Deutscher Bundestag Drucksache 18/2367 18. Wahlperiode 18.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2242 – Die lageorientierte Sonderorganisation des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Aufklärung von behördeninternen Erkenntnissen über den NSU seit November 2011 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. Juli 2012 wurde der Zeuge mit dem Pseudonym Lothar Lingen, Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), im NSU-Untersuchungsausschuss (NSU: Nationalsozialistische Untergrund) des Deutschen Bundestages befragt. Lothar Lingen gehörte zu den Beamten und Mitarbeitern des BfV die Akten über V-Leute des BfV, am 11. November 2011 im großen Stil schreddern und vernichten ließen. Es wurden vor allem die Akten geschreddert, in denen die Erkenntnisse von V-Leuten aus dem Bereich des militanten Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus enthalten waren. Genauer gesagt, Akten von jenen V-Leuten, die sich in dem Umfeld bewegten, in dem der NSU und sein breiter Unterstützerkreis aktiv war: die militante Nazi-„Musik“-Szene um „Blood and Honour“ und zum Terrorismus tendierende rechtsextreme Gruppierungen . Diese umfangreiche Vernichtung der Akten wurde in der Zentrale des BfV eine Woche nach dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt durchgeführt und ganze vier Tage nachdem sich Beate Zschäpe den Ermittlungsbehörden gestellt hatte. In seiner Befragung vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wies Lothar Lingen aber auch auf einen weiteren Sachverhalt hin: Er war Mitglied einer lageorientierten Sonderorganisation (LoS) des BfV, die unmittelbar nach der Entdeckung des NSU gebildet wurde. Die LoS hatte den Auftrag, der Amtsleitung des BfV umfassend zusammenzutragen, welche Kenntnisse das BfV über das Trio hatte. Dieser Prüfauftrag wurde dann zweimal erweitert, als bekannt wurde, dass der Unterstützerkreis des NSU wesentlich breiter war, als das in den Medien und der Öffentlichkeit zunächst angenommen wurde. Zur Bewältigung der Aktenrecherche über den militanten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus wurden 70 bis 90 Mitarbeiter des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. BfV in dieser LoS zeitweise organisiert und laut Lothar Lingen war das „Amt auf Monate im Prinzip lahmgelegt“ (24. Sitzung am 5. Juli 2012, Protokoll des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode , S. 29). Drucksache 18/2367 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Am Ende des monatelangen Prozesses der Aktenrecherche, der am 8. November 2011 gegen 15 Uhr begann, also zwei Stunden nachdem sich Beate Zschäpe bei der Polizei in Jena gestellt hatte, stand folgendes Ergebnis, das die Autoren Stefan Aust und Dirk Laabs in ihrem Buch „Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“ wie folgt beschreiben: „Im Bundesamt wurden nicht nur Akten der eigenen V-Männer auf Anweisung von Lothar Lingen vernichtet. Sorgsam suchte man auch nach dem November 2011 über Monate nach weiteren Akten, um sie zu vernichten, darunter vor allem auch Dokumente mit Bezügen zu drei Männern: Thomas Starke, Jan Werner, Carsten Szczepanski. Starke war V-Mann des Berliner LKA. Szczepanski Spitzel des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg. Werner stand unter dem Verdacht, dem NSU Waffen besorgt zu haben. Und Starke war lange eng mit Uwe Mundlos und Beate Zschäpe befreundet. Die letzte Akte vernichtete man offiziell am 4. Juli 2012. Bis dahin hatte man allein im Bundesamt 310 Akten geschreddert, mithin Tausende von Dokumenten.“ (Stefan Aust, Dirk Laabs, Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU, München 2014, S. 18 bis 19). Ein weiterer hochangesiedelter Vertreter des BfV, Sebastian Egerton, tätig im Referat Berichts- und Analysewesen, sagte im NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages aus, dass er gleichfalls in der LoS des BfV nach der Entdeckung des NSU tätig war. In seiner Befragung am 13. Mai 2013 sagte Sebastian Egerton aus, dass er in dem „halbem Jahr, von November 2011 bis Mitte 2012 […] an die Hundert Sprechzettel“ für die Amtsleitung des BfV – und damit an die Bundesregierung – geschrieben hatte. Und weiter stellte er fest: „[…] die Chronologie stammt in der Ursprungsfassung aus meiner Feder.