Deutscher Bundestag Drucksache 18/2468 18. Wahlperiode 02.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2347 – Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2269) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Kleine Anfrage „Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (Bundestagsdrucksache 18/2039) bezieht sich auf Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen . Hierzu wurden seitens der Fragesteller Beispiele inklusive Quellenangaben aufgeführt und entsprechende Fragen gestellt. Trotz Nennung konkreter Beispiele (z. B. Truppenbesuch in der Kita „Stachel-Bär“ der Evangelischen Militärkirchengemeinde Augustdorf) kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Personalgewinnungsorganisation keine Maßnahmen in Kindertagesstätten durchführt oder durchgeführt habe. In der Kleinen Anfrage war aber nicht nach der Durchführung oder Planung solcher Aktivitäten ausschließlich im Rahmen der Personalgewinnungsorganisation gefragt, sondern nach Aktivitäten der gesamten Bundeswehr im Bereich der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung. Dies schließt explizit einzelne Standorte mit ein. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage und ihre Verengung auf die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr bzw. der Verweis auf „fest in der Gemeinde verwurzelte“ Standorte der Bundeswehr erweckt bei den Fragestellern den Eindruck , dass es in Gliederungen der Bundeswehr zu Verselbstständigungen gekommen ist. Die Fragesteller verweisen an dieser Stelle insoweit auf die in Artikel 65a des Grundgesetzes (GG) festgeschriebene Befehls- und Kommandogewalt der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, über die Streitkräfte. Die Fragesteller gehen vor diesem Hintergrund weiter davon aus, dass die gewünschten Informationen zu den konkret nachgefragten Fällen beschaffbar sind und die Bundesregierung darüber Auskunft über die näheren Umstände geben kann. Da die Kleine Anfrage aus Sicht der Fragesteller nicht mit der notwendigen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Sorgfalt beantwortet wurde, werden hiermit Nachfragen zur diesbezüglichen Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2269) vorgelegt. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung diese nunmehr ausführlicher beantworten wird. Drucksache 18/2468 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie beurteilt die Bundesregierung unter den nachfolgenden Gesichtspunkten den Bericht auf der Homepage der Kindertageseinrichtung „StachelBär “ der Evangelischen Militärkirchengemeinde Augustdorf darüber, dass am 17. April 2012 die Kinder der Kita bei einem Besuch der Kaserne in und auf Panzern klettern durften (Zitat: „Sehr beeindruckend waren die Panzer auf und in denen die Kinder klettern durften“; Quelle: www.militaerkirche. lippische-landeskirche.de/kindertagesstaette/kindertagesstaette.html)? a) Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Bundeswehr gestattet, Kinder im Kindergartenalter wie im vorbezeichneten Fall militärisches Gerät wie Panzer zu besteigen und von innen besichtigen zu lassen? Während des Besuches wurde den Kindern lediglich das Besteigen/Beklettern von demilitarisierten und zu Ausstellungszwecken im Kasernenbereich aufgestellten Fahrzeugen und militärischem Gerät der „Militärgeschichtlichen Sammlung “ am Standort Augustdorf gestattet. Eine Besichtigung der Innenräume fand nicht statt. Weiterhin erhielten sowohl die Kinder als auch die Begleitpersonen keinerlei Zugang zu Waffensystemen/ Gerät oder Handfeuerwaffen in Nutzung. Eine Rechtsgrundlage für diese Aktivitäten ist nicht erforderlich. b) Lag im vorbezeichneten Fall für jedes Kind eine Einverständniserklärung der Eltern vor? Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund des Erziehungsrechtes der Eltern gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG, das anerkanntermaßen die Erziehung im Hinblick auf moralische Werte und Gewissen der Kinder umfasst? Die Eltern der teilnehmenden Kinder wurden frühzeitig seitens der Leitung der Kita „Stachelbär“ über den geplanten Besuch in der Kaserne informiert. Die jederzeitige Möglichkeit, ihren Kindern die Teilnahme an dem o. g. Besuch zu untersagen, ist von keinem der Eltern wahrgenommen worden. c) Wie bewertet insbesondere das für die Belange der Kinderbetreuungspolitik fachlich zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass im vorbezeichneten Fall seitens der Bundeswehr ein Kasernenbesuch für Kindergartenkinder durchgeführt wurde und diese unter anderem in und auf Panzern klettern durften? Das Kennenlernen des gesellschaftlichen Umfelds einschließlich der Arbeitswelt der Eltern gehört grundsätzlich zum pädagogischen Angebot von Kindertagesstätten . Dies gilt auch, wenn die Eltern bei der Bundeswehr arbeiten. d) Nach welchen Kriterien und in welcher Art und Weise wurde durch welche Stelle entschieden, einen Kasernenbesuch für Kindergartenkinder im vorbezeichneten Fall anzubieten und durchzuführen? Die Panzerbrigade (PzBrig) 21 „Lipperland“ hat den Besuch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Streitkräfte auf Antrag der Kita „Stachelbär“ durchgeführt . Zahlreiche Angehörige der PzBrig 21 sowie weiterer am Standort Augustdorf stationierter Einheiten und Dienststellen nutzen das Kinderbetreuungsangebot der Kita „Stachelbär“. Träger der Kita ist die Evangelische Militärkirchengemeinde Augustdorf. Über 75 Prozent der dort betreuten Kinder haben Elternteile , die in der Augustdorfer Garnison ihren Dienst verrichten. Vor diesem Hintergrund wünschten sich die Eltern, Erzieherinnen und die Kinder selbst, die Kaserne zu besuchen. Ziel war es, den Kindern aus Soldatenfamilien den Arbeitsplatz ihrer Eltern „hinter dem Kasernenzaun“ vorzustellen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2468 Der Besuch der Kindergartengruppe beruhte auf persönlichen Absprachen zwischen der Leitung der Kita „Stachelbär“, dem evangelischen Militärpfarrer sowie der Brigadeführung bzw. dem zuständigen Kasernenkommandanten. e) Inwiefern wurden beim vorbezeichneten Besuch seitens der Bundesregierung die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses einbezogen? Wenn ja, wie, und mit jeweils welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Veranstaltung gab aufgrund der Art der Durchführung und des Teilnehmerkreises keinen Anlass zur Einbeziehung des Beutelsbacher Konsenses. 2. Wie beurteilt die Bundesregierung unter den nachfolgenden Gesichtspunkten , dass am 18. Mai 2012 zukünftige Schulanfänger bzw. Schulanfängerinnen der Kindertageseinrichtung „Taka-Tuka-Land“ der Stadt Frankenberg (Sachsen) die Wettiner Kaserne der Bundeswehr besucht haben und dort die Kinder unter anderem das „gepanzerte Fahrzeug BOXER“ besichtigen konnten (Quelle: www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/ media/Frankenberg-Amtsblatt-20120511-Auszug.pdf)? a) Nach welchen Kriterien und in welcher Art und Weise wurde durch welche Stelle entschieden, einen Kasernenbesuch für Kindergartenkinder im vorbezeichneten Fall anzubieten und durchzuführen? Die Exkursion am 18. Mai 2012 in die Wettinger Kaserne der Bundeswehr diente neben den Exkursionen in u. a. Bibliothek, Schule, Rathaus, Kirche, bestimmte Firmen der Stadt Frankenberg, Gärtnereien, Post und Bahnhof lediglich dazu, dass Kinder bedeutende Gebäude und Institutionen der Stadt Frankenberg näher kennenlernen und deren Funktionen altersgemäß erfahren. Das zwischenzeitlich aufgelöste Fernmeldebataillon 701 war bundeswehrseitig für die Ausgestaltung des Besuches zuständig. Anfragen dieser Art werden in der Zuständigkeit der örtlichen Dienststellen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Streitkräfte bearbeitet und durchgeführt. b) Lag im vorbezeichneten Fall für jedes Kind eine Einverständniserklärung der Eltern vor? Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund des Erziehungsrechtes der Eltern gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG, das anerkanntermaßen die Erziehung im Hinblick auf moralische Werte und Gewissen der Kinder umfasst? Bis auf eine Familie, deren Kind folglich nicht an dem Besuch teilnahm, haben alle Eltern im Zuge eines Elternabends ihre Zustimmung zu dem Besuch der Kaserne gegeben. c) Wie bewertet insbesondere das für die Belange der Kinderbetreuungspolitik fachlich zuständige BMFSFJ, dass im vorbezeichneten Fall seitens der Bundeswehr ein Kasernenbesuch für Kindergartenkinder durchgeführt wurde und diese unter anderem in und auf Panzern klettern durften? Das Kennenlernen des gesellschaftlichen Umfelds einschließlich der Arbeitswelt der Eltern gehört grundsätzlich zum pädagogischen Angebot von Kindertagesstätten . Drucksache 18/2468 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der Sanitätsdienst der Bundeswehr einer Partner-Kindertageseinrichtung jährlich eine Schatzsuche in der Untertageanlage der Harz-Kaserne Blankenburg anbietet (Quelle: www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/a/sanitaetsdienst/!ut/p/c4/ NY2xDsIwDES_pR-AnUoMERulC0MXFiibSaPWUutEbmglxMeTDNxJtzz dHT4xW2jjkRIHoRkf2Ds-vXb4rCSwet3YeRByk7KbEpC6iTe8l-LgwQXxq WTykjjnqJSCQgya5kLeqpkAD9ibum2MNX_VX9tduu5ojW2vza0MRqVx IewlHFx-9BiXxe7nqvoB9pJkqA!!/)? Wann, aus welchem Grund, und auf wessen Veranlassung wurde der Hinweis auf das vorbezeichnete Angebot auf der Homepage des Sanitätsdienstes der Bundeswehr entfernt? Der nachfolgende Link mit dem festen (auf den Artikel bezogenen) URL leitet auf den Artikel zur Schatzsuche in der Untertageanlage Blankenburg: www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/poc/sanitaetsdienst?uri=ci%3Abw. zsan.ueberuns&de.conet.contentintegrator.portlet.current.id=01DB080000000001 %7C8MCMM4808DIBR. Der Artikel ist nicht aus der Homepage des SanDstBw entfernt worden und seit Oktober 2011 entweder über den angegebenen festen URL oder über die Suchfunktion „Schatzsuche/Schatzsuche im VIZ Blankenburg“ einsehbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333