Deutscher Bundestag Drucksache 18/2429 18. Wahlperiode 29.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2228 – Maßnahmen der Bundesregierung und der Europäischen Union gegen „ausländische Kämpfer“ und „Rückkehrer“ Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit letztem Jahr befassen sich die Innenministerien der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vermehrt mit dem Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ bzw. „foreign fighters“. Gemeint sind Personen, die in Länder wie Syrien, Somalia oder Pakistan ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen . Erwartet wird, dass viele der Kämpfer gut ausgebildet und „radikalisiert “ nach Europa und auch Deutschland zurückkehren würden, um dann Anschläge zu begehen. Belastbare Zahlen zu dieser Vermutung gibt es nicht. Dennoch werden bereits umfangreiche Vorkehrungen getroffen, die vielfach mit Grundrechtseinschränkungen einhergehen. So wird das Schengener Informationssystem für immer mehr heimliche Fahndungen genutzt (Bundestagsdrucksache 18/2070, vgl. Pressemitteilung des Abgeordneten Andrej Hunko, 10. Juli 2014). Auf diese Weise sollen „ausländische Kämpfer“ aufgespürt werden, ohne dass hierzu überhaupt eine Legaldefinition vorliegen würde. Die Polizeiagentur Europol hat mittlerweile einen sogenannten Focal Point zur Thematik eingerichtet und richtet regelmäßige Konferenzen aus. Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark und die Niederlanden haben nach Medienberichten nun einen weiteren „Aktionsplan “ verabschiedet (DIE WELT, 8. Juli 2014). Das Maßnahmenpaket basiert auf Vorschlägen des „EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung“ und wurde am Rande der EU-Innenministerkonferenz in Mailand verabschiedet . Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, spricht davon, dass Rechtsänderungen vorgenommen werden müssten, „was natürlich ein komplizierter Vorgang ist“. Einzelheiten des Aktionsplans seien aber „vertraulich “. Diese Heimlichtuerei kann aus Sicht der Fragesteller nicht hingenommen werden, denn auf diese Weise lassen sich auch die angedeuteten „Rechtsänderungen “ nicht demokratisch begleiten und gegebenenfalls kritisieren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/2429 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitigen EU-Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Ermittlung und Aufspüren von Reisebewegungen, strafrechtliche Reaktion und Zusammenarbeit mit Drittländern? Die Bundesregierung begrüßt es, dass angesichts der Problematik der sog. foreign fighters auch auf EU-Ebene alle Möglichkeiten der Prävention und der Eindämmung der Gefährdung durch zurückkehrende sog. foreign fighters ausgelotet und geprüft werden. 2. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung hinsichtlich des Phänomens „ausländischer Kämpfer“ und „Rückkehrer“? Die Bundesregierung setzt die ihr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu Gebote stehenden Möglichkeiten ein, um Ausreisen zu verhindern und Wiedereinreisen rechtzeitig zu erkennen. In ihrer bilateralen Zusammenarbeit setzt die Bundesregierung auf einen intensiven Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden. Auch auf EU-Ebene sieht die Bundesregierung es als prioritär an, die vorhandenen Möglichkeiten des Informationsaustausches bestmöglich zu nutzen. 3. Welche konkreten „neue[n] Maßnahmen im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen oder ggf. auch neue gesetzliche Regelungen“ gegen „ausländische Kämpfer“ werden, wie auf Bundestagsdrucksache 18/2070 angedeutet, auf EU-Ebene „intensiv diskutiert“ (bitte die Maßnahmen und die ggf. betroffenen und zu ändernden gesetzlichen Regelungen benennen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 vom 21. Juli 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2210 verwiesen. Ein neuer Sachstand hat sich seither nicht ergeben. 4. Inwiefern konnte sich die Bundesregierung mit der Befürwortung einer „Prüfung der entsprechenden Vorschläge“ durchsetzen, um welche Prüfungen handelt es sich dabei konkret, und wer ist damit beauftragt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Welche über die Antwort auf die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/2210 vom Juli 2014 hinausgehenden Erläuterungen kann die Bundesregierung zum „Aktionsplan gegen die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“ machen? a) Auf welche Weise könnte mehr Gebrauch von „gezielte[n] Grenzkontrollen “ gemacht werden, und um welche Grenzen handelt es sich dabei? b) Auf welche Weise könnte der „Austausch von Informationen über ausländische Kämpfer zwischen den nationalen Behörden“ ausgestaltet werden, und um welche Behörden handelt es sich hier nach Vorstellung der EU-Innenminister bzw. des Bundesministeriums des Innern? c) Auf welche Weise könnte „die praktische Zusammenarbeit“ verbessert werden, und welche Behörden bzw. Zusammenarbeitsformen sind gemeint bzw. aus Sicht der Bundesregierung denkbar? d) Auf welche Weise wird für die Maßnahmen „auch auf EU-Ebene geworben “? e) Welche „Bemühungen zur Ausweitung dieses Ansatzes auf die gesamte EU“ werden die italienische Ratspräsidentschaft, die Europäische Kom- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2429 missarin für Inneres sowie der „EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung “ unternehmen? Die Fragen 5 und 5a bis 5e werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse der laufenden, sorgfältig unter fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erfolgenden Prüfungen zur Umsetzung der in der Antwort auf die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/2210 formulierten Ziele die notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen treffen. Dies gilt auch für mögliche Schritte auf EU-Ebene unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips. f) Welchen „Änderungsbedarf am Schengener Grenzkodex oder nachgeordneter Vorschriften“ hält die Bundesregierung für nötig, möglich oder wahrscheinlich? Die Durchführung von Grenzkontrollen richtet sich nach der schengenweit unmittelbar anzuwendenden Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex ). Das Initiativ-/Vorschlagsrecht zu dieser Verordnung obliegt der Europäischen Kommission. Ob und inwieweit Änderungen beim Schengener Grenzkodex notwendig sind, ist derzeit Gegenstand der andauernden Prüfung des Bundesministeriums des Innern. 