Deutscher Bundestag Drucksache 18/2225 18. Wahlperiode 29.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2097 – Reichtum in Deutschland – Erfassung und Besteuerung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit gibt es eine intensive Debatte über wachsende Ungleichheit. Der französische Ökonom Thomas Piketty hat in seinem breit diskutierten Buch „Capital in the Twenty-First Century“ auf anhaltende Trends der Einkommens- und Vermögenskonzentration hingewiesen und eine deutlich höhere Besteuerung der Reichen verlangt. Auch in Deutschland ist Ungleichheit ein zentrales Thema. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) berichtet über eine „anhaltend hohe Vermögensungleichheit in Deutschland“ (siehe DIW Berlin Wochenbericht Nr. 9.2014). Kürzlich hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem „Wirtschaftsbericht Deutschland 2014“ dazu aufgerufen, „das Steuersystem sozial gerechter […] zu gestalten“. Vor diesem Hintergrund sind verlässliche Daten über die Konzentration von Einkommen und Vermögen besonders wichtig. 1. Welche Studien und welche amtlichen Daten über die Vermögensverteilung in Deutschland liegen der Bundesregierung vor? Die Bundesregierung verfolgt die Veröffentlichung von Daten und wissenschaftlichen Ausarbeitungen zum Thema Vermögensverteilung zeitnah. Erkenntnisse daraus fließen unter anderem in den Armuts- und Reichtumsbericht ein. Beispielhaft wird auf nachstehende Studien zur Vermögensverteilung ab 2010 verwiesen: – Die Verteilung der Vermögen in Deutschland, Frick, Joachim; Grabka, Markus; Hauser, Richard; Berlin 2010. – The Level and Distribution of Global Household Wealth, Davies, James B.; Sandström, Susanna; Shorrocks, Anthony and Wolff, Edward N., The Economic Journal, Oxford 2010. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – Alterssicherungsvermögen dämpft Ungleichheit – aber große Vermögenskonzentration bleibt bestehen, Frick, Joachim; Grabka, Markus; DIWWochenbericht , Berlin 2010. – Möglichkeiten und Grenzen der Reichtumsberichterstattung, Arndt, Christian; Kleimann, Rolf; Rosemann, Martin; Späth, Jochen; Volkert, Jürgen, Berlin 2010. Drucksache 18/2225 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – Divided We Stand: Why Inequality Keeps Rising, OECD, Paris 2011. – Einkommensreich – vermögensarm? Die Zusammensetzung von Vermögen und die Bedeutung einzelner Vermögenskomponenten im europäischen Vergleich ; Skopek, Nora; Kolb, Kathrin; Buchholz, Sandra; Blossfeld, HansPeter . Berliner Journal für Soziologie 2012. – Die Verteilung von Vermögen – eine Analyse der Länder USA, Italien, Spanien , Deutschland und Schweden, Manuel Melzer, Wirtschaft und Gesellschaft 2012. – Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Bundesbankstudie, Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2013. – Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland, Arndt, Christian; Boockmann, Bernhard; Dengler, Carina; Kleimann, Rolf; Neugebauer, Katja; Rosemann, Martin; Schmid, Kai; Späth, Jochen; Scheurle, Ulrich; Tiefensee, Anita; Bonn 2013. – The Eurosystem Household Finance and Consumption Survey, Results from the First Wave, Eurosystem Household Finance and Consumption Network, 2013. – Anhaltend hohe Vermögensungleichheit in Deutschland, Grabka, Markus; Westermeier, Christian, DIW-Wochenbericht, Berlin 2014. – How Fat is the Top Tail oft he Wealth Distribution?, Vermeulen, Philip, ECBWorking Paper Series 1692/2014. Die wichtigsten Datengrundlagen zur Vermögensverteilung in Deutschland sind derzeit: – die alle fünf Jahre (zuletzt im Jahr 2013) durchgeführte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) der amtlichen Statistik, – das in den Jahren 2002, 2007 und 2013 um Vermögensfragen erweiterte Sozio-ökonomische Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), – die vom Statistischen Bundesamt jährlich veröffentlichte Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik. – die 2010/2011 erstmals von der Bundesbank in Auftrag gegebene Befragung „Private Haushalte und ihre Finanzen“, (aktuelle