Deutscher Bundestag Drucksache 18/2469 18. Wahlperiode 03.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2078 – Kontakte der Bundesregierung zur Energiewirtschaft im Rahmen der Marktliberalisierung der Ökostromförderung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Energiewende ist eine Zukunftsaufgabe. Widerstand gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien kommt aus der fossilen Energiewirtschaft und der Großindustrie: Beide Sektoren sind bekannt für ihre professionelle Lobbyarbeit . Der Einfluss der Lobby auf die Energiepolitik wird in den Medien wie folgt beschrieben: „Besonders fleißig waren die Energieunternehmen. Schließlich ging es für die großen Stromversorger in den Koalitionsverhandlungen um das blanke Überleben.“ Und: „Als etwa in den ersten Fassungen des Koalitionspapiers kein Wort über Hilfen für Kohlekraftwerke auftauchte, wurden von den Konzernen alle Lobbyisten, Gewerkschafter und Geschäftsführer aufgefordert zu intervenieren“ („Im War Room der Demokratie“ vom 2. Dezember 2013, SPIEGEL ONLINE, www.spiegel.de/spiegel/print/d-122760717.html). Die von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingebrachte Novelle zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (Bundestagsdrucksache 18/1304) als bisher wichtigster regulatorischer Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien soll laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD) „ein wichtiger erster Schritt für den Neustart der Energiewende “ sein und bedeutet einen Systemwechsel weg von einer staatlichen Förderung hin zu mehr Markt. Beobachtern aus Politik, Wissenschaft sowie von Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz erscheint die Energiepolitik der Großen Koalition vorteilhaft für Großindustrie, fossile Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreiber (Gabriels Energiereform, Wirtschaftsminister schließt die Bürger von der Energiewende aus, 21. Januar 2014, www.greenpeace.de/themen/energiewende/ erneuerbare-energien/gabriels-eeg-reform). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe: Koalitionsvertrag Deutschlands Zukunft gestalten ) lese sich wie ein Forderungskatalog der fossilen Energiebranche und wird vielfach als Rückschritt für die Energiewende interpretiert (BraunkohleDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wirtschaft profitiert von EEG-Reform in Höhe von etwa 870 Millionen Euro im Jahr, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 3. Juni 2014, www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/140603_bund_ klima_energie_braunkohle_eeg _analyse.pdf). Die EEG-Reform bremse durch Drucksache 18/2469 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode verbindliche Ausbaukorridore, Förder-Degression, die schrittweise Pflicht zur Direktvermarktung statt Einspeisevergütung (sog. Marktintegration) und die Einführung einer sog. marktkonformen Ausschreibungsverpflichtung den bisher erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren ab, was zu Lasten dezentraler Energieproduzenten , der Rentabilität von Wind und Sonne gegenüber konventionellen Energieformen und dem Klimaschutz gehe. Die beschlossene (Weiter-) Bevorteilung kapitalkräftiger Großunternehmen im Gesetz zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für strom- und handelsintensive Unternehmen (Industrieprivilegien), die Privilegierung des Energieeigenverbrauchs von bestehenden Industrieanlagen und Kohlekraftwerken, die gegenüber mittleren und kleinen Unternehmen sowie Privathaushalten bei deren gleichzeitiger Belastung von Solarstrom (Sonnensteuer) in den Genuss einer preiswerteren Energieversorgung kommen würden, sind wegen der ungerechten Lastenverteilung bei der Energiewende auch in der Bevölkerung kontrovers (Industrieausnahmen : Branchenliste schafft kaum Eingrenzung, Forum ÖkologischSoziale Marktwirtschaft, 6. Juni 2014, www.foes.de/pdf/2014-05-FOESKurzanalyse -Branchen-EEG-Industrieausnahmen.pdf; Meinungen zur Energiewende , Forsa-Befragung, 26. Juni 2014, www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/ Energiewende_Umfrage_vzbv_2014-07-02.pdf). Die von der Bundesregierung beschlossene Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Bundestagsdrucksache 18/1580) werde auch den Ausbau von Windenergie weiter hemmen (Experten kritisieren Länderöffnungsklausel, öffentliche Expertenanhörung im Deutschen Bundestag, 21. Mai 2014, www.bundestag.de/mediathek/ ?action=search&ids=3404835&instance=m187&mask=search&contentArea= details). Auch in anderen energiepolitischen Fragen habe sich die Bundesregierung auf die Seite der fossilen Energiewirtschaft gestellt. Planungen im BMWi zur Einführung von Carbon Capture and Storage (CCS) und die finanzielle Prämierung von Kraftwerksbetreibern für die Bereitstellung auf dem Strommarkt unrentabel gewordenen Stroms aus Kohle und Gas (sog. Kapazitätsmärkte zur Gewährleistung von Systemstabilität) lasse den Verdacht aufkommen, dass die Bundesregierung Ziel verstärkter Lobbyarbeit großer Industrieunternehmen geworden ist. So bezeichnete die Nichtregierungsorganisation LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e. V. die zurückliegenden Koalitionsverhandlungen als „eine der größten Lobbyschlachten der vergangenen Jahre“ (Braunkohle-Lobby schrieb am Koalitionsvertrag mit, DIE WELT, 13. Dezember 2013, www.welt.de/wirtschaft/article 122875634/BraunkohleLobby -schrieb-am-Koalitionsvertrag-mit.html). Bereits in der 17. Wahlperiode hatten das Bundeskanzleramt und Verantwortliche der diversen Bundesministerien der Vorgängerregierung von Union und FDP viele persönliche Gesprächstermine mit Interessensvertreterinnen und -vertretern der fossilen Energiewirtschaft (Bundestagsdrucksache 18/140). Treffen mit Interessensvertreterinnen und -vertretern der erneuerbaren Energiewirtschaft waren im Vergleich zu ihrem Beitrag an der heimischen Energieversorgung bisher deutlich unterrepräsentiert . Zum starken Einfluss und zur Arbeitsweise bestimmter Interessensverbände auf den Gesetzgebungsprozess bei energiepolitischen Fragen äußert sich beispielhaft der Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Marco Bülow (SPD) anhand eines von der schwarz-gelben Vorgängerregierung vorangetriebenen „Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ (Bundestagsdrucksache 17/5750), auch bekannt als CCSGesetz , wie folgt: „Interne Papiere diesen Inhalts, die wir nicht elektronisch versendet, sondern nur an die Mitglieder der Arbeitsgruppe ausgeteilt haben, lagen dennoch in Windeseile auf den Tischen der Lobbyisten. Generell gilt: Gleich wie klein die Runde ist, egal wie vertraulich Papiere sind – es scheint, als säßen die einflussreichen Lobbyisten immer mit am Tisch.