Deutscher Bundestag Drucksache 18/2236 18. Wahlperiode 30.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2122 – Pläne zur Einführung eines zentralen Handy-Registers Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Handys und Smartphones werden seit dem Jahr 2004 mit einer unverwechselbaren Gerätenummer versehen, die jedes Mal automatisch ins Mobilfunknetz übertragen wird, wenn das Gerät eingeschaltet ist. Diese sogenannte IMEINummer (IMEI: International Mobile Equipment Identity) kann der Betreiber in eine internationale Sperrliste eintragen, wenn das Handy bei der Polizei als gestohlen gemeldet wird. Dann kann auch mit einer anderen SIM-Karte mit dem Gerät nicht mehr telefoniert werden. Über die IMEI können die Geräte auch aufgespürt werden. Die letzte Innenministerkonferenz beriet unter Tagesordnungspunkt 34 die Reduzierung von Raub-, Diebstahls- und Betrugstaten im Zusammenhang mit dem Erlangen von hochwertigen Handys und Smartphones und beauftragte den Arbeitskreis (AK) II mit der Prüfung, welche Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von Handys, Smartphones und Tablet-Computern – etwa durch die Sperrung der IMEI-Nummern abhanden gekommener Geräte – bestehen und welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erforderlich wären, um dieses Ziel zu erreichen. Ferner sollen die Telekommunikationsdienstleister eingeladen werden, sich an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Ziel eines zentralen IMEI-Registers zu beteiligen . Schon heute gibt es allerdings die Möglichkeit, gestohlene Telefone über den Mobilfunkanbieter sperren zu lassen. Zudem können die Anbieter Smartphones mit einer Software („Kill Switch“) ausstatten, die auch die restlichen Funktionen per Knopfdruck aus der Ferne unbrauchbar macht. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Juli 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Innenminister und -senatoren der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz vom 11. bis 13. Juni 2014 unter TOP 34 den Prüfauftrag erteilt, welche Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von Handys/Smartphones/ Tablet-Computern – etwa durch Sperrung der IMEI-Nummern abhanden ge- Drucksache 18/2236 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode kommener Geräte – bestehen und welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erforderlich wären, um dieses Ziel zu erreichen. Der Großteil der Fragen ist Gegenstand dieser noch ausstehenden Prüfung und ihrer anschließenden Bewertung in den zuständigen Gremien; dies gilt insbesondere zu Zweck, Voraussetzungen, Umfang, Kosten und Inhalt eines zentralen IMEI-Registers. Das Bundeskriminalamt ist als Vertreter des Bundes Mitglied in der Arbeitsgruppe. Die Bundesregierung kann dem Inhalt und dem Ergebnis dieser Beratungen nicht vorgreifen. 1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Zahl der Handy-Diebstähle in den letzten fünf Jahren entwickelt hat (bitte nach Jahren und Anzahl der gemeldeten Diebstähle aufschlüsseln)? Laut Inpol-Z (Informationssystem der Polizei – INPOL – zur Ausschreibung von Personen und Gegenstände zur nationalen Fahndung) wurden in den letzten fünf Jahren folgende Fallzahlen von als gestohlen/geraubt gemeldeten Mobiltelefonen in der nationalen Sachfahndung erfasst: – 2009: 102 023 Mobiltelefone, – 2010: 130 317, – 2011: 127 453, – 2012: 166 274, – 2013: 236 550, – 2014: 100 639 (Stand: 30. Juni 2014). 2. Weiß die Bundesregierung, warum die Innenminister des Bundes und der Länder ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt Handlungsbedarf sehen, um Handy-Diebstählen entgegenzuwirken? Wenn ja, was ist die Motivation der Minister? Die Bundesregierung kommentiert nicht die Beschlüsse der Innenminister und -senatoren der Länder. 3. Hält auch die Bundesregierung die „Erschwerung der Nachnutzung“ eines Mobiltelefons tatsächlich für eine geeignete Maßnahme, um die Zahl von Diebstählen zu reduzieren? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Anzahl der Handy-Diebstähle zu reduzieren? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verhinderung der Nachnutzung eines abhanden gekommenen Handys die Fallzahlen reduziert, da die eigene Verwendung durch den Täter bzw. der Weiterverkauf erschwert bzw. unmöglich gemacht und dadurch der Tatanreiz reduziert wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2236 4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Pläne zum Aufbau einer bundesweiten Datenbank gegen Handy-Diebstähle? 5. Wie sieht der genaue Zeitplan zur Einführung und Errichtung einer solchen Datenbank aus? 6. Wo und unter wessen Aufsicht und Verantwortung soll das zentrale IMEIRegister errichtet werden? 7. Welche Zwecke werden mit einem zentralen IMEI-Register konkret verfolgt ? 8. Welche Straftaten sollen sich mit Hilfe des zentralen IMEI-Registers in welcher Form bekämpfen lassen? 9. Welche Behörden hätten aufgrund welcher Rechtsgrundlage jeweils Zugriff auf den Datenbestand des zentralen IMEI-Registers? 10. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die ebenso erforderliche Schnittstelle tatsächlich nur für Diebstahlsperrungen genutzt würde? 11. Welche Kosten würden durch den Aufbau eines zentralen IMEI-Registers entstehen (bitte aufschlüsseln)? 12. Mit wie vielen Personalstellen wird derzeit kalkuliert? 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne zur Errichtung eines zentralen IMEI-Registers hinsichtlich möglicher Risiken bei der Datensicherheit , welche Risiken könnte es nach Auffassung der Bundesregierung geben, und wie könnte oder sollte die Datensicherheit gewährleistet werden (bitte begründen)? 14. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere das Missbrauchsrisiko durch so genannte Innentäter? 15. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass es in einem IMEIRegister zu Doppelungen kommen könnte, da sich bei vielen Geräten die IMEIs ändern lassen, und wie könnten sich daraus resultierende Probleme lösen lassen? 16. Wie soll sichergestellt werden, dass damit nicht auch Geräte unbrauchbar gemacht werden, die nicht gestohlen sind, und welche Widerspruchsmöglichkeiten hätten Betroffene? Die Fragen 4 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Alternativen zur Errichtung eines zentralen IMEI-Registers, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die Bundesregierung diese verfolgen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über existierende Alternativen zur Errichtung eines zentralen IMEI-Registers. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 18/2236 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Errichtung eines zentralen IMEI-Registers vor dem Hintergrund der Existenz einiger Apps und Programme mit der gleichen Funktion, einer möglichen Sperrung des Mobiltelefons bei Verlust, ein? 19. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Sperrung von Mobiltelefonen nach Diebstählen durch staatliche Stellen gegenüber den frei verfügbareren und durch die Nutzerinnen und Nutzer bedienbaren Apps und Programmen? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Reaktionen der Telekommunikationsanbieter hinsichtlich der Errichtung eines zentralen IMEI-Registers oder anderer Methoden und Maßnahmen zur Verhinderung der Nachnutzung von Handys, Smartphones und Tablet-Computern, und wenn ja, welche sind dies? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 21. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen der Verkauf eines Mobiltelefons auf die im Zentralregister gespeicherten Daten hätte? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Weiß die Bundesregierung, ob auch Mobiltelefone mit Prepaid-Karten in einer bundesweiten Datenbank gegen Handy-Diebstähle erfasst würden? Wenn ja, wie würde eine solche Erfassung ablaufen, und wenn nein, warum nicht? 23. Ist der Bundesregierung bekannt, wie im Falle der Errichtung eines solchen Zentralregisters mit im Ausland registrierten Telefonen umgegangen werden soll? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333