Ergebnisse unter: www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/ Forschungszentrum/studie.html). Das Statistische Bundesamt und die Deutsche Bundesbank haben darüber hinaus im Jahr 2010 erstmals integrierte Vermögensbilanzen vorgelegt. Diese erlauben eine umfassende Darstellung des Bestandes und der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und der sektoralen Geld- und Sachvermögen in Deutschland. Methodische Grundlage ist stets das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95). Dieses methodisch-statistische Rahmenwerk ist verbindlich für alle Länder der Europäischen Union und differenziert das Gesamtvermögen institutioneller Sektoren grundsätzlich in Sach- und Geldvermögen . Es enthält darüber hinaus Vorgaben zur einheitlichen Abgrenzung von Vermögensgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie institutionellen Sektoren. 2. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung diese Studien und Daten bei ihren politischen Entscheidungen, insbesondere in der Steuerpolitik? Die Bundesregierung nutzt grundsätzlich alle ihr verfügbaren Datenquellen zur Beurteilung der Ausgangslage und zur Fortentwicklung ihrer Steuerpolitik. Grundlegendes Leitbild hierfür ist ein wachstumsfreundliches, wettbewerbs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2225 fähiges und gerechtes Steuerrecht, dass die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt und zugleich gewährleistet, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann. Nach Berechnungen der OECD gehört Deutschland zu den Staaten, in denen die Ungleichheit der Markteinkommen mit am stärksten durch Steuern und Sozialtransfers reduziert wird. 3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Statistik der Vermögensverteilung in Deutschland zu verbessern? Falls ja, mit welchen Mitteln? Falls nein, warum nicht? Die Datenlage im Bereich der Berichterstattung über die Vermögensverteilung hat sich in den letzten Jahren verbessert. Hinsichtlich der Frage nach weiteren Verbesserungen gilt es zunächst, die Ergebnisse bereits durchgeführter bzw. geplanter Erhebungen abzuwarten. Erste Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 zum Vermögen hat das Statistische Bundesamt im Juli 2014 veröffentlicht. Gegenwärtig arbeitet die Deutsche Bundesbank an einer zweiten Welle der 2010/2011 erstmals erhobenen Panel-Studie (Befragung „Private Haushalte und ihre Finanzen“ bzw. Panel on Household Finance, PHF). Die Haushaltsbefragung erhebt die Zusammensetzung und Verteilung des Geld-, Immobilien- und Betriebsvermögens sowie das Sparverhalten und die Altersversorgung in Deutschland. Die Arbeit steht im Zusammenhang mit einem Projekt des Europäischen Zentralbanksystems, im Zuge dessen harmonisierte Daten für alle Länder des Euroraums erhoben werden sollen, womit länderübergreifende Vergleiche möglich sind. 4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Vermögensverteilung in Deutschland leistungsgerecht ist (bitte begründen)? Nach dem Konzept der Leistungsgerechtigkeit soll das Vermögen einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung entsprechen. Es existiert jedoch kein allgemein akzeptierter Maßstab, mit dem sich Leistung in diesem Zusammenhang objektiv bemessen lässt, sodass sich die Frage nicht abschließend beantworten lässt. Die Bundesregierung wird im fünften Armuts- und Reichtumsbericht aktuelle Entwicklungen der Vermögensverteilung aufzeigen und die Ergebnisse bewerten. 