Deutscher Bundestag Drucksache 18/2302 18. Wahlperiode 07.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2191 – Zur Situation in den klinischen Notaufnahmen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gut funktionierende und schnell zu erreichende Notaufnahmen an Krankenhäusern retten Menschenleben. Notaufnahmen übernehmen bei akuten Krankheiten und Unfällen die medizinische Betreuung, Ersteinschätzung, Stabilisierung , Sofortdiagnostik und die notwendige Soforttherapie. Immer noch gibt es in vielen deutschen Krankenhäusern eine Vielzahl an Ambulanzen und Aufnahmebereichen , oft für jede Fachabteilung eine. Üblich ist die Aufteilung nach internistischen Erkrankungen und chirurgischen Fällen. In einer Notfallsituation sind betroffene Patientinnen und Patienten mit der Entscheidung überfordert, an welche der Fachabteilungen sie sich wenden sollen. Die Einrichtung von zentralen Notaufnahmen mit einer Lotsenfunktion ist sinnvoll. Eine patientenorientierte und effiziente Notfallversorgung erfordert rasche Entscheidungen und damit eine hohe medizinische Kompetenz sowie ein enges Zusammenspiel aller an der Notfallmedizin beteiligten Berufsgruppen. Um die Qualität der Notaufnahmen zu steigern, fordert die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA) eine eigene Facharztrichtung für Notfallmedizin. Denn bisher gibt es für Chirurginnen und Chirurgen oder Internistinnen und Internisten lediglich Zusatzweiterbildungen in der Notfallmedizin. Die Vizepräsidentin der Europäischen Gesellschaft für Notfallmedizin (EuSEM), Dr. Barbara Hogan, dazu: „Ich halte Deutschland für ein Entwicklungsland, was die notfallmedizinische Qualifikation angeht. In den meisten europäischen Ländern gibt es die fünfjährige Ausbildung zum Facharzt für Notfallmedizin. Und da muss Deutschland unbedingt anschließen.“ (www.presseportal.de/pm/75892/-swr-das-erste). Die Bundesärztekammer lehnt die Einführung eines Facharztes für Notfallmedizin jedoch ab. Gegenüber dem ARD-Magazin „REPORT MAINZ“ heißt es: „Eine eigenständige Qualifikation , die hauptsächlich auf organisatorische Aspekte und auf die FührungsDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6.August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. qualifikation zur Leitung einer bestimmten Krankenhauseinheit abstellt, passt nicht in die Systematik der (Muster-) Weiterbildungsordnung“ (ebd.). Die Situation in vielen Notaufnahmen hat sich zugespitzt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) weist auf immer mehr Patientinnen und Pa- Drucksache 18/2302 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tienten in Notaufnahmen hin. Viele Notaufnahmen arbeiten am Rande ihrer Belastbarkeit , vor allem nachts und an den Wochenenden. Die Personalausstattung ist unzureichend, die Arbeitsverdichtung nimmt zu. Neben langen Wartezeiten werden zunehmend kritische Versorgungssituationen bekannt, die die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gefährden. Die DKG stellt fest: „Die Krankenhäuser übernehmen hier einen wesentlichen Teil des Versorgungsauftrages , den eigentlich die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen mit ihren Mitgliedern zu erfüllen hätten“ (ebd.). Doch vor allem in ländlichen Regionen wurden notärztliche Dienste geschlossen und Versorgungsregionen zusammengelegt , sodass Patientinnen und Patienten weite Wege in Kauf nehmen müssen und dann auch bei Bagatellerkrankungen gleich das Krankenhaus aufsuchen . Der erhöhte Aufwand im Notfallbereich wird im Vergütungssystem der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups – DRGs) nur unzureichend abgebildet. Vor allem solche Kliniken – vornehmlich im öffentlichen Besitz –, die breit aufgestellt und eine möglichst umfassende Versorgung bieten wollen, stehen unter einem extremen Kostendruck. Während die Anzahl der Krankenhäuser insgesamt abgenommen hat, ist die Anzahl der privaten Kliniken gestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14555). Das