Deutscher Bundestag Drucksache 18/2378 18. Wahlperiode 20.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2275 – Planungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Europa dominieren zwei unterschiedliche Modelle zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen: durch nachwirkende steuerliche Absetzbarkeit (so z. B. neben Deutschland in Großbritannien) oder mittels Gutscheinsystem (z. B. Belgien, Frankreich oder Österreich). Eine staatliche Förderung soll haushaltsnahe Dienstleistungen für Familien attraktiv und besser nutzbar machen sowie den Bereich der Schwarzarbeit in Privathaushalten eindämmen. Während ein Gutscheinsystem in der Regel allen Familien zugutekommt, profitieren von der steuerlichen Absetzbarkeit vor allem Familien mit hohem Einkommen – so auch in Deutschland. Ebenso existieren in Deutschland sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen für Beschäftigte in Privathaushalten, so dass bereits jetzt von einer doppelten Subventionierung gesprochen werden kann. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, den haushaltsnahen Dienstleistungsbereich zu fördern: „Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützender Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen leicht zu finden und in Anspruch zu nehmen sind.“ Konkrete Planungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages sind derzeit nicht bekannt. Allerdings kündigte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Manuela Schwesig, in ihrer Vorhabenplanung für das vierte Quartal 2014 die „Erstellung eines Curriculums zur Qualifizierung in haushaltsnahen Dienstleistungen“ an. Der Erstellung einer Dienstleistungsplattform wurde somit seitens der Bundesfamilienministerin eine Qualifizierungsphase vorgeschoben . Die Bundesregierung kann bezüglich der haushaltsnahen Dienstleistungen auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen. So wurden seit dem Jahr 2005 18 PuDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. blikationen und Studien zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen durch das BMFSFJ veröffentlicht (www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/ publikationsliste.html?). Noch in der letzten Wahlperiode wurde an der JustusLiebig -Universität in Gießen unter der Leitung von Professorin Dr. Uta Meier- Drucksache 18/2378 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gräwe mit der Unterstützung des BMFSFJ ein Kompetenzzentrum mit dem Titel „Professionalisierung und Qualitätssicherung haushaltsnaher Dienstleistungen “ (PQHD) eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt durch das BMFSFJ in Höhe von 200 000 Euro. Potenzielle Arbeitskräfte für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sind nach Ansicht von Thomas Fischer (Leiter des Referates Chancengleichheit im BMFSFJ – hier am 17. September 2013 auf der Tagung „Cooking, Caring , Cleaning – Zukunftsperspektiven haushaltsnahe Dienstleistungen in Deutschland“ des Kompetenzzentrums PQHD in Gießen) in der sogenannten Stillen Reserve zu finden. Diese bestehe zu großen Teilen aus nichterwerbstätigen Frauen (35 Prozent ohne abgeschlossene Berufsausbildung) und geringqualifizierten Personen. Durch ihr Engagement im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen möchte die Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Familie und Pflege sorgen und den beruflichen Wiedereinstieg für vor allem Frauen erleichtern. Gleichzeitige droht die Entstehung eines neuen Niedriglohnsektors mit Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen . Laut Medienberichten wird die Umsetzung der Dienstleistungsplattform von der Bundesfamilienministerin gerade in Frage gestellt, der Koalitionspartner CDU/CSU besteht aber auf die Umsetzung der Plattform (DER TAGESPIEGEL vom 27. Juli 2014 www.tagesspiegel.de/wirtschaft/plaene-fuer-portal-gestopptfamilienministerium -will-doch-keine-putzkraefte-vermitteln/10256770.html). Vor diesem Hintergrund werfen sich zahlreiche Fragen bezüglich des vorgesehenen Ausbaus der haushaltsnahen Dienstleistungen auf. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Haushaltsnahe Dienstleistungen, ihre Entwicklung, ihre Beschäftigungspotenziale und Arbeitsbedingungen sowie ihre Nutzung durch Familien und ältere Menschen beschäftigen die Bundesregierung seit einigen Jahren. In dieser Zeit hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Angebot und Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen verbessert. CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode grundsätzlich festgehalten: „Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Anderseits müssen Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren , damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt.“ (S. 48). Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/240) sprach sich dafür aus, die derzeit im Arbeitsmarkt „Privathaushalt“ anzutreffenden irregulären (teilweise illegalen) Beschäftigungsverhältnisse durch gezielte Initiativen und veränderte Anreize in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln (S. 195/196). Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass die verbreitete gering bezahlte Schwarzarbeit in diesem Bereich und die sich hierin manifestierende geringe Wertschätzung der Tätigkeiten im Haushalt überwunden werden. Ziel muss es sein, die haushaltsnahen Dienstleistungen weiter aufzuwerten. Der demografische Wandel führt auch hier zu einer verstärkten Nachfrage nach Fachkräften. Die Bundesregierung stärkt zudem die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Haushaltsnahe Dienstleistungen können dafür einen wesentlichen Beitrag leisten und Eltern mit kleinen Kindern wirksam darin unterstützen, ihre Idealvorstellung umzusetzen, nach der sich beide Partner gleichermaßen Beruf und Familie und Haushalt widmen sollten. Bei der Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs nach einer Familienzeit spielen die partnerschaftliche Beteili- gung und die Nutzung familienunterstützender Dienstleistungen eine wichtige Rolle. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2378 Ziel der Bundesregierung ist es, den Zugang zu legalen haushaltsnahen Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen zu verbessern, Nutzerinnen und Nutzern Information, Service und Beratung zu bieten und die Etablierung von Qualitätsstandards in der Branche zu unterstützen. 