Deutscher Bundestag Drucksache 18/2238 18. Wahlperiode 28.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2060 – Mögliche illegale Waffenlieferungen nach Kolumbien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtete am 28. Mai 2014 unter der Überschrift „Die Kolumbien-Connection“ über deutsche Pistolen des Typs SIG Sauer SP2022. Diese Waffen seien illegal nach Kolumbien geliefert worden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-waffenexporte-die-kolumbienconnection -1.1976330). Nach Angaben der „SZ“ wurden die Waffen ursprünglich an die US-Armee geliefert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe den Export der Pistolen nach Kolumbien nicht genehmigt . Das US-Außenministerium habe eine entsprechende Endverbleibserklärung abgegeben. In den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für Rüstungsexporte“ heißt es: „Ein Empfängerland, das entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von Kriegswaffen oder kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern genehmigt oder einen ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat oder nicht sanktioniert, wird bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen.“ Die Menschenrechtslage in Kolumbien und der in dem südamerikanischen Land seit Jahrzehnten andauernde bewaffnete Konflikt verbieten Waffenexporte dorthin von vornherein. Von 2002 bis zum heutigen Datum wurden in Kolumbien 791 Gewerkschaftsaktivisten ermordet (www.bbc.co.uk/mundo/ noticias/2013/05/130430_colombia_sindicalismo_peligros_aw.shtml). Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind 5,7 Millionen Menschen im eigenen Land auf der Flucht (www.unhcr.org/cgibin /texis/vtx/refdaily?pass=463ef21123&id=537ae8e48). Dies ist mitnichten nur auf die irregulären bewaffneten Kräfte zurückzuführen. Kolumbianische und internationale Menschenrechtsorganisationen verweisen wiederholt darauf , dass die Nationalpolizei, die nach dem genannten Medienbericht von den Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. illegalen Waffenexporten profitiert hat, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt ist (http://justiciaypazcolombia.com/The-Nation-Elections-and-Peace und in einem Fallbeispiel: http://justiciaypazcolombia.com/Policia-tortura-yamenaza -con). Drucksache 18/2238 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In Kolumbien verkauft das staatliche Rüstungsunternehmen Indumil zudem offenbar Pistolen des Typs P99 des deutschen Waffenherstellers Carl Walther GmbH und produziert sie auch selbst. Weder Ausfuhr noch Herstellung waren genehmigt. Das Anti-Rüstungsexport-Bündnis „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ hat in diesem Zusammenhang Anzeige gegen das in Ulm ansässige Unternehmen erstattet. Auch für die Walther-Pistolen wurde nach Angaben des BAFA kein Exportantrag gestellt. Trotzdem verkauft Indumil Pistolen des Typs P99, auf deren Handgriff die Gravur „Made in Germany“ zu lesen ist. Zudem wird die Waffe als Eigenproduktion angeboten (www.juergengraesslin.com/index.php?seite =Agenturber_Verdacht_Illegarle_Waffenexporte_2014-02-23.htm). 1. Die Ausfuhr welcher Handfeuerwaffen hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren generell genehmigt (bitte nach Jahr und Waffentyp auflisten)? In der folgenden Übersicht ist dargestellt, für welche Handfeuerwaffen in den vergangenen zehn Jahren Genehmigungen für eine endgültige Ausfuhr erteilt wurden. Die Darstellung erfolgt nach Waffengruppen. Eine elektronische Auswertung der Genehmigungshistorie nach einzelnen Waffentypen ist nicht möglich . Jahr Waffengruppen 2004 Gewehre, ohne Kriegswaffenlisten(KWL)-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Funktionsunfähige Waffen Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten und Bestandteile dafür Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2238 2005 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten und Bestandteile dafür 2006 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten und Bestandteile dafür 2007 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten und Bestandteile dafür Drucksache 18/2238 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2008 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten und Bestandteile dafür 2009 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Funktionsunfähige Waffen Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2238 2010 