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen des „EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung“, die dieser in enger Abstimmung mit der Kommission und dem Auswärtigen Dienst gemacht hat (www.statewatch.org/news/2014/may/eu-council-coter-syrian-fighters- 9280-14.pdf) und in Ratsarbeitsgruppen sowie gegenüber den EU-Innenministern vorgetragen hat? Üblicherweise nimmt die Bundesregierung die Vielzahl von Vorschlägen, die der Koordinator des Rates für Terrorismusbekämpfung im Zuge seiner halbjährlichen Diskussionspapiere, Berichte und thematischen Ausarbeitungen, beispielsweise zur Problematik der sog. foreign fighters, in den Rat einbringt, lediglich zur Kenntnis. Sie begrüßt es, dass der Koordinator Impulse für die Arbeiten des Rates setzt, bewertet seine Vorschläge jedoch nicht einzeln oder zieht Schlussfolgerungen aus ihnen und führt auch keine ressortabgestimmten Positionen der Bundesregierung herbei, solange diese Vorschläge nicht formal, beispielsweise durch Aufnahme in den Text von Ratsschlussfolgerungen, in die Entscheidungsprozesse des Rates eingebracht werden. 7. Wie hat sich die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen und bei der EUInnenministerkonferenz zur Schaffung eines „Beratungsteams für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien“ positioniert, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ausführungen des „Koordinators für die Terrorismusbekämpfung “ hierzu, welche eigenen Vorschläge wurden hierzu gemacht, und wie beteiligen sich Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden an der Umsetzung? 8. Wie hat sich die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen und bei der EUInnenministerkonferenz zur Schaffung eines „EU-Webportals, auf dem Möglichkeiten für humanitäre Freiwilligenarbeit in Verbindung mit Syrien innerhalb der EU und innerhalb der Region aufgelistet, veröffentlicht und koordiniert werden“ positioniert, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ausführungen des „Koordinators für die Terrorismusbekämpfung“ hierzu, welche eigenen Vorschläge wurden hierzu gemacht, und wie betei- Drucksache 18/2429 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ligen sich Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden an der Umsetzung? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Der Bundesregierung ist bislang nichts zum Stand der Umsetzung dieses Vorschlags bekannt. 9. Wie hat sich die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen und bei der EUInnenministerkonferenz zur verstärkten Inanspruchnahme von Ausschreibungen im SIS II nach Artikel 36 des Schengener Grenzkodex, einer verstärkten Nutzung der INTERPOL-Datenbanken sowie der neuen EuropolKontaktstelle „Travellers“ positioniert, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ausführungen des „Koordinators für die Terrorismusbekämpfung “ hierzu, welche eigenen Vorschläge wurden hierzu gemacht, und wie beteiligen sich Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden an der Umsetzung? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Der Bundesregierung ist bislang nichts zum Stand der Umsetzung des Vorschlags einer verstärkten Nutzung Interpols bekannt. Zu Europol wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Die verstärkte Nutzung des Artikels 36 SIS II-Ratsbeschluss bei der Problematik der sog. foreign fighters, welche v. a. von Frankreich in der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus und in der Ratsarbeitsgruppe SIS/Sirene in Anknüpfung an das Aufgreifen der Thematik durch den Koordinator beworben wurde, wird von der Bundesregierung unterstützt. 10. Wie hat sich die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen und bei der EUInnenministerkonferenz zur Forderung nach „verstärkten Bemühungen, nationale Reiseüberwachungssysteme zu vernetzen und die einschlägigen rechtlichen Fragen zu klären, um sicherzustellen, dass alle verfügbaren Daten systematisch mit bestehenden Überwachungslisten abgeglichen werden können“ (Ratsdok. 9280/14) positioniert, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ausführungen des „Koordinators für die Terrorismusbekämpfung “ hierzu, welche eigenen Vorschläge wurden hierzu gemacht , und wie beteiligen sich Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden an der Umsetzung? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 16 verwiesen . Der Bundesregierung ist bislang nichts zum Stand der Umsetzung dieses Vorschlags bekannt. 11. Auf welche Weise nutzen Bundesbehörden das zwischen der EU und den USA begonnene „Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus “ (TFTP) hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“, und inwiefern hat sich hierzu in den letzten Jahren eine Zu- oder Abnahme der Nutzung ergeben ? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Islamischer Staat im Irak und Großsyrien) gemäß den §§ 129a, b des Strafgesetzbuchs (StGB) bislang eine Anfrage nach den Bestimmungen des Artikels 10 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2429 die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen) gestellt und um eine Recherche im TFTP gebeten. Die Anfrage wurde im Jahr 2014 gestellt. a) Inwiefern trifft es nach Beurteilung der Bundesregierung zu oder nicht zu, dass die im Rahmen des TFTP gelieferten sachdienlichen Hinweise die Ermittlungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union „im Bereich der mit Syrien verbundenen Terrorismusbekämpfung“ vorangebracht haben? Für die in der Antwort zu Frage 11 angeführte Ermittlung trifft dies nicht zu. Zu Ermittlungen in anderen EU-Mitgliedstaaten kann die Bundesregierung diesbezüglich keine Aussagen treffen. b) Auf welche Art und Weise soll nach Kenntnis der Bundesregierung die „Zusammenarbeit und Koordinierung“ mit den Golfstaaten verstärkt werden? Da eine Zusammenarbeit mit den Golfstaaten unter den rechtlichen Voraussetzungen des SWIFT-Abkommens nicht möglich ist, kann die Bundesregierung hierzu keine Aussage treffen. 12. Wann und wo hat sich die Arbeitsgruppe Belgiens, Dänemarks, Deutschlands , Frankreichs, Großbritanniens, Irlands, der Niederlande, Schwedens , Spaniens und Italiens zu Maßnahmen gegen „ausländischen Kämpfern “ getroffen, und welche Themen waren Gegenstand des „Erfahrungsaustauschs “ (Bundestagsdrucksache 18/2070)? Auf Initiative Belgiens trafen sich die Innenminister der vorrangig betroffenen EU-Mitgliedstaaten – zumeist am Rande von EU-Ratstagungen – am 7. Juni 2013 in Luxemburg, am 7. Oktober 2013 in Luxemburg, am 4. Dezember 2013 in Brüssel, am 8. Mai 2014 in Brüssel, am 5. Juni 2014 in Luxemburg und am 8. Juli 2014 in Mailand. Gegenstand der Treffen waren v. a. die Gefährdungslage sowie der Austausch über mögliche zu prüfende Maßnahmen, wie präventiv gegen die Problematik der sog. foreign fighters vorgegangen werden kann und wie die Gefährdung durch zurückkehrende sog. foreign fighters eingedämmt werden kann. Bei dem Treffen im Dezember 2013 ging es auch um die Zusammenarbeit mit den USA, Kanada und Australien und bei dem Treffen im Mai 2014 um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Türkei, Jordanien, Marokko und Tunesien. 13. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung, wie vom „Koordinator für die Terrorismusbekämpfung“ berichtet, bereits „spezifische Projekte betreffend ausländische Kämpfer ins Leben gerufen “? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Großbritannien einen sog. workstream im Rahmen der Arbeiten des Rates übernommen, bei dem es darum geht, einen Erfahrungsaustausch über strategische Regierungskommunikation anzustoßen. Dabei geht es nach dem Verständnis der Bundesregierung darum, beispielsweise Gegenbotschaften zu der im Internet durch islamistische Seiten betriebenen Glorifizierung der Kampfbeteiligung als sog. foreign fighters in Syrien zu entwickeln und zu kommunizieren. Auch Frankreich betätigt sich im Rahmen eines sog. „workstream“ und wirbt bei den EU-Mitgliedstaaten um die verstärkte Nutzung des Artikels 36 SIS II-Ratsbeschluss . Drucksache 18/2429 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bezeichnung „workstream“ wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Koordinator des Rates für Terrorismusbekämpfung eingeführt und bedeutet, dass sich ein EU-Mitgliedstaat im Hinblick auf einen ausgewählten Aspekt der vielschichtigen Problematik der sog. foreign fighters besonders aktiv zeigt, im Rahmen der Ratsarbeitsgruppensitzungen Diskussionen anstößt, nationale Expertise einbringt, damit den Erfahrungsaustausch voranbringt sowie ggf. parallel Seminare zum Thema organisiert oder Projekte initiiert. a) Auf welche Weise, mit welchen Behörden und mit welcher Zielsetzung ist Großbritannien nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen des Rates hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ federführend aktiv? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. b) Inwiefern sind von den Vorhaben anderer Mitgliedstaaten sowie Deutschlands auch Unterstützerinnen und Unterstützer „ausländischer Kämpfer“ erfasst? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, inwiefern von den Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten auch „Unterstützerinnen und Unterstützern ausländischer Kämpfer“ erfasst sind. Im Hinblick auf nationale Maßnahmen ist festzustellen, dass die Bundesregierung die ihr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu Gebote stehenden Möglichkeiten ebenso einsetzt, um Ausreisen von Unterstützerinnen und Unterstützern zu verhindern und deren Wiedereinreisen zu erkennen. 