Deutscher Bundestag Drucksache 18/2278 18. Wahlperiode 05.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2159 – Aktueller Stand der Einreisen und der Aufnahme von Syrien-Flüchtlingen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Derzeit bestehen für Flüchtlinge aus Syrien unterschiedliche Wege, aus humanitären Gründen Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland zu finden. Im Mai 2013 beschlossen die Innenminister und -senatoren der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern ein Kontingent von 5 000 Personen, die wegen eines besonderen Schutzbedarfs, wegen ihrer möglichen zukünftigen Bedeutung für den Wiederaufbau des Landes oder bestehender verwandtschaftlicher Beziehungen in die Bundesrepublik Deutschland ausgewählt und aufgenommen werden sollten. An diesem Programm ist auch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) beteiligt, das dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Vorschläge für die Aufnahme vorgelegt hat. Im September 2013 beschlossen die Bundesländer (außer Bayern) eigene Aufnahmeprogramme . Innerhalb dieser Länderprogramme sollten Verwandte ersten und zweiten Grades, für die der Familiennachzug nicht offen steht, bei ihren in Deutschland lebenden Angehörigen aufgenommen werden können, wenn diese für sämtliche Kosten des Aufenthalts aufkommen. Da in zahlreichen Fällen das nachgewiesene Einkommen für eine Aufnahme nicht ausreichte, legten Bund und Länder im Dezember 2013 ein weiteres Aufnahmekontingent von 5 000 Personen fest, das vor allem Flüchtlingen mit Verwandten in Deutschland zugutekommen sollte. Im Juni 2014 wurde auf der Innenministerkonferenz (IMK) ein weiteres Aufnahmekontingent von 10 000 Personen beschlossen, das ebenfalls vor allem auf den Nachzug zu Verwandten abzielt. Die Aufnahmeprogramme standen von Anfang an auch in der Kritik. Insbesondere das erste Programm verlief aus Sicht von Nichtregierungsorganisationen (beispielhaft PRO ASYL e. V.) zu bürokratisch und langwierig. Obwohl es nach ursprünglicher Ankündigung im Herbst 2013 abgeschlossen sein sollte, waren Ende 2013 erst 1 700 Flüchtlinge eingereist. Beim zweiten Aufnahmeprogramm von Bund und Ländern wurden die den einzelnen Bundesländern zugewiesenen Kontingente zum Teil um ein Vielfaches übertroffen. Nach Angaben vom PRO Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ASYL e. V. stehen den 5 000 Plätzen gut 76 000 Anträge gegenüber (www. proasyl.de vom 21. März 2013 und 15. Januar 2014). Drucksache 18/2278 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Daneben kommen weiterhin Asylsuchende aus Syrien in die Europäische Union (EU), die mangels legaler Einreisewege den oft lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer oder immense Kosten für die Schleusung mit gefälschten Papieren auf dem Luftweg auf sich nehmen müssen. Viele von ihnen müssen dann wegen der geltenden Regeln der Dublin-Verordnung auch die Binnengrenzen innerhalb der EU auf unerlaubten Wegen überwinden, um zu Verwandten nach Deutschland zu kommen. Über sie berichtet die Pressestelle der Bundespolizei regelmäßig unter Überschriften, wie „Bundespolizeidirektion München: Was ist nur an der Grenze los?“ und „Bundespolizei Rosenheim: 800 unerlaubte Grenzübertritte im Juni 2014“. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Mai 2013 beschloss der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, im Benehmen mit den Innenministern und -senatoren der Länder die Aufnahme eines Kontingents von 5 000 syrischen Schutzsuchenden, die wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit, bestehender verwandtschaftlicher Beziehungen in die Bundesrepublik Deutschland und/oder wegen ihrer Fähigkeit, nach Konfliktende einen besonderen Beitrag für den Wiederaufbau des Landes zu leisten, aufgenommen werden sollten. Im Spätsommer bis Herbst 2013 beschlossen die Bundesländer (außer Bayern) eigene Aufnahmeprogramme. Am 23. Dezember 2013, nachdem der Abschluss der operativen Umsetzung des ersten Bundesaufnahmeprogramms absehbar war, beschloss der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, im Benehmen mit seinen Länderkollegen ein weiteres Aufnahmekontingent von 5 000 Personen, das in stärkerem