Deutscher Bundestag Drucksache 18/2392 18. Wahlperiode 22.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2295 – Kosten und Auswirkungen der Exportförderung von Agrarprodukten durch die Bundesregierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung verfolgt laut eigenen Angaben im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Ziel, bestehende Exportmärkte zu pflegen und neue globale Wachstumsmärkte zu erschließen. Diese Exportorientierung impliziert die Intensivierung der tierischen und pflanzlichen Produktion in Deutschland, was angesichts des Zustandes der Grundwasserkörper gerade in viehdichten Regionen eine problematische Entwicklung darstellt. Des Weiteren geraten durch den Export billiger und in Deutschland schwer vermarktbarer Schlachtteile die lokalen Märkte in Drittländern unter Druck, was Ziele der Entwicklungszusammenarbeit konterkariert. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft gehört zu den leistungsstärksten Branchen in Deutschland. Mit rund 4,5 Millionen Beschäftigten und rund 6 Prozent Anteil an der Bruttowertschöpfung spielt der Sektor insbesondere in den ländlichen Räumen eine herausragende Rolle. Die Sektoren sind im internationalen Wettbewerb gut aufgestellt: Durch den Export erlöst die Landwirtschaft jeden vierten Euro, die Ernährungsindustrie nahezu jeden dritten und die Landtechnikindustrie 3 von 4 Euro. Die Absatzmöglichkeiten in Deutschland sind begrenzt, während gleichzeitig die Produktivität steigt. Die Ausfuhren haben somit eine erhebliche Bedeutung für die deutschen Produzenten und die Beschäftigten im Agrar- und Ernährungssektor. Gleichzeitig importierte Deutschland für ca. 74 Mrd. Euro Agrarprodukte womit Deutschland der zweitgrößte LebensDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 20. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. mittelimporteur der Welt ist. Neben der Bestandssicherung ist zusätzliches Wachstum zur Sicherung und zur Steigerung von Wertschöpfung, Wohlstand und Arbeitsplätzen in Deutschland – insbesondere in den ländlichen Räumen – nur im Export zu erreichen. Drucksache 18/2392 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie haben sich die deutschen Agrarexporte in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Produktgruppen und Empfängern EU/Nicht-EU aufschlüsseln)? Die Entwicklung der deutschen Agrarexporte in den letzten zehn Jahren zeigt die Übersicht in der Anlage. Der Agrarexport insgesamt verzeichnete ein nahezu stetiges Wachstum, war jedoch im Jahr 2009 ebenfalls von den Folgen der Wirtschafts - und Finanzkrise betroffen. Im Jahr 2013 gingen 76 Prozent der Exporte in die Mitgliedstaaten der EU-27. Fast die Hälfte des Agrarexports entfiel auf Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs. 2. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlöse aus Agrarexporten auf Rohstoffe, einfach verarbeitete Basisprodukte (bspw. Milchpulver ) und Veredlungserzeugnisse mit hoher Wertschöpfung? Für eine solche Gliederung der Warenstruktur wurden aus den Exportwerten aller Güter der Land- und Ernährungswirtschaft 318 Warengruppen gebildet und für diese jeweils bestimmt, ob es sich dabei um unverarbeitete Agrarerzeugnisse wie Getreide, Kartoffeln und frisches Obst und Gemüse handelt, um Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe (beispielsweise Mehl, Schlachtkörperhälften , Milchpulver) oder um höher verarbeitete Erzeugnisse (beispielsweise Backwaren , Wurst, Fertiggerichte). Im Jahr 2012 entfielen auf unverarbeitete Agrarerzeugnisse rund 11 Prozent, auf Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe 51 Prozent und auf höher verarbeitete Erzeugnisse 38 Prozent des Exportwertes. 3. In welchem Umfang wurden die Agrarexporte in den letzten vier Jahren durch die Bundesregierung gefördert? Die Förderung aus dem Titel „Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich“ – 10 06-687 01 (bis 2012 – 10 02-687 03) geht aus nachstehender Übersicht hervor: 2010 1,42 Mio. Euro. 2011 1,99 Mio. Euro. 2012 1,96 Mio. Euro. 2013 2,64 Mio. Euro. Ansatz 2014 3,0 Mio. Euro. 4. Welche wesentlichen Ziele hat die Bundesregierung mit der Agrarexportförderung in den letzten vier Jahren erreicht? Die Bundesregierung hat gemäß der Zielsetzung des Exportförderprogramms für zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen die Türen zu Märkten geöffnet. Zur Evaluierung siehe Antwort zu Frage 5. 