14. Welche eigenen, neuen Projekte (auch des Zolls und der Geheimdienste) hat die Bundesregierung zu „ausländischen Kämpfern“ begonnen? Die Bundesregierung hat bislang keine neuen Projekte in Projektstruktur zur Bearbeitung der Problematik sog. foreign fighters entworfen. a) Welche Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden nehmen an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens zum Thema „Foreign Fighters“ teil (Bundestagsdrucksache 18/2070)? An der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen sowie das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz teil. b) Welche Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden nehmen an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Einrichtung eines länderübergreifenden Präventionsnetzwerks Salafismus“ teil? An der Arbeitsgruppe „Einrichtung eines länderübergreifenden Präventionsnetzwerks Salafismus“ unter Federführung des Landes Hessen nehmen die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz teil. c) Auf welche Weise soll die Arbeitsgruppe bisherige Anstrengungen aufgreifen, und um welche handelt es sich dabei? Auf die Antwort zu Frage 14e wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2429 d) Auf welche Weise ist die „Arbeitsgruppe Deradikalisierung“ im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst? Die Arbeitsgruppe (AG) Deradikalisierung ist mit dem Ziel gegründet worden, die Gewaltbereitschaft mittels Deradikalisierungsmaßnahmen einzudämmen. Alle diesbezüglichen Maßnahmen – seien es grundsätzliche Fragen zu Radikalisierungsverläufen (auch virtueller Natur), Gesprächskonzepte, Abhaltung themenbezogener Workshops oder Präventionsmaßnahmen im Regionalbereich (etc.) – haben umfassenden Charakter und sind somit auch auf derzeit agierende „ausländische Kämpfer“ im Rahmen des Syrien-Konfliktes anwendbar. e) Auf welche Weise ist die „die Forschungsstelle Terrorismus“ des Bundeskriminalamtes (BKA) mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer “ befasst? Die Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus/Extremismus des BKA beobachtet aus wissenschaftlicher Sicht fortlaufend die Thematik „ausreisende Kämpfer“ im Rahmen der phänomenologischen Informationssammlung und -bewertung. Die Forschungs- und Beratungsstelle berät die GTAZ-AG Deradikalisierung im Hinblick auf die Erhebung und Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe aller bisher aus Deutschland nach Syrien Ausgereisten bzgl. empirischer und analytischer Zugänge. Die Beratungsleistung wird entsprechend den Anforderungen der für die Bearbeitung der Gremienbeschlusslage federführend zuständigen Stelle des Bundesamts für Verfassungssschutz in der AG Deradikalisierung erbracht. Des Weiteren berät die Stelle die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Einrichtung eines länderübergreifenden Präventionsnetzwerks Salafismus“. Außerdem unterstützt sie bei deren Ist-Stand-Erhebung zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Bereich Salafismus. 15. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Workstreams“ und „Sub Workstreams“ der Ratsarbeitsgruppe „Schengen“ zur Nutzung des Artikel 36 im SIS II, und wer hat derzeit den jeweiligen Vorsitz übernommen ? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 16. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung, wie vom „Koordinator für die Terrorismusbekämpfung“ berichtet, bereits „gesonderte Systeme zur Überwachung von Reisedaten“ eingerichtet, um Personen ermitteln zu können, „die vor ihrer Abreise, während ihres Aufenthalts in Konfliktgebieten und nach ihrer Rückkehr aus Konfliktgebieten eine Gefahr darstellen“? a) Um welche Systeme oder Verfahren handelt es sich dabei? b) Welche 15 Mitgliedstaaten haben bereits „Mittel zur Einrichtung von PNR-Zentralstellen erhalten“? Die Fragen 16, 16a und 16b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Bulgarien, Estland, Spanien, Frankreich, Lettland, Litauen, Ungarn, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien , Finnland und Schweden Mittel aus dem ISEC-Finanzprogramm der Drucksache 18/2429 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Europäischen Kommission für PNR-bezogene Projekte erhalten haben und dass ein Teil dieser EU-Mitgliedstaaten auch dabei ist, nationale PNR-Gesetzgebung für eigene nationale PNR-Systeme vorzubereiten. c) Inwiefern werden von Bundesbehörden vorab übermittelte Fluggastdaten (API) „systematisch mit den nationalen oder multilateralen Kontrolllisten abgeglichen“, und inwiefern hat dieses Verfahren in den letzten Jahren zu- oder abgenommen? In Umsetzung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EU Nr. L 261 S. 24) über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln, wurde § 31a in das Bundespolizeigesetz (BPolG) aufgenommen. Von Fluggesellschaften aufgrund dieser Vorschrift übermittelte Daten werden mit europäischen und nationalen polizeilichen Fahndungsdateien abgeglichen. Die Übermittlungspflicht betrifft Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste über die Schengen-Außengrenzen in das Bundesgebiet befördern, sofern dies nach § 31a BPolG angeordnet wurde. Die Anzahl der Flugstrecken, für die eine solche Anordnung erfolgt ist, ist nahezu konstant. 17. Welche Themen standen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Tagesordnung des informellen Treffens des Ständigen Ausschusses für die innere Sicherheit (COSI) mit dem Ausschuss nach Artikel 36 EU-Vertrag (CATS) zum „Post-Stockholm Programm“ und der „Strategie für die Innere Sicherheit“ am 22. Juli 2014 in Italien, und inwiefern wurde dort auch die Thematik „ausländischer Kämpfer“ behandelt? Es standen folgende Themen auf der Tagesordnung: Die künftige Rolle des COSI, erste orientierende Ideen für eine neue Strategie der Inneren Sicherheit und Infiltration der legalen Wirtschaft durch OK-Gruppen v. a. im Bereich der öffentlichen Beschaffung. Das Thema „ausländische Kämpfer“ stand nicht auf der Tagesordnung. Im Rahmen der Behandlung des Tagesordnungspunktes „Erste orientierende Ideen für eine Aktualisierung der Strategie der Inneren Sicherheit“ wurde von der Europäischen Kommission, Deutschland und weiteren EU-Mitgliedstaaten lediglich darauf hingewiesen, dass das Thema „ausländische Kämpfer“ wichtig sei. 18. Inwiefern wird der „Focal Point