Deutscher Bundestag Drucksache 18/2446 18. Wahlperiode 01.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2132 – Zur Politik der Bundesregierung im Syrien-Konflikt Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus Syrien, in dem seit über drei Jahren ein blutiger Bürgerkrieg tobt, dem bereits weit über 150 000 Menschen zum Opfer gefallen sind und vor dem sechs Millionen Menschen flüchten mussten, sind sehr unterschiedliche Signale zu vernehmen. Einerseits intensiviert sich der bewaffnete Konflikt, andererseits breitet sich die Sehnsucht nach Frieden in der gesamten syrischen Bevölkerung aus. An vielen Orten finden Friedensgespräche statt. In der symbolträchtigen Stadt Homs haben Regierung und bewaffnete Opposition ein für die weitere Entwicklung des syrischen Bürgerkriegs entscheidendes Abkommen vereinbart. Es sieht vor, dass die Aufständischen die Kämpfe in der Stadt Homs beenden und ihnen im Gegenzug freies Geleit zugesichert wird. Dieses Abkommen markiert möglicherweise einen militärischen Wendepunkt, der den Weg für Verhandlungen ebnen kann. Nach drei Jahren Bürgerkrieg ist klar, dass es keine militärische Lösung für den Syrien-Konflikt geben wird. Deshalb sind direkte Verhandlungen zwischen Regierung und Aufständischen absolut notwendig und müssen von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden. Jeder Tag, den dieser Konflikt anhält, bedeutet neuerliches Leid für die Zivilbevölkerung, insbesondere für die Millionen von Flüchtlingen. Über neun Millionen Syrerinnen und Syrer sind inzwischen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Genf-II-Verhandlungen haben keinen Durchbruch für eine umfassende Lösung des syrischen Bürgerkriegs erbracht. Noch ist nicht erkennbar, ob es in absehbarer Zeit zu Folgeverhandlungen zwischen Regierung und aufständischer Opposition kommen wird. Die syrische Regierung hat für den 3. Juni 2014 Präsidentschaftswahlen anberaumt. Die Wahlen, obwohl unter der Kriegssituation ein geregelter Ablauf kaum vorstellbar ist, könnten ein Stimmungsbarometer sein, inwieweit Bashar al-Assad getragen wird. Die internationale Gemeinschaft soll alles ihr Mögliche tun, um den Dialog zwischen den Kriegsparteien zu befördern und Chancen für eine politische Konfliktregulierung auszuloten. Nur so kann das erklärte Ziel der Bundesregierung, eine Regierung der Nationalen EinDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. heit unter Beteiligung der Oppositionsparteien und -gruppen zu etablieren, verwirklicht werden. Drucksache 18/2446 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In Syrien gibt es durchaus auch Lichtblicke. So sind an 50 Orten Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Regierung und Opposition vereinbart worden. Das ist ein wichtiges Ergebnis, das der Unterstützung bedarf, weil es dazu beiträgt , die humanitäre Lage der Menschen zu verbessern. Diese Waffenstillstände zu gefährden und/oder zu delegitimieren, ist alles andere als zielführend. Wo Waffenstillstandsvereinbarungen erzielt wurden, konnte die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung wieder aufgenommen werden. Die Ankündigung der USA, die bewaffnete Opposition mit schweren panzerbrechenden Waffen auszustatten, gefährdet allerdings diesen Prozess und verschlimmert die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung. Wenn die US-Administration die Übergabe dieser Panzerabwehrsysteme an die syrischen Oppositionsgruppierungen genehmigt haben sollte, so widerspräche dies ihren Erklärungen, an einer politischen Lösung in Syrien festzuhalten und sich an einer Deeskalation beteiligen zu wollen. Eine weitere positiv hervorzuhebende Entwicklung stellt die kurdische Selbstverwaltung in Nord-Syrien dar. Die Kurdinnen und Kurden haben eine Form der Selbstverwaltungsdemokratie etabliert, die für das multiethnische und multireligiöse Gesamt-Syrien beispielgebend sein könnte. Aber die kurdische Selbstverwaltung ist gefährdet. Sie wird von der Türkei, islamistischen Gruppen und der „Freien Syrischen Armee“ bekämpft. Von der Regierung Bashar al-Assads werden die kurdischen Gebiete derzeit nicht angegriffen (Weltspiegel, 29. September 2013). Über die kurdischen Gebiete Nord-Syriens wurde von der türkischen Regierung eine Blockade verhängt, die nur sporadisch gelockert wird. Auch die Bundesregierung setzt sich bei ihrem türkischen Partner nicht konsequent für eine Aufhebung der Blockade ein. Dies ist aber die Voraussetzung für eine Verbesserung der humanitären Lage der kurdischen Bevölkerung NordSyriens . Zivilgesellschaftliche Organisationen, wie das „Center for Civil Society and Democracy in Syria“, halten die Ausbreitung lokaler Waffenstillstände für den erfolgversprechendsten Weg, um Frieden in Syrien zu erreichen, da aufbauend darauf eine solide nationale Übereinkunft zwischen Regierung und Aufständischen erzielt werden könne. Dass im Westen kaum jemand Unterstützung dafür äußert, wird ausdrücklich bedauert (http://politicsofpoverty.oxfamamerica.org/ 2014). Der überwiegende Teil der Pro-Reform-Kräfte in Syrien, darunter zivilgesellschaftliche Organisationen und Parteien, vertreten einen ähnlichen Ansatz. Eine der größeren zivilgesellschaftlichen Organisationen ist das „National Coordination Committee for Democratic Change“, das einen nationalen Dialog mit der syrischen Regierung führt, um den syrischen Staat zu demokratisieren und zu verändern. Am nationalen Dialog nehmen auch zahlreiche politische Organisationen und Parteien teil, darunter der kurdische Nationalrat, syrische Sozialisten, internationale Sozialisten, marxistische und kommunistische Parteien sowie Friedens- und Frauenorganisationen. Die Regierung und die zivilgesellschaftliche Opposition Syriens haben nach einem dreijährigen Dialog eine Prinzipienerklärung verabschiedet, die besagt, dass ein zukünftiger syrischer Staat auf pluralistischen, demokratischen und säkularen Prinzipien aufbauen soll. Das ist, gerade vor dem Hintergrund, dass die aufständische syrische Opposition die von den zivilgesellschaftlichen Organisationen formulierten Prinzipien in Genf und in allen darauffolgenden Treffen zurückgewiesen hat, hervorzuheben (http://nscb.me/2014/01/27/syrias-so-called-opposition-reject). In jüngster Zeit haben die syrischen Aufständischen ihren Kurs der Ablehnung einer politischen Lösung des Konfliktes intensiviert. Statt auf Dialog setzt die bewaffnete Opposition offensichtlich auf eine Verschärfung des Bürgerkriegs, der weiter unzähligen Syrerinnen und Syrern das Leben kosten wird. Die mangelnde Dialogbereitschaft der aufständischen oppositionellen Gruppierungen hat wiederum der Regierung eine Steilvorlage geboten, ihre militärische Offensive zu verschärfen . Diese kostet viele zivile Opfer, verursacht insbesondere durch das barrellbombing . In jüngster Zeit zeigen sich aber auch Risse im Gefüge der gewaltsamen Opposition auf. So fordert der ehemalige Präsident der nationalen Koa- lition Mouaz Al-Khatib direkte Gespräche mit der syrischen Regierung. „Wir Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2446 sollten nicht auf internationale Konferenzen warten, die den Syrern die Zeit stehlen und das Blutvergießen verlängern“ (Al-Monitor, 3. Juni 20014). Ein Bericht des Dänischen Instituts für Internationale Studien aus dem Jahr 2012 skizziert, dass die von der EU, den USA und der Arabischen Liga gegen Syrien verhängten Sanktionen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für den syrischen Staat und die Regierung mit sich gebracht haben (www.irinnews.org/ report/97335/sanctions-hit-humanitarian-aid-to-syria). Darüber hinaus haben Effekte zweiter Ordnung, wie die erhöhte Inflation, höhere Treibstoff- und Lebensmittelpreise, Importschwierigkeiten, die dadurch bedingte höhere Arbeitslosigkeit , das sinkende Lohnniveau und der Rückgang der Kaufkraft, einschließlich des Zugangs zu Nahrungsmitteln, die sozioökonomischen Kosten erhöht und die bereits bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten verschärft, die sich vor allem auf die unteren sozialen Schichten der Bevölkerung auswirken, so der Bericht. Syrische Fabriken haben Schwierigkeiten, Rohstoffe und Ersatzteile zu importieren . Die Lebensmittelproduktion geht zurück. Dies alles hat dazu geführt, dass die Sanktionspolitik sich vor allem gegen die Zivilbevölkerung wendet. Selbstverständlich muss es zu einem Stopp aller Waffenlieferungen – sowohl aus dem Westen und aus den Golfmonarchien als auch aus Russland – nach Syrien kommen und sicherlich muss auch der Kontrollmechanismus für DualUse -Komponenten, d. h. jene Teile, die auch militärisch verwendbar sind, in Syrien streng angewendet und sogar deutlich verschärft werden. Aber die allgemeine Blockade über die syrische Industrie muss aufgehoben werden. Wegen der zunehmenden Kritik an der Sanktionspolitik und ihren negativen Folgen für die Zivilbevölkerung lockerte die EU im Jahr 2013 die gegen Syrien verhängten Sanktionen. Dabei handelte es sich nach Auffassung kritischer Stimmen aber letztlich um eine Mogelpackung. Denn die Sanktionslockerung betraf lediglich die von der Opposition kontrollierten Gebiete. Der größte Teil der syrischen Bevölkerung bleibt also demnach weiterhin unterversorgt. Die EU hat nach Auffassung der Fragesteller ihre Parteilichkeit im Syrien-Konflikt damit überdeutlich gemacht: die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte durfte Öl verkaufen und Ersatzteile für die Ölindustrie einkaufen , damit ihre Kriegsmaschinerie mit Benzin versorgt werden kann, der Regierungsseite blieb dies weiterhin verwehrt. Vor allem aber hat die EU mit dieser Politik dafür gesorgt, dass Menschen, die in von der Opposition kontrollierten Gebieten leben, versorgt werden, die anderen hingegen nicht (www.deutschlandradio.de/eu-lockert-embargo-syrische-opposition-darf-oelausfuehren .331.de.html?dram:article_id=253178). Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des „Syria Recovery Trust Fund“ mit nicht unerheblichen Mitteln die Bemühungen der syrischen Opposition, Verwaltungsstrukturen in den von ihr kontrollierten Gebieten aufzubauen. Alle Hilfsgelder, die über den „Syria Recovery Trust Fund“ gewährt werden, werden in Absprache mit der von zahlreichen westlichen Staaten etablierten Freundesgruppe Syriens von den syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte kanalisiert . Die Nationale Koalition ist von einigen westlichen Staaten als einzige legitime Vertretung des syrischen Volks anerkannt worden, „um vor den Augen der Bevölkerung in den von der bewaffneten Opposition kontrollierten Gebieten die Bedeutung der Nationalen Koalition aufzuwerten und ihr Legitimität in der Bevölkerung zu verschaffen“ (aus dem Protokoll des Internal Grant Committee Meeting, 12. Juni 2013, Ministry of Foreign Affairs Denmark). Aus dem Protokoll vom Internal Grant Committee Meeting, vom 12. Juni 2013 geht allerdings auch hervor, dass der Westen die Maßgabe gesetzt hat, dass in diesen von der Opposition kontrollierten Gebieten die Prinzipien der Nichtdiskriminierung anderer religiöser Strömungen, der Multiethnizität und der Säkularität beim Aufbau von Strukturen und der Vergabe von finanzieller Hilfe an Projekte gelten. Diese Kriterien für die Gestaltung der Beziehung zur Nationalen Koalition der „syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ sind demnach auch für die Bundesregierung bindend. Drucksache 18/2446 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im dritten Jahr nach dem ursprünglich friedlichen unbewaffneten Aufbegehren gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad ist durch den eskalierenden Gewalteinsatz des Regimes ein zerstörerischer Mehrfrontenkrieg entstanden. Die gemäßigten Vertreter der Opposition in Syrien sind nicht allein Angriffen von Regierungsseite, sondern auch von islamischen Extremisten ausgesetzt (v. a. Islamischer Staat – IS). Leidtragende sind in erster Linie Zivilisten. Etwa die Hälfte der syrischen Bevölkerung ist innerhalb oder außerhalb des Landes auf der Flucht. Die Konfliktherde in Syrien und im Irak stehen im Zusammenhang. IS nutzt die strategischen Vorteile, die die Präsenz auf beiden Seiten der Grenze bringt. Nur eine politisch inklusive Lösung wird dem radikalen Islamismus den Boden entziehen können. Die gemäßigte Opposition bleibt nach Auffassung der Bundesregierung die Alternative zu staatlicher oder dschihadistischer Repression. Viele Stimmen dieses Spektrums haben sich zur Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (NK) vereinigt. Mehr als 120 Staaten, darunter auch Deutschland , betrachten die NK als legitime Vertretung des syrischen Volkes. Sie hat sich mehrfach zur Vision eines demokratischen Syriens aller religiösen und ethnischen Gruppen bekannt. Durch die Niederschlagung der zunächst friedlichen Protestbewegung und zahlreiche Angriffe auf die Zivilbevölkerung in den von der Opposition dominierten Gebieten trägt die syrische Regierung maßgebliche Verantwortung für die Radikalisierungstendenzen innerhalb der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit und die Destabilisierungsgefahr für die gesamte Region. Eine politische Lösung des Konflikts, auf die die Bundesregierung und ihre Partner in der Freundesgruppe des Syrischen Volkes seit Beginn der Auseinandersetzungen hinarbeiten, ist in Damaskus bisher nicht auf Resonanz gestoßen. Zuletzt wurde dies bei den Verhandlungen zwischen syrischer Regierung und Opposition unter Vermittlung des Sondergesandten der Arabischen Liga und der Vereinten Nationen, Lakhdar Brahimi, in Genf deutlich. Lakhdar Brahimi brach Anfang Februar 2014 unter Verweis auf die mangelnde Gesprächsbereitschaft des Regimes die Gespräche ab. Mit den am 3. Juni 2014 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen hat das Regime erneut signalisiert, dass es an einem wahrhaft inklusiven nationalen Dialog derzeit nicht interessiert ist. Die Bundesregierung hat zusammen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten die Auffassung vertreten, dass diese Wahlen aufgrund der Sicherheitslage und der massiven Einschränkungen des Wahlrechts keine demokratische Legitimität entfalten können. So wurde von den Wahlen ausgeschlossen , wer das Land „illegal“ verlassen hatte oder wer über keinen gültigen Reisepass (mehr) verfügte. Davon waren in besonderem Maße die Menschen betroffen , die wegen ihrer kritischen Haltung in den letzten Jahren in die Flucht gezwungen worden waren. Auch nach den Wahlen sind keine Anzeichen zu einer größeren Dialogbereitschaft seitens Präsident Bashar al-Assads zu erkennen. Andersdenkende und deren Familienangehörige werden weiterhin verfolgt. In seinem fünften Bericht zur Verfolgung der Einhaltung der VN-Sicherheitsratsresolution 2139 (2014) kritisierte VN-Generalsekretär Ban Ki Moon Ende Juli 2014 erneut die Verweigerung von Hilfslieferungen und die Zerstörung medizinischer Einrichtung als Kriegstaktik, v. a. von Seiten des Regimes. Die unter diesem Druck in den vergangenen Monaten mit lokalen Repräsentanten abgeschlossenen Waffenstillstände kommen in der Mehrzahl der Fälle lokalen Kapitulationen gleich. Die Bundesregierung setzt sich gerade vor dem Hintergrund des Leidens der Menschen und der Destabilisierung der Region weiterhin mit Nachdruck für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2446 unbeschränkten humanitären Zugang zur Zivilbevölkerung und eine inklusive politische Lösung ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Unterstützung der von der Flüchtlingskrise betroffenen Nachbarstaaten. Die Bundesregierung wird insbesondere auch die Arbeit von Staffan De Mistura als neuem VN-Sonderbeauftragten für Syrien unterstützen. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zustand der „Freien Syrischen Armee“, ihrer militärischen Fähigkeiten und der politischen Durchsetzungskraft der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions - und Oppositionskräfte? Der Erfolg der extremistischen Gruppierungen im Irak und in Syrien hat die moderaten Kräfte in eine Zweifronten-Situation gebracht. Dies spiegelt sich politisch gleichermaßen für die NK wider. Hinsichtlich der politischen Durchsetzungskraft der NK wird auf die Einleitung verwiesen. Die Dachorganisation Freie Syrische Armee (FSA) ist im November 2013 in die Islamische Front und mehrere säkulare Alternativen zerfallen. Zu den verbleibenden Strukturen gehört vor allem der Generalstab des Supreme Military Council (SMC) unter dem säkularen General Abdul-Ilah Al-Bashir. Dem SMC nahe stehend sind die Front der Revolutionäre Syriens (FRS) sowie die HazmBewegung . 2. Welchen Einfluss hat nach Auffassung der Bundesregierung die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte über die bewaffneten Formationen der Opposition? Die Verbindung zwischen der NK und dem SMC ist nach dem Prinzip des Primats der Politik strukturiert. Die NK und das Verteidigungsministerium der Interimsregierung üben die politische Kontrolle über die im SMC zusammengeschlossenen Einheiten aus. 3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem möglichen Einflussverfall der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte über die bewaffneten Formationen der Opposition? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Mit Blick auf die sich verhärtende Position der Regierung in Damaskus und die Radikalisierung islamistischer und dschihadistischer Gruppen ist es nach Ansicht der Bundesregierung für die Zukunft eines geeinten und inklusiven Syriens auch weiterhin sinnvoll, dass die moderaten Kräfte weiter internationale Unterstützung erhalten. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen von Jürgen Todenhöfer, ehemaliger entwicklungs- und rüstungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der in einem Gastbeitrag in der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 11. April 2014 schrieb, dass „die vom Westen finanzierte Freie Syrische Armee nur noch in der westlichen Propaganda eine Rolle spiele, und auch die Stiftung Wissenschaft und Politik spricht in ihrer jüngsten Syrien-Studie vom 18. April 2014 von einem extremen Bedeutungsverlust der „Freien Syrischen Armee“ und der Nationalen Koalition? Die Bundesregierung kommentiert keine Äußerungen Dritter. Drucksache 18/2446 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Gebiete in Syrien kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung die „Freie Syrische Armee“? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die verbleibenden Strukturen kontrollieren kein zusammenhängendes Gebiet in Syrien. Es gibt Gebiete, in denen das syrische Regime nicht mehr mit Streit- und Sicherheitskräften präsent ist und in denen sich die bewaffneten Oppositionsgruppen relativ frei bewegen können. Allerdings verfügt die syrische Regierung weiterhin über die Lufthoheit über ganz Syrien. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der Menschen, die in den von der Opposition kontrollierten Gebieten leben? Aufgrund der hohen Zahl an Binnenflüchtlingen und syrischen Flüchtlingen im Ausland und aufgrund der sich ständig verschiebenden Frontlinien kann eine dauerhafte Aussage hierüber durch die Bundesregierung nicht getroffen werden. 7. Wie viel Prozent sind dies von der syrischen Gesamtbevölkerung? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Größe der Gesamtheit der bewaffneten Kräfte der syrischen Opposition („Freie Syrische Armee“, Salafisten, Islamisten und der Al-Qaida) vor (bitte jede Gruppe einzeln auflisten und ihre jeweilige Größe angeben)? Aus Sicht der Bundesregierung sollte unterschieden werden zwischen der Opposition und dschihadistischen Terrorgruppen, deren Aktivitäten sich bislang besonders gegen die Opposition gerichtet haben. Insgesamt dürfte die Stärke der bewaffneten Kämpfer gegen das syrische Regime mindestens 50 000 Mann betragen. Nach hiesiger Einschätzung bewegt sich die Personalstärke der zum SMC gehörenden Gruppen und auch der FRS jeweils im mittleren vierstelligen Bereich. Der Islamischen Front (IF) gehören nach Schätzung der Bundesregierung Kämpfer im niedrigen fünfstelligen Bereich an. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der harte Kern an Kämpfern der Terrorgruppierung IS in Syrien und Irak aus ca. 15 000 Personen besteht und bei der Terrorgruppierung Jabhat al-Nusra (JaN) im mittleren vierstelligen Bereich liegt. Bei den Angaben zu beiden Terrorgruppierungen handelt es sich lediglich um Schätzungen, da die Fluktuation durch Neurekrutierungen, Tötungen und Gefangennahmen hoch ist. Zudem kann nicht trennscharf zwischen Angehörigen und Unterstützern der Gruppierungen unterschieden werden. Neben der JaN und IS sind in Syrien weitere dschihadistische Kleinstgruppen aktiv. 9. Wie groß ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil der „Freien Syrischen Armee“ unter dieser Gesamtzahl der bewaffneten syrischen Opposition ? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 8 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2446 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 7. April 2014 in „SPIEGEL ONLINE“ erschienenen Bericht, dass der prominente syrische säkulare Vertreter Michael Kilo und der bisherige Sprecher Luai Safi nach Genf II zugunsten islamistischer Vertreter aus dem Führungsgremium der in der Türkei ansässigen Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte abgewählt worden seien? Auf die Einleitung wird verwiesen. Die NK bleibt eine wichtige politische Plattform , in der Vertreter verschiedener ideologischer Richtungen und unterschiedlicher religiöser und ethnischer Herkunft vertreten sind. Die Besetzung der Führungsgremien wechselt im Einklang mit satzungsgemäßen Bestimmungen. Im ersten Halbjahr 2014 hat es dabei zahlreiche personelle Veränderungen gegeben. Auch säkulare Persönlichkeiten sind bei diesen Umbildungen neu in die Führungsgremien gewählt worden. 11. Welchen Einfluss hat dieser Vorgang nach Einschätzung der Bundesregierung auf eine mögliche Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen der syrischen Regierung und der aufständischen Opposition? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die NK hat sich auf ihrer Generalversammlung vom Januar 2014 für politische Verhandlungen und den Genf-II-Prozess ausgesprochen. An dieser Position hat sich bis heute nichts geändert. 12. Hat die Bundesregierung die Ausgrenzung säkularer Kräfte aus den Reihen der Nationalen Koalition mit Vertretern der Nationalen Koalition thematisiert und dazu Kritik geäußert? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich in allen Kontakten mit Oppositionsvertretern für politischen, ethnischen und konfessionellen Pluralismus ein. 13. Sofern dies nicht geschehen ist, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts der zunehmenden islamistischen Dominanz in den Reihen der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, hinsichtlich der Zusammenarbeit , welche die Gruppe der Freunde Syriens mit der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte vereinbart hat, und inwiefern kann diese Zusammenarbeit nach Einschätzung der Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitergeführt werden? Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 12 wird verwiesen. 15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Privilegierung der Nationalen Koalition durch die Gruppe der Freunde Syriens, insbesondere im Rahmen des „Syria Recovery Trust Fund“, durch den Projekte finanziert werden, die exklusiv der Nationalen Koalition zugutekommen, beizubehalten? Der Syria Recovery Trust Fund (SRTF) finanziert momentan Projekte in Syrien, die den Menschen in Gebieten unter Kontrolle der Opposition zugute kommen. Damit sollen die zivilgesellschaftlichen Strukturen und die Versorgung der Be- Drucksache 18/2446 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode völkerung in den Gebieten gefördert werden, die in besonderem Maße unter den Angriffen des Regimes auf Wohngebiete und zivilgesellschaftliche Institutionen leiden. 16. Kann die Bundesregierung die Authentizität der Aussagen im Protokoll des Internal Grant Commitee Meeting vom 12. Juni 2013, herausgegeben vom Ministry of Foreign Affairs Denmark bestätigen, in dem festgehalten ist, dass die Gewährung erheblicher Finanzmittel an die syrische Opposition damit begründet wird, dass es die erklärte Absicht der Freundesgruppe Syriens war, das Ansehen der Nationalen Koalition in den von der aufständischen Opposition kontrollierten Gebieten zu stärken, um deren politische Führung sicherzustellen? Die „Summary Conclusions from Internal Grant Committee Meeting on 12 June 2013“ enthalten im Wortlaut folgende Passage, die den Nutzen des SRTF für die syrische Bevölkerung in den Oppositionsgebieten unterstreicht: „After more than two years of conflict, there is an imminent and mounting need for not only humanitarian assistance, but also recovery and development assistance in Syria. Moreover, there is a critical need to strengthen the moderate parts of the opposition, not least the Syrian Opposition Coalition (SOC), which Denmark recognizes as the legitimate representative of the Syrian people. To further this objective, establishing a multi-donor trust fund is deemed a suitable instrument . The overall objective of the Syrian Recovery Trust Fund (SRTF) is to serve as an effective mechanism to meet the priority needs of the Syrian people in a transparent and accountable manner. To ensure a demand-driven and relevant support, SOC will be centrally located in the governance structures of the Trust Fund and as such play a central role in the allocation of the funds.“ 17. Wenn die Privilegierung der syrischen Nationalen Koalition wie bisher fortgeführt werden soll, wie ist dies mit den im Rahmen des „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF) aufgestellten Kriterien vereinbar, die besagen, dass in den von der Opposition kontrollierten Gebieten die Prinzipien der Nichtdiskriminierung anderer religiöser Strömungen, der Multiethnizität und der Säkularität für den Aufbau von Strukturen und für die Vergabe von finanzieller Hilfe gelten müssen? Auf die Antworten zu den Fragen 10, 12 und 15 wird verwiesen. 18. Welche Kontrollmöglichkeiten hat die Bundesregierung, um zu verifizieren , dass die vom „Syria Recovery Trust Fund“ an die Nationale Koalition übergebenen Gelder tatsächlich Projekten zugutekommen, die den genannten Kriterien entsprechen? Der SRTF übergibt keine Gelder an die NK, sondern finanziert bewilligte Projektanträge . 19. Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass Gelder aus dem „Syria Recovery Trust Fund“ nicht für die Anschaffung von Waffen verwendet werden? Die allgemeinen Investitionskriterien des SRTF verbieten die Finanzierung von Waffen sowie die Finanzierung von Waren, Dienstleistungen oder anderer Unterstützung für den militärischen Gebrauch. Die Bundesregierung besitzt in den Steuerungsgremien des SRTF ein Vetorecht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2446 20. Welche Gebiete in Syrien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung unter der Verwaltung der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (bitte Größe und Bevölkerungszahl angeben)? Die NK verwaltet selbst keine Gebiete in Syrien. In den Gebieten, die nicht mehr vom Regime kontrolliert werden, geschieht dies durch unterschiedliche lokale Selbstverwaltungsstrukturen. 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage in den von der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte verwalteten Gebieten hinsichtlich der zur Finanzierung durch den SRTF einzuhaltenden Kriterien von Multiethnizität, Säkularität und Gender-Demokratie? Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 20 wird verwiesen. 