5. Wie werden die Auswirkungen der Agrarexportförderung evaluiert? Eine umfassende externe Evaluierung des Exportförderprogramms für die Zeit vom 14. September 2010 bis 30. Juni 2014 ist eingeleitet. Aufgrund der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2014 am 18. Juli 2014 konnte das haushalts- rechtlich notwendige Vergabeverfahren erst unmittelbar danach eingeleitet wer- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2392 den, da erst dann die notwendigen Mittel zur Verfügung standen. Die Vorlage des Evaluierungsberichtes wird daher in der ersten Hälfte des Jahres 2015 erfolgen . 6. Gibt es Untersuchungen seitens der Bundesregierung, welche Unternehmen aus dem Landwirtschafts- und dem Ernährungssektor besonders von Agrarexporten profitieren, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Untersuchungen? Nein. 7. Wie werden die Auswirkungen der deutschen Agrarexporte auf die Importländer und benachbarte Länder evaluiert, und zu welchen Ergebnissen kommt die Evaluation insbesondere bei den direkten und indirekten Auswirkungen auf Entwicklungsländer? Im Rahmen der Exportförderung werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, bei denen keine negativen Auswirkungen auf fremde Märkte zu erwarten sind. Kaufkräftige, wachstumsstarke Zukunftsmärkte in Drittländern stehen im Fokus. Am wenigsten entwickelte Länder sind nicht Ziel der Maßnahmen der Exportförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). 8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlöse aus Agrarexporten von Schlachtnebenprodukten in Entwicklungsländern in den vergangenen zehn Jahren? In der folgenden Übersicht ist die Entwicklung der deutschen Exporte von genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen (einschließlich Lebern) zusammengestellt , soweit sie im Zolltarif und dem daraus abgeleiteten Warenverzeichnis der Außenhandelsstatistik von anderem Fleisch getrennt nachgewiesen werden. In den letzten Jahren belief sich der Exportwert dieser Erzeugnisse auf rund 600 bis 700 Mio. Euro. Nur rund ein Prozent (2013: rund 5,8 Mio. Euro) wurde davon in eines der am wenigsten entwickelten Länder (LDC’s) exportiert. Exporte von genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen (Mio. Euro) 2004 2005 2006 2007 2008 Insgesamt 205,5 269,6 266,8 266,5 452,9 darunter in LDC’s – 2,2 2,4 3,7 2,6 LDC’s in Prozent von insg. – 0,8 0,9 1,4 0,6 2009 2010 2011 2012 2013 Insgesamt 458,0 450,6 596,4 717,0 668,0 darunter in LDC’s 3,6 7,9 6,2 7,4 5,8 LDC’s in Prozent von insg. 0,8 1,8 1,0 1,0 0,9 Drucksache 18/2392 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie will die Bundesregierung die Exportkompetenz des BMEL, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, stärken, und welche Auswirkungen hat dies auf die Schwerpunktsetzung der Agrarexportförderung? 10. Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um die koordinierende Funktion des Bundes bei der behördlichen Überprüfung von Agrarexporten hinsichtlich der Anforderungen des Ziellandes auszubauen? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Stärkung der Exportkompetenz des BMEL wurden im Zuständigkeitsbereich der Abteilung „Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit“ dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) im Bereich „Lebensmittelhygiene , Inspektionen, Veterinärangelegenheiten“ zwei zusätzliche Stellen zugewiesen. Innerhalb dieses Referats wurde eine Arbeitseinheit eingerichtet , die Aufgaben hauptsächlich im Zusammenhang mit Veterinärfragen beim Export nach Russland wahrnimmt. Mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2014 wurden dem BVL drei weitere Stellen mit Exportbezug zugewiesen. Das Referat „Veterinärangelegenheiten beim Export“ des BMEL wird sich konsolidieren und ab Spätsommer/Herbst 2014 mit vier Referenten (Tierärzten) und zwei befristeten Abordnungen (Tierärzten) arbeiten. 11. Wird das BMEL einen neuen Exportbeauftragten benennen, und wenn ja, welche Aufgaben sind mit dieser Position verbunden? Nein, die formelle Benennung eines Exportbeauftragten des BMEL ist nicht vorgesehen . Der für die Belange des Exports zuständige Parlamentarische Staatssekretär ist der Unterzeichner. 