“ Und: „Es gehört zur Strategie der Lobbyisten, ihren Einfluss als erstes auf die zuständigen Ministerien und auf das Kanzleramt auszuüben. So konnten die Konzerne bereits den Regierungsentwurf beeinflussen.“ Zum weiteren Verlauf des CCSGesetzes und der Einflussnahme großer Energieunternehmen, wie Vattenfall Europe Sales GmbH, E.ON Energie Deutschland GmbH, EnBW Energie Baden-Württemberg AG und RWE Vertrieb AG, heißt es: „Als das Umwelt- in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium ein Gesetzentwurf erstellte, lief Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2469 die Lobbymaschinerie plötzlich auf Hochtouren. Die ersten Gesprächswünsche , vor allem von Unternehmensvertretern, erreichten zwar auch das Parlament , aber vorerst richtete sich die Aufmerksamkeit auf die zuständigen Ministerien . Der Energielobby ging es darum, möglichst schnell ein Gesetz zu bekommen , das den Betreibern alle Freiheiten lässt, nur geringe Auflagen macht und vor allem den eigenen Kostenbeitrag in Grenzen hält. Hierzu fertigte man einen eigenen Gesetzentwurf für CCS an, den sich das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Verhandlungen mit dem Umweltministerium später zum größten Teil zu Eigen gemacht hat“ (Die Lobby-Republik, Institut für Solidarische Moderne e. V., 2010). Von der Bundesregierung wollen die Fragesteller wissen, ob sie für einen Politikstil mit mehr Bürgerbeteiligung im Interesse des Allgemeinwohls steht, so wie im Koalitionsvertrag genannt: „Wir werden die erneuerbaren Energien so ausbauen, dass die Ausbauziele unter Berücksichtigung einer breiten Bürgerbeteiligung erreicht (…) werden.“ Oder, ob in Sachen Lobbyismus an der politischen (Un-)Kultur der schwarz-gelben Bundesregierung angeknüpft und Vertreterinnen und Vertretern fossiler Energieunternehmen weiterhin ein privilegierter Zugang zu politischen Entscheidungsträgern gegeben wird. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, sich bei der Beantwortung der Fragen auf den Zeitraum nach der Bundestagswahl 2013 und – wenn nicht anders formuliert – auf die Interessensvertretungen folgender Unternehmen, inklusive ihrer Tochterunternehmen, Unternehmensverbände und unternehmensnahe Vereine (im Folgenden „eingangs genannte Unternehmen und Verbände“) sowie folgender Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure (im Folgenden „eingangs genannte Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure “) zu beziehen: Für den Bereich Energieunternehmen: ● 50Hertz Transmission GmbH ● ALSTOM Deutschland AG ● BP Europa SE ● EnBW Energie Baden-Württemberg AG ● ENERCON GmbH ● E.ON SE ● erdgas mobil GmbH ● EWE AG ● Evonik Industries AG ● ExxonMobil Central Europe Holding GmbH ● Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG ● juwi AG ● RWE AG ● Schaeffler AG ● Deutsche Shell Holding GmbH ● TOTAL Deutschland GmbH ● Vattenfall Europe Sales GmbH ● Verbundnetz Gas AG (VNG) Für den Bereich erneuerbare Energien: ● Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. (BEE) ● Agentur für Erneuerbare Energien e. V. (AEE) ● Bundesverband BioEnergie e. V. (BBE) Drucksache 18/2469 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE) ● Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE ● Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA) ● Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) ● Biogasrat e. V. + dezentrale energien ● Fachverband Biogas e. V. ● Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe) ● Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. (VDB) ● Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID) ● Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) ● Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) ● Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) ● Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e. V. (agr) Für den Bereich Erdgas/Erdöl: ● Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie e. V. (AFM+E) ● Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e. V. (MEW) ● Mineralölwirtschaftsverband e. V. (MWV) ● Bundesverband Freier Tankstellen e. V. (bft) ● Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. (UNITI) ● Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) ● Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) Für den Bereich Kohle: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. (DEBRIV) Für den Bereich Energietechnik/Energietechnologie: ● Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) ● Bundesverband Neuer Energieanbieter e. V. (bne) ● Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) ● Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) ● Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK) ● Bundesverband Geothermie e. V. (GtV) ● Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. ● Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e. V. ● Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) ● Bundesverband Energiespeicher e. V. (BVES) Für den Bereich Stadtwerke/Kommunen: ● Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) ● 8KU Renewables GmbH ● GEODE – Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distri- bution d’Énergie ● Stadtwerke München GmbH ● Trianel GmbH Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2469 Für den Bereich energieintensive Industrien ● Energieintensive Industrien in Deutschland ● Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) ● Verein Deutscher Zementwerke e. V. (VDZ) ● Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (BBS) ● Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) ● WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. (WVM) ● Wirtschaftsvereinigung Stahl Für den Bereich Mobilität/Verkehr: ● Allgemeiner Deutscher Auto Club e. V. (ADAC) ● Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC) ● Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) ● Bundesverband Solare Mobilität