“ (70. Sitzung am 13. Mai 2013, Protokoll des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode, S. 50). Gemeint ist damit die Chronologie des Bundesamtes über die Tätigkeit des BfV und der beteiligten Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) seit dem Abtauchen des Trios in den Untergrund. Diese Chronologie wurde zu einer Richtschnur für die öffentlichen Äußerungen der Bundesregierung zum NSU und zu ihrem praktischen Umgang mit der Affäre. In dieser Chronologie wurde festgeschrieben, dass weder das BfV noch ein LfV V-Leute in der unmittelbaren Nähe des Trios untergebracht hatten und dass auch niemand aus dem Trio selber V-Person des Verfassungsschutzes gewesen ist. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach Entdeckung der Taten des NSU wurde am 14. November 2011 im Bundesamt für Verfassungsschutz die lageorientierte Sonderorganisation zur Aufarbeitung der Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (LoS NSU) eingerichtet . Aufgabe der LoS NSU war es, den Themenkomplex „NSU“ umfassend aufzuklären . Aktenvernichtungen wurden weder von der LoS NSU selbst noch im Nachgang auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse der LoS NSU durchgeführt oder beauftragt. VM-Akten wurden nach dem 11. November 2011 im BfV nicht mehr vernichtet. Alle sonstigen Aktenvernichtungen in dieser Zeit fanden außerhalb der Aufarbeitung der Taten des NSU statt. Sie standen mit den mutmaßlichen Tätern bzw. Taten des NSU in keinem Zusammenhang. Bei der Prüfung und anschließenden Vernichtung dieser Vorgänge erfüllte das BfV verpflichtende datenschutzrechtliche Vorgaben. Diese sonstigen Aktenvernichtungen sind in die Ermittlungen des Sonderbeauftragten des Bundesinnenministers eingeflossen und in seinem Bericht (S. 6) wie folgt bewertet worden: „Die Vernichtungen erfolgten durch verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsbereiche Auswertung und Beschaffung sowie des G10-Bereiches als Ergebnis routinemäßig vorgenommener, gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen. Diese weiteren Aktenvernichtungen stehen in keinem Zusammenhang mit den Aktenvernichtungen vom 11. November 2011 […].“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2367 1. Wann genau wurde die LoS des BfV nach der Entdeckung des NSU eingerichtet , und wann genau wurde die LoS aufgelöst? Die LoS NSU wurde am 14. November 2011 eingerichtet und am 13. April 2012 beendet. 2. Was waren die genauen Aufträge und Aufgaben der LoS, und wie wurden diese Aufträge und Aufgaben schriftlich niedergelegt? 3. Wer genau hat die Entscheidung über die Einrichtung dieser besonderen LoS getroffenen? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz setzte die LoS mit Schreiben an den zuständigen Abteilungsleiter am 14. November 2011 ein. Hierbei wurde der Auftrag der LoS NSU wie folgt definiert: „Unter Berücksichtigung der nunmehr bekannt gewordenen Sachverhalte sind alle im BfV vorhandenen Erkenntnisse, die mit diesem Themenkomplex in Verbindung stehen könnten, einer erneuten Prüfung zu unterziehen.“ Hierzu zählten die fachliche Aufarbeitung des NSU und die Unterstützung der Ermittlungsarbeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) bzw. des Bundeskriminalamts (BKA) gleichermaßen. Die exakten Aufträge entstanden aus den jeweiligen tagesaktuellen Erkenntnisständen , die sich aus dem Zusammenwirken zwischen den Ermittlungsbehörden und dem BfV ergaben. 4. Welche Rolle hat das Bundesministerium des Innern (BMI) bei der Einrichtung dieser LoS eingenommen, und welche Personen aus dem BMI waren an der Planung und Umsetzung beteiligt? 5. Sollte das BMI nicht bei der Planung und Umsetzung der LoS beteiligt gewesen sein, wann wurde das BMI über die Einrichtung und die Aufgaben der LoS erstmals in Kenntnis gesetzt? 6. Welche Rolle hat das Bundeskanzleramt bei der Einrichtung dieser LoS eingenommen , und welche Personen aus dem Bundeskanzleramt waren an der Planung und Umsetzung beteiligt? 7. Sollte das Bundeskanzleramt nicht bei der Planung und Umsetzung der LoS beteiligt gewesen sein, wann wurde das Bundeskanzleramt über die Einrichtung und die Aufgaben der LoS erstmals in Kenntnis gesetzt? Die Fragen 4, 5, 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das LoS-Konzept des BfV gibt klare Regularien für die Einrichtung einer LoS vor, danach kann nur die Amtsleitung des BfV diese Sonderorganisation ausrufen . Eine Beteiligung des BMI oder des Bundeskanzleramtes fand hierbei nicht statt. Das BMI und das Bundeskanzleramt wurden über die Einrichtung einer LoS am 15. November 2011 in Kenntnis gesetzt (siehe auch Antwort zu Frage 16). Drucksache 18/2367 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie viele Personen haben an der Arbeit dieser LoS teilgenommen (bitte genau nach Monaten und Referaten auflisten)? In der LoS NSU waren bis zu 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Aufgrund der sich des Öfteren verändernden Lage, die insbesondere