heizt die Spirale weiter an: die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden weiter verschlimmert, die Versorgung der Patientinnen und Patienten verschlechtert sich. Die Bevölkerung muss lange Wege bis zum Krankenhaus auf sich nehmen. Bei Schlaganfällen, Unfällen und anderen Notfällen verlängert sich die Zeit bis zur medizinischen Versorgung. Dabei läuft in diesen Fällen die Uhr. Je schneller die medizinische Versorgung einsetzt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Überlebens bzw. desto geringer sind nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen und mögliche Pflegebedarfe. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung misst einer gut organisierten und funktionierenden Notfallversorgung in den Krankenhäusern zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung eine hohe Bedeutung bei. Aus ihrer Sicht ist eine gute Notfallversorgung in Deutschland gewährleistet, aber sie kann weiter verbessert werden und aufkommende Probleme müssen gelöst werden. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode greift wesentliche Fragen der Notfallversorgung auf. So ist u. a. zu überprüfen , ob die Vorhaltekosten für Krankenhäuser, insbesondere für die Notfallversorgung , aktuell ausreichend finanziert werden. Zudem wird Handlungsbedarf hinsichtlich der beschriebenen vermehrten Inanspruchnahme stationärer Notaufnahmen in Zeiten gesehen, in denen der von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu organisierende vertragsärztliche Notdienst für die Versorgung der Patientinnen und Patienten außerhalb der Sprechzeiten zuständig wäre. Aus diesem Grund sieht der Koalitionsvertrag eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, mit dem Ziel einer regelhaften Kooperation der KVen und der Krankenhäuser. Aspekte der Notfallversorgung sind damit Teil der mit dem Koalitionsvertrag skizzierten Krankenhausreform in der 18. Legislaturperiode, zu der eine BundLänder -Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bis Ende des Jahres 2014 Eckpunkte erstellen wird. Die Bund-Länder -Arbeitsgruppe hat sich am 26. Mai 2014 konstituiert. Zu der begrifflichen Zielrichtung der Kleinen Anfrage ist im Hinblick auf die „klinische Notaufnahme“ darauf hinzuweisen, dass die Notfallversorgung in Deutschland in drei Bereiche gegliedert wird, den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte, den in den Landesgesetzen geregelten Ret- tungsdienst sowie die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Einige Aspekte der an Krankenhäusern eingerichteten Notaufnahmen liegen zudem in der Zuständig- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2302 keit der Länder für die Krankenhausbedarfsplanung. Sie sind regelmäßig Bestandteil des Sicherstellungsauftrags für die ordnungsgemäße stationäre Krankenversorgung der Bevölkerung durch die Länder. Demgegenüber unterliegt der ärztliche Notdienst der niedergelassenen Vertragsärzte dem Sicherstellungsauftrag der KVen. Eine gesetzliche Definition des Begriffs „klinische Notaufnahme“ besteht hingegen nicht. Die Notaufnahme ist in tatsächlicher Hinsicht eine Anlaufstelle im Krankenhaus zur Akutversorgung und ist Teil der Notfallmedizin. Der Zugang zu den „klinischen Notaufnahmen“ erfolgt entweder über den Rettungsdienst, dessen Schwerpunkt mit Rettungswagen und Notarztmaßnahmen bei den lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden liegt, oder aber aufgrund eigener Entscheidung der Patientinnen und Patienten, die als „ambulante Notfälle“ ein Krankenhaus aufsuchen . Unabhängig von den geschilderten Zutrittswegen oder der Existenz einer gesonderten , organisatorisch abgegrenzten Notaufnahme ist jedes an der Versorgung teilnehmende Krankenhaus in Deutschland zur Behandlung von hilfesuchenden Patientinnen und Patienten verpflichtet. Aufgrund der Heterogenität von Zuständigkeiten und Zugangswegen zu Notaufnahmen an Krankenhäusern sowie unterschiedlicher Vergütungssysteme, die