1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen? Eine einheitliche Definition des Begriffs „haushaltsnahe Dienstleistungen“ existiert nicht. Die Abgrenzung der hierzu gerechneten Dienstleistungen ist mitunter abhängig vom thematischen (familienunterstützende Dienstleistungen, Eldercare , hauswirtschaftliche Dienste) oder rechtlichen Kontext (Steuerrecht, Sozialrecht ). In der wissenschaftlichen Betrachtung hat sich jedoch eine Definition etabliert, bei der unter dem Begriff „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ alle Tätigkeiten verstanden werden, die ● gewöhnlich von den Haushaltsmitgliedern ohne vertiefte Spezialkenntnisse erbracht werden können, ● Entlastung im familiären Alltag des Privathaushaltes schaffen und ● von Außenstehenden gegen Entgelt im und für den privaten Haushalt er- bracht werden. Nicht eingeschlossen sind demnach pädagogische und medizinische (Pflege-) Leistungen sowie spezialisierte Handwerkerleistungen (vgl. BMFSFJ 2011: „Machbarkeitsstudie: Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wiedereinsteigerinnen “, S. 3; Rambøll Management Consulting im Auftrag des BMFSF). 2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf nach haushaltsnahen Dienstleistungen ein (bitte aufschlüsseln nach Haushaltsgrößen und Haushaltseinkommen )? 12. Welche Einkommensgruppe wird nach Ansicht der Bundesregierung in welchem Umfang auf welche Dienstleistungen zurückgreifen? Die Fragen 2 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Branche der haushaltsnahen Dienstleistungen findet sich aufgrund der fehlenden Wirtschaftszweigklassifikation bisher nicht in den amtlichen Statistiken als einheitlicher Wirtschaftszweig wieder. Deshalb können keine Angaben auf Grundlage regelmäßig stattfindender statistischer Erhebungen gemacht werden. Auf Grundlage des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Jahr 2010 an die Prognos AG vergebenen Gutachtens zur „Dynamisierung des Marktes haushaltsnaher Dienstleistungen“ wird davon ausgegangen, das rund 12 Prozent aller Haushalte (rund 4,9 Millionen) im Jahr 2010 haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Weitere 11 Prozent haben in der Vergangenheit schon einmal eine bezahlte Hilfe in Anspruch genommen. Darüber hinaus kommt für 16 Prozent der Haushalte, die bisher noch keine Haushaltshilfe in Anspruch genommen haben, die Nutzung einer haushaltsnahen Dienstleistung in Frage. Erwartungsgemäß werden haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von Haushalten mit hohen Einkommen (monatliche Haushaltsnettoeinkommen höher 2 000 Euro) genutzt, während Paare mit Kindern und Alleinerziehende hingegen Drucksache 18/2378 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode haushaltsnahe Dienstleistungen nur unterproportional in Anspruch nehmen (vgl. Rambøll Management Consulting im Auftrag des BMFSFJ, 2011, S. 3). Dafür ist der wöchentliche Bedarf nach haushaltsnahen Dienstleistungen dem Prognos-Gutachten zufolge abhängig davon, ob Kinder oder pflegebedürftige Personen im Haushalt leben. Mit 7,6 bzw. 6,3 Stunden pro Woche fragen solche Haushalte im größten Umfang haushaltsnahe Unterstützungsangebote nach. Von jüngeren Paaren ohne Kinder geht hingegen der geringste Bedarf nach haushaltsnahen Dienstleistungsangeboten aus. Zum Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen in Abhängigkeit von konkreten Haushaltsgrößen und Haushaltseinkommen liegen der Bundesregierung keine exakteren Angaben vor. Abbildung 1 stellt das Marktpotenzial und die Nutzungsintensität für haushaltsnahe Dienstleistungen nach sozio-ökonomischen Merkmalen auf Basis des Prognos-Gutachtens dar. Dabei ist interessant, dass die höchste Zahlungsbereitschaft (Dienstleistungspreis ) Singles zwischen 40 und 59 Jahren sowie berufstätige Frauen mit Kindern und Familien mit Kindern unter sechs Jahren haben. Abbildung 1: Nutzungsintensität und Zahlungsbereitschaft für haushaltsnahe Dienstleistungen nach aus- gewählten sozioökonomischen Merkmalen 1.904 601 4.679 9.047 7.300 8.193 4.021 5.821 4.749 1.305 2.436 11.436 11.669 9.322 5.925 6,3 5,1 6,1 3,8 4,3 3,9 3,4 5,5 7,6 1,8 3,5 4,9 3,9 3,9 3,2 8,9 9,9 12,3 8,2 8,0 8,8 12,0 9,8 11,8 9,9 9,5 9,4 11,6 11,6 8,4 -10 -5 0 5 10 15 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Haushalte mit Personen mit SGB XI-Leistungen ...Vollzeit berufstätig mit Kindern unter 14 Jahren Berufstätige Frauen (20-59 Jahre): mit Kindern unter 14 Jahren im Haushalt ...ältere Paare (über 60 Jahre) ...ältere Singles (über 60 Jahre) ...40- bis 59-jährige Paarhaushalte ohne Kinder unter 14 Jahren ...40- bis 59-jährige Singles …Familien mit Kindern von 6 bis 13 Jahren ...Familien mit Kindern unter 6 Jahren ...Jüngere Paare (unter 40 Jahre) ohne Kinder Lebensphase: Jüngere Singles (unter 40 Jahren) ...3.500 Euro und mehr … 2000 bis 3499 Euro … 1250 bis 1999 Euro Haushaltseinkommen: unter 1250 Euro Stunden/Woche und Euro Stunden/Woche in 1.000 Marktpotential (Std./Woche, untere Skala) Nutzungsumfang pro HH (Std./Woche, obere Skala) Zahlungsbereitschaft (Euro, obere Skala) Quelle: Prognos (2010). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2378 Am häufigsten werden Dienstleistungen wie Reinigung (11 Prozent häufig, 16 Prozent zumindest selten) oder Fensterputzen (5 Prozent häufig, 15 Prozent zumindest selten) genutzt. 3. Wann wird die Dienstleistungsplattform ihren Betrieb aufnehmen? 4. Wie soll die von der Bundesregierung angekündigte Dienstleistungsplattform aufgebaut sein? 5. Welche Dienstleistungen sollen auf der Plattform konkret gebündelt werden ? 6. Was wird die Dienstleistungsplattform ihren Nutzerinnen und Nutzer konkret bieten? 7. Wer kann Dienstleistungsangebote in die Plattform einstellen? 8. Wird die Dienstleistungsplattform Funktionen der Arbeitsvermittlung übernehmen? 9. In wie weit unterscheidet sich die Dienstleistungsplattform von bestehenden regionalen bzw. überregionalen Angeboten, wie z. B. Kleinanzeigen in lokalen Zeitungen oder bestehenden Internetforen? 10. Tritt die Dienstleistungsplattform in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern , wie z. B. „Helpling“ der Risikokapitalgesellschaft Rocket Internet AG? 11. Werden durch die Dienstleistungsplattform nach Ansicht der Bundesregierung Arbeitsplätze geschaffen, und wenn ja, wie viele, in welchen Beschäftigungsverhältnissen, und in welchem Entlohnungssektor? Die Fragen 3 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Dienstleistungsplattform wird derzeit konzipiert. Sie hat das Ziel, den Überblick über den Dienstleistungsmarkt und den Zugang zu legalen haushaltsnahen Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen zu erleichtern, Nutzerinnen und Nutzern Information, Service und Beratung zu bieten und die Etablierung von Qualitätsstandards in der Branche zu unterstützen, nicht jedoch, als Vermittler von Angeboten aktiv zu sein. Sie soll Nutzerinnen und Nutzern Orientierung über die verschiedenen Möglichkeiten geben, haushaltsnahe Dienstleistungen legal in Anspruch zu nehmen und den legalen Markt dadurch stärken. 