Deutscher Bundestag Drucksache 18/2356 18. Wahlperiode 15.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2247 – Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung von Soldatinnen und Soldaten Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht für jede und jeden bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) zu verweigern. Dieses Recht lässt sich auch aus Artikel 18 (Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ableiten. Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag. Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) zu stellen und wird nach erfolgter Eingangsbestätigung an das BAFzA weitergeleitet. Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 GG enthalten. Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine ausführliche persönliche Begründung für die Gewissensentscheidung müssen dem Antrag beigefügt oder innerhalb eines Monats beim BAFzA eingereicht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 (6 C 11/11) entschieden, dass auch Berufs- sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten im Sanitätsdienst ein Kriegsdienstverweigerungsrecht zusteht. Für viele Soldatinnen und Soldaten stellt der veränderte Auftrag der Bundeswehr , an einer wachsenden Zahl von Kampfeinsätzen im Ausland teilzunehmen, den ausschlaggebenden Grund dar, den Kriegsdienst zu verweigern. Töten zu müssen oder selbst getötet zu werden ist ein wahrscheinlicher gewordenes Risiko und nicht mehr nur eine bloße hypothetische Möglichkeit. Hinzu kommen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. persönliche Schlüsselerlebnisse, die sich aus den Einsatzrealitäten vor Ort ergeben und dazu beitragen, dass sich die Einstellung von Soldatinnen und Soldaten zum Kriegseinsatz verändern kann (vgl. DIE WELT vom 6. Mai 2014). Drucksache 18/2356 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Anerkennungspraxis des BAFzA durch ein restriktives Vorgehen gekennzeichnet. Dies gilt sowohl für die in etlichen Fällen langen Bearbeitungszeiten, aber vor allem hinsichtlich der rückläufigen Anerkennungsquoten. Presseberichten zufolge soll allein vom ersten bis zum vierten Quartal 2013 die Anerkennungsquote von 83 Prozent auf unter 40 Prozent gesunken sein (vgl. DIE WELT vom 6. Mai 2014). Angesichts dessen stellt sich die Frage, inwieweit durch den wachsenden Rekrutierungsbedarf der Bundeswehr an einsatzwilligen Soldatinnen und Soldaten das grundgesetzlich garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgehebelt wird. 1. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin bzw. Kriegsdienstverweigerer (KDV-Anträge) wurden seit Aussetzung der Wehrpflicht von Soldatinnen und Soldaten gestellt (bitte möglichst nach Monat, Jahr, Geschlecht und Dienstgradgruppen aufschlüsseln)? G en er al e St ab so ffi - zi er e H au pt le ut e Le ut na nt e U nt er of fiz ie - re m it Po r- te pe e U nt er of fiz ie - re o hn e Po r- te pe e M an ns ch af - te n Antragseingang* m* w* m w m w m w m w m w m w Juli 2011 2 1 3 1 13 3 25 August 2011 1 1 4 4 1 13 2 25 2 September 2011 10 1 4 1 13 2 23 1 Oktober 2011 6 1 4 1 11 2 16 1 November 2011 3 2 11 11 1 Dezember 2011 8 2 1 1 12 12 Gesamt 2. Hälfte 2011 1 1 33 5 18 5 73 9 112 5 G en er al e St ab so ffi - zi er e H au pt le ut e Le ut na nt e U nt er of fiz ie - re m it Po r- te pe e U nt er of fiz ie - re o hn e Po r- te pe e M an ns ch af - te n Antragseingang* m* w* m w m w m w m w m w m w Januar 2012 1 6 2 18 2 11 1 Februar 2012 1 3 3 3 10 4 4 8 1 7 2 März 2012 1 2 4 3 7 2 9 4 16 1 April 2012 1 1 1 5 2 6 1 10 2 4 Mai 2012 5 1 4 10 3 16 1 Juni 2012 2 5 5 5 1 7 1 8 Juli 2012 1 6 1 3 11 10 2 August 2012 2 2 9 2 2 10 1 8 