Deutscher Bundestag Drucksache 18/242 18. Wahlperiode 27.12.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Julia Verlinden, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/165 – Folgen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die Entwicklung der Umlage und der Stromeinspeisung 1. Wie hat sich die Vergütungsausschüttung an Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) jeweils in den Jahren 2002 bis 2013 (geschätzt) entwickelt (inklusive Marktund Managementprämie)? Die Vergütungsausschüttung an EEG-Anlagenbetreiber hat sich im Zeitraum 2002 bis 2013 folgendermaßen entwickelt: 2002: 2,2 Mrd. Euro 2003: 2,6 Mrd. Euro 2004: 3,6 Mrd. Euro 2005: 4,5 Mrd. Euro 2006: 5,8 Mrd. Euro 2007: 7,9 Mrd. Euro 2008: 9,0 Mrd. Euro 2009: 10,8 Mrd. Euro 2010: 13,2 Mrd. Euro 2011: 16,8 Mrd. Euro 2012: 21,1 Mrd. Euro 2013: 22,9 Mrd. Euro. Die Daten für 2002 bis 2012 beruhen auf der jahresscharfen Abrechnung. Da für Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Dezember 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2013 dieser Wert noch nicht vorliegt, basiert der Wert für 2013 auf der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber zur Festlegung der EEG-Umlage 2013. Insofern kann der endgültige Wert für 2013 in der jahresscharfen Abrechnung von dem Drucksache 18/242 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Prognosewert abweichen. Die Werte ab 2012 enthalten auch die Markterlöse für Strommengen, die über die Marktprämie vermarktet worden sind. 2. Wie haben sich in diesen Jahren jeweils die Differenzkosten zwischen Markterlös und Vergütung entwickelt? Die EEG-Differenzkosten (bezogen auf die Kernumlage) haben sich im Zeitraum 2002 bis 2013 folgendermaßen entwickelt: 2002: 1,7 Mrd. Euro 2003: 1,8 Mrd. Euro 2004: 2,4 Mrd. Euro 2005: 2,8 Mrd. Euro 2006: 3,3 Mrd. Euro 2007: 4,3 Mrd. Euro 2008: 4,7 Mrd. Euro 2009: 5,3 Mrd. Euro 2010: 9,4 Mrd. Euro 2011: 12,1 Mrd. Euro 2012: 16,0 Mrd. Euro 2013: 16,2 Mrd. Euro. Die Daten für 2002 bis 2012 beruhen auf der jahresscharfen Abrechnung. Da für 2013 dieser Wert noch nicht vorliegt, basiert der Wert für 2013 auf der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber zur Festlegung der EEG-Umlage 2013. Insofern kann der endgültige Wert für 2013 in der jahresscharfen Abrechnung von dem Prognosewert abweichen. 3. Wie hat sich im gleichen Zeitraum pro Jahr die Stromeinspeisung in Megawattstunden im Rahmen des EEG entwickelt? Die Stromeinspeisung über das EEG hat sich im Zeitraum 2002 bis 2013 folgendermaßen entwickelt: 2002: 24 970 000 MWh 2003: 28 417 000 MWh 2004: 38 511 000 MWh 2005: 43 967 000 MWh 2006: 51 545 000 MWh 2007: 67 010 000 MWh 2008: 71 148 000 MWh 2009: 75 377 000 MWh 2010: 82 332 000 MWh 2011: 103 136 000 MWh 2012: 118 330 000 MWh 2013: 132 400 000 MWh. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/242 Die Daten für 2002 bis 2012 beruhen auf der jahresscharfen Abrechnung. Da für 2013 dieser Wert noch nicht vorliegt, ist für 2013 der Prognosewert der Übertragungsnetzbetreiber angegeben. 4. Wie hat sich das Gesamtvolumen der EEG-Umlage seit ihrem Bestehen entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Das Gesamtvolumen der EEG-Umlage beinhaltet neben den auf die Kernumlage bezogenen Differenzkosten seit der Umstellung auf die sogenannte finanzielle Wälzung auch die Umlagenanteile, die auf den Kontoausgleich und die Liquiditätsreserve zurückzuführen sind. Das Gesamtvolumen der EEG-Umlage hat sich seit ihrem Bestehen folgendermaßen entwickelt: 2000: 0,7 Mrd. Euro 2001: 1,1 Mrd. Euro 2002: 1,7 Mrd. Euro 2003: 1,8 Mrd. Euro 2004: 2,4 Mrd. Euro 2005: 2,8 Mrd. Euro 2006: 3,3 Mrd. Euro 2007: 4,3 Mrd. Euro 2008: 4,7 Mrd. Euro 2009: 5,3 Mrd. Euro 2010: 9,4 Mrd. Euro 2011: 13,2 Mrd. Euro 2012: 17,0 Mrd. Euro 2013: 20,4 Mrd. Euro 2014: 23,6 Mrd. Euro. Die Daten für 2000 bis 2012 beruhen auf der jahresscharfen Abrechnung. Da für 2013 und 2014 diese Werte noch nicht vorliegen, sind für 2013 und 2014 die Prognosewerte der Übertragungsnetzbetreiber angegeben. 