13. Wie soll nach Meinung der Bundesregierung die Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf befördern? In Deutschland sind es immer noch die Frauen, insbesondere Mütter, die den Großteil der unbezahlten Hausarbeit selbst tragen und im OECD-Vergleich (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ) nur ein geringes bezahltes Arbeitszeitvolumen haben. Das Angebot von haushaltsnahen Dienstleistungen kann zu einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Drucksache 18/2378 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wer soll mit dem Aufbau der Dienstleistungsplattform betraut werden, und mit welchen Kosten (Aufbau und laufender Betrieb) rechnet die Bundesregierung ? Die Dienstleistungsplattform wird derzeit konzipiert. Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 11 wird verwiesen. 15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass gewerbliche Anbieter, die sich auf der Dienstleistungsplattform anmelden, die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen einhalten? Die Dienstleistungsplattform wird derzeit konzipiert. Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 11 wird verwiesen. 16. Welche Aufgaben hat das an der Justus-Liebig-Universität gegründete Kompetenzzentrum PQHD? 17. Welche Zielsetzung für seine Arbeit hat das Kompetenzzentrum PQHD formuliert? Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ziel des Kompetenzzentrums PQHD ist es, Aktivitäten zum Themenkomplex „Professionalisierung und Qualitätssicherung haushaltsnaher Dienstleistungen“ zu koordinieren bzw. im Sinne eines interdisziplinären Wissenschaftsmanagements zu organisieren sowie die Prozesse wissenschaftlich zu begleiten. Seine Aufgaben umfassen: ● Auftragsvergabe von Expertisen zur Beleuchtung unterschiedlicher Perspek- tiven, etwa gleichstellungspolitische, berufspädagogische oder arbeitsmarktpolitische Aspekte haushaltsnaher Dienstleistungen; ● Bestandsaufnahme von Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern im Bereich der haushalts - und personenbezogenen Dienstleistungen und ihre Bewertung sowie ● Entwicklung von Qualifizierungsmodellen für Dienstleistungen im Privathaushalt , mit denen ein berufspraktisches Profil vermittelt sowie berufliche Perspektiven geschaffen werden können; ● Initiierung von Fachdialogen „Hauswirtschaft und Privathaushalt“ und „Dienstleistung und Arbeitsmarkt“ unter anderem mit der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) und weiteren Berufs- und Interessenverbänden; ● Durchführung von Fachveranstaltungen und Multiplikatorenseminaren sowie deren Dokumentation und die Veröffentlichung relevanter Erkenntnisse. Ein eigener Schwerpunkt wird in der Arbeit des Kompetenzzentrums PQHD auch auf die Arbeitssituation in den Privathaushalten gelegt – etwa vor dem Hintergrund des ILO-Übereinkommens 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, dem Phänomen der Care-Migration und der anhaltend hohen Schwarzarbeit in Privathaushalten. Hierbei besteht eine Kooperation mit der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2378 18. Aus welchem Haushaltstitel des BMFSFJ wurde im Jahr 2013 das Kompetenzzentrum PQHD mit 200 000 Euro finanziert? Warum wurden die Mittel aus dem Haushaltstitel dafür aufgewendet? Wie soll das Kompetenzzentrum langfristig finanziert werden, und wie viele Mittel werden für das Kompetenzzentrum im Haushalt 2014 und 2015 bereitgestellt? Das Kompetenzzentrum PQHD erhält eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 184 340 Euro aus dem Kapitel 17 02 Titel 68 421 für den Zeitraum Mai 2013 bis Mai 2015. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 rund 83 000 Euro bzw. 35 000 Euro. Über eine Verlängerung der Arbeit des Kompetenzzentrums über Mitte 2015 hinaus ist noch nicht entschieden worden. Die Arbeit des Kompetenzzentrums PQHD steht im Zusammenhang damit, dass sich der Erste Gleichstellungsbericht dafür aussprach, „dass die derzeit im Arbeitsmarkt ,Privathaushalt‘ anzutreffenden irregulären (teilweise illegalen) Beschäftigungsverhältnisse durch gezielte Initiativen und veränderte Anreize in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt und z. B. in Dienstleistungsagenturen gebündelt werden.“ (Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 195/196). Darüber hinaus dient es der Umsetzung eines Vorhabens aus der Demografiestrategie der Bundesregierung, die Fortbildung und Qualifikation von Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen familienorientiert zu verbessern, um Professionalität und Qualität der Dienstleistung zu sichern. Damit bestand ein erhebliches Bundesinteresse an einer Förderung des Kompetenzzentrums PQHD. 19. Welche Ergebnisse hatte die Tagung des Kompetenzzentrums PQHD am 17. September 2013 unter dem Namen „Cooking, Caring, Cleaning“, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse? Die Tagung des Kompetenzzentrums PQHD am 17. September 2013 markierte den Auftakt seiner Arbeit. In diesem Sinne diente die Tagung in erster Linie dem Austausch und dem Fachdialog zwischen über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Dienstleistungsunternehmen, hauswirtschaftlichen Berufsverbänden , Arbeitsagenturen und Jobcentern, Frauenverbänden, Bildungsträgern, Hochschulen und Forschungsinstituten. Näheres ist der Tagungsdokumentation unter http://fss.plone.uni-giessen.de/fss/ fbz/fb09/institute/wdh/wpf/Infos/Downloads/Kick-Off-Doku/file/ Tagungsdokumentation_KickOff2013_PQHD_.pdf zu entnehmen. Die Bundesregierung begrüßt das Zustandekommen des multidisziplinären Fachdialogs. Damit wird der Gedanke der Professionalisierung und Qualitätssicherung in haushaltsnahen Dienstleistungen noch stärker in der Arbeit der am Fachdialog beteiligten Institutionen verankert und das Ansehen des Tätigkeitsfeldes im Privathaushalt gesteigert. 