Deutscher Bundestag Drucksache 18/2431 18. Wahlperiode 29.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Martina Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2340 – Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Linksextremismus (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2217) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Thema Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zum Thema Linksextremismus führt die Bundesregierung aus, das BfV plane keine solche Studie. Allerdings soll nach Berichten verschiedener Medien eine solche Studie im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2014 beschlossen worden sein. Als Gast ist auch die Bundesregierung an der IMK beteiligt, insofern ergeben sich einige Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung . 1. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Berichte von „NDR – Norddeutscher Rundfunk“ (www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/ Verfassungsschutz-will-erstmals-linksextremes-Milieu-wissenschaftlichuntersuchen -lassen,pressemeldungndr14400.html) und „tagesschau.de“ (www.tagesschau.de/inland/linksextremismus-100.html) zu, wonach im Juni 2014 im Rahmen der IMK beschlossen wurde, eine Studie zum Thema „Linksextremismus“ in Auftrag zu geben? 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem im NDR-Bericht erwähnten „internen Papier“, aus dem bezüglich der geplanten Studie zitiert wird, und geht hieraus hervor, dass dort eine Studie zum Thema „Linksextremismus“ beschlossen wurde? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der in der Fragestellung angesprochene Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK), an der der Bundesminister des Innern nicht als Mitglied, sondern als Gast teilnimmt, ist nicht zur Veröffent- Drucksache 18/2431 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lichung freigegeben. Die IMK hat sich die Verfügungsgewalt über die von ihr erstellten Unterlagen vorbehalten. Die von der Bundesregierung zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage beantragte Freigabe wurde von der IMK nicht erteilt. Daher ist die Bundesregierung nicht befugt, sich näher zu den Inhalten sowie zum Zustandekommen des Beschlusses zu äußern. 3. War die Bundesregierung an der Runde im Rahmen der IMK beteiligt, die laut „NDR“ und anderen Medien eine solche Studie zum Thema „Linksextremismus “ beschlossen hat, und wenn ja, welche Meinung zu einer solchen Studie hat die Bundesregierung hier vertreten? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Im Übrigen sieht die Bundesregierung ihre Darlegungen in der IMK als Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung an, der bis zur abschließenden Klärung aller den konkreten Vorgang betreffenden Fragen nicht der Beantwortung parlamentarischer Anfragen unterfällt. 4. Hat die Bundesregierung die anderen Mitglieder der IMK auf die durch den Bund geförderten und auf Bundestagsdrucksache 18/2114 aufgeführten Forschungsprojekte zum Thema „Linksextremismus“ hingewiesen, und wie beurteilt sie den Mehrwert einer durch die IMK in Auftrag gegeben Studie vor dem Hintergrund der durch den Bund geförderten Studien? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2114 schließen, dass die Bundesregierung eine Studie zum Thema „Linksextremismus“, wie sie durch die IMK angeblich beschlossen wurde, für unnötig hält, und wie begründet sie ihre Ansicht? Nein. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Wird sich der Bund an einer möglicherweise im Rahmen der IMK beschlossenen Studie zum Thema „Linksextremismus“ finanziell beteiligen, und wenn ja, in welcher Höhe wird sich der Bund beteiligen? 7. Vorausgesetzt, es soll (auf Veranlassung der IMK) eine Studie durchgeführt werden: a) Wer soll die Studie nach Kenntnis der Bundesregierung durchführen? b) Welchen Fragestellungen soll die Studie insbesondere nachgehen? c) Welche bisherigen Wissenslücken soll sie füllen? d) Wie soll sie konzeptuell und methodisch angelegt sein? e) Welche Behörden und ggf. privaten Organisationen beteiligen sich daran ? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333