Deutscher Bundestag Drucksache 18/2362 18. Wahlperiode 18.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Herbert Behrens, Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2253 – Konversion von Uranhexafluorid zu Uranoxid aus der Urananreicherungsanlage Gronau der Firma URENCO in Frankreich und Großbritannien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau fällt in großen Mengen abgereichertes Uranhexafluorid (UF6) an. Dieses radioaktive und toxische Material lagert in Gronau unter freiem Himmel. Aufgrund der damit verbundenen Risiken soll das UF6 möglichst zügig in die erheblich stabilere Form des Uranoxids (U3O8) umgewandelt werden. Diese so genannte Dekonversion erfolgt bislang in einer Anlage der AREVA im französischen Pierrelatte. Doch aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Transporte und Lagerung von Uranhexafluorid und Uranoxid im Zusammenhang mit der Urananreicherung in Gronau“ (Bundestagsdrucksache 18/1726) wird klar, dass das anfallende abgereicherte UF6 aus Gronau nur zögerlich zur Umwandlung dorthin transportiert wird. Am Standort steigen die Mengen von abgereichertem UF6, das unter freiem Himmel gelagert wird, immer mehr an. Zuletzt teilte die Bundesregierung im Juni 2014 mit, dass derzeit rund 12 500 Tonnen abgereichertes Uran in Gronau unter freiem Himmel lagern (Bundestagsdrucksache 18/1726). Ende des Jahres 2012 lagerten lediglich 6 700 Tonnen abgereichertes UF6 in Gronau (Bundestagsdrucksache 17/12943). Eine Einlagerung dieses riskanten Materials in das neue Atommülllager, das in den nächsten Monaten ohne jede zeitliche Befristung in Betrieb gehen soll, ist rechtlich nicht zulässig. Das abgereicherte Uran aus der URENCO-Urananreicherungsanlage in Gronau galt bislang offiziell als Wertstoff, weil der Betreiber eine künftige Verwertung erklärt hat. Einen konkreten Verwertungsnachweis musste URENCO dafür bislang nicht erbringen (Bundestagsdrucksache 18/1726). Im britischen Capenhurst errichtet URENCO eine Anlage zur Dekonversion Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 14. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. von UF6 zu U3O8, die nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umgang mit abgereichertem Uran der URENCO und der Urananreicherungsanlage in Gronau“ (Bundestagsdrucksache 17/12943) im Jahr 2015 in Betrieb gehen soll. Anzunehmen ist, dass die URENCO künftig die Dekonver- Drucksache 18/2362 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sion der in Gronau anfallenden Mengen von abgereichertem UF6 in Capenhurst durchführen wird. 1. Wie bewertet die Bundesregierung unter Entsorgungs- und Sicherheitsaspekten die stetig wachsende Menge an Uranhexafluorid in dem Freilager an der Urananreicherungsanlage Gronau? Die Lagerung von Uranhexafluorid auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) ist in der Genehmigung Nr. 7/6 UAG geregelt. Die genehmigten Mengen wurden im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens von der zuständigen nordrhein-westfälischen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde sicherheitstechnisch umfassend überprüft. Neben der laufenden Aufsicht durch die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde wurde des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für die UAG aufgrund der Ereignisse in Fukushima eine vorgezogene Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Absatz 3 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren durchgeführt. Gleichzeitig wurde die Urananreicherungsanlage Gronau, als Teil der Sicherheitsüberprüfung (Stresstest ) der Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in Deutschland, die die Entsorgungskommission im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durchführte, auf deren Robustheit gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse überprüft. Diese Untersuchungen haben das geforderte Sicherheitsniveau der Anlage bestätigt . 2. Wie viel Uranhexafluorid wird im Freilager an der Urananreicherungsanlage Gronau aktuell gelagert? Der Bestand an Uranhexafluorid im Freilager der Urananreicherungsanlage Gronau beträgt nach Angaben der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde derzeit (Stand: 31. Juli 2014): Feed (natürliches Uran mit 0,711 Prozent U-235): 5 654 t. Tails (abgereichertes Uran mit weniger als 0,711 Tails (abgereichertes Uran mit weniger als 0,711 Prozent U-235): 12 856 t. 3. Aus welchen Gründen unterbleibt bzw. verzögert sich derzeit der Abtransport der in Gronau anfallenden Mengen von abgereichertem UF6 zur Dekonversion nach Frankreich? Das Tailslager hat eine Kapazität von 38 100 t UF6. Ein Teil des dort lagernden erstmalig abgereichten UF6 dient als Reservefeed zur weiteren Abreicherung. Ein Erfordernis des Abtransports zur Dekonversion besteht deshalb zurzeit nicht. 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine längere Lagerung von abgereichertem Uran in der Form von UF6 mit höheren Risiken verbunden ist, als die umgehende Umwandlung von UF6 zu U3O8 und anschließende Lagerung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus ist in der atomrechtlichen Genehmigung des Landes NRW für die Urananreicherungsanlage Gronau u. a. geregelt, dass spätestens ab einer Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2362 Tails-Lagerauslastung von 50 Prozent mit der Errichtung des Zwischenlagers für Uranoxid (Uranoxidlager) und den weiteren Vorbereitungen zur Tailsentsorgung (Dekonversion von Uranhexafluorid in das chemisch stabile Uranoxid) zu beginnen ist. 5. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Kosten für eine Dekonversion in Frankreich für die URENCO höher liegen, als die zu erwartenden Kosten für eine Dekonversion in der Anlage in Capenhurst, und dass die URENCO daher auf eine umgehende Dekonversion in Frankreich derzeit verzichtet? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Konversionskosten vor. 6. Welche Mengen von abgereichertem Uran in Form von UF6 sollen von Gronau in den Jahren 2014 und 2015 noch zur Dekonversion nach Frankreich transportiert werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 7. Wann geht nach Informationen der Bundesregierung die neue Urankonversionsanlage der URENCO in Capenhurst in Betrieb, und über welche Umwandlungskapazität wird die Anlage bei Volllast verfügen? Auf die Antwort zu Frage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umgang mit abgereichertem Uran der URENCO und der Urananreicherungsanlage in Gronau“ (Bundestagsdrucksache 17/12943) wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine neuen Kenntnisse über den Inbetriebnahmezeitpunkt und die Umwandlungskapazität vor. 8. Ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die ersten Lieferungen von abgereichertem UF6 aus Gronau nach Capenhurst erfolgen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. 9. Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die ersten Mengen von abgereichertem UF6 aus Gronau in Capenhurst zu U3O8 umgewandelt werden? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. 10. Ist vorgesehen, dass nach der Konversion des abgereicherten UF6 aus Gronau zu U3O8 in Capenhurst ein Rücktransport dieser umgewandelten Mengen zum Standort Gronau erfolgen wird? Wenn nein, trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das zu U3O8 umgewandelte Uran als Wertstoff dauerhaft am Standort Capenhurst gelagert wird? Ja. Drucksache 18/2362 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie groß ist die Lagerkapazität für U3O8 in dem neuen Lager am Standort Capenhurst nach Kenntnis der Bundesregierung, und wann ist die Inbetriebnahme geplant? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Lagerkapazität und Inbetriebnahmezeitpunkt des Lagers vor. 12. Wann genau soll das neue Uranlager in Gronau nach derzeitigem Planungsstand offiziell in Betrieb gehen? Die Firma URENCO hat zuletzt gegenüber der nordrhein-westfälischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde anlässlich der Bauzustandsbesichtigung am 25. Juni 2014 erklärt, dass die Inbetriebnahme des Uranoxid-Lagers für das Jahr 2015 vorgesehen ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333