20. Welche Studien, Publikationen und Forschungsvorhaben wurden bisher durch die Bundesregierung zum Thema „haushaltsnahe Dienstleistungen“ seit dem Jahr 2005 in Auftrag gegeben, wer hat diese durchgeführt, mit welchen Kosten waren diese verbunden, und aus welchem Haushaltstitel wurden diese Studien bezahlt (bitte einzeln nach Jahren und Studien aufschlüsseln )? Drucksache 18/2378 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Welche Ergebnisse haben die Studien geliefert, und wie beurteilt die Bundesregierung diese (bitte jede Studie einzeln aufführen und beurteilen)? Die Fragen 20 und 21 werden wegen des Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet . Eine komplette Auflistung aller Studien, Publikationen und Forschungsvorhaben sowie deren Auftragnehmer, Kosten, Jahr und Haushaltstitel, sowie deren Ergebnisse und Beurteilung durch die Bundesregierung ist in der gewünschten Form leider nicht möglich. Hinzu kommen Abgrenzungsschwierigkeiten, welche Studien, Publikationen und Forschungsvorhaben konkret zum Thema „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Auftrag gegeben wurden: Zum einen wurden unterschiedliche Begriffe (familienunterstützende /haushaltsnahe/personenbezogene Dienstleistungen) verwendet , zum anderen enthalten auch Studien oder Publikationen, die nicht explizit „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zum Thema hatten, möglicherweise interessante Informationen zu diesem Thema, indem sie dies als Teilaspekt eines anderen Themas behandeln. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Bundes (Ressortforschung) dienen der Vorbereitung, Unterstützung und Umsetzung politischer Entscheidungen und bilden eine Brücke zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Ressortforschung zielt auf die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse ab, die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums haben oder die Voraussetzung zur Erfüllung der eigenen Fachaufgaben sind. Diese Erkenntnisse dienen regelmäßig als Grundlage für administrative oder politische Entscheidungen des Ressorts. Im Folgenden wird eine Auswahl der wichtigsten Studien und Forschungsvorhaben tabellarisch dargestellt. Nach der Einführung des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten) sowie des § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG – Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen) durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt haben die Ressorts der Bundesregierung eine Reihe von Studien und Forschungsvorhaben zum Sektor der haushaltsnahen Dienstleistungen finanziert. Im Vordergrund stand dabei zunächst die Frage, wie vorhandene wachsende Bedarfe in aktive Nachfrage nach legalen Dienstleistungen umgewandelt werden können und wie damit die in diesem Bereich vermuteten Beschäftigungspotenziale ausgeschöpft werden können. Tabelle 1a Auftragnehmer Titel Jahr Ressort Kosten in Euro[Haushaltstitel] IZA Bonn/ExAkt Berlin Familienunterstützende Dienstleistungen – Internationale Benchmarkingstudie 2007 BMFSFJ 14 766,00 [17 02 684 52] Kurzbeschreibung: Das Gutachten beschreibt die politischen Ansätze in ausgewählten europäischen Ländern zur Erschließung der Beschäftigungspotenziale im Bereich der familienunterstützenden Dienstleistungen. Dabei wird herausgearbeitet, dass es auf konkurrenzfähige Preise im Vergleich zur Schattenwirtschaft ankommt. Die Autoren sprechen sich für die Bündelung von Tätigkeiten in Dienstleistungsagenturen sowie für die Qualitätssicherung im Wege der Zertifizierung aus. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2378 Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistung (Familienleistungsgesetz ) von 2008 die Regelungen der steuerlichen Förderung nach § 35a EStG vereinfacht und ausgeweitet (Vereinheitlichung und Erhöhung des Höchstbetrages, Anwendung auf Pflege- und Betreuungsdienstleistungen). Der Gesetzentwurf enthielt in der Begründung auch den Auftrag zu prüfen, wie mit einer besonderen Förderung der Arbeitsaufnahme, Qualifizierung und Existenzgründung im Bereich hauswirtschaftlicher und personenbezogener Dienstleistungen die Beschäftigung gesteigert werden kann. Zum anderen sei zu untersuchen , ob mit einer besonderen Förderung von Gründung, Ausbau, Vernetzung und Entwicklung von privaten Dienstleistungsagenturen oder Vermittlungsdiensten die Markttransparenz gefördert und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Privathaushalten gebündelt werden kann mit dem Ziel der Etablierung einer örtlichen Angebotsinfrastruktur. In den folgenden Jahren widmete sich eine Reihe von Studien und Forschungsvorhaben der Umsetzung dieser Aufgaben. Tabelle 1b Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln Evaluierung von Steuervergünstigungen für private Haushalte 2007 (Auftragsvergabe ) BMF Auftragsvolumen ist grundsätzlich vertraulich [08 12 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches] Primäre Empfehlung der Gutachter ist, die begünstigten Leistungen zu überprüfen und hierfür die damalige lückenhafte empirische Datenlage zu verbessern. Institut der Wirtschaft Köln Familienunterstützende Dienstleistungen – Marktstrukturen, Potenziale und Politikoptionen 2008 BMFSFJ 58 696,75 [17 02 684 52] Familienunterstützende Dienstleistungen können, so das Gutachten, dazu beitragen, den Zeitstress in Familien zu mindern und die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Hausarbeit in der „Rushhour“ des Lebens zu verbessern . Nach einer allgemeinen Bestandsaufnahme nimmt das Gutachten eine Abschätzung der Marktpotenziale familienunterstützender Dienstleistungen anhand vergleichbarer Länder vor. An erster Stelle der vorgeschlagenen Reformmaßnahmen steht eine Verringerung des Steuer- und Abgabenkeils mittels einer kritischen Überprüfung des staatlichen Aufgabenkatalogs. Auftragnehmer Titel Jahr Ressort Kosten in Euro [Haushaltstitel] InterVal GmbH Entwicklung familienunterstützender Dienstleistungen in Frankreich und Deutschland 2009 BMFSFJ 14 994,00 [17 02 684 54] Das Gutachten vergleicht die politischen Ansätze in Deutschland und Frankreich in Bezug auf die Marktentwicklung bei haushaltsnahen, familienunterstützenden Dienstleistungen. Für Frankreich werden die Faktoren und Rahmenbedingungen herausgearbeitet, die die Wirksamkeit des französischen Modells fördern. Daraus leitet sich ein Vier-Säulen-Modell ab, das auf der Schaffung von Markttransparenz, der Sicherung von Qualität, der Förderung der Nachfrage sowie der Entwicklung der Angebote beruht. Auftragnehmer Titel Jahr Ressort Kosten in Euro[Haushaltstitel] Drucksache 18/2378 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Prognos AG Dynamisierung des Marktes haushaltsnaher Dienstleistungen 2010 BMWi Auftragsvolumen ist grundsätzlich vertraulich* [09 10-544 02 „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“] Das Gutachten analysiert die derzeitigen Marktstrukturen, vorhandene Unternehmenskonzepte sowie das Nutzungsverhalten in Bezug auf Inanspruchnahme, Bedarf, Potenzial