5. Wie hat sich der Anteil der Vergütungsausschüttung am Gesamtvolumen der Umlage seit ihrem Bestehen entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Abweichungen bei den in der Antwort zu Frage 4 ausgewiesenen Gesamtvolumina der EEG-Umlage im Vergleich zu den in der Antwort zu Frage 2 ausgewiesenen Differenzkosten sind im Wesentlichen auf die Liquiditätsreserve und den Kontoausgleich zurückzuführen. Allerdings stellen der Kontoausgleich und die Liquiditätsreserve keine originären Kosten dar. Mit diesen Instrumenten werden lediglich Abweichungen der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung aufgefangen. Die Ansätze in diesen Bereichen kommen in Form von Vergütungen im Endeffekt auch den Betreibern von EEG-Anlagen zugute. Insofern kommt das Aufkommen der EEG-Umlage in Form von Vergütungszahlungen nahezu vollständig dem Ausbau der erneuerbaren Energien zugute. Es entfällt lediglich ein geringer Anteil auf notwendige administrative Kosten der Übertragungsnetzbetreiber, die im Zusammenhang mit der Vermarktung des EEG-Stroms anfallen. Dazu gehören z. B. die Kosten für den Profilservice- Drucksache 18/242 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode aufwand, die Börsenzulassung und Handelsanbindung sowie Zinskosten des EEG-Kontos. Im Zeitraum 2010 bis 2014 entfällt folgender Anteil des Aufkommens der EEGUmlage unmittelbar auf die Vergütungsauszahlungen: 2010: 98,8 Prozent 2011: 98,6 Prozent 2012: 98,6 Prozent 2013: 99,2 Prozent 2014: 98,7 Prozent. Die Angaben zu den Jahren 2010 bis 2012 basieren auf der jahresscharfen EEG-Abrechnung. Die Angaben für die Jahre 2013 und 2014 beruhen auf den Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber. Für den Zeitraum vor 2010 können keine Angaben gemacht werden, da erst seit dem Jahr 2010 mit der Umstellung auf die sogenannte finanzielle Wälzung eine offizielle bzw. allgemeingültige EEG-Umlage existiert und entsprechende Daten vorliegen. 6. Wie hoch waren bzw. sind die Einnahmeausfälle auf dem EEG-Konto durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) im Zeitraum 2005 bis 2013 (geschätzt)? Wie viele Firmen und welche Strommengen waren in den jeweiligen Jahren begünstigt? Infolge der Besonderen Ausgleichsregelung entstehen grundsätzlich keine Einnahmeausfälle auf dem EEG-Konto, da bei der Kalkulation der EEG-Umlage die Höhe des umlagepflichtigen Letztverbrauchs und somit auch die Privilegierungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung berücksichtigt werden. Bei einer rein statischen Betrachtung, bei der unter Annahme gleichbleibender Produktionsauslastung und Stromverbrauch die begünstigten Unternehmen die volle EEG-Umlage entrichtet hätten und somit der Umfang der Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung auf null reduziert würde, wären auf dem EEG-Konto in den einzelnen Jahren jeweils folgende Mehreinnahmen von Seiten der stromintensiven Industrie zu verzeichnen gewesen: 2005: 0,4 Mrd. Euro 2006: 0,5 Mrd. Euro 2007: 0,6 Mrd. Euro 2008: 0,7 Mrd. Euro 2009: 0,7 Mrd. Euro 2010: 1,2 Mrd. Euro 2011: 2,2 Mrd. Euro 2012: 2,5 Mrd. Euro 2013: 4,0 Mrd. Euro. (Hinweis: Bei den Daten ergibt sich aufgrund der Umstellung auf die finanzielle Wälzung im Jahr 2010 ein Bruch. Im Zeitraum 2005 bis 2009 basieren die Werte auf der jahresscharfen Abrechnung. Im Zeitraum 2010 bis 2013 beruhen die Werte auf den Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber.) Bei