5. Wie hat sich das Netto-Gesamtvermögen der gesamten deutschen Bevölkerung jeweils in den Jahren von 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013, entwickelt? Angaben zur Vermögensverteilung basieren auf Befragungsdaten, die immer auch mit den entsprechenden statistischen Problemen bei einer Verallgemeinerung auf die Grundgesamtheit Deutschlands einhergehen. Gerade bei Befragungen zu Vermögensverhältnissen, welche Bewertungsfragen und entsprechenden Selbsteinschätzungen einschließen, kann es zu Verzerrungen in der Güte der Antworten kommen. Ein in allen Bevölkerungsumfragen verbreitetes Problem besteht in einer nicht ausreichenden Repräsentation hoher und höchster Vermögen. Die Entwicklung des durchschnittlichen Nettogesamtvermögens der privaten Haushalte zwischen den Jahren 1993 und 2013 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Zeitreihe ab dem Jahr 1990 liegt nicht vor. Drucksache 18/2225 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 15, Heft 2; Datenbasis: EVS Nach aktuellen Analysen des DIW – auf der Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – belief sich das individuelle Nettovermögen der Personen ab 17 Jahren in Privathaushalten in Deutschland im Jahr 2012 im Durchschnitt auf 83 308 Euro, im Jahr 2007 auf 81 089 Euro und im Jahr 2002 auf 79 941 Euro. Unterschiede in den Ergebnissen aus den beiden Erhebungen resultieren u. a. aus verschiedenen Abgrenzungen in der Erfassung und Aufbereitung der Daten (Personen versus Haushalte) sowie der erfassten Vermögenskomponenten und aus verschiedenen Verfahren der Stichprobenziehung. 6. Wie hat sich die Verteilung einzelner Bestandteile des Vermögens entwickelt (bitte um Angaben über Geldvermögen, Immobilienvermögen und Betriebsvermögen jeweils in Dezile, Quintile oder andere verfügbare Vermögensklassen gegliedert und jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Für den vierten Armuts- und Reichtumsbericht hat das IAW eine Analyse der Vermögensstruktur auf Basis der EVS und des SOEP vorgelegt. Komponenten des Nettovermögens in Deutschland 1993 1998 2003 2008 2013 Hochgerechnete Haushalte (1 000) 35 611 36 780 37 931 39 077 40 032 DDurchschnitt je Haushalt in E UR Bruttogeldvermögen 28 200 32 600 40 300 47 700 46 800 Konsumentenkreditrestschulden 1 000 1 300 1 400 1 700 1 800 Ausbildungskreditrestschulden . . . 300 500 Nettogeldvermögen 27 200 31 300 38 900 45 700 44 500 Haus- und G rundbesitz (Verkehrswerte) 93 700 99 900 109 700 96 400 103 800 Hypothekenrestschuld 14 200 18 600 25 600 24 500 24 800 Bruttogesamtvermögen 121 900 132 500 150 000 144 100 150 600 G esamtschulden 15 200 19 900 27 000 26 500 27 100 Nettogesamtvermögen 106 700 112 600 123 000 117 600 123 500 in Mrd. E UR Summe des Nettogesamtvermögens 3 800 4 141 4 666 4 595 4 944 *) Ohne Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 17 895 E uro und mehr (1993 und 1998) bzw. 18 000 E uro und mehr (2003 bis 2013) und ohne P ersonen in Anstalten und G emeinschaftsunterkünften. GG eld-, Im m obilienverm ögen und Schulden privater Haushalte am 1.1. des jew eiligen J ahres Deutschland E rgebnisse der E inkommens- und Verbrauchsstichproben 1993-2013*) G egenstand der Nachweisung Vermögens-/Schuldenkomponenten in % 2002 2007 2003 2008 Immobilienvermögen 82,85 78,92 84,09 77,61 Geld- und Wertpapiervermögen 11,59 14,39 20,25 26,97 Versicherungsvermögen (inkl. Bausparverträge) 10,95 13,51 4,44 6,02 Betriebsvermögen 11,76 10,79 10,69 9,89 Sachvermögen 1,74 1,37 - - Schulden -18,89 -18,98 -19,47 -20,49 SOEP EVS Quelle: Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW), Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland, Tübingen 2011. Angaben sind preisbereinigt mit Basisjahr 2005 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2225 Das IAW hat in seiner Analyse auch verglichen, wie sich die Zusammensetzung nach Vermögenskomponenten zwischen Personen mit hohem Vermögen und dem Rest der Bevölkerung unterscheidet. Weitere Unterscheidungen wie Dezile oder Quintile wurden bei der Analyse der Portfoliozusammensetzung nicht vorgenommen . Datenbasis war dabei die Stichprobenerhebung SOEP. Als Grenze diente das doppelte des arithmetischen Mittels aller Pro-Kopf-Haushaltsvermögen . Personen aus Haushalten mit einem darüber liegenden Vermögen werden in der Studie als vermögensreich bezeichnet. Unter Zugrundlegung dieser Definitionen und Einschränkungen ergibt sich die Entwicklung der Verteilung einzelner Bestandteile des Vermögens aus nachfolgender Tabelle. Eine Zeitreihe ab dem Jahr 1990 liegt nicht vor. Anteile und Bestände einzelner Vermögensarten, Pro-Kopf