und Preiselastizität von haushaltsnahen Dienstleistungen. Es untersucht weiter verschiedene Fördermodelle, auch im Vergleich mit den europäischen Nachbarländern. Empfohlen wurde, die qualitätsbewusste aber preissensiblere (Mittelpreissegment) Nachfrage durch gezielte steuerliche Anreize zu fördern, den Arbeitskräfteengpass durch Entwicklung eines eigenen Berufsbildes zu verringern sowie die Anreize zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit zu verstärken. Rechtliche Hemmnisse bei der Gründung sind ursächlich auf die fehlende Zuordnung zu einer Wirtschaftszweigsystematik zurückzuführen. Flankierend dazu wurden weitere Maßnahmen wie eine Imagekampagne vorgeschlagen. Rambøll Management Consulting Machbarkeitsstudie „Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wiedereinsteigerinnen “ 2011 BMFSFJ 71 633,84 Ausgehend von dem o. g. Vier-Säulen-Modell zeigt die Machbarkeitsstudie, wie auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Bestimmungen bestehende Infrastrukturen genutzt werden können, um auf lokaler Ebene die Entwicklung haushaltsnaher Dienstleistungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen. Exemplarisch wird für berufliche Wiedereinsteigerinnen gezeigt, welche positiven fiskalischen Effekte in Bezug auf diese Zielgruppe erzielt werden können. Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung , GIB Berlin Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen in Deutschland – Angebotsbedingungen , Strukturen, Perspektiven 2012 BMFSFJ 70 495,60 [17 02 684 21] Die GIB Berlin führte eine nicht-repräsentative Befragung von Unternehmen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen durch (Unternehmensentwicklung, Umsätze, Mitarbeiter nach Beschäftigungsform und Qualifikation etc.). Zentral ergibt sich die Erkenntnis, dass die Bedingungen für die Rekrutierung von Arbeitskräften in diesem Bereich verbessert werden sollten (Qualifizierung, Verbesserung des Ansehens der Tätigkeiten, Anreizstrukturen). Das Setzen von Qualitätsstandards, mehr Markttransparenz und Vernetzung sind weitere Empfehlungen. IWAK-Zentrum der Goethe -Universität Frankfurt am Main Beschreibung von Auswirkungen von Minijobs in Privathaushalten auf Beschäftigungsaufnahme und Entwicklung von Erwerbsverläufen 2012 BMAS Auftragsvolumen ist grundsätzlich vertraulich [11 01 544 01 Forschung, Untersuchung und Ähnliches ] * Für die Offenlegung der Vertragskonditionen gegenüber Dritten, muss das Einverständnis des Auftragnehmers eingeholt werden. Diese Angaben fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Auftragnehmer Titel Jahr Ressort Kosten in Euro [Haushaltstitel] Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2378 Deutlich ist, dass jetzt stärker die Frage einer förderlichen Infrastruktur auf lokaler Ebene zur Verbesserung der Markttransparenz sowie die Sicherung von Qualität durch Standards und Qualifizierung in den Vordergrund rücken. Im Rahmen der Konzeptionierung des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II wurden u. a. Empfehlungen aus der Wissenschaft aufgenommen und das Thema „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ als ein Handlungsschwerpunkt ausgewählt. Darüber hinaus werden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ seit dem Jahr 2012 Ansätze zu Empfehlungen der „Machbarkeitsstudie “ implementiert, indem Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger u. a. für die Nutzung haushaltsnaher Dienstleistungen sensibilisiert und beraten werden. Professionalisierung, Qualifizierung und Imageverbesserung sind zudem Empfehlungen, die im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode bekräftigt wurden. Angesichts aktueller Entwicklungen am Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen rücken Qualitätsstandards, Qualität der Arbeit und Qualifizierung stärker in den Mittelpunkt, aber auch die Verbesserung des Ansehens der Dienstleistungen sowie deren Erreichbarkeit für Familien und ältere Menschen. Tabelle 1c Untersucht wurden die Gründe für die Aufnahme sowie die Rahmenbedingungen einer Beschäftigung im Privathaushalt im Rahmen eines Minijobs. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es sowohl für Beschäftigte als auch Privathaushalte Lebenssituationen gibt, in denen sie mit dieser Beschäftigungsform zufrieden sind und in ihr verbleiben wollen. Es spräche deshalb einiges dafür, Minijobs weiter zu fördern, u. a. nicht zuletzt, um Schwarzarbeit abzubauen. Für bestimmte Personengruppen sollten jedoch – so eine Handlungsempfehlung – Entwicklungspotentiale für eine Ausweitung der Beschäftigung sowie Übergänge hin zu gewerblichen Arbeitgebern aufgezeigt werden. Auftragnehmer Titel Jahr Ressort Kosten in Euro[Haushaltstitel] Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V. (dgh), Zuwendungsempfänger Curriculum Qualifizierung für haushaltsbezogene Dienstleistungen 2013 BMFSFJ 3 257,00 [17 02 684 21] Ziel des Projekts der dgh war die Entwicklung eines Rahmen-Curriculums der Qualifizierung für Dienstleistungen in Privathaushalten. Näheres dazu siehe Antwort zu Frage 26. IFOK GmbH im Konsortium mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln und der IW Consult GmbH, Köln Professionalisierung haushaltsnaher Dienstleistungen durch Entwicklung und Etablierung von Qualitätsstandards 2014 BMWi 129 714,00 [09 12-544 01 „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“] Das Gutachten soll beleuchten, welche Effekte die Einführung von Qualitätskriterien au f den Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen haben und welche Qualitätskriterien das Kundenvertrauen herstellen können. Es soll weiter konkrete Ansätze beschreiben, wie der Markt der haushaltsnahen Dienstleistungen, jenseits staatlicher Regulierung, durch die Einführung von Qualitätsstandards transparenter und einheitlicher werden kann. Auftragnehmer Titel Jahr Ressort Kosten in Euro [Haushaltstitel] Drucksache 18/2378 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welche Modelle zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen sind der Bundesregierung im europäischen Vergleich bekannt? An welchen der bekannten Modelle orientiert sich die Bundesregierung bei der Entwicklung der Dienstleistungsplattform? Eine Auswahl von Beispielen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Frankreich, Dänemark, Schweden) enthält die Machbarkeitsstudie: „Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wiedereinsteigerinnen“ (BMFSFJ 2011, S. 52 bis 54). Weitere aktuelle Informationen zu internationalen Beispielen können unter anderem der Dokumentation der Fachtagung „Eldercare Services in Europa – Personen- und haushaltsbezogene Dienstleistungen für ältere Menschen “ vom 16. September 2013 entnommen werden (www.beobachtungsstellegesellschaftspolitik .de/uploads/tx_aebgppublications/Dokumentation_PHS_ DE.pdf). Die Dienstleistungsplattform wird sich an keinem bekannten Modell orientieren , da die Bedingungen in anderen Ländern nicht auf Deutschland übertragbar sind. 23. Welche Meinung hat die Bundesregierung zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen mittels Steuerentlastungen? Wie hoch sind die Mindereinnahmen in Deutschland aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen? Wer profitiert nach Meinung der Bundesregierung von diesem Modell? Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen kann Anreize zur Stärkung der legalen Nachfrage in den steuerlich begünstigten Bereichen schaffen. Für die zweite Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Rund 2,3 Millionen Steuerpflichtige haben von einer steuerlichen Berücksichtigung der haushaltsnahen Dienstleistungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung profitiert. 24. Welche Meinung hat die Bundesregierung zum „Belgischen Modell“, bei dem staatliche oder von Unternehmen subventionierte Gutscheine für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen eingelöst werden können? Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung bei der Umsetzung dieses Modells? Wer profitiert nach Meinung der Bundesregierung von diesem Modell? Der Bundesregierung liegen keine Modellrechnungen für eine Übertragung des „Belgischen Modells“ auf Deutschland vor. Ohne das Modell zu bewerten, sieht die Bundesregierung, dass in Belgien mit einem hohen Subventionsanteil Beschäftigungseffekte erzielt werden und sich die Förderung auf Dienstleistungen von Unternehmen (sog. Dienstleistungsagenturen ) konzentriert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2378 25. Welches Qualifikationsniveau bzw. welche formalen Berufsqualifikationen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen, die haushaltsnahe Dienstleistungen verrichten, auf? Dazu liegen der Bundesregierung keine repräsentativen statistischen Erkenntnisse vor. Nach einer nichtrepräsentativen Unternehmensbefragung durch die Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH (GIB Berlin) im Auftrag des BMFSFJ (2012) haben jedoch 7 Prozent der Beschäftigten in haushaltsnahen Dienstleistungen (im weiteren Sinne) einen (Fach-)Hochschulabschluss, 11,8 Prozent verfügen über eine Meisterausbildung oder vergleichbare Fortbildung, 62 Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und 21,3 Prozent sind Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei den Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung handelt es sich zudem häufig um Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger. Im Bereich der Haushaltsservices (haushaltsnahe Dienstleistungen im engeren Sinne), so die Studie, sei der Anteil der Personen, die nach Angaben der Unternehmen beim Beschäftigungsbeginn über eine Qualifikation speziell für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen verfügen (z. B. eine Ausbildung oder Umschulung zur Hauswirtschafterin bzw. zum Hauswirtschafter, oder eine anerkannt Weiterbildung mit ähnlichem Inhalt, z. B. zum Hausmanager) mit knapp 15 Prozent relativ gering. 26. Wie sollte eine entsprechende Ausbildung ausgestaltet sein, und welche Inhalte sollte sie aufweisen? Unterstützt die Bundesregierung eine modularisierte Ausbildungsform für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie sie auf der Tagung des Kompetenzzentrums am 17. September 2013 vorgestellt wurde, die als Ziel einen Abschluss unterhalb des Ausbildungsberufes des Hauswirtschafters/der Hauswirtschafterin hat? Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt es den geregelten dreijährigen dualen Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin. Hauswirtschafter organisieren und steuern hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen und setzen diese um. Nach § 66 BBiG gibt es darüber hinaus für Menschen mit Behinderung die geregelte Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker Hauswirtschaft. Ob die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Ausbildungsordnungen den Anforderungen des Arbeitsmarktes in der Zukunft entspricht, wird derzeit untersucht. Vor dem Hintergrund aktueller bildungspolitischer Diskussionen ist eine Modularisierung der Ausbildungen nach BBiG nicht vorgesehen. Im Übrigen ist nach den Regelungen des BBiG generell kein Abschluss unterhalb des Niveaus eines anerkannten Ausbildungsberufes vorgesehen. Das BMFSFJ hat die Entwicklung eines Basis-Curriculums zur Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch die Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) im Jahr 2013 gefördert (http://dghev.de/files/dgh_Curriculum_haushaltsnahe_ Dienstleistungen.pdf). Die ersten Entwicklungsergebnisse wurden auf der Tagung des Kompetenzzentrums PQHD am 17. September 2013 in Gießen vorgestellt und diskutiert. Das Curriculum ist kein Ansatz zur Modularisierung des Ausbildungsberufes der Hauswirtschaft. Anders als es die Fragestellung vermuten lässt, hat das Curriculum vielmehr auch das Ziel, Unterstützung für eine mögliche Externenprüfung zum Beruf der Hauswirtschafterin bzw. des Hauswirtschafters zu geben. Drucksache 18/2378 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Auf der Grundlage welchen Referenzberufes werden im Ausland erworbene Qualifikationen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen anerkannt (bitte begründen)? Die Auswahl des deutschen Referenzberufes für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen richtet sich nach der jeweiligen im Ausland erworbenen Qualifikation. So legt z. B. für nicht reglementierte Berufe im dualen System § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes fest, dass sich die Feststellung der Gleichwertigkeit auf vergleichbare Berufe und Niveaus der Qualifizierung beziehen muss. Bei mehreren in Betracht kommenden inländischen Referenzberufen legt der Antragsteller oder die Antragstellerin im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle den entsprechenden Referenzberuf für das Anerkennungsverfahren fest. Insofern kommen für haushaltsnahen Dienstleistungen mehrere inländische Referenzberufe in Betracht. 28. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung abgesichert werden, dass die vermittelten Kräfte in Haushalten von Menschen mit Pflegebedarf tatsächlich Dienstleistungen im Haushalt erbringen und keine Tätigkeiten der Grundpflege übernehmen? Für Pflegebedürftige ist entscheidend, dass die Pflege jederzeit sichergestellt ist und in angemessener Qualität erbracht wird. Wer einen Antrag auf pflegerische Versorgung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch stellt, hat einen Anspruch auf Pflegeberatung, um u. a. den Hilfebedarf systematisch zu erfassen und um Unterstützung im Sinne eines Fallmanagements zu bieten. Pflegebedürftige, die zur Sicherstellung ihrer Grundpflege Sachleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, können diese nur bei zugelassenen ambulanten Pflegediensten , die einer entsprechenden Qualitätssicherung und -prüfung unterliegen, abrufen. Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, mit dem sie die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen, müssen regelmäßige Beratungseinsätze in der eigenen Häuslichkeit abrufen (halbjährlich bei den Pflegestufen I und II, vierteljährlich bei Pflegestufe III). Diese Beratungseinsätze dienen sowohl der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege als auch der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Kriterien einer Pflegestufe erfüllen, können halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. 29. Wie viele haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse gab es jährlich in Deutschland ab dem Jahr 2005 (bitte nach geringfügigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen differenzieren)? Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen: Tabelle 2: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Stichtag geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten* Juni 14 319 945 ** Juni 13 292 495 42 490 Juni 12 271 057 41 289 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2378 Quelle: Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See (KBS), Statistik der Bundesagentur für Arbeit * Zahlen aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit Hinweis: – bis Dez. 2007 Wirtschaftszweig 95 (WZ 2003) – Private Haushalte mit Hauspersonal – ab Mrz. 2008 Wirtschaftszweig 97 (WZ 2008) – Private Haushalte mit Hauspersonal ** Angaben liegen noch nicht vor. Methodische Erläuterungen: Für die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (Tabelle 2) erfolgt die Abgrenzung der haushaltsnahen Dienstleistungen anhand der Wirtschaftszweigklassifikation. Die Auswertungen werden für die Wirtschaftsabteilung „Private Haushalte mit Hauspersonal “ vorgenommen. Die Wirtschaftsabteilung umfasst die Tätigkeit von Haushalten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber von Hauspersonal. Nicht enthalten sind: die Erbringung von Dienstleistungen wie Kochen, Gartenpflege usw. durch Dienstleistungsagenturen oder selbständige Einzelpersonen. Die Daten zu den geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse (Tabelle 2) basieren auf den im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens gemeldeten Beschäftigten , es handelt sich folglich um Meldedaten (Quartalswerte) der Minijobzentrale der Knappschaft-Bahn-See. Auch das in der Antwort zu Frage 30 angegebene durchschnittliche Arbeitsentgelt basiert auf diesen Daten. Hierbei ist es nur möglich, das monatliche Durchschnittsentgelt aus dem Jahreswert zu errechnen. Eine Auswertung für einzelne Beschäftigungsmonate, die Unterteilung nach Geschlecht und Alter sowie Zahlen für die Jahre 2013 und 2014 liegen nicht vor. Bei den Angaben der Minijob-Zentrale handelt es sich um Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale, die nicht unmittelbar mit den statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit vergleichbar sind. 30. Wie hoch ist aktuell der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von haushaltsnah Beschäftigten (bitte nach geringfügigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie nach Geschlecht und Alter differenzieren)? Der durchschnittliche Bruttoverdienst einer im Privathaushalt geringfügig beschäftigten Person lag nach Angaben der Minijob-Zentrale der KnappschaftBahn -See (KBS) bei durchschnittlich 180,62 Euro je Monat 2012 (Quartalsbericht I, 2014). Juni 11 256 543 39 157 Juni 10 238 882 37 305 Juni 09 207 285 36 056 Juni 08 181 813 34 765 Juni 07 152 552 33 743 Juni 06 132 409 36 083 Juni 05 118 344 31 943 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Stichtag geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten* Drucksache 18/2378 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aktuellere Angaben liegen noch nicht vor. Die Auswertung des Datenbestandes und Aktualisierung des berechneten Durchschnittsentgelts erfolgt nach einer ca. sechsmonatigen Wartezeit zum jeweils dritten Quartal für das Vorjahr. Tabelle 3 gibt an, welche monatlichen Bruttoarbeitsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Azubis) im Privathaushalt im Mittel (Median) erzielten. Tabelle 3: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) nach ausgewählten Merkmalen – Stichtag: 31. Dezember 2013 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit X) Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen einge- schränkt. Gleiches gilt damit auch für approximativ ermittelte Medianentgelte (und andere Verteilungsparameter ). Deshalb veröffentlicht die Statistik der BA keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten (oder anderen Verteilungsparametern) in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 1 000 Beschäftigten, oder wenn sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt bzw. oberhalb der Bemessungsgrenze liegt. Methodische Erläuterungen: Das im Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (Tabelle 3) umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Weitere methodische Erläuterungen zur Entgeltstatistik sind u. a. in dem Bericht der Statistik der BA „Beschäftigungsstatistik: Sozialversicherungspflichtige Insgesamt mit Angabe zum Entgelt Median in € 1 2 3 Insgesamt 20.281.713 20.101.659 2.960 15 - 24 Jahre 1.346.921 1.327.265 2.090 25 - 49 Jahre 12.577.733 12.455.423 2.970 50 - 64 Jahre 6.270.481 6.234.616 3.198 65 und älter 86.485 84.332 2.337 Insgesamt 13.446.034 13.351.689 3.146 15 - 24 Jahre 753.099 741.447 2.192 25 - 49 Jahre 8.350.404 8.294.683 3.141 50 - 64 Jahre 4.280.100 4.254.773 3.394 65 und älter 62.365 60.773 2.446 Insgesamt 6.835.679 6.749.970 2.631 15 - 24 Jahre 593.822 585.818 1.955 25 - 49 Jahre 4.227.329 4.160.740 2.672 50 - 64 Jahre 1.990.381 1.979.843 2.837 65 und älter 24.120 23.559 2.084 Insgesamt 16.727 15.926 1.614 15 - 24 Jahre 381 340 X 25 - 49 Jahre 7.423 7.054 1.661 50 - 64 Jahre 8.318 7.957 1.570 65 und älter 605 575 X Insgesamt 2.797 2.691 2.051 15 - 24 Jahre 69 61 X 25 - 49 Jahre 1.578 1.520 2.044 50 - 64 Jahre 1.074 1.036 2.089 65 und älter 76 74 X Insgesamt 13.930 13.235 1.550 15 - 24 Jahre 312 279 X 25 - 49 Jahre 5.845 5.534 1.571 50 - 64 Jahre 7.244 6.921 1.524 65 und älter 529 501 X Insgesamt Männer Frauen WZ 2008 Insgesamt Alter Insgesamt Insgesamt Männer Frauen 97 Private Haushalte mit Hauspersonal Bruttoarbeitsentgelte“ vom November 2010 zu finden (siehe unter http://statistik. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2378 arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/StatistischeSonderberichte /Statistische-Sonderberichte-Nav.html). Die Auswertungen zum Entgelt sind auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) eingeschränkt, weil auf diese Weise Vergleiche durchgeführt werden können, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden beeinträchtigt sind. Aus den klassierten Daten der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann der Median als „mittleres Entgelt“ ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Bei den Angaben der Minijob-Zentrale handelt es sich um Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale, die nicht unmittelbar mit den statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit vergleichbar sind. 31. In welchem finanziellen Umfang werden derzeit haushaltsnahe Dienstleistungen erbracht, die im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit stattfinden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von Schwarzarbeit im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen? Zum Umfang von Schwarzarbeit im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen liegen der Bundesregierung keine statistisch gesicherten Erkenntnisse vor. Das Gutachten von Prognos 2010 gibt hierzu lediglich Anhaltspunkte. Demnach werden schätzungsweise rund zwei Drittel der Leistungen unter Umgehung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften erbracht. Frühere Studien sprachen von 90 bis 95 Prozent (so z. B. IW Köln 2008). 33. Wie viele Fälle von Schwarzarbeit im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen werden jährlich aufgedeckt? Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Beschäftigten in Privathaushalten werden aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durch den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Beschäftigungen in Privathaushalten die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, werden turnusmäßig alle vier Jahre geprüft. Die Träger der Rentenversicherung arbeiten mit den Zollbehörden bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zusammen und machen Beitragsforderungen geltend. Statistiken , die Beitragsforderungen branchenspezifisch erfassen, werden jedoch nicht geführt. Die statistischen Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung sehen eine Differenzierung nach haushaltsnahen Dienstleistungen nicht vor. Die Auswertungen sind möglich für bestimmte Branchen sowie nach Hauptzollämtern bzw. Bundesfinanzdirektionen. Inwieweit dabei bei einzelnen Branchen Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich erbracht wurden, kann diesen Auswertungen nicht entnommen werden. Drucksache 18/2378 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Gibt es ein spezifisches Konzept der Bundesregierung für die Kontrolle der Einhaltung des zukünftigen Mindestlohns im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen? Ein spezifisches Konzept zur Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen ist nicht erforderlich. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung prüft bereits jetzt in allen Branchen die Einhaltung verschiedener Pflichten. Künftig wird im Rahmen dieser Prüfungen auch die Einhaltung des Mindestlohnes geprüft. Sofern dabei auch Prüfungen bei Privathaushalten erforderlich sind, ist zu berücksichtigen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung ein hohes und nach Artikel 13 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschütztes Gut ist. Sofern der Wohnungsinhaber einem Betreten der Wohnung nicht zustimmt, werden die Prüfbehörden daher auf andere Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers zurückgreifen, wenn nicht wegen des konkreten Verdachts einer Straftat ausnahmsweise eine entsprechende richterliche Anordnung, die das Betreten der Wohnung erlaubt, vorliegt. 35. Wie soll bei der Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen durch eine Dienstleistungsplattform Schwarzarbeit verhindert werden? Siehe Antwort zu den Fragen 3 bis 11. Die Dienstleistungsplattform wird derzeit konzipiert. Sie soll Nutzerinnen und Nutzern Orientierung über die verschiedenen Möglichkeiten geben, haushaltsnahe Dienstleistungen legal in Anspruch zu nehmen und den legalen Markt dadurch stärken. 36. In welchem Umfang entgehen dem Bundeshaushalt jährlich Steuereinnahmen durch die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen? Die Steuermindereinnahmen durch die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) und Beschäftigungsverhältnissen (§35a Absatz 1 EStG) betrugen für das Veranlagungsjahr 2010 nach den Ergebnissen der jährlichen Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes rund 300 Mio. Euro bzw. 60 Mio. Euro (zusammen rund 360 Mio. Euro). Schätzungen im Rahmen des 24. Subventionsberichtes der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/14621, S. 75) gehen für das Jahr 2014 von einem steuerlichen Abzugsvolumen von rund 410 Mio. Euro (340 Mio. Euro plus 70 Mio. Euro) aus. 37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Falle von geringfügigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen in einem Privathaushalt eine „doppelte Subventionierung“ vorliegt (Subventionierung durch verminderte Sozialabgaben für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sowie die steuerliche Absetzbarkeit von solchen Beschäftigungsverhältnissen )? Wie rechtfertigt die Bundesregierung dies? Der Gesetzgeber hat die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen eingeführt, um die Schwarzarbeit in privaten Haushalten zu bekämpfen. Zum einen tragen niedrigere Abgabesätze für im Haushalt tätige geringfügig Beschäftigte sowie die Vereinfachung der Anmeldung eines geringfügig Beschäftigten durch das Haushaltsscheckverfahren dazu bei, dass mehr Privat- haushalte ihre Haushaltshilfen anmelden. Zum anderen hat der Gesetzgeber steuerrechtliche Anreize für die Auftraggeber geschaffen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333