die Kosten der Notfallversorgung abdecken, ist die Frage nach den Ursachen von ggf. ungedeckten Kosten äußerst vielschichtig. Je nach Art der Notfallleistungen erfolgt eine Abrechnung entweder über das pauschale Entgeltsystem im Krankenhaus (DRGs) oder über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Vergütung über das pauschalierende Entgeltsystem basiert auf der Kalkulation von Bewertungsrelationen auf der Grundlage tatsächlicher Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser. Hierbei werden in Abhängigkeit vom jeweils kodierten Behandlungsanlass sämtliche entstehenden Kosten berücksichtigt. Dies gilt grundsätzlich auch bei Notfällen. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Krankenhausreform soll u. a. geprüft werden, ob die Vorhaltekosten der Notfallversorgung der Krankenhäuser ausreichend finanziert werden. Die personelle Ausstattung von Krankenhäusern, also auch der „klinischen Notaufnahmen “, liegt grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit und -verantwortlichkeit des einzelnen Krankenhausträgers. Der Bundesgesetzgeber hat die Personalausstattung in den vergangenen Jahren durch verschiedene Programme gefördert . So wurde beispielsweise in den Jahren 2009 bis 2011 die Personalausstattung in der Pflege mit rund 1,1 Mrd. Euro zusätzlich finanziert. Im Hinblick auf die – auch in der Vorbemerkung der Fragesteller geforderte – Einführung einer eigenen Facharztrichtung für Notfallmedizin hatten die ärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände im Rahmen des Prozesses zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde ein Vorschlag zur Einführung einer eigenen Facharztrichtung für Notfallmedizin nicht eingebracht . Vielmehr wird bei den aktuellen Beratungen zur Novellierung der MWBO die Einführung einer Zusatz-Weiterbildung für die Tätigkeiten in Notaufnahmen diskutiert. Aufgrund der Zuständigkeit der Ärztekammern für die ärztliche Weiterbildung sind die Fragen um eine geeignete Qualifizierung für Tätigkeiten in der klinischen Notaufnahme im Zusammenhang mit der Novellierung der MWBO aufzugreifen. Drucksache 18/2302 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele klinische Notaufnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und wie viele Patientinnen und Patienten suchen diese durchschnittlich auf? 2. Wie hat sich die Zahl der Notaufnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt? 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung der klinischen Notaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt? 4. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Steigerung bei den Patienten - und Behandlungszahlen gegeben? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Summe der Patienten- und Behandlungszahlen in klinischen Notaufnahmen setzt sich aus verschiedenen Teilelementen zusammen. Bei einem Teil der Patienten erfolgt im Anschluss eine stationäre Aufnahme, ein Teil wird lediglich ambulant behandelt. Nach den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dem BMG auf Anfrage im Februar 2014 übermittelten Daten der KVen ist die Anzahl der Behandlungsfälle im Krankenhaus, die ambulant versorgt werden, bundesweit von rund 8,4 Millionen im Jahr 2009 auf rund 9 Millionen im Jahr 2012 gestiegen. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass Daten für Bremen fehlen und bei der Erfassung Abgrenzungsprobleme zu verzeichnen sind (z. B. wenn Krankenhausärzte an dem von den KVen organisierten vertragsärztlichen Notdienst teilnehmen). In einzelnen KVen war auch ein Rückgang oder keine Veränderung in der Anzahl der Behandlungsfälle zu beobachten . Im Rahmen der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik stehen dem Statistischen Bundesamt Daten vollstationär behandelter Patientinnen und Patienten nach dem Aufnahmeanlass für alle Krankenhäuser zur Verfügung, die nach dem DRG-System abrechnen. Einrichtungen für psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen oder sonstige Einrichtungen sind in dieser Statistik nicht enthalten. Von den erfassten 1 692 allgemeinen Krankenhäusern nahmen nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen rd. 92 Prozent an der Notfallversorgung teil. Von den insgesamt im Jahr 2012 fast 18 Millionen behandelten Patientinnen und Patienten kamen 58,5 Prozent aufgrund einer ärztlichen Überweisung, durch Verlegung aus einer anderen Einrichtung oder Geburt in ein Krankenhaus, und 41,5 Prozent als Notfall. Dabei liegt der Notfalldefinition keine medizinische Definition zu Grunde. Vielmehr handelt es sich um einen administrativen Notfallbegriff , der Auskunft über den Anteil der Fälle gibt, für die keine ärztliche Einweisung vorliegt bzw. der Zugang in das Krankenhaus über die Notaufnahme erfolgte. Die Entwicklung der behandelten Patientinnen und Patienten seit erstmaliger Erfassung im Jahr 2005 und ihr Anteil an allen vollstationären Behandlungsfällen geht aus der folgenden Übersicht hervor: Berichtsjahr Vollstationäre Patienten aus dem DRG-Entgeltbereich insgesamt davon mit Aufnahmeanlass Notfall 2005 16 071 846 5 420 277 (33,7 %) 2006 16 230 407 5 702 142 (35,1 %) 2007 16 600 472 5 963 137 (35,9 %) 2008 16 924 180 6 320 950 (37,3 %) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2302 Aufgrund der steigenden Notfallquoten ist von einer steigenden Inanspruchnahme der Notaufnahmen auszugehen, was allerdings auch auf Notfälle im administrativen Sinn zurückgeht. 5. Wie lange müssen Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung auf eine Behandlung durchschnittlich und höchstens warten, und wie haben sich die Wartezeiten in den letzten zehn Jahren verändert? Amtliche Statistiken über Wartezeiten für Behandlungen liegen nicht vor. 6. Im welchem Verhältnis hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalschlüssel im Bereich der Notaufnahmen in den letzten zehn Jahren im Verhältnis zum Patientenaufkommen entwickelt? 7. Gibt es Hinweise auf eine Zunahme der Überlastungs- beziehungsweise Gefährdungsanzeigen des in Notaufnahmen tätigen Pflegepersonals? Wenn ja, in welcher Anzahl und für welche Tage und Situationen (tagsüber, nachts, Wochenenden, Urlaubszeiten, Krankheitsausfälle etc.)? Zu den wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam zu beantwortenden Fragen 6 und 7 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich ist – wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung bereits dargelegt – darauf hinzuweisen, dass die Verantwortlichkeit für die sachgerechte personelle Ausstattung von Krankenhäusern und einzelner Abteilungen bei den Krankenhausträgern liegt. 8. In wie vielen Krankenhäusern und Kliniken sind nach Kenntnis der Bundesregierung zentrale Notfallaufnahmen eingerichtet worden? In wie vielen Krankenhäusern und Kliniken erfolgt die Notaufnahme in nach Fachrichtung getrennten Stationen? Bundesweite amtliche Statistiken liegen hierzu nicht vor. Dabei ist zu berücksichtigen , dass die organisatorische Gliederung des Krankenhauses in die Betriebshoheit des Krankenhauses fällt. Dies gilt auch für die Organisation der Notaufnahmen. Einige Länder haben im Rahmen der aus Anlass der Kleinen Anfrage durch das BMG durchgeführten Umfrage Folgendes berichtet: In der Freien und Hansestadt Hamburg sind an der Not- und Unfallversorgung insgesamt 22 Plankrankenhäuser beteiligt, davon bieten drei Krankenhäuser eine eingeschränkte bzw. auf bestimmte Krankheitsbilder konzentrierte Notund Unfallversorgung an (z. B. nur Chirurgie oder nur Herzchirurgie). In Rheinland-Pfalz sind verschiedene Organisationsmodelle bekannt. Die meis- 2009 17 191 063 6 621 561 (38,5 %) 2010 17 434 400 6 844 022 (39,3 %) 2011 17 708 910 7 163 214 (40,4 %) 2012 17 976 447 7 464 171 (41,5 %) Berichtsjahr Vollstationäre Patienten aus dem DRG-Entgeltbereich insgesamt davon mit Aufnahmeanlass Notfall ten kleineren Krankenhäuser halten zentrale Notaufnahmen vor. In großen Krankenhäusern wie z. B. in der