Deutscher Bundestag Drucksache 18/2300 18. Wahlperiode 07.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2211 – Zentrale V-Leute-Datei des Verfassungsschutzes Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2013 einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) auf die Führung einer zentralen V-LeuteDatei . Umgesetzt werden sollte damit eine wichtige Folgerung aus dem NSUUntersuchungsausschuss (NSU: Nationalsozialistischer Untergrund). Die Abschirmung der V-Leute durch die einzelnen Verfassungsschutzbehörden hatte in der Konsequenz unter anderem dazu geführt, dass vorhandenes Wissen zum NSU-Kerntrio nicht weitergegeben wurde. Im Rahmen der IMK im Frühjahr 2013 wurde eine solche zentrale Datei beschlossen , jedoch konnte man sich nicht darauf einigen, die Klarnamen der V-Leute in einer solchen Datei zu erfassen. Unklar sind auch die Umsetzung des IMK-Beschlusses und seine gesetzliche Verankerung im Bundesverfassungsschutzgesetz (www.zeit.de vom 24. Mai 2013 „Bund und Länder einigen sich auf V-Leute-Datei“, www.fr-online.de vom 24. Mai 2013 „V-Leute-Datei ohne Klarnamen“). 1. Ist der Beschluss der IMK-Konferenz vom Mai 2013 umgesetzt, existiert eine zentrale V-Leute-Datei aller V-Leute der Verfassungsschutzämter, und wenn ja, seit wann existiert diese Datei? Nein. Die Ausgestaltung der einzelnen Dateiinhalte sowie der Dateianordnung befinden sich noch in der Abstimmung mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV). 2. Haben die Verfassungsschutzämter aller Länder und des Bundes sämtliche V-Leute aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich in die zentrale Datei Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. eingetragen bzw. sich dazu bereit erklärt, und welche Ämter haben eine Mitarbeit verweigert? Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1. Drucksache 18/2300 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. In welchen Abständen wird bzw. soll die Datei aktualisiert werden, und wie erfolgen Ein- bzw. Austragungen aus der Datei? Nach derzeitigem Stand ist dafür ein Drei-Monats-Rhythmus vorgesehen. Die Eingabe und Datenpflege soll zentral im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erfolgen. 4. Wenn der IMK-Beschluss vom Frühjahr 2013 noch nicht umgesetzt ist, welches sind die Gründe für die Nichtumsetzung, welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung noch erfüllt werden, und bis wann rechnet sie mit einer Umsetzung? Der Abstimmungsprozess mit den LfV ist, wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt , noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzung des IMK-Beschlusses ist davon abhängig, ob und wann ein Konsens über alle Einzelheiten mit allen LfV und auch zwischen den LfV erzielt werden kann. 5. In welcher Form sollen Kernelemente der „Zusammenführung von Informationen im Verfassungsschutzverbund“, wie es im Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss ) (Bundestagsdrucksache 18/710, S. 8) heißt, im Bundesverfassungsschutzgesetz verankert werden, und bis wann soll das geschehen? Wie bereits in dem zitierten Bericht der Bundesregierung mitgeteilt (Bundestagsdrucksache 18/710, S. 8), sollen die gesetzlichen Regelungen in dieser Legislaturperiode erfolgen. Der nähere Inhalt wird dem Gesetzentwurf zu entnehmen sein. 6. Welche Informationen sollen in die zentrale V-Leute-Datei eingespeist werden ? Die einzelnen Datenfelder sind als Verschlusssachen (VS-Vertraulich) eingestuft . Sie sollen Aussagen über das Einsatzgebiet und die Art und Qualität des Zugangs sowie die Quelle selbst beinhalten. 7. Mit welcher Begründung wurde auf die Nennung der Klarnamen in der zentralen V-Leute-Datei verzichtet, und wie soll eine klare Zuordnung der V-Leute und damit die Vermeidung von Doppelwerbungen oder anderen Überschneidungen durch verschiedene Verfassungsschutzämter erfolgen? Aus besonderen Quellenschutzgründen soll aus Sicht der Länder auf die Nennung von Klarnamen verzichtet werden. Doppelwerbungen und Überschneidungen im Sinne der Anfrage werden bereits durch die seit Langem bestehenden Meldesysteme des Verfassungsschutzverbundes vermieden (Benehmensherstellung gemäß § 5 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes bzw. Einvernehmen zwischen den Landesbehörden für Verfassungsschutz). 8. Wer hat Zugriff auf die zentrale V-Leute-Datei, welche Voraussetzungen für einen Zugriff müssen erfüllt sein, und wie viele Zugriffe hat es seit Einführung der Datei gegeben? Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333