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Funktionsunfähige Waffen Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten und Bestandteile dafür Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür 2011 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Funktionsunfähige Waffen Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten und Bestandteile dafür Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür Drucksache 18/2238 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2012 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Funktionsunfähige Waffen Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten und Bestandteile dafür Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür 2013 Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür Maschinenpistolen und Bestandteile dafür Maschinengewehre und Bestandteile dafür Funktionsunfähige Waffen Jagdgewehre und Bestandteile dafür Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür Sportgewehre und Bestandteile dafür Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür Repetierflinten Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2238 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über in Deutschland produzierte Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 gewinnen können, die in Kolumbien von der Nationalpolizei (Policía Nacional de Colombia) genutzt werden (www.tagesschau.de/inland/ waffenexport104.html)? Die Bundesregierung hat die ihr vorliegenden Informationen zu dem Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat inzwischen zu dem Sachverhalt Ermittlungen aufgenommen . Weitergehend nimmt die Bundesregierung zum Gegenstand laufender Ermittlungen nicht öffentlich Stellung. 3. Welchen zeitlichen Rahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der ihr untergeordneten Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gegeben, um den Fall der über die USA illegal an Kolumbien exportierten Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 zu überprüfen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das BAFA unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe zur schnellstmöglichen Prüfung angewiesen. Nach Abschluss der Auswertung hat das BAFA die vorliegenden Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. 4. Wie viele Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 aus deutscher Produktion wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung nach Kolumbien geliefert oder weitergeliefert, und von wem? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Über welchen Weg gelangten die Waffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung nach Kolumbien? Falls nicht der komplette Weg nachvollziehbar ist, welche Stationen oder belieferte Stellen sind bekannt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Über welchen Weg gelangte die Waffe mit der Seriennummer SP0238567 nach Erkenntnissen der Bundesregierung nach Kolumbien? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um den Lieferweg der deutschen Waffen und speziell der Waffe mit der Seriennummer SP0238567 nach Kolumbien zu eruieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 18/2238 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Ist die Bundesregierung an die US-Regierung oder andere US-Institutionen herangetreten, um die mutmaßliche Weitergabe der deutschen Waffen nach Kolumbien aufzuklären (bitte unter Angabe des Datums und der Form der diesbezüglichen Kontaktaufnahme)? Was war das Ergebnis der Kontaktaufnahme? In den laufenden Ermittlungen obliegt die weitere Sachverhaltsaufklärung den Strafverfolgungsbehörden. Soweit dafür eine Kontaktaufnahme mit der USRegierung oder anderen US-Institutionen erforderlich werden sollte, wird dies in Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden erfolgen. 9. Gehören die Waffen mit der Seriennummer SP0238567 nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu einer Lieferung, die nach der Endverbleibserklärung mit der Permit-Nummer 10-00658 bzw. 11-00074 in die USA geliefert wurde? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 10. Gab es ein Reexportersuchen seitens der US-Regierung, sonstiger staatlicher Einrichtungen oder der US-Armee für die besagten Waffen bzw. Waffenteile des Herstellers SIG SAUER GmbH & Co. KG? In den Jahren 2004 bis 2013 wurden keine Anträge für den Reexport von Gütern der Nummer 0001 des Teil I A der Ausfuhrliste (umfasst u. a. Pistolen und Pistolenteile) nach Kolumbien gestellt, die zuvor von Deutschland in die USA exportiert wurden. 