Deutscher Bundestag Drucksache 18/248 18. Wahlperiode 03.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt, Agnieszka Brugger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/190 – Beteiligung der Bundeswehr an der Operation Active Endeavour Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Infolge der Anschläge vom 11. September 2001 rief der Rat der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) am 12. September 2001 sowie am 4. Oktober 2001 nach Artikel 5 des Washingtoner Vertrages den Bündnisfall aus, wonach ein bewaffneter Angriff auf einen der Vertragsstaaten als ein Angriff auf alle Vertragsstaaten angesehen wird und zu kollektiven Verteidigungshandlungen im Sinne von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (VN) führen kann. Am 26. Oktober 2001 begann die NATO auf dieser Grundlage mit der Überwachungs - und Präsenzoperation Active Endeavour (OAE) im Mittelmeerraum . Der Deutsche Bundestag beschloss in seiner Sitzung am 16. November 2001 erstmalig die Beteiligung der Bundeswehr an diesem NATO-geführten Einsatz. Seitdem wurde der Deutsche Bundestag jedes Jahr mit der Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an OAE befasst. Zuletzt stimmte der Deutsche Bundestag am 13. Dezember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an OAE bis zum 31. Dezember 2013 zu. In der Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages am 4. Dezember 2013 erklärte der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Christian Schmidt, dass die Bundesregierung keine Verlängerung des OAE-Mandats über diesen Zeitraum hinaus anstrebt. 1. Werden auch über den 31. Dezember 2013 hinaus Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten OAE unterstellt sein, oder wird die deutsche Beteiligung vollständig aufgegeben? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. Dezember 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Deutsche Bundestag hat den deutschen Einsatz im Rahmen der NATOgeführten Operation „Active Endeavour“ (OAE) bis zum 31 Dezember 2013 mandatiert. Die ressortübergreifenden Abstimmungen über die weitere Beteiligung an OAE dauern derzeit an. Entscheidungen sind vor dem Hintergrund der Drucksache 18/248 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erst jüngst erfolgten Regierungsbildung und der Besetzung der Leitungsebenen in den Ressorts noch nicht endgültig getroffen. a) Wenn die deutsche Beteiligung vollständig aufgegeben wird, aa) welche sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben sich seit dem letzten Jahr verändert, dass die Bundesregierung eine deutsche Beteiligung nun als nicht mehr notwendig hält, Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. bb) wird OAE von der NATO vollständig eingestellt oder wird nur auf die deutsche Beteiligung verzichtet, Es sind keine Informationen bekannt, die auf eine Absicht der NATO zur Einstellung von OAE hindeuten. Mit Blick auf Teil zwei der Frage wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. cc) und sofern nur die deutsche Beteiligung endet, auf wessen Initiative hin endet die deutsche Beteiligung, wie wurde diese Entscheidung auf NATO-Ebene gegenüber den Partnerstaaten kommuniziert , und wie wurde die Entscheidung der Bundesregierung in dieser Sache von den NATO-Partnerstaaten aufgenommen, Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. dd) wurde eine etwaige deutsche Beteiligung innerhalb des Bündnisses angefragt, und falls nein, wieso nach Ansicht der Bundesregierung nicht, Eine deutsche Beteiligung an OAE ist innerhalb des Bündnisses nicht explizit angefragt worden. Vor dem Hintergrund des Verfahrens der Kräftegenerierung innerhalb der NATO wäre dieses auch unüblich. Im Rahmen einer Kräftegenerierungskonferenz sind alle Nationen aufgefordert, sich an OAE im Rahmen der ständigen maritimen Verbände der NATO sowie der Aufklärungs- und Frühwarnflugzeuge der NATO (AWACS – Frühwarnsystem der NATO) zu beteiligen . ee) und sofern die NATO die OAE insgesamt beenden will, inwiefern plant die NATO die Überführung der Operation in eine andere Struktur? Es sind keine Informationen bekannt, die auf eine Absicht der NATO zur Beendigung von OAE hindeuten. Jedoch hat der Nordatlantikrat am 26. April 2013 ein Strategiepapier zur Weiterentwicklung von OAE verabschiedet. Auf dieser Grundlage soll OAE weiter in eine netzwerkgestützte Operation umgewandelt und künftig schrittweise in eine Maritime Sicherheitsoperation (MSO) überführt werden. Das Papier eröffnet die Perspektive einer Umwandlung von OAE in eine Operation, die sich nicht mehr auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrages stützt. Die Eröffnung dieser Perspektive beruht auf einer deutschen Initiative. b) Wenn die deutsche Beteiligung nicht vollständig aufgegeben