Universitätsklinik Mainz finden sich Notaufnahmen, Drucksache 18/2302 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die zumindest nach konservativen und operativen Fächern getrennt sind und auch Notaufnahmen, die direkt über die jeweilige Fachrichtung vorgenommen werden. Ein präziser Gesamtüberblick besteht jedoch nicht. In Berlin gibt es aktuell 39 Krankenhäuser, die sich an der Notfallversorgung beteiligen . Davon sind sechs Notfallzentren, die alle notfallrelevanten Fachabteilungen vorhalten (so genannte Maximalversorger) und 33 Notfallkrankenhäuser, die die Notfallversorgung entsprechend der ausgewiesenen Haupt- und Subdisziplinen (24 h/365 Tage) leisten. 38 von 39 Notfallkrankenhäusern in Berlin haben eine zentrale Notaufnahme. 9. Wie viele der in Kliniken eingewiesenen Patientinnen und Patienten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über die Notaufnahme eingewiesen ? Falls bekannt, wegen welcher Diagnosen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Eine Information über die Diagnosen der Notfallversorgung in allgemeinen Krankenhäusern, die nach dem pauschalen Entgeltsystem abrechnen, ist in der Anlage beigefügt. 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Notfallpatientinnen und -patienten an den Erlösen in allgemeinen Krankenhäusern ? Der Erlösanteil für Behandlungskosten in Notaufnahmen wird in den amtlichen Statistiken nicht ausgewiesen. 11. Wie viele klinische Notaufnahmen wurden in den letzten zehn Jahren geschlossen ? Wie viele Notaufnahmen haben nur noch zeitweise geöffnet (z. B. tagsüber )? 12. Wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung klinische Notaufnahmen geschlossen, nachdem ein privater Träger die betreffende Klinik übernommen hatte? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu den Öffnungszeiten der Notaufnahmen und zur Frage des Schließens liegen keine systematischen Daten vor. Aus den Antworten einiger Länder, die aus Anlass der Kleinen Anfrage durch das BMG befragt wurden, geht hervor, dass es in Niedersachsen zu zwei Schließungen und in der Freien und Hansestadt Hamburg zur Schließung einer Notaufnahme lediglich aufgrund der Zusammenlegung von Krankenhäusern gekommen ist. Den Ergebnissen der DRG-Begleitforschung ist zu entnehmen, dass es in den vergangenen Jahren zahlreiche Umstrukturierungen und auch Erweiterungen von Notaufnahmen gegeben hat. 13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Erreichbarkeit einer klinischen Notaufnahme (in Fahrminuten bzw. in Kilometern )? Die Erreichbarkeit einer stationären Notaufnahme wird in den Rettungsdienst- gesetzen der Länder und auch durch Festlegungen in der Krankenhausplanung der Länder geregelt und folgt dabei unterschiedlichen Kriterien. Die im Rahmen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2302 der Umfrage des BMG aus Anlass der Kleinen Anfrage befragten Länder berichten , dass eine Erreichbarkeit regelmäßig innerhalb von zehn bis 20 Minuten oder im Radius von zehn bis unter 30 Kilometern gewährleistet sei. 14. Sind der Bundesregierung Gebiete mit einer unzureichenden Versorgung durch klinische Notfallaufnahmen bekannt? Die Länder haben im Rahmen der aus Anlass der Kleinen Anfrage durch das BMG durchgeführten Umfrage keine Gebiete mit einer unzureichenden Versorgung durch klinische Notfallaufnahmen mitgeteilt. 15. Wie viele Kliniken in ländlichen Gebieten nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr vollständig an der Notfallversorgung teil? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 16. Kennt die Bundesregierung Fälle einer unzureichenden Versorgung bzw. Gesundheitsgefährdung durch eine mangelhafte klinische Notaufnahme? Die Länder haben im Rahmen der aus Anlass der Kleinen Anfrage durch das BMG durchgeführten Umfrage keine derartigen Fälle mitgeteilt. 