September 2012 1 30 1 2 6 3 14 Oktober 2012 2 11 2 1 5 4 15 November 2012 3 4 2 3 4 3 7 2 Dezember 2012 1 1 5 1 1 5 6 Gesamt 2012 3 7 14 12 99 16 41 8 103 24 122 9 Januar 2013 1 1 1 2 5 4 4 2 9 1 6 Februar 2013 1 2 2 3 2 8 6 1 März 2013 1 1 4 4 1 5 1 7 1 7 2 April 2013 1 2 1 3 7 Mai 2013 1 2 2 7 7 7 1 Juni 2013 3 2 8 1 5 2 2 2 Juli 2013 1 1 5 2 4 5 2 11 2 August 2013 2 1 1 5 2 2 6 1 6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2356 2. Wie viele dieser KDV-Anträge wurden seit dem 12. März 2012 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12632) von Sanitätssoldatinnen und -soldaten gestellt (bitte nach Monat, Jahr, und Geschlecht aufschlüsseln)? Der Antragseingang von Sanitätssoldatinnen und -soldaten (Stand 30. Juni 2014) schlüsselt sich auf wie folgt: September 2013 1 1 1 12 1 2 1 7 5 1 Oktober 2013 1 1 2 3 4 3 15 2 November 2013 1 1 3 1 5 8 7 1 Dezember 2013 2 3 2 6 4 2 Gesamt 2013 8 4 10 14 46 16 46 7 74 7 83 14 Januar 2014 1 5 6 2 6 1 4 2 Februar 2014 1 1 2 1 4 7 8 2 März 2014 1 2 1 8 8 9 April 2014 1 2 1 4 1 5 1 Mai 2014 1 3 3 4 Juni 2014 1 1 1 4 Gesamt 1. Hälfte 2014 2 1 2 11 2 24 3 29 2 34 5 * Stand 30. Juni 2014 Antragseingang männlich weiblich ab dem 12. März 2012 5 6 April 2012 7 5 Mai 2012 1 8 Juni 2012 3 6 Juli 2012 1 5 August 2012 2 3 September 2012 3 2 Oktober 2012 2 0 November 2012 2 4 Dezember 2012 1 2 Gesamt 2012 27 41 Januar 2013 3 5 Februar 2013 3 März 2013 2 5 April 2013 1 Mai 2013 4 2 Juni 2013 2 4 Juli 2013 5 3 August 2013 4 3 September 2013 3 2 Oktober 2013 2 1 November 2013 3 1 Dezember 2013 1 5 Gesamt 2013 30 34 Januar 2014 3 Februar 2014 4 2 März 2014 2 1 April 2014 1 1 Mai 2014 1 Juni 2014 Gesamt 1. Hälfte 2014 11 4 Drucksache 18/2356 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele der seit Aussetzung der Wehrpflicht gestellten KDV-Anträge wurden bis zum heutigen Zeitpunkt a) anerkannt, b) abgelehnt, c) sind noch in Bearbeitung (bitte möglichst nach Monat, Jahr, absolute Zahlen und Prozentangaben aufschlüsseln)? In der Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Juli 2014 wurden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) insgesamt 1 411 Anträge abschließend bearbeitet. Eine Aufschlüsselung nach Antragstellungsdatum ist nicht möglich, weil das BAFzA den Eingang der KDV-Akte nach Übersendung durch die Karrierecenter der Bundeswehr erfasst, nicht aber das Antragsdatum des KDV-Antrags. Da nur in Einzelfällen von den Karrierecentern auch Daten der Antragstellung übermittelt werden, wurde auf die Speicherung dieser Daten verzichtet. Um die Antragseingangszahl zu 100 Prozent nachweisen zu können, wurden auch sonstige Entscheidungen in die Tabelle aufgenommen. Dahinter stehen die Anträge, die unzulässig sind oder zurückgezogen wurden. Zurzeit sind 40 Anträge in Bearbeitung mit folgenden Bearbeitungsständen: 16 Anträge – gesetzliche Nachforderungen (Unterlagen fehlen) 16 Anträge – zusätzliche Begründungen angefordert (Zweifel an der Ge- wissensentscheidung) 12 Anträge – fehlende gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmen 16 Anträge – Neueingänge, stehen vor kurzfristigem Bearbeitungsbeginn. KDV Anträge nach Aussetzung der Wehrpflicht Jahr/Monat anerkannt in Prozent abgelehnt in Prozent Sonstige Entscheidungen in Prozent 07/11 377 71,30% 29 26,85% 32 1,85% 08/11 357 76,00% 15 20,00% 33 4,00% 09/11 350 90,91% 50 39,09% 30 0,00% 10/11 348 87,27% 35 39,09% 32 3,64% 11/11 352 86,67% 35 38,33% 33 5,00% 12/11 330 96,77% 31 33,23% 30 0,00% Summe 2011 314 81,77% 60 15,63% 10 2,60% 01/12 35 392,11% 32 35,26% 1 32,63% 02/12 41 397,62% 30 30,00% 1 32,38% 03/12 29 100,00% 30 30,00% 0 30,00% 04/12 38 100,00% 30 30,00% 0 30,00% 