Haushaltsnettovermögen (Abgrenzung Vermögensreichtum), 2002, 2007 Gesamt nicht vermögensreich1 Vermögensreich Gesamt nicht vermögensreich1 Vermögensreich Reichtumsschwelle in Euro (Vermögen) 134.242 136.882 Bevölkerungsanteile in Prozent 86,98 13,02 87,08 12,92 Gesamt nicht vermögensreich Vermögensreich Gesamt nicht vermögensreich Vermögensreich Selbstgenutzter Immobilienbesitz 47,86 40,98 93,80 44,96 38,04 91,61 Sonstiger Immobilienbesitz 13,90 9,01 46,50 14,09 9,36 46,00 Geld- und Wertpapiervermögen 52,09 47,85 80,45 55,62 51,38 84,18 Betriebsvermögen 8,29 5,77 25,07 7,48 5,17 23,05 Sachvermögen 13,40 10,70 31,47 9,09 7,33 20,93 Versicherungsvermögen (incl.Bausparverträge) 61,93 61,34 65,87 64,68 63,63 71,78 Schulden 41,61 41,57 41,88 43,94 44,09 42,89 Nettovermögen 79,82 76,79 100,00 77,54 74,21 100,00 Gesamt nicht vermögensreich Vermögensreich Gesamt nicht vermögensreich Vermögensreich Selbstgenutzter Immobilienbesitz 61,14 84,30 47,51 57,46 82,25 44,26 Sonstiger Immobilienbesitz 21,71 11,38 27,79 21,46 10,80 27,14 Geld- und Wertpapiervermögen 11,59 14,38 9,95 14,39 16,99 13,00 Betriebsvermögen 11,76 3,76 16,47 10,79 2,92 14,98 Sachvermögen 1,74 1,67 1,77 1,37 0,85 1,65 Versicherungsvermögen (incl. Bausparverträge) 10,95 17,07 7,35 13,51 22,41 8,77 Schulden -18,89 -32,57 -10,85 -18,98 -36,21 -9,80 Insgesamt in Prozent 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Gesamt nicht vermögensreich Vermögensreich Gesamt nicht vermögensreich Vermögensreich Selbstgenutzter Immobilienbesitz 85.743 58.803 164.358 87.475 59.060 166.965 Sonstiger Immobilienbesitz 104.876 36.101 193.922 104.219 31.512 203.857 Geld- und Wertpapiervermögen 14.938 8.593 40.140 17.702 9.031 53.357 Betriebsvermögen 95.243 18.618 213.092 98.735 15.433 224.483 Sachvermögen 8.697 4.467 18.299 10.336 3.151 27.283 Versicherungsvermögen (incl. Bausparverträge) 11.870 7.956 36.212 14.296 9.618 42.232 Schulden -30.477 -22.396 -84.050 -29.564 -22.429 -78.988 Nettovermögen 84.876 38.160 324.473 89.276 38.018 345.554 Gesamt nicht vermögensreich Vermögensreich Gesamt nicht vermögensreich Vermögensreich Selbstgenutzter Immobilienbesitz 41.037 24.099 154.165 39.329 22.464 152.958 Sonstiger Immobilienbesitz 14.574 3.254 90.173 14.687 2.948 93.775 Geld- und Wertpapiervermögen 7.782 4.111 32.294 9.846 4.640 44.919 Betriebsvermögen 7.893 1.075 53.429 7.382 797 51.751 Sachvermögen 1.165 478 5.759 939 231 5.711 Versicherungsvermögen (incl. Bausparverträge) 7.351 4.881 23.852 9.247 6.120 30.315 Schulden -12.681 -9.310 -35.197 -12.990 -9.890 -33.874 Nettovermögen 67.121 28.588 324.473 68.441 27.311 345.554 1 Als vermögensreich gelten hier Personen mit einem Pro-Kopf-Vermögen von mehr als dem Doppelten des Durchschnittsvermögens 2002 2007 2002 2007 Anteile der Besitzer der Vermögensart in Prozent Portfoliozusammensetzung des Vermögens in Prozent Durchschnittliche Höhe der jeweiligen Vermögensart (nur falls positiv) Durchschnittliche Höhe der jeweiligen Vermögensart (alle) 2002 2007 2002 2007 2002 2007 Quelle: Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW), Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland, Tübingen 2011. Angaben nicht preisbereinigt Drucksache 18/2225 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Über welches Gesamtvermögen in Euro pro Person verfügen die reichsten Deutschen (bitte um Angaben für den jeweiligen Durchschnittswert des reichsten Promilles, Prozents, Dezils und Quintils jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Das DIW verortet das 99-Prozent-Perzentil für das Jahr 2002 auf 759 969 Euro, für das Jahr 2007 auf 787 500 Euro und für das Jahr 2012 auf 817 279 Euro. Das Perzentil gibt den Vermögensbetrag an, der die unteren 99 Prozent der Verteilung vom obersten Prozent trennt. Wie bei allen Stichprobenerhebungen sind auch hier Aussagen zu Randbereichen der Verteilung mit Unsicherheit behaftet. Eine Zeitreihe ab dem Jahr 1990 liegt nicht vor. 8. Über welches Gesamtvermögen verfügen die 500 reichsten Deutschen (bitte um Angaben jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Daten vor. Sie hält es für angemessen, die Entwicklung der Vermögensverteilung auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Studien zu beobachten. Die wissenschaftliche Verteilungsforschung beschäftigt sich mit allgemeingültigen Aussagen zur Gesamtheit der Vermögen privater Haushalte und Kennziffern u. a. hinsichtlich ihrer Schichtung oder Gliederung nach sozioökonomischen Merkmalen. 