17. Wie hoch ist die aktuelle Vergütung pro Fall in einer Notaufnahme? Ist diese Vergütung nach Einschätzung der Bundesregierung kostendeckend und bildet den Aufwand der Notaufnahmen sachgerecht ab? Sofern die Notfallbehandlung nach dem pauschalen Entgeltsystem erfolgt, richtet sich deren Höhe nach dem kodierten Behandlungsanlass. Durchschnittswerte liegen hierzu nicht vor. Der Vergütungsanspruch in der ambulanten Notfallversorgung („ambulant behandelte Notfälle“) ergibt sich dem Grunde und der Höhe nach aus den Vorschriften des Vertragsarztrechts über die Honorierung ärztlicher Leistungen (vgl. u. a. Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. August 1992 – Az.: 6 RKa 6/91). Die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähigen vertragsärztlichen Leistungen und deren Bewertung sind im EBM aufgeführt. Der EBM wird eigenverantwortlich durch den Bewertungsausschuss vereinbart, der gemeinsam von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildet und paritätisch besetzt wird. Nach den Vorgaben des EBM können im Notfall verschiedene Notfallpauschalen und Zusatzpauschalen , differenziert nach dem ersten und ggf. weiteren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten, abgerechnet werden. Vor dem Hintergrund der Urteile des Bundessozialgerichts vom 12. Dezember 2012 (Az.: B 6 KA 3/12 R und B 6 KA 4/12 R) und dem Grundsatz der gleichen Vergütung in Notfällen im ärztlichen Notfalldienst bzw. von Notfallambulanzen der Krankenhäuser berät der Bewertungsausschuss derzeit über Neuregelungen der Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen. Das BMG wird die weiteren Beratungen aufmerksam beobachten und hat den Bewertungsausschuss hierzu um Stellungnahme gebeten. Drucksache 18/2302 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Evaluation der Notfallmedizin in der DRG-Begleitforschung? Befürwortet die Bundesregierung eine Verbesserung dieser Evaluation, und plant sie entsprechende Schritte? Der im März 2013 erschienene Endbericht des dritten Forschungszyklus (2008 bis 2010) der DRG-Begleitforschung (gemäß § 17b Absatz 8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes , durchgeführt vom IGES – Institut GmbH im Auftrag des Instituts für das pauschalierende Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)) beschäftigt sich insbesondere mit den Auswirkungen des pauschalen Entgeltsystems auf Versorgungsstrukturen, der Qualität der Versorgung, den Entwicklungen in anderen Versorgungsbereichen sowie der Art und dem Umfang von Leistungsverlagerungen . Hinsichtlich der Notfallversorgung bestätigt er die bereits beschriebene Steigerung der Fallzahlen in Notfallaufnahmen für den Zeitraum 2006 bis 2010. Aufgrund einer Befragung führen die Krankenhäuser die Fallzahlsteigerung weniger auf die Einführung des Fallpauschalensystems zurück (nur 3 Prozent), sondern vielmehr auf Neustrukturierungen der Notfallaufnahmen, auf fehlende Ressourcen der kassenärztlichen Notfallversorgung oder auf regionale Neustrukturierungen der Notfallversorgung aufgrund von Veränderungen der Krankenhauslandschaft . Zudem wird dargelegt, dass die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser für die Patientengewinnung und -bindung an Bedeutung gewonnen haben, ggf. den erforderlichen stationären Aufenthalt vorbereiten und Patientinnen und Patienten in optimale hausinterne Versorgungsbahnen steuern. Auswirkungen des pauschalierenden Entgeltsystems auf die Qualität der Versorgung wurden auf der Grundlage umfangreicher von den Krankenkassen und ihrer Verbände bereitgestellter Routinedaten u. a. anhand von Veränderungen der poststationären Mortalität als Indikator für die Ergebnisqualität untersucht. Hierbei hat sich gezeigt, dass eine kontinuierliche und deutliche Verminderung der poststationären Sterblichkeit (Messungen 30, 90 und 365 Tage nach Krankenhausaufenthalt ) für den gesamten Zeitraum der Einführung des Fallpauschalensystems von 2004 bis 2010 feststellbar war. Weitere Evaluierungen der Notfallmedizin im Rahmen der DRG-Begleitforschung sind nicht vorgesehen. 