wird, aa) inwiefern handelte es sich bisher bei der Beteiligung der Bundeswehr an OAE um einen bewaffneten Einsatz, Im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11466) sind unter Nummer 4 die Aufträge „Kontrolle des Seeverkehrs“ und „Unterstützung spezifischer Operationen der NATO oder weiterer Partner in Reaktion auf mögliche terroristische Aktivitäten im Mittelmeer“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/248 enthalten. Ferner enthält Nummer 7 desselben Beschlusses die Festlegung, dass „die Anwendung miltärischer Gewalt sich nach den geltenden Einsatzregeln auf der Grundlage des Völkerrechts richtet“. bb) inwiefern treffen Medienberichte (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 18. November 2013) zu, nach denen die Bundesregierung eine Befassung des Deutschen Bundestages bezüglich der Beteiligung der Bundeswehr an OAE nicht mehr für nötig hält, und wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung, Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. cc) welche Veränderungen haben sich seit der letzten Mandatierung ergeben, und inwiefern trifft die Feststellung der Bundesregierung aus dem letzten Mandat nicht mehr zu, in dem es heißt „Wenngleich der Schwerpunkt der Operation in der Präsenz und Überwachung liegt, sieht der Operationsplan nach wie vor die Anwendung militärischer Gewalt zur Erfüllung des Auftrags vor, auch wenn die Anwendung der entsprechenden Befugnisse in der Vergangenheit überwiegend nicht zum Tragen gekommen ist. Die Mandatierung der deutschen Beteiligung durch den Deutschen Bundestag bleibt aufgrund der exekutiven Anteile des Auftrags weiterhin erforderlich“, Die Lage im Mittelmeer bleibt aufgrund der Umwälzungen im arabischen Raum volatil. Die Bedrohung durch maritimen Terrorismus ist gleichwohl als gering einzuschätzen. Einsatzrealität und Einsatzregeln von OAE beschränken sich auf Seeraumüberwachung und Aufklärung. Was die Frage der künftigen Fortsetzung der deutschen Beteiligung an OAE und deren Grundlage angeht, so wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. dd) hält die Bundesregierung an ihrer im letzten Mandatstext präsentierten Einschätzung fest, nach der die „Umbrüche in der arabischen Welt“ zu einer „erhöhten Volatilität insbesondere unseres südlichen Sicherheitsumfeldes“ geführt hätten, und in welchem Zusammenhang steht diese Einschätzung mit der Ausrufung des so genannten NATO-Bündnisfalls infolge der Anschläge des 11. September 2001, Die Umbrüche in der arabischen Welt haben zu einer erhöhten Volatilität unseres südlichen Sicherheitsumfelds und des Mittelmeerraums geführt. Dies erfordert weiterhin eine erhöhte Aufmerksamkeit des Bündnisses in dieser Region. Es ist aber gegenwärtig davon auszugehen, dass die Umwälzungen im arabischen Raum und die damit verbundene volatile Lage einen maritimen Terrorismus im Mittelmeer nicht begünstigt haben. Die diesbezügliche Bedrohungslage wird weiterhin als abstrakt bewertet. Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Nordatlantikrates vom 12. September und 4. Oktober 2001 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich mit Blick auf OAE kontinuierlich dafür ein, die Operation von Artikel 5 des Nordatlantikvertrages zu entkoppeln (siehe Antwort zu Frage 2). ee) welche grundlegenden Veränderungen im Operationsplan von OAE wurden seit Bestehen der Operation vorgenommen (bitte gegebenenfalls nach Datum und vorgenommenen Änderungen aufschlüsseln ), Der Operationsplan ist VS-Vertraulich eingestuft. Daher können im Rahmen dieser Frage keine Angaben zu konkreten Inhalten oder Veränderungen gemacht werden. Eine entsprechende Information wurde auf Anfrage der Fraktion Drucksache 18/248 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 21. November 2013 in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. ff) unter welchen Bedingungen sieht der aktuell gültige Operationsplan die Anwendung militärischer Gewalt zu welchen Zwecken vor, Auf die Antwort zu Frage 1b ee wird verwiesen. gg) inwieweit beinhaltet der Operationsplan von OAE weiterhin exekutive Anteile, wie sie im letzten Mandatstext von der Bundesregierung bisher als Begründung für die Mandatspflichtigkeit aufgeführt werden, Auf die Antwort zu Frage 1b ee wird verwiesen. hh) und sollten die Medienberichte nicht zutreffen, wann plant die Bundesregierung , den Deutschen Bundestag um Zustimmung bei der Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an OAE zu bitten, Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. ii) wird die Bundesregierung bis dahin oder dauerhaft nationale Vorbehalte in Bezug auf die exekutiven Anteile von OAE bei der NATO einlegen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Januar 2014 nehmen keine deutschen Einheiten an OAE teil. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufrechterhaltung des NATO-Bündnisfalles nach Artikel 5 des NATO-Vertrages im zwölften Jahr nach den Anschlägen vom 11. September 2001? a) Nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt muss nach Ansicht der Bundesregierung ein Bündnisfall für beendet erklärt werden? b) Inwieweit strebt die Bundesregierung einen formellen Beschluss des NATO-Rats zur Beendigung des Bündnisfalls an, welche Initiativen hat die Bundesregierung hierzu in der Vergangenheit unternommen, und aus welchen Gründen wurde der Bündnisfall bisher noch nicht für beendet erklärt? c) Inwiefern hat es zur Beendigung des Bündnisfalles im NATO-Rahmen Gespräche gegeben? d) Wenn ja, welche politische und welche rechtliche Position hat die Bundesregierung hierbei vertreten? e) Wenn nein, dauert nach Ansicht der Bundesregierung der Angriff auf die USA, der das kollektive Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 VNCharta legitimiert, noch an? f) Wenn der Angriff auf die USA nach Ansicht der Bundesregierung noch andauert, wie weitreichend ist dieses Selbstverteidigungsrecht, auf welchen geografischen und zeitlichen Bereich erstreckt es sich, und wann ist es erschöpft? Die Fragen 2 bis 2f werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Nordatlantikrat hat am 12. September und am 4. Oktober 2001 festgestellt, dass die terroristischen Angriffe auf die Vereinigten Staaten von Amerika als Angriff auf alle Bündnispartner der NATO im Sinne des Artikels 5 des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/248 Nordatlantikvertrages (in Verbindung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) anzusehen seien. Diese Beschlüsse gelten weiterhin fort. Ihre Aufhebung müsste im Konsens durch den Nordatlantikrat beschlossen werden. Der Geltungsbereich des Selbstverteidigungsrechts wird durch das Völkerrecht definiert . Die Bundesregierung steht auch zu diesem Thema in einem vertrauensvollen Austausch mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Ungeachtet der anhaltenden Gültigkeit des Bündnisfalls setzt die Bundesregierung sich im Bündnis kontinuierlich dafür ein, OAE von Artikel 5 des Nordatlantikvertrages zu entkoppeln. So hat der Nordatlantikrat nach intensiven Verhandlungen auf deutsche Initiative am 26. April 2013 strategische Optionen beschlossen , die die Perspektive eröffnen, OAE in eine Operation zu überführen, die sich nicht mehr auf Artikel 5 Nordatlantikvertrag stützt. Hierzu wäre ein gesonderter Beschluss des Nordatlantikrates notwendig. Darauf aufbauend hat die Bundesregierung im Oktober 2013 konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Operationsplans in die NATO-Gremien eingebracht. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Operation auch konzeptionell auf Seeraumüberwachung, Lagebilderstellung und regionale Zusammenarbeit auszurichten und damit an die bestehende Einsatzrealität anzupassen. Darüber hinausgehende Befugnisse müssten gesondert vom Nordatlantikrat beschlossen und ggf. vom Deutschen Bundestag mandatiert werden. Da eine solche Anpassung nur mit Zustimmung aller 28 NATO-Staaten erfolgen kann, lässt sich der Zeitbedarf für einen erfolgreichen Abschluss der Beratungen in den Gremien der Allianz heute noch nicht beziffern . 3. Welche Beiträge werden von deutschen Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten zu OAE geleistet, die nicht direkt OAE unterstehen, sondern Teil der ständigen Strukturen der NATO sind? Die Bundeswehr beteiligt sich regelmäßig mit (1) deutschen Marineeinheiten im Rahmen der Ständigen Maritimen Einsatzverbände der NATO (Standing Naval Forces), (2) deutschen Besatzungsanteilen der Aufklärungs- und Frühwarnflugzeuge der NATO (AWACS) und (3) im Mittelmeer operierenden deutschen Marineeinheiten (Transitverfahren) an OAE. Einheiten der Ständigen Maritimen Einsatzverbände und Transiteinheiten werden der Operation direkt unterstellt (Direct support). NATO-AWACS-Flugzeuge unterstützen die Operation in der Regel ohne direkte Unterstellung im so genannten Associated support. Der entsprechende Beitrag der AWACS-Flugzeuge wird in der Antwort zu Frage 3a detailliert dargestellt. Darüber hinaus leisten deutsche Soldatinnen und Soldaten innerhalb der NATOKommandostruktur einen Beitrag zur Planung, Steuerung und Weiterentwicklung der Operation. a) Welche Erkenntnisse der AWACS-Verbände fließen in OAE ein? Auftrag der Aufklärungs- und Frühwarnflugzeuge der NATO (AWACS) im Rahmen von OAE ist die Erfassung des im Einsatzgebiet befindlichen Schiffsverkehrs . Im Wesentlichen werden Schiffsdaten (Schiffsname, Maritime Mobile Service Identity, Funkrufzeichen, Navigationsdaten) mittels der luftfahrzeugseitig installierten Systeme aufgefasst und dem OAE-führenden Kommando (NATO Maritime Command in Northwood, Großbritannien) zur Verfügung gestellt. Eine Analyse dieser Daten durch die AWACS-Besatzungen während des Einsatzes bzw. im Rahmen der Nachflugauswertung erfolgt nicht. Drucksache 18/248 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Kann ausgeschlossen werden, dass Aufklärungserkenntnisse der AWACS-Verbände zur Umsetzung der exekutiven Anteile in OAE genutzt werden? Die Aufklärungsergebnisse der NATO AWACS können vollumfänglich für die Auftragserfüllung des zuständigen NATO-Befehlshabers für OAE genutzt werden . Auf die Antwort zu Frage 1b ff wird verwiesen. c) Strebt die Bundesregierung für die deutschen Anteile in den AWACSVerbänden ein gesondertes Mandat an? d) Wenn nein, wieso nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. In wie vielen Fällen kam es seit Bestehen der Operation zur Anwendung von Gewalt, zur Androhung von Gewalt oder zu Situationen, in denen die Anwendung von Gewalt unmittelbar bevorzustehen schien (bitte einzeln aufschlüsseln)? Fälle, in denen es zur Anwendung von Gewalt durch deutsche Einheiten im Rahmen von OAE kam, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ebenso liegen keine Informationen zu Situationen vor, in denen die Anwendung von militärischer Gewalt angedroht wurde. 5. Wie und anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirksamkeit der OAE, insbesondere als Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus? OAE entfaltet durch die maritime Präsenz eine präventive Wirkung zugunsten der maritimen Sicherheit im Mittelmeer. Über die konzeptionelle Ausrichtung von OAE – den Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr – hinaus erzielt die maritime Präsenz auch auf andere Aktivitäten im Mittelmeer – wie z. B. Proliferation – eine abschreckende Wirkung. Insofern hat sich OAE faktisch zu einem bedeutenden präventiven Ordnungsfaktor entwickelt und leistet somit einen wichtigen maritimen Beitrag zur internationalen Sicherheitsvorsorge. 6. Warum hat die Bundesregierung in der Vergangenheit dem Deutschen Bundestag im Vorfeld der Verlängerung des Bundeswehrmandats zu OAE keinen Evaluations- oder Fortschrittsbericht vorgelegt, wie dies beispielsweise mit Blick auf die Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) in Afghanistan erfolgte? Die Bundesregierung kommt ihrer Unterrichtungspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag gemäß § 6 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBG) im Rahmen der wöchentlichen Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr (UdP) nach. 7. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Mandatsobergrenze des maximal einzusetzenden Personals der Bundeswehr unverändert bei 700 Soldatinnen und Soldaten belassen, wenngleich diese seit mehreren Jahren nur noch maximal zur Hälfte ausgeschöpft wurde? Die Bundeswehr beteiligt sich regelmäßig mit folgenden Kräften an OAE: 1. Deutsche Marineeinheiten im Rahmen der Ständigen Maritimen Einsatzver- bände der NATO (Standing Naval Forces). Absicht der Bundeswehr ist es, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/248 sich im Rahmen der Standing Naval Forces grundsätzlich mit einer Fregatte an einer der beiden Standing NATO Maritime Groups und mit jeweils einer Minenabwehreinheit an beiden Standing NATO Mine-Countermeasure Groups zu beteiligen. 2. Deutsche Besatzungsanteile der Aufklärungs- und Frühwarnflugzeuge der NATO (AWACS). 3. Im Mittelmeer operierende deutsche Marineeinheiten, wenn diese Einheiten einen Transit durch das Einsatzgebiet OAE durchführen (Transitverfahren). In der Regel betrifft dies deutsche Fregatten, die sich auf dem Transit vom bzw. zum Einsatzgebiet der Operation ATALANTA am Horn von Afrika befinden . Die maritime Operation OAE ist nicht dadurch gekennzeichnet, dass eine ständige Truppenpräsenz besteht. Vielmehr werden maritime Einheiten fallweise bei OAE eingemeldet. Die Mandatsobergrenze deckt den Fall ab, dass die oben angegebenen Kräfte zeitgleich in OAE eingemeldet werden. 8. Wie häufig waren in den vergangenen 36 Monaten keine Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an OAE beteiligt? Eine Information des Deutschen Bundestages über die Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten erfolgt wöchentlich im Rahmen der Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr (UdP). Eine statistische Erfassung der Zeiträume, in denen keine Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an OAE beteiligt sind, erfolgt nicht. 9. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Abschlussbericht zur Beteiligung der Bundeswehr an OAE vorlegen? Ein Abschlussbericht zur Beteiligung an OAE wird dem Deutschen Bundestag dann vorgelegt, wenn die deutsche Beteiligung an OAE beendet wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333