der Interpretation der angegebenen Werte ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine rein statische bzw. fiktive Rechnung handelt. Denn ein Großteil der Mehreinnahmen auf dem EEG-Konto wäre allenfalls als kurzfristig und nur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/242 vorübergehend anzusehen. Denn bei einer Abschaffung der Besonderen Ausgleichsregelung entstünden der deutschen stromintensiven Industrie erhebliche Wettbewerbsnachteile, wodurch die Produktion in Deutschland zurückginge und somit auch ihr Beitrag zur Zahlung der EEG-Differenzkosten. Die Anzahl der begünstigten Unternehmen und der Strommengen haben sich im Zeitraum 2005 bis 2013 folgendermaßen entwickelt: * Die Angabe zur begünstigten Strommenge in 2013 basiert auf der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber. Durch die Besondere Ausgleichsregelung erfahren die privilegierten Unternehmen im Jahr 2013 gemäß obiger Darstellung eine Entlastungswirkung von insgesamt rund 4 Mrd. Euro. Allerdings ist der Anstieg der Entlastungswirkung in den letzten Jahren nur zu einem relativ geringen Teil auf den Anstieg der begünstigten Strommengen zurückzuführen. Hauptursache ist vielmehr der kontinuierliche Anstieg der EEG-Differenzkosten, der rein rechnerisch zu einer entsprechend höheren Entlastungswirkung führt. Würde man beispielsweise die EEG-Differenzkosten des Jahres 2009 für die Ermittlung des Entlastungsvolumens 2013 zugrunde legen, ergäbe sich für die befreiten Unternehmen anstelle eines Entlastungsvolumens von ca. 4 Mrd. Euro lediglich ein Entlastungsvolumen von ca. 1 Mrd. Euro. 7. Wie hoch war der durchschnittliche Erlös einer Kilowattstunde Strom, die nach dem EEG vergütet wurde und die am Spotmarkt verkauft wurde (bitte jeweils nach den Jahren 2009 bis 2013 aufschlüsseln)? Der durchschnittliche Erlös einer Kilowattstunde Strom, die von den Übertragungsnetzbetreibern am Spotmarkt verkauft wurde, hat sich im Zeitraum 2010 bis 2013 folgendermaßen entwickelt: 2010: 4,3 ct/kWh 2011: 4,9 ct/kWh 2012: 4,2 ct/kWh 2013: 3,6 ct/kWh. Der Wert für das Jahr 2013 beinhaltet die Daten für den Zeitraum Januar bis November. Für 2009 ist kein Wert angegeben, da der EEG-Strom erst mit der Umstellung auf die sogenannte finanzielle Wälzung seit dem Jahr 2010 durch die Übertragungsnetzbetreiber am Spotmarkt vermarktet wird. Begrenzungsjahr Anzahl der begünstigten Unternehmen Begünstigte Strommengen in Gigawattstunden 2005 297 63 474* 2006 327 70 161* 2007 382 72 050* 2008 426 77 990* 2009 507 65 023* 2010 566 80 665* 2011 603 85 118* 2012 734 86 127* 2013 1 720 96 225* Drucksache 18/242 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mögliche Gründe für die Erhöhung der EEG-Umlage in den Jahren 2011 bis 2014 8. Wie hoch war der Anteil des sinkenden Strompreises an der Börse (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben) für die steigende Umlage in den jeweiligen Jahren inklusive der Berücksichtigung der Nachholbeiträge aus dem Vorjahr? Generell wird die Höhe der EEG-Umlage durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst , die sich teilweise überlagern oder wechselseitig beeinflussen. Ein weiteres grundsätzliches Problem bei der Analyse der Ursachen für den Anstieg der EEG-Umlage in den einzelnen Jahren stellt der Umstand dar, dass die Festsetzung der EEG-Umlage stets auf einer Prognose basiert. Dementsprechend werden bei einer solchen Ursachenanalyse zwei Prognosen miteinander verglichen, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) jeweils im Herbst eines Jahres für die Festsetzung der EEG-Umlage des Folgejahres erstellt werden. Es erfolgt somit kein Vergleich von Ist-Daten. Vielmehr basieren solche Analysen auf Annahmen , die