umfangreiche und teilweise händische Aktenrecherchen erforderte, änderte sich die Größe der LoS mehrfach. Besonders aufwändige Arbeiten wurden darüber hinaus auch durch die Regelorganisation mit bewältigt. Auch wenn keine genauen Aussagen darüber möglich sind, in welchem Umfang Angehörige der Regelorganisation an der Arbeit der LoS NSU beteiligt waren, kann jedoch pauschal beziffert werden, dass die LoS zu Beginn aus 98 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestand und bereits im zweiten Monat auf die Maximalstärke von 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angewachsen war. Im April 2012 waren noch 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der LoS NSU tätig. 9. Wie war die Arbeit der LoS strukturiert? Gab es eine Art leitendes Gremium, und wenn ja, aus wie vielen Personen bestand es, und wie wurde die Arbeit dieses Gremiums dokumentiert und protokolliert? 10. Gab es unterschiedliche Arbeitsgruppen in dieser LoS, und wenn ja, a) wie viele Arbeitsgruppen gab es, b) wie viele Mitarbeiter hatten diese einzelnen Arbeitsgruppen, c) welche genauen Aufgaben hatten diese einzelnen Arbeitsgruppen, d) wie wurde die Arbeit dieser einzelnen Arbeitsgruppen protokolliert und dokumentiert? 11. Wie hat das leitende Gremium diese Arbeit der LoS als Ganzes koordiniert , abgestimmt und kontrolliert? Die Fragen 9, 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufbau und Organisation der LoS NSU richteten sich nach dem Konzept zur Bewältigung von Besonderen Lagen im Rahmen einer „Lageorientierten Sonderorganisation “ (LoS). Nach diesen Vorgaben wurde ein Führungsstab mit einem Leiter LoS eingerichtet . Dieser Führungsstab traf sich arbeitstäglich, um die Sachstände der jeweiligen Aufgabenerledigungen, die Termine und die fortlaufende Arbeiten zu kontrollieren sowie sich einen Überblick über anstehende Aufgaben und deren Erledigung zu verschaffen. Die Ergebnisse dieser arbeitstäglichen Besprechungen wurden protokolliert. Die Mitarbeiter wurden verschiedenen Arbeitsbereichen zugewiesen, um die unterschiedlichen und komplexen Aufgaben strukturiert abarbeiten zu können. Darunter waren unter anderem die Aufgaben „Aktenrecherche“ und „aktuelle Fragestellungen“. Der Abschnitt „Einsatzsteuerung“ dokumentierte die eingehenden Meldungen, daraus resultierende Aufträge und protokollierte die Erledigung . Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, entstanden die jeweils in den einzelnen Abschnitten unter anderem zu bearbeitenden Aufgaben aus den tagesaktuellen Erkenntnisständen, so dass das zur Verfügung stehende Personal flexibel eingesetzt wurde. Die Fragen 9 und 10 betreffen darüber hinaus das allgemeingültige LoS-Konzept des BfV und damit Details zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2367 Nachrichtendienstes. Der Schutz dieser Informationen stellt für die Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar, so dass nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten eine Beantwortung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht erfolgen kann. Aufgrund des angeführten berechtigten Geheimhaltungsinteresses ist das LoS-Organigramm als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und insoweit als nicht zur Veröffentlichung bestimmtes Schreiben beigefügt .* 12. Wie viele Personen aus der LoS waren nach Kenntnis der Bundesregierung am Schreddern von Akten und Löschen von Daten zum NSU und deren Umfeld beteiligt? 13. Wie passt es nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, dass Mitarbeiter der LoS Akten zum Komplex NSU und dessen Umfeld vernichtet haben, während andere Mitarbeiter aus dieser LoS die Berichte zum NSU und dessen Umfeld schreiben mussten, die geschredderten Akten folglich in die Berichterstattung nicht mehr einbeziehen konnten? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte L. L. hat die Aktenvernichtung nicht als Angehöriger der LoS, sondern als Referatsleiter in der Linienarbeit der Abteilung 2 und vor der Einrichtung der LoS veranlasst. Durch die LoS NSU oder im Auftrag der LoS NSU sind keine Akten vernichtet worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 14. Wie viele Vermerke, Sprechzettel und andere Dokumente wurden aus der Arbeit der LoS für die Amtsleitung entwickelt? 15. Welche inhaltlichen Ergebnisse konnte die LoS der Amtsleitung aus ihrer monatelangen Arbeit zum Komplex NSU liefern? Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Amtsleitung wurde durch die LoS NSU fortwährend und vollumfänglich über die inhaltlichen Ergebnisse ihrer Auswertung unterrichtet. Es handelte sich unter anderem um den Kenntnisstand des BfV über die bislang ausgewerteten relevanten Personen (NSU-Trio und Umfeld), ihre Kennverhältnisse sowie die von den Sicherheitsbehörden insoweit getroffenen operativen Maßnahmen. Hierzu wurde eine Vielzahl an Dokumenten – Lagefortschreibungen, Sprechzettel für Gremien, Vermerke über den Erkenntnisaustausch mit den Sicherheitsund Ermittlungsbehörden, Führungsinformationen für die Amtsleitung des BfV etc. – erstellt und der Amtsleitung vorgelegt. Hierunter fallen unter anderem etwa 50 Sprechzettel zur Unterrichtung der verschiedenen Gremien. Eine genauere quantitative Bezifferung würde eine sehr arbeitsaufwändige Aktenrecherche erfordern, da hierzu ein erheblicher Aktenbestand, bestehend aus einer vierstelligen Anzahl von Aktenstücken, durchsucht werden müsste. Aus * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/2367 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einem solchen Ergebnis ließe sich dabei keine seriöse qualitative Schlussfolgerung ableiten, da es sich in Teilen um bloße Aktualisierungen bestehender Dokumente handelte. 16. Wurde das Parlamentarische Kontrollgremium über die Einsetzung und Arbeit der LoS unterrichtet, und wenn nein, warum nicht? Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) wurde in einer Sondersitzung am 15. November 2011 über die Einsetzung der LoS unterrichtet. 17. Welche Dokumente, die aus der Arbeit der LoS entstanden sind, wurden dem Parlamentarischen Kontrollgremium übermittelt? Die Bundesregierung hat dem PKGr alle Informationen und Dokumente, die aus der Arbeit der LoS entstanden sind, übermittelt, so weit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Gremiums erforderlich war. Dazu zählte insbesondere die „Chronologie der Erkenntnisse und operativen Maßnahmen nach Abtauchen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) (1998 bis 2001). 18. Warum wurde der 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages über die Einsetzung und Arbeit der LoS nicht unterrichtet ? Vor dem Hintergrund, dass die LoS NSU bereits im November 2011, also vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses (UA) aufgerufen wurde und zu dieser Zeit bereits tätig war, erfolgte keine gesonderte Information. Im Zuge der Zulieferung zu den Beweisbeschlüssen hat der UA naturgemäß Kenntnis von der Arbeit der LoS NSU erhalten. 19. Welche Dokumente, die aus der Arbeit der LoS entstanden sind, wurden dem 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung nicht übermittelt? In Erfüllung des Beweisbeschlusses BfV-2 wurden dem UA die vom Bundesamt für Verfassungsschutz erstellte und dem Parlamentarischen Kontrollgremium in einer Ausfertigung übermittelte „Chronologie der Erkenntnisse und operativen Maßnahmen nach Abtauchen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) (1998 bis 2001)“ in unterschiedlichen Fassungen übermittelt. Im Rahmen des Beweisbeschlusses BfV-7 wurden ● 15 nach dem 4. November 2011 erstellte Erkenntniszusammenstellungen zu den Haupttätern und weiteren Beschuldigten, ● ein Auswertungsvermerk zu den Sachakten „Rohrbombenfunde in Jena“ aus dem Zeitraum von 1997 bis 2003 und ● ein Auswertevermerk zur rechtsextremistischen Vereinigung „Thüringer Heimatschutz (THS)“ übermittelt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2367 20. Wurde die normale Arbeit des BfV von November 2011 bis Sommer 2012 durch die Arbeit der LoS beeinträchtigt, und wenn ja, in welchen Referaten , und in welchem Umfang ist das geschehen? In diesem Zeitraum wurden in der LoS NSU insgesamt bis zu 104 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus den Abteilungen und Arbeitseinheiten des BfV ad hoc in der LoS eingesetzt oder befristet in diese umgesetzt. Dass die kurzfristige Bereitstellung von Personal für prioritäre Aufgaben Einschränkungen in den abgebenden Arbeitsbereichen mit sich bringt, ist selbstverständlich . Bei der Auswahl des in einer LoS zusammenzuziehenden Personals wird allerdings – neben der primären Frage der fachlichen Eignung – auch darauf geachtet, dass durch eine vernünftige Lastenverteilung die übrigen Arbeitsbereiche des BfV grundsätzlich arbeitsfähig bleiben. 21. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Arbeit der LoS im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Verbrechen des NSU und seines Umfelds? Die LoS NSU hat mit hohem Einsatz unmittelbar nach Bekanntwerden der Taten des NSU die beim BfV vorhandenen Erkenntnisse zusammengetragen und aufbereitet . Damit hat sie einen Beitrag zur umfassenden Abklärung des NSUKomplexes geleistet. Diese dauert bis heute an. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333