in der Kinder- und Jugendhilfe zu Lasten der älteren Kinder und Jugendlichen zu beobachten. Die Auswirkungen dieser Umverteilungen und politisch gewollten Schwerpunktsetzungen auf Förderung in den Netzwerken frühe Hilfen und Kinderbetreuung sowie die verpflichtenden Ausgaben in der Einzelfallhilfe auf die anderen Gebiete der Kinder und Jugendhilfe und deren Auswirkung auf den Kinderschutz sind noch nicht untersucht. Das Wegbrechen von Strukturen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hingegen lässt sich vielerorts beobachten. Während auf der einen Seite Kinderschutz strukturell gestärkt wird, ist auf der anderen Seite eine strukturelle Schwächung von Institutionen, in denen Kinderschutz praktiziert wird, zu beobachten. Wirksamer Kinderschutz muss aber mehrdimensional umgesetzt werden und darf sich nicht auf bestimmte Altersgruppen von Kindern fokussieren. Nicht nur deswegen forderten vor allem eine Vielzahl der Verbände eine Einbettung der Familienhebammen in den Regelkatalog des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Eine Regelleistung im SGB V würde darüber hinaus eine Versorgung aller Familien sicherstellen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2224 Das BKischG ist nunmehr 30 Monate alt, die Verwaltungsvereinbarung zu der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen trat vor 24 Monaten in Kraft. Für den Sommer dieses Jahres kündigte die Bundesministerin für Familie , Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, einen Zwischenbericht an. In 18 Monaten soll die Bundesunterstützung mittels eines Fonds gewährleistet werden. 1. Haben die Länder die ihnen nach der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zustehenden Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2013 ausgeschöpft? Wenn nein, warum nicht (bitte nach Bundesländern und Höhe der Haushaltsmittel aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen: Ausschöpfung der Bundesmittel 2013 in den Ländern. Die Datengrundlage für die aufgeführten Prozentwerte beruht auf der Auswertung der Maßnahmenpläne der Länder für das Jahr 2013. Hierbei konnte lediglich der vorläufige Abschluss 2013 vor Rechnungslegung (Stand: 12/2013) berücksichtigt werden. Definitive Angaben können erst nach Auswertung der Sachberichte zum Haushaltsjahr 2013 gemacht werden. Diese befindet sich in der Prüfung durch das zuständige Referat im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Eine abschließende Aussage über die Ausschöpfung der Mittel kann erst danach getroffen werden. 2. Werden die Länder die ihnen nach der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zustehenden Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2014 ausschöpfen? Wenn nein, warum nicht (bitte nach Bundesländern und Höhe der bisher beantragten Haushaltsmittel aufschlüsseln)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder die Mittel im Jahr 2014 vollständig ausschöpfen werden. Drucksache 18/2224 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. In welchen einzelnen Tranchen wurden die Haushaltsmittel bislang bewilligt ? Wurden die in den jeweiligen Tranchen bewilligten Haushaltsmittel auch ausgeschüttet, und wenn nein, warum nicht (bitte detailliert ausführen und nach Tranchen, deren Antrags- und Bewilligungszeiträumen sowie ggf. den jeweiligen Schwerpunkten sowie nach Bundesländern und Höhe der Haushaltsmittel aufschlüsseln)? Gemäß Artikel 10 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern erfolgt das Bewilligungsverfahren in zwei Förderphasen. Die erste Förderphase endete mit dem 30. Juni 2014. Die Anträge für den zweiten Förderzeitraum (1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015) liegen dem Bund vor und wurden bzw. werden den Ländern gemäß der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung zugewiesen . Gemäß Artikel 11 der Verwaltungsvereinbarung weist der Bund den Ländern unter Anwendung der Tabelle I (nach Artikel 4 Absatz 2) und der Tabelle II (nach Artikel 5 Absatz 1) mit Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres die zur Verfügung stehenden Bundesmittel zur Bewirtschaftung zu. Die Zuweisung der Mittel erfolgt auf der Grundlage des vorzulegenden jährlichen aktuellen Maßnahmenplans nach Artikel 10 Absatz 2 Nummer 2. Die Mittel sind von den Ländern bedarfsgerecht aus dem Bundeshaushalt auszuzahlen und in den Haushalten der Länder zu vereinnahmen, d. h. die Bundesmittel werden bedarfsgerecht durch die Länder bei der Bundeskasse abgerufen. Der Bund hat lediglich im Rahmen dieser Antragstellung bzw. im Rahmen der Verwendungsnachweise eine Übersicht über die Maßnahmen der einzelnen Bundesländer. Die Prüfung der Anträge der Kommunen liegt in der Zuständigkeit der Länder. 