11. Auf Basis welcher Informationen aus den USA hat die Bundesregierung den Endverbleib der SIG-SAUER-Waffen überprüft, hat es Vor-Ort-Kontrollen gegeben, und wie gestaltete sich der Kontrollvorgang? Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und die entsprechenden Regelungen der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ sehen eine Prüfung des Endverbleibs vor Genehmigungserteilung vor. Alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib werden umfassend geprüft und bewertet. Genehmigungen für Rüstungsgüter und -technologie werden nur bei Vorliegen von Endverbleibserklärungen, die ein Reexportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, genehmigt. Daneben sind z. B. ergänzende Erläuterungen des Empfängers zum beabsichtigten Verwendungszweck , technische Unterlagen oder Internationale Einfuhrbescheinigungen (International Import Certificate) vorzulegen. Sofern Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Die Prüfung des Endverbleibs vor Erteilung der Ausfuhrgenehmigung entspricht dem in Europa üblichen System. Es ist als wirksames Kontrollsystem anerkannt und genießt weltweit hohes Ansehen. Die Bundesregierung prüft derzeit gleichwohl, ob und gegebenenfalls durch welche Maßnahmen, einschließlich der möglichen Durchführung sogenannter Post-shipment-Kontrollen, die Endverbleibsicherung bei Rüstungsexporten gestärkt werden kann. Hierzu hat es erste Gespräche der betroffenen Ressorts auf Fachebene gegeben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2238 12. Hat die Bundesregierung Überprüfungskriterien, um den Endverbleib von exportierten Waffen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung im Fall der USA eine rechtliche Vorrangigkeit eines Importzertifikats gegenüber einer Endverbleibserklärung ? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Norm fußt diese? Nach der BAFA-Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente vom 12. Februar 2002 wird bei der Lieferung von Rüstungsgütern an nicht amtliche Stellen zwischen einer privaten Endverbleibserklärung und einem Importzertifikat unterschieden . Ab einer Wertgrenze von 5 000 bis 125 000 Euro ist bei Lieferungen in EU-/ NATO-Staaten und diesen gleichgestellten Ländern eine private Endverbleibserklärung ausreichend, über diesem Wert wird zusätzlich ein Importzertifikat gefordert. Es besteht keine Vorrangigkeit eines Importzertifikates gegenüber einer privaten Endverbleibserklärung. Der unterschiedliche Inhalt von Importzertifikat und privater Endverbleibserklärung ist bedingt durch den unterschiedlichen Ausstellerhorizont . 14. Unterlagen die fraglichen Pistolen des Typs SIG SAUER einem Reexportvorbehalt seitens der Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht (bitte detaillierte Begründung)? Zum konkreten Inhalt von Ausfuhrgenehmigungen eines Unternehmens kann die Bundesregierung aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen keine Auskunft erteilen. Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur bei Vorliegen von Endverbleibserklärungen, die grundsätzlich ein Reexportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, erteilt werden. Dies gilt auch für Ausfuhren des Unternehmens SIG Sauer. 15. Wie beurteilte die Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils die Menschenrechtslage in Kolumbien? Seit dem Jahr 2009 konnten kontinuierlich Verbesserungen bei der Lage der Menschenrechte in Kolumbien verzeichnet werden. Insgesamt war in all diesen Jahren die Menschenrechtslage jedoch weiterhin ernst. Das lag vor allem an den Aktivitäten von illegalen bewaffneten Gruppen (kriminelle Banden, Guerilla), die auch in diesem Zeitraum Menschenrechtsverletzungen verübten. Es wurden jedoch auch Menschenrechtsverletzungen des Militärs registriert, wie die der sogenannten falsos positivos (extralegale Tötung von als Kombattanten verkleideten jungen Männern durch das Militär). Drucksache 18/2238 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Gründe lagen der Versagung von Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Kolumbien in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (Rüstungsexportberichte der Bundesregierung 2010 bis 2012) jeweils im Einzelnen zugrunde (bitte die Gründe der jeweiligen Ausfuhrlistenposition zuordnen)? Im Rüstungsexportbericht werden neben der Anzahl von Ablehnungen für