Maße als im ersten Aufnahmeprogramm Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland berücksichtigen sollte. Am 12. Juni 2014 wurde am Rande der Innenministerkonferenz ein weiteres Aufnahmekontingent von 10 000 Personen beschlossen, das ebenfalls überwiegend Flüchtlingen aus Syrien mit Verwandten in Deutschland zugute kommen soll. Deutschland ist mit diesen Aufnahmeprogrammen Vorreiter nicht nur in Europa und nimmt derzeit rund drei Viertel aller weltweit über humanitäre Aufnahmeprogramme außerhalb der Krisenregion Schutz findenden Syrer – auch Staatenlose aus Syrien – auf. Diese Aufnahme von Schutzsuchenden aus Syrien wird nicht nur von breiter Zustimmung in der deutschen Politik und Öffentlichkeit getragen . Deutschland erntet auch international Lob und Anerkennung für die Programme sowie für deren zügige operative Umsetzung. Experten im In- und Ausland , die für Flüchtlingsaufnahmen verantwortlich sind und die Herausforderungen – insbesondere bei der Aufnahme aus einem Krisengebiet – kennen, würdigen ausdrücklich die schnelle Verfahrensabwicklung. Zu der in Presseberichten kursierenden Antragszahl in Höhe von 76 000 ist anzumerken , dass nach den bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der Verfahren die Anzahl der Anträge nicht der Anzahl der Personen entspricht, die tatsächlich einen Antragswunsch haben. Nicht selten scheinen in Deutschland lebende Antragsteller vorsorglich für ihre Verwandten Anträge gestellt zu haben, ohne dass tatsächlich ein Ausreisewunsch vorhanden ist. In zahlreichen Fällen haben die Betroffenen, wenn sie kontaktiert werden, kein Interesse an einer Einreise nach Deutschland. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2278 1. Wie viele syrische Staatsangehörige und Staatenlose aus Syrien leben derzeit in Deutschland, die nach dem 1. Januar 2011 eingereist sind (bitte nach Aufenthaltstitel , Bundesland, Jahr der Einreise und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl der Minderjährigen angeben)? Im Ausländerzentralregister (AZR) werden Staatenlose nicht nach Herkunftsgebieten gesondert erfasst. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. syrische Staatsangehörige insgesamt darunter im Alter unter 18 Jahre Gesamt 51 822 15 935 davon Niederlassungserlaubnis 144 6 Aufenthaltserlaubnis 29 427 8 590 sonstiges (Gestattung/Duldung/Antrag auf Titel gestellt/ohne Aufenthaltsrecht) 22 251 7 339 Bundesland syrische Staatsangehörige insgesamt darunter im Alter unter 18 Jahre Baden-Württemberg 5 312 1 670 Bayern 5 111 1 483 Berlin 2 881 734 Brandenburg 850 201 Bremen 981 313 Hamburg 1 423 436 Hessen 3 610 949 Mecklenburg-Vorpommern 808 233 Niedersachsen 7 409 2 593 Nordrhein-Westfalen 12 728 4 047 Rheinland-Pfalz 2 939 912 Saarland 1 221 355 Sachsen 1 763 519 Sachsen-Anhalt 1 418 490 Schleswig-Holstein 2 123 616 Thüringen 1 245 384 Einreisejahr syrische Staatsangehörige insgesamt darunter im Alter unter 18 Jahre 2011 4 117 1 208 2012 8 812 2 520 2013 18 320 5 416 2014 20 573 6 791 Geschlecht syrische Staatsangehörige insgesamt davon im Alter unter 18 Jahre männlich 31 476 8 522 weiblich 20 259 7 362 unbekannt 87 51 Drucksache 18/2278 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele syrische Flüchtlinge haben aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern vom Mai 2013 eine Aufnahmezusage durch das BAMF erhalten, und Die folgenden Angaben stammen aus der Datenbank des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und stellen die dem BAMF von den zuständigen Landesstellen als bestätigt gemeldeten Einreisen bis zum 24. Juli 2014 dar. Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst einreisende Flüchtlinge ihre Einreisen den zuständigen Ausländerbehörden z. T. mit erheblicher Verzögerung angeben. Bis die Information zur Einreise dann das zuständige Bundesland bzw. das BAMF erreicht, vergehen z. T. mehrere Monate. Daher bilden die in der Datenbank erfassten selbstständigen Einreisen nur einen Teil der tatsächlich erfolgten Einreisen ab. Aufgrund der beschränkten Gültigkeitsdauer der Visa ist vielmehr damit zu rechnen, dass mittlerweile nahezu alle selbstständig einreisenden Personen aus dem ersten Bundesaufnahmeprogramm eingereist sind. Gemäß der Aufnahmeanordnung vom 30. Mai 2013 haben insgesamt 4 966 Personen eine Aufnahmezusage erhalten. Die organisierte Einreise von 300 Personen in diesem Verfahren hat sich vor Ort verzögert und erfolgt am 14. August 2014. Die übrigen 34 Plätze müssen aufgrund von Absagen seitens der Flüchtlinge nachbesetzt werden. a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist, Insgesamt sind bisher 1 476 Personen selbstständig eingereist. b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und Insgesamt sind bisher 81 schwerstkranke Personen aufgenommen worden. Das Gesamtkontingent im Rahmen der Aufnahmeanordnung für schwerstkranke Personen beträgt 150. c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren )? Insgesamt sind bisher 2 778 Personen organisiert mit Charterflügen eingereist. selbstständige Einreisen aufgenommene medizinische Schwerstfälle organisierte Einreisen Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 141 Baden-Württemberg 9 Baden-Württemberg 408 Bayern 102 Bayern 16 Bayern 507 Berlin 152 Brandenburg 1 Berlin 24 Brandenburg 22 Hamburg 1 Brandenburg 81 Bremen 17 Hessen 7 Bremen 23 Hamburg 61 MecklenburgVorpommern 3 Hamburg 54 Hessen 161 Niedersachsen 9 Hessen 171 Mecklenburg- 23 Nordrhein-Westfalen 21 Mecklenburg- 78 Vorpommern Vorpommern Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2278 3. Wie viele syrische Flüchtlinge sind aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern vom Dezember 2013 aufgenommen worden, Die folgenden Angaben stammen aus der Datenbank des BAMF und stellen die dem BAMF von den zuständigen Landesstellen als bestätigt gemeldeten Einreisen der bis zum 24. Juli 2014 dar. Bezüglich der Zeitspanne von der Einreise bis zur Erfassung derselben in der Datenbank wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . Gemäß der Aufnahmeanordnung vom 23. Dezember 2013 haben insgesamt 4 510 Personen eine Aufnahmezusage erhalten. a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist, und Insgesamt sind bisher 832 Personen selbstständig eingereist. b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und Insgesamt sind bisher 22 schwerstkranke Personen eingereist. Das Gesamtkontingent im Rahmen der Aufnahmeanordnung für schwerstkranke Personen beträgt 150. c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren )? c) Insgesamt sind bisher 822 Personen organisiert mit Charterflügen eingereist. Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Niedersachsen 145 Rheinland-Pfalz 1 Niedersachsen 242 Nordrhein-Westfalen 393 Sachsen 5 Nordrhein-Westfalen 577 Rheinland-Pfalz 68 Sachsen-Anhalt 3 Rheinland-Pfalz 115 Saarland 26 Schleswig-Holstein 3 Saarland 28 Sachsen 56 Thüringen 2 Sachsen 150 Sachsen-Anhalt 36 AO des BMI vom 30. Mai 2013 81 Sachsen-Anhalt 108 Schleswig-Holstein 39 Schleswig-Holstein 107 Thüringen 34 Thüringen 105 AO des BMI vom 30. Mai 2013 1 476 AO des BMI vom 30. Mai 2013 2 778 selbstständige Einreisen aufgenommene medizinische Schwerstfälle organisierte Einreisen Drucksache 18/2278 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Einzelnen: Aufnahmeanordnung des BMI vom 23. Dezember 2013 4. Für wie viele syrische Flüchtlinge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Länderprogramme zum Verwandtennachzug ein Antrag auf Einreiseerlaubnis gestellt (bitte hier und im Folgenden immer nach Bundesländern differenzieren), und Die Zahlen der in den jeweiligen Bundesländern für die Landesaufnahmeprogramme vorliegenden Anträge sind der Bundesregierung nicht bekannt. selbstständige Einreisen aufgenommene medizinische Schwerstfälle organisierte Einreisen Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 143 Baden-Württemberg 3 Baden-Württemberg 148 Bayern 115 Bayern 5 Bayern 99 Berlin 30 Berlin 2 Berlin 25 Brandenburg 30 Hamburg 1 Brandenburg 25 Bremen 5 Hessen 1 Bremen 4 Hessen 81 MecklenburgVorpommern 2 Hamburg 26 MecklenburgVorpommern 26 Niedersachsen 2 Hessen 64 Niedersachsen 121 Nordrhein-Westfalen 2 MecklenburgVorpommern 23 Nordrhein-Westfalen 123 Saarland 1 Niedersachsen 89 Rheinland-Pfalz 51 Sachsen 1 Nordrhein-Westfalen 136 Saarland 8 Schleswig-Holstein 2 Rheinland-Pfalz 19 Sachsen 7 AO des BMI vom 23. Dezember 2013 22 Saarland 15 