Deutscher Bundestag Drucksache 18/2482 18. Wahlperiode 05.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2382 – Zwischen Geschlecht – Zur sozialen Lage Transsexueller, Intersexueller und Transgender Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Verschiedene Untersuchungen belegen, dass Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender stark von Diskriminierungen betroffen sind (www.lsvd.de/ fileadmin/pics/Dokumente/TSG/Studie_NRW.pdf, www.non-discrimation.net/ content/media/Trans%20and%20intersex%20people_DE.pdf). Die Probleme von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern verdichten sich im Berufsleben. Transsexuelle, die während ihres Berufslebens ihr körperliches Geschlecht ihrer Geschlechtsidentität anpassen wollen, sind davon besonders betroffen. Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sowie Vorgesetzte sind mit dieser Situation häufig überfordert. Viele Transsexuelle beenden deshalb ihr Arbeitsverhältnis bzw. sie werden gekündigt. Auch Intersexuelle und Transgender sind mit Diskriminierungen konfrontiert. Auch hier haben Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sowie Vorgesetzte häufig Probleme damit mit Menschen umzugehen, die mit ihren körperlichen Merkmalen oder ihrer Erscheinung nicht in das Schema von nur zwei Geschlechtern passen. 1. Welche Studien zur Diskriminierung von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern sind der Bundesregierung bekannt, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und zu welchen Ergebnissen kommt sie? 2. Welche diesbezüglichen Studien hat die Bundesregierung unterstützt beziehungsweise in Auftrag gegeben? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Deutsche Ethikrat hat im Jahr 2010 ein Bioethik-Forum dem Thema „InDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 3. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tersexualität – Leben zwischen den Geschlechtern“ gewidmet. Im Dezember 2010 erfolgte im Anschluss daran der Auftrag durch die Bundesregierung, den Dialog mit den Betroffenen fortzuführen und „ihre Situation und die damit ver- Drucksache 18/2482 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bundenen Herausforderungen umfassend und unter der Einbeziehung der ärztlichen , therapeutischen, sozialwissenschaftlichen und juristischen Sichtweisen aufzuarbeiten und dabei klar von Fragen der Transsexualität abzugrenzen“. Die am 23. März 2012 veröffentlichte Stellungnahme des Deutschen Ethikrates ist unter Einbeziehung und Anhörung von Expertinnen und Experten sowie Betroffenenverbänden entstanden und behandelt die spezifische Situation intersexueller Menschen in Deutschland umfassend. Sie fasst den aktuellen Forschungsstand zusammen und bezieht die im Literaturverzeichnis aufgelisteten wissenschaftlichen Abhandlungen, Studien und Veröffentlichungen mit ein. Abschließend werden Empfehlungen genannt, die aus Sicht des Ethikrats geeignet sein können, insbesondere minderjährige Intersexuelle vor vorschnellen Entscheidungen über nicht revidierbare geschlechtsbezogene Eingriffe und weiteren medizinischen Risiken zu schützen; dazu gehören auch Gesetzesänderungen , die erforderlich sind, um die Rechte intersexueller Menschen zu wahren und ihre Diskriminierung in der Rechtsordnung zu beseitigen. Der Vorschlag zur Änderung des Personenstandsgesetzes dahingehend, dass bei neugeborenen Kindern eine Festlegung des Geschlechts bei der Eintragung im Geburtenregister unterbleiben kann, wurde bereits umgesetzt. Die jetzige Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, die zwischenzeitlich erfolgten personenstandsrechtlichen Änderungen zugunsten intersexueller Menschen zu evaluieren, gegebenenfalls auszubauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen. Mit dieser Zielsetzung wird im September 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe „Intersexualität/Transsexualität“ unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Außerdem führt das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine breit angelegte OnlineBefragung zu „Lebenslagen, Coming-out-Verläufen und Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen/transidenten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland“ durch. Der dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorzulegende Abschlussbericht wird Handlungsbedarfe aufzeigen und als Grundlage zur Entwicklung von Handreichungen für Politik und Fachpraxis dienen. Die Bundesregierung hat sich zudem in den Jahren 2010 und 2014 an der Studie „Menschenrechte fördern! Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* (LSBTI) Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten“ der Dreilinden gGmbH sowie des Deutschen Instituts für Menschenrechte beteiligt . Darüber hinaus unterstützt das Auswärtige Amt Projekte zur Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTI-Personen in der Welt. Hinsichtlich der vollständigen Auflistung wird auf die Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Prof. Dr. Maria Böhmer, vom 4. April 2014 auf die Schriftlichen Fragen 27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 18/1041 der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg) verwiesen. Im Auftrag und mit Fördermitteln der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind im Jahr 2010 die Expertise „Benachteiligung von Trans*Personen , insbesondere im Arbeitsleben“ – sowie im Jahr 2012 die LesMigraSUntersuchung zu Gewaltbetroffenheit und Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, bisexuellen Frauen und transgeschlechtlichen Menschen in Deutschland entstanden und veröffentlicht worden. Aufgrund dieser Studien und Expertisen kommt die Bundesregierung zu der Schlussfolgerung, dass es empirisch gesicherte Hinweise darauf gibt, dass ins- besondere in den sozialen Kontexten Ausbildungs- und Arbeitsplatz, Schule, Familie und Freizeit ein hoher Aufklärungs- und Unterstützungsbedarf feststell- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2482 bar ist. Für die Lebensphase Jugend besteht darüber hinaus ein besonderer Hilfebedarf , da Jugendliche einerseits zum Großteil noch in emotionaler und finanzieller Abhängigkeit ihrer Eltern leben, andererseits zeitgleich weitere für das Jugendalter spezifische Entwicklungsaufgaben zu bewältigen haben. Jenseits dieser sozialen Fragen sind darüber hinaus die medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingungen mit Unsicherheiten für die Betroffenen verbunden. 3. Auf welche Materialien und Beratungen können intersexuelle und transsexuelle Jugendliche, ihre Erziehungsberechtigten, Lehrkräfte und das Umfeld zurückgreifen? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat folgende Materialien und Projekte gefördert bzw. herausgegeben: ● „Mein intersexuelles Kind/weiblich männlich fließend.“ von Clara Morgen, Transit Buchverlag, August 2013; ● „Intersektionale Beratung von / zu Trans* und Inter*. Ein Ratgeber zu Trans- geschlechtlichkeit, Intergeschlechtlichkeit und Mehrfachdiskriminierung”, Netzwerk Trans*-Inter*-Sektionalität (TIS), Arn Sauer, Miranda Zodehougan, Britta Corvin, Gabriel Kohnke, Berlin, September 2013; ● „Inter*-Trans*-Queer-Jugendliche-Online“, Internetportal www.meingeschlecht.de als bundesweite Vernetzungs- sowie Informationsplattform für inter*, trans* und genderqueere Jugendliche und ihre Angehörigen . Ein Projekt der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin, das unter anderem auf unterstützende (regionale) Anlaufstellen verweist. Außerdem gibt es inzwischen für intersexuelle und transsexuelle Jugendliche spezielle Beratungsangebote, die in der oben genannten Expertise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur „Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben“ nach Ländern aufgelistet sind. Für die Thematisierung im Unterricht stehen bundesweit vielfältige Materialien unterschiedlicher Anbieter zur Verfügung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hält im Bereich Sexualaufklärung Materialien bereit, die das Thema „Sexuelle Orientierung“ aufgreifen. In der Publikationsreihe „Forum“ ist für 2015 ein Themenheft zur „Sexuellen Vielfalt“ geplant, das sowohl einen Beitrag zur Intersexualität als auch zