Deutscher Bundestag Drucksache 18/2472 18. Wahlperiode 03.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2274 – Treffen der informellen Struktur der „Gruppe der Sechs+1“ in Barcelona und dort behandelte Inhalte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2175) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. und 27. Juni 2014 trafen sich die Innenminister der sechs einwohnerstärksten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Barcelona. Auf Initiative des damaligen deutschen Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), nimmt seit dem Jahr 2007 auch das US-Ministerium für „Heimatschutz“ sowie die US-Generalbundesanwaltschaft an den Treffen teil. Die regelmäßige Zusammenkunft firmiert seitdem als „G6+1“. In ihrer Antwort auf eine frühere Anfrage der Fragesteller hatte die Bundesregierung ihren informellen Charakter sogar hervorgehoben (Bundestagsdrucksache 17/9904): Demgemäß gehe es den Beteiligten darum, sich über „Problemlagen in ihren Ländern“ auszutauschen. Die Bundesregierung bestätigt, „eine Vertiefung der erörterten Themen“ erfolge „in zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art“. In einer Kleinen Anfrage hatte sich die Fraktion DIE LINKE. deshalb nach den Inhalten des informellen EU-US-Treffens erkundigt (Bundestagsdrucksache 18/2175). Das Bundesministerium des Innern (BMI) wurde gebeten, besprochene Inhalte kurz zu skizzieren und nicht nur Titel oder Untertitel von Tagesordnungspunkten zu benennen. Dem wurde nicht entsprochen. Sofern detailliertere Fragen gestellt wurden, haben die für die Antwort zuständigen Stellen lediglich Teile einer Pressemitteilung des BMI kopiert (27. Juni 2014). Dies ist aus Sicht der Fragesteller nicht hinnehmbar: Die Auskunftspflicht der Bundesregierung gegenüber Abgeordneten kann sich nicht im Bereitstellen von Presseinformationen erschöpfen. Dies wiegt umso schwerer, da es sich in Barcelona um ein Treffen mit höchsten US-Repräsentanten der Bereiche „HeiDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. matschutz“ und Justiz handelte, während gleichzeitig der oberste Repräsentant der US-amerikanischen Geheimdienste des Landes verwiesen wird (Tagesschau , 10. Juli 2014). Die Bundesregierung muss deshalb erläutern, worüber unter dem Tagesordnungspunkt „Terrorismusbekämpfung“ diskutiert wurde. Nachfragen zu Einigkeit oder zum Dissens bei besprochenen Themen werden mit dem Hinweis quittiert, das Format solle „den freien Gedankenaustausch er- Drucksache 18/2472 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode möglichen“ (Bundestagsdrucksachen 17/9904, 17/14833, 18/2175). Dies gelte „insbesondere bei Themen, bei denen noch kein unmittelbarer Entscheidungsbedarf besteht“. Eine „Einigkeit“ sei daher nicht angestrebt. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Pressemitteilung des BMI vom 27. Juni 2014 („Zum Thema Migration bestand Einigkeit“, „Die Minister waren sich einig“). Die Treffen der „G6+1“ sind intransparent und deshalb undemokratisch. Die Fragesteller bleiben daher bei ihrer Auffassung zum Demokratiedefizit des Treffens, da über den konkreten Inhalt sowie weitere Gespräche am Rande des Treffens nichts berichtet wird. 1. Welche „Unterlagen“ wurden von der spanischen Regierung vorab „an die Teilnehmer versandt“ (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern den Inhalt soweit bekannt in groben Zügen skizzieren)? Die spanische Präsidentschaft hat zu allen Tagesordnungspunkten (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über „Treffen der informellen Struktur der sogenannten Gruppe der Sechs+1 in Barcelona und dort behandelte Inhalte“, Bundestagsdrucksache 18/2175 vom 21. Juli 2014) kurze Papiere versandt, die in den Gedankenaustausch einführen sollten. So wurden darin u. a. die Effizienz der G6-Treffen, Möglichkeiten der Bekämpfung der illegalen Einwanderung, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten gegen den jihadistischen Terrorismus, die Bedeutung von Frachtcontainern für den transatlantischen Drogenhandel und die Kompatibilität eines Smart-borders-Systems der Europäischen Union mit dem System der Vereinigten Staaten von Amerika angesprochen. 2. Wer hat mit welchem Inhalt zum Thema „Bestandsaufnahme zum Format der G6“ vorgetragen? Wie bereits mehrfach ausgeführt, dienen die Treffen dem informellen Gedankenaustausch ; entsprechend wird kein Protokoll geführt. Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière hat die G6-Innenministertreffen positiv bewertet und für die Beibehaltung des bisherigen Formats plädiert. 