4. Sind der Bundesregierung Probleme im Rahmen der Bewilligung der einzelnen Tranchen bekannt wie beispielsweise Absprung von Trägern aufgrund vorläufiger Bewilligungsbescheide (bitte detailliert ausführen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Sind der Bundesregierung Probleme im Rahmen der Übergangsfinanzierung zwischen den einzelnen Fördertranchen bekannt (bitte detailliert ausführen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wonach die Arbeit im Bereich Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen eingestellt worden ist bzw. eingestellt zu werden droht, beispielsweise aufgrund von Finanzierungsproblemen im Rahmen der Fördertranchen bzw. des Übergangs zwischen den Fördertranchen (bitte detailliert ausführen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2224 7. Wie hat sich die Einrichtung der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen seit dem Jahr 2012 entwickelt? Können die Bundesländer mittlerweile flächendeckend die Netzwerke der Frühen Hilfen und Familienhebammen sicherstellen? Wenn nein, warum nicht, und wo befinden sich die Lücken (bitte detailliert ausführen und nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln )? Die Kommunalbefragung im Rahmen der Begleitforschung der Bundeskoordinierungsstelle der Bundesinitiative Frühe Hilfen, die durch das Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) wahrgenommen wird, kommt zu folgendem Ergebnis: In fast allen Jugendamtsbezirken wurden im Zuge der Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen die strukturellen Voraussetzungen für einen bundesweiten flächendeckenden Ausbau von Netzwerken Frühe Hilfen geschaffen: 92,5 Prozent der Befragten haben angegeben, dass in ihrem Jugendamtsbezirk zum Stichtag 30. Juni 2013 eine Netzwerkstruktur mit Zuständigkeit für Kinderschutz und/oder Frühe Hilfen installiert ist. Zudem wurden Koordinierungsstellen für Netzwerke Frühe Hilfen nahezu flächendeckend eingerichtet. Sie sind fast ausschließlich in Jugendämtern institutionell angesiedelt (92,6 Prozent). 8. Wie hat sich die Anzahl der tätigen und anerkannten Familienhebammen seit dem Jahr 2012 entwickelt (bitte detailliert ausführen und nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)? Laut Mitteilung des Deutschen Hebammenverbandes vom Mai 2013 gibt es bundesweit derzeit ca. 1 590 fortgebildete Familienhebammen, weitere 150 Hebammen befanden sich zum damaligen Zeitpunkt in Fortbildung. Im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen werden in den Ländern derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen, weitere Fachkräfte zu gewinnen und fortzubilden. Ausführlichere Daten können im Zwischenbericht zur Bundesinitiative Frühe Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Der Bericht befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den Bundesländern und soll dem Deutschen Bundestag nach der Sommerpause zugeleitet werden. 9. Wie viele Familien werden mit der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ erreicht und durch diese innerhalb der ersten Lebensmonate ihrer neugeborenen Kinder unterstützt (bitte nach Jahren, Bundesländern und im Verhältnis zu allen Familien mit Neugeborenen aufschlüsseln )? Eine genaue Angabe von Fallzahlen zu (werdenden) Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, die von Familienhebammen und Fachkräften aus vergleichbaren Gesundheitsfachberufen unterstützt werden, ist derzeit nicht möglich, da zu diesen Leistungen keine amtliche Statistik geführt wird. Eine Schätzung auf Basis einer Zusatzerhebung zur KiFöG-Studie des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2012 (13 000 Familien in allen 16 Bundesländern wurden zur Betreuungssituation und Betreuungswünschen für ihre Kinder unter drei Jahren befragt; zusätzlich wurden Belastungen und die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen aus dem Bereich der Frühen Hilfen erhoben) ergibt, dass im Jahr 2012 zu Beginn der Bundesinitiative Frühe Hilfen ca. 24 Prozent aller befragten Familien die Unterstützung durch eine Familienhebamme oder vergleichbare Fachkraft aus dem Gesundheitsbereich angeboten wurde und dass ca. 17 Prozent aller befragten Familien ein solches Angebot auch in Anspruch ge- nommen haben. Drucksache 18/2224 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aktuellere Zahlen werden Ende 2015 erwartet, wenn die Ergebnisse der bundesweiten repräsentativen Prävalenz- und Versorgungsstudie von der Bundeskoordinierungsstelle vorgelegt werden. Zudem werden die Jugendamtsbezirke im Rahmen der zweiten Welle der Kommunalbefragung 2014 um eine Schätzung der Fallzahlen gebeten. Es ist geplant, diese Erkenntnisse im Rahmen des Abschlussberichtes zur Bundesinitiative Frühe Hilfen bzw. im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes zur Verfügung zu stellen. 10. Wie viele der Familien benötigen über diesen Zeitraum hinaus Unterstützung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Kann diese Unterstützung flächendeckend sichergestellt werden? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen)? Ergebnisse aus fortlaufenden Evaluationen von Modellprojekten Früher Hilfen zeigen, dass die anfänglich erzielten positiven Wirkungen auf die Entwicklung der Kinder und die Elternkompetenzen insbesondere bei stark belasteten Eltern in den Folgejahren zu verblassen drohen. Es wird daher empfohlen, die Unterstützung der Familien und Förderung der Kinder über die ersten Lebensjahre hinaus fortzuführen, um diese Effekte zu erhalten und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu sichern. Dies könnte beispielsweise in Form von integrierten kommunalen Versorgungssystemen oder so genannten Präventionsketten geschehen . Genaue Angaben zur Anzahl und Merkmalen der Familien, die von einer solchen Unterstützung profitieren könnten, sind derzeit nicht möglich. 11. Welche regionalen Unterschiede sind der Bundesregierung bezüglich des Alters der Kinder der Empfängerinnen und Empfänger für die Frühen Hilfen bekannt (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln )? Derzeit sind keine Angaben zu regionalen Unterschieden bezüglich des Alters der Kinder der Empfängerinnen und Empfänger Früher Hilfen möglich, da keine amtliche Statistik zu den Fallzahlen geführt wird. 12. Welche Kooperationspartner wurden im Sinne des § 3 Absatz 2 KKG in den jeweiligen Jugendamtsbezirken gewonnen? Welche Defizite sind hierbei zu beobachten (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)? 16. Wie hat sich die Einrichtung der Netzwerke Kinderschutz seit dem Jahr 2012 entwickelt? Können die Bundesländer mittlerweile flächendeckend Netzwerke Kinderschutz sicherstellen? Wenn nein, warum nicht, und wo befinden sich die Lücken (bitte detailliert ausführen und nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln )? 17. Welche Rolle kommt den ehrenamtlich Engagierten im Rahmen der Netzwerke Kinderschutz zu? Wie erfolgt die Anbindung an die Fachaufsicht in den Jugendämtern (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2224 18. Welche Regelungen zu Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Engagierten im Rahmen der Netzwerke Kinderschutz sind der Bundesregierung bekannt? Welche Form des Aufwandes wird dabei jeweils berücksichtigt und entschädigt (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln )? 19. Welche Qualifizierungen müssen ehrenamtlich Engagierte im Rahmen der Netzwerke Kinderschutz vorweisen, und welche Form der Unterstützung erhalten die Ehrenamtlichen diesbezüglich (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)? Die Fragen 12, 16, 17, 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist nach Artikel 4 des Bundeskinderschutzgesetzes verpflichtet , die Wirkungen dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu berichten. Zentrale Gegenstände dieser Evaluation sind insbesondere auch die Kooperation der unterschiedlichen Akteure im Kinderschutz sowie die von diesen gebildeten Netzwerken. 13. Welche Rolle kommt den ehrenamtlich Engagierten im Rahmen der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen zu? Wie erfolgt die Anbindung an die Fachaufsicht in den Jugendämtern (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)? Hinsichtlich der Frage, welche Rolle Projekte der Frühen Hilfen mit Ehrenamtlichen in den Jugendamtsbezirken spielen, ergibt sich aus der im Rahmen der Dokumentation und Evaluation der Bundesinitiative durchgeführten Befragung folgendes Bild: Fast ein Viertel räumen diesem Bereich einen hohen bis sehr hohen Stellenwert im Jugendamtsbezirk ein (22,7 Prozent). Für die Mehrheit von 43,5 Prozent hat er lediglich eine geringe bis gar keine Bedeutung und knapp ein Drittel (32 Prozent) weist ihm einen mittleren Stellenwert zu. Weitere Angaben wird der Zwischenbericht liefern. 14. Welche Regelungen zu Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Engagierten im Rahmen der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen sind der Bundesregierung bekannt? Welche Form des Aufwandes wird dabei jeweils berücksichtigt und entschädigt (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln )? Im Rahmen der geltenden Regelungen aus der Verwaltungsvereinbarung werden den Ehrenamtlichen die Fahrtkosten erstattet, die im Rahmen ihres Einsatzes anfallen . Diese Regelung ist in allen Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken gleichermaßen anzuwenden. Drucksache 18/2224 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche Qualifizierungen müssen ehrenamtlich Engagierte im Rahmen der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen vorweisen, und welche Form der Unterstützung erhalten die Ehrenamtlichen diesbezüglich (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)? Ehrenamtliche, die im Bereich Frühe Hilfen eingesetzt werden, müssen nicht verpflichtend geschult werden. Zentral ist die Begleitung ihres Einsatzes durch hauptamtliche Fachkräfte. 