22. In welchen von der Opposition kontrollierten Gebieten herrschen nach Kenntnis der Bundesregierung die Prinzipien der Nichtdiskriminierung von Minderheiten, der Multiethnizität, der Gender-Demokratie und der Säkularität vor? Auf die Einleitung wird verwiesen. Zahlreiche Menschen haben in von Oppositionsgremien verwalteten Gebieten Schutz gesucht vor militärischen Angriffen und Menschenrechtsverletzungen durch das Assad-Regime und radikalislamische Gruppen wie IS. 23. Wie viele Mittel sind bisher durch die Geberländer in den „Syria Recovery Trust Fund“ einbezahlt worden (bitte nach Geberland und jeweiliger Höhe der Mittel auflisten)? Bisher wurden rund 85 Mio. Euro in den SRTF eingezahlt: Deutschland 18,6 Mio. Euro; Vereinigte Arabische Emirate 10 Mio. Euro; USA 11 Mio. Euro; Dänemark 3,3 Mio. Euro; Finnland 3 Mio. Euro; Schweden 4,6 Mio. Euro; Japan 10 Mio. Euro; Vereinigtes Königreich 3,6 Mio. Euro; Kuwait 11 Mio. Euro; Frankreich 10 Mio. Euro; Italien 2,5 Mio. Euro. 24. Wie hoch ist der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an den in den SRTF eingezahlten Summen? Gegenwärtig beträgt der Anteil Deutschlands an der in den SRTF eingezahlten Summe rund ein Fünftel. 25. Welche konkreten Projekte sind in welchen Regionen bislang aus Mitteln des SRTF gefördert worden? In Aleppo Stadt wurde aus Mitteln des SRTF die Beschaffung von 15 voll ausgestatteten Krankenwagen finanziert. Zurzeit werden sechs weitere Projekte in den Provinzen Aleppo, Idlib und Dara’a umgesetzt. Die Projekte reichen von der Ausstattung von Krankenhäusern mit Medikamenten, Verbrauchsgütern und Abfüllanlagen für medizinischen Sauerstoff über die Instandsetzung der Wasser- und Stromversorgung bis hin zur Beschaffung von mobilen Mühlen zur Verarbeitung der Weizenernte. Drucksache 18/2446 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. In welcher Höhe sind Mittel bereits in diese Projekte investiert worden? Die Beschaffung von Krankenwagen für Aleppo Stadt wurde mit 596 000 Euro gefördert. Die sich aktuell in Umsetzung befindenden Projekte haben einen Umfang von ca. 10 Mio. Euro. 27. Werden humanitäre zivilgesellschaftliche Projekte in den von den syrischen Kurden selbstverwalteten Gebieten finanziert? Der SRTF ist kein Instrument der humanitären Hilfe. Der SRTF ist für die Finanzierung von Projekten in ganz Syrien ausgelegt, einschließlich der kurdischen Siedlungsgebiete. Im Bereich der humanitären Hilfe unterstützt die Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2012 die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, welche in allen Gouvernoraten des Landes aktiv ist. Zudem leistet die Bundesregierung in ganz Syrien humanitäre Hilfe über die Vereinten Nationen, insbesondere über das Welternährungsprogramm (WFP) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). 28. Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung, dass keine Projektförderung in den kurdischen selbstverwalteten Regionen stattfindet, obwohl sich die humanitäre Lage in den kurdischen Regionen Nord-Syriens dramatisch zugespitzt hat (www.medico.de/hilfe-fuer-rojawa)? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Situation in den kurdischen selbstverwalteten Gebieten Nord-Syriens hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte, der Entwicklung von Demokratie, Multiethnizität , Multireligiosität, Säkularität und der Ausgestaltung von GenderDemokratie ? Die Bundesregierung steht der Politik und dem Verhalten der „Partei der demokratischen Union“ (PYD), welche die stärkste Kraft in diesen Gebieten darstellt, und den von ihr organisierten oder dominierten Strukturen, wie dem sogenannten Volksrat von Westkurdistan, mit kritischer Distanz gegenüber. Hintergrund sind ernstzunehmende Berichte aus unterschiedlichen Quellen, u. a. der Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrates über die Menschenrechtslage in Syrien, über autoritäre Machtausübung der PYD in ihren Einflussgebieten und Gewalttaten der mit ihr verbundenen bewaffneten Organisationen YPG und Asayiş gegen Personen, die anderer politischer Auffassung sind oder unabhängige zivilgesellschaftliche Strukturen aufzubauen versuchen. 30. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage bzw. auf Grundlage welcher Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beruht die Anerkennung der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte als legitime Vertreterin des syrischen Volkes durch die EU und die Bundesregierung (Erklärung des Auswärtigen Amts vom 11. Juli 2013 „Deutschland unterstützt die Syrische Opposition“)? Völkerrechtlich erkennt die Bundesregierung nur Staaten, nicht aber Regierun- gen, ausdrücklich an. Dies steht nicht im Widerspruch zu den Darlegungen zur NK in der Einleitung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2446 31. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die sich Bundesregierung im Falle Syriens dazu entschlossen hat, vom in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Prinzip der Nichteinmischung in die Souveränitätsrechte einer Nation abzuweichen (das zwischenstaatlich geltende Interventionsverbot wurde in einer Reihe von UN-Resolutionen festgehalten, Essential of Peace-Resolution, GV-Res. 290 vom 1. Dezember 1949, Peaceful -and-neighborly-relations-among-States-Resolution, GV-Res. 1236 vom 14. Dezember 1957, Declaration on the Inadmissibility of Intervention in the Domestic Affairs of States and the Protection of Their Independence and Sovereignty, GV-Res. 2131 vom 19. Dezember 1965)? Im Syrien-Konflikt leistet die Bundesregierung humanitäre Hilfe und konzentriert sich auf Maßnahmen zur Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen, zum Schutz der Bevölkerung und der Menschenrechte. Darüber hinaus führt die Bundesregierung einen Dialog mit allen Kräften, die bereit sind, zu einer politischen Lösung des Konfliktes beizutragen. Das Gespräch mit allen Seiten des Konflikts ist legitimer Teil moderner Diplomatie. 32. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung von dem völkerrechtlichen Prinzip abgewichen ist, dass Gegenregierungen, die sich im Verlauf eines innerstaatlichen Konfliktes herausbilden, ebenso wie die Bewaffnung und finanzielle Unterstützung einer Partei in einem Bürgerkrieg unzulässig sind? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 33. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, entgegen völkerrechtlicher Bestimmungen die Nationale Koalition der syrischen Revolutions - und Oppositionskräfte, die auch nur einen Teil der breiten syrischen Opposition darstellt, als die legitime Vertretung des syrischen Volkes anzuerkennen ? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 34. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, in Syrien eine Bürgerkriegspartei zu unterstützen, während nach Auffassung der Fragesteller z. B. im Falle Bahrains, wo die schiitische Bevölkerungsmehrheit vom sunnitischen Herrscherhaus unterdrückt wird, das Regime sanktionslos bleibt und man es gewähren lässt? Vor dem Hintergrund, dass sich nach Auffassung der Fragesteller gegen Syrien eine Gruppe westlicher Staaten mit den despotischen Regimen der Golf-Staaten verbunden hat, wie erklärt die Bundesregierung dieses widersprüchliche Verhalten? Die Bundesregierung führt mit der bahrainischen Regierung einen kritischen Dialog. Sie hat die Menschenrechtslage in Bahrain regelmäßig sowohl bilateral als auch im EU-Rahmen thematisiert und die Notwendigkeit vertrauensbildender Maßnahmen und ein Ende der Gewalt eingefordert. 35. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Stiftung Wissenschaft und Politik, dass „finanzielle und logistische Hilfeleistungen“ fremder Staaten an eine Bürgerkriegspartei „gegen das Interventionsverbot“ verstoßen? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Drucksache 18/2446 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Völkerrechtsanalyse der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die zu dem Urteil kommt, dass es „Staaten […] grundsätzlich verboten sei, Oppositionsgruppen im bewaffneten Kampf gegen eine amtierende Regierung zu unterstützen “ (Christian Schaller: Der Bürgerkrieg in Syrien, der Giftgas-Einsatz und das Völkerrecht, SWP-Aktuell 54, September 2013, und es weiter heißt „Bereits finanzielle und logistische Hilfeleistungen verstoßen gegen das Interventionsverbot“)? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 37. Wie legitimiert die Bundesregierung die Gewährung finanzieller und wenn auch soweit bekannt nur „softer“, aber dennoch militärischer Unterstützung an die syrische bewaffnete Opposition, die nach Auffassung der Fragesteller unter Verletzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 Nummer 4 der UN-Charta, die eine innere Einmischung in einen innerstaatlichen Konflikt verbietet, stattfindet? Ziel deutscher Hilfslieferungen an die gemäßigten Kräfte der Opposition ist es, den Aufbau von Strukturen zu unterstützen, welche in den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten Syriens für die Bevölkerung grundlegende öffentliche Dienstleistungen und Schutz anbieten. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Präsidentschaftswahlen in Syrien unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zum ersten Mal alternierende Kandidaturen zugelassen waren? 39. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Präsidentschaftswahlen in Syrien im Hinblick auf künftige Friedensgespräche mit der Opposition? 40. Inwieweit wäre die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Erfolg von Bashar al-Assad bei einer nicht manipulierten Wahl eine Aufgabe der starren Haltung der Nationalen Koalition, die immer wieder als Vorbedingung für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts den Abgang von Präsident Bashar al-Assad nennt, zur Folge haben müsste? 