19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Patientinnen und Patienten in zentralen Notaufnahmen, die als vollstationäre bzw. vorstationäre Fälle abgerechnet werden? Im Rahmen der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistiken wird die Gesamtzahl vor-, nach- und teilstationärer Behandlungen ausgewiesen, nicht jedoch der Aufnahmeanlass. 20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Vorhaltekosten, die einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung durch den Betrieb einer Notaufnahme entstehen? 21. Werden diese Vorhaltekosten nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell ausreichend durch das Fallpauschalensystem abgedeckt (bitte mit Bezug auf unterschiedliche Klinikgrößen beantworten)? Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2302 Daten über Vorhaltekosten dürften in Abhängigkeit von der Auslastung der einzelnen Versorgungseinrichtungen sehr heterogen sein und allenfalls auf der Ebene einzelner Krankenhäuser vorliegen. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform soll u. a. geprüft werden, ob die Vorhaltekosten der stationären Notfallversorgung ausreichend finanziert werden. 22. Folgt die Bundesregierung der Einschätzung von Niehues/Barbe (in: Das Krankenhaus, 12/2012), dass das französische Abrechnungssystem, das den Krankenhäusern einen Sockelbetrag von 500 000 Euro für die Aufrechterhaltung einer Notfallversorgung sichert zuzüglich mengenabhängiger Zuschläge, die Vorhaltekosten sachgerechter abbildet als die DRGs (wenn nicht, bitte begründen)? Wenn ja, welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung? Ein Artikel von Niehues/Barbe zur Notfallversorgung in der Zeitschrift „Das Krankenhaus“ 5/12 schlägt die Einrichtung einer zentralen Notaufnahme als separate Kostenstelle vor, um u. a. auch die Kalkulationsbasis zu verbessern. Dieser Vorschlag wie auch der im Artikel enthaltene Hinweis auf einen Sockelbetrag im französischen DRG-System stellen unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Vergütungssystemen dar. Bei der Umsetzbarkeit solcher Vergütungsvarianten sind die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitssysteme anderer Staaten zu berücksichtigen. Ausgestaltungsvarianten unterschiedlicher Vergütungen werden bei der weiteren Erörterung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform zu prüfen sein. 23. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland eine durchweg gut organisierte und mit Sachmitteln und Personal gut ausgestattete Notfallmedizin? Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungspotentiale? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Notfallversorgung in Deutschland grundsätzlich gut organisiert und gut ausgestattet ist. Dies deckt sich mit den Rückmeldungen aus den Ländern im Rahmen der aus Anlass der Kleinen Anfrage durch das BMG durchgeführten Umfrage. Die von Beteiligten vorgetragenen Probleme und weiterer Verbesserungsbedarf sind auch Gegenstand der Erörterungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform. Grundsätzlich fällt die Organisation sowie die Ausstattung der Notfallmedizin in den Notaufnahmen mit Sachmitteln und Personal in den Verantwortungs- sowie Gestaltungsbereich des jeweiligen Krankenhausträgers. Bei feststellbaren Kostenunterdeckungen durch Vorhaltekosten stationärer Notaufnahmen sieht der Koalitionsvertrag Verbesserungen vor. 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Patientinnen und Patienten, die statt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes eine klinische Notaufnahme aufsuchen? Dem BMG sind zu dieser Frage keine aussagekräftigen Studien bekannt. Aussagen dazu werden erschwert, da derzeit regelmäßig keine Dokumentation der Uhrzeit der Durchführung der (Notfall-)Untersuchung im Rahmen der Abrechnung erfolgt. Dadurch kann nicht festgestellt werden, ob die Behandlung in kli- nischen Notaufnahmen außerhalb der Sprechstundenzeiten und somit während Drucksache 18/2302 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode des vertragsärztlichen Notdienstes erfolgt ist oder während der Sprechstundenzeiten . Nach den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dem BMG auf Anfrage im Februar 2014 übermittelten Daten der KVen aus dem Jahr 2012 liegt die Anzahl der Behandlungsfälle im organisierten Notdienst bei Vertragsärzten bei rund 8,3 Millionen und bei Krankenhäusern und anderen Ärzten bei rund 9 Millionen (ohne Angaben für Bremen). 