Travellers“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile durch die Mitgliedstaaten oder andere Beteiligte genutzt (Bundestagsdrucksache 18/2070)? a) Welche Mitgliedstaaten oder andere Einrichtungen nehmen am „Focal Point Travellers“ teil? b) Auf welche Weise bringen sich welche Bundesbehörden dort ein? Die Fragen 18, 18a und 18b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Fraktion DIE LINKE. auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2070 wird verwiesen. Es hat sich zwischenzeitlich kein neuer Sachstand ergeben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2429 c) Welche Ergebnisse zeitigte das „außerordentliche High-Level-Expert Meeting bei Europol“ am 19. Juni 2014 zur Zielrichtung der „Focal Points“ sowie zur „Einbindung von möglichen Drittstaaten“? Im Rahmen des außerordentlichen High-Level-Expert Meetings bei Europol am 19. Juni 2014 wurden der Zweck, die Ziele sowie die Produkte und Serviceleistungen des Focal Points näher erläutert und die Beteiligung der Mitgliedstaaten sowie die unmittelbare Assoziierung der Drittstaaten Norwegen, Schweiz und Australien und weiteren Partnern (Eurojust und US Customs and Border Protection ) diskutiert. d) Welche Tagesordnung hatte das „Operational Meeting bei Europol“ im Rahmen des „Focal Point Travellers“, und welche Verabredungen wurden getroffen? Die Tagesordnung umfasste einen Lagebericht Europols, Arbeitsgruppensitzungen , einen Lagebericht aus Perspektive der Türkei und Fallbericht und Vortrag zu Ermittlungen durch Mazedonien. Es wurden keine Verabredungen getroffen. e) Wie viele Informationen „über die Anwerbung von verdächtigen Personen und die Ermöglichung ihrer Reisebewegungen“ werden im „Focal Point Travellers“ nach Kenntnis der Bundesregierung „gesammelt, analysiert und ausgetauscht“, und wie viele Datensätze stammen von deutschen Behörden? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zum Gesamtinformationsbestand des Focal Point „Travellers“ bei Europol vor. Sie hat auch keine Erkenntnisse, wie viele Daten aus Deutschland bereits durch Europol in den „Focal Point Traveller “ eingespeist wurden. 19. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass europäische „ausländische Kämpfer“ über das Programm für visumfreies Reisen in die USA einreisen könnten, ohne dabei durch eigene Maßnahmen von US-Behörden aufgespürt zu werden? Die Bundesregierung bewertet aus grundsätzlichen Erwägungen keine Maßnahmen anderer Staaten und daraus resultierende Risiken. 20. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die „Initiative des künftigen italienischen Vorsitzes, Ad-hoc-Teams für die Erfassung und den Austausch terrorismusbezogener Informationen verstärkt einzusetzen “, und inwieweit unterstützt sie diese? Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse einer niederländischen Studie bekannt, die Möglichkeiten des Informationsaustausches auf EUEbene geprüft hat? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht die Initiative des italienischen Ratsvorsitzes darin, bei den EU-Mitgliedstaaten dafür zu werben, das in den „Empfehlungen des Rates zur Einsetzung multinationaler Ad-hoc-Gruppen für die Erfassung und den Austausch von Informationen über Terroristen“ aus dem Jahr 2002 näher beschriebene Instrument von Ad-hoc-Teams stärker zu nutzen. Der Text dieser Empfehlungen kann mit der Ratsdok. 5715/02 auf der Seite des Rates der Europäischen Union (www.consilium.europa.eu) aufgerufen werden. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen bereits ausreichend vorhandene, alter- native Möglichkeiten der multilateralen Kooperation, zum Beispiel im Rahmen von Europol oder der Police Working Group on Terrorism. Drucksache 18/2429 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bundesregierung ist eine Studie der Niederlande bekannt, die den Informationsaustausch in der EU näher im Hinblick auf die Erfordernisse der Terrorismusbekämpfung untersucht hat. Aus grundsätzlichen Erwägungen trifft die Bundesregierung jedoch weder Aussagen zu Arbeitsprodukten anderer Staaten noch bewertet sie diese. 21. Inwiefern ist der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst ? Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) beschäftigt sich mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ als Teilaspekt der gesamten Außenbeziehungen der EU. Er tut dies komplementär zu den Aktivitäten der Mitgliedsstaaten. Nach Kenntnis der Bundesregierung sieht der EAD seine Aufgabe primär darin, den Dialog mit relevanten Drittstaaten, v. a. der Türkei und den Ländern des Maghreb , des Nahen und Mittleren Ostens zu fördern und bei ihnen das Bewusstsein für das Problem zu steigern. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen . 22. Welche Vorhaben hat der EAD nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Türkei, Jordanien, Tunesien, Algerien, dem Irak, Katar und SaudiArabien anvisiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der EAD mit den relevanten Behörden aller genannten Länder bereits Gespräche zum Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ geführt. Dabei ging es teils um den Informationsaustausch, teils um das Ausloten von Möglichkeiten, die betroffenen Staaten beim Umgang mit dem Phänomen zu unterstützen. Überlegungen des EAD richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Vorhaben im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, etwa hinsichtlich Grenzkontrollen und Rechtsstaatlichkeit . 