endgültige Ausfuhren und den betroffenen Ausfuhrlistenpositionen (AL-Positionen ) auch Denials nebst AL-Positionen und Ablehnungsgründen in einer separaten Spalte aufgeführt. Die Denials enthalten neben abgelehnten Anträgen für endgültige Ausfuhren auch abschlägig beschiedene vorübergehende Ausfuhren, negativ beschiedene Voranfragen zur Genehmigungsfähigkeit von Ausfuhrvorhaben und abgelehnte Exportanträge zur Ausfuhr von Kriegswaffen. Im Ergebnis kann dies in den Rüstungsexportberichten zu inhaltlichen Abweichungen bei den Aussagen zu „Anzahl der Denials/Gründe/AL-Position“ und den Aussagen zu „Ablehnungen/endgültige Ausfuhren“ führen. In der folgenden Tabelle werden daher Ablehnungen für endgültige Ausfuhren und Denials mit der Zuordnung der entsprechenden Ablehnungsgründe zusammenfassend und ohne Doppelungen für die Jahre 2010 bis 2012 dargestellt. * Ein dazugehöriges Denial wurde im Jahr 2012 erstellt (vgl. Rüstungsexportbericht 2012) 17. Handelte es sich bei der Versagung einer Exportgenehmigung nach Kolumbien im Jahre 2012 innerhalb der AL-Position A 0001 um die Versagung eines Exportes für Revolver bzw. Pistolen? Nein. Jahr abgelehnte AL-Position (endgültige Ausfuhren und Denials) Ablehnungsgrund 2010 A0015 Kriterium 2 und 7 Achtung der Menschenrechte; Risiko der Abzweigung oder Wiederausfuhr unter unerwünschten Bedingungen 2011 A0016* A0014 Kriterium 3 innere Lage im Endbestimmungsland Kriterium 2 und 3 Achtung der Menschenrechte, innere Lage im Endbestimmungsland 2012 A0001 A0005 Kriterium 2 und 7 Achtung der Menschenrechte; Risiko der Abzweigung oder Wiederausfuhr unter unerwünschten Bedingungen Kriterium 2 und 7 Achtung der Menschenrechte; Risiko der Abzweigung oder Wiederausfuhr unter unerwünschten Bedingungen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2238 18. Hat die Bundesregierung die USA insgesamt, oder einzelne Bundesstaaten , Ministerien, Behörden oder sonstige staatliche Einrichtungen wie die US-Armee von der Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern bereits ausgeschlossen? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Nein. Die USA sind ein NATO-Partner. Entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in NATO-Staaten grundsätzlich nicht zu beschränken. Eine Sachlage, die eine Abweichung vom Grundsatz der regelmäßigen Genehmigungserteilung für Ausfuhren in ein NATO-Partnerland rechtfertigen würde, besteht nicht. 19. Wird eine solche Sanktion gegenüber den USA im Fall eines nachgewiesenen Verstoßes geprüft werden, wie die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, dies in der Parlamentsdebatte (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 18. Wahlperiode, 38. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014) zugesagt hat? Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, hat in der Parlamentsdebatte am 4. Juni 2014 ausgeführt , dass der Sachverhalt zunächst noch weiter aufgeklärt werden müsse und im Anschluss entsprechende Schlussfolgerungen gezogen würden. Auf die Prüfung von Sanktionen gegenüber den USA wurde in der betreffenden Antwort nicht eingegangen. Es wird auf den Wortlaut des Plenarprotokolls 18/38 vom 4. Juni 2014, 3303 (B) verwiesen. 20. Vor dem Hintergrund, dass es laut der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, vom 20. Juni 2014 eine rechtliche Verpflichtung für deutsche Rüstungsunternehmen, bei Hinweisen auf Zuwiderhandlung der Endverbleibserklärung eine Meldung zu erstatten, gibt, wie häufig wurde von Rüstungsunternehmen bisher zu einem Verstoß gegen die Endverbleibserklärung Meldung erstattet? Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, hat sich in der in Rede stehenden Antwort auf die Nachfrage aus der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2014 zu Verpflichtungen von Unternehmen im Rahmen des Antragsverfahrens geäußert. Auf eine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung von Meldungen bei nachträglichen Hinweisen wurde dabei nicht hingewiesen. Es wird auf den Wortlaut der Antwort verwiesen. Ob und in welchem Umfang entsprechende Meldungen oder Unterlassungen von Meldungen erfolgt sind, kann in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Dazu bedürfte es einer umfangreichen Auswertung von Verfahrensakten zurückliegender Jahre. 21. Konnte die Bundesregierung bisher Unterlassungen von Meldungen bei Rüstungskonzernen feststellen? Wenn ja, wie wurden diese sanktioniert? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Drucksache 18/2238 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Auf welcher rechtlichen Norm fußt – neben den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten“ – eine mögliche Sanktionierung , und wie kontrolliert das BAFA die Unterlassungen von Meldungen bei Rüstungskonzernen? Es wird auf die in Frage 20 Bezug genommene schriftliche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, vom 20. Juni 2014 verwiesen. 23. Handelt es sich bei den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten“ aus Sicht der Bundesregierung um ein verbindliches Regelwerk? CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode festgelegt, dass die „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ für das Regierungshandeln verbindlich sind. 24. Wie oft wurden von Dritten im Verlauf der vergangenen zehn Jahre entsprechende Verstöße an das BAFA gemeldet (bitte detailliert und nach Datum auflisten)? Die Formulierung „entsprechende Verstöße“ ohne weitere konkretisierende Bezugnahme lässt keine genaue Bestimmung der Zielrichtung der Frage zu. Die Bundesregierung versteht die Frage als Ergänzungsfrage zu Frage 20. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 25. Wie oft und in welchen Fällen hat die Bundesregierung im Verlauf der vergangenen zehn Jahre auf eigene Initiative hin Verstöße bei der Ausfuhr von Rüstungsgütern recherchiert und ggf. verifiziert und/oder geahndet (bitte detailliert und nach Datum auflisten)? Die Bundesregierung geht Hinweisen zu Verstößen gegen außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen nach und berücksichtigt die Erkenntnisse im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den außenwirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Es erfolgt keine statistische Erfassung entsprechender Vorgänge, die eine Beantwortung der Frage in dem gewünschten Umfang und Detaillierungsgrad ermöglichen könnte. Dazu bedürfte es einer umfangreichen Auswertung von Verfahrensakten der vergangenen zehn Jahre, die in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Die Ermittlungen zu strafrechtlich relevanten Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht und die Verfolgung derartiger Verstöße obliegen den Strafverfolgungsbehörden . 26. Wie oft und in welchen Fällen wurden im genannten Zusammenhang Sanktionen gegen Rüstungsunternehmen erlassen (bitte detailliert nach Datum und Fall und mit Fallbeschreibung auflisten)? Es erfolgt keine statistische Erfassung entsprechender Vorgänge, die eine Beantwortung der Frage in dem gewünschten Umfang und Detaillierungsgrad ermöglichen könnte. Dazu bedürfte es einer umfangreichen Auswertung von Verfahrensakten der vergangenen zehn Jahre, die in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2238 Fallbezogene Ausführungen könnten darüber hinaus aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht erfolgen. 27. Würde die Bundesregierung eingedenk der erwähnten exportpolitischen Grundsätze im Fall des illegalen Weiterverkaufs der in Deutschland produzierten Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 nach Kolumbien die eigenen politischen Grundsätze verletzen, sofern sie keine Maßnahmen dagegen ergreift? Die Frage ist hypothetisch. Hypothetische Fragen beantwortet die Bundesregierung nicht. Im Übrigen beachtet die Bundesregierung die Politischen Grundsätze . 28. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Lizenzvergabe zur Produktion und/oder dem Verkauf der Pistolen des Typs P99 des deutschen Waffenherstellers Carl Walther GmbH an den kolumbianischen Rüstungsunternehmen Indumil? Die der Ausfuhr von Gütern und Technologie zugrunde liegenden vertraglichen Grundlagen, wie zum Beispiel Kaufverträge, aber auch entsprechende Lizenzverträge , sind nicht Gegenstand gesonderter Genehmigungspflichten. Sie werden entsprechend von der Bundesregierung auch nicht statistisch erfasst. Kontrolllücken entstehen hierdurch nicht, da die konkreten Ausfuhren in Erfüllung dieser Verträge, zum Beispiel die Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technologie oder Zulieferung von in der Ausfuhrliste gelisteten Komponenten für die Produktion im Ausland, genehmigungspflichtig sind. Von 1993 bis heute wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr dieser Waffen oder genehmigungspflichtiger Technologie für diese Waffen nach Kolumbien erteilt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333