20. Wie verteilt sich die Förderung der Bundesinitiative auf die unterschiedlichen Fördergebiete nach Artikel 2 Absatz 3 bis 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (Netzwerke mit Zuständigkeit für frühe Hilfen, Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen , Ehrenamtsstrukturen und in diesen Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext früher Hilfen sowie weitere zusätzliche Maßnahmen , bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken sowie nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf nachstehende Tabelle verwiesen. Mitteleinsatz in den Ländern nach Förderbereichen 2013 * Vom Land koordinierte/durchgeführte, landesweite Projekte und Maßnahmen ** Brandenburg: Gesamtmittel gemäß Maßnahmenplan übersteigen den Höchstbetrag um rd. 64.000 Euro. Datengrundlage: Maßnahmenpläne für 2013, Stand: 28.02.2014, ohne Kosten für Landeskoordination, Prozentwerte . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2224 21. Wie sieht der Fahrplan zur Entwicklung des Fonds aus, der ab dem Jahr 2016 die bestehende Förderstruktur des Bundes ablösen soll (bitte Zeitplan detailliert vorstellen)? 25. Wie sieht der Fahrplan bezüglich der Einrichtung des Fonds für die Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen aus? Wie werden die Bundesländer und Kommunen in den Erarbeitungsprozess eingebunden? Wann wird die Fondslösung in Gesetzgebungs- und parlamentarische Verfahren gegeben (bitte detailliert ausführen)? Die Fragen 21 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz sieht vor, dass die Ausgestaltung des Fonds in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt wird. Dazu sollen ab September 2014 mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden Gespräche geführt werden . Ein konkreter Zeitplan wird dann gemeinsam erarbeitet werden. 22. Wer ist an der Erarbeitung eines entsprechenden Fonds beteiligt? Wurden dazu externe Expertisen angefordert, und wenn ja, von wem, mit welcher Fragestellung und Vergütung (bitte einzeln und detailliert ausführen )? 23. Wie, und in welchem Umfang werden an der Erarbeitung des Fonds Länder , Kommunen, Landesjugendämter, Jugendämter und öffentliche bzw. freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt (bitte detailliert ausführen und bei Nicht- bzw. geringer Beteiligung die dafür relevanten Gründe benennen)? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. An der Erarbeitung der Verwaltungsvereinbarung zum Fonds sind Bund, Länder und Kommunen beteiligt. BMFSFJ ist ferner mit den beteiligten Fachverbänden im Austausch. Ein weiterer kontinuierlicher fachlicher Austausch erfolgt über den Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) und seine Arbeitsgruppen . Es wurden bisher keine externen Expertisen angefordert. 24. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungs - und Entlohnungsverhältnisse der Familienhebammen? Welcher Anteil der Familienhebammen ist mit einem Arbeitsvertrag abhängig beschäftigt, und bei welcher Trägerform, und welcher Anteil ist freiberuflich beschäftigt, und dies über welche Trägerform? In welcher Höhe wird dabei jeweils entlohnt, und an welcher Kategorie orientiert sich die Entlohnung (bitte nach Bundesländern bzw. Jugendamtsbezirken aufschlüsseln)? Entsprechende Daten zu den Beschäftigungs- und Entlohnungsverhältnissen und zu der Vergütungspraxis liegen dem Bund nicht vor. Diese Regelungen liegen in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen und variieren daher stark. Drucksache 18/2224 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Einrichtung des Fonds die derzeitigen Förderschwerpunkte entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung beizubehalten? Wie möchte die Bundesregierung die Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen weiterentwickeln? Beabsichtigt die Bundesregierung beispielsweise die Netzwerke Kinderschutz in den Fonds einzubeziehen (bitte begründen)? Die Gespräche zur konkreten Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern finden erst ab September 2014 statt. 27. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Fondslösung die Zielgruppe der Adressaten erweitern, damit z. B. auch geistig bzw. psychisch beeinträchtigte Eltern zukünftig die Leistungen der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in Anspruch nehmen können? Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln ausführen und begründen)? Laut Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative wenden sich Frühe Hilfen an alle Eltern ab der Schwangerschaft und an Eltern mit Kleinkindern, um über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und insbesondere Eltern in belastenden Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten. Frühe Hilfen richten sich somit auch an Eltern mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen. Sie partizipieren daher bereits jetzt an den Unterstützungsangeboten durch die Netzwerke Frühe Hilfen und den Familienhebammen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333