25. Kommen die Kassenärztlichen Vereinigungen aus Sicht der Bundesregierung dem Sicherstellungsauftrag nach § 75 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hinsichtlich der ärztlichen Bereitschaftsdienste aktuell flächendeckend und uneingeschränkt nach? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die KVen die Versorgung der Versicherten auch außerhalb der Sprechstundenzeiten sicherstellen. Die KVen unterstehen der Landesaufsicht, die insoweit zu prüfen hat, ob die KVen ihrem Sicherstellungsauftrag nach § 75 SGB V nachkommen. 26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an „echten“ Notfällen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser (also Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen wie z. B. Schlaganfall, Kreislaufkollaps , Unterzuckerung oder nach einem Unfall)? Aus der in der Anlage beigefügten Liste stationärer Behandlungsfälle mit dem Aufnahmeanlass Notfall können Fallzahlen zu den beispielhaft benannten Erkrankungen entnommen werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Frage, ob es sich im konkreten Behandlungsfall um einen „echten“ Notfall handelt, kaum zu beantworten. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage und die Ausführungen im Zusammenhang mit der statistischen Notfalldefinition, die auch administrative Aspekte berücksichtigt, wird verwiesen (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 4). 27. In wie vielen Ländern der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile die Facharztbezeichnung Notfallmedizin bzw. eine dem europäischen Curriculum für Notfallmedizin entsprechende Ausbildung? Laut Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gibt es in zehn EU-Staaten eine vergleichbare fachärztliche Weiterbildung in „Unfall- und Notfallmedizin“ mit einer Mindestdauer von fünf Jahren. 28. Worin sieht die Bundesregierung die Gründe, dass das europäische Curriculum für Notfallmedizin in der Bundesrepublik Deutschland nicht angewendet wird? 29. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung ein, die Facharztbezeichnung Notfallmedizin in die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer zu übernehmen? Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die ärztliche Weiterbildung sind ausschließlich die Länder zuständig, die diese Zuständigkeit den Ärztekammern übertragen haben. Nach Kenntnis der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2302 Bundesregierung befasst sich die Bundesärztekammer seit Jahren mit dieser Thematik. Bei den aktuellen Beratungen zur Novellierung der MWBO wird die Einführung einer Zusatz-Weiterbildung für die Tätigkeiten in Notaufnahmen diskutiert. Aktuell hat die Ärztekammer Berlin die Einführung der Zusatz-Weiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ beschlossen. Drucksache 18/2302 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2302 Drucksache 18/2302 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2302 Drucksache 18/2302 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2302 Drucksache 18/2302 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2302 Drucksache 18/2302 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/2302 Drucksache 18/2302 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/2302 Drucksache 18/2302 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/2302 Drucksache 18/2302 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/2302 Drucksache 18/2302 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/2302 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333