Sachsen-Anhalt 30 Sachsen 53 Schleswig-Holstein 39 Sachsen-Anhalt 32 Thüringen 23 Schleswig-Holstein 43 AO des BMI vom 23. Dezember 2013 832 Thüringen 21 AO des BMI vom 23. Dezember 2013 822 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2278 a) wie viele Einreiseerlaubnisse wurden in diesem Rahmen erteilt, Zum Stichtag 30. Juni 2014 sind folgende Visa in den jeweiligen Länderprogrammen erteilt worden: b) wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eingereist, Eine Statistik über die Einreisezahlen bezüglich der Länderaufnahmeprogramme wird beim Bund nicht geführt. c) worin liegen ggf. die Gründe für die Diskrepanz zwischen der Zahl der Einreiseerlaubnisse und der Zahl der tatsächlichen Einreisen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier im eigenen Geschäftsbereich und bei den Ländern, Eine gewisse Diskrepanz besteht grundsätzlich immer, da den Schutzsuchenden zwischen Visumerteilung und Einreise eine Zeitspanne für die Organisation der Einreise zugestanden werden muss. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. d) wie viele der im Rahmen der Länderprogramme eingereisten Flüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Asylantrag gestellt , und können die Antragsteller bei ihren hier lebenden Verwandten bleiben (statt der obligatorischen Verteilung auf die Bundesländer)? Zum Stichtag 30. Juni 2014 sind im AZR 260 aufhältige syrische Staatsangehörige erfasst, die nach dem 1. Januar 2011 nach Deutschland eingereist sind, einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) erhielten und danach einen Asylantrag gestellt haben. 5. Wie viele Verpflichtungserklärungen für wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für syrische Flüchtlinge abgegeben, und in wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die in Deutschland ansässigen Angehörigen ihre Verpflichtung nicht erfüllen, für alle Kosten der Aufnahme aufzukommen? Zum Stichtag 30. Juni 2014 sind im AZR 315 aufhältige syrische Staatsangehörige mit einer Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG erfasst, die nach dem 1. Januar 2011 nach Deutschland eingereist sind. Erkenntnisse zur Zahl der Fälle, in denen die betroffenen Angehörigen ihre entsprechend eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen konnten, liegen der Bundesregierung gesamt 6 415 Baden-Württemberg 745 Berlin 188 Brandenburg 28 Bremen 31 Hamburg 95 Hessen 457 Mecklenburg-Vorpommern 14 Niedersachsen 984 Nordrhein-Westfalen 3 004 Rheinland-Pfalz 341 Saarland 7 Sachsen 179 Sachsen-Anhalt 120 Schleswig-Holstein 142 Thüringen 80 nicht vor. Drucksache 18/2278 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Nach welchen Kriterien wurden die Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern und vom BAMF ausgewählt, die im Rahmen des Dezember-Kontingents bislang eine Aufnahmezusage erhalten haben, und wurden bzw. werden dabei Flüchtlinge bevorzugt, für die eine Verpflichtungserklärung vorliegt, aber die Verpflichtungsgeber zuvor die Bonitätsprüfung nicht bestanden hatten (bitte für die Bundesländer im Einzelnen angeben, nach welchen Kriterien sie Aufnahmevorschläge an das BAMF ausgewählt haben)? Die Aufnahmekriterien ergeben sich aus der Aufnahmeanordnung (vgl. Anlage ). Das BAMF hat die von den Bundesländern zugelieferten Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, sofern nicht einzelne Bundesländer priorisierte Listen versandt haben. Die Vorauswahl der zugelieferten Fälle trafen die Länder in eigener Verantwortung innerhalb des Rahmens der Aufnahmeanordnung . Erkenntnisse über die Entscheidungsprozesse innerhalb der einzelnen Bundesländer liegen der Bundesregierung nicht vor. Das BAMF prüft das Vorliegen einer Verpflichtungserklärung nicht, da dies keine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme ist. Das BAMF prüft lediglich, ob die Kriterien der Aufnahmeanordnung erfüllt sind und fertigt dann die Aufnahmezusage. 7. Wie verteilen sich bislang die Kosten auf den Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Länder (bitte differenziert angeben) a) im Rahmen des Aufnahmekontingents vom Mai 2013, b) im Rahmen der Aufnahmeanordnungen der Länder, c) im Rahmen des Aufnahmekontingents vom Dezember 2013, d) im Rahmen des üblichen Asylverfahrens (bitte nach größeren Posten aufschlüsseln, beispielsweise Flüge, Unterbringung Friedland, Durchführung Integrationskurse, Unterbringung nach Weiterverteilung auf die Länder etc.)