e. V. (bsm) ● Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e. V. (DWV) ● Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK) ● Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) Für den Bereich Energieagenturen/Verbraucherschutz: ● Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ● Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. ● Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) ● Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) Für den Bereich Energieeffizienz: ● Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. (ASUE) ● Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) ● Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. (HEA) ● ENERGIESPARNETZWERK ESN GmbH Für den Bereich Handel/Vertrieb: Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e. V. (EFET Deutschland) Für den Bereich Nichtregierungsorganisationen: ● Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) ● Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände (DNR) e. V. ● Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) ● Greenpeace e. V. ● Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) ● WWF Deutschland ● klima-allianz deutschland Drucksache 18/2469 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für den Bereich andere Akteure: ● Agora Energiewende ● ForschungsVerbund Erneuerbare Energien (FVEE) ● Forum für Zukunftsenergien e. V. ● Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) ● Weltenergierat - Deutschland e. V. ● EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e. V. Angesicht des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären die Fragesteller sich einverstanden , die Beantwortungsfrist auf acht Wochen zu verlängern. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Anknüpfend an die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Beziehungen von Geschäftsbanken und Investmentbanken zur Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 17/11456) und ihre Beantwortung (Bundestagsdrucksache 17/12332), die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Beziehungen der Automobil-, Luftfahrt- und Bauindustrie zur Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 17/14550) und ihre Beantwortung (Bundestagsdrucksache 17/14698) sowie die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Beziehungen der Energiewirtschaft zur Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/11) und ihre Beantwortung (Bundestagsdrucksache 18/140) enthält die vorliegende Kleine Anfrage einen Fragenkatalog zu den seit der Bundestagswahl 2013 bestehenden Kontakten der Bundesregierung zu ausgewählten Unternehmen der Energiewirtschaft und der Industrie sowie deren Tochterunternehmen (nachstehend „Unternehmen“ genannt ), zu Unternehmensverbänden und unternehmensnahen Vereinen (nachstehend „Verbände“ genannt) sowie zu Nichtregierungsorganisationen und so genannten anderen Akteuren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zu der Kleinen Anfrage eine Ressortabfrage durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der zwischen der Bundestagswahl vom 22. September 2013 und dem 3. Juli 2014 stattgefundenen „Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc.“ nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden, insbesondere bedingt durch das Ausscheiden von Mitgliedern aus der Bundesregierung im Zuge des Regierungswechsels vom 17. Dezember 2013. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien in jeder Wahlperiode Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Die Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt und das BMWi, steht grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem energiepolitischen, energiewirtschaftlichen , wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich im ständigen Austausch. Darunter fallen Termine mit Vertretern u. a. von Unternehmen, Forschungsinstitutionen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Verbänden . Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Einzelgespräche nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltun- gen oder sonstigen Terminen zu persönlichen Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2469 anderen Akteuren gekommen ist. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den o. g. Gründen nicht nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen, dass Lücken bei der Beantwortung u. a. dadurch nicht ausgeschlossen werden können, dass Vertreterinnen und Vertreter der genannten Unternehmen und Verbände sowie Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteure z. B. auch als Gast oder Beauftragte eines Dritten an einer Gremiensitzung oder einer Veranstaltung ohne Teilnehmerliste teilgenommen haben können und bei dieser Gelegenheit mit Mitgliedern der Bundesregierung in Kontakt getreten sein können. Die Angaben zu den Gesprächspartnern richten sich zudem nach der Anmeldung bei Terminvereinbarung, kurzfristige Änderungen der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nicht mehr in jedem Einzelfall nachvollzogen werden. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt seit der Bundestagswahl 2013 vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft und Industrie sowie zu Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit z. B. wegen Personalwechsel auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen des Bundeskanzleramtes und der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. Soweit sich die Fragen 1 bis 8 der Kleinen Anfrage auch auf die Arbeitsebene beziehen sollten, ist aus Sicht der Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der betroffenen Beschäftigten, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eine namentliche Nennung nicht durchgängig möglich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem sämtliche persönlichen oder personenbezogenen Daten unterfallen, hat als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG – i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG; vgl. BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; 118, 168 [184]; 128, 1 [43, 44]). Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (vgl. auch BVerfGE 67, 100 [144]; 77, 1 [47]). Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf der Arbeitsebene überhaupt Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt der namentlichen Nennung der Beschäftigten im vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte Aussagekraft zu. Insoweit kann – bezogen auf die Arbeitsebene – insbesondere zu den in den Fragen 1 bis 8 angesprochenen „Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc.“, „Gremien“ bzw. „Arbeitsgruppen“ eine Nennung lediglich in anonymisierter Form erfolgen. Diese Personen werden deshalb als „Vertreter“ der jeweiligen Institution bezeichnet. Die Bundesregierung führt zu Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. nur Vertreterinnen und Vertreter der von den Fragestellerinnen und Fragstellern genannten Unternehmen und Verbände, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteure auf. Soweit an dem Termin Vertreter weiterer, von der Fragestellung nicht umfasster Unternehmen, Verbände etc. teilgenommen haben, werden diese mangels Bezug zur Frage nicht genannt. Soweit bei den Fragen 1 bis 6 nur ein Vertreter eines Unternehmens oder eines Verbandes, einer Nichtregierungsorganisation oder eines anderen Akteurs aufgeführt wird, bedeutet dies somit nicht notwendigerweise, dass es sich um ein „Vier-Augen-Gespräch“ gehandelt hat. Drucksache 18/2469 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung versteht die Fragen 1 bis 8 nach der durch das Parlamentssekretariat vermittelten Rücksprache mit den Fragestellern vom 21. Juli 2014 dahingehend, dass es um Kontakte der Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geht. Die Nennung eines Gesprächs bedeutet gleichzeitig nicht zwingend, dass dieses aus Anlass der EEGNovelle geführt wurde. Auf dieser Grundlage wird wie folgt Stellung genommen . 1. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes , nahmen nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 bis zur Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD am 23. Oktober 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? Für den genannten Zeitraum konnten keine Veranstaltungen, Sitzungen oder Einzelgespräche mit den genannten Unternehmen und Verbänden ermittelt werden . 2. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes , nahmen nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 bis zur Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD am 23. Oktober 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? Für den genannten Zeitraum konnten keine Veranstaltungen, Sitzungen oder Einzelgespräche mit den genannten Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren ermittelt werden. 3. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes , nahmen während der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2013 zwischen dem 23. Oktober 2013 bis zu dessen Abschluss am 27. November 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi und BKAmt (nur Leitungsebene) Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g. Unternehmen und Verbände Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Gespräch St Stefan Kapferer 14.10.2013 Herr Stephan Kohler (dena) Gespräch St Stefan Kapferer 21.11.2013 Herr Dr. Harald Binder (BVES) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2469 4. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes , nahmen während der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2013 zwischen dem 23. Oktober 2013 bis zu dessen Abschluss am 27. November 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? Für den genannten Zeitraum konnten keine Veranstaltungen, Sitzungen oder Einzelgespräche mit den genannten Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren ermittelt werden. 5. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes, nahmen ab der Regierungsbildung vom 17. Dezember 2013 bis heute eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen , des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi und BKAmt (nur Leitungsebene) Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g. Unternehmen und Verbände Bundeskanzleramt Gespräch BM Peter Altmaier 20.01.2014 Herr Oliver Bell (WVM/Norsk Hydro ASA) Gespräch BK’in Dr. Angela Merkel mit Vorstandsvorsitzenden europäischer Energiekonzerne (unter Teilnahme BM Peter Altmaier, BM Sigmar Gabriel, BM’in Dr. Barbara Hendricks) 12.02.2014 Herr Peter Terium (RWE AG), Herr Dr. Johannes Teyssen (E.ON SE) Gespräch BM Peter Altmaier 21.02.2014 Herr Peter Terium (RWE AG) Abendessen BK’in Dr. Angela Merkel im Rahmen der Deutsch-Italienischen Regierungskonsultationen mit Unternehmensvertretern 17.03.2014 Herr Peter Terium (RWE AG) Gespräch BM Peter Altmaier 19.03.2014 Herr Dr. Utz Tillmann (VCI) Mittagessen BK’in Dr. Angela Merkel mit dem kanadischen Premierminister Harper und Unternehmensvertretern 27.03.2014 Herr Hans-Dieter Kettwig (ENERCON GmbH) Gespräch BM Peter Altmaier 16.06.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW) Abendessen BK’in Dr. Angela Merkel mit einer Unternehmerdelegation des World Economic Forum (unter Teilnahme von BM Peter Altmaier) 18.06.2014 Herr Peter Terium (RWE AG), Herr Robert Dudley (BP plc) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Gespräch St Rainer Baake 22.01.2014 Herr Dr. Matthias Dümpelmann (8KU) Gespräch St Rainer Baake 23.01.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW), Herr Dr. Hermann Falk (BEE), Herr Hans-Joachim Reck (VKU) Gespräch St Stefan Kapferer 23.01.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW) Drucksache 18/2469 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gespräch BM Sigmar Gabriel und St Rainer Baake mit Energieproduzenten 28.01.2014 Herr Helmut Lamp (BBE), Herr Ewald Woste (BDEW), Herr Dr.-Ing. Fritz Brickwedde (BEE), Herr Dr. Günther Häckl (BSW), Frau Sylvia Pilarsky-Grosch (BWE), Herr Dr. Leonhard Birnbaum (E.ON SE), Herr Dr. Frank Mastiaux (EnBW), Herr Hans-Dieter Kettwig (ENERCON GmbH), Herr Peter Terium (RWE AG), Herr Dr. Florian Bieberbach (Stadtwerke München), Herr Jens Eckhoff (Stiftung OffshoreWindenergie ), Herr Andreas Feicht (VKU), Vertreter vom vzbv, Herr Sven Becker (Trianel GmbH), Herr Dr. Werner Brinker (EWE AG), Herr Fred Jung (juwi AG) Gespräch St Rainer Baake 31.01.2014 Herr Boris Schucht (50Hertz Transmission GmbH) sowie weitere Vertreter der 50Hertz Transmission GmbH Gespräch BM Sigmar Gabriel 31.01.