23. Auf welche Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Lagezentren INTCEN und EUMS INT mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst, und welche Aufträge zur Bereitstellung welcher Leistungen (etwa Berichte, Konferenzen) in welcher Frequenz haben diese erhalten ? Das Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse der Europäischen Union (INTCEN) und das Intelligence Directorate des EU Military Staff (EUMS INT) sind Teil der Krisenmanagementstrukturen des EAD in Brüssel und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterstellt. Sie erstellen nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig und bedarfsbezogen Analysen und Lagebilder, die in erster Linie der Unterrichtung der politischen Entscheidungsträger auf EU-Ebene dienen. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über die Frequenz der Aufträge zur Erstellung von Analyseprodukten zur Problematik der sog. foreign fighters. Der EAD handelt selbständig bei seinen Anforderungen an die innerhalb seiner Organisationshoheit befindlichen Einheiten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2429 24. Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung der COSI mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst? Der COSI hat sich in den Jahren 2013 und 2014 mehrfach in seinen Sitzungen mit der Thematik der sog. foreign fighters befasst. Die Tagesordnungspunkte waren durchweg informatorischer Natur und umfassten die Vorstellung von Berichten und Empfehlungen des Koordinators des Rates für Terrorismusbekämpfung und von Europol. 25. Auf welche Weise könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die EU-Agentur Eurojust hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ tätig werden, und welche entsprechenden Maßnahmen sind ihr bereits bekannt? Der allgemeine Zuständigkeitsbereich von Eurojust erstreckt sich gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (2002/187/JI), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust (2009/426/JI – ABl. L 138/14 vom 4. 6. 2009) auf die Kriminalitätsformen und Straftaten, die zum jeweiligen Zeitpunkt in die Zuständigkeit von Europol fallen. Dazu gehören terroristische Straftaten (Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol; 2009/371/JI). Im Rahmen dieser Zuständigkeit kann Eurojust informierend, beratend und koordinierend tätig werden sowie gegebenenfalls Sach- und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen (vgl. insbesondere Artikel 3, 6, 7 und 9 ff. des Eurojust-Beschlusses ). Eurojust entwickelte auf Grundlage der Beiträge und Empfehlungen der nationalen Terrorismuskorrespondenten Konzept und Inhalt des Terrorism Convictions Monitor (TCM). Darin wird seit dem Jahr 2008 vierteljährlich ein Überblick über justizielle Entwicklungen in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Terrorismus gegeben und es werden ausgewählte Fälle aus juristischer Perspektive beleuchtet. Der TCM stützt sich auf Informationen, die in Anwendung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 an Eurojust übermittelt werden, sowie auf öffentlich zugängliche Quellen. Eurojust leistete einen Beitrag zum EU-Terrorism Situation and Trend Report (TE-SAT-Bericht) von Europol durch quantitative und qualitative Analysen von Gerichtsurteilen im Bereich Terrorismus und einen Überblick über die Änderungen der Terrorismusgesetze in den Mitgliedstaaten. Am 20. Juni 2013 fand ein taktisches Treffen von Eurojust unter dem Thema „(Aspiring) Foreign Fighters in Syria“ statt. Auf Grundlage dieses Treffens und eines in Vorbereitung für dieses Treffen angelegten Fragebogens verfasste Eurojust im November 2013 einen Bericht, der u. a. verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung der Kooperation und Koordination in diesem Bereich aussprach und auch an den EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung weitergeleitet wurde. Eurojust war darüber hinaus beim JI-Rat am 5. Dezember 2013 eingeladen, im Rahmen dessen das Thema „Fight against terrorism: Foreign fighters and returnees from a counter-terrorism perspective, in particular with regard to Syria“ diskutiert wurde. Drucksache 18/2429 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Worin bestand nach Kenntnis der Bundesregierung der „Austausch über erfolgreiche Vorgehensweisen, Lehren und Herausforderungen“ eines „weiteren taktischen Treffen[s] von Eurojust am 5. Juni 2014“? Das taktische Treffen am 5. Juni 2014 trug das Thema „Current trends in the EU counter-terrorism framework: foreign fighters in Syria – Judicial cooperation with third States in this field“. Ziel war die Diskussion und der Informationsaustausch über die Durchführung von Ermittlungen und Verfolgungsmaßnahmen in diesem Bereich. b) Aus welchem Grund werden die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina , die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro , Norwegen, Serbien und die Türkei zur Teilnahme an derartigen Eurojust-Treffen eingeladen (Ratsdok. 9280/1/14)? c) Aus welchem Grund werden auch US-Behörden eingeladen (Ratsdok. 9280/1/14), um welche handelt es sich dabei, und worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Mehrwert der Teilnahme der USA? Die Fragen 25b und 25c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist grundsätzlich nicht unüblich, Drittstaaten zur Teilnahme an taktischen Treffen von Eurojust einzuladen, wenn gemeinsame Belange berührt sind und die Zusammenarbeit verstärkt werden soll. Im Bereich der Terrorismusbekämpfung gilt dies insbesondere für die USA, aber auch für andere Staaten. 