9. In welchem Umfang zahlen die reichsten 500 Deutschen Steuern auf ihr Vermögen (bitte um Angaben absolut in Euro und relativ bezogen auf das Vermögen der reichsten 500 Deutschen jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Die Steuerzahlungen der reichsten 500 Deutschen können mit den vorhandenen steuerstatistischen Erhebungen nicht nachgewiesen werden. 10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die wohlhabendsten 10 Prozent der Bevölkerung gegenwärtig über mehr als 90 Prozent des Betriebsvermögens verfügen (bitte begründen)? 11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die wohlhabendsten 10 Prozent der Bevölkerung gegenwärtig über mehr als 75 Prozent des Aktienvermögens verfügen (bitte begründen)? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung will auf Basis einer von Dialog, Kooperation und vertrauensvoller Sozialpartnerschaft geprägten Sozialen Marktwirtschaft das Fundament für den Wohlstand und die Teilhabe der Menschen stärken. Unter anderem wird die Vermögensbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes bis zu bestimmten Einkommensgrenzen staatlich gefördert. Darunter fallen auch Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, z. B. Beteiligungen am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Die Bundesregierung zieht darüber hinaus keine speziellen Konsequenzen aus der isolierten Betrachtung von Daten zur Verteilung des Betriebs- oder des Aktienvermögens. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2225 12. Wie haben sich die Unternehmens- und Vermögenseinkommen in Deutschland entwickelt (bitte um Angaben in Euro jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen haben sich in Deutschland wie folgt entwickelt (Angaben in Euro für die Jahre 1991 bis 2013): Tabelle: Unternehmens- und Vermögenseinkommen in Deutschland (in Mrd. Euro) Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 18, Reihe 1.2, Mai 2014 Aufgrund der Wiedervereinigung liegen vergleichbare Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) erst ab dem Jahr 1991 vor. 13. In welchem Umfang wurden die Unternehmens- und Vermögenseinkommen in Deutschland besteuert (Angaben bitte absolut in Euro und relativ bezogen auf den jährlichen Gesamtwert der Unternehmens- und Vermögenseinkommen jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum darstellen , möglichst bis 2013)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Die Berechnung einer derartigen Steuerquote wäre nur schätzungsweise möglich und ist aufgrund der damit verbundenen erheblichen Unsicherheiten nicht zielführend. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (UVE) sind ein Aggregat der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und setzen sich zusammen aus den Unternehmensgewinnen – inklusive eines kalkulatorischen Unternehmerlohns – und den per Saldo von privaten Haushalten empfangenen und vom Staat geleisteten Vermögenseinkommen. Über die Unternehmensgewinne liegen lediglich lückenhafte statistische Informationen vor. Somit sind die UVE im Rahmen der VGR bereits mit großen Ungenauigkeiten behaftet. Die Abgrenzung der VGR wiederum ist nicht kompatibel zu den in den Steuergesetzen definierten steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich aus dem für die Einkommensteuer angewandten Prinzip der synthetischen Einkommensbesteuerung in Verbindung mit dem progressiven Tarif. Eine exakte Zuordnung der festgesetzten Einkommensteuer zu den Einkunftsarten ist dadurch nicht möglich. 