? Die beim BAMF anfallenden Kosten für die Aufnahmeverfahren nach den Aufnahmeanordnungen vom 30. Mai 2013 und 23. Dezember 2013 werden nicht getrennt voneinander erfasst. Bislang sind für diese beiden Aufnahmeverfahren Ausgaben in Höhe von rund 7 007 565 Euro (Stand: 23. Juli 2013) angefallen. Diese Ausgaben setzten sich wie folgt zusammen: ● Leistungen der Internationalen Organisation für Migration – IOM (Kosten für Charterflüge und Organisation, für medizinische Erstuntersuchungen und Impfungen, für kulturelle Erstorientierung, Sach- und Personalkosten der IOM) 4 392 087 Euro ● Unterbringung, Verpflegung, Versorgung, Wegweiserkurse, Erstausstattung, medizinische Erstversorgung (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standorte Friedland und Bramsche) 1 884 959 Euro ● Integrationskurse (hier handelt es sich um vorläufige Werte) 400 000 Euro ● Ärztl. Notfallbehandlungen während der Erstaufnahme in den Standorten Friedland und Bramsche 128 023 Euro ● Handgeld für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen 67 060 Euro ● Bustransferkosten vom Ankunftsflughafen zur Erstaufnahmeeinrichtung 51 238 Euro ● Dolmetschereinsätze an Flughäfen und Erstaufnahmeeinrichtung 25 786 Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2278 ● Sonstige Aufwendungen (darunter 48 764,46 Euro Unterkunftskosten für BAMF-Mitarbeiter im Libanon) 58 412 Euro. Jedoch stehen hier noch weitere Abrechnungen z. B. der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, von Ärzten, Krankenhäusern, Busunternehmen etc. aus. Die bisherigen Ausgaben umfassen Leistungen bis etwa Anfang Juni 2014. Nach Abschluss der Maßnahmen ist zudem eine Schlussabrechnung hinsichtlich der Leistungen der IOM zu erstellen. Hinzu treten noch Personal- und Sachausgaben des BAMF, des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts, die diesen Maßnahmen nicht konkret hinzugerechnet werden. Weitere deutliche Ausgaben werden auch hinsichtlich der Integrationskurse hinzutreten . Nach vorläufigen Zahlen haben bis Ende Juni 2014 rund 500 syrische Staatsangehörige, die im Rahmen eines Aufnahmekontingentes des Bundes nach Deutschland eingereist sind, mit einem Integrationskurs begonnen. Eine Differenzierung dieser Zahl nach den Aufnahmekontingenten vom Mai 2013 bzw. Dezember 2013 ist nicht möglich. Nach einer groben Kostenschätzung ist davon auszugehen, dass für die Teilnahme dieser Personen an einem Integrationskurs bisher Kosten in Höhe von rund 400 000 Euro entstanden sind, die ebenfalls ausschließlich vom Bund getragen werden. Im Übrigen richtet sich die Kostenverteilung – soweit nicht im Rahmen der Länderprogramme der Verpflichtungsgeber die Kosten trägt – nach den einschlägigen sozialrechtlichen Vorschriften der Sozialgesetzbücher II und XII für die Bundesaufnahmeprogramme sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Landesaufnahmeprogramme und für das Asylverfahren. Eine Aufstellung der bisherigen Gesamtkosten im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen liegt der Bundesregierung nicht vor. 8. Können durch die Bundesrepublik Deutschland die im Asyl- und Migrationsfonds der EU vorgesehenen 6 000 Euro pro Flüchtling für im Resettlement -Verfahren aufgenommene Flüchtlinge auch für die von der IMK beschlossenen Kontingente in Anspruch genommen werden? Wenn ja, in welchem Umfang, und wie werden diese Einnahmen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt? Die Bundesregierung prüft, ob eine Inanspruchnahme von EU-Geldern aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfond künftig möglich sein wird. 9. Für wie viele syrische Asylsuchende wurden in den Jahren 2011 bis 2014 (bitte jeweils getrennt auflisten) Übernahmeersuchen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung an andere Staaten gestellt, wie viele Überstellungen wurden vollzogen, und was waren die Gründe, aus denen Überstellungen gegebenenfalls nicht vollzogen wurden? Die Zahlen der Übernahmeersuchen und Überstellungen syrischer Asylsuchender in den Jahren 2011 bis 2014 ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Jahr Übernahmeersuchen Überstellungen 2011 1 411 170 2012 1 635 106 2013 1 223 113 2014 1 444 141 Drucksache 18/2278 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Flüchtlinge im Rahmen des Dublin-Verfahrens – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – nicht in andere Mitgliedstaaten überstellt werden, z. B. Aussetzung von Überstellungen wie im Fall Griechenlands, der Ablauf von Überstellungsfristen (z. B. wegen Weiterreise in andere Mitgliedstaaten oder wegen Untertauchens) oder der Selbsteintritt. 