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW) sowie weitere Vertreter des BDEW Gespräch PSt Uwe Beckmeyer 03.02.2014 Herr Ronny Meyer (OWIA), Herr Jörg Kuhbier (Stiftung OffshoreWindenergie ) Gespräch BM Sigmar Gabriel, St Rainer Baake, St Stefan Kapferer und PSt Uwe Beckmeyer mit energieintensiven Unternehmen und Verbänden 11.02.2014 Herr Andreas Kern (BBS), Herr Dr. Jörg Rothermel (Energieintensive Industrien in Deutschland), Herr Dr. Utz Tillmann (VCI), Herr Dr. Reinhold Festge (VDMA), Herr Gerhard Hirth (vdz), Herr Martin Kneer (WVM), Herr Klaus Mittelbach (ZVEI) Gespräch St Stefan Kapferer 11.02.2014 Herr Dr. Utz Tillmann (VCI), Herr Norbert Theihs (VCI) Gespräch BM Sigmar Gabriel 13.02.2014 Herr Ivo Gönner (VKU), Herr Hans-Joachim Reck (VKU) Gespräch BM Sigmar Gabriel 13.02.2014 Herr Dr. Johannes Teyssen (E.ON SE), Herr Dr. Leonhard Birnbaum (E.ON SE) Gespräch BM Sigmar Gabriel 14.02.2014 Herr Patrick Kron (Alstom S.A.), Herr Alf Henryk Wulf (Alstom Deutschland AG) und weitere Vertreter der Alstom Deutschland AG Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi und BKAmt (nur Leitungsebene) Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g. Unternehmen und Verbände Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2469 Gespräch St Stefan Kapferer 14.02.2014 Herr Dr.-Ing. Dr.-Ing. e.h. Volker Schwich (VIK), Frau Dr. Annette Loske (VIK), Frau Barbara Minderjahn (VIK) Gespräch BM Sigmar Gabriel 16.02.2014 Herr Stephan Kohler (dena) Gespräch PSt Uwe Beckmeyer 16.02.2014 Herr Ronny Meyer (OWIA), Herr Jörg Kuhbier (Stiftung OffshoreWindenergie ) Gespräch BM Sigmar Gabriel 17.02.2014 Herr Carsten Müller (DENEFF), Herr Christian Noll (DENEFF) Gespräch BM Sigmar Gabriel 18.02.2014 Herr Peter Terium (RWE AG), Herr Peter Heinacher (RWE AG), Herr Alexander Nolden (RWE AG) Gespräch BM Sigmar Gabriel 18.02.2014 Herr Dr. Karl-Ludwig Kley (VCI), Herr Dr. Utz Tillmann (VCI), Herr Norbert Theihs (VCI) Gespräch St Rainer Baake 18.02.2014 Herr Dr. Ingo Luge (E.ON SE), Herr Michael Schmidt (BP Europa SE), Vertreter der RWE Power AG, Herr Dr. Utz Tillmann (VCI) Gespräch St Rainer Baake 18.02.2014 Herr Peter Terium (RWE) Gespräch BM Sigmar Gabriel 27.02.2014 Herr Dr. Frank Mastiaux (EnBW AG) Gespräch PSt’in Brigitte Zypries 05.03.2014 Herr Hans-Joachim Reck (VKU) Gespräch BM Sigmar Gabriel 14.03.2014 Herr Ewald Woste (BDEW) Gespräch BM Sigmar Gabriel und St Rainer Baake mit Energiekonzernen und Stadtwerken 14.03.2014 Herr Ewald Woste (BDEW) sowie weitere Vertreter des BDEW, Herr Dr. Frank Mastiaux (EnBW AG), Herr Dr. Bernd-Michael Zinow (EnBW AG), Herr Peter Terium (RWE AG), Herr Dr. Florian Bieberbach (Stadtwerke München), Herr Christoph Dany (Stadtwerke München), Herr Tuomo J. Hatakka (Vattenfall GmbH) sowie weitere Vertreter der Vattenfall GmbH Gespräch BM Sigmar Gabriel mit Vertretern erneuerbarer Energien 18.03.2014 Herr Daniel Hölder (BBE), Herr Dr. Hermann Falk (BEE) Gespräch BM Sigmar Gabriel 19.03.2014 Herr Dr. Peter Blauwhoff (Shell Deutschland GmbH/MWV), Herr Dr. Klaus Picard (MWV) Gespräch St Rainer Baake 20.03.2014 Herr Eberhard Schomburg (E.ON SE), Herr Fred Schulz (E.ON SE), Herr Mike Winkel (E.ON SE), sowie weiterer Vertreter von E.ON SE Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi und BKAmt (nur Leitungsebene) Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g. Unternehmen und Verbände Drucksache 18/2469 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gespräch BM Sigmar Gabriel 08.04.2014 Herr Dr. Karl-Ludwig Kley (VCI), Herr Hans Jürgen Kerkhoff (Wirtschaftsvereinigung Stahl) Gespräch BM Sigmar Gabriel am Rande der Hannover Messe 2014 09.04.2014 Herr Dr. Reinhold Festge (VDMA), Herr Dr. Hannes Hesse (VDMA), Herr Friedhelm Loh (ZVEI), Herr Dr. Klaus Mittelbach (ZVEI) Gespräch BM Sigmar Gabriel 08.05.2014 Herr Prof. Klaus Mangold (Alstom S.A.) Gespräch BM Sigmar Gabriel 09.05.2014 Frau Elisabeth Möller (Alstom Deutschland AG), Herr Kai Müller (Alstom Deutschland AG), Herr Thomas Ueckert (Alstom Deutschland AG) Gespräch BM Sigmar Gabriel 02.06.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW) Gespräch BM Sigmar Gabriel 19.06.2014 Herr Ivo Gönner (VKU), Herr Hans-Joachim Reck (VKU), Herr Michael Wübbels (VKU) Gespräch BM Sigmar Gabriel 25.06.2014 Herr Stephan Kohler (dena) Auswärtiges Amt Gespräch BM Dr. Frank-Walter Steinmeier 10.03.2014 Herr Peter Terium (RWE AG) Gespräch St Stephan Steinlein 18.06.2014 Herr Iain Conn (BP plc) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gespräch PSt Ulrich Kelber 11.02.2014 Frau Sylvia Pilarsky-Grosch (BWE) Gespräch PSt Ulrich Kelber und St Gerd Billen 06.03.2014 Vertreter des vzbv Gespräch PSt Ulrich Kelber 04.04.2014 Herr Hans-Joachim Reck (VKU) Gespräch PSt Ulrich Kelber 08.04.2014 Vertreter der 50Hertz Transmission GmbH Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Gespräch St Jochen Flasbarth mit Verbändevertretern 29.01.2014 Vertreter des BEE Gespräch St Jochen Flasbarth 04.02.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW) Gespräch St Jochen Flasbarth 04.02.2014 Herr Stephan Kohler (dena) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 12.02.2014 Herr Dr. Johannes Teyssen (E.ON SE) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 17.02.2014 Herr Stephan Kohler (dena) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 21.02.2014 Herr Peter Terium (RWE AG) Gespräch St Jochen Flasbarth 07.03.2014 Herr Reinhard Schultz (Biogasrat) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks mit Verbändevertretern 10.03.2014 Herr Dr. Karl-Ludwig Kley (VCI), Herr Dr. Utz Tillmann (VCI), Herr Norbert Theihs (VCI) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 11.03.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW) Gespräch PSt Florian Pronold und PSt’in Rita 11.03.2014 Herr Hans-Joachim Reck (VKU) Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi und BKAmt (nur Leitungsebene) Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g. Unternehmen und Verbände Schwarzelühr-Sutter mit Verbändevertretern Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2469 6. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes, nahmen ab der Regierungsbildung vom 17. Dezember 2013 bis heute eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? Gespräch PSt’in Rita Schwarzelühr-Sutter mit Verbändevertretern 01.04.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW) Gespräch PSt Florian Pronold mit Vereinsvertretern 21.05.2014 Herr Christian Noll (DENEFF) Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi und BKAmt (nur Leitungsebene) Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g. Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteure Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Abteilungsklausur St Rainer Baake mit Forschungseinrichtungen 14. und 15.01.2014 Herr Dr. Patrick Graichen sowie weiterer Vertreter der Agora Energiewende Gespräch St Rainer Baake 29.01.2014 Herr Dr. Patrick Graichen (Agora Energiewende ) Gespräch BM Sigmar Gabriel, St Rainer Baake und PSt Uwe Beckmeyer mit Umweltverbänden 13.02.2014 Herr Prof. Dr. Hubert Weiger (BUND) sowie weiterer Vertreter des BUND, Herr Jürgen Resch (DUH), Herr Dr. Peter Ahmels (DUH), Herr Leif Miller (DNR), Herr Dr. Helmut Röscheisen (DNR), Herr Roland Hipp sowie weiterer Vertreter von Greenpeace, Herr Olaf Tschimpke sowie weiterer Vertreter des NABU, Herr Eberhard Brandes sowie weiterer Vertreter von WWF Deutschland Gespräch BM Sigmar Gabriel 18.02.2014 Herr Prof. Dr. Hubert Weiger (BUND) Gespräch St Rainer Baake 27.02.2014 Frau Antje von Broock (BUND), Herr Stefan Krug (Greenpeace), Vertreter von WWF Deutschland Gespräch BM Sigmar Gabriel und St Rainer Baake 03.06.2014 Herr Dr. Patrick Graichen sowie weiterer Vertreter der Agora Energiewende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gespräch PSt Ulrich Kelber 27.05.2014 Vertreter von Greenpeace Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Gespräch St Jochen Flasbarth 20.01.2014 Vertreter des NABU Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 05.02.2014 Herr Olaf Tschimpke (NABU), Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi und BKAmt (nur Leitungsebene) Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g. Unternehmen und Verbände Herr Leif Miller (NABU) Drucksache 18/2469 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. In welchen Gremien der Einrichtungen, Gesellschaften etc., an denen der Bund beteiligt ist, bzw. an welchen Arbeitsgruppen der Bundesministerien war eines der eingangs genannten Unternehmen und Verbände inwiefern und durch welche Personen vertreten und/oder (gegebenenfalls vom Unternehmen /Verband beurlaubt) nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt ? Die Beteiligungsberichte des Bundes sind jeweils auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abrufbar. Der aktuelle Beteiligungsbericht des Bundes für das Jahr 2012 ist abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_ Beteiligungspolitik/Beteiligungen_des_Bundes/Beteiligungsbericht-Anlage- 2013.pdf?__blob=publicationFile&v=1. Die wichtigsten Beteiligungen sind dort unter den Buchstaben B bis J auf den Seiten 21 bis 144 im Einzelnen beschrieben . Die Mitglieder der Überwachungsorgane werden auf den Seiten 205 bis 251 (Anhang IV. „Auflistung der aktuellen Mitglieder der Überwachungsorgane der Beteiligungen aus den Abschnitten B bis J“) namentlich aufgeführt. Teilweise haben sich bei den Vertretungen in den Gremien personelle Änderungen ergeben. Allerdings ist ein inhaltlicher Bezug zur EEG-Novelle nicht gegeben . Im Hinblick auf die Arbeitsgruppen der Bundesministerien werden nur solche aufgeführt, die im Zeitraum seit der Bundestagswahl am 22. September 2013 eine Sitzung zur Novellierung des EEG abgehalten haben. Damit verbunden werden nur die bei diesen Sitzungen vertretenen o. g. Unternehmen und Verbände bzw. Teilnehmer aufgeführt. In dem genannten Zeitraum tagte lediglich die Plattform Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie), die aus einem Steuerungskreis und drei Arbeitsgruppen bestand. An den Sitzungen vom 7. und 8. November 2013 haben Vertreter der 50Hertz Transmission GmbH, von BBE (Daniel Hölder), BDEW, BEE, BNE, BSW, BWE, E.ON SE, Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 17.02.2014 Herr Prof. Dr. Hartmut Vogtmann (DNR) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 18.02.2014 Herr Prof. Dr. Hubert Weiger (BUND) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 10.03.2014 Vertreter der geea Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks mit Verbändevertretern 10.03.2014 Herr Klaus Brunsmeier (BUND), Herr Olaf Brandt (BUND), Herr Prof. Dr. Kai Niebert (DNR), Herr Dr. Helmut Röscheisen (DNR), Herr Roland Hipp (Greenpeace), Vertreter des NABU Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 18.03.2014 Herr Eberhard Brandes (WWF Deutschland ), Herr Christoph Heinrich (WWF Deutschland ) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 19.03.2014 Herr Jürgen Resch (DUH) Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 24.06.2014 Frau Brigitte Behrens (Greenpeace) Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi und BKAmt (nur Leitungsebene) Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g. Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteure EWE Naturwatt GmbH, Fachverband Biogas, Vattenfall Europe AG, VDMA (Gerd-Dieter Krieger), VKU und vzbv teilgenommen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2469 8. In welchen Gremien der Einrichtungen, Gesellschaften etc., an denen der Bund beteiligt ist, bzw. an welchen Arbeitsgruppen der Bundesministerien war eines bzw. einer der eingangs genannten Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren inwiefern und durch welche Personen vertreten und/oder (gegebenenfalls vom Unternehmen/Verband beurlaubt) nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt? Die Beteiligungsberichte des Bundes sind jeweils auf der Internetseite des BMF abrufbar . Der aktuelle Beteiligungsbericht des Bundes für das Jahr 2012 ist abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungen_des_ Bundes/Beteiligungsbericht-Anlage-2013.pdf?__blob=publicationFile&v=1. Die wichtigsten Beteiligungen sind dort unter den Buchstaben B bis J auf den Seiten 21 bis 144 im Einzelnen beschrieben. Die Mitglieder der Überwachungsorgane werden auf den Seiten 205 bis 251 (Anhang IV. „Auflistung der aktuellen Mitglieder der Überwachungsorgane der Beteiligungen aus den Abschnitten B bis J“) namentlich aufgeführt. Teilweise haben sich bei den Vertretungen in den Gremien personelle Änderungen ergeben. Allerdings ist ein inhaltlicher Bezug zur EEG-Novelle nicht gegeben. Im Hinblick auf die Arbeitsgruppen der Bundesministerien werden nur solche aufgeführt, die im Zeitraum seit der Bundestagswahl am 22. September 2013 eine Sitzung zur Novellierung des EEG abgehalten haben. Damit verbunden werden nur die bei diesen Sitzungen vertretenen o. g. Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteure bzw. Teilnehmer aufgeführt. In dem genannten Zeitraum tagte lediglich die Plattform Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie), die aus einem Steuerungskreis und drei Arbeitsgruppen bestand. An den Sitzungen vom 7. und 8. November 2013 haben Vertreter von Agora Energiewende (Dr. Patrick Graichen sowie weiterer Vertreter), DUH und NABU teilgenommen . 9. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der fossilen Energien an der Bruttostromerzeugung? Der Anteil der fossilen Energieträger an der Bruttostromerzeugung lag nach Angaben der AG Energiebilanzen 2013 bei 56,5 Prozent. Die Werte für das Jahr 2013 sind noch vorläufig. Die Daten der AG Energiebilanzen sind öffentlich unter folgendem Link zugänglich: www.ag-energiebilanzen.de. 10. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung? Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung lag nach Angaben der AG Energiebilanzen 2013 bei 24,2 Prozent. Die Werte für das Jahr 2013 sind noch vorläufig. Die Daten der AG Energiebilanzen sind öffentlich unter folgendem Link zugänglich: www.ag-energiebilanzen.de. Drucksache 18/2469 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Teil die Bundesregierung die Auffassung, dass die fossile Energiegewinnung durch die Zunahme an erneuerbaren Energien zunehmend an Profitabilität verloren hat? Wie schätzt sie die künftige Entwicklung der Wirtschaftsbereiche fossile Energiegewinnung und erneuerbare Energiegewinnung bis zum Jahr 2030 ein? Die Profitabilität der fossilen Stromerzeugung unterliegt einer Vielzahl von Einflussfaktoren (darunter der Anteil erneuerbarer Energien, das Wirtschaftswachstum , die Entwicklung des Binnenmarkts der Europäischen Union, die Brennstoff - und CO2-Preise, die Stromgroßhandelspreise sowie die resultierenden Volllaststunden). Diese Faktoren beeinflussen die Profitabilität der unterschiedlichen fossilen Stromerzeuger unterschiedlich stark. Es ist davon auszugehen, dass ein sich durch den Ausbau der erneuerbaren Energien wandelnder Strommarkt auch neue Herausforderungen für konventionelle Stromerzeuger bedingt. Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Prognosen zur künftigen Entwicklung einzelner Wirtschaftsbereiche ab und macht sich auch die Ergebnisse externer Prognosen generell nicht zu eigen. 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sowohl Interessenvertreterinnen und -vertreter fossiler Unternehmen als auch Interessensvertreterinnen und -vertreter erneuerbarer Unternehmen ein gleichrangiger Zugang zu politischen Entscheidungsträgern gewährt werden sollte, und wenn ja, wie erklärt sie sich den privilegierten Zugang ersterer in der 17. Legislaturperiode (Bundestagsdrucksache 18/140)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass allen Interessenvertreterinnen und -vertretern in angemessenem Umfang Zugang zu politischen Entscheidungsträgern gewährt werden sollte und gewährt diesen auch. Einen privilegierten Zugang einzelner Interessenvertreter oder Interessenvertreterinnen in der 17. Legislaturperiode kann die Bundesregierung nicht feststellen. 13. Teilt die Bundesregierung die folgende Einschätzung über die Gesprächspraxis der Vorgängeradministration auf Grundlage der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/140): „Treffen von Spitzen aus Politik und Wirtschaft gehören zwar zum Regierungsalltag . Allerdings nicht für Vertreter erneuerbarer Energien, die laut der Antwort kein Vier-Augen-Gespräch mit der Kanzlerin hatten“ (siehe: Die Kanzlerin und die Energie-Lobby, Mutti der Mächtigen, taz, 12. Dezember 2013, www.taz.de/!129224/)? Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Aussage, und wie erklärt sich die Bundesregierung die anteilsmäßig geringe Gesprächsdichte mit Vertreterinnen und Vertreter der erneuerbaren Energiebranche? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung nicht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 8 und 12 verwiesen. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Schreiben des ehemaligen Referenten für Energie und Umwelt der Fraktion der SPD, Wolfgang Dirschauer, der sich in seiner Folgebeschäftigung für den Energiekonzern Vattenfall Europe als Leiter des Bereichs Klimapolitik während der Koalitionsverhandlungen am 8. November 2013 an seine ehemaligen Kollegen der SPD-Fraktion richtete, darunter die Verhandlungsführer der sog. Kleinen Runde wie der amtierende Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und die amtierende Bundesministerin für Umwelt, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2469 Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks (beide SPD), in denen der genannte Cheflobbyist eines der größten Kohlekraftwerksbetreiber und CO2-Emmitenten Deutschlands die SPD-Forderung des Ausbauziels erneuerbarer Energien von 75 Prozent der deutschen Stromerzeugung bis zum Jahr 2030 (siehe: SPD-Regierungsprogramm 2013–2017, S. 36, www.spd.de/linkableblob/96686/data/20130415_ regierungsprogramm_2013_2017.pdf) als „Wahnsinn“ bezeichnet und nachfragt, ob es bei den Verhandlungen „Opium geregnet“ habe (Überflüssige Kohle, DER SPIEGEL 47/2013, www.spiegel.de/spiegel/print/ d-121741499.html)? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das anschließend im Koalitionsvertrag abgeänderte Ausbauziel für erneuerbare Energien von „40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035“ hinsichtlich der Erreichung nationaler Klimaschutzziele und der zuletzt wieder angestiegenen Menge von Kohlestrom? Koalitionsverhandlungen liegen in der Verantwortung der Parteien. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Unabhängig davon bewertet die Bundesregierung die Ausbauziele für erneuerbare Energien als ambitionierte Fortsetzung der Energiewende. Mit dem gewählten Pfad wird den Zielen der Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie Klima- und Umweltverträglichkeit angemessen Rechnung getragen. 15. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen der Beschäftigung von regierungsberufenden Parlamentariern bei privaten Energieunternehmen und der Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik ? Die Bundesregierung sieht keinen möglichen Zusammenhang zwischen einer etwaigen Beschäftigung von Parlamentariern bei privaten Unternehmen und der Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik. 16. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und Großspenden in einer Gesamthöhe von 150 000 Euro an die regierungsbildenden Parteien CDU und SPD (Bundestagsdrucksache 18/151) während der Koalitionsverhandlungen (Spendeneingang am 18. November 2013) durch den Industriekonzern Evonik Industries AG, einer Ausgründung der großen fossilen Energieunternehmen E.ON AG, RWE AG und den energieintensiven Unternehmen ThyssenKrupp AG und ArcelorMittal S.A., dessen Hauptaktionär die RAG-Stiftung ist, und dessen 100-prozentige Tochter RAG AG wiederum eines der größten Steinkohle-Konzerne und wichtiger Kohle-Kraftwerksbauer in Deutschland ist? Die Bundesregierung hat keine über die auf Bundestagsdrucksache 18/151 hinausgehenden Erkenntnisse über die genannten Spenden. Ein Zusammenhang mit der Regierungsführung ist weder erkennbar noch wird der Eindruck, der in der Fragestellung zum Ausdruck kommt, geteilt. 17. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und dem möglichen Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), demzufolge Mitarbeiter des von der ehemaligen Staatsministerin im Kanzleramt unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Hildegard Müller (beide CDU), geleiteten Lobbyvertretung mit Verweis auf ein Positionspapier des Bundesministeriums für für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 18/2469 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode unter Leitung des damaligen Bundesministers und aktuellen Bundesministers für besondere Aufgaben, Peter Altmaier (CDU), während der Koalitionsverhandlungen über das Energiekapitel der EEG-Novelle erklärt haben sollen: „Das sind unsere Vorschläge“ (Lobbyismus bei Koalitionsverhandlungen , Die Schlacht um den Strom, www.stern.de/politik/ deutschland/lobbyismus-bei-koalitionsverhandlungen-die-schlacht-umden -strom-2072407.html)? Koalitionsverhandlungen liegen in der Verantwortung der Parteien. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen sieht sie keinen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und der erwähnten Aussage. 18. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der deutschen Energiepolitik und den möglichen Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern der zwei größten deutschen Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreibern und dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfauftrag, demzufolge Großproduzenten von Sonnen- und Windenergie künftig einen „Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten“ (Koalitionsvertrag, S. 55), über den im Folgenden behauptet wird: „Der entscheidende Satz soll auf Drängen der Chefs von RWE und E.ON, Peter Terium und Johannes Teyssen, in den Vertragsentwurf gekommen sein“ (Union und SPD begraben die Energiewende , 22. November 2013, Die Zeit, www.zeit.de/wirtschaft/2013-11/ energiewende-spd-union)? Koalitionsverhandlungen liegen in der Verantwortung der Parteien. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen sieht sie keinen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und der erwähnten Aussage. 19. Inwieweit teilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 18 die Einschätzung, dass die Einführung einer entsprechenden Versorgungssicherheitspflicht für die Erneuerbaren für Großproduzenten von Windund Sonnenenergie zum zwangsläufigen Kauf von Kohlestrom bei fossilen Kraftwerksbetreibern führen könnte, und wie hoch wären nach prognostischen Berechnungen der Bundesregierung die zu erwartenden Kosten für Anbieter erneuerbarer Energien pro Kilowattstunde für diese Leistungsabsicherung , die diese unter Zugrundelegung aktueller Preise und EEG-Einspeisevergütungen an die Betreiber von Kohle- oder Gaskraftwerke zu leisten hätten (Kostenaufstellung nach Windkraft – Onshore/ Offshore –, Solar und anderen EEG-geförderten Stromerzeugern)? Die Bundesregierung strebt ein tragfähiges Strommarktdesign für die Energiewende an, das alle Marktakteure entsprechend ihren Fähigkeiten und Eigenschaften so einbindet, dass die Stromversorgung bei Ausbau der erneuerbaren Energien sicher und kosteneffizient gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung zu Beginn der Legislaturperiode das EEG reformiert und die verpflichtende Direktvermarktung für erneuerbare Energien eingeführt . Darüber hinaus wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vorgesehene Pilotvorhaben zur „virtuellen Grundlastfähigkeit“ der erneuerbaren Energien durchführen und in seinen Wirkungen prüfen. Abschätzungen zu den Kosten liegen der Bundesregierung gegenwärtig nicht vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2469 20. Sieht die Bundesregierung die in den Fragen 14 bis 19 dargestellten Beziehungen von in Regierungsverantwortung stehenden Akteuren beziehungsweise die Bundesregierung berufenden Parteien und Abgeordneten als mögliche Interessenkonflikte? Und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Beziehungen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 14 bis 19 verwiesen. Interessenkonflikte sind weder erkennbar noch wird der Eindruck, der in der Fragestellung zum Ausdruck kommt, geteilt. Die Bundesregierung wird weiterhin die Belange aller Kreise, soweit sie von einer Entscheidung betroffen sind, gleichermaßen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen . Insbesondere wird sie vor einem Beschluss über einen Entwurf einer Gesetzes- oder Verordnungsvorlage grundsätzlich die Verbände und Fachkreise gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) – bei Verordnungen in Verbindung mit § 62 Absatz 2 Satz 1 GGO – beteiligen , wenn ihre Belange berührt sind. 21. Mit welchen künftigen Gesetzesvorhaben gedenkt die Bundesregierung für mehr Transparenz von Lobbytätigkeiten in Parteien und der Bundesregierung zu sorgen? Derzeit plant die Bundesregierung keine gesetzliche Regelung in diesem Bereich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333