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 356,00 365,20 362,16 391,94 411,14 423,68 441,56 447,26 436,35 429,73 445,14 452,51 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 466,86 541,42 576,05 652,64 690,22 660,97 579,83 651,83 686,12 676,63 711,28 Drucksache 18/2225 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie haben sich die Einkommen aus Zinsen und Dividenden in Deutschland entwickelt (bitte um Angaben getrennt nach Zinsen und Dividenden jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 15. Wie verteilen sich diese Einkommen aus Zinsen und Dividenden (bitte um Angaben getrennt nach Zinsen und Dividenden für das jeweils reichste Promille, Prozent, Dezil und Quintil jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 16. Wie haben sich die Einkommen aus Pachten und Mieten in Deutschland entwickelt (bitte um Angaben jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 17. Wie verteilen sich diese Einkommen aus Pachten und Mieten (bitte um Angaben für das jeweils reichste Promille, Prozent, Dezil und Quintil jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Die Fragen 14 bis 17 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine entsprechenden Daten vor. 18. Über welches durchschnittliche Jahreseinkommen verfügen die Selbstständigen in Deutschland (bitte um Angaben jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 19. Wie ist das Einkommen innerhalb der Gruppe der Selbstständigen verteilt (bitte um Angaben für das jeweils reichste Promille, Prozent, Dezil und Quintil jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 20. Über welches durchschnittliche Jahreseinkommen verfügen die SoloSelbstständigen (Selbstständige ohne beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) in Deutschland (bitte um Angaben jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Die Fragen 18 bis 20 werden zusammen beantwortet. Das durchschnittliche Monatseinkommen für Haushalte mit einer selbstständigen Person als Haupteinkommensbezieherin bzw. -bezieher kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für das oberste Dezil wird nicht der Durchschnitt, sondern der Median des Nettoeinkommens ausgewiesen. Der Median teilt das oberste Dezil in zwei Hälften. Er beträgt 10 262 Euro, d. h. jeweils eine Hälfte der Fälle liegt unter bzw. über diesem Wert. Für alle Haushalte von Selbstständigen liegt der Median bei 3 444 Euro. Im Jahr 2003 betrug das durchschnittliche Monatseinkommen 5 200 Euro brutto bzw. 4 377 Euro netto. Der Median aller Nettoeinkommen der Haushalte von Selbstständigen belief sich auf 3 703 Euro, im obersten Dezil waren es 10 070 Euro. Angaben zum monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von Solo-Selbständigen für das Jahr 2011 auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2225 Quelle: Karl Brenke: Allein tätige Selbständige: starkes Beschäftigungswachstum, oft nur geringe Einkommen , in DIW-Wochenbericht 7/2013, S. 14. Eine der Darstellung entsprechende Zeitreihe für die angefragten Jahre liegt der Bundesregierung nicht vor. 21. Wie hat sich der Gesamtwert der Erbschaften in Deutschland entwickelt (bitte um Angaben jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 22. Wie hat sich der Gesamtwert jener Erbschaften in Deutschland entwickelt, bei denen jeweils mehr als 1 Mio. Euro vererbt wurden (bitte um Angaben jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 23. Wie hat sich der Gesamtwert jener Erbschaften in Deutschland entwickelt, bei denen jeweils mehr als 10 Mio. Euro vererbt wurden (bitte um genaue Angaben jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 24. Wie hat sich der Gesamtwert jener Erbschaften in Deutschland entwickelt, bei denen jeweils mehr als 100 Mio. Euro vererbt wurden (bitte um Angaben jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 25. In welchem Umfang wurde der Gesamtwert der Erbschaften in Deutschland besteuert (Angaben bitte absolut in Euro und relativ bezogen auf den Gesamtwert der Erbschaften jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum darstellen, möglichst bis 2013)? 