Deutscher Bundestag Drucksache 18/2235 18. Wahlperiode 30.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2116 – Konsequenzen aus dem Sturm „Ela“ für die Klimawandelanpassung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Tage um Pfingsten 2014 werden in Erinnerung bleiben. Doch während viele an den mit bis zu 35,6 °C wärmsten Junibeginn seit Beginn der Wetteraufzeichnung in Deutschland denken, mussten Menschen gerade in NordrheinWestfalen am Pfingstmontag mit dem Sturm „Ela“ kämpfen. Hierbei kamen sechs Menschen zu Tode und zahlreiche wurden verletzt. Vereinzelt kam es sogar zu Orkanböen mit Geschwindigkeiten von bis zu 144 Kilometer pro Stunde. Neben dem menschlichen Verlust kam es zu Sachschäden in Milliardenhöhe . Die Deutsche Bahn AG hat allein durch den Umsatzausfall, aufgrund rund 2 000 nicht durchführbarer Zugfahrten, 36 Mio. Euro an Einbußen erlitten. Hinzu kommt die Reparatur von Schäden, welche auf über 20 Mio. Euro vom Bahnchef Dr. Rüdiger Grube beziffert wurden (www.welt.de vom 18. Juni 2014 „Sturm in NRW kostet Bahn 60 Millionen Euro“). Heftige Kosten werden auch einzelnen Wirtschaftsbereichen wie der Forstwirtschaft entstehen. Der Sturm „Kyrill“ hatte im Jahr 2007 allein in Nordrhein-Westfalen 1,5 Mrd. Euro Schäden in Wäldern durch über 15 Millionen umgefallener Festmeter, zumeist Fichtenreinbestände, verursacht (Hintergrundinformationen zum Thema „5 Jahre nach Kyrill“ vom 13. Januar 2012 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -Westfalen). Die hiesigen Wälder sind ohnehin durch biotische und abiotische Faktoren schon heute bedroht und der Klimawandel kann die zerstörende Wirkung dieser Faktoren noch verstärken. Dabei stellt insbesondere die durch den Klimawandel ebenfalls stattfindende Häufung von extremen Wetterereignissen , wie z.B. Stürmen, einen die Wälder aber auch andere Infrastruktur bedrohenden Faktor da. Gerade „langfristige Klimaänderungen [können] großflächige Gefährdungspotenziale für Wälder bergen“ (Waldstrategie der BunDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 28. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. desregierung). Der Sturm „Ela“ war nicht so weitläufig wie z. B. „Lothar“, aber es traf diesmal vor allem die Städte und ihre Infrastruktur sowie das Stadtgrün besonders hart. Klimaschutz muss daher für urbane Räume genauso wie für ländliche als wichtiger Teil der Prävention von immer mehr und stärkeren Stürmen gesehen werden. Drucksache 18/2235 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit durch Sturmschäden im Zusammenhang mit „Ela“ entstanden (bitte aktuellste Abschätzung )? Die Schadenserhebung in den betroffenen Bundesländern ist noch nicht abgeschlossen . Informationen über die Kosten der durch „Ela“ verursachten Sturmschäden liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Bis wann erwartet die Bundesregierung eine Bezifferung des Gesamtschadens des Sturmes „Ela“, der entstandenen Schäden und Kosten, und wie schätzt sie diese im Vergleich zu den Stürmen „Kyrill“ (2007) und „Lothar“ (1999) ein? Zu der Frage, bis wann eine Bezifferung des Gesamtschadens vorliegt, liegen der Bundesregierung keine Informationen seitens der Bundesländer vor. Entsprechend kann kein Vergleich zu den Stürmen „Kyrill“ (2007) und „Lothar“ (1999) vorgenommen werden. 3. Welcher Anteil des durch „Ela“ entstandenen Schadens war nach Kenntnis der Bundesregierung versichert bzw. versicherbar, und wie schätzt sie diese im Vergleich zu den Stürmen „Kyrill“ und „Lothar“ ein? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie hoch ist der Schaden an bundeseigenen Liegenschaften, Bundesstraßen bzw. Wasserstraßen? Im Bereich der Bundeswasserstraßen belaufen sich die Schäden auf eine Höhe von etwa 700 000 Euro. 5. Plant die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt, und falls nein, wie sollen die entstandenen Kosten beglichen werden? Falls ja, in welchen Bereichen plant die Bundesregierung eine Gegenfinanzierung ? Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit für die Aufstellung eines Nachtragshaushalts. 