05/12 31 388,57% 34 11,43% 0 30,00% 06/12 16 380,00% 32 10,00% 2 10,00% 07/12 42 387,50% 35 10,42% 1 32,08% 08/12 42 379,25% 10 18,87% 1 31,89% Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2356 4. In wie vielen Antragsfällen hat das BAFzA seither eine schriftliche und/ oder mündliche Anhörung durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es erfolgt keine Auswertung, in wie vielen Fällen eine schriftliche Anhörung durchgeführt wird. Eine schriftliche Anhörung erfolgt in allen Fällen, in denen Zweifel an der Wahrheit der Angaben des Antragstellers bestehen. KDV Anträge nach Aussetzung der Wehrpflicht Jahr/Monat anerkannt in Prozent abgelehnt in Prozent Sonstige Entscheidungen in Prozent 09/12 319 95,00% 330 30,00% 31 35,00% 10/12 315 62,50% 337 29,17% 32 38,33% 11/12 343 81,13% 310 18,87% 30 30,00% 12/12 323 71,88% 339 28,13% 30 30,00% Summe 2012 374 86,57% 49 11,34% 39 32,08% 01/13 332 59,26% 322 40,74% 30 30,00% 02/13 320 62,50% 312 37,50% 30 30,00% 03/13 314 66,67% 337 33,33% 30 30,00% 04/13 325 62,50% 315 37,50% 30 30,00% 05/13 323 69,70% 310 30,30% 30 30,00% 06/13 323 74,19% 336 19,35% 32 36,45% 07/13 329 90,63% 333 9,38% 30 30,00% 08/13 319 63,33% 311 36,67% 30 30,00% 09/13 324 85,71% 333 10,71% 31 33,57% 10/13 319 61,29% 312 38,71% 30 30,00% 11/13 329 70,73% 310 24,39% 32 34,88% 12/13 335 71,43% 331 14,29% 31 14,29% Summe 2013 262 68,95% 112 29,47% 36 31,58% 01/14 323 57,50% 312 30,00% 35 12,50% 02/14 336 46,15% 335 38,46% 32 15,38% 03/14 312 75,00% 333 18,75% 31 36,25% 04/14 323 63,89% 312 33,33% 31 32,78% 05/14 339 73,58% 314 26,42% 30 30,00% 06/14 311 57,89% 338 42,11% 30 30,00% 07/14 331 81,58% 337 18,42% 30 30,00% Summe 2014 145 67,44% 361 28,37% 39 34,19% Gesamt 1095 77,60% 282 19,99% 34 32,41% Mündliche Anhörungen finden seit dem 1. Juli 2011 nicht statt. Drucksache 18/2356 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Nach welchen Kriterien und auf welchen konkreten Rechtsgrundlagen und Dienstvorschriften werden seitens des BAFzA die von den Antragstellerinnen und Antragstellern vorgebrachten Gründe für ihre Gewissensumkehr und ein daraus resultierendes Kriegsdienstverweigerungsbedürfnis auf ihre Glaubwürdigkeit überprüft? 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die generellen Möglichkeiten, die Plausibilität einer Gewissensumkehr bei Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigern zuverlässig überprüfen zu können, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. hieraus für die behördliche Anerkennungspraxis ? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller muss glaubhaft darlegen, in schwere Gewissensnot zu geraten, wenn sie/er einen Kriegsdienst mit der Waffe leisten müsste. Entsprechend der Rechtsprechung überprüft das BAFzA insbesondere bei Soldatinnen bzw. Soldaten, ob die notwendige Umkehr von einer bewussten Entscheidung zur Ableistung des Dienstes an der Waffe bei der Bundeswehr hin zu einer Gewissensnot für den Fall einer Kriegsdienstteilnahme erfolgt ist. Diese Umkehr kann durch ein Schlüsselerlebnis herbeigeführt worden sein oder das Ergebnis eines längeren intensiven Wandlungsprozesses sein. Eine Entscheidung wird jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien getroffen. 7. Welche Gründe bzw. Motive für eine Kriegsdienstverweigerung werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Antragstellerinnen und Antragstellern am häufigsten angeführt, und welche Bedeutung spielt hierbei insbesondere eine eventuelle oder tatsächliche Teilnahme an einem Auslandseinsatz der Bundeswehr? Es erfolgt keine Auswertung darüber, welche Gründe bzw. Motive von den Antragstellerinnen bzw. den Antragstellern angeführt werden. 8. Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden seit Aussetzung der Wehrpflicht infolge ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin bzw. Kriegsdienstverweigerer vorzeitig entlassen (bitte nach Monat, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? Eine einheitliche statistische Erfassung von Entlassungen besteht nicht. In den folgenden Tabellen sind die Entlassungen getrennt nach Offizieren und Unteroffizieren aufgelistet, über den Stand der Entlassungen der Mannschaften gibt es keine einheitliche statistische Datenerfassung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2356 Der Stand der Entlassungen der Offiziere (Stand: 30. Juni 2014) schlüsselt sich wie folgt auf, wobei eine Unterscheidung nach Geschlecht aus Gründen der Datenerhebung nicht möglich ist: Der Stand der Entlassungen der Unteroffiziere (Stand: 30. Juni 2014) schlüsselt sich wie folgt auf: Jahr/Monat 2011 2012 2013 2014 Januar 114 17 16 Februar 116 12 12 März 117 10 12 April 116 12 11 Mai 112 16 12 Juni 118 16 13 Juli 16 17 13 August 10 114 19 September 15 111 15 Oktober 14 120 14 November 16 117 13 Dezember 11 110 14 GESAMT: 42 105 75 19 Jahr/Monat 2011 2012 2013 2014 m w m w m w m w Januar 14 0 16 5 6 0 Februar 10 0 14 2 7 0 März 20 2 14 1 3 0 April 15 1 14 0 4 0 Mai 17 4 18 0 7 0 Juni 11 2 10 0 9 0 Juli 22 2 20 1 13 1 August 13 2 17 0 14 1 September 22 2 18 1 12 0 Oktober 16 0 13 0 18 2 November 16 4 19 2 14 0 Dezember 24 2 14 2 13 1 GESAMT: 125 143 93 36 Drucksache 18/2356 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Von wie vielen Soldatinnen und Soldaten wurden nach erfolgter vorzeitiger Entlassung infolge einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Ausbildungskosten zurückgefordert, und auf welche Höhe beliefen sich diese Rückerstattungsforderungen (bitte nach Jahren und Summenspannen auflisten )? Seit Aussetzung der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst wurden bei 195 Offizieren/Offiziersanwärtern, welche als anerkannte Kriegsdienstverweigerer entlassen wurden, Ausbildungskosten zurückgefordert. Eine genaue Aussage hinsichtlich der Höhe der zurückgeforderten Ausbildungskosten ist nur eingeschränkt möglich, da diese von unterschiedlichsten Faktoren, wie z. B. der Art und Dauer der Ausbildung (Studium/Fachausbildung), der Höhe der entstandenen persönlichen Kosten (z. B. Trennungsgeld/Umzugskosten) und einer möglichen Anrechnung von Stehzeiten abhängt. Die Höhe der Rückforderungsbeträge liegt nach hiesigen Erfahrungen gewöhnlich zwischen 8 000 Euro bis 40 000 Euro für diesen Personenkreis. Bei 50 Unteroffizieren sowie den Mannschaften des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und Marine, welche im selben Zeitraum als anerkannte Kriegsdienstverweigerer entlassen wurden, wurden Ausbildungskosten in einer Spanne von 1 500 Euro bis 18 000 Euro zurückgefordert. Für Mannschaften Heer und Luftwaffe werden die Rückforderungen noch nicht zentral erfasst. 10. In wie vielen Fällen wurden seit Aussetzung der Wehrpflicht Soldatinnen und Soldaten für den Bearbeitungszeitraum ihres KDV-Antrages auf eigenen Wunsch vom Dienst an der Waffe befreit, und in wie vielen Fällen wurde ein solcher Antrag abgelehnt (bitte nach Monat, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? Eine einheitliche statistische Erfassung von Befreiungen vom Dienst an der Waffe besteht nicht. 11. In wie vielen Fällen und für welchen Zeitraum wurden seit Aussetzung der Wehrpflicht anerkannte Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigerer nach Erhalt eines positiven Bescheides des BAFzA nicht unmittelbar aus dem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr entlassen, und welche Gründe waren hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich ? Eine einheitliche statistische Erfassung von etwaigen Verzögerungen bei Entlassungen besteht nicht. 