26. In welchem Umfang wurde der Gesamtwert jener Erbschaften in Deutschland besteuert, bei denen jeweils mehr als 1 Mio. Euro vererbt wurden (bitte um Angaben absolut in Euro und relativ bezogen auf den Gesamtwert der Erbschaften oberhalb von 1 Mio. Euro jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Drucksache 18/2225 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. In welchem Umfang wurde der Gesamtwert jener Erbschaften in Deutschland besteuert, bei denen jeweils mehr als 10 Mio. Euro vererbt wurden (bitte um Angaben absolut in Euro und relativ bezogen auf den Gesamtwert der Erbschaften oberhalb von 10 Mio. Euro jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? 28. In welchem Umfang wurde der Gesamtwert jener Erbschaften in Deutschland besteuert, bei denen jeweils mehr als 100 Mio. Euro vererbt wurden (bitte um Angaben absolut in Euro und relativ bezogen auf den Gesamtwert der Erbschaften oberhalb von 100 Mio. Euro jeweils für die Jahre 1990 bis zum aktuellsten Datum, möglichst bis 2013)? Die Fragen 21 bis 28 werden zusammen beantwortet. Der Gesamtwert der Erbschaften in Deutschland wird nicht erfasst. Ein teilweiser Nachweis der Erbschaftswerte ist über die Erbschaftsteuerdaten möglich. Nach einer Auswertung durch das Statistische Bundesamt gab es im Jahr 2010 insgesamt 858 768 Sterbefälle. Von diesen wurden 807 278 (94,0 Prozent) von der Finanzverwaltung hinsichtlich der Erbschaftsteuer nicht aufgegriffen, da die Erbschaftsteuer grundsätzlich immer dann greift, wenn die Werte der übertragenen Vermögen über den persönlichen Freibeträgen liegen. In nicht aufgegriffenen Fällen sind die Werte des übertragenen Vermögens statistisch nicht nachweisbar . In 51 490 Fällen (6,0 Prozent der Sterbefälle) wurde eine Erbschaftsteuerveranlagung durchgeführt. Diese Fälle können wie folgt untergliedert werden: – Bei 11 Prozent dieser Sterbefälle (5 669 Fälle) entstand keine Steuerbelas- tung. – Bei 89 Prozent dieser Sterbefälle (45 821 Fälle, 5,3 Prozent der Sterbefälle) war der steuerpflichtige Erwerb größer Null, so dass eine Steuerbelastung entstand. Die folgenden Erbschaftsteuerdaten beruhen auf einer Sonderauswertung durch das Statistische Bundesamt. Berücksichtigt wurden alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen. Es werden die Festsetzungsjahre 2007 bis 2012 dargestellt . Für die Jahre ab 1990 liegen mit Ausnahme der Jahre 2002 und 2006 keine Daten vor. Die statistischen Daten für die Jahre 2002 und 2006 sind aufgrund der methodischen Änderungen in der Statistik nicht unmittelbar vergleichbar und wurden daher nicht einbezogen. Für das Jahr 2013 liegen noch keine Ergebnisse vor. Der statistische Nachweis bezieht sich auf alle Erwerbe, für die im Berichtsjahr Erbschaftsteuer festgesetzt wurde. Der Zeitpunkt der Steuerentstehung (Sterbedatum ) reicht in der Regel in die Vorjahre zurück. Die Auswertungen beziehen sich nur auf Fälle mit unbeschränkter Steuerpflicht. Einbezogen wurden auch Festsetzungen, die zu einem steuerpflichtigen Erwerb von Null geführt haben. In den Auswertungen wurden nur die Erstfestsetzungen, nicht jedoch spätere Änderungsfestsetzungen berücksichtigt. In den Tabellen wird als Ausgangsgröße der Wert der Erwerbe vor Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen dargestellt (mit Fallzahl). Dieser Wert der Erwerbe ist die Summe der Werte der anteiligen Nachlassgegenstände, der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten, der allein zu tragenden Nachlassverbindlichkeiten und der sonstigen Erwerbe. Durch Subtraktion von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Addition von Vorerwerben ergibt sich der in der Tabelle nachgewiesene steuerpflichtige Erwerb. Diese Größe ist die Bemessungsgrundlage des Erbschaftsteuertarifs. Die Multiplikation mit den Steuersätzen entsprechend der Steuerklasse führt zur festgesetzten Steuer. In der Tabelle werden die Durchschnittssteuersätze angegeben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2225 Ein Nachweis der Erbschaften mit Erwerben von mehr als 100 Mio. Euro ist aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333