im Rahmen der Prognosen zur Festsetzung der EEG-Umlage getroffen wurden. Unter anderem werden durchschnittliche Terminmarktpreise zur Abschätzung zukünftiger Erlöse aus der Vermarktung des Stroms herangezogen. Vor dem Hintergrund dieser methodischen Schwierigkeiten existieren in der öffentlichen Diskussion verschiedene Erklärungsansätze für den Anstieg der EEG-Umlage. Die nachfolgenden Angaben zu den Einflussfaktoren des Anstiegs der EEG-Umlage in den Jahren 2011 bis 2014 basieren auf einer Analyse, welche jeweils den für den Anstieg im Betrachtungsjahr relevanten Vergleich der Prognosen der ÜNB zur Festsetzung der EEG-Umlage zum Gegenstand hat und die Interdependenzen zwischen den Einflussfaktoren umfassend berücksichtigt . Der Anstieg der EEG-Umlage 2014 um 0,96 ct/kWh im Vergleich zur EEG-Umlage 2013 kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: Auf die Veränderung des Börsenpreises am Terminmarkt sind 0,42 ct/kWh (44 Prozent) des Anstiegs der EEG-Umlage 2014 zurückzuführen. Auf die höheren Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen entfallen etwa 0,38 ct/kWh (40 Prozent) des Anstiegs. Der Zuwachs der Strommengen, die nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, hat zu dem Anstieg der EEG-Umlage 2014 mit 0,14 ct/kWh (15 Prozent) beigetragen. Des Weiteren entfallen 0,01 ct/kWh (1 Prozent) des Anstiegs auf sogenannte sonstige Kosten. Hierunter fallen die Veränderungen beim Kontoausgleich, bei der Liquiditätsreserve, dem Grünstromprivileg und den weiteren Kosten. Dabei stellen der Kontoausgleich und die Liquiditätsreserve keine originären Kosten dar. Mit diesen Instrumenten werden lediglich Abweichungen der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung aufgefangen. Insofern können diese Größen im Endeffekt auch auf Abweichungen bei den Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber infolge geringerer Börsenerlöse bzw. erhöhter Vergütungszahlungen zurückgeführt werden. Der Anstieg der EEG-Umlage 2013 um 1,68 ct/kWh im Vergleich zur EEG-Umlage 2012 kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: Auf die Veränderung des Börsenpreises am Terminmarkt sind 0,12 ct/kWh (7 Prozent) des Anstiegs der EEG-Umlage 2013 zurückzuführen. Auf die höheren Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen entfallen etwa 0,72 ct/kWh (43 Prozent) des Anstiegs. Der Zuwachs der Strommengen, die nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, hat zu dem Anstieg der EEG-Umlage 2013 mit 0,11 ct/kWh (7 Prozent) beigetragen. Auf die sons- tigen Kosten entfallen 0,73 ct/kWh (43 Prozent), die im Wesentlichen aus dem Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/242 im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Kontoausgleich und der Anhebung der Liquiditätsreserve resultieren. Der Anstieg der EEG-Umlage 2012 um 0,06 ct/kWh im Vergleich zur EEG-Umlage 2011 kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: Auf die Veränderung des Börsenpreises am Terminmarkt sind –0,22 ct/kWh (–367 Prozent) des Anstiegs der EEG-Umlage 2012 zurückzuführen, d. h. der höhere Terminpreis hat zu einer Entlastung der EEG-Umlage 2012 beigetragen. Auf die höheren Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen entfallen etwa 0,39 ct/kWh (650 Prozent) des Anstiegs. Der Zuwachs der Strommengen , die nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, hat zu dem Anstieg der EEG-Umlage 2012 mit 0,09 ct/kWh (150 Prozent) beigetragen. Die sonstigen Kosten haben sich im Vergleich zur EEG-Umlage 2012 um 0,20 ct/kWh verringert (–333 Prozent). Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe von relativen Werten bei gegenläufigen Effekten und einem daraus resultierenden absoluten Anstieg von lediglich 0,06 ct/kWh nur eine geringe Aussagekraft besitzt. Der Anstieg der EEG-Umlage 2011 um 1,48 ct/kWh im Vergleich zur EEG-Umlage 2010 kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: Auf die Veränderung des Börsenpreises am Terminmarkt sind 0,06 ct/kWh (4 Prozent) des Anstiegs der EEG-Umlage 2011 zurückzuführen. Auf die höheren Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen entfallen etwa 0,97 ct/kWh (66 Prozent) des Anstiegs. Der Zuwachs der Strommengen, die nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, hat zu dem Anstieg der EEG-Umlage 2011 mit 0,03 ct/kWh (2 Prozent) beigetragen. Auf die sonstigen Kosten entfallen 0,42 ct/kWh (28 Prozent), die im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr höheren Kontoausgleich und dem Grünstromprivileg resultieren. Der Einfluss des vom Terminmarktpreis abweichenden Spotmarktpreises findet sich im Kontoausgleich wieder. Die Mindereinnahmen infolge des in den letzten Jahren regelmäßig geringeren Spotmarktpreises im Vergleich zum in der Prognose verwendeten Terminmarktpreis haben in den einzelnen Jahren folgendermaßen zum Defizit auf dem EEG-Konto zum 30. September des jeweiligen Jahres beigetragen: 2010: 0,8 Mrd. Euro 2011: 0,1 Mrd. Euro 2012: 1,2 Mrd. Euro 2013: 1.7 Mrd. Euro. 9. Wie hoch war der Einfluss der zunehmenden Firmenausnahmen (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben) auf die steigende Umlage in den jeweiligen Jahren? Zu dem absoluten und relativen Anteil der Besonderen Ausgleichsregelung an dem Anstieg der EEG-Umlage in den Jahren 2011 bis 2014 aufgrund des Anstiegs der begünstigten Strommengen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . Dabei ist der Einfluss des Anstiegs der Anzahl der begünstigten Unternehmen relativ gering. Dies gilt auch für die in der Antwort zu Frage 6 dargestellte deutliche Erhöhung der Anzahl der begünstigten Unternehmen im Jahr 2013, die unter anderem auf die EEG-Novelle 2012 zurückgeführt werden kann. Im Ergebnis hat sich trotz des deutlichen Anstiegs der Anzahl der begünstigten Unternehmen die privilegierte Strommenge lediglich moderat erhöht. Sie ist 2013 im Ver- Drucksache 18/242 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gleich zu 2012 von 85,4 TWh auf 95,6 TWh, d. h. um rund 10 TWh gestiegen. Davon sind jedoch nur 5,5 TWh auf die gesetzlichen Änderungen im Rahmen der EEG-Novelle 2012 zurückzuführen. Mit der EEG-Novelle 2012 wurden gleichzeitig auch Einschränkungen vorgenommen, so dass im Vergleich zu 2012 im Jahr 2013 eine Strommenge von rund 4,6 TWh nicht mehr privilegiert wurde. Daraus ergibt sich durch die Änderungen im EEG 2012, die bei der Besonderen Ausgleichsregelung im Jahr 2013 erstmalig ihre Wirkungen entfaltet haben, insgesamt sogar nur eine Nettozusatzbelastung von knapp 1 TWh. 10. Wie hoch war der Einfluss der zugebauten Neuanlagen (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben) auf die steigende Umlage in den jeweiligen Jahren? Für den Einfluss der höheren Vergütungszahlungen infolge der zugebauten Neuanlagen in einem Jahr wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Allerdings ist bei der Interpretation der Zahlen zu berücksichtigen, dass (Neu-)Anlagen über das ganze Jahr hinweg zugebaut werden. Insofern wirkt sich der Zubau eines Jahres in dem entsprechenden Jahr nur anteilig ab der Inbetriebnahme der Anlage aus. Der jährliche Zubau wird somit erst im Folgejahr voll kostenwirksam. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der Vergütungszahlungen von der erzeugten Strommenge abhängt, welche nicht nur durch die installierte Leistung beeinflusst wird, sondern auch von weiteren Faktoren (z. B. Wetter) abhängt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333