Deutscher Bundestag Drucksache 18/2477 18. Wahlperiode 01.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2338 – Vorhaben der Bundesregierung in der Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsfinanzierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Präambel des zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrages für die 18. Wahlperiode erklären die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner : „Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Kernanliegen der Koalition .“ In den Haushaltsplänen des Bundes ist dieser Bereich fast ausschließlich im Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2014 wird dieser nach derzeitigen Planungen um rund 1,50 Prozent gegenüber den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnung 2013 ansteigen – dies entspricht etwa der Preissteigerungsrate. Im Jahr 2015 ist eine Steigerung von 8,6 Prozent gegenüber dem Haushaltsplan 2014 (Soll) vorgesehen , die jedoch zu knapp 60 Prozent aus der Übertragung der Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) von den Ländern auf den Bund entsteht. Ob die Bundesländer dieses Geld tatsächlich und langfristig zur Steigerung der Bildungsausgaben verwenden ist noch offen. Ein weiterer nicht unerheblicher Teil des Anstiegs des Haushalts des BMBF ist auf die Kostensteigerungen bei der Stilllegung und dem Rückbau kerntechnischer Versuchsund Demonstrationsanlagen zurückzuführen. Finanzmittel, die für Bildung, Wissenschaft und Forschung nicht mehr zur Verfügung stehen. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) werden durch die Vereinbarungen im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation einen weiteren deutlichen Aufwuchs erhalten . Gleichzeitig wird die erste Säule des Hochschulpakts 2020, der für den Kapazitätsausbau und die Qualitätsverbesserung der Lehre an den Hochschulen vorgesehen ist, im Jahr 2014 nicht aufgestockt, im Jahr 2015 nach den derzeitigen Haushaltsplanungen sogar gekürzt – um ca. 70 Mio. Euro bzw. knapp 4 Prozent. Ebenso werden die BAföG-Zuschüsse und -Darlehen an Studierende, gegenDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 28. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. über den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnung von 2013, für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 kaum angehoben, während die Zahl der Studierenden vom Wintersemester 2011/2012 zum Wintersemester 2013/2014 von 2,38 auf 2,61 Millionen angestiegen ist (vgl. Statistisches Bundesamt). Die Erhöhung Drucksache 18/2477 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Ausgaben für das BAföG im Bundeshaushalt ergibt sich lediglich durch die vollständige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund. Dies ist besonders kritisch zu sehen, weil vonseiten der Koalition und der Bundesregierung mehrfach erklärt wurde, dass sie sich für eine Erhöhung der BAföG-Höchstsätze und Freibeträge einsetzen, und dass dies dringend geboten ist (vgl. u. a. Plenarprotokoll 18/15, S. 1153 C). Eine Erhöhung sei stets an der ablehnenden Haltung der Länder gescheitert (vgl. u. a. Plenarprotokoll 18/15, S. 1151 B). Nachdem der Bund nun für das Jahr 2015 die gesamten Ausgaben für das BAföG übernehmen will, wird die Erhöhung der BAföG-Höchstsätze und Freibeträge auf das Wintersemester 2017/2018 hinausgezögert. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bildung, Wissenschaft und Forschung sind auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung Kernanliegen dieser Koalition. Von den 23 Mrd. Euro, die im Koalitionsvertrag zusätzlich für prioritäre Maßnahmen vorgesehen sind, fließen 9 Mrd. Euro, also mehr als ein Drittel, in diesen zentralen Zukunftsbereich. Für den Bildungsbereich sind 6 Mrd. Euro vorgesehen, für den Bereich Forschung 3 Mrd. Euro. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand die Frage, wie diese zusätzlichen Mittel dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden und wie man die Länder bei ihren Aufgaben und Herausforderungen im Schul- und Hochschulbereich entlasten und unterstützen kann. Darauf hat die Bundesregierung überzeugende Antworten gefunden. Die Entlastung erfolgt insbesondere durch die vollständige Übernahme des BAföG ab dem Jahr 2015 und die weitere Finanzierung des Hochschulpaktes. Die zusätzlichen Mittel für den Bereich Forschung sind insbesondere zur Fortführung des Pakts für Forschung und Innovation vorgesehen. Die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Freibeträge wird im Übrigen bereits zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft treten. 1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber – beispielsweise aus den Konsultationen im Stabilitätsrat –, ob die Bundesländer in ihren Abbaupfaden zur Umsetzung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2020 den Wegfall der im Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen geregelten Zuschüsse des Bundes in Höhe von knapp 2,57 Mrd. Euro (darunter 715,2 Mio. Euro für die Bildung) sowie den Wegfall der Konsolidierungshilfen nach Artikel 143d Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) zur Umsetzung der so genannten Schuldenbremse in Höhe von 800 Mio. Euro einberechnet haben? Nach Artikel 143d Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) dürfen die Länder bis zum 31. Dezember 2019 nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen von den Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 GG abweichen. Die Haushalte sind dabei nach Satz 4 so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe aus Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 GG erfüllt wird. Anders als für den Bund existiert für die Länder keine Vorgabe zur Festlegung von Abbaupfaden zur Umsetzung der Schuldenbremse. Die Länder, die nach Artikel 143d Absatz 2 GG für den Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen erhalten können, müssen als Voraussetzung hierfür jedoch nach dem Konsolidierungshilfengesetz ihre Finanzierungsdefizite des Jahres 2010 in gleichen Schritten abbauen. Die Konsolidierungshilfen bleiben bei der Ermittlung des Finanzierungssaldos unberücksichtigt. Darüber hinaus haben sich einige Länder eigene Abbaupfade gegeben. Diese sind jedoch nicht Gegenstand der Erörterungen im Stabilitätsrat. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2477 2. Wieso werden die Mittel, auf die sich die Koalition am 26. Mai 2014 für den Bereich Bildung geeinigt hat, als „zusätzliche Bildungsausgaben“ bezeichnet , wenn für diesen Zeitraum in der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase)“ eine Kürzung der Bundesmittel – der ersten und zweiten Phase des Hochschulpakts 2020 – in gleicher Höhe bereits vorgesehen ist? Wie wird dies, wie von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Johanna Wanka, erklärt (vgl. Plenarprotokoll 18/30, S. 2459 C), zu einem Anstieg des Haushaltsvolumens des BMBF beitragen? Die Mittel für die zweite Programmphase des Hochschulpakts sind auf Basis der geltenden Vertragslage bedarfsgerecht veranschlagt. Zugleich hat die Bundesregierung mit den zusätzlichen Milliarden für Bildung Vorsorge für eine Weiterführung des Hochschulpakts in einer dritten Programmphase ab dem Jahr 2016 getroffen. Die Verhandlungen mit den Ländern über die Ausgestaltung dieser dritten Programmphase werden derzeit geführt. 3. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Länder die Entlastung durch die vollständige Übernahme des BAföG durch den Bund für zusätzliche Bildungsausgaben aufwenden? Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, eine Zweckbindung dieser Mittel durchzusetzen? Mit der Übernahme der Finanzierung des BAföG durch den Bund werden die Länder jährlich um 1,17 Mrd. Euro entlastet. Laut des am 20. August 2014 im Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföG-ÄndG) soll der den Ländern so zusätzlich entstehende Spielraum dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen, zugutekommen. So war es bereits in der politischen Verständigung zwischen Bund und Ländern am 26. Mai 2014 verabredet worden. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregierung auch im Hinblick auf den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens, dass die Mittel in den Ländern tatsächlich im Bildungsbereich, insbesondere für Hochschulen, eingesetzt werden. 4. Plant der Bund langfristig mit zusätzlichen Einnahmen aus Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem BAföG anlässlich der vollständigen Übernahme der BAföG-Ausgaben (bitte mit Begründung)? Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf eines 25. BAföGÄnderungsgesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2015 nach Übernahme aller Geldleistungen nach dem BAföG durch den Bund den Ländern diejenigen eingehenden Tilgungsleistungen entsprechend deren bisherigen Mitfinanzierungsanteil von 35 Prozent weitergeleitet werden, die aus Tilgungsleistungen auf Darlehensanteile aus der Zeit vor Übernahme der vollen Bundesfinanzierung stammen. Damit kommt im Verhältnis zum Anteil ihrer Finanzierungsverpflichtung weder den Ländern ein geringerer noch dem Bund ein größerer Anteil an Einnahmen aus den Tilgungsleistungen der früheren BAföG-Empfänger zu. Es liegt in der Natur der Sache, dass Rückflüsse demjenigen zustehen, der auch die Darlehensfinanzierung getragen hat. Drucksache 18/2477 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Darlehensanteil für das Studierenden-BAföG in den Haushalten der einzelnen Bundesländer verbucht ? Soweit der Bundesregierung bekannt, wird dies in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. So haben der Freistaat Bayern sowie die Freie Hansestadt Hamburg die entsprechenden Darlehensanteile in den Landeshaushalten etatisiert. Die Länder Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt finanzieren die Landesanteile der Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), während das Land Niedersachsen den Darlehensanteil mit Hilfe der Investitions - und Förderbank Niedersachsen – NBank finanziert. Es liegt im Ermessen der Länder, wie sie die jeweiligen Landesanteile der Darlehen finanzieren. 6. Wieso werden im Referentenentwurf der Bundesregierung für das „Fünfundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes “ auf Seite 3 bei der Darstellung der Mehrausgaben für den Bund durch die Übernahme der vollen Finanzierung des BAföG für die Jahre 2015 bis 2018 weniger veranschlagt als bei der Entlastung der Bundesländer ? Dies erklärt sich daraus, dass der Bund von der ihm durch § 56 Absatz 1 Satz 2 BAföG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat und weiter Gebrauch machen wird, die Mittel für die Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG unmittelbar durch die KfW bereitstellen zu lassen. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welcher Anteil der Darlehen für das Studierenden-BAföG zurückgezahlt wird? Wie im Besonderen Teil der Begründung des Regierungsentwurfs eines 25. BAföGÄndG zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b dargestellt, wird der Ausfallanteil an allen Darlehensanteilen bei der Studierendenförderung nach § 17 Absatz 2 BAföG auf 33,9 Prozent geschätzt. Dementsprechend ist der Anteil des zu erwartenden tatsächlichen Rückzahlungsvolumens mit 66,1 Prozent aller nach § 17 Absatz 2 BAföG geleisteten Förderungsbeträge anzusetzen. 8. Entstehen den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung durch die vollständige Übertragung der BAföG-Ausgaben auf den Bund langfristig Mindereinnahmen infolge der sich reduzierenden Rückzahlungen von Darlehen? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte mit Begründung)? Nein. Vergleiche die Antwort zu Frage 4. 9. Sieht die Bundesregierung langfristig eine Mehrbelastung für die Bundesländer , wenn diese – wie von ihr gefordert – die von ihr errechnete Entlastung aus der vollständigen Übertragung der BAföG-Ausgaben auf den Bund zur Finanzierung anderer Bildungsausgaben verwenden (bitte mit Begründung)? Nein. Durch die Übernahme der kompletten Finanzierung des BAföG durch den Bund werden die Länder dauerhaft entlastet, den Ländern wird dadurch eine langfristige Planung ermöglicht. Mit der Übernahme der vollständigen Finanzierung des BAföG durch den Bund entfällt zudem eine Quelle künftiger mög- licher Mehrbelastungen für die Länder. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2477 10. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die langfristige Entlastung der Bundesländer durch die vollständige Übernahme der BAföGAusgaben durch den Bund entwickeln, wenn berücksichtigt wird, dass ein Teil der für den Darlehensanteil des Studierenden-BAföG verausgabten Finanzmittel von den Empfängerinnen bzw. Empfänger zurück gezahlt wird? Der Regierungsentwurf eines 25. BAföGÄndG setzt insoweit eins zu eins den politischen Grundsatzbeschluss der Regierungsvertreter von Bund und Ländern vom 26./27. Mai 2014 um und belässt den Ländern den Anteil von 35 Prozent an allen Rückflüssen aus Tilgungsleistungen früher mit Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG geförderter Studierender, soweit diese auf vor dem Jahr 2015 geleistete Förderung erfolgen. Vergleiche im Übrigen die Antwort zu Frage 4. Durch die pauschalierte Auskehrung dieser Beträge entsprechend der nach dem Regierungsentwurf eines 25. BAföGÄndG geänderten Fassung des § 56 Absatz 2 BAföG wird sich die Planbarkeit der Rückflüsse für die Länder zugleich noch erhöhen. 11. Wie sehen die Vorschläge der Bundesministerin für Bildung und Forschung zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative aus, die sie laut ihrer Rede am 10. April 2014 zur Einbringung des Entwurfs des Einzelplans 30 im Plenum des Deutschen Bundestages an die Bundesländer übermittelt hat? 12. Was meint die Bundesbildungsministerin mit der Formulierung in ihrer Rede am 10. April 2014 zur Entwicklung der Exzellenzinitiative, sie wolle eine „[…] nachhaltige Entwicklung und nicht immer wieder einen neuen Wettbewerb [ …]“? Bedeutet dies, dass alle oder ein Teil der derzeit geförderten Exzellenzcluster , Graduiertenschulen und Zunkunftskonzepte ihre Förderung dauerhaft erhalten sollen und es keine Wettbewerbe mehr um diese Finanzmittel gibt (bitte mit Begründung)? Wenn ja, würde die Bundesregierung dies als eine Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen im Sinne des Koalitionsvertrages betrachten ? Die Fragen 11, 12a und 12b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung geht es darum, die erfolgreichen Entwicklungen, die mit der Exzellenzinitiative angestoßen wurden, für das Wissenschaftssystem zu sichern. Die Frage, wie dieses gesichert werden kann, ist Gegenstand von Gesprächen zwischen Bund und Ländern. 13. Welche „neuen Schritte für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ sollten dies nach Vorstellung der Bundesbildungsministerin sein? Durch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen prioritären Maßnahmen im Bereich Bildung und Forschung erhalten die Länder zusätzliche finanzielle Spielräume, um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu erhöhen. Es ist Aufgabe der Hochschulen, diese Mittel für eine substantielle Weiterentwicklung der Personalstruktur sowie die Etablierung systematischer Personalentwicklung einzusetzen, um so planbarere und verlässlichere Karrierewege für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu schaffen . Drucksache 18/2477 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. a) Warum verweigert die Bundesregierung den Bundesländern weitere Unterstützung zur Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen für die deutlich höhere Zahl an Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die die Kultusministerkonferenz (KMK) im Juli 2012 und nun erneut im Mai 2014 prognostiziert hat (Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz vom 14. Mai 2014)? Wieso beharrt die Bundesregierung unter diesen Bedingungen im Haushaltsplan 2015 auf der Kürzung der ersten Säule des Hochschulpakts ? Verfügt die Bundesregierung über genauere Zahlen, bzw. sind die Vorausberechnungen der KMK aus Sicht der Bundesregierung fehlerhaft ? b) Wenn nicht, wieso erklärt die Bundesministerin für Bildung und Forschung in ihrer Rede zum Einzelplan 30 am 10. April 2014 im Deutschen Bundestag „Bund und Länder haben es gemeinsam geschafft, dass über den Hochschulpakt die entsprechenden Kapazitäten aufgebaut wurden und jetzt vorhanden sind, sodass diejenigen, die studieren wollen, auch wirklich studieren können.“, wenn gleichzeitig die im Rahmen des Hochschulpakts 2020 geplanten Kapazitäten nicht ausreichen (www. zeit.de), um die zu erwartenden bzw. bereits vorhandenen Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber aufzunehmen? c) Ist es richtig, dass die Globale Minderausgabe, von ca. 250 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2013, für das Haushaltsjahr 2014 um 160 Mio. angehoben wurde, um die Ausfinanzierung des Hochschulpakts 2020 im Haushalt zu ermöglichen? Wenn ja, wie plant das BMBF diese zusätzlichen Minderausgaben auf die Haushaltstitel zu verteilen? Warum steigt die globale Minderausgabe im Entwurf für den Haushaltsplan 2015 gegenüber 2014 weiter an (bitte mit Begründung)? Die Fragen 14a bis 14c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 13. Juni 2013 wurden die Vereinbarung über die zweite Programmphase des Hochschulpakts von 2011 bis 2015 an die KMK-Prognose von 2012 angepasst und damit die Konsequenzen aus der gestiegenen Studiennachfrage gezogen. Die Bundesregierung und die Länder haben mit dieser Vereinbarung wegen der hohen Studiennachfrage eine Erhöhung der Mittel für den Ausbau der Studienplätze beschlossen. So hat die Bundesregierung ihre über den Hochschulpakt zur Verfügung gestellten Mittel für die Jahre 2011 bis 2015 um über 2 Mrd. auf insgesamt 7 Mrd. Euro erhöht. Auch die Länder werden vergleichbare zusätzliche finanzielle Leistungen erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Die Verhandlungen mit den Ländern über die Ausgestaltung der dritten Programmphase werden derzeit geführt. Die Höhe der Globalen Minderausgabe 2014 und 2015 ist Ergebnis der Aufstellung des Bundeshaushaltes durch die Bundesregierung und der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes 2014 durch den Gesetzgeber. Der Rahmen wird u. a. durch das Ziel der Haushaltskonsolidierung bestimmt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2477 15. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Rede am 10. April 2014, dass es im Laufe des Ausbaus der Kapazitäten nicht zu „Demos auf der Straße von Eltern, Großeltern und Jugendlichen“ gekommen sei, dass an großen Protestveranstaltungen, beispielsweise an dem so genannten Bildungsstreik von 2009, keine Studierenden sowie ihre Eltern und Großeltern beteiligt waren? Über die personelle Zusammensetzung einzelner Demonstrationen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 16. Wie soll die Honorierung von Hochschulen gemessen und ausgestaltet werden, die „gute Lehre und Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, […]“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages)? Die Ausgestaltung der dritten Programmphase des Hochschulpakts 2020 ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. 17. Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren überprüft, ob die Bundesländer die Zahlungen des Bundes im Rahmen des Hochschulpaktes zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze verwendet haben bzw. ob die in Artikel 1 Absatz 3 Satz 2 der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) genannten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Verbesserung der Qualität der Lehre implementiert wurden? Wenn ja, wann, wie wurde diese Prüfung durchgeführt, und was waren die Ergebnisse dieser Prüfung? Die Länder berichten jährlich über die Umsetzung des Hochschulpakts und die Verwendung der hierfür eingesetzten Bundes- und Landesmittel. Eine Umsetzung der WR-Empfehlungen ist nicht Gegenstand der Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt. 18. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Kontext aus der Entwicklung, dass seit dem Jahr 2006 die laufenden Ausgaben (Grundmittel) der Hochschulen in Trägerschaft der Länder sich zunehmend auf die Forschung und Entwicklung konzentrieren und gleichzeitig die absoluten durchschnittlichen laufenden Ausgaben (Grundmittel) pro Studierenden seit dem Jahr 2008 kontinuierlich sinken – ohne Berücksichtigung der Inflation (vgl. Statistisches Bundesamt)? Seit dem Jahr 2006 sind sowohl die laufenden Ausgaben für Lehre und Forschung als auch die Zahl der Studierenden gestiegen. Von einem kontinuierlichen Sinken der laufenden Ausgaben je Studierenden kann keine Rede sein, so liegen die laufenden Ausgaben (Grundmittel) im Jahr 2011 je Studierenden mit 7 240 Euro exakt auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2006. Der Rückgang seit dem Jahr 2008 ist alleine darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Studierenden stärker gestiegen ist als die von den Ländern bereitgestellten Grundmittel. Da die grundmittelfinanzierten Ausgaben für Forschung und Entwicklung über feststehende Koeffizienten (mit Ausnahme der Kliniken) als Anteil der gesamten Grundmittel berechnet werden, erfolgt automatisch ein Anstieg der grundmittelfinanzierten Ausgaben für Forschung und Entwicklung, sobald die Grundmittel steigen. Deshalb ist es nicht möglich, dass sich im betreffenden Zeitraum die Grundmittel verstärkt auf Forschung konzentrieren. Drucksache 18/2477 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wieso sind die Ausgaben für das BAföG im Haushaltsentwurf für das Jahr 2014, insbesondere für die Studierenden, im Vergleich zu dem Ansatz im Haushaltsjahr 2013 reduziert worden, obwohl die Zahl der Studierenden im Wintersemester 2013/2014 weiter angestiegen ist? Die titelgenaue Veranschlagung der Haushaltsansätze zur Titelgruppe 50 im Kapitel 30 02 für das Jahr 2014 beruht – wie in jedem Haushaltsjahr – auf den Prognosen unabhängiger Experten unter Heranziehung amtlicher Statistiken. Eine hundertprozentig proportionale Entwicklung der Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden zu der der Studierendenzahlen insgesamt ist keineswegs zwingend. 20. Was meint die Bundesbildungsministerin mit ihrer Aussage am 10. April 2014 im Deutschen Bundestag, Bildungsgerechtigkeit sei notwendig, „[…] damit die Menschen das Gefühl haben, dass es im Bildungssystem gerecht zugeht“? 21. Was meint die Bundesministerin für Bildung und Forschung, wenn sie an gleicher Stelle erklärt: „Dieses Gefühl [, dass es im Bildungssystem gerecht zugeht,] haben sie [die Menschen] aber an vielen Stellen nicht“? 22. Sieht die Bundesregierung neben einer möglicherweise gefühlten Ungerechtigkeit im Bildungssystem auch tatsächliche Ungerechtigkeiten? Wenn ja, welche, und wie hat sie vor, diese zu beseitigen? Die Fragen 20 bis 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ihre Chance zum Aufstieg durch Bildung erhalten und wahrnehmen können, unabhängig von ihrer sozialen bzw. kulturellen Herkunft oder ihrem materiellen Hintergrund. Der nationale Bildungsbericht vom Juni 2014 zeigt, dass in Deutschland noch immer fast ein Drittel aller Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in einer sozialen oder finanziellen Risikolage oder in bildungsfernen Elternhäusern leben. Die Verbesserung von Chancengerechtigkeit, Durchlässigkeit und fairen Aufstiegschancen für alle Teile der Bevölkerung und damit auch der Bildungsgerechtigkeit ist im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode als zentraler Aspekt für das Handeln der Bundesregierung formuliert. Um den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und persönlicher Zukunft aufzubrechen, benötigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ihren Bildungsweg unter ungünstigen Bedingungen begonnen haben, besondere Förderung . Dazu hat die Bundesregierung neue Programme aufgelegt: Unter anderem hat das BMBF mit den Ländern im Oktober 2012 in der KMK ein gemeinsames Programm zur Weiterentwicklung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung vereinbart. Mit der Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BISS)“ wird ein fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf den Weg gebracht, das die sprachliche Bildung von Kindern sowie die in den Ländern eingeführten Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt. Darüber hinaus unterstützt das Programm die erforderliche Fort- und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte in diesem Bereich. Mit dem vom BMBF initiierten und von der Stiftung Lesen durchgeführten Programm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ werden die Sprach- und Lesefähigkeiten von Kindern durch Lesestartsets und Hilfestellungen für die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2477 Eltern gefördert, insbesondere von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern. Das Mittelvolumen beträgt von 2011 bis 2018 24,7 Mio. Euro. Seit dem Jahr 2013 unterstützt das BMBF mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bundesweit lokale Bündnisse für Bildung. In solchen Bündnissen schließen sich vor Ort unterschiedliche zivilgesellschaftliche Akteure zusammen (z. B. Chöre, Musikgruppen, Bibliotheken, Theaterund Jugendgruppen), um bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche durch zusätzliche außerschulische Angebote zu fördern – insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung. Das Mittelvolumen für das Jahr 2013 betrug 30 Mio. Euro, in den vier geplanten Folgejahren ist ein Aufwuchs auf 50 Mio. Euro p. a. geplant . Die Programme zeigen Wirkung: die Schulabbrecherquote sank von 2006 bis 2012 von 8,6 Prozent auf 5,9 Prozent. Die sog. PISA-Risikogruppe (Schülerinnen und Schüler, die unterhalb der Kompetenzstufe 2 bleiben) hat sich im Bereich der Lesekompetenz zwischen 2000 und 2009 signifikant von rund 23 Prozent auf rund 19 Prozent aller Schüler verringert. Damit liegt Deutschland im OECD-Durchschnitt. Nach den Ergebnissen der jüngsten internationalen Grundschulvergleichsuntersuchungen IGLU und TIMSS 2011 liegen Deutschlands Grundschülerinnen und Grundschüler im Lesen, in Mathematik und in den Naturwissenschaften im internationalen Vergleich weiterhin im oberen Drittel. Dabei gelingt es Deutschland besonders gut, die Unterschiede zwischen leistungsstärkeren und -schwächeren Schülerinnen und Schülern gering zu halten. Mit der Initiative Bildungsketten unterstützt das BMBF Schülerinnen und Schüler zudem dabei, den Übergang von der Schule in die Berufswelt besser zu schaffen . Im Mittelpunkt stehen eine präventive Förderung sowie eine bessere Berufsorientierung und Begleitung, die bereits während der Schulzeit ansetzen und die Förderprogramme von Bund und Ländern verzahnen. Ziel ist es, Jugendliche bereits in der Schulzeit so zu fördern, dass Warteschleifen im Übergangssystem zu vermeiden sind. Damit trägt diese Initiative ebenfalls entscheidend zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland bei. Ebenfalls zu mehr Bildungsgerechtigkeit gehören eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder. Dafür sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote und deren hohe Qualität notwendig. Durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der seit dem 1. August 2013 gilt, kommen wir einem bedarfsgerechten Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren immer näher. Der Bund unterstützt diesen Ausbau bisher mit 5,4 Mrd. Euro, um zusätzliche Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen und ihren Betrieb zu finanzieren . Ab dem Jahr 2015 unterstützt der Bund den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Mio. Euro. Die Bundesregierung verstärkt erneut – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ ab dem Jahr 2016 um insgesamt 550 Mio. Euro, um die Länder beim Kinderbetreuungsausbau U3 weiter zu entlasten. Mit einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird zudem der Länderanteil an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Mio. Euro zur weiteren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Betriebskosten für den Ausbau weiterer Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren u. a. mit dem Ziel der Sprachförderung. Der entsprechende Gesetzentwurf hat bereits das Kabinett passiert. Drucksache 18/2477 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. An welchen Stellen im Bildungssystem haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschen das Gefühl, dass es nicht gerecht zugeht, und wie spiegelt sich dieses mögliche Ungerechtigkeitsgefühl in dem von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des BAföG wider? Der Regierungsentwurf eines 25. BAföGÄndG verfolgt erklärtermaßen das Ziel, aktuelle Entwicklungen in der Lebenswirklichkeit von Auszubildenden wie auch im Bereich der Ausbildungsangebote an Schulen und Hochschulen anzupassen . Die dementsprechend vorgesehenen Anpassungen und strukturellen Änderungen werden dem gerecht. Die Bundesregierung ist überzeugt davon, dass dies auch die Menschen, seien sie unmittelbar betroffen oder nur aufmerksame Beobachter der Bildungspolitik des Bundes, ebenso sehen. 24. Sieht die Bundesregierung über diesen Referentenentwurf hinaus weiteren Handlungsbedarf bei der Weitentwicklung des BAföG? Wenn ja, soll dies noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden (bitte mit Begründung)? Die Bundesregierung sieht über die Regelungen im Gesetzentwurf hinaus nach derzeitigem Sachstand in dieser Legislaturperiode keinen weiteren Handlungsbedarf im BAföG. 25. Gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung, die Anhebung des BAföG zu verstetigen, z. B. regelmäßig im Zuge der BAföG-Berichterstattung (bitte mit Begründung)? Die Verstetigung der Anhebungen des BAföG aufgrund der grundsätzlich zweijährlichen Berichterstattungen der Bundesregierung ist in § 35 BAföG unmittelbar angelegt. Die dort zugleich als Abwägungsmaßstab für ein Anpassungserfordernis neben der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung sowie den Veränderungen der Lebenshaltungskosten als weiteres Kriterium vorgegebene finanzwirtschaftliche Entwicklung lässt es nicht zu, eine Verstetigung im Sinne einer Automatisierung ohne jeweils gesonderte förderungspolitische Abwägungsentscheidung des Parlaments vorzusehen. Die Bundesregierung hält dies auch für richtig. 26. Wie stark hätten der BAföG-Höchstsatz und die Freibeträge ansteigen müssen, wenn sie seit der letzten BAföG-Novelle 2010 gemäß dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex angepasst worden wären? Wie im Besonderen Teil der Begründung des Regierungsentwurfs eines 25. BAföGÄndG zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a erläutert, berücksichtigt die vorgesehene Anhebung der Bedarfssätze um jeweils rund 7 Prozent sowohl die im 20. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG für den Zeitraum 2012 bis 2014 prognostizierte Steigerung der Lebenshaltungskosten um insgesamt etwa 3,3 Prozent als auch den bis zum vorgesehenen Inkrafttreten im Jahr 2016 noch verstreichenden Zeitraum. Für die Frage einer Anpassung der Einkommensfreibeträge ist der Verbraucherpreisindex kein geeigneter Vergleichsmaßstab . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2477 27. Aus welchem Grund senkt die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr die Ausgaben für die Forschung in den Haushaltstiteln „Klimaforschung , Biodiversität und Globalisierte Lebensräume“ sowie in „Umwelttechnologien und Ressourcen“, obwohl die Bundesministerin für Bildung und Forschung in der Pressemitteilung 30/2014 zum dritten Teilbericht des Weltklimarates darauf hinweist, dass diese Forschung „mit Hochdruck fortgeführt werden“ muss? 28. Wieso wurden aus den Haushaltstiteln „Klimaforschung, Biodiversität und Globalisierte Lebensräume“ sowie „Umwelttechnologien und Ressourcen “ im Einzelplan 30 des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 einzelne Teilbereiche herausgelöst und in die zwei neuen Haushaltstitel „Gesellschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit“ sowie „Küsten -, Meeres- und Polarforschung, Geoforschung“ aufgeteilt? Sind mit dieser neuen Organisation zusätzliche Kosten, z. B. für Projektträgerleistungen und Programmmanagement, verbunden? Die Fragen 27 und 28 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit dem Haushalt 2014 wurde ein Teil der Ausgaben für „Klimaforschung und Lebensraum Erde“ und „Umwelttechnologien und Nachhaltigkeit“ in zwei neue Titel überführt. Insofern sinken die Ansätze der genannten Titel im Vergleich zum Haushalt 2013 ab. Zusätzliche Kosten, insbesondere für Projektträgerleistungen und Programmanagement, sind damit nicht verbunden. Die Haushaltsmittel des BMBF für die Nachhaltigkeitsforschung wurden seit dem Jahr 2005 von rund 223 Mio. Euro auf 427 Mio. Euro im Jahr 2014 nahezu verdoppelt. Dies zeigt die Priorität, die das BMBF der Nachhaltigkeitsforschung einräumt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333