Deutscher Bundestag Drucksache 18/2257 18. Wahlperiode 01.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1991 – Einsätze von so genannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Berichte über die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre untergraben das Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunikation . Aus Antworten der Bundesregierung auf frühere parlamentarische Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz von stillen SMS, WLAN-Catchern und IMSI-Catchern nimmt stetig zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls (Telepolis, 5. Mai 2014). Auch die Fähigkeiten zur Bildersuche in Polizeidatenbanken werden weiterentwickelt, beispielsweise nutzt das Bundeskriminalamt immer häufiger die Möglichkeit der Abfrage seiner Datenbestände mittels Aufnahmen aus Überwachungskameras. Neuere Meldungen über Fähigkeiten in- und ausländischer Geheimdienste sind weiterer Anlass zu großer Besorgnis: Britische, US-amerikanische, aber auch deutsche Behörden filtern anlasslos den Telekommunikationsverkehr und durchsuchen diesen nach Schlüsselbegriffen. Der frühere Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, rechtfertigte dies damit, dass es ein „Supergrundrecht“ auf Sicherheit gebe (Bundestagsdrucksache 17/14714). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind demgegenüber der Ansicht, dass Grundrechte nicht hierarchisiert werden können. Um das gestörte Vertrauen in das Fernmeldegeheimnis wiederherzustellen, fordern die Fragestellerinnen und Fragesteller die regelmäßige Veröffentlichung entsprechender Informationen, darunter auch aller Stichworte, die von Behörden, wie dem Bundesnachrichtendienst, zur Durchsuchung digitaler Kommunikation genutzt werden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung geDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juli 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. langt, dass eine Beantwortung der Fragen 1, 3, 6, 7 und 8 in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Behörden Drucksache 18/2257 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten der von der Anfrage betroffenen Behörden, insbesondere der Nachrichtendienste, stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität ihrer Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten solcher Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für deren Auftragserfüllung erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen und damit das Staatswohl gefährden. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft und werden über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags zugeleitet. Die Antwort auf die Kleine Anfrage beinhaltet darüber hinaus zum Teil detaillierte Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten und ermittlungstaktischen Verfahrensweisen der Behörden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Ermittlungsbehörden gezogen werden. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt. Dies betrifft im Einzelnen ganz oder teilweise die Antworten zu den Fragen 1, 2, 3, 10 und 12. 1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2014 von WLAN-Catchern Gebrauch gemacht? a) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen? b) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? c) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Die Fragen 1 bis 1c: werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf den „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ sowie auf den „VS – Geheim “ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen .*, ** * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. ** Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2257 2. Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2014 wie oft IMSICatcher eingesetzt? Im ersten Halbjahr 2014 hat ● das Bundeskriminalamt (BKA) in 24 Ermittlungsverfahren, ● die Bundespolizei (BPOL) in 20 Fällen, ● das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in 13 Fällen und ● der Zoll in 51 Fällen IMSI-Catcher eingesetzt. Sonstige Bundesbehörden haben keine IMSI-Catcher eingesetzt. a) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen? b) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* c) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 Ausfuhrgenehmigungen für IMSI-Catcher in welche Bestimmungsländer erteilt? Im ersten Halbjahr 2014 wurden den Unternehmen Rohde & Schwarz und Syborg Informationssysteme Ausfuhrgenehmigungen für die genannten Güter in die Bestimmungsländer Lettland, Brasilien, Montenegro sowie in das Kosovo erteilt. 