Deutscher Bundestag Drucksache 18/2266 18. Wahlperiode 04.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1989 – Aktivitäten der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung im ersten Halbjahr 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Allein der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung unterstehen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller 18 Unterarbeitsgruppen (Ratsdokument 17559/11): ● EU contact points for tackling cross-border vehicle crime, ● Experts for major sports events, European Network of Protection of Public Figures (ENPPF), ● Radio communications experts, ● European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS), ● Liaison Officer’s (LOs) Management Services, ● European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST), ● European Firearms Experts (EFE), ● EnviCrimeNet, ● Network of police dog professionals in Europe (KYNOPOL), ● European medical and psychological experts’ network for law enforcement (EMPEN), ● eMOBIDIG, ● EU-CULTNET sowie die polizeilichen Netzwerke ● AQUAPOL (Schifffahrt), ● TISPOL (Verkehr), ● RAILS (Schienentransporte), Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 31. Juli 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ● AIRPOL (Flughäfen) und ● ATLAS (Spezialeinheiten). Seit einigen Jahren haben sich innerhalb der Europäischen Union (EU) „gemeinsame Polizeioperationen“ („Joint police operations“, JPO), „gemeinsame Drucksache 18/2266 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zolloperationen“ („Joint customs operations“, JCO) sowie „Joint customs police operations“ (JCPO) etabliert (Bundestagsdrucksache 17/6856). Sie werden unter Beteiligung bzw. Verantwortung der Netzwerke TISPOL, AQUAPOL, RAILPOL, AIRPOL durchgeführt. 1. Welche Unterarbeitsgruppen („Subgroups“) der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, welches Land bzw. welche Länder sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw. Sekretariatsaufgaben betraut, und welche Änderungen ergaben sich hierzu im ersten Halbjahr 2014? Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren derzeit die nachstehend aufgelisteten 18 Expertengruppen und Netzwerke, welche der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung thematisch zugeordnet sind. Nr. Expertengruppe/Netzwerk Leitung/Sekretariatsaufgaben 1 EU contact points for tackling cross-border vehicle crime (CARPOL) Niederlande Sogenannte „Co-Drivers“: Deutschland, Ungarn, Schweden 2 Experts for major sports events Belgien 3 European Network of Protection of Public Figures (ENPPF) Belgien 4 Radio communications experts (RCEG) Jeweilige Ratspräsidentschaft Zwei Unterarbeitsgruppen a) Inter System Interface (ISI) group: Belgien b) Forerunner group: Niederlande 5 European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS) Frankreich Kerngruppe: Griechenland, Frankreich, Zypern, Niederlande Polen, Finnland, Vereinigtes Königreich 6 Liaison Officersʼ (LOs) Management Services Sogenannte „Forerunners group“: Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Finnland, Schweden 7 European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST) Kerngruppe: Belgien, Deutschland, Ungarn, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, Europol 8 European Firearms Experts (EFE) Niederlande (Sekretariat) 9 Informal network for countering environmental crime (EnviCrimeNet) Niederlande/Europol 10 Network of police dog professionals in Europe (KYNOPOL) Ungarn 11 European medical and psychological experts’ network for law enforcement (EMPEN) Ungarn 12 European network of airport law enforcement services (AIRPOL) Belgien 13 European network of special intervention units (ATLAS) Deutschland Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2266 2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der nach Wissen der Fragestellerinnen und Fragesteller derzeit 18 Unterarbeitsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 jeweils stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14474 beantworten)? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese jeweils vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Staaten (auch Deutschlands) nahmen jeweils an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden jeweils erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung jeweils dessen zentrale Punkte? Behörden der Bundesregierung beteiligten sich im ersten Halbjahr 2014 an Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von folgenden in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Expertengruppen und Netzwerken der Arbeitsgruppe Strafverfolgung: Experts for major sports events, ENPPF, ENLETS, ENFAST, EFE, EnviCrimeNet, 14 Informal network of law enforcement authorities and expertise competent in the field of cultural goods (CULTNET) Präsidentschaft koordiniert Aktivitäten und nimmt bei Treffen den Vorsitz wahr 15 European Traffic Police Network (TISPOL) Exekutivausschuss Aktuelle Zusammensetzung einsehbar unter: www.tispol.org/about/tispol-executive/tispolexecutive -committee 16 European network for cross-border cooperation in the area of law enforcement in the waterborne transport domain (AQUAPOL) Rumänien 17 European network of Railway Police Forces (RAILPOL) derzeit Niederlande 18 Electronic mobile identification interoperability group (eMOBIDIG) Vereinigtes Königreich Nr. Expertengruppe/Netzwerk Leitung/Sekretariatsaufgaben AIRPOL, ATLAS, RAILPOL, AG Railway Accidents, Working Group Crime, AG Counter Terrorism, AG Public Order, AG Risikoanalyse und e-MOBIDIG. Drucksache 18/2266 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von CARPOL, RCEG, LO’s, KYNOPOL, EMPEM, CULTNET, TISPOL und AQUAPOL haben sich Behörden der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 nicht beteiligt. Die Vertretung Deutschlands in TISPOL wird von Nordrhein-Westfalen wahrgenommen (für verkehrspolizeiliche Angelegenheiten sind die Länder zuständig ), Vertreter der Bundesregierung nehmen an TISPOL-Treffen nicht teil. Daher beschränken sich die Kenntnisse der Bundesregierung auf Informationen, die in Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Gremien übermittelt wurden. Hinsichtlich der Treffen oder sonstigen Zusammenkünfte von TISPOL liegen der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2014 keine Auskünfte vor, die über die auf der Website von TISPOL verfügbaren Informationen hinausgehen (www.tispol. org/system/files/Action%20Plan%202013.pdf). Das Treffen von CARPOL hat vom 24. bis 25. Juni 2014 in Den Haag bei Europol stattgefunden. Über die Inhalte der Tagung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Einzelnen: „Experts for major sports events“ a) Am 30. April 2014 fand in Brüssel eine Sitzung der Unterarbeitsgruppe „Ex- perts for major sports events“ statt. b) Das Sekretariat des Rates in Kooperation mit dem Vorsitz der Ratspräsident- schaft (in diesem Zeitraum Griechenland) ist für die Vorbereitung, Tagesordnung sowie die Organisation zuständig. c) Im Vorfeld bzw. am Tage der Sitzung wurden keine Dokumente verteilt. d) Die Tagesordnung gemäß Dokument (doc.) CM 2397/14 ENFOPOL ist unter dem Link