Deutscher Bundestag Drucksache 18/2258 18. Wahlperiode 30.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2112 – Beschleunigtes Verfahren zur Assoziierung der EU mit der Republik Moldau vor den moldauischen Parlamentswahlen am 30. November 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 27. Juni 2014 unterzeichneten Vertreter der Republik Moldau und der Europäischen Union (EU) ein Assoziierungsabkommen, obwohl große Teile der moldauischen Bevölkerung die Assoziierung ablehnen, die derzeitige moldauische Regierungskoalition laut Umfragen keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung hat und autonome und abtrünnige Regionen in dem Land angekündigt haben, den gemeinsamen Staatsverband verlassen zu wollen (www.euractiv.de vom 23. Mai 2014 „Fahrt ins Ungewisse: Die Republik Moldau vor der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens“). Am 30. November 2014 finden die Parlamentswahlen in der osteuropäischen Republik Moldau statt. Nachdem die EU-Assoziierung mit der Ukraine zunächst gescheitert schien und nun vor dem Hintergrund eines Bürgerkrieges stattfindet, scheinen die deutsche Bundesregierung und die Regierungen der anderen Mitgliedsländer der EU nach Auffassung der Fragesteller gewillt, die Assoziierung der EU mit der Republik Moldau trotz aller Widersprüche unbedingt umsetzen zu wollen. Die derzeitige moldauische Regierungskoalition „Pro-Europäische Koalition“ aus drei liberalen und konservativen Parteien kann derzeit laut repräsentativen Umfragen nicht mehr auf eine Mehrheit in der Bevölkerung setzen. Diese Wahlumfragen sehen hingegen die oppositionelle Partei der Kommunisten der Republik Moldau (PCRM) und die mit dieser verbündete Partei der Sozialisten der Republik Moldau (PSRM) mit großem Abstand vor den derzeitigen Regierungsparteien (www.allmoldova.com/en/moldova-news/1249058238.html). Genau deshalb und trotz offensichtlich mangelnden Rückhalts in der moldauischen Bevölkerung hat nach Auffassung der Fragesteller die EU die Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau beschleunigt (www.eurasianet.org/node/ 68182). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/2258 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Wunsch Moldaus nach einer langfristigen Beitrittsperspektive für die EU? Die Republik Moldau ist Adressat der EU-Politik der Östlichen Partnerschaft als Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Ziel der Östlichen Partnerschaft ist die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Östlichen Partner (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Moldau, Georgien und Ukraine). Eine Beitrittsperspektive ist im Rahmen der Östlichen Partnerschaft nicht vorgesehen. 2. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Vertreter Frankreichs, Griechenlands , Italiens, der Niederlande und Spaniens den EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso kritisierten, dass dieser der Republik Moldau eine „europäische Perspektive“ versprochen hat, und worin lagen die Gründe der Kritik (Drahtbericht, Sitzung Ratsarbeitsgruppe COEST am 19. Mai 2014)? Die Kritik einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Äußerung von Kommissionspräsident José Manuel Barroso ist der Bundesregierung aus dem genannten Bericht bekannt. Die Bundesregierung nimmt zu Äußerungen aus vertraulichen Sitzungen keine Stellung. 3. Inwieweit hat der vermeintlich vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Ukraine beschleunigte Zeitplan zur Unterzeichnung des Assoziierungs- und Freihandelsabkommens der EU mit Moldau, dessen Unterzeichnung ursprünglich für September 2014 geplant war, wesentlich mehr mit den im November 2014 in Moldau stattfinden Parlamentswahlen zu tun, die eine Ratifizierung durch das neue Parlament möglicherweise gefährden, da die derzeitige Pro-EU-Regierungskoalition „Allianz für europäische Integration“ (AEI) ihre Mehrheit wegen der Paraphierung des Assoziierungs- und Freihandelsabkommens anlässlich des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius am 29. November 2013 einbüßen könnte (www.euractiv.de/ sections/eu-aussenpolitik/fahrt-ins-ungewisse-die-republik-moldau-vor-derunterzeichnung -des)? Die Erstellung des Zeitplans für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens richtete sich nach den für seine Umsetzung erforderlichen Voraussetzungen . Die Bundesregierung hat sich nach der Paraphierung am 29. November 2013 für eine zügige Schaffung der Voraussetzungen für eine Unterzeichnung eingesetzt. Die Republik Moldau hat in den vergangenen Jahren bemerkenswerte Fortschritte bei wirtschaftlichen Reformen und bei der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erzielt und damit diese Voraussetzungen erfüllt . Der Europäische Rat hat daher bereits am 21. März 2014 die Absicht einer Unterzeichnung der Abkommen mit der Republik Moldau wie auch mit Georgien spätestens bis Juni 2014 erklärt. 