Deutscher Bundestag Drucksache 18/2449 18. Wahlperiode 01.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2255 – Finanzielle Anlagemöglichkeiten beim Stromnetzausbau für Bürgerinnen und Bürger Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung von CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an Anlagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen. So heißt es dort u. a. „Neben frühzeitiger und intensiver Konsultation der Vorhaben kann dazu auch eine finanziell attraktive Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung […] beitragen“. Völlig offen ist jedoch, ob und welche Schritte neben diesen schönen Worten bereits geschehen sind. Die rot-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Beteiligungsmodell „Westküstenleitung“ zusammen mit dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH bereits erste Erfahrungen sammeln können. 1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt Ende 2013 unternommen, um Bürgerinnen und Bürgern beim Netzausbau die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung zu geben, plant sie konkrete Schritte, um die Attraktivität von Anlagemöglichkeiten zu erhöhen, und wenn ja, welche? 2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Modellprojekt „Westküstenleitung“ in Schleswig-Holstein? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Für den Netzausbau und dessen Finanzierung sind grundsätzlich die Netzbetreiber zuständig. Ihnen obliegt gegebenenfalls auch die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Erfahrungen in Schleswig- Drucksache 18/2449 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Holstein mit dem Beteiligungsmodell „Westküstenleitung“ auswerten und daraus Schlussfolgerungen für die Entwicklung weiterer Beteiligungsmodelle ziehen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Erfahrungen aus den Modellen zur finanziellen Anlagemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger beim Stromnetzausbau auf Bundestagsdrucksache 18/438 vom 5. Februar 2014 verwiesen. 3. Welche Hemmnisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung für attraktive Beteiligungsmöglichkeiten derzeit noch, und wie will sie diese abbauen? Im Auftrag der TenneT TSO GmbH durchgeführten Umfragen haben ergeben, dass die Bürgerinnen und Bürger die Idee der Bürgeranleihe und einer finanziellen Beteiligung am Stromnetzausbau zwar grundsätzlich positiv bewerten. Für nahezu die Hälfte der befragten Anwohner und Grundstückseigentümer kam eine finanzielle Beteiligung allerdings nicht in Frage, da das notwendige Kapital zum Erwerb von Anleihen fehlt. Mehr als ein Drittel bewertete die aufgelegte Bürgeranleihe als „nicht interessant“; für rund ein Drittel war das entwickelte Finanzprodukt zu kompliziert. Mehr als jeder Vierte gab zudem an, grundsätzlich kein Interesse an derartigen Investmentformen zu haben. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Welche konkreten Finanzierungsinstrumente als Anlageform haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesregierung – neben dem Pilotprojekt „Westküstenleitung“ in Schleswig-Holstein – mittlerweile vorgeschlagen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Vorschlägen im Einzelnen? Der Bundesregierung sind bislang seitens der Übertragungsnetzbetreiber keine weiteren Finanzierungsinstrumente vorgeschlagen worden. 5. Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass eine Rendite von bis zu 5 Prozent für die Anleger angestrebt wird (siehe Eckpunktepapier der ehemaligen Bundesminister Dr. Philipp Rösler und Peter Altmaier vom 5. Juli 2013), und wie begründet sie dies? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 6. Sind der Bundesregierung ähnliche Modelle einer Bürgerdividende in anderen Ländern bekannt, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus deren Ausgestaltung? Der Bundesregierung sind keine ähnlichen Modelle einer Bürgerdividende in anderen Ländern bekannt. 7. Welche Position zur Gründung einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft vertritt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Beschlüsse der CSU-Landesgruppe (siehe Beschluss der CSUNeujahrsklausur in Wildbad Kreuth im Januar 2013) sowie dem Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe Bundestagsdrucksache 17/13277), und wie sieht diesbezüglich der weitere Zeitplan aus? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Erfahrungen aus den Model- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2449 len zur finanziellen Anlagemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger beim Stromnetzausbau auf Bundestagsdrucksache 18/438 vom 5. Februar 2014 verwiesen . 8. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei künftigen Beteiligungsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger einen wirksamen verbraucherrechtlichen Schutz für die Anleger sicherzustellen? Auf mögliche finanzielle Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger am Netzausbau finden – je nach ihrer Ausgestaltung – die dafür jeweils geltenden allgemeinen Regelungen des Kapitalmarktrechts und die dort jeweils vorgesehenen Anleger schützenden Bestimmungen Anwendung. So müssen grundsätzlich für den Vertrieb von Anlagen ein Prospekt und ein Informationsblatt erstellt werden. Bei der Anlageberatung dürfen dem Anleger nur solche Beteiligungsmöglichkeiten empfohlen werden, die sich im Hinblick auf seine Kenntnisse und Fähigkeiten , seine Anlageziele und seine finanziellen Verhältnisse für ihn eignen. Derzeit bereitet die Bundesregierung den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes vor, das Anlegern ermöglichen soll, die Erfolgsaussichten und Risiken einer Anlage besser einzuschätzen; dabei wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung gewahrt. Damit wird das von dem Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas am 22. Mai 2014 vorgestellte Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Kleinanlegerschutzes umgesetzt (siehe www.bundesfinanzministerium.de/Content/ DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/Maßnahmenpaket-Kleinanleger.pdf?_blob= publicationFile&v=1). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333