12. In wie vielen Fällen wurde seit Aussetzung der Wehrpflicht nach Kenntnis der Bundesregierung die empfohlene durchschnittliche Bearbeitungsdauer von vier Wochen gemäß Erlass aus dem Jahr 2006 überschritten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12632), und welche Gründe waren hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich (bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln)? Eine Auswertung über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der KDV-Anträge erfolgt nicht. Die Bearbeitungsdauer kann zum Teil länger als vier Wochen sein, weil i. d. R. fehlende Unterlagen von der Bundeswehr oder vom Antrag- steller nachgefordert werden bzw. Nachfragen wegen Zweifeln an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers erfolgen müssen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2356 13. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Personalbedarf in den Kreiswehrersatzämtern und im BAFzA, um die KDV-Anträge in den vorgesehen Fristen zu bearbeiten, und welche Konsequenzen hat sie bislang daraus gezogen? Aus den 52 ehemaligen Kreiswehrersatzämtern (KWEA) entstanden – nach deren Auflösung im Jahr 2012 – bundesweit insgesamt 16 Karrierecenter der Bundeswehr (KarrC Bw), die die Aufgaben der aufgelösten KWEA übernahmen . In den 16 KarrC Bw sind Dezernate Wehrersatzwesen vorhanden, deren Aufgabe vor allem in der Bearbeitung von Reservistenangelegenheiten (Ein-/Ausund Umplanungen zu Reservedienstleistungen) und deren Dienstleistungsüberwachung liegt. Die Bearbeitung von KDV-Angelegenheiten ist in diese Hauptaufgaben integriert. Nach Eingang eines KDV-Antrages im KarrC Bw müssen die Mitarbeiter neben dem Versand einer Eingangsbestätigung eine Stellungnahme von der personalbearbeitenden Stelle des Antragstellers, eine Stellungnahme direkt vom Truppenteil , die Personalakte und die G-Unterlagen des Soldaten/der Soldatin anfordern . Häufig laufen die Vorgänge zudem über Anwälte, was teilweise zur Verlängerung der Bearbeitung beiträgt. Nach spätestens vier Wochen geben die KarrC Bw die Unterlagen an das BAFzA ab, zum Teil mit dem Hinweis, dass die angeforderten Unterlagen noch unvollständig sind. Im BAFzA werden KDV-Anträge derzeit von vier Beschäftigten bearbeitet. 14. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr potenzielle Bewerberinnen und Bewerber über ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung informiert? Die Information über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung steht nicht im Mittelpunkt der Information und Beratung durch das Personal der Karriereberatung der Bundeswehr. Die Bundeswehr legt vielmehr großen Wert darauf, dass die Entscheidung potenzieller Bewerberinnen und Bewerber über einen freiwilligen Dienst in den Streitkräften bereits das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit den spezifischen Anforderungen des Dienstes war. 15. Welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Entscheidungsverfahren bei KDV-Anträgen bezüglich der formellen Anforderungen und inhaltlichen Anerkennungskriterien künftig zu vereinfachen sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zu verkürzen (bitte begründen)? Eine Vereinfachung bzw. Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich, da es sich bei der Kriegsdienstverweigerung um ein Grundrecht handelt, das in jedem Einzelfall angemessen beurteilt werden muss. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333