10. Inwieweit wird bei der Stellung von Übernahmeersuchen für syrische Asylsuchende berücksichtigt, ob die Betroffenen Verwandte in Deutschland haben? Hält es die Bundesregierung für politisch kohärent und vertretbar, einerseits in eigenen Aufnahmeprogrammen die Einreise zu Verwandten zu erlauben, andererseits bei einreisenden Asylsuchenden die formalen Zuständigkeitskriterien der Dublin-II-Verordnung anzuwenden? Die seit dem 1. Januar 2014 anwendbare Dublin-III-Verordnung enthält verbesserte Regelungen zum Schutz der Familie, die in der Praxis Anwendung finden und einen ausreichenden Schutz der Familieneinheit gewähren. Das BAMF wendet diese Regelungen der Dublin-Verordnung auch bei syrischen Staatsangehörigen an. Unter anderem prüft das BAMF dabei sorgfältig, ob familiäre Bindungen im Inland zu einer Zuständigkeit Deutschlands für das Asylverfahren führen können. Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme folgt im Übrigen einer anderen Zielsetzung, als die in der Dublin-Verordnung vorgesehene Möglichkeit des Selbsteintritts aus humanitären Gründen. Die Kontingentaufnahmen der Bundesregierung verfolgen das Ziel, syrischen Flüchtlingen eine Schutzperspektive in Deutschland (als Mitgliedstaat der Europäischen Union) zu bieten. Im Gegensatz dazu haben syrische Flüchtlinge, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden sollen, bereits den sicheren Schutzraum der Europäischen Union erreicht . Eine Prüfung ihres Schutzersuchens richtet sich nach den Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und muss entsprechend nicht zwingend in Deutschland erfolgen. 11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 8. Juli 2014 vorgelegten Bericht von Amnesty International „The Human Cost of Fortress Europe“, in dem außergesetzliche Zurückweisungsaktionen von bulgarischen und griechischen Grenzbehörden als Teil der europäischen Abschottungspolitik geschildert werden, die häufig auch syrische Schutzsuchende treffen, und wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Forderung von Amnesty International, gefahrenfreie Fluchtwege in die EU zu schaffen? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, welche außergesetzlichen Zurückweisungen seitens der bulgarischen und griechischen Grenzbehörden bestehen. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, auf die Einhaltung von Grundrechtsstandards bei der Überwachung der gemeinsamen EU-Außengrenzen hinzuwirken. Auch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) tritt mit großem Engagement dafür ein, dass die jeweils zuständigen Behörden entsprechende Standards einhalten. Hinweise zu Grundrechtsverletzungen versucht FRONTEX im Rahmen ihrer Möglichkeiten uneingeschränkt aufzuklären. Für besondere humanitäre Einzelfälle besteht schon jetzt die Möglichkeit der Erteilung humanitärer Visa. Angesichts des Ausmaßes der weltweiten Fluchtbewegungen ist die Schaffung legaler Zuwanderungsmöglichkeiten nicht geeig- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2278 net, hier zu adäquaten Lösungen zu kommen. Der richtige Weg ist vielmehr, die Fluchtursachen vor Ort zurückzudrängen, die Schutzkapazitäten in der Region zu verbessern und Schleusungskriminalität konsequent zu bekämpfen. Hinzu kommen Resettlement-Maßnahmen, die in besonderer Weise geeignet sind, schutzbedürftige Personen zu berücksichtigen. Drucksache 18/2278 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2278 Drucksache 18/2278 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2278 Drucksache 18/2278 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333