4. Sind der Bundesregierung die Ausführungen von Philip M. Breedlove, dem Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) der NATO (North Atlantic Treaty Organization), bekannt, wonach die Generalstabschefs der NATOStaaten mögliche Szenarien in Bezug auf die Republik Moldau besprochen haben und Philip M. Breedlove wegen „Ereignissen in Transnistrien, die früheren Entwicklungen in einigen ukrainischen Regionen ähneln“ entsprechend „beunruhigt“ sei (www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ ttnews%5Btt_news%5D=42426&tx_ttnews%5BbackPid%5D=756&no_ cache=1#.U47mPPl_vTq)? Das letzte und einzige Treffen der NATO-Generalstabschefs seit Ausbruch der Ukraine-Krise fand vom 21. bis 22. Mai 2014 in Brüssel statt. Von deutscher Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2258 Seite nahm der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, an dem Treffen teil. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich der Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) im Rahmen des o. g. Treffens der Generalstabschefs der NATO nicht zu dem genannten Themenkomplex geäußert. a) Wenn ja, welche möglichen Szenarien in Bezug auf Moldau bzw. Transnistrien haben die Generalstabschefs der NATO-Staaten besprochen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. b) Sofern seitens der Generalstabschefs der NATO-Staaten mögliche Szenarien in Bezug auf die Republik Moldau besprochen wurden, wann und wo fand das Gespräch statt, und wer war seitens des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr vertreten? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bis zum Jahr 2062 laufende Konzession des Flughafens von Chişinău durch den russischen Konzern Komaks (www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5 Btt_news%5D=42425&tx_ttnews%5BbackPid%5D=756&no_cache=1#. U42xK_l_vTp)? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse über Hintergründe und Verfahren bei der Konzessionierung des internationalen Flughafens in Chişinău an die russische Firma „Komaks“. Verschiedenen Presseberichten zufolge soll es im Verfahren zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. a) Inwieweit ist die Bundesregierung tätig geworden, um die moldauische Regierung dazu zu bewegen, dass die Konzession des Flughafens von Chişinău „eingefroren“ wird? Ein „Einfrieren“ der Konzession des Flughafens von Chişinău wurde von der Bundesregierung nicht gefordert. Die Bundesregierung hat sich jedoch dafür ausgesprochen, dass die moldauische Regierung die Transparenz bei Privatisierungen , öffentlichen Ausschreibungen und Konzessionierungen verbessert und die Einhaltung internationaler Standards sicherstellt. b) Wenn ja, mit welcher Begründung? Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das mit der Mehrheit der „Pro-Europäische[n] Koalition“ verabschiedete Gesetz zum Verbot von sogenannter homosexueller Propaganda durch das moldauische Parlament am 2. Juli 2013, welches die „öffentliche Verbreitung von Informationen […], die die Prostitution, Pädophilie, Pornographie und andere Beziehungen jenseits von Ehe und Familie propagieren“ unter Strafe stellt (sonderwege.org/ index.php/nachrichtenbeitrag-lesen/items/republik-moldau-verabschiedetheimlich -gesetz-gegen-homosexuelle-propaganda.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde am 23. Mai 2013 durch das moldauische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das u. a. die Verbreitung von Informationen über gleichgeschlechtliche Beziehungen mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro für Privatpersonen und bis zu 500 Euro für Vereine und Organisationen belegt. Das Gesetz trat am 12. Juli 2013 in Kraft. Am 11. Oktober 2013 hob das Drucksache 18/2258 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode moldauische Parlament jedoch diejenigen Bestimmungen des Gesetzes auf, die sich auf „andere Beziehungen jenseits von Ehe und Familie“ beziehen. a) Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die mögliche Kritik an diesem Gesetz gegenüber Vertretern der moldauischen Regierung mitgeteilt? Die Bundesregierung hat über die Botschaft Chişinău gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten stets ihre Überzeugung der Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Gebot der Nichtdiskriminierung gegenüber moldauischen Regierungsstellen zum Ausdruck gebracht. Nicht zuletzt das Vorgehen der Bundesregierung und ihrer europäischen Partner hat dazu beigetragen, dass das moldauische Parlament die o. g. Bestimmungen aufgehoben hat. b) In welcher Weise hat die Verabschiedung dieses Gesetzes den Prozess der EU-Assoziierung Moldaus verlangsamt? Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau wurde auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft am 29. November 2013 in Wilna paraphiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte das moldauische Parlament diejenigen Bestimmungen des oben genannten Gesetzes, die sich auf „andere Beziehungen jenseits von Ehe und Familie“ beziehen, bereits aufgehoben . Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte – gemeinsam mit den Assoziierungsabkommen mit Georgien und der Ukraine – am 27. Juni 2014. Die Stärkung der demokratischen Grundsätze, Menschenrechte und Grundfreiheiten ist auch ein wesentliches Element der Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des unterzeichneten Assoziierungsabkommens. c) Welche Ähnlichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zum entsprechenden russischen Gesetz? Das russische föderale Gesetz vom 29. Juni 2013 über Änderungen in Artikel 5 des Föderalen Gesetzes „Über den Schutz von Kindern vor Information, die ihrer Gesundheit und Entwicklung Schaden zufügt“ und weiterer gesetzlicher Bestimmungen der Russischen Föderation mit dem Ziel, Kinder vor Information zu schützen, die die Ablehnung traditioneller familiärer Werte propagiert, war nach Kenntnis der Bundesregierung Vorbild für das moldauische Gesetz in der am 12. Juli 2013 in Kraft getretenen, ursprünglichen Form. d) In welchen Staaten der GUS (GUS = Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Gesetze verabschiedet ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in anderen GUS-Staaten keine vergleichbaren Gesetze verabschiedet. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vermehrte Flucht von Transnistriern aus der Ukraine seit dem Beginn der Krise in der Ukraine Ende November 2013 (www.taz.de/taz-Reporter-auf-Zeitreise/!140569/)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Da es sich bei Personen aus der Region Transnistrien nicht um eine ethnische Gruppe handelt, werden diese in den einschlägigen Veröffentlichungen Internationaler Organisationen nicht erfasst. Laut aktuellen Informationen des Amtes für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) bzw. des Flücht- lingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) haben seit Jahresbeginn 18 ukrainische Staatsangehörige Asyl in der Republik Moldau beantragt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2258 a) Wie viele Transnistrier sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Ukraine-Krise im November 2013 aus der Ukraine geflohen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. b) Aus welchen Gründen haben – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Transnistrier die Westukraine verlassen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. c) Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die mögliche Kritik an diesem Gesetz gegenüber Vertretern der ukrainischen De-factoRegierung mitgeteilt? Es lässt sich keine Aussage treffen, da unklar ist, auf welches Gesetz sich die Frage bezieht. 8. Mit welcher Strategie will die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH „vertrauensbildende Maßnahmen“ zwischen der Regierung in Chişinău, der autonomen Regierung in Gagausien sowie der abtrünnigen De-facto-Regierung von Transnistrien initiieren (www. bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2014/juni/140618_pm_066_ Bundesminister-Mueller-reist-nach-Moldau/index.html)? Als Durchführungsorganisation richtet die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ihre Arbeit an den Strategien und Vorgaben der Bundesregierung aus. Die Bundesregierung ist dabei bemüht, insbesondere bei Vorhaben auf kommunaler Ebene auch Gemeinden aus Gagausien und Transnistrien in die Zusammenarbeit einzubeziehen. a) Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass die Regierung des autonomen Gebietes Gagausien von der Regierung in Chişinău abtrünnig ist? Die Bundesregierung verwendet den Begriff „abtrünnig“ nicht im Zusammenhang mit dem autonomen Gebiet Gagausien. b) Welchen Einfluss hatte das gagausische Referendum, bei dem sich eine Mehrheit von über 98 Prozent gegen eine Annäherung an die Europäische Union und für die Integration in die Zollunion/EaU (Eurasische Union) ausgesprochen hat (www.eurasischesmagazin.de/ticker/Moskaunutzt -Minderheit-der-Gagausen-um-EU-Kurs-Moldaus-zu-stoeren/105), nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Unterzeichnung der EU-Assoziierung Moldaus? Das genannte Referendum verstößt gegen die Bestimmungen der moldauischen Verfassung und hatte keinen Einfluss auf die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Republik Moldau und der EU. Diese erfolgte beim Europäischen Rat am 27. Juni 2014 in Brüssel. 9. Wie viele moldauische Arbeitsmigrantinnen und -migranten halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern der Zollunion (Vorläufer der Eurasischen Union) dauerhaft auf? Welche Summen überweisen diese nach Kenntnis der Bundesregierung in die Republik Moldau? Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine eigenen Erkenntnisse. Nach Angaben des Nationalen Statistikamtes der Republik Moldau (NBS) waren in Russland zuletzt (Stand 2013) 223 600 moldauische Migranten er- Drucksache 18/2258 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode werbstätig oder arbeitssuchend. Nicht erfasst sind hierbei Moldauer, die dauerhaft ins Ausland übergesiedelt sind. Über die weiteren Länder der Zollunion liegen keine gesonderten Daten vor. Die Höhe der Überweisungen in die Republik Moldau liegt nach Berechnungen auf Grundlage von Umfragen des NBS bei ca. 800 Mio. US-Dollar jährlich. Die moldauische Notenbank weist in der Zahlungsbilanz einen fast doppelt so hohen Betrag aus, der allerdings auch Transfers beinhaltet, die nicht der Arbeitsmigration zugerechnet werden können. 10. Wie haben sich im Zeitraum von 2008 bis 2013 die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Moldaus zur Bundesrepublik Deutschland entwickelt? Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich unter den wichtigsten Außenhandelspartnern der Republik Moldau. Bei den Lieferländern in die Republik Moldau stand Deutschland im Jahr 2013 an fünfter Stelle, bei den Bezugsländern an sechster Stelle. Der bilaterale Warenaustausch hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt : 11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Behinderungen der EU Border Assistance Mission in Moldau und der Ukraine in den Jahren 2007 bis 2014 (erstes Halbjahr) vor? Die Grenzmission EUBAM Moldau-Ukraine nahm auf gemeinsame Bitte der damaligen Staatspräsidenten Vladimir Voronin (Republik Moldau) und Wiktor Juschtschenko (Ukraine) im Jahr 2005 ihre Arbeit auf. Das Mandat wurde zuletzt im Jahr 2011 bis zum 30. November 2015 verlängert. Trotz der derzeit angespannten Lage in der Region stellt sich die Zusammenarbeit mit den moldauischen und ukrainischen Partnern nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin als gut und vertrauensvoll dar. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der von den international kaum oder nicht anerkannten Regierungen von Transnistrien, Abchasien und Südossetien per Vertrag am 14. Juni 2006 gegründeten Gemeinschaft für Demokratie und Menschenrechte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung unterhält weder formelle noch informelle Kontakte zur genannten „Gemeinschaft für Demokratie und Menschenrechte“. 13. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2013 Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau bereitgestellt (nach Jahren aufgeschlüsselt), in welcher Höhe wurden diese Mittel abgerufen, und für welche Projekte wurden diese Mittel ausgegeben? Die Bundesregierung hat gegenüber der Republik Moldau im Zeitraum 2003 in Mio. Euro 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Deutscher Export 111,4 79,2 90,1 111,5 95,4 121,7 Deutscher Import 314,6 217,1 263,1 344,3 367,2 369,2 Umsatz 426,0 296,3 353,2 455,8 462,6 490,9 bis 2013 im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) Mittel i. H. v. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2258 insgesamt 52,4 Mio. Euro zugesagt. Davon wurden bislang 32 Mio. Euro abgerufen . Nach Jahren geschlüsselt wurden folgende Zusagen im Bereich der Technischen Zusammenarbeit (TZ) und Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) gemacht (in Mio. Euro): Die Schwerpunkte der deutschen EZ mit der Republik Moldau sind Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung (Dezentralisierung). Projekte im Bereich der FZ umfassen insbesondere die Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen (KKMU) über den Finanzsektor und die Förderung sozialer Infrastruktur. Zu den wichtigsten TZVorhaben zählen u. a. die Förderung der Modernisierung kommunaler Dienstleistungen , der Landwirtschaft und der Handelskammer, sowie Politikberatung im Bereich der Wirtschaftsförderung. 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellung der Frau in der Republik Moldau vor dem Hintergrund, dass moldauische Frauen nach wie vor Opfer von Menschenhandel werden? Nach Angaben von in der Republik Moldau aktiven Menschenrechtsorganisationen werden in der Republik Moldau viele Frauen Opfer häuslicher Gewalt, insbesondere in den ländlichen Regionen. Alkoholismus und Perspektivlosigkeit tragen demnach häufig dazu bei. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 18 verwiesen. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg bisheriger Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau? Im Zuge der Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen in der Republik Moldau wurde die Kooperation im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit intensiviert. Seither zeichnen sich positive Resultate der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit insbesondere auf lokaler Ebene ab. Diese Einschätzung spiegelt sich in dem seit dem Jahr 2012 deutlich gestiegenen Zusagevolumen wider. Aufgrund der langfristigen Wirkung der Vorhaben ist eine abschließende Bewertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch verfrüht. 16. In welchem Umfang – materiell und durch Projekte – beteiligt sich die Bundesregierung im Rahmen der Mitgliedschaften in der EU und der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) am Kampf gegen transnationalen Menschenhandel, insbesondere Frauenhandel , der durch und von Moldau aus in die Balkanländer und auch nach Deutschland führt? Die Bundesregierung unterstützt die EU und die OSZE in ihren Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels sowohl politisch als auch finanziell 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Auszah-lungen TZ 0,5 – 1,0 1,5 1,0 2,5 3,5 0,5 19,4 16,0 35,9 25,7 FZ – – – 2,5 – 5,0 – 1,0 – – 18,0 16,5 16,3 Gesamt 0,5 – 1,0 4,0 1,0 7,5 3,5 1,5 – 19,4 14,0 52,4 32,0 durch Beiträge zum jeweiligen Haushalt sowie durch Projektförderung. Seit der Verabschiedung des ersten OSZE-Ministerratsbeschlusses zu diesem Thema im Drucksache 18/2258 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr 2000 ist die Bekämpfung des Menschenhandels eine wichtige Aufgabe der OSZE. Im Jahr 2003 billigte der Ministerrat der OSZE den Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels und etablierte das Amt des OSZE-Sonderbeauftragten zur Bekämpfung des Menschenhandels. Im Jahr 2014 stehen dem Sonderbeauftragten rund 1 030 000 Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung unterstützt den Kampf gegen Menschenhandel auch durch Projektförderung, so beispielsweise für das Anti-Trafficking Programm des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR) in den Jahren 2011/2012 in Höhe von 45 000 Euro. Die Arbeit der OSZE-Mission in der Republik Moldau hat einen zentralen Schwerpunkt ihrer Menschenrechtsarbeit im Bereich Menschenhandel. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau bei der Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel ist auch ein wichtiger Bestandteil der EU-Assoziierungsagenda der Republik Moldau sowie des von der EU und der Republik Moldau unterzeichneten Assoziierungsabkommens . 17. In welchem Umfang wurden die von der Bundesregierung im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa eingesetzten Fördermittel für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, für die soziale Infrastruktur, Bildung und Frauenförderung eingesetzt? Die von der Bundesregierung im Rahmen des Stabilitätspakts aufgewendeten Mittel werden für Projekte eingesetzt, die insbesondere den folgenden Zielen dienen: Stärkung der Zivilgesellschaft, interethnische Versöhnung, Förderung der Menschenrechte, Demokratieförderung, Wahlvorbereitung und Wahlbeobachtung , Förderung der Selbstverwaltung, Stärkung der Frauen in Gesellschaft und Politik, Hilfe für Flüchtlinge und Rückkehrer, Kampf gegen organisierte Kriminalität und Aufbau des Justizwesens. Die geförderten Projekte dienen in der Regel gleichzeitig mehreren dieser Ziele. Eine Quantifizierung, in welchem Umfang die von der Bundesregierung im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa eingesetzten Fördermittel für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen , für die soziale Infrastruktur, Bildung und Frauenförderung eingesetzt wurden, lässt sich daher nicht vornehmen. 18. In welchem Umfang unterstützte die Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2013 zivilgesellschaftliche Projekte (bitte einzeln aufführen), die der Bekämpfung und Prävention von Zwangsprostitution und Sklavenhandel mit moldauischen Frauen und Mädchen dienen und rückkehrenden Prostituierten in Moldau die Reintegration in die Gesellschaft ermöglichen? Die Bundesregierung setzt sich bilateral und multilateral für die Förderung der Menschenrechte, die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Stärkung der Rolle der Frau in der Republik Moldau ein und leistet dadurch langfristig einen wirksamen und nachhaltigen Beitrag zu einem gesellschaftlichen Klima, das Zwangsprostitution und Menschenhandel den Nährboden entzieht. Dies beinhaltet die Förderung konkreter bilateraler Projekte mit Nichtregierungsorganisationen , die sich dem Kampf gegen Menschenhandel widmen. So wurden u. a. Projekte der Nichtregierungsorganisation „La Strada“ im Jahr 2009 mit 61 000 Euro und der „International Organization for Migration“ in den Jahren 2008 mit 34 000 Euro und 2012 mit 30 000 Euro zur Prävention von Menschenhandel und zur Reintegration von Opfern unterstützt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333