3. Welche Positionen wurden von welchen Teilnehmenden beim „Austausch zum Thema Entwicklung und Perspektiven der G6“ vertreten? Die Innenminister waren sich einig, dass das Format der Treffen beibehalten werden soll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Hinsichtlich welcher besprochenen Maßnahmen oder Positionen bestand diesbezüglich „Einigkeit“, Uneinigkeit bzw. Dissens? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Inwieweit wurde das Thema „Migration“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen? Die Frage wurde bereits mit der Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über „Treffen der informellen Struktur der sogenannten Gruppe der Sechs+1 in Barcelona und dort behandelte Inhalte“ (Bundestagsdrucksache 18/2175 vom 21. Juli 2014) beantwortet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2472 6. Welche Maßnahmen wurden skizziert, die Ursprungsländer „gegen die irreguläre Einreise in die EU“ ergreifen könnten? Die Ursprungsländer sollen vor allem auf die Beseitigung der Ursachen für Migration hinwirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Hinsichtlich welcher besprochenen Maßnahmen oder Positionen bestand diesbezüglich „Einigkeit“, Uneinigkeit bzw. Dissens? 8. Welche „Verpflichtungen zu effektiven Grenzkontrollen und Asylverfahren “ wurden angesprochen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 9. Auf welche Weise hat sich die EU-Grenzagentur Frontex hierzu geäußert, und welche Verabredungen für weitere Maßnahmen oder Zusammenarbeitsformen wurden getroffen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 10. Welchen Inhalt hatten die Gespräche zur „Zusammenarbeit EU – USA bei Innenthemen“? Es wurde seitens der europäischen Innenminister begrüßt, dass die US-Regierung sich nunmehr dafür ausspricht, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in Datenschutzfragen einen Rechtsschutz zu gewähren, der dem amerikanischer Bürger vergleichbar ist. Ferner wurden die Themen Foreign fighters, Smart borders und Cybersicherheit angesprochen. 11. Wer trug hierzu welche Vorschläge, Maßnahmen oder Anregungen vor, bzw. welche „Meinungen“ wurden vertreten? 12. Hinsichtlich welcher besprochenen Maßnahmen oder Positionen bestand diesbezüglich „Einigkeit“, Uneinigkeit bzw. Dissens? Die Fragen 11und 12 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 13. Inwieweit wurde das Thema „jihadistische[r] Terrorismus“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 14. Was haben deutsche Vertreterinnen/Vertreter hierzu vorgetragen? Die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber, hob die Bedeutung des Informationsaustausches über rückkehrende Foreign fighters und der Stärkung des Außengrenzenschutzes hervor. Drucksache 18/2472 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Hinsichtlich welcher besprochenen Maßnahmen oder Positionen bestand diesbezüglich „Einigkeit“, Uneinigkeit bzw. Dissens? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 16. Hinsichtlich welcher konkreten „Instrumente“ waren sich die Minister „einig“, mit denen im „Kampf gegen den islamistischen Terrorismus“ insbesondere „Ausreisen verhindert und Wiedereinreisen kontrolliert werden können“? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über „Treffen der informellen Struktur der sogenannten Gruppe der Sechs+1 in Barcelona und dort behandelte Inhalte“ (Bundestagsdrucksache 18/2175 vom 21. Juli 2014) ausgeführt, dass es gelte, Instrumente zu finden, mit denen insbesondere Ausreisen verhindert und Wiedereinreisen kontrolliert werden können. Von einer Einigkeit über bestimmte Instrumente war darin nicht die Rede. 17. Wer hat hierzu welche Maßnahmen skizziert? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 18. Was haben deutsche Vertreterinnen/Vertreter hierzu vorgetragen? Die Staatssekretärin Dr. Emily Haber verwies mit Blick auf Ausreiseverhinderungen auf mögliche Prüfungen beim Schengen-Informationssystem (SIS). Auch sei die Einhaltung der Eurodac-Verordnung und die Kontrollintensität von Unionsbürgern bei der Einreise zu prüfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 19. Hinsichtlich welcher besprochenen Maßnahmen bestand diesbezüglich Uneinigkeit bzw. Dissens? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 20. Auf welche Weise könnte zur „Verringerung der Einfuhr von Drogen auf der Transatlantikroute“ das „Augenmerk verstärkt auf die Überwachung des Containerverkehrs gerichtet werden“? Eine Möglichkeit der Verbesserung der Überwachung des Containerverkehrs sind effizientere Kontrollen in den Häfen auf der Basis automatisierter Risikoanalysen . 21. Wer hat hierzu welche Maßnahmen skizziert? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 22. Was haben deutsche Vertreterinnen/Vertreter hierzu vorgetragen? Die Staatssekretärin Dr. Emily Haber sprach sich für den Austausch von Risiko- einschätzungen für die Kontrolle von Containern aus. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2472 23. Hinsichtlich welcher besprochenen Maßnahmen oder Positionen bestand diesbezüglich „Einigkeit“, Uneinigkeit bzw. Dissens? 24. In welchen weiteren Tagesordnungspunkten herrschte nach Einschätzung der Bundesregierung beim „G6+1“-Treffen keine „Einigkeit“? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 25. Ist die Bundesregierung der Meinung, zur Benachrichtigung der übrigen 22 Mitgliedstaaten der EU über Inhalte des „G6+1“-Treffens in Barcelona sei eine Pressemitteilung des BMI ausreichend? In ihrer Antwort zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über „Treffen der informellen Struktur der sogenannten Gruppe der Sechs+1 in Barcelona und dort behandelte Inhalte“ (Bundestagsdrucksache 18/2175 vom 21. Juli 2014) hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, dass ihr über die Inkenntnissetzung der übrigen 22 EU-Mitgliedsländer nichts bekannt sei. In ihrer Antwort zu Frage 13 derselben Anfrage hat sie mitgeteilt, dass zumindest auf der Website des Bundeministeriums des Innern die Tagesordnung des Treffens bekannt gemacht worden war. 26. Welchen Inhalt hatte ein „bilaterales Treffen“ des US-Heimatschützers Alejandro Mayorkas mit dem deutschen Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière? Die Frage wurde bereits mit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über „Treffen der informellen Struktur der sogenannten Gruppe der Sechs+1 in Barcelona und dort behandelte Inhalte“ (Bundestagsdrucksache 18/2175 vom 21. Juli 2014) beantwortet. 27. Welche Meinungen wurden von den jeweiligen Beteiligten im „Meinungsaustausch “ zu „Foreignfighters“ und „Cyber-Sicherheit“ vertreten? Der stellvertretende Minister Alejandro Mayorkas unterrichtete über die rechtlichen Möglichkeiten der Ausreiseverhinderung und zeigte sich zufrieden mit der Zusammenarbeit in Bezug auf Cyberattacken aus Drittstaaten. Der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière stellte Überlegungen zur Verhinderung von Ausreisen und der Überwachung von Wiedereinreisen dar und betonte die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Bei Cyberattacken sei die wechselseitige Information elementar. 28. Welche weiteren Themen wurden außer diesen im „Mittelpunkt“ stehenden Themen besprochen, und welche „Meinungen“ wurden vertreten? Die Minister tauschten sich über die Möglichkeiten zur besseren Kontrolle bei Flugreisen aus. Drucksache 18/2472 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Welchen Inhalt hatten „bilaterale Gespräche [des Bundesinnenministers] mit den Stellvertretern des amerikanischen Justizministers und des amerikanischen Heimatschutzministers, in denen Fragen des Datenschutzes und der Terrorismusbekämpfung erörtert wurden“ (bitte die besprochenen Maßnahmen, Vorschläge oder Anregungen hinsichtlich „Fragen des Datenschutzes und der Terrorismusbekämpfung“ kurz erläutern)? Zu dem Gespräch mit dem stellvertretenden Minister für Heimatschutz wird auf die Antworten zu den Fragen 26 bis 28 verwiesen. In dem Gespräch mit dem stellvertretenden Justizminister der USA James Cole erläuterte dieser die von US-Justizminister Eric Holder am Vortag vorgestellte Initiative der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Unionsbürgern im Bereich Datenschutz. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière begrüßte die Initiative und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass bei den Verhandlungen über das EU-US-Datenschutzabkommen weitere Fortschritte erreicht werden können. 30. Worin bestand diesbezüglich „Einigkeit“ und Uneinigkeit bzw. Dissens, und welche Verabredungen wurden getroffen? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. 31. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern US-Behörden mehreren EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen haben, sogenannte vorgelagerte Einreisekontrollen auf deren Hoheitsgebiet durchzuführen, die nach Kenntnis der Fragesteller sogar das Recht zur Befragung und Durchsuchung vorsehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben US-Behörden hinsichtlich vorgelagerter US-Einreisekontrollen mit Staaten der Europäischen Union, namentlich Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Schweden und der Bundesrepublik Deutschland, Verbindung aufgenommen. In Irland sollen vorgelagerte USEinreisekontrollen seit dem Jahr 2009 etabliert sein und US-Behörden zur Befragung und Durchsuchung von Reisenden berechtigt sein. 32. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung derartige Vorschläge erhalten, und wie haben diese sich dazu positioniert? Nach Kenntnis der Bundesregierung prüfen die Niederlande derzeit das US-Anliegen hinsichtlich rechtlicher, finanzieller und wirtschaftlicher Machbarkeit. Großbritannien sieht Vorteile in einer Zulassung des Verfahrens. Offizielle Anträge von US-Behörden liegen in Großbritannien, Schweden und Frankreich bisher nicht vor. Frankreich hält eine Beteiligung der USA an der Finanzierung für wichtig. Schweden verweist auf noch andauernde Prüfungen, äußert sich in erster Reaktion jedoch skeptisch und bittet um Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schengen-Regelungen und die Menschenrechtskonvention durch den Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2472 33. Inwiefern wurde das Thema auch beim Treffen der „G6+1“ oder nach Kenntnis der Bundesregierung beim EU-US-Treffen in Athen angesprochen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Thema beim EU-US-Ministertreffen am 25. Juni 2014 in Athen nicht angesprochen; auch bei dem G6-Ministertreffen wurde das nicht thematisiert. 34. Wo sonst wurden die Vorschläge nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene bzw. in internationalen Zusammenarbeitsformen bereits vorgestellt oder beraten? Vorgelagerte US-Einreisekontrollen in Staaten der Europäischen Union waren Gegenstand der Erörterung bei den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen „Transatlantische Beziehungen (COTRA)“ am 1. Juli 2014 und „Grenzen“ am 18. Juli 2014. 35. Sofern auch die Bundesregierung einen solchen Vorschlag erhielt, wann traf dieser bei welcher Behörde ein, und wann hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag hierzu informiert? US-Behörden haben die Thematik vorgelagerter US-Einreisekontrollen unter dem Rubrum „Preclearance“ im Bundesministerium des Innern angesprochen. Ein formaler schriftlich fixierter Antrag von US-Behörden in dieser Angelegenheit liegt nicht vor. 36. Wie wird sich die Bundesregierung dazu positionieren? Die Bundesregierung nimmt vorgreiflich keine abschließende Positionierung vor, steht dem US-Ansinnen gleichwohl äußerst zurückhaltend gegenüber, da die Ausübung hoheitlicher Befugnisse innerhalb des Bundesgebietes grundsätzlich den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage deutschen und/oder unmittelbar geltenden Rechts der Europäischen Union obliegt. 37. Sofern der Vorschlag (zunächst) abgelehnt wird, unter welchen Voraussetzungen wäre eine positive Neubewertung denkbar? Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. 38. Wie viele als „No Fly-Empfehlungen“ bezeichnete Flugverbote hat das am Frankfurter Flughafen schon jetzt stationierte US-Heimatschutzministerium (DHS) nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 ausgesprochen? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über „Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland“ wird verwiesen (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/244 vom 27. Dezember 2013). Drucksache 18/2472 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 39. Sofern die Bundesregierung hierüber weiterhin keine Kenntnis hat, inwiefern würde sie nach Zustimmung zu „vorgelagerten Grenzkontrollen“ zur Zahl der in Deutschland verhängten Flugverbote unterrichtet, bzw. inwiefern wird sie dies für ihre Zustimmung zur Bedingung machen? Diese Frage stellt sich derzeit nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. 40. Wie viele der in Deutschland für das DHS arbeitenden Angestellten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Customs and Border Protection (CBP), das Immigration and Customs Enforcement (ICE), die Transportation Security Administration (TSA), den Secret Service (USSS), die Coast Guard (USCG), den Citizenship and Immigration Service (USCIS), das Office of Policy, die Federal Emergency Management Agency (FEMA), das Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) und das National Protection and Programs Directorate (NPPD, vgl. Bundestagsdrucksache 17/14474)? Die US-Regierung hat zurzeit folgende in Deutschland tätige Mitarbeiter der genannten US-Behörden beim Auswärtigen Amt angemeldet: – Customs and Border Protection/Container Security Initiative (CSI): 4 – Customs and Border Protection (CBP): 5 – Immigration and Customs Enforcement (ICE): 6 – Transportation Security Administration (TSA): 19 – Secret Service (USSS): 2 – Coast Guard (USCG): keine Anmeldungen – Citizenship and Immigration Service (USCIS): 3 – Office of Policy: keine Anmeldungen – Federal Emergency Management Agency (FEMA): keine Anmeldungen – Federal Law Enforcement Training Center (FLETC): keine Anmeldungen – National Protection and Programs Directorate (NPPD): keine Anmeldungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333