3. Wieviele Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ-Maßnahmen ) hat das Bundeskriminalamt im ersten Halbjahr 2014 durchgeführt? Das BKA hat im ersten Halbjahr 2014 bisher 704 TKÜ-Maßnahmen durchgeführt . Diese Zahl umfasst Maßnahmen, die bereits vor dem 1. Januar 2014 aufgeschaltet und im Jahr 2014 weitergeführt wurden (202 TKÜ-Maßnahmen) sowie Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014 neu aufgeschaltet wurden (502 TKÜ-Maßnahmen). a) Welche Bundesbehörden betreiben an welchen Standorten und in welchen Abteilungen eigene Server zum Ausleiten bzw. Empfangen von Daten aus der TKÜ durch Betreiber von Telekommunikationsanlagen, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 9 verwiesen . Im Übrigen wird auf den als „VS – Geheim“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.** * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. ** Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/2257 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welche Gesamtkosten von Auskunftsersuchen für TKÜ entstanden im ersten Halbjahr 2014? Abschließende Angaben zu den Gesamtkosten aller Sicherheitsbehörden können nicht beziffert werden. Die Kosten werden nicht systematisch erfasst. Im Hinblick auf die Tätigkeit des BKA können keine Angaben zu „Gesamtkosten von Auskunftsersuchen für TKÜ“ gemacht werden, da dort bei der Erhebung von Kosten nicht danach unterschieden wird, ob die Auskunftsersuchen jeweils im unmittelbaren Zusammenhang mit einer TKÜ-Maßnahme oder – unabhängig von einer TKÜ-Maßnahme – als gesonderte Maßnahme erfolgen, beispielsweise zur Feststellung eines Anschlussinhabers im Rahmen sonstiger Ermittlungen . Im ersten Halbjahr 2014 sind im BKA Kosten in Höhe von 32 105 EUR für Auskunftsersuchen angefallen. Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* c) Welche Software zur Überwachung, Ausleitung, Analyse und Verarbeitung ausgeforschter digitaler Kommunikation kommt bei den Polizeien des Bundes sowie den In- und Auslandsgeheimdiensten der Bundesregierung zur Anwendung, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu deren Funktionsweise machen? Bei der gemeinsamen TKÜ-Anlage von BKA und BPOL (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/14714, zu Frage 9) kommt die Software „Syborg Interception Center (SIC)“ der Firma Syborg Informationssysteme b. h. OHG zur Anwendung . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu den Fragen 10 und 33 verwiesen. Zudem wird auf den als „VS – Geheim“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.** 4. Inwiefern und auf welche Weise wird der Internetknoten DE-CIX bzw. andere in Deutschland oder auch im Ausland befindliche, internationale Schnittstellen von Glasfaserkabeln durch welche Bundesbehörden überwacht , bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 13 verwiesen. Änderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. ** Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2257 5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2014 vorgenommen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)? Durch die BPOL sind im ersten Halbjahr 2014 unter 50 Funkzellenauswertungen durchgeführt worden. Das BKA hat im ersten Halbjahr 2014 drei Funkzellenauswertungen durchgeführt. Von den Behörden der Zollverwaltung wurden im gleichen Zeitraum 100 Funkzellenauswertungen durchgeführt. Sonstige Bundesbehörden haben keine Funkzellenauswertungen durchgeführt. a) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen? Beim BKA waren drei Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren betroffen. In den übrigen Fällen werden die Angaben nicht statistisch erfasst. b) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? Die nachträgliche Benachrichtigung Betroffener erfolgt nach Abschluss des Verfahrens durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. c) Welche Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen Ermittlungen fanden diese statt? Die im ersten Halbjahr 2014 durch das BKA durchgeführten drei Maßnahmen der Funkzellenauswertung wurden durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b des Strafgesetzbuches (StGB) angeordnet. 6. Inwiefern sind Bundesbehörden des Innern, der Verteidigung, der Finanzen oder des Bundeskanzleramts mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt? Hierzu wird auf den als „VS – Geheim“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/2257 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche weiteren Hersteller haben im ersten Halbjahr 2014 an polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen (auch testweise) geliefert, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 17 verwiesen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich – mit Ausnahme des als „VS – Geheim“ eingestuften Antwortteils – keine Änderungen ergeben. Insoweit wird auf diesen Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* a) Welche Kosten sind für Tests oder Beschaffung entsprechender Software entstanden? b) Auf welche Datensätze kann die etwaige, neu beschaffte Software zugreifen , nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind darauf zugriffsberechtigt? c) Inwiefern kann die Bundesregierung mitteilen, ob die Anwendung von Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen im Vergleich zum Vorjahr zu- oder abnimmt? Die Fragen 7a bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Hierzu wird auf den als „VS – Geheim“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 8. Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur kriminalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung (bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistische Fallbearbeitung aufschlüsseln ), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? BKA: Bei dem im Kriminaltechnischen Institut (KTI) des BKA zur Vorgangs- und Asservatenverwaltung genutzten System KISS (Kriminaltechnisches Informationssystem ) hat sich dahingehend eine Änderung ergeben, dass das ursprünglich im Handschriften-Erkennungsdienst des KTI eingesetzte System Forensisches Informationssystem Handschriften (FISH) zwischenzeitlich integraler Bestandteil des Systems KISS geworden ist. Der Fokus der Systeme liegt auf der Vorgangsverwaltung und auf der Dokumentation des Asservatengangs („chain of custody“). Eine Aufschlüsselung nach Vorgangsbearbeitung und kriminalistischer Fallbearbeitung ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2257 BPOL: Die Bundespolizei hat folgende Module seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beschafft: – FTS Import/Export (Import und Export von Falldaten im FTS Format) – Modul Kennzeichnungspflicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu den Fragen 23 und 24 verwiesen. Weitere Änderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. a) Welche Kosten sind Bundesbehörden im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Arbeitszeit innerhalb der Behörde für die Beschaffung, Anpassung, den Service und die Pflege der Software entstanden, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Die Kosten für die Arbeitszeit von Mitarbeitern der Bundesbehörden können mangels hierzu geführter Statistiken nicht erhoben werden. BPOL: Gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/ 14714 entstanden für die Jahre 2013/2014 bei der BPOL folgende Kosten für Service/Wartung/Pflege/Anpassungen: Zollverwaltung: In dem angefragten Zeitraum sind für die Beschaffung, Anpassung, den Service und die Pflege 1. des IT-Systems INZOLL im Jahr 2013 Kosten in Höhe von 3 276 754,31 Euro und im Jahr 2014 bisher 856 609,29 Euro 2. des IT-Systems ZenDa-ProFis im Jahr 2014 insgesamt bisher 1 167 000,00 Euro entstanden. Weitere Änderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. b) Welche weiteren Produkte der Firma rola Security Solutions GmbH (auch „Zusatzmodule“) wurden für welche Behörden und welche Einsatzzwecke beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 25, verwiesen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich – mit Ausnahme des als „VS – Geheim“ eingestuften Antwortteils – keine Änderungen ergeben. Insoweit wird auf diesen Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* Anwendung Kosten 2014 @rtus-Bund ~ 760 000,00 € b-case 438 019,94 € * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/2257 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Inwiefern und wofür werden Anwendungen der rola Security Solutions GmbH auch bei In- und Auslandsgeheimdiensten der Bundesregierung genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 26, verwiesen. Änderungen haben sich hierzu im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. 9. Welche neueren Details kann die Bundesregierung zur Einrichtung des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) mitteilen (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 27, verwiesen. Änderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. a) In welcher Höhe ist das CC ITÜ im Jahr 2013 mit Finanzmitteln ausgestattet gewesen, und wie ist der Haushaltansatz für das Jahr 2014? Im Jahr 2013 wurde das CC ITÜ mit Sachmitteln in Höhe von 419 000 Euro aus dem Haushalt des BKA ausgestattet. Zusätzlich standen im Haushaltsjahr 2013 noch Restmittel aus dem Sondertatbestand 2012 (siehe Antwort zu Frage 9b) zur Verfügung. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2014 steht noch nicht fest. b) Wie verteilen sich die Finanzmittel von 2014 auf die Beschaffung bzw. Programmierung von Computerspionageprogrammen (staatliche Trojaner ) sowie andere Soft- und Hardware zur informationstechnischen Überwachung, und um welche Anwendungen handelt es sich dabei konkret? Das BKA entwickelt bzw. beschafft zur rechtmäßigen Durchführung von Maßnahmen der informationstechnischen Überwachung im Rahmen der Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr Überwachungssoftware nach Maßgabe der gesetzlichen Befugnisse. Das BKA distanziert sich daher von einer Verwendung der Begriffe Computerspionageprogramme bzw. staatliche Trojaner. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2014 steht noch nicht fest. c) Welche Akteure (Ämter, Behörden, Institute, Firmen, Stiftungen etc.) wurden im ersten Halbjahr 2014 (auch zwischenzeitlich ) in deren Entwicklung und Anwendung eingebunden, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/ 14714)? Ergänzend zu den Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14714 zu Frage 30 hat zwischenzeitlich auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das CC ITÜ im ersten Halbjahr 2014 bei der Erstellung eines Kryptokonzepts unterstützt. d) Welche Firmen oder Institute haben in welchem Zusammenhang eine unterstützende und beratende Funktion wahrgenommen? Neben den in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/ 14714 zu Frage 30 genannten Firmen haben die Firma CSC Deutschland Solutions GmbH im Zusammenhang mit der Fremdbeschaffung von Quellen- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2257 TKÜ-Software eine beratende Funktion (Prüfung der Kommerziellen Lösung hinsichtlich der technisch geforderten Merkmale) und die Firma Elaman GmbH eine unterstützende Funktion (im Zusammenhang mit der Prüfung) wahrgenommen . 10. Welche Bundesbehörden sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone stille SMS zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder zum Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken? a) Wie viele stille SMS wurden von den jeweiligen Behörden im ersten Halbjahr 2014 jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Die folgenden Bundesbehörden sind sowohl technisch als auch rechtlich in der Lage, sogenannte Stille SMS an Mobiltelefone zu versenden und haben dies im dargestellten Umfang getan: (*) Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“. Hierzu wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 2, verwiesen. b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen? Beim BKA waren 122 Personen in 58 Ermittlungsverfahren betroffen. Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden ? Bei Maßnahmen des BKA und der BPOL erfolgt die Benachrichtigung von Betroffenen nach Abschluss des Verfahrens durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft . Was Maßnahmen des BKA angeht, ist eine Benachrichtigung noch nicht erfolgt. Bezüglich der Maßnahmen der BPOL liegen der Bundesregierung keine Informationen. Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* Jahr BfV BKA BPOL MAD Zoll erstes Halbjahr 2014 52 978 34 656 68 832 0 (*) * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/2257 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 17/14714)? Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 5, verwiesen.* 11. Welche Treffen des Runden Tischs zur Sicherstellung der Telekommunikationsüberwachung in der Zukunft des Bundesministeriums des Innern (Bundestagsdrucksache 17/14832) bzw. seiner Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen haben im ersten Halbjahr 2014 stattgefunden, wer lud ein und wer nahm teil? Welche Herausforderungen, die sich aus den Entwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (TK) für die Nachrichtendienste, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ergeben, wurden behandelt? Im Februar 2014 fand ein Treffen der Arbeitsgruppe 3 des Runden Tisches statt. Die Einladung erfolgte durch das Bundespolizeipräsidium (BPOLP). Teilnehmer der Arbeitsgruppe 3 waren BPOLP, Zollkriminalamt (ZKA), BKA, BfV und BND. Die Arbeitsgruppe 3 befasste sich mit organisatorischen und personellen Herausforderungen, die sich aus den Entwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation für die Sicherheitsbehörden ergeben. 12. Mit welchen konkreten Weiterentwicklungen spezifischer Verfahren, Markt- und Techniktrendbeobachtungen oder Strategieentwicklungen für neue Überwachungsansätze war das Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation (SFZ TK) im ersten Halbjahr 2014 befasst? Vorbemerkung zu Frage 12 Das SFZ TK führt seine Forschungs- und Entwicklungsprojekte i. d. R. mit Hilfe beauftragter Dritter durch; eigenständige Forschung und Entwicklung erfolgt nicht. a) Auf welche Weise und mit welchen Partnerinnen und Partnern arbeitet das SFZ TK an Technologien zur automatisierten Ausforschung sozialer Netzwerke, und welche Aufträge an welche Dritten wurden vergeben? b) Auf welche Weise und mit welchen Partnerinnen und Partnern arbeitet das SFZ TK an Möglichkeiten zum Umgehen oder Brechen von Verschlüsselungen , und welche Aufträge an welche Dritten wurden vergeben ? c) Auf welche Weise und mit welchen Partnerinnen und Partnern arbeitet das SFZ TK an Möglichkeiten des Abhörens von Cloud-Computing, und welche Aufträge an welche Dritten wurden vergeben? Die Fragen 12a bis 12c werden gemeinsam beantwortet. Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2257 13. Nach welchen mehreren Tausend Suchbegriffen durchforstet der Bundesnachrichtendienst die digitale Telekommunikation im Rahmen seiner „Strategischen Fernmeldeaufklärung“ (Bundestagsdrucksache 17/9640)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714, Antwort zu Frage 1, verwiesen . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333