6. Wie hoch ist der Schaden für die bundeseigenen Betriebe und Unternehmen ? Die Deutsche Bahn AG (DB AG) war mit ihren Eisenbahnaktivitäten in Deutschland sowohl im Personen- und Güterverkehr als auch in der Infrastruktur betroffen. Nach vorläufigen Erkenntnissen der DB AG wird mit einem Gesamtschaden in Höhe von rund 60 Mio. Euro gerechnet, wovon zwei Drittel auf Umsatzausfälle und ein Drittel auf Sachschäden und Betriebserschwernisse entfallen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2235 7. Welche Schäden an der Stromnetzinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Ela“ verursacht und welche bundesweit? Zu Schäden an der Stromnetzinfrastruktur liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Schäden an der städtischen Infrastruktur und an den städtischen Grünanlagen in Nordrhein-Westfalen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Ela“ verursacht, und welche bundesweit? Informationen über die durch „Ela“ verursachten Schäden an der städtischen Infrastruktur und an städtischen Grünanlagen in Nordrhein-Westfalen liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. Welche Schäden entstanden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Ela“ insgesamt, und welche speziellen Hilfen existieren bereits bzw. sind von der Bundesregierung geplant , um die Kommunen zu unterstützen? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den durch den Sturm „Ela“ in den Kommunen verursachten Schäden vor. Für eine etwaige finanzielle Unterstützung von betroffenen Kommunen ist das Land Nordrhein-Westfalen zuständig . 10. Welche Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Ela“ in Nordrhein-Westfalen für die Landwirtschaft entstanden, und welche bundesweit? Welcher Anteil davon war versichert, und welcher Anteil ist nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt versicherbar? Die Schadenserhebung in Nordrhein-Westfalen ist noch nicht abgeschlossen, daher kann noch keine Aussage zu Ausmaß und Höhe der Schäden gemacht werden. In Niedersachsen und Hessen sind durch den Sturm „Ela“ keine gravierenden Schäden zu verzeichnen. Landwirtschaftliche Flächen sind in einzelnen hessischen Regionen betroffen, eine umfassende Erhebung hat nicht stattgefunden und ist auch nicht geplant. 11. Sind Entschädigungszahlen an landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Mitteln? Entschädigungszahlungen vonseiten der Bundesregierung sind nicht vorgesehen . In Hessen ist kein entsprechendes Hilfsprogramm geplant. Über etwaige Entschädigungszahlungen vonseiten weiterer Bundesländer liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 12. Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mehrgefahrenversicherung abgeschlossen? Nach der Änderung des Versicherungssteuergesetzes ist der Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit Mehrgefahrenversicherung signifikant angestiegen. Derzeit liegt der Anteil bei ca. 10 Prozent bei steigender Tendenz. Nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft könnte der Anteil Ende 2015 bis zu 30 Pro- zent betragen. Drucksache 18/2235 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Schäden an den Wäldern in Nordrhein-Westfalen wurden durch „Ela“ verursacht, und welche bundesweit? 14. Wie viel Festmeter Holz sind durch den Sturm „Ela“ in Nordrhein-Westfalen und bundesweit gefallen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 und 14 zusammen beantwortet. Nach ersten Schätzungen sind in Nordrhein-Westfalen 80 000 Festmeter Holz gefallen. Im hessischen Wald sind nur punktuell Schäden entstanden. 15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend Lagerkapazitäten für das zusätzlich anfallende Holz, und wie ist der Abverkauf geregelt? 16. Geht die Bundesregierung von einem Fall der Holzpreise durch „Ela“ aus, und wenn ja, um wie viel Prozent, und über welchen Zeitraum? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 und 16 zusammen beantwortet. Durch die Schäden an den Wäldern in Nordrhein-Westfalen wurden die Holzpreise nicht beeinflusst, und der Abverkauf des Holzes verläuft problemlos. 17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Klimawandel zur Häufung von Extremwetterereignissen wie Stürmen beiträgt, und dass es einen Zusammenhang von vermehrt auftretenden „Rekordstürmen“ und dem menschgemachten Klimawandel gibt? Nach Auffassung der Bundesregierung ist prinzipiell davon auszugehen, dass es im Zuge des vom Menschen verursachten Klimawandels auch zu einer Häufung und Intensivierung meteorologischer Extreme kommt. Zwar lässt sich diese Annahme auf der Basis der historischen Beobachtungsdaten bislang nur für die Temperatur tatsächlich nachweisen, einige Indizien sprechen aber dafür, dass dies zumindest auch für den Niederschlag gelten dürfte. Zum Verhalten der Windextreme lässt sich derzeit allerdings keine Aussage treffen. Hier ist die Forschung noch auf die Verbesserung von Umfang und teilweise auch Qualität der vorliegenden Beobachtungsdaten sowie auf die Auswertungen der zukünftigen Generationen von Klimaprojektionen angewiesen. 18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Schäden durch die Auswirkungen des schon jetzt stattfindenden und unumkehrbaren Klimawandels höher sein werden als ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen, um das Ziel der Regierung, 40 Prozent Treibhausgasminderung bis zum Jahr 2020, zu erreichen? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Berechnungen zu volkswirtschaftlichen Kosten durch jetzt stattfindenden und unumkehrbaren Klimawandel vor. Nach den Daten der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beliefen sich die durch Naturkatastrophen (geophysikalische, meteorologische, hydrologische und klimatologische Ereignisse) verursachten Gesamtschäden in Deutschland für den Zeitraum 2002 bis 2012 auf insgesamt 40,64 Mrd. Euro (inflationsbereinigt nach Werten aus dem Jahr 2012). Die Kosten für versicherte Schäden betrugen dabei 15,77 Mrd. Euro (inflationsbereinigt nach Werten aus dem Jahr 2012). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2235 Der Anteil der Kosten verursacht durch meteorologische Ereignisse (Sturm), betrug insgesamt 20,57 Mrd. Euro. Hydrologische Ereignisse (Überschwemmung, Massenbewegung) trugen mit 17,08 Mrd. Euro und klimatologische Ereignisse (Temperaturextrem, Dürre und Waldbrand) mit 2,97 Mrd. Euro. zu den Gesamtkosten bei. Zukünftige Kostenschätzungen sind stets mit gewissen Unsicherheiten behaftet, da sie von sozio-ökonomischen Faktoren abhängen (z. B. Abschätzung des Wirtschaftswachstums , Zinsentwicklungen und Abschreibungsraten). Vorliegende wissenschaftliche Studien belegen jedoch grundsätzlich die positiven ökonomischen Effekte bisher ergriffener und möglicher zukünftiger Klimaschutzmaßnahmen , z. B. Umwelttechnologie-Atlas 3.0 (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2012) „Gesamtwirtschaftliche Wirkungen von Klimaschutzmaßnahmen und -instrumenten“ (Umweltbundesamt, 2014) oder ökonomische Analysen der Energieszenarien (EWI/GWS/PROGNOS 2010/2011). 19. Welche Bundesländer oder Regionen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Extremwetterereignissen, welche durch den Klimawandel verstärkt stattfinden, besonders betroffen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1403 verwiesen. 20. Welche Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands hat „Kyrill“ nach Kenntnis der Bundesregierung gehabt, und macht es nach Auffassung der Bundesregierung Sinn, wenn die Auswirkungen des Klimawandels zu einer Steigerung des wirtschaftlichen Leitindikators führen können? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Zahlen über die Auswirkungen des Sturms „Kyrill“ auf das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands vor. 21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regional unterschiedliche Versicherungsprämien gegen Schäden durch Extremwetterereignisse, wie zum Beispiel Stürme? Die Prämienkalkulation orientiert sich am zu versichernden Risiko. Wenn das Risiko regional unterschiedlich ist – wie das bei Stürmen oder Hochwasser zum Beispiel der Fall ist –, kann es auch regional unterschiedliche Prämien geben. 22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus regional unterschiedlichen Versicherungsprämien gegen Schäden durch Extremwetterereignisse, wie zum Beispiel Stürme? Es gehört zu den Grundprinzipien des privat betriebenen Versicherungsgeschäfts , dass die von den Versicherten zu zahlenden Beiträge risikogerecht sind. Es ist sachgerecht, wenn die Versicherer bei der Prämiengestaltung in der privaten Gebäudeversicherung Risikofaktoren wie Bauart und Lage des Gebäudes berücksichtigen. Drucksache 18/2235 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am Gesamtschaden , der Schätzungen zufolge nicht voll versichert war, und geht die Bundesregierung davon aus, dass angesichts sich häufender Extremwetterereignisse dieser Anteil in Zukunft tendenziell steigen oder sinken wird? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Zahlen vor. Laut einer Veröffentlichung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (Naturgefahrenreport 2013, S. 5) betrug im Falle des Sturmes „Kyrill“ die Versicherungsdichte 90 Prozent. Generell lässt sich sagen, dass die Versicherungsdichte bei Schäden durch Sturm oder Hagel sehr hoch ist, da diese Schäden regelmäßig durch Wohngebäudeversicherungen abgedeckt werden. Für sonstige Elementarschäden ist meist eine Zusatzversicherung erforderlich. 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die generelle Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen im Allgemeinen , und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus der Durchdringungsrate? 25. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Lücken bei Angebot, Nachfrage und Verfügbarkeit von Versicherungen gegen Naturkatastrophen und beim Versicherungsschutz, und wenn ja, welcher Art, und in welchem Umfang? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 24 und 25 zusammen beantwortet. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. v. (GDV) bestand im März 2014 folgende Ausstattungsdichte an sogenannten erweiterten Elementarschadenversicherungen ohne Sturm und Hagel, aufgeschlüsselt nach Bundesländern: Schleswig-Holstein: 17 % Mecklenburg-Vorpommern: 22 % Hamburg: 16 % Bremen: 13 % Niedersachsen: 15 % Berlin: 24 % Brandenburg: 29 % Sachsen-Anhalt: 40 % Nordrhein-Westfalen: 33 % Sachsen: 44 % Thüringen: 42 % Hessen: 22 % Rheinland-Pfalz: 21 % Saarland: 14 % Bayern: 23 % Baden-Württemberg: 95 %. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2235 Insgesamt sind ca. 35 Prozent der Gebäude bundesweit gegen Naturgefahren versichert (Quelle: www.gdv.de). Circa 1 Prozent der Gebäude sind nach Aussage des GDV derzeit nicht gegen Hochwasser versicherbar, im Übrigen kann Versicherungsschutz erlangt werden. In Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD wird die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine Elementarschadenversicherung bzw. die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung prüfen. Hierfür bringt sie sich in die Arbeit der Länder-Arbeitsgruppe zum selben Thema, die gemäß Beschluss der Justizministerkonferenz vom November 2013 eingesetzt worden ist, ein (vgl. auch Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/852). 26. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels auf Deutschland zu einer Erhöhung der Unsicherheitsmargen kommen wird, was auch zu einem weiteren Anstieg der Versicherungsprämien führen würde, und wenn ja, um wie viel, und von welchen weiteren Erhöhungen geht sie aus? Die Bundesregierung kann diese Aussage nicht bestätigen. Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. 27. Wie stark sind die Kosten für Katastrophenversicherungen für Bundeseigentum in den vergangenen zehn Jahren gestiegen, und welcher weitere Anstieg ist prognostiziert? Der Bundesregierung liegen dazu keine Angaben vor. 28. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Versicherungskalkulationen in Bezug auf Sturmereignisse in den vergangenen Jahren angepasst worden? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Verträge in der privaten Schadenversicherung in der Regel jährlich neu abgeschlossen und die Risikomodelle regelmäßig weiterentwickelt. Versicherer decken Risiken in der Regel für zwölf Monate, Katastrophenanleihen für fünf Jahre. Deshalb spiegeln die Versicherungsprämien nicht die erwarteten langfristigen Schadentrends wider. Vielmehr bieten die Modelle eine Schätzung der heutigen Risiken für versicherungs- und verwaltungstechnische Zwecke. 29. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage, dass der ländliche Raum besonders stark (i. S. v. Schaden pro Einwohner) unter den möglichen Auswirkungen des Klimawandels , z. B. vermehrt auftretende Stürme, zu leiden hat, und wie gedenkt sie damit umzugehen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist es vor allem aus meteorologischer Sicht nicht zwingend nachvollziehbar, dass ländliche Räume besonders stark unter den Auswirkungen des Klimawandels zu leiden hätten. Drucksache 18/2235 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Plant die Bundesregierung eine Unterstützung für die von „Ela“ betroffenen Bundesländer, und wenn ja, in welcher Höhe, bzw. welcher Art, und wie und in welchem Zeitrahmen soll diese abrufbar sein? Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für von dem Sturm „Ela“ betroffene Bundesländer. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333