Deutscher Bundestag Drucksache 18/2360 18. Wahlperiode 15.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2245 – Ausbau der Breitbandversorgung in Brandenburg Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der schnelle Zugang zum Internet mit einem Breitbandanschluss ist heute eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Die Verfügbarkeit von schnellen Internetzugängen ist deshalb ein wesentlicher Standortfaktor sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger. Bei der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen bestehen große Unterschiede insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Räumen. Im Land Brandenburg nimmt die Breitbandversorgung mit zunehmender Distanz zur Bundeshauptstadt Berlin stetig ab und steht auch in städtischen Räumen oft nicht in ausreichender Geschwindigkeit zur Verfügung. Während in innerstädtischen Gebieten oft eine bessere Netzinfrastruktur vorhanden ist, ist dies auf dem Land nur selten der Fall. Dies bedeutet nicht nur einen Nachteil für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, die in ihren Regionen nicht den gleichen Zugang zu digitalen Informationen, zur Kommunikation und zu Dienstleistungen haben wie in Städten, es bedeutet auch einen großen Nachteil für Kommunen, deren wirtschaftliche Entwicklung gebremst wird und in denen sich die Abwanderung verstärkt. Laut des Berichts zum Stand der Deutschen Einheit 2013 weisen östliche Flächenländer , wie Brandenburg, im Vergleich zu den westlichen Flächenländern noch unterdurchschnittliche Erschließungsraten bei leitungsgebundenen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen auf. Um gleiche Entwicklungschancen in Ost und West sicherzustellen, sollen die Bemühungen zum Ausbau eines leistungsfähigen Breitbandnetzes in Ostdeutschland intensiviert werden. 1. Für wie viele Haushalte in Brandenburg (in Prozent und absoluten Zahlen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Internetanschluss mit mindestens Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s oder 50 Mbit/s Downstream verfügbar (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)? Wie hoch ist für die genannten Geschwindigkeiten die prozentuale Durchschnittsversorgung im Bundesgebiet? Drucksache 18/2360 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2360 2. Für wie viele Haushalte in Brandenburg (in Prozent und in absoluten Zahlen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein leitungsgebundener Breitbandanschluss von mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream verfügbar (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)? Wie hoch ist für die genannten Geschwindigkeiten die prozentuale Durchschnittsversorgung im Bundesgebiet? Drucksache 18/2360 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. In welchen Gemeinden Brandenburgs ist nach Kenntnis der Bundesregierung keine leitungsgebundene Breitbandversorgung (0 bis 10 Prozent der Haushalte) mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 2 Mbit/s, 6 Mbit/s und 16 Mbit/s Downstream verfügbar? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2360 Drucksache 18/2360 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2360 4. Welche Gemeinden in Brandenburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits flächendeckend mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 16 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream versorgt? Drucksache 18/2360 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie hoch (in Prozent) ist nach Kenntnis der Bundesregierung die flächenmäßige Abdeckung Brandenburgs durch drahtloses Internet auf LTE-Basis (LTE = Long Term Evolution) (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem , halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)? Welcher Anteil des Bundesgebiets ist bereits durch LTE versorgt? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2360 6. Wie viele Haushalte in Brandenburg (in Prozent und in absoluten Zahlen) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Breitbandzugang durch Glasfasertechnologie auch auf der letzten Meile (FTTH – Fibre To The Home, bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)? Wie hoch ist die prozentuale Durchschnittsversorgung im Bundesgebiet? Drucksache 18/2360 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele Unternehmen in Brandenburg (in Prozent und in absoluten Zahlen ) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Breitbandzugang durch Glasfasertechnologie auch auf der letzten Meile (FTTH, bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2360 8. Gibt es Berechnungen oder Prognosen seitens der Bundesregierung über wirtschaftliche Schäden oder unternehmerische Nachteile durch fehlende oder langsame Breitbandversorgung? a) Wenn ja, lassen sich diese Verluste finanziell darstellen, und wo werden diese veröffentlicht? b) Wenn ja, wie hoch sind diese Verluste für Unternehmen in Brandenburg ? c) Wenn nein, warum nicht? Berechnungen oder Prognosen seitens der Bundesregierung über wirtschaftliche Schäden oder unternehmerische Nachteile durch fehlende oder langsame Breitbandversorgung wurden bislang nicht vorgenommen. 9. In welchen Gemeinden Brandenburgs existieren Pilotprojekte oder Planungen zum Glasfaserausbau (aufgeschlüsselt nach FTTH, FTTB – Fibre To The Building und FTTC – Fibre To The Curb) bis zum Jahr 2017? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 10. Wie viele Haushalte in Brandenburg (in Prozent und in absoluten Zahlen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2017 voraussichtlich Glasfaserinternetanschlüsse (aufgeschlüsselt nach FTTH, FTTB und FTTC) nutzen können (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem , halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 11. Wie viele Unternehmen in Brandenburg (in Prozent und in absoluten Zahlen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2017 voraussichtlich Glasfaserinternetanschlüsse (aufgeschlüsselt nach FTTH, FTTB und FTTC) nutzen können (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem , halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 12. In welcher Höhe sind die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für den Breitbandausbau in den Jahren von 2011 bis 2014 durch das Land Brandenburg abgerufen worden, die im Rahmen verschiedener Fördermöglichkeiten (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ etc.) zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Fördermaßnahmen aufschlüsseln)? Welche der Fördermittel, in welcher Höhe, sind mit welcher Begründung (noch) nicht abgeflossen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Drucksache 18/2360 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Gibt es eine Strategie der Bundesregierung, um die unterdurchschnittlichen Erschließungsraten bei leitungsgebundenen Hochgeschwindigkeitsanschlüssen in ostdeutschen Flächenländern, wie Brandenburg, besonders zügig zu verbessern? Wenn ja, wie heißt diese, und welchen Zeitplan für den flächendeckenden Breitbandausbau sieht diese vor? Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen ihrer Breitbandstrategie das Ziel, deutschlandweit bis zum Jahr 2018 eine Breitbandversorgung mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen von mindestens 50 Mbit/s flächendeckend verfügbar zu haben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333