26. Welche deutschen Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Städtekonferenz zu ausländischen Kämpfern“ teilgenommen, die im Januar 2014 sowie im Mai 2014 in Berlin von dem Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) und der Europäischen Kommission organisiert worden war, welche Tagesordnungspunkte wurden behandelt, und welche Absprachen getroffen? An der „Städtekonferenz zu ausländischen Kämpfern“ im Januar 2014 in Den Haag nahmen neben dem Bundesministerium des Innern Vertreter der Polizei aus Berlin, Bonn und Frankfurt sowie das hessische Innenministerium teil. Auf der Veranstaltung im Mai 2014 war das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertreten. Hinsichtlich der Inhalte der Veranstaltung im Januar 2014 wird auf die im Internet auf http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/networks/ radicalisation_awareness_network/cities-conference/index_en.htm erhältlichen Dokumente „Conference Paper“ und „Conference Report“ verwiesen. Im Mai 2014 fand ein Erfahrungsaustausch statt, der sich v. a. auch der Familien - und Angehörigenberatung widmete. Es wurden verschiedene Projekte aus den EU-Mitgliedstaaten präsentiert, u. a. das Modell der Beratungsstelle „Radikalisierung “ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. 27. Welche Ergebnisse zeitigte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Konferenz des „Koordinators für die Terrorismusbekämpfung“ mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Kommission unter dem Titel „European transnational fighters in Syria“ bei Europol in Den Haag, zu der auch die Regierung Algeriens, Ägyptens, Jordaniens, des Libanons, Marokkos, Tunesiens, Libyens, der Türkei und des Irak eingeladen worden waren? a) Welche „mögliche[n] Bereiche einer Zusammenarbeit“ wurden „er- kundet“? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2429 b) Welche entsprechenden Ergebnisse zeitigte ein Folgetreffen im Juni 2014 in Rabat, und wer nahm daran teil? Zu einer Veranstaltung bei Europol in Den Haag liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass Ende des Jahres eine Konferenz mit den Mittelmeerländern in Rabat stattfinden soll, zu denen die Maghrebländer sowie Jordanien, Libanon und die Türkei eingeladen sein sollen. Näheres dazu ist bisher nicht bekannt. 28. Was ist der Bundesregierung über Initiativen des US-Generalbundesanwaltes Eric Holder bekannt, der nach Medienberichten verstärkte Einsätze verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler vorschlägt (EU Observer, 9. Juli 2014)? Die Bundesregierung hat über die diesbezügliche Presseberichterstattung hinaus keine Erkenntnisse. 29. Was ist der Bundesregierung über Tagesordnung, Inhalt, Ergebnisse und Teilnehmende des „EU-USA-Workshop[s] zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung “ bekannt, der am 22. Mai 2014 in Athen stattfand, und laut dem „Koordinator für die Terrorismusbekämpfung“ das Aufspüren von „Finanzströme[n] für in Syrien agierende Extremisten und/oder Terrororganisationen “ behandelte? a) Welche Behörden welcher US-Ministerien nahmen daran teil? b) Inwiefern wurden auf der Konferenz auch US-Initiativen zu einem gemeinsamen Aktionsplan mit der EU zu Finanzströmen am Horn von Afrika behandelt, und worum handelt es sich dabei? c) Wann und wo ist ein weiteres entsprechendes Treffen geplant? Am Workshop EU-USA zur Terrorismusfinanzierung am 22. Mai 2014 in Athen war seitens der EU der EAD, die Europäische Kommission und der EU-ATKoordinator vertreten. Die USA waren mit einer 10-köpfigen Delegation aus Mitarbeitern des Außenministeriums, des Finanzministeriums, der US-Financial Intelligence Unit (FIU) und des FBI vertreten. Das Treffen diente dem Meinungsaustausch zur Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung am Horn von Afrika. Über ein weiteres geplantes Treffen ist der Bundesregierung nichts bekannt. 30. Inwiefern hatte ein Besuch des Europol-Präsidenten in den USA nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Thema „ausländische Kämpfer“ zum Inhalt, und was wurde bei den Gesprächen behandelt (Europol, 2. Mai 2014)? a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte und Ergebnisse von Treffen mit dem Heimatschutzminister, dem FBI-Direktor, dem stellvertretenden Justizminister, einem Berater Barack Obamas sowie dem US Secret Service bekannt? b) Inwieweit trifft es zu, dass US-Behörden angehalten sind, sich an entsprechenden Europol-Projekten zu beteiligen („Director Wainwright […] announced Europol’s plans for a new operational project on foreign fighters, which he encouraged the US authorities to join in order to increase information exchange and get a better picture of the pheno- Drucksache 18/2429 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode menon“), und um welche Behörden und Projekte handelt es sich dabei jeweils? Die Fragen 30, 30a und 30b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von den in der Fragestellung skizzierten Aktivitäten von Europol, die Europol im Rahmen seines Mandates unternimmt, hat die Bundesregierung keine weitergehende Kenntnis. c) Auf welche Weise könnte das Abkommen Europols mit dem USGrenzschutz hierbei genutzt werden, und wie wird sich die Bundesregierung hierzu positionieren? Hierzu kann die Bundesregierung weder eine Aussage treffen noch gibt es eine Position der Bundesregierung zu dieser Frage. 31. Was ist der Bundesregierung über besondere Verabredungen der EU und der Türkei zum Phänomen „ausländischer Kämpfer“ bekannt? Besondere Verabredungen der EU und der Türkei sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. a) Worin bestand das „Angebot zu gemeinsamen Arbeiten im Bereich der Luftfahrtsicherheit“? Konkrete Angebote der EU gegenüber der Türkei zu gemeinsamen Arbeiten im Bereich der Luftfahrtsicherheit sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Auf welche Weise soll die Türkei durch eine „bessere Verarbeitung von erweiterten Fluggastdaten im Zusammenhang mit Reisebewegungen durch Einrichtung von PNR-Zentralstellen“ unterstützt werden? c) Mit welchen Behörden bzw. PNR-verarbeitenden Stellen in der EU sollen die türkischen Behörden dabei kooperieren? Derzeit besteht ein EU-PNR-System nicht. Die weitere Entwicklung der EUPNR -Richtlinie ist derzeit nicht absehbar, weil sie aller Voraussicht nach erst im Herbst 2014 weiter im Europäischen Parlament beraten werden wird. Der JuniER hat die „strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (sog. PSP) festgelegt. Hierzu ist der Absatz zum neuen Aspekt „Foreign Fighters“ zu erwähnen : „Verhütung von Radikalisierung und Extremismus und Maßnahmen zur Behandlung des Phänomens ausländischer Kämpfer, auch durch die wirksame Nutzung der bestehenden Instrumente für EU-weite Ausschreibungen zur Fahndung und die Entwicklung von Instrumenten wie dem EU-weiten System der Fluggastdatensätze (PNR)“. d) Auf welche Weise könnte die EU nach Einschätzung der Bundesregierung durch die tunesischen Behörden „beim Schutz der Grenze zu Libyen“ unterstützt werden? Die zivile Grenzberatungsmission EUBAM Libyen hat die Aufgabe, die libyschen Behörden durch Beratung und Ausbildung bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie für integrierten Grenzschutz zu unterstützen. Aufgrund der Sicherheitslage befindet sich das Missionspersonal derzeit nicht in Tripolis. Im Kreis der Europäischen Union laufen die Verhandlungen über das weitere Vorgehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2429 32. Welche Anstrengungen unternimmt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ zur Beachtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung, und worin bestehen einzelne Maßnahmen? Alle Maßnahmen der EU hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ werden unter strikter Wahrung von Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte durchgeführt. 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung des Begriffs des „(gewaltbereiten ) Extremismus“ im Rahmen der „EU-Strategie zur Bekämpfung von Radikalisierung und Rekrutierung zum Terrorismus“? Aus Sicht der Bundesregierung wird der Begriff Extremismus in der überarbeiteten Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus sachgerecht verwendet. a) Wie ist der Begriff aus ihrer Sicht definiert? Die Bundesregierung zählt zum Extremismus diejenigen Aktivitäten oder Bestrebungen , bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von ihnen verfolgten Ziele oder die von ihnen zur Erreichung dieser Ziele befürworteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Widerspruch stehen. Dieses Begriffsverständnis gilt für die Bundesregierung auch für die Verwendung von Extremismus in der Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus. b) Sofern angeführt wird, der „(gewaltbereite) Extremismus“ könne eine Vorstufe des Terrorismus darstellen, auf welche belastbaren Untersuchungen bezieht sich die Bundesregierung dabei? Die Bundesregierung stützt ihr Verständnis der Tatsache, dass in der Entwicklung zum Terrorismus der Extremismus, wenn auch nicht zwingend so doch häufig, eine Vorstufe darstellt, auf die über Jahrzehnte in einer Vielzahl von Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen. c) Inwiefern trifft es – wie den Fragestellenden bekannt – zu, dass die deutsche Delegation den eigentlich größtenteils gestrichenen Begriff des „Extremismus“ wieder in die „EU-Strategie zur Bekämpfung von Radikalisierung und Rekrutierung zum Terrorismus“ hineinzuschreiben beabsichtigt (bitte hierzu die entsprechenden Stellen oder wenigstens Themenbereiche nennen)? Es trifft zu, dass sich Deutschland wie auch weitere EU-Mitgliedstaaten im Zuge der Überarbeitung der Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus dafür ausgesprochen hat, den Begriff des Extremismus nicht gänzlich zu streichen. Im Hinblick auf die erfragten Textstellen, an denen der Begriff Extremismus Verwendung findet, wird darauf hingewiesen, dass der Text der Strategie mit der Ratsdok. 9956/14 auf der Seite des Rates der Europäischen Union (www.consilium.europa.eu) aufgerufen werden kann. Drucksache 18/2429 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Wie viele aus Deutschland stammende Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten Januar 2013 bis Juli 2014 von Deutschland aus nach Syrien gereist? Derzeit liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu mehr als 400 Personen aus Deutschland vor, die seit Ausbruch der Kampfhandlungen in Syrien im Jahr 2011 in Richtung Syrien ausgereist sind. Genaue Angaben zu Ausreisen im Zeitraum Januar 2013 bis Juli 2014 sind nicht möglich, da nicht zu allen Personen ein konkretes Ausreisedatum bekannt ist. a) Wie viele Personen wurden im fraglichen Zeitraum auf welche Weise an der Ausreise gehindert? Der Bundesregierung liegen derzeit zu 30 Personen Erkenntnisse vor, dass sie durch den Erlass einer Ausreiseuntersagung an der Ausreise gehindert werden konnten. b) In wie vielen Fällen lag ein internationaler Haftbefehl und in wie vielen Fällen ein EU-Haftbefehl vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen aus Deutschland ausgereist sind, zu denen ein internationaler Haftbefehl oder ein EU-Haftbefehl zum Zeitpunkt der Ausreise vorlag. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333