12. Welche Rolle spielen Exportfragen im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms ? Das BMEL fördert mit seinem Bilateralen Kooperationsprogramm (BKP) neben der politischen auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit strategisch wichtigen Partnerländern im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft. Das BMEL führt u. a. Projekte in Kooperation mit deutschen Unternehmen der Agrarwirtschaft durch. Bei den so genannten Wirtschaftskooperationsprojekten steht neben dem Transfer moderner Technologien die praxisnahe Aus- und Weiterbildung (Vermittlung von organisatorischem, technischem und betriebswirtschaftlichem Fachwissen) im Vordergrund. Landwirtschaftliche Fach- und Führungskräfte im Partnerland werden praktisch (Demonstrationsbetriebe) und theoretisch (Schulungszentren) weitergebildet. Die Wirtschaftspartner engagieren sich in den Projekten durch Einbringung von Sachleistungen (Maschinen, Geräte, Betriebsmittel) und Personalleistungen (Ausbilder, Experten). Hierdurch können sich der Wirtschaft ggf. auch Möglichkeiten der Erschließung neuer Absatzmärkte für ihre Produkte ergeben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2392 13. Wie haben sich die deutschen Agrarexporte in die Länder entwickelt, mit denen Projekte im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms durchgeführt wurden (bitte einen Überblick über die letzten zehn Jahre geben und nach Ländern aufschlüsseln)? Eine Übersicht zur Entwicklung deutscher Agrarexporte in Länder des BKP von 2003 bis 2013 ist als Anlage beigefügt. 14. An welchen deutschen Botschaften gibt es einen Agrarattaché? 15. Wann wurden diese Stellen eingerichtet, und welche personellen Ressourcen (Arbeitskräfte) stehen ihnen zur Verfügung? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das BMEL besetzt seit über 40 Jahren nach Maßgabe seines politischen Konzeptes und in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt an folgenden 16 bilateralen Botschaften 18 Stellen, überwiegend Referentenstellen: Botschaft – Ankara, – Bangkok – Brasilia – Buenos Aires – Kiew – Madrid – Mexiko – Moskau – Neu Delhi – Paris – Peking – Pretoria – Rabat – Tokio – Warschau – Washington. Dabei bestehen in Moskau eine Referatsleiter- und eine Referentenstelle; in Peking wird die zweite Stelle ab 1. Februar 2015 besetzt. Die Stelleninhaberinnen bzw. Stelleninhaber unterstehen der jeweiligen Botschafterin bzw. dem jeweiligen Botschafter. An einigen Botschaften ist die Unterstützung durch weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter unabdingbar. 16. Mit welchen Maßnahmen und Programmen (im Detail) beabsichtigt die Bundesregierung, die Exportförderung weiter auszubauen? 17. Wie hoch sind die Mittel, die in den geplanten Bundeshaushalt 2015 zur Förderung des Exports von Agrarprodukten eingestellt sind? 18. Auf welche Titel verteilen sich diese Mittel, und mit welchen Programmen und Vorhaben sollen sie umgesetzt werden? Die Fragen 16, 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Drucksache 18/2392 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 sind für Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich (Titel 687 01) 3,0 Mio. Euro veranschlagt. Künftig sollen im Rahmen der Exportförderung folgende Maßnahmen stärker betont werden: ● Förderung von branchenbezogenen Repräsentanten im Ausland (z. B. für Pflanzenzucht) mit fachlicher Betreuung durch die entsprechenden Verbände . Diese Repräsentanten arbeiten für die jeweiligen Branchen, nicht für einzelne Unternehmen, ● Sektorübergreifende imagefördernde Maßnahmen im Ausland mit deutschen Organisationen vor Ort, wie den deutschen Auslandsvertretungen, den Auslandshandelskammern , Goethe-Instituten, den deutschen Tourismuszentralen u. a. (z. B. Präsentation Deutschlands mit seiner Kultur und seinen Produkten u. a. im Rahmen von Deutschlandjahren bzw. Jubiläen in den diplomatischen Beziehungen), ● Präsentationsveranstaltungen mit Verkostungen und Kontaktbörsen (MatchMaking ) in einem oder mehreren Auslandsmärkten, ● branchenübergreifende Absatzfördermaßnahmen im Ausland mit deutschen Firmen anderer Branchen bei Auslandsreisen hochrangiger Vertreter des BMEL. 19. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das GFFA (Global Forum for Food and Agriculture)? Das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) ist eine internationale Konferenz zu zentralen Zukunftsfragen der globalen Land- und Ernährungswirtschaft , welche vom BMEL in Kooperation mit dem Senat von Berlin und der Messe Berlin GmbH veranstaltet wird. Das Forum bietet Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Gelegenheit , sich über ein aktuelles agrarpolitisches Thema im Kontext der Ernährungssicherung auszutauschen und politisch zu verständigen. 20. Wie hoch sind die Mittel, die in den geplanten Bundeshaushalt 2015 zur Förderung des GFFA eingestellt sind? Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 sind für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des GFFA 632 000 Euro eingeplant. 21. Wie werden die Mittel, durch die die Bundesregierung das GFFA unterstützt , verwendet? Die Bundesregierung (BMEL) ist Veranstalter des GFFA. Mit den hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln werden die Kosten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des GFFA finanziert. 22. Wer prüft die Rechnungslegung des GFFA, und wie findet diese Prüfung statt? Die eingehenden Rechnungen werden im BMEL vom Fachreferat „Osteuropa, Zentral- und Ostasien, Erweiterung, GFFA“ auf rechnerische und sachliche Richtigkeit geprüft. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2392 23. Welche Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das russische Importverbot für Schweine und frisches Schweinefleisch für die deutsche Schweinemast? Aufgrund des bereits seit dem Jahr 2013 eingetretenen enormen Rückgangs der Schweinefleischimporte nach Russland spielt dieser Exportmarkt ohnehin bei weitem nicht mehr eine so große Rolle wie noch im Jahr 2012. Deutsche Exporteure waren bereits gezwungen, sich neue Absatzmärkte zu erschließen, was angesichts gut versorgter Märkte kein leichtes Unterfangen war und ist. Zum Export von Schweinen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 24. Wie viele lebende Schweine wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils nach Russland exportiert (Schlachtschweine und Zuchttiere)? Die Zahl der nach Russland exportierten Schweine war in den letzten Jahren rückläufig (siehe Übersicht). Die Einfuhr von lebenden Zuchtschweinen wurde wegen des Nachweises von Brucellose bei einer Lieferung von Zuchtschweinen in die Region Belgorod im Dezember 2011 am 27. April 2012 gesperrt. Die Sperre wurde am 18. November 2013 unter Auflagen aufgehoben. Export von lebenden Schweinen nach Russland (Anzahl Tiere) 25. Wie viel Schweinefleisch wurde in den vergangenen fünf Jahren jeweils nach Russland exportiert? Der Export von Schweinefleisch erreichte 2010 einen Höchststand mit rund 322 000 t Produktgewicht (siehe Übersicht) und war danach rückläufig. Ein großer Teil der Exporttonnage entfällt auf Schweinespeck. Export von Schweinefleisch nach Russland (Tonnen Produktgewicht) Tierkategorie 2009 2010 2011 2012 2013 Ferkel 40 210 47 040 51 823 23 048 – Zuchtschweine 941 55 5 109 1 882 – Schlachtschweine 85 406 59 466 10 354 – – Zusammen 126 557 106 561 67 286 24 930 – Quelle: Statistisches Bundesamt 2009 2010 2011 2012 2013 vorl. Schweinefleisch, frisch, gekühlt 7 072 16 455 14 961 20 561 1 555 Schweinefleisch, gefroren 74 513 116 618 118 014 80 594 90 512 Schlachtnebenerzeugnisse von Schweinen , genießbar 74 080 65 202 47 876 31 861 16 392 Zubereitungen und Konserven aus Schweinefleisch 1 557 305 411 565 607 Schweinespeck 114 219 123 450 116 908 108 133 72 766 Schweinefleisch insges. (einschl. Speck) 271 440 322 029 298 169 241 714 181 832 Quelle: Statistisches Bundesamt Drucksache 18/2392 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Für wie viele Tonnen Schweinefleisch musste ein alternativer Absatz gefunden werden? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem russischen Importverbot für Schweine und Schweinefleisch für ihre Aktivitäten im Bereich der Agrarexportförderung? Nach den neuerlichen russischen Importbeschränkungen wird die Bundesregierung ihre Bemühungen intensivieren, weitere Drittlandsmärkte, vor allem in Asien, für deutsches Schweinefleisch zu erschließen. Im Vordergrund steht dabei die Überwindung veterinärrechtlicher Handelshemmnisse. Dies wird jedoch kurzfristig nicht zu erreichen sein, sondern einen längeren Zeitraum erfordern. Nach Abschluss von Veterinärzertifikaten werden die Bemühungen durch die Förderung von Informationsveranstaltungen und Unternehmerreisen ergänzt. 28. Auf welchen globalen Märkten (Regionen und Produktgruppen) sieht die Bundesregierung mittelfristig das größte Wachstumspotenzial? Die Bundesregierung sieht ein hohes Wachstumspotenzial für hochpreisige Lebensmittelspezialitäten sowie für hochwertige Pflanzen- und Tiergenetik in kaufkräftigen Schwellenländern. Im Vordergrund stehen die BRICS-Staaten (BRICS = Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika), aber auch weitere Länder Asiens sowie Mittel- und Südamerikas. Es ist zu erwarten, dass nach Aufhebung der Importbeschränkungen auch Russland als Mitglied der BRICSGruppe wieder ein attraktiver Markt für deutsche Lebensmittel sein wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2392 Drucksache 18/2392 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333