41. Inwieweit begreift die Bundesregierung eine Wiederwahl von Bashar alAssad , die ihm mehr Legitimität verschaffen würde, als neue Chance, eine Regierung der Nationalen Einheit unter Teilnahme der Opposition zu schaffen? Die Fragen 38 bis 41 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 42. Welche syrische Vertretung in Deutschland betrachtet die Bundesregierung als offizielle Vertretung Syriens vor dem Hintergrund, dass die Nationale Koalition in Berlin ein Büro unterhält, dem quasi der Status einer diplomatischen Vertretung zugestanden wird, zugleich aber die offizielle syrische Botschaft in Berlin weiter existiert? Die diplomatische Vertretung Syriens in Deutschland ist die Botschaft der Syrischen Arabischen Republik. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2446 43. Falls die syrische Botschaft weiterhin als Interessensvertretung des syrischen Staates in Deutschland gilt, mit welcher Begründung wurde der Botschaft in Berlin untersagt, die Durchführung von Wahlen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland (in der Botschaft) vorzunehmen? Die Durchführung von Wahlen in einem fremden Land ist ein hoheitlicher Akt, dessen Genehmigung in das Ermessen des Gastlands gestellt ist. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Wahlen in Syrien keine Legitimität entfalten konnten. Daher hat das Auswärtige Amt der syrischen Botschaft nicht die Genehmigung erteilt, Wahlen in Deutschland durchzuführen. 44. Wie bewertet die Bundesregierung nach dem ergebnislosen Ende der Friedenskonferenz Genf II die Möglichkeiten zu einer Wiederaufnahme der Friedensgespräche zwischen der syrischen Regierung und der aufständischen Opposition in Syrien? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der politische Dialog letztlich ohne Alternative. Die Bundesregierung wird sich daher trotz der gegenwärtigen schwierigen Situation, die wesentlich durch die Blockadehaltung der syrischen Regierung hervorgerufen wurde, weiterhin für eine Verhandlungslösung einsetzen . Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 45. Welche Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte zur Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen ergriffen? Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 44 wird verwiesen. 46. Inwieweit bestehen diplomatische Kanäle der Bundesregierung zur syrischen Regierung? Wenn nein, wie will dann die Bundesregierung Einfluss zwecks Wiederaufnahme des Friedensprozesses auf die syrische Regierung ausüben? Die Bundesregierung besitzt sowohl zu Unterstützern als auch Gegnern der syrischen Regierung Kontakte. 47. Inwieweit bestehen Kontakte zwischen deutschen und syrischen Geheimdiensten (ZEIT ONLINE, 27. Mai 2013)? Die offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Antwort zu dieser Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Der Bundesnachrichtendienst (BND) unterhält Kontakte, um seine Aufgaben nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst zu erfüllen und sich darüber hinaus in humanitären Angelegenheiten für Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger einzusetzen. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Verbindungen des BND zu ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückge- hen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfül- Drucksache 18/2446 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu Frage 47 als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort wird daher in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.* 48. Welche Möglichkeit, im syrischen Bürgerkrieg deeskalierend einzuwirken, sieht die Bundesregierung für sich vor dem Hintergrund, dass Deutschland gute Beziehungen zur aufständischen Opposition in Syrien unterhält und zugleich im Gegensatz z. B. zu Frankreich, Großbritannien oder den USA nach wie vor ein hohes Ansehen bei der syrischen Regierung genießt (www.faz.net, 5. Oktober 2013)? Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für eine politische Lösung des Konflikts eingesetzt und unterstreicht dies kontinuierlich in ihren politischen Gesprächen. Dazu zählt auch die Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen unter Vermittlung der VN. 49. Welche diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen und/ oder plant sie zu ergreifen, um die syrische Regierung und die bewaffnete Opposition zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen zu bewegen? Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen. 50. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der Gruppe der Freunde Syriens ergriffen, damit die Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition möglich wird, und welche Initiativen plant sie noch zu ergreifen? Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen. 51. Was waren nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für das Scheiterns von Genf II? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 52. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Einflussmöglichkeiten der Nationalen Koalition auf die militärische Führung der Aufständischen innerhalb der Freien Syrischen Armee vor? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2446 53. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Einflussmöglichkeiten der Nationalen Koalition auf die militärische Führung der islamistischen Gruppierungen innerhalb der syrischen bewaffneten Opposition vor? Islamistische, al-Qaida nahestehende Gruppierungen sind nicht Bestandteil der syrischen Opposition. Die NK hat keinen Einfluss auf die militärische Führung dieser Gruppierungen. 54. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der syrischen Regierung, die Nationale Koalition sei als Verhandlungspartner untauglich gewesen, da sie weder Einfluss auf die bewaffneten Kräfte noch auf die gewaltfreie zivilgesellschaftliche Opposition habe (Erklärung des syrischen Außenministers Walid al-Mouallem, veröffentlicht in The Syria Times am 31. Januar 2014)? Der Vermittler der Arabischen Liga und der VN, Lakhdar Brahimi, hatte die syrische Regierung und die syrische Opposition als Verhandlungspartner zu den Genf-II-Gesprächen Ende Januar 2014 nach Genf geladen. 55. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Genf II auch deshalb erfolglos blieb, weil die Nationale Koalition der syrischen Revolutions - und Oppositionskräfte in den großen Agglomerationszentren in Syrien, in denen die Mehrzahl der syrischen Bevölkerung lebt und die unter Kontrolle der Regierung stehen, wenig Einfluss hat? Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen. 56. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass bedeutende Teile der syrischen nicht gewaltsamen Opposition von den Verhandlungen in Genf ausgeschlossen blieben? Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen. 57. Wird die Bundesregierung künftig Initiativen ergreifen, damit auf einer möglichen Folgekonferenz von Genf II die zivilgesellschaftlichen Oppositions - und Reformgruppen, die nicht den gewaltsamen Weg beschritten haben, vertreten sein werden? Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen. 58. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der mehrfach in deutschen Medien geäußerte Ansicht, dass es ohne Einbeziehung des Irans keinen Frieden in Syrien geben wird (www.sueddeutsche.de, vom 21. Januar 2014)? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ohne ein konstruktives Mitwirken der Staaten in der Region kein dauerhafter Frieden in Syrien möglich sein wird. Das gilt auch für den Iran als bedeutender Unterstützer des syrischen Regimes. Drucksache 18/2446 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 59. Hat die Bundesregierung den Vorgang, dass auf Druck der USA der Iran kurzfristig von der Teilnahme an der Konferenz Genf II ausgeladen wurde, kritisiert? Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat die von ihm ausgesprochene Einladung an Iran zurückgenommen, nachdem Iran sich nicht, wie die anderen internationalen Teilnehmer, bereit erklärte, die Verhandlungsgrundlagen für Genf II öffentlich anzuerkennen. 60. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verhinderung einer weiteren blutigen Zuspitzung des syrischen Bürgerkrieges und der daraus folgenden humanitären Katastrophe jedwede weitere Lieferungen von Waffen an alle Konfliktparteien in Syrien unterbunden werden müssen ? Nach Auffassung der Bundesregierung sollte eine umfassende politische Lösung des Syrien-Konflikts ein Ende der Waffenlieferungen an die Kriegsparteien und eine Ausweisung der nicht-syrischen Kämpfer mit einschließen. 61. Stimmt die Bundesregierung der Forderung von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon zu, der dazu auffordert, alle Waffenexporte nach Syrien einzustellen ? Auf die Antwort zu Frage 60 wird verwiesen. 62. Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, im Rahmen der EU im Mai 2013 die Entscheidung mitzutragen, dass das EU-Waffenembargo gegen Syrien nicht verlängert wird (www.zeit.de, vom 28. Mai 2013)? Das EU-Waffenembargo ist als Teil des EU-Sanktionsregimes gegen Syrien am 31. Mai 2013 regulär ausgelaufen. Sanktionsbeschlüsse setzen Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedstaaten voraus. Im Vorfeld hatten einige Mitgliedstaaten, insbesondere Großbritannien und Frankreich, erklärt, dass sie einer weiteren Verlängerung des Embargos nicht mehr zustimmen würden. Die Bundesregierung hat sich in dieser Situation dafür eingesetzt, den EU-Konsens über die weiteren Sanktionen aufrechtzuerhalten. 63. Welche politische Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die EU und die NATO-Partner Frankreich und Großbritannien die syrischen Rebellen mit schwerem militärischem Gerät bereits unterstützen oder unterstützen wollen (The Wall Street Journal, 13. Juni 2013)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über britische oder französische Waffenlieferungen nach Syrien vor. 64. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Waffenlieferungen der USA an die bewaffnete Opposition in Syrien vor (Washington Post vom 27. Januar 2014, Haaretz, Onlineausgabe vom 16. April 2014)? Ende Juni 2014 hat US-Präsident Barack Obama öffentlich über seine Absicht informiert, die amerikanische Unterstützung für die moderate syrische Opposition auszuweiten. Das Weiße Haus hat den amerikanischen Kongress in diesem Zusammenhang um die Freigabe von 500 Mio. US-Dollar für Training und Ausstattung für Elemente der bewaffneten syrischen Opposition gebeten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2446 Die weitere Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil die eingestuften Informationen im Zuge der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit als Geschäftsgrundlage. Dieser soll vor allem auch den Schutz von Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste ausreichend gewährleisten. So können Angaben zu Art und Umfang, sowie Inhalten des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten nicht nur Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde außerdem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus diesen Gründen wäre eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Daher ist die weitere Beantwortung der Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort wird in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.* 65. Um welche Art von Waffen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den von den USA an die aufständische Opposition gelieferten Waffen? Auf die Antwort zu Frage 64 wird verwiesen. 66. Welche Auswirkungen werden diese Waffenlieferungen nach Ansicht der Bundesregierung auf die angestrebte Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen haben? Entscheidend für die Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen ist nach Auffassung der Bundesregierung der politische Wille auf beiden Seiten. Die Nationale Koalition hat ihre Bereitschaft dazu auf der Grundlage des Genfer Kommuniqués erklärt. 67. Inwieweit widerspricht die Genehmigung der USA, Panzerabwehrkomplexe an die bewaffneten syrischen Regierungsgegner zu liefern, sofern die tatsächlich erteilt wurde, den Erklärungen Washingtons, an einer politischen Regelung in Syrien festhalten zu wollen? Die Bundesregierung kann nur ihre eigene Politik vertreten. Die Frage richtet sich an die Regierung der USA. 68. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um ihre NATO-Partner USA, Frankreich und Großbritannien von Waffenlieferungen an die syrische Opposition abzubringen? Auf die Antworten zu den Fragen 63 und 64 wird verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/2446 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 69. Wird die Bundesregierung sich künftig im Rahmen der NATO gegen weitere Waffenlieferungen der USA oder anderer NATO-Staaten an die Rebellen aussprechen? Auf die Antworten zu den Fragen 63 und 64 wird verwiesen. 70. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Auffassung der Fragesteller die autokratischen Staaten Saudi-Arabien und Katar mithilfe von Waffen und durch die Entsendung und Unterstützung djihadistischer Kämpfer im syrischen Bürgerkrieg eingreifen? Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen. Der Einsatz für eine politische Lösung des Konflikts durch die Bundesregierung gilt auch und gerade in der Kerngruppe der Freunde des Syrischen Volkes. Die Regierung von Saudi-Arabien hat Anfang des Jahres 2014 die Beteiligung an bewaffneten Kämpfen in Syrien und Irak durch saudische Staatsbürger ausdrücklich unter Strafe gestellt. 71. Inwieweit, und wenn ja, wann hat die Bundesregierung im Rahmen der Gruppe der Freunde Syriens von den Regierungen Katars und Saudi-Arabiens die Einstellung sämtlicher destabilisierender Handlungen wie Waffenlieferungen und der Rekrutierung von Djihadisten gefordert? Die Bundesregierung hat von Beginn an konsistent die Auffassung vertreten, dass der Konflikt langfristig nur politisch gelöst werden kann. Sie tut dies im Dialog mit den genannten Regierungen ebenso wie gegenüber der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Islamischen Republik Iran, die in großem Umfang Waffen, Munition und andere kriegswichtige Güter an das syrische Regime geliefert haben und weiter liefern. 72. Wenn nicht, welches ist das Motiv der Bundesregierung, sich nicht für den Stopp von Waffenlieferungen durch Katar und Saudi-Arabien einzusetzen? Auf die Antwort zu Frage 71 wird verwiesen. 73. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftig im Rahmen der Gruppe der Freunde Syriens für eine Einstellung aller Waffenlieferungen an Syrien initiativ zu werden? Auf die Antworten zu den Fragen 60 und 71 wird verwiesen. 74. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den lokalen Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen der Regierung der Arabischen Syrischen Republik und örtlichen aufständischen Gruppierungen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2446 75. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass sich die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung infolge solcher Vereinbarungen verbessert hat? Das Aushandeln und Umsetzen von lokal begrenzten Waffenstillständen führte, soweit sich das aus der Ferne beurteilen lässt, wohl zu örtlich stark begrenzten Verbesserungen der Versorgungslage der Bevölkerung in den vormals umkämpften Gebieten. Es gibt allerdings zugleich zahlreiche Berichte darüber, dass auch nach solchen Vereinbarungen Menschenrechtsverletzungen begangen und Zivilisten durch das Regime verhaftet wurden. Gleichzeitig wird eine humanitäre Versorgung weiter Bevölkerungsteile allgemein durch Blockaden der Kriegsparteien, insbesondere durch die syrische Regierung, nach wie vor verhindert . Das hat VN-Generalsekretär Ban Ki Moon in seinen Folgeberichten zur VN-Sicherheitsratsresolution 2139 (2014) mehrfach unterstrichen. 76. Inwieweit und in welcher Form ist die Bundesregierung bereit, in diesen befriedeten Gebieten humanitäre Hilfe zu leisten und sich am Wiederaufbau der zivilen Infrastruktur zu beteiligen, so dass die erzielten Friedensvereinbarungen stabilisiert werden? Die Bundesregierung folgt mit ihrer humanitären Hilfe den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Für die Syrienkrise bedeutet dies, dass die Hilfe unabhängig davon erfolgt, ob sich Betroffene in Gebieten befinden, in denen ein lokaler Waffenstillstand gilt, oder in Gebieten unter Kontrolle des Regimes oder der Oppositionskräfte. Zudem besagt das humanitäre Prinzip der Unparteilichkeit, dass humanitäre Hilfe ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit geleistet wird, ohne Unterscheidung zwischen den einzelnen betroffenen Bevölkerungsgruppen. 77. Wohin geht die humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung in Syrien leistet (bitte genau nach Gebieten und Ortschaften auflisten und angeben, unter wessen Kontrolle die jeweiligen Gebiete und Ortschaften stehen)? Die Bundesregierung leistet unabhängig von der Frage, unter wessen Kontrolle ein Gebiet steht, über ihre Partner landesweit in allen Provinzen humanitäre Hilfe. Dies geschieht bedarfsgerecht durch die Finanzierung der Hilfsprogramme der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, der Vereinten Nationen (inkl. Beiträgen zum VN-Nothilfefonds) sowie deutscher und internationaler Nichtregierungsorganisationen. Die volatile Lage in Syrien mit beschränkten bzw. nicht vorhandenen humanitären Zugängen und insbesondere die Abhängigkeit von lokalen Partnern und deren Zugangsmöglichkeiten bei der Durchführung von Hilfsmaßnahmen erfordern von den humanitären Organisationen ein hohes Maß an Reaktionsfähigkeit bei der Auswahl von Zielregionen und Begünstigten. Die Bundesregierung berücksichtigt dies in ihren Förderentscheidungen . Bei den Projektregionen handelt es sich häufig um umkämpfte Gebiete , daher ist es mitunter schwierig zu beurteilen, unter wessen Kontrolle einzelne Ortschaften faktisch stehen. 78. Inwiefern leistet die Bundesregierung auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe, und inwieweit ist sie bereit, diese in der Zukunft zu leisten? Auf die Antworten zu den Fragen 76 und 77 wird verwiesen. Drucksache 18/2446 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 79. Inwieweit, und wenn ja, in welcher Form, ist die Bundesregierung bisher insbesondere bei ihrem NATO-Partner Türkei für die Aufhebung der Blockade der kurdischen Gebiete Syriens initiativ geworden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 44 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1087 vom 7. April 2014) wird verwiesen. 80. Hat die Bundesregierung ihre bisherige Sanktionspolitik gegenüber Syrien evaluiert, und mit welchen Konsequenzen? Die Sanktionspolitik gegenüber Syrien wird kontinuierlich evaluiert und den politischen Erfordernissen angepasst. 81. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanktionen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die ärmsten Schichten der syrischen Bevölkerung, bisher gehabt? Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet sich ausschließlich gegen das syrische Regime und ist darauf gerichtet, die dem Regime für seine repressiven Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel zu verringern. Dieses Prinzip ist auch in den Beweggründen des Beschlusses des Europäischen Rates festgeschrieben (2011/273/GASP): „In Anbetracht der ernsten Lage sollten restriktive Maßnahmen gegen Syrien und gegen die Personen, die für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind, verhängt werden.“ Die Lage der Zivilbevölkerung hat sich vor allem aufgrund des eskalierenden Gewalteinsatzes des Regimes in den vergangenen drei Jahren verschlechtert . Auch das Wirtschaftsleben wurde wegen der schlechten Sicherheitslage stark beeinträchtigt. 82. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des zurückgetretenen UN-Sonderbeauftragten Lakhdar Brahimi, der mehrfach die Lockerung der Sanktionspolitik gegen Syrien gefordert hat, weil sich diese Sanktionspolitik vor allem gegen die Zivilbevölkerung richte (DIE WELT, 19. April 2013)? Auf die Antwort zu Frage 81 wird verwiesen. 83. Welche Produkte werden von Seiten der westlichen Staaten sanktioniert (bitte genau auflisten)? Es wird auf den Text des konsolidierten Rechtsaktes zum EU-Sanktionsregime gegen Syrien verwiesen. Dieser ist zu finden unter: http://eur-lex.europa.eu/ legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:02012R0036-20140212&rid=1. 84. Inwieweit stehen auf der Sanktionsliste auch Ausrüstungsgegenstände für die Konsum- und pharmazeutische Industrie Syriens (bitte genau auflisten )? Die Konsum- und die pharmazeutische Industrie sind ausweislich der in Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen nicht Ziel der von der EU angesichts der Lage in Syrien ver- hängten restriktiven Maßnahmen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/2446 An einigen Stellen der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 werden zudem Verbrauchsgüter privilegiert. So heißt es in der Eingangsformel von Anhang IX der Verordnung : „Die Liste in diesem Anhang erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren , die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind, mit Ausnahme von Isopropanol.“ (vgl. auch Anmerkung 3 zu Ziffer I.B.IC350 in Anhang Ia). In der Anmerkung zu Nummer I.B.IC351 des Anhangs Ia der o. g. Verordnung heißt es: „Unternummer 1C351.d. erfasst nicht Botulinumtoxine oder Conotoxine in Fertigprodukten mit allen folgenden Eigenschaften: 1. pharmazeutische Zubereitungen, entwickelt für die Behandlung von Men- schen mit entsprechender Indikation, 2. abgepackt in einer für medizinische Produkte handelsüblichen Form (Fertig- arzneimittel) und 3. mit staatlicher Zulassung als medizinisches Produkt.“ Zum Inhalt der einzelnen Güteranhänge vgl. im Übrigen die Verordnung (EU) Nr. 36/2012. Eine nichtamtliche konsolidierte Fassung (Stand: 12. Februar 2014) ist zu finden unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid= 1406300337249&uri=CELEX:02012R0036-20140212. 85. Wie wird im Kontext der Sanktionen zwischen Dual-Use-Ausrüstungsgegenständen und jenen, die für die zivile Produktion notwendig sind, unterschieden ? Dual-Use-Güter im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind die in den Anhängen Ia und IX der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gelisteten Güter. 86. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein rascher Wiederaufbau der syrischen Pharma-Industrie ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der zusammengebrochenen Gesundheitsfürsorge in Syrien? Ein Aufbau der medizinischen Infrastruktur gehört zu den dringendsten Maßnahmen eines Wiederaufbaus in Syrien. Solange allerdings das syrische Regime seinen Krieg gegen die eigene Zivilbevölkerung fortsetzt und medizinische Einrichtungen gezielt zerstört, medizinisches Personal foltert oder tötet, ist an ein Wiederaufbauprogramm im jetzigen Stadium nicht zu denken. 87. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, sich rasch am Wiederaufbau der pharmazeutischen Industrie Syriens zu beteiligen? Auf die Antwort zu Frage 86 wird verwiesen. 88. Wenn nein, mit welcher Begründung? Auf die Antwort zu Frage 86 wird verwiesen. Drucksache 18/2446 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 89. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung der EU, die Sanktionen gegen Syrien insbesondere in Bezug auf den Export von Öl zu lockern, mit dem erklärten Ziel, die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung zu lindern, wobei diese Sanktionslockerungen lediglich diejenigen Regionen betrifft, die von der Opposition kontrolliert werden? Verfolgen die Bundesregierung und die EU damit das Ziel, die Opposition zu stärken? Oppositionsgebiete werden von humanitären Hilfslieferungen und staatlichen Dienstleistungen häufig gezielt abgeschnitten und bombardiert. In den vom Regime kontrollierten Gebieten gewährt die Regierung ungehinderten Zugang von Hilfslieferungen, die durch humanitäre Organisationen und durch verbündete Staaten Syriens geleistet wird. Die Anpassung des Sanktionsregimes verfolgt das Ziel, den Wiederaufbau in den von der Opposition kontrollierten Gebieten zu ermöglichen. Die durch die Verordnung (EU) Nr. 697/2013 vom 22. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 in Artikel 6a geschaffene Ausnahmeregelung zum Ölembargo gegen Syrien zu Gunsten der Nationalen Koalition ist insbesondere durch Artikel 6a Absatz 1 an die Verwendung der Erlöse für die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung gebunden. 90. Wie kann die Bundesregierung rechtfertigen, dass lediglich den Menschen in von der Opposition kontrollierten Gebieten diese Lockerungen der Sanktionen zugute kommen sollen, obwohl auch die Menschen in von der Regierung kontrollierten Gebieten dringend humanitärer Hilfe bedürfen? Mit dem Wegfall der Kontrolle der sanktionierten Regierung über bestimmte Gebiete entfiel auch der Sanktionsgrund. Ziel von Sanktionen sind die Träger der politischen Repression, nicht das syrische Volk. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 76 und 77 verwiesen. Änderungen bestehender Sanktionsregime haben auf die Prinzipien der humanitären Hilfe keinen Einfluss. 91. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Einnahmen des Ölexportes aus von der Opposition kontrollierten Gebieten? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es bislang keine Ölexporte oder sonstige Transaktionen gegeben, die auf die Ausnahmeregelungen im EU-Sanktionsregime zugunsten der Nationalen Koalition zurückzuführen wären. 92. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im britischen „The Guardian“ vom 19. Mai 2013 veröffentlichten Informationen, dass die Lockerung der Ölverkaufssanktionen durch die EU vor allem der Al-Qaida und der Al-Nusra-Front zugutekommen, da sich die wichtigsten Ölquellen in von den Djihadisten kontrollierten Gebieten Syriens befinden? Auf die Antwort zu Frage 91 wird verwiesen. Die genannten radikal-islamistischen Gruppierungen können von der Ausnahmeklausel innerhalb des EU-Sanktionsregimes nicht profitieren, da die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeklausel einer Überprüfung durch die EU-Mitgliedstaaten unterliegt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/2446 93. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ebenfalls im „The Guardian“ vom 19. Mai 2013 veröffentlichten Information, dass mit den Öleinnahmen vornehmlich Waffenhandel betrieben werde? Auf die Antwort zu Frage 91 wird verwiesen. 94. Wie gedenkt die Bundesregierung diesen möglichen Missbrauch der Erdöleinnahmen für den Kauf und Verkauf von Waffen durch die aufständische Opposition zu verhindern? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einer so hervorgerufenen Verschärfung des Krieges und der humanitären Katastrophe vorzubeugen? Auf die Antwort zu Frage 91 wird verwiesen. 95. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zur katastrophalen Lage in den syrischen Flüchtlingslagern im Libanon, der Türkei und in Jordanien – insbesondere zu Kriminalität, illegalem Organhandel, Zwangsprostitution etc. – vor? Wie bewertet die Bundesregierung dahingehende Berichte u. a. vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)? Syriens Nachbarländer verzeichnen infolge der humanitären Katastrophe in Syrien seit mehreren Jahren einen drastischen Anstieg an Flüchtlingen. Die von den Regierungen der Nachbarländer Syriens unternommenen Anstrengungen zur Versorgung und zum Schutz syrischer Flüchtlinge werden u. a. vom UNHCR regelmäßig positiv gewürdigt. Anders als in der Türkei oder Jordanien gibt es im Libanon keine offiziellen Flüchtlingslager für syrische Flüchtlinge. In der Türkei halten sich gegenwärtig rund 75 Prozent der Flüchtlinge außerhalb der Camps auf. Die Unterbringung in Flüchtlingslagern wird kontinuierlich ausgebaut. Die Lage der syrischen Flüchtlinge in Jordanien ist zwar generell schwierig, hat sich jedoch nach Eröffnung des neuen Lagers Azraq nach Einschätzung des UNHCR entspannt. Dies ist auch im Flüchtlingslager Zaatari der Fall. Die vom UNHCR und anderen Organisationen eruierte erhöhte Schutzbedürftigkeit syrischer Flüchtlinge vor geschlechtsspezifischer Gewalt findet in der Unterstützung der Bundesregierung zum Schutz von Flüchtlingen Berücksichtigung . Die aktive Einbindung von Frauen in allen Phasen der Konfliktprävention und Konfliktbewältigung, sowie der Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt und Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten sind zudem Ziele von Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrats. Die Bundesrepublik Deutschland trägt zur Umsetzung der Resolution bei. Am 19. Dezember 2012 verabschiedete die Bundesregierung dazu einen nationalen Aktionsplan. Zudem hat die Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die bei ihren regelmäßigen Sitzungen die Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1325 koordiniert. Seit dem Jahr 2004 berichtet die Bundesregierung dem Bundestag über die Umsetzung der Resolution. Der vierte diesbezügliche Bericht wurde im Mai 2014 dem Deutschen Bundestag übermittelt. Drucksache 18/2446 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu illegalem Organhandel im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen vor. 96. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Informationen zahlreicher Organisationen, insbesondere des UNHCR, dass die Flüchtlingslager als Rekrutierungsfeld zur Anwerbung von Kindersoldaten u. a. durch Islamisten missbraucht werden, die in den Kampf nach Syrien geschickt werden? Die Bundesregierung verurteilt die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten und hat dies auch im syrischen Kontext mehrfach deutlich gemacht. Sie unterstützt die Arbeit der VN-Sondergesandten für Kinder und bewaffnete Konflikte . So stellte die Bundesregierung ihrem Büro unter anderem eine Sachverständige zur Verfügung und begleitet aktiv eine Kampagne der Vereinten Nationen zur Beendigung der staatlichen Rekrutierung von Kindersoldaten bis zum Jahr 2016. Zudem finanziert die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen , die sich auf politischer und technischer Ebene für Kinder in bewaffneten Konflikten einsetzen. 97. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten durch Gruppen der syrischen Opposition ergriffen? Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Trainingsmaßnahmen für UNICEF-Mitarbeiter zur Stärkung des Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus der Vereinten Nationen zu schweren Verletzungen der Rechte von Kindern und Jugendlichen im syrischen Konflikt finanziell gefördert. Mit Hilfe deutscher Unterstützung konnte so die Rekrutierung von Kindersoldaten beobachtet und dokumentiert werden. Die Ergebnisse sind in den Bericht des VN-Generalsekretärs von 2014 zu Kindern und bewaffneten Konflikten zu Syrien eingeflossen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Projekte internationaler Nicht-Regierungsorganisationen, die der Bekämpfung der Rekrutierung von Kindersoldaten in Syrien dienen. 98. Welchen Einfluss übt die Bundesregierung aus, um diese Entwicklung zusammen mit internationalen Partnern zu unterbinden? Auf die Antwort zu Frage 97 wird verwiesen. 99. Welche Art von effektivem Schutz für die Flüchtlinge ist nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um Zwangsprostitution, illegalen Organhandel, andere kriminelle Machenschaften zum Nachteil der Flüchtlinge und die Rekrutierung von Kindersoldaten zu verhindern? Auf die Antwort zu Frage 95 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/2446 100. Wie hoch sind die bislang von der Bundesregierung getätigten Ausgaben für humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten Syriens? Die Bundesregierung hat aus Mitteln des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit dem Jahr 2012 für die Bewältigung der Syrienkrise insgesamt ein Hilfsvolumen von rund 556 Mio. Euro aufgebracht. Damit gehört Deutschland zu den größten Gebern weltweit. Der Anteil an humanitärer Hilfe beläuft sich dabei auf 317 Mio. Euro. Davon flossen 193 Mio. Euro in die Nachbarländer Syriens zur Linderung der Flüchtlingskrise (55,5 Mio. Euro für Jordanien; 45,76 Mio. Euro für den Libanon; 27,85 Mio. Euro für die Türkei; 21,52 Mio. Euro für Irak; 1,5 Mio. Euro für Ägypten, sowie 40,54 Mio. Euro für regionale Hilfsmaßnahmen). Die Bundesregierung förderte u. a. das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) mit 69 Mio. Euro. Zudem wurde die humanitäre Arbeit des Technischen Hilfswerks (THW) in den Flüchtlingslagern in Jordanien und Irak bisher mit über 16 Mio. Euro unterstützt. Da etwa 85 Prozent der syrischen Flüchtlinge in städtischen oder ländlichen Gemeinden und nicht in Flüchtlingslagern leben, umfassen die von der Bundesregierung geförderten Projekte vor allem Maßnahmen für diese Zielgruppe. 101. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die EU bislang ergriffen , um insbesondere die besonders betroffenen Staaten, wie Jordanien , Libanon, Irak und Türkei, bei der Bewältigung der Herausforderungen , vor die sie die Aufnahme großer Flüchtlingskontingente stellt, zu unterstützen? Auf die Antwort zu Frage 100 wird verwiesen. Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe nicht direkt an Regierungen betroffener Staaten, sondern über ihre Partner (Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, Vereinte Nationen und Nichtregierungsorganisationen). Durch diese Finanzierung trägt die Bundesregierung dazu bei, besonders betroffene Staaten bei der Bewältigung der Probleme zu unterstützen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung syrische Flüchtlinge in den betroffenen Nachbarländern sowie die aufnehmenden Gemeinden seit dem Jahr 2012 mit insgesamt 163,85 Mio. Euro im Rahmen von Sondermaßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungsfördernden, strukturbildenden Übergangshilfe. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Menschen in den Flüchtlingslagern und in den aufnehmenden Gemeinden ein menschenwürdiges Leben zu sichern und für alle (auch für die aufnehmende Bevölkerung) eine Zukunftsperspektive zu erhalten. Zudem unterstützt die Bundesregierung Vorhaben zur Konfliktbewältigung und Versöhnung in Syrien, sowie Projekte zum friedlichen Zusammenleben sowohl der syrischen Flüchtlinge untereinander, als auch mit der lokalen Bevölkerung der Nachbarländer. Dies geschieht seit dem Jahr 2013 durch Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, des Friedenserhalts und der Konfliktbewältigung . Schwerpunkt ist dabei die Unterstützung von Versöhnungs- und Mediationsprojekten durch Nichtregierungsorganisationen. Über die humanitäre Hilfe hinaus leistet die Bundesregierung seit Mitte 2013 durch die Aufnahme von Flüchtlingen einen wichtigen Beitrag zur Linderung des sozialen Drucks auf die Nachbarländer. In aktuell drei Bundesaufnahmeprogrammen werden 20 000 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Die Bundesländer haben weitere 7 000 Plätze in eigenen Programmen aufgelegt. Seit dem Jahr 2013 zählte der UNHCR weltweit einschließlich des deutschen Enga- gements 33 272 Aufnahmezusagen für Syrien (Stand: Ende Juni 2014 ). Drucksache 18/2446 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 102. Wie hoch ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die in der EU Schutz gefunden haben? In den Jahren 2011 bis 2013 haben nach Angaben von EUROSTAT (Quelle: EUROSTAT-Datenbank, Stand 24. Juli 2014, http://epp.eurostat.ec.europa.eu/ portal/page/portal/statistics/search_database) über 82 000 syrische Staatsangehörige in den Staaten der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt, davon gut 24 000 in Deutschland. Angaben zum ersten Halbjahr 2014 liegen in der EUROSTAT-Datenbank noch nicht vollständig vor. Nach bisher vorliegenden Daten haben in diesem Zeitraum etwa 36 000 Syrer einen Asylantrag in Staaten der Europäischen Union gestellt, davon mehr als 12 000 in Deutschland. Die Bundesregierung bemüht sich auf europäischer Ebene, die Bereitschaft der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zu fördern. 103. Wie hoch ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die Schutz in Deutschland gefunden haben? Auf die Antworten zu den Fragen 100 und 102 wird verwiesen. Über die Asylantragstellerzahlen hinaus sind im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme bisher rund 7 000 und im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme rund 6 500 Schutzbedürftige nach Deutschland eingereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme bereits rund 10 000 Aufnahmebescheide erteilt. Insgesamt – unter Berücksichtigung von Asylverfahren – haben seit dem Jahr 2011 über 56 000 Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland Schutz gefunden. 104. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Deutschland sein „Flüchtlingskontingent“ bereits ausgeschöpft hat, und plant die Bundesregierung , angesichts der weiter dramatischen Lage in Syrien weitere Flüchtlinge aufzunehmen? Die Aufnahme von insgesamt 20 000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Syrien durch den Bund wird derzeit weiter umgesetzt. Das dritte humanitäre Bundesaufnahmeprogramm, das 10 000 Plätze umfasst, ist bereits angelaufen. Eine mögliches weiteres Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wird zum jetzigen Zeitpunkt weder diskutiert noch ausgeschlossen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333