www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/02/20/EU_22066/ imfname_10459817.pdf öffentlich einsehbar. e) Die Tagesordnung wird im Vorfeld der Sitzung einvernehmlich abgestimmt. Eine konkrete Einflussnahme fand in diesem Falle nicht statt. f) Für die Bundesregierung hat an der Sitzung ein Vertreter der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU in Brüssel teilgenommen. g) Siehe Antwort zu 2d, ergänzend: ● zu Tagesordnungspunkt (TOP) 1: Annahme der Tagesordnung mit Strei- chung TOP 7 und TOP 8 ● zu TOP 2: Informationsaustausch und Abstimmung der Teilnehmerstaaten der FIFA Fußballweltmeisterschaft 2014 (WM 2014) zu Sicherheitsmaßnahmen aus Anlass der WM 2014, insbesondere in Bezug auf die Entsendung von Polizeidelegationen nach Brasilien. Einbindung von Interpol und FIFA. ● zu TOP 3: Prüfung des Vorschlags zur Aufnahme einer Musterverwaltungsabsprache im Zusammenhang mit Fußball-Europameisterschaften oder -Weltmeisterschaften als Anhang in das „Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen“. Darstellung der eingegangenen Stellungnahmen durch einen Mitgliedstaat. Weitere Befassung im Rahmen der nächsten „Think Tank“-Sitzung. ● zu TOP 4: Einladung von Vertretern von Europol und Interpol zur nächsten „Think Tank“-Sitzung zur weiteren Behandlung der Thematik. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2266 ● zu TOP 5: Vorstellung der geplanten Aktivitäten im Jahr 2014 und vorläufige Planung für das Jahr 2015. ● zu TOP 6: Darstellung der Vorbereitungen zur „UEFA – EU stadium and security conference“ durch einen Mitgliedstaat. ● zu TOP 7 und TOP 8: gestrichen ● zu TOP 9: Informationen zur Terminierung weiterer Sitzungen ● zu TOP 10: Erörterung h) Die Beiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten waren: ● zu TOP 1: Kenntnisnahme ● zu TOP 2: Kenntnisnahme und Darstellung des Sachstands von deutscher Seite. Deutsche Unterstützung eines abgestimmten Vorgehens. ● zu TOP 3: Kenntnisnahme. Deutschland unterstützt weiterhin das Vor- haben zur Aufnahme einer Musterverwaltungsabsprache in das „Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen“. ● zu TOP 4, TOP 5, TOP 6, TOP 9, TOP 10: Kenntnisnahme. i) Die Mitgliedstaaten vereinbarten zu TOP 2 eine Einbindung von Interpol und FIFA in Bezug auf die Entsendung einer Polizeidelegation. Zu TOP 3 und TOP 4 soll eine weitere Prüfung erfolgen. j) Bei der Sitzung handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch . ENPPF – European Network for the Protection of Public Figures a) Das ENPPF tagte am 8. April 2014 in Brüssel. b) Dieses Treffen wurde durch die griechische Kontaktstelle des ENPPF (Vor- sitz) vorbereitet. c) Im Vorfeld wurden die Agenda (doc. CM 2046/14 ENFOPOL) sowie ein Fra- gebogen zu den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und deren Inhalte im Bereich Personenschutz übersandt. Die ENPPF-Mitglieder waren aufgefordert, die Antwortbeiträge bis 10. März 2014 an den Vorsitz zu übersenden. Zur Vorbereitung auf die Sitzung wurde zudem ein Diskussionspapier [„Discussion paper in relation to the future of the ENPPF and the self-evaluation of the net-work“ (doc. 7791/14 ENFOPOL 83)] zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Treffens und im Nachgang wurden Präsentationen der teilnehmenden Staaten verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte (siehe auch doc. CM 2046/ 14 ENFOPOL): ● TOP 1: Annahme der Tagesordnung ● TOP 2: Diskussion über die Zukunft des ENPPF und Selbstbewertung des Netzwerkes (doc. 7791/14 ENFOPOL 83) ● TOP 3: Evaluierung der Aus- und Fortbildungsmethoden und Inhalte der Personenschutzbehörden – Ergebnisdarstellung zum im Vorfeld übersandten Fragebogen (Präsentation vom Vorsitz – Griechenland) ● TOP 4: „Unmanned Aerial Vehicles“ (UAV) (Präsentation von Deutsch- land und ggf. von den Niederlanden) Drucksache 18/2266 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● TOP 5: Sicherheitsplanung in Griechenland (Präsentation vom Vorsitz – Griechenland) ● TOP 6: (ggf.) Schwierigkeiten für die Personenschutzeinheiten beim Mitführen bzw. Transfer von Waffen bei Flugbewegungen (Präsentation von der Kommission) ● TOP 7: Sonstiges e) Im Vorfeld der Tagung wurde die deutsche Kontaktstelle des ENPPF (Bun- deskriminalamt – Abteilung SG) vonseiten des Vorsitzes gebeten, eine Präsentation zum Thema „UAV“ zu halten. Ergänzende Themenvorschläge wurden von deutscher Seite nicht eingebracht. f) Es nahmen Vertreter aus 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreter der EUKommission , des Generalsekretariats der EU und von Europol teil. DEU war mit zwei Mitarbeitern des Bundeskriminalamts vertreten. g) Die Inhalte und Ergebnisse des Treffens sind im Ratsdokument 8844/14 ENFOPOL 109 veröffentlicht und im Dokument 10611/14 ENFOPOL 167 können die Ergebnisse der Selbstevaluierung des ENPPF eingesehen werden. h) Siehe Antwort zu Frage g. i) Siehe Antwort zu Frage g. j) Siehe Antwort zu Frage g. ENLETS – European Network of Law Enforcement Technology Services a) Im ersten Halbjahr 2014 fand ein ENLETS-Treffen am 28./29. April 2014 in Athen, Griechenland, statt. b) Das Treffen hat die griechische Präsidentschaft gemeinsam mit der Kern- gruppe aus interessierten Staaten, die sich beim Treffen 2013 gebildet hat (Niederlande, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Finnland, Polen, Rumänien , Belgien), vorbereitet. c) Im Vorfeld wurde die Präsentation der teilnehmenden Staaten verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte: ● Eröffnungsrede ● Bericht des Chairman über Besprechungen mit EU-Working Partys ● Vorstellung der EU-Förderprogramme „HORIZON 2020“ und „FCT-8“ ● Vorstellung des „The Unmanned Aerial Vehicle (UAV) Pilot Programm on Border Surveillance“ durch die griechische Polizei e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung. f) Es nahmen Personen aus 23 Mitgliedsstaaten sowie Mitarbeiter von Europol teil. Für Deutschland nahm ein Mitarbeiter der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster teil. g) Die Inhalte der Diskussionen waren: ● Berichte über „Business Plan“ ENLETS 2014 bis 20120, Förderpro- gramm HORIZON 2020 sowie aktuelle Ausschreibungen („Calls“) wie FCT-8 ● Präsentation verschiedener technischer Entwicklungen aus EU-Ländern, u. a. UAV der griechischen Polizei h) Diskussionsbeiträge zum „Business Plan“ i) Es wird auf die Antwort zu Frage j verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2266 j) Neben einer Diskussion zum „Governance Paper“ fand u. a. ein Informationsaustausch zur Expertenplattform, Finanzierung, Darstellung von laufenden Forschungsvorhaben in den Mitgliedstaaten und zu neuen Technologien statt. Es wurde über die von der EU-Kommission bestätigte Vision und Aufgabe von ENLETS beschlossen: ENLETS soll zu der führenden europäischen Plattform zum Informationsaustausch zwischen Nutzern und Anbietern von Technologie von Strafverfolgungsbehörden ausgebaut werden sowie den Kampf gegen schwere und organisierte Kriminalität durch Sammlung der Endnutzerbedarfe, Vorausschau für neue Technologien sowie Austausch von Best Practices und Informationen unterstützen. Es wurde angeregt, ENLETS besser zu nutzen, z. B. als Möglichkeit, sich mit anderen Mitgliedstaaten über Forschungsbedarfe im Bereich der zivilen Sicherheit auszutauschen . Eine umfangreiche Diskussion und Information nahm die Vorstellung der aktuellen Forschungsförderprogramme der EU ein. Die Mitgliedstaaten wurden ermutigt, falls noch nicht geschehen, internationale Kooperationen (Endnutzer ) zu bilden, um sich an den Forschungen zu neuer Polizeitechnik zu beteiligen . Deutsche Vertreter haben keinen Vortrag gehalten und sich nur allgemein an der Diskussion beteiligt. Das nächste Treffen soll unter der italienischen Ratspräsidentschaft im Herbst 2014 in Rom stattfinden. ENFAST – European Network of Fugitive Active Search Teams a) Das ENFAST tagte vom 4. bis 6. Juni 2014 in Wien. b) Das Treffen wurde durch die österreichische ENFAST Kontaktstelle in Ab- stimmung mit der belgischen Kontaktstelle (Vorsitz) vorbereitet. c) Im Vorfeld wurde eine Einladung nebst Agenda übersandt. d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte: ● Internationale Zusammenarbeit in Zielfahndungsfällen sowie Statistik ENFAST ● Sachstand Expertenplattform ENFAST von Europol ● Analytische und operationelle Unterstützung durch Europol ● Sachstand European Most Wanted List bei Europol ● ENFAST Fahndungsaktion Cross Check ● Aus- und Fortbildung – Mitarbeiteraustausch zwischen den ENFAST Dienststellen ● Vorstellung des deutschen ISEC geförderten ENFAST Projektes 2015 – 2016 ● SIENA – Informationskanal ● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten Zielfahn- dungsfällen ● Trainingsmaßnahme der Zielfahndung BK Wien in Bosnien und Herzego- wina im Rahmen der Projekte „EU Support to Law Enforcement BiH“ und EU Projekt „PCC See“ e) Das Bundeskriminalamt referierte zu den Tagesordnungspunkten: ● Vorstellung des deutschen ISEC geförderten ENFAST Projektes 2015 – 2016 ● SIENA – Informationskanal Drucksache 18/2266 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten Zielfahndungsfällen f) An dem Treffen nahmen Mitarbeiter der zentralen ENFAST-Zielfahndungsdienststellen von Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Schweden, Spanien, Ungarn, dem Vereinigten Königreich sowie von Europol teil. g) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage d verwiesen. h) Das Bundeskriminalamt hat zu den nachfolgenden Punkten referiert und all- gemein die Position Deutschlands in Zielfahndungsangelegenheiten vertreten . ● Vorstellung des deutschen ISEC geförderten ENFAST Projektes 2015 – 2016 ● SIENA – Informationskanal ● Fallstudien – Präsentationen von grenzüberschreitend bearbeiteten Ziel- fahndungsfällen i) Es wurden Vereinbarungen und Absprachen zur Weiterentwicklung und Eta- blierung von ENFAST getroffen. Hierbei steht die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Ziel der Festnahme international gesuchter Straftäter im Vordergrund. j) Es handelte sich um ein formales Treffen im Rahmen des ENFAST-Netzwerks , bei dem die offiziellen Tagungsordnungspunkte erörtert wurden. EFE – European Firearms Experts a) Die EFE Sitzung fand vom 22. bis 23. April in Athen statt. b) Die Sitzungsvorbereitung erfolgte durch das EFE-Sekretariat. c) Im Vorfeld wurde neben der Einladung und praktischen Informationen zur Anreise und Unterkunft ein Arbeitsprogramm nebst Zeitplan für die Sitzung verteilt. d) Die EFE-Plenarsitzung umfasste neben der Begrüßung und Ansprache durch den Gastgeber Griechenland Berichte zum Operational Action Plan der Priorität firearms im aktuellen EU Policy Cycle, Berichte zum Sachstand der Arbeitsgruppen, die Vorstellung von Fallstudien und Präsentationen zum INTERPOL-System „iArms“. e) Die Tagesordnung wurde nicht beeinflusst. f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter aus 22 EU- Mitgliedstaaten, der Schweiz, von Europol sowie von der Europäischen Kommission teil. g) Die Diskussionen zu den Tagesordnungspunkten erfolgten unter den Aspekten Bekämpfung der Waffenkriminalität bzw. Waffen und die Sicherheit der EU-Bürger. Hierzu wurden die Aktivitäten und bisher erzielte Ergebnisse sowie der Fortgang der Arbeitsgruppen dargestellt, diskutiert und festgelegt. Ebenso wurden durch die Vorstellung von Fallstudien sowie des InterpolSystems „iArms“ allgemein fachliche Informationen vermittelt. h) Die Rolle Deutschlands besteht in der Teilnahme am Informationsaustausch und der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen „Assignment of commercial security staff (Piracy)“ und „Registration/Tracing“. i) Die Ergebnisse der EFE Plenarsitzung am 23. April sind im Ratsdokument 10758/14 ENFOPOL 178 veröffentlicht. j) Das Ziel dieser Treffen ist es, Optimierungspotenzial bei der Bekämpfung der Waffenkriminalität innerhalb der EU zu erkennen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2266 EnviCrimeNet – Informal network for countering environmental crime a) In Zusammenarbeit mit Europol fand vom 7. bis 8. April eine Tagung der Steuerungsgruppe von EnviCrimNet in Cuijk/Niederlande statt. b) Hierfür war der Vorsitz von EnviCrimeNet in Zusammenarbeit mit Europol zuständig. c) Die Mitglieder der Steuerungsgruppe erhielten eine Einladung und die Tages- ordnung nebst folgenden Bezugsdokumenten: ● Ratsdokumente 9849/13 JAI 407, CM 5581/13; 8101/14 EUROJUST 64 und 17780/13 ENFOCUSTOM 197 ● Bedrohungsanalyse zur Umweltkriminalität von Europol (Ratsdokument 15915/13 COSI 123) ● Mitteilung der EU-KOM [COM(2014) 64 vom 7. Februar 2014] zur Be- kämpfung des illegalen Artenhandels ● Declaration der London Conference on the illegal wildlife trade ● Eurojust-News 10/2013 d) folgende Punkte standen auf der Tagesordnung: ● Eröffnung ● Berichtspflichten gegenüber COSI und Zusammenarbeit mit der Europäi- schen Kommission ● Europol-Projekt IPEC (Intelligence Project on Environmental Crime) ● Tätigkeitsbericht des Europol-Sekretariats von EnviCrimeNet ● Erörterung von inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen von En- viCrimeNet ● Konferenz der Europäischen Kommission über Artenschutzkriminalität am 10. April 2014 ● Bericht von Eurojust über Bekämpfungsmaßnahmen e) Die Tagesordnung wurde nicht beeinflusst. f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter von zentra- len Polizeidienststellen oder Fachbehörden aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich und Italien sowie von Europol teil. g) Den größten Raum der Beratungen nahmen die Erörterung der Berichtspflichten an den COSI einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Initiierung des Projects IPEC sowie die inhaltliche und organisatorische Planung des diesjährigen Annual General Meeting von EnviCrimeNet ein. Darüber hinaus wurden flankierende Initiativen zur Förderung der Bekämpfung von Umweltkriminalität seitens der Europäischen Kommission, Eurojust und der Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit im Hinblick auf Zusammenarbeits - und Koordinationsaspekte diskutiert. h) Das Bundeskriminalamt brachte stellvertretend für die polizeilichen Fachdienststellen in Deutschland entsprechende Positionen zu den anstehenden Kooperationsmaßnahmen ein. i) Es wurden insbesondere organisatorische und inhaltliche Aspekte für das Projekt IPEC (Verantwortlichkeiten, Art und Umfang der Lageerhebung in den Mitgliedstaaten, Zeitplan) vereinbart. Ferner fanden Absprachen zur organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung des Jahrestreffens von EnviCrimeNet in Den Haag bei Europol statt. j) entfällt Drucksache 18/2266 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AIRPOL – European network of airport law enforcement services a) Im 1. Halbjahr 2014 fand eine Sitzung „Airpol Plenary Congress on Soft Tar- get Protection in the Aviation Sector“ vom 14. bis 15. Mai 2014 in Lissabon/ Portugal statt. b) Die Tagesordnung wurde von Airpol erstellt. c) Die gehaltenen Präsentationen wurden den Teilnehmern zur Verfügung ge- stellt. d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP: ● Introduction to Soft Target, ● Soft Target Protection in the Aviation Sector from an US perspective, ● Threat Analysis in the Field of Soft Target Protection, ● IEDs in body cavities, ● The Case of the 2006 Madrid-Barajas Attack, the Case of the 2007 Glas- gow Airport Attack, the Case of 2013 LAX Airport Attack, ● AIRPOL Handbook on Soft Target Protection, ● AIRPOL Working Group Enhanced Security on Airports – „AIRPOL COPPRA on Airports“, ● Impact of Soft Target Protection on the Airport Operator, ● ECAC Vulnerability Assessments – Landside Security. e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) An dem Kongress nahmen Vertreter von Flughäfen, Luftsicherheitsbehörden, Polizeibehörden und sonstige Interessenvertreter teil. Für Deutschland nahmen das BMI und das BKA teil. Eine Teilnehmerliste liegt der Bundesregierung nicht vor. g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung. h) Beiträge von deutscher Seite sind nicht erfolgt. i) Konkrete Absprachen, Vereinbarungen oder sonstige Ergebnisse wurden nicht getroffen. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaus- tausch. ATLAS a bis j) Diesbezüglich wird auf die Vormerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13785) und vom 26. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11237) verwiesen. Bei den im ATLAS-Verbund mitwirkenden polizeilichen Spezialeinheiten der Europäischen Union werden bestimmte Fähigkeiten vorgehalten, um im konkreten Ereignisfall auf konkrete polizeiliche Lagen reagieren zu können. Werden diese Fähigkeiten (z. B. Technik, Taktiken) bekannt, kann dies den Gesamteinsatzerfolg sowie Leib und Leben sowohl der eingesetzten Polizeibeamten, als auch, im Fall einer Geiselnahme von z. B. deutschen Staatsangehörigen im Ausland , Leib und Leben der Geiseln gefährden. Damit wäre ein wesentliches Grund- und Menschenrecht erheblich beeinträchtigt. Diese erworbenen Fähigkeiten gilt es weiterhin zu erhalten und stetig auszu- bauen. Aufgrund begrenzter nationaler Ressourcen ist Erfahrungsaustausch mit Spezialeinheiten anderer Nationen zwingend erforderlich. In Bezug auf Er- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2266 fahrungsaustausch mit internationalen Partnern können spezielle Fähigkeiten der jeweiligen Einheit entscheidend sein. Durch den praktizierten Erfahrungsaustausch werden international vorhandene Ressourcen somit auch für den Ausbau der Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei gewinnbringend genutzt. Die Erfahrung der einzelnen polizeilichen Spezialeinheiten fließt somit in die Taktiken , Vorgehensweisen und Techniken der im ATLAS-Verbund beteiligten Spezialeinheiten ein. Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte wiederum würde die gegenwärtigen Fähigkeiten und Arbeitsweisen der an ATLAS beteiligten europäischen Spezialeinheiten insgesamt offenlegen, was eine zukünftige Aufgabenwahrnehmung unmöglich machen würde. Die polizeilichen Spezialeinheiten des ATLAS-Verbundes haben den Auftrag, in schwierigsten und komplexen Gefahren - und Bedrohungslagen zu arbeiten und Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben zu befreien. Dabei sind sie mit Tätern konfrontiert, die äußerst professionell, mit hoher krimineller Energie und neuester Technik vorgehen. In diesen extremen Situationen sollen die Spezialeinheiten den Schutz der Grund- und Menschenrechte wie Leib und Leben gewährleisten. Nach Auffassung der Bundesregierung wäre auch die nur teilweise Offenlegung der angefragten Informationen dazu geeignet, diesen Grundrechtsschutz erheblich zu gefährden. Der Auftrag der polizeilichen Spezialeinheiten wäre somit zukünftig nicht durchführbar. Darüber hinaus würden Angaben mit Bezug zu spezialisierten ausländischen Sicherheitsbehörden das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und spezialisierten Bereich nachhaltig erschüttern und die Zusammenarbeit bei der künftigen Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ausschließen. Aufgrund der dargelegten Gründe und der Hochrangigkeit der Rechtsgüter ist die Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten zu dem Ergebnis gekommen, dass, auch wenn nur ein geringfügiges Risiko besteht, ein Bekanntwerden der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden muss. RAILPOL Coordination Meeting – 2./3. April 2014 in Winterswijk a) Im 1. Halbjahr 2014 fand ein Coordination Meeting am 2. und 3. April 2014 in Winterswijk/Niederlande statt. b) Die Vorbereitung erfolgte durch das niederländische RAILPOL-Sekretariat. c) Im Vorfeld wurde die Tagesordnung verteilt. Während des Treffens erfolgte eine Ausgabe der Teilnehmerliste sowie einer Übersicht über die RAILPOLAktivitäten in 2014. d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP: ● Rückblick auf das letzte Coordination Meeting ● Vorbereitung der Strategic Conference in Lissabon ● Planung eines Best-Practise-Seminars ● Förderprogramme ● Kooperation mit der EU ● Planung für das nächste Coordination Meeting e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. Drucksache 18/2266 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Am Coordination-Meeting nahmen die AG-Leiter (Vertreter der Bahnpolizeien aus den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Italien) sowie die Leitung von RAILPOL teil. g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung. h) Vertreter der Bundespolizei berichteten zu den Arbeitsgruppen Public Order und Rail Accidents. i) Die Leiter der Arbeitsgruppen berichteten zu den Aktivitäten der Arbeits- gruppen und stellten künftige Planungen vor. Es wurden konkrete Planungen für die Strategic Conference in Lissabon besprochen. Zudem wurde das nächste Coordination Meeting fixiert. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch . Strategic Conference am 7./8. Mai 2014 in Lissabon/Portugal a) Im 1. Halbjahr 2014 fand eine Strategic Conference am 7. und 8. Mai 2014 in Lissabon/Portugal statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das niederlän- dische RAILPOL-Sekretariat sowie der portugiesische Gastgeber zuständig. c) In Vorbereitung der Veranstaltung hat das RAILPOL-Sekretariat die Ein- ladung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt. d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP: ● Präsentation Portugals zu Metalldiebstählen ● Präsentation „Secure Mobile Solutions“ ● Vortrag über „Informationsgesteuerte Polizeiarbeit in Europa“ ● Präsentation „Transported Asset Protection Association“ ● Vorbereitungen und Herausforderungen der italienischen EU-Ratspräsi- dentschaft ● Darstellung der Ergebnisse durch die Leiter der RAILPOL-AGs ● Diskussion verschiedener Fragebögen ● Grenzüberschreitende Zusammenarbeit e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Vertreter der Bundespolizei nahmen an der Veranstaltung teil. Darüber hinaus nahmen Vertreter von Polizeibehörden der Länder Niederlande, Belgien, Österreich , Bulgarien, Tschechien, Frankreich, Großbritannien, Ungarn, Italien, Lettland, Rumänien, Slowakei, Spanien, Portugal und der Schweiz teil. g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung. h) Vertreter der Bundespolizei stellten Ergebnisse zu dem Fragebogen „Arti- kel 26 of Regulation (EU) No 1371/2007 on rail passengers’ rights and obligations “ vor. i) Konkrete Absprachen und Vereinbarungen wurden nicht getroffen. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaus- tausch. AG Railway Accidents a) Im ersten Halbjahr 2014 fand vom 20. bis 21. Mai 2014 eine Sitzung der AG „Railway Accidents and other major incidents“ in Florenz/Italien statt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2266 b) Die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation erfolgten durch die Bundespolizei in Zusammenarbeit mit der italienischen Bahnpolizei. c) Zur Vorbereitung der Veranstaltung wurden Einladungen, die Tagesordnung und ein Fragebogen an die Mitgliedsländer von RAILPOL gesandt. d) Die Arbeitsgruppensitzung hatte folgende Inhalte: ● Die Situation/Ermittlungen in den einzelnen Ländern hinsichtlich natio- naler/europäischer Standards und Vorschriften zur Instandhaltung (insb. Wartung von festen und hohlen Zugwagenachsen (2008/57/CE, 2001/12/ EC, 2001/14/EC, 2011/14/EC)) sowie damit im Zusammenhang stehenden Zugunglücke in den Mitgliedsländern (u. a. Viareggio-Zugunglück). Im Mittelpunkt standen dabei die polizeilichen Ermittlungen und Erfahrungen geschehener Zugunglücke sowie Erkenntnisse aus der Gerichtsverhandlung zum Zugunglück in Viareggio in Italien. ● Die Schnittstellen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen mit anderen Institutionen (National Safety Authority/National Investigation Bodies/ Stakeholders). ● Evaluation des mit der Europäischen Eisenbahnagentur abgestimmten Vorschlages für ein „Memorandum of Understanding“ zwischen den für bahnpolizeilichen Aufgaben zuständigen europäischen Polizeien und den Nationalen Eisenbahnuntersuchungsbehörden (NIB). ● Abgestimmtes Dokument zwischen EUROJUST/JIT-network//RAILPOL zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im grenzüberschreitenden Verkehr. ● Auswertung aktueller Eisenbahnunfälle. e) Die Thematik wurde inhaltlich durch die italienische Bahnpolizei sowie die Bundespolizei vorbereitet. f) An der Arbeitsgruppensitzung nahmen Vertreter der Länder Belgien, Lett- land, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Italien und Deutschland teil. g) Die Arbeitsgruppensitzung hatte folgende Inhalte: ● Die Situation/Ermittlungen in den einzelnen Ländern hinsichtlich natio- naler/europäischer Standards und Vorschriften zur Instandhaltung (insb. Wartung von festen und hohlen Zugwagenachsen (2008/57/CE, 2001/12/ EC, 2001/14/EC, 2011/14/EC)) sowie damit im Zusammenhang stehenden Zugunglücke in den Mitgliedsländern (u. a. Viareggio-Zugunglück). Im Mittelpunkt standen dabei die polizeilichen Ermittlungen und Erfahrungen geschehener Zugunglücke sowie Erkenntnisse aus der Gerichtsverhandlung zum Zugunglück in Viareggio in Italien. ● Die Schnittstellen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen mit anderen Institutionen (National Safety Authority/National Investigation Bodies/ Stakeholders). ● Evaluation des mit der Europäischen Eisenbahnagentur abgestimmten Vorschlages für ein „Memorandum of Understanding“ zwischen den für bahnpolizeilichen Aufgaben zuständigen europäischen Polizeien und den Nationalen Eisenbahnuntersuchungsbehörden (NIB). ● Abgestimmtes Dokument zwischen EUROJUST/JIT-network//RAILPOL zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im grenzüberschreitenden Verkehr. ● Auswertung aktueller Eisenbahnunfälle. Drucksache 18/2266 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode h) Vertreter der Bundespolizei stellten die Situation und Besonderheiten im Rahmen polizeilicher Ermittlungen mit Bezug zu nationalen und europäischen Standards und Vorschriften bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen (Zugachsen) dar, sowie entsprechende polizeiliche Ermittlungen bei ausgewählten Zugunfällen in Deutschland. Weiterhin stellten die Vertreter der Bundespolizei den Entwurf eines erarbeiteten und mit EUROJUST abgestimmten Dokumentes zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im grenzüberschreitenden Verkehr vor. Zudem stellten die deutschen Vertreter das final erarbeitete Präventionskonzept zum Thema „Risk in Rail für Polizeibeamte im europäischen Bahnverkehr“ vor. i) Als Ergebnis der Arbeitsgruppensitzung wurde abgesprochen, die erarbeiteten Schnittstellen und Besonderheiten sowie EU-Richtlinien und Verfahrensweisen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen, sowie die Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten herauszuarbeiten und in einem Dokument den Mitgliedsländern zur Verfügung zu stellen. Dem Entwurf des Dokumentes zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im grenzüberschreitenden Verkehr wurde durch die AG- Mitglieder zugestimmt. Weitere Abstimmungen mit EUROJUST/JIT-Network folgen. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch . Working Group Crime a) Im ersten Halbjahr 2014 fand vom 18. bis 20.März 2014 eine Zusammen- kunft der „Working Group Crime“ von RAILPOL in Riga/Lettland statt. b) Die Organisation erfolgte durch die Geschäftsstelle von RAILPOL im Zu- sammenwirken mit dem gastgebenden Staat Lettland. c) Im Vorfeld wurden eine Einladung sowie die Tagesordnung an die Arbeits- gruppenmitglieder versandt. d) Die Arbeitsgruppensitzung umfasste folgende TOP: ● Genehmigung der Tagesordnung ● Vorstellung neuer Mitglieder ● Überblick über die Aktivitäten von RAILPOL ● Vortrag Lettland über die Organisation der „State Police of Latvia“ ● Kurzvorstellung Untergruppe Güter, Aufgabenbereich Frachtgutdieb- stähle mit den Unterpunkten Maßnahmen zur Verhütung von Diebstählen auf Rangierbahnhöfen, Identifizierung von Maßnahmen zur Entwicklung von Standards, Neuigkeiten aus den Teilnehmerländern und neue Phänomene . ● Präsentation über Präventions- und Repressionsmaßnahmen bei Graffiti ● Empfehlungen zur Bekämpfung des Metalldiebstahls ● Aufgabenbereich Kriminalitätsphänomene ● Kreditkartendiebstahl/Ticketdiebstahl ● Evaluation des „7. Rail Action Day“ und Vorbereitung des „8. Rail Action Day“ e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Die Bundesregierung wurde bei der Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Crime durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam vertreten. Es nahmen zu- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2266 dem Vertreter der Bahnpolizeien aus Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Portugal , Spanien, Italien, Frankreich, Groß Britannien, Belgien, den Niederlanden , Lettland, Schweiz sowie als Gast ein Vertreter aus den USA (Amtrak Police) teil. g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung. h) Vertreter der Bundespolizei stellten den nationalen Sachstand bei der Be- kämpfung des Phänomenbereichs „Transportgutdiebstahl“ dar. i) Die Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung des „Metalldiebstahls“ wur- den fortgeschrieben und abgestimmt. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaus- tausch. AG Counter Terrorism a) Im ersten Halbjahr 2014 fand vom 26. bis 27. Februar 2014 ein Treffen der AG Counter Terrorism in München statt. b) Die organisatorische Vorbereitung erfolgte durch die Bundespolizei, die in- haltliche Vorbereitung und Erstellung der Tagesordnung erfolgte durch die italienische Bahnpolizei c) Im Vorfeld wurden die Einladung, die Tagesordnung und die Teilnehmerliste verteilt. d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP: ● Rückblick auf die letzte AG-Sitzung ● Vortrag: Rolle der Bundespolizei bei der Terrorismusbekämpfung in Deutschland ● Präsentation des ungarischen Counter Terrorism Center ● Erarbeitung: Awareness for Police Officers ● Erarbeitung: Instructions of railway operators ● Planung des 3. Rail Action Days e) Die Bundespolizei hat den TOP 2 eingebracht. f) Es nahmen Vertreter der Bahnpolizeien aus den Ländern Deutschland, Nie- derlande, Italien, Belgien, Bulgarien, Ungarn, Spanien, Portugal, Schweiz, Vereinigtes Königreich und USA teil. g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung. h) Vertreter der Bundespolizei haben den TOP 2 dargestellt und sich an der Er- arbeitung der Dokumente unter den TOP 4 und 5 beteiligt. i) Man verständigte sich auf die Durchführung des 3. Rail Action Day. Zudem wurden die Dokumente unter den TOP 4 und 5 finalisiert. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaus- tausch. AG Public Order a) Im ersten Halbjahr 2014 fand ein Treffen der AG Public Order vom 8. bis 10. April 2014 in Brüssel statt. b) Die Vorbereitung erfolgte durch den niederländischen AG-Leiter sowie durch das belgische AG- Mitglied. Das belgische AG-Mitglied war auch für die Organisation zuständig. Drucksache 18/2266 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Im Vorfeld wurden Unterlagen für die Reisevorbereitung (Informationen zu Anreisewegen sowie zur Hotelunterkunft), die Tagesordnung sowie eine mehrseitige Information in Vorbereitung der Übung „RAILEX 4“ übersandt. Vor Ort wurden Übungsunterlagen (gedachter Verlauf, Inhalte, Zeitplan, Skizzen und Fotos zum Übungsort) übergeben. d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP: ● Übergabe der AG-Leitung von den Niederlanden auf Deutschland ● Einweisung in die Übung ● neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußballspielen ● Auswertung der RAILPOL „strategic conference“ ● Ausblick auf den kommenden Durchlauf Für die Übung RAILEX 4 standen folgende Übungsinhalte auf dem Plan: ● polizeiliche Maßnahmen bei einem Bahnbetriebsunfall ● Durchführung von Kontrollmaßnahmen bei potentiellen Gefährdern ● Auflösen von Menschenmengen ● Einsatz von Diensthunden ● Trennung gegensätzlich orientierter, gewaltbereiter Gruppierungen am Beispiel eines Fußballspiels ● Vorführung nichtletaler Zwangsmittel durch Beamte aus Tschechien und Frankreich e) Der TOP „Neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußballspielen“ wurde im Vorfeld von einem Vertreter der Bundespolizei eingebracht. f) An der AG-Sitzung nahmen Vertreter aus Belgien, der Schweiz, den Nieder- landen, der Tschechien, der Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Lettland und Frankreich teil. An der Übung nahmen Einheiten aus den Niederlanden , Belgien, Frankreich, Tschechien und Deutschland (Bundespolizei) teil. g) Zu den unter Punkt d aufgeführten Tagesordnungspunkten hatten die Diskussionen folgende Inhalte: ● Zur Übergabe der AG: keine Diskussion ● Zur Einweisung in die Übung: Diskussion zu möglichen Lösungsansätzen sowie zur praktischen Durchführung/Einspielung der Übungslagen ● Zum Thema „Neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußball- spielen“ erfolgten lediglich drei Vorträge aus drei Ländern ohne Diskussion . Die restlichen Vorträge sollten auf der nächsten AG-Sitzung gehalten werden. Es wurden Nachfragen zum besseren Verständnis gestellt. ● Zu den restlichen Punkten wurden Nachfragen zum besseren Verständnis gestellt, eine Diskussion war nicht angezeigt. h) Der deutschen Vertreterin wurde der Vorsitz der AG übertragen. Vertreter der Bundespolizei beteiligten sich an der Diskussion zu den Lösungsansätzen der unterschiedlichen Übungslagen. Die Beiträge stützten sich auf eigene Erfahrungen der AG-Mitglieder. Zum Thema „Neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußballspielen“ wurden lediglich Verständnisfragen gestellt. Die deutschen AG-Mitglieder hatten aus Zeitgründen keine Möglichkeit ihren vorbereiteten Vortrag zum Thema „Neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußballspielen“ zu präsentieren. i) Es wurde vereinbart, die nächste AG-Sitzung im Oktober 2014 in Genf/ Schweiz durchzuführen. Die Auswertung der Ergebnisse der Übung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2266 RAILEX 4 werden für das kommende Treffen erwartet. Es wurde vereinbart, die RAILEX 5 im Jahr 2015 in Ungarn stattfinden zu lassen. Die deutschen Vertreter signalisierten Interesse an einer Teilnahme an der Übung. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch . AG Risikoanalyse a) Im ersten Halbjahr 2014 fand vom 29. bis 30. April 2014 eine Sitzung der AG Risikoanalyse in Gent/Belgien statt. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation war der belgische Vor- sitz zuständig. c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat die Einladung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt. d) Die AG beschäftigte sich mit der Auswertung bahnspezifischer Deliktsfelder. e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Von deutscher Seite nahm die Bundespolizei an der Veranstaltung teil. Darü- ber hinaus nahmen Vertreter von Polizeibehörden der Länder Belgien, Italien, Slowakei, Spanien, Schweiz und Niederlande teil. g) Es wurden die nationalen Ergebnisse/Erkenntnisse zu bahnspezifischen Deliktsfeldern vorgestellt und zusammengeführt. h) Auf die Antwort zu Punkt g wird verwiesen. i) Es wurden keine konkreten Absprachen und Vereinbarungen getroffen. j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaus- tausch. e-MOBIDIG – Electronic mobile identification interoperability group a) Im 1. Halbjahr 2014 fand am 25./26. März 2014 eine Sitzung des Gremiums e-MOBIDIG in London statt. b) Die Vorbereitung erfolgte durch den Vorsitz (Großbritannien). c) Die Tagungsdokumente sind unter dem Link www.e-mobidig.eu/-MOBIDIG- 11th-London-Gatwick-.html öffentlich einsehbar. d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP: ● Vorstellung der nationalen Systemlösungen aus Großbritannien, Italien und der Schweiz ● Vorstellung sonstiger Interessengruppen mit Berührungspunkten zu mobilen Fahndungskomponenten. ● Vorstellungen aus dem Bereich der Industrie ● Bericht über Tetrafunk ● Folgerungen für zukünftige mobile Lösungen im Bereich der Polizei. e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) An der Sitzung nahmen Vertreter aus Großbritannien, den Niederlanden, Schweden, Irland, Belgien, der Schweiz, Österreich, Polen, Estland und Portugal teil. Deutschland wurde durch einen Mitarbeiter der Bundespolizei vertreten . g) Der Inhalt der Diskussionen ist unter dem Link www.e-mobidig.eu/-MOBIDIG- 11th-London-Gatwick-.html öffentlich einsehbar. Drucksache 18/2266 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode h) Der deutsche Vertreter brachte Erfahrungswerte aus dem Bereich der mobilen Fahndungskomponenten bei der Bundespolizei sowie weiterführende Hinweise auf Anwenderakzeptanz und Nutzungsverhalten in die Diskussion ein. i) Die Ergebnisse sind unter dem Link www.e-mobidig.eu/-MOBIDIG-11thLondon -Gatwick-.html öffentlich einsehbar. j) Es fand ein Gedankenaustausch zur Verbesserung der mobilen Technik für die Nutzung in polizeilichen Anwendungsbereichen statt. 3. Welche „gemeinsamen Zolloperationen“ (JCO), „gemeinsamen Polizeioperationen “ (JPO) oder „gemeinsamen Zoll- und Polizeioperationen“ (JCPO) haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten im ersten Halbjahr 2014 stattgefunden (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/12427 angeben)? Im ersten Halbjahr 2014 wurde im Zollbereich auf Vorschlag der Europäischen Kommission – Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) – die JCO „Snake“ durchgeführt: Hauptinteresse OLAFs war der Schutz der finanziellen Interessen der EU, weil die Mitgliedstaaten die Zölle, die sie erheben, als traditionelle Eigenmittel an die Europäische Union abführen. Bei der JCO „Snake“ handelte es sich um eine gemeinsame Kontrolloperation von OLAF, den Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten sowie der Zollverwaltung der Volksrepublik China, zur Bekämpfung und Verhinderung der Einfuhrabgabenverkürzung durch Unterfakturierungen. Die JCO wurde im Zeitraum vom 17. Februar 2014 bis 17. März 2014 (operative Phase) durchgeführt. Im Fokus der JCO standen unterfakturierte Lieferungen von Textilien aus der Volksrepublik China. Darüber hinaus fand im Zeitraum vom 16. Juni 2014 bis 22. Juni 2014 die JCO „Athena IV“ statt. Gegenstand dieser JCO waren Kontrollaktionen im Bereich des grenzüberschreitenden Barmitteltransportes zur Bekämpfung der international organisierten Geldwäsche. a) Wer hat diese vorbereitet und war für die Planung sowie die Organisation zuständig? OLAF hat die JCO „Snake“ unter Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten geplant und organisiert. Die lettische Zollverwaltung hat im Spätherbst 2013 vorgeschlagen, die JCO „Athena IV“ durchzuführen. Nach Zustimmung der Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit (CCWP) haben die EU-Mitgliedstaaten die Operation unter Federführung der lettischen Zollverwaltung durchgeführt. OLAF hat die Durchführung der Operation unterstützt. Auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen hat das ZKA die Durchführung dieser JCOs in der Bundesrepublik Deutschland geleitet. b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die Organisation der Operationen mitbestimmt? Die deutsche Zollverwaltung ist dem Wunsch OLAFs nach Durchführung der JCO „Snake“ nachgekommen, zumal OLAF die Operation als erforderlich bezeichnet hatte, um die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen, und da OLAF Erkenntnisse vorlagen, dass bei der Einfuhr in die EU insbesondere der Wert von Textilien aus China möglicherweise unzutreffend angemeldet wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2266 Die Bundesregierung hat sich – sowohl in den entscheidenden EU-Gremien als auch in bilateralen Gesprächen mit der Europäischen Kommission – nachdrücklich und erfolgreich dafür eingesetzt, dass personenbezogene Daten und Geschäftsdaten nur im Rahmen bestehender Rechtsvorschriften, insbesondere des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 19 ff.) übermittelt werden. Bei der JCO „Athena IV“ hat das ZKA auf Weisung des BMF bei der Erstellung des Durchführungsplans (sog. Business Case) für diese Kontrolloperationen mitgewirkt Als Ziel der JCO wurde die Aufdeckung von Verstößen gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln im Wert von 10 000 Euro und mehr im außergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Flugverkehr als Ansatzpunkt für die Bekämpfung von Geldwäsche definiert. Darüber hinaus war Ziel dieser JCO, eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zu erreichen sowie die Risikoprofile zu aktualisieren. Die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zuständigen Dienststellen haben beide JCOs unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben und Befugnisse nach spezialgesetzlichen Regelungen geplant und durchgeführt. c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen Zollzusammenarbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die Vorbereitung der Operationen? OLAF hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der JCO mitzuwirken. Darüber hinaus hat OLAF die Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit (CCWP) über die Durchführung der JCO „Snake“ unterrichtet. Die Ratsarbeitsgruppe CCWP hat den Business Case zur JCO „Athena IV“ geprüft und am 11. Februar 2014 angenommen. d) Wo fanden die Operationen statt? Die JCO „Snake“ wurde in allen EU-Mitgliedstaaten und in der Volksrepublik China durchgeführt. Die JCO „Athena IV“ wurde in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Slowakei) durchgeführt. e) Welche Behörden welcher Staaten (auch Deutschlands) bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der EU oder sonstiger Institutionen nahmen an den Operationen teil? An der JCO „Snake“ haben OLAF, die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten und die Zollverwaltung der Volksrepublik China teilgenommen. An der JCO „Athena IV“ haben 27 EU-Mitgliedstaaten (ohne Slowakei) teilgenommen . f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit der Bundesregierung bekannt) der Länder nahmen mit welchen Kapazitäten an den Operationen teil? Die deutsche Zollverwaltung (Hauptzollämter, Bundesfinanzdirektionen, Zollkriminalamt ) hat die erforderlichen, zielgerichteten Kontrollen im Rahmen ihres regulären Dienstbetriebes durchgeführt. Andere Stellen waren nicht beteiligt. Drucksache 18/2266 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die Bundesregierung hat nachdrücklich und wiederholt klargestellt, dass die JCOs auf einer klaren rechtlichen Grundlage durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung stets eingefordert, dass die Kontrollmaßnahmen sachgerecht und verhältnismäßig sein müssen. h) Wie wurden die Operationen finanziert? Die JCO „Snake“ und die JCO „Athena IV“ wurden in Teilbereichen von OLAF finanziert: z. B. die Kommunikationskosten sowie die Reisekosten der Teilnehmer am Briefing. Andere Kosten haben die teilnehmenden Mitgliedstaaten getragen. i) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen? OLAF und die Mitgliedstaaten haben die Ergebnisse der JCO „Snake“ noch nicht abschließend ausgewertet. Die nationale Auswertung dieser JCO hat gezeigt , dass es bei den im Rahmen der JCO kontrollierten Waren zu keinen signifikanten Fällen von Unterfakturierungen in Deutschland gekommen ist. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass einige Wirtschaftsbeteiligte während der JCO den Ort oder den Mitgliedstaat der Zollabfertigung gewechselt haben. Dies geschah offensichtlich, weil sie versucht haben, zu ihrem Vorteil etwaige Lücken in der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten zu finden. Die Ergebnisse zu der JCO „Athena IV“ liegen noch nicht vor. j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die JCOs wurden in dem gesetzlich vorgesehenen Rahmen beschlossen. k) Inwiefern trifft es zu, dass Überlegungen existieren, die JCO zukünftig als „permanente Struktur“ zu etablieren? Das Thema wird derzeit im Zollbereich (grenzüberschreitender Warenverkehr) auf EU-Ebene nicht weiter verfolgt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3k [JCO Warehouse] auf Bundestagsdrucksache 18/274 wird verwiesen. 4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Im ersten Halbjahr 2014 fanden zwei Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit (COSI) am 16. April und 18. Juni in den Räumlichkeiten des Rates der EU in Brüssel statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Vorbereitung obliegt der jeweiligen Präsidentschaft. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/2266 c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Im Vorfeld wurde die Tagesordnung verteilt. Es wird auf die Ratsdokumente CM 2206/1/14 Rev1 und 10879/14 verwiesen. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Staaten (auch Deutschlands) nahmen an den Zusammenkünften teil? Teilnehmer sind in der Regel Mitarbeiter der Ministerien der Mitgliedstaaten. Für Deutschland nehmen regelmäßig ein Vertreter des BMI, Leiter der Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten“, sowie ein Vertreter der Länder (Bayern) an den Sitzungen teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Über die Inhalte der Diskussionen wurde der Deutsche Bundestag mit den jeweiligen Drahtberichten (Nr.: 1914, 1915, 2868, 2869, 2870) informiert. 5. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Stellen der EU nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen (bitte die Gründe hierfür angeben)? Nach wie vor wird das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung , Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Handlungen, im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (EU-US-Datenschutzrahmenabkommen ) verhandelt. Verhandlungsführer aufseiten der EU ist die Europäische Kommission. Drucksache 18/2266 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Behörden der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben )? Am 15. Mai 2014 haben der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière und sein polnischer Amtskollege Bartlomiej Sienkiewicz das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz und Zollbehörden in Zgorzelec (Görlitz) unterzeichnet. Zudem wurden im ersten Halbjahr 2014 die Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Georgien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung abgeschlossen. Derzeit werden vergleichbare Sicherheitsabkommen mit Ägypten , Tunesien, Tadschikistan, Mexiko, Marokko und dem Oman verhandelt. Im ersten Halbjahr 2014 wurden zudem jeweils mit Großbritannien und Slowenien auf deren Bitte Verhandlungen über ein bilaterales Geheimschutzabkommen durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Darüber hinaus wurden im ersten Halbjahr 2014 keine Verhandlungen solcher Abkommen neu aufgenommen. Auch wurden solche Verhandlungen nicht suspendiert oder verschoben. Im Hinblick auf noch laufende Verhandlungen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12427) zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen . Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der Bundesregierung erforderlich? Der Abschluss dieser Abkommen ist erforderlich um die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln. 7. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) im ersten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Im ersten Halbjahr 2014 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen der Bundesländer unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Ländern (IBP) verhandelt oder abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/2266 8. Welche „Gemeinsamen Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (GZPZ) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit innerhalb der EU, welche weiteren sind im Aufbau begriffen, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/498) zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen. 9. Welche weiteren Fortschritte sind der Bundesregierung zur Errichtung eines „trilateralen gemeinsamen Kontaktzentrums für Polizei-, Grenzschutz - und Zollzusammenarbeit zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Türkei in Koordination mit FRONTEX und EUROPOL“ bekannt (Ratsdokument 8714/1/12 REV 1)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Abkommen über das geplante trilaterale Zentrum zwischen Bulgarien, Griechenland und der Türkei in Svilengrad unter den drei beteiligten Ländern abgestimmt, jedoch noch nicht unterzeichnet . Weiterhin ist das Gebäude auch noch nicht ausreichend renoviert. 10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „Gemeinsamen Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung beeinflusst ? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Staaten (auch Deutschlands) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2014 keine Treffen , Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der Zentren für Polizeiund Zollzusammenarbeit statt. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Durchführung der jährlichen PCCC-Konferenz seitens der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2014 geplant, zu der in aller Regel Vertreter der Zentren eingeladen werden. Drucksache 18/2266 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Ländervertreter sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen polizeilichen und justiziellen Ratsarbeitsgruppen, Gremien oder Agenturen der EU im Bereich der inneren Sicherheit vertreten, und welches Bundesland ist gegenwärtig für den Bericht des Ländervertreters in der Koordinierungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zuständig? Die aktuell benannten Ländervertreter in den polizeilichen und justiziellen Ratsarbeitsgruppen und Gremien der Europäischen Union im Bereich der inneren Sicherheit sind durch folgende Beschlüsse des Bundesrates festgelegt: – Bunderatsdrucksache 796/10 vom 17. Dezember 2010 – Bunderatsdrucksache 777/11 vom 16. Dezember 2011 – Bunderatsdrucksache 777/11 (2) vom 10. Februar 2012 – Bunderatsdrucksache 731/12 vom 14. Dezember 2012 – Bunderatsdrucksache 800/13 vom 19. Dezember 2013 – Bunderatsdrucksache 800/13 (2) vom 14. Februar 2014 – Bunderatsdrucksache 800/13 (3) vom 14. März 2014 Die Dokumente der o. g. Beschlüsse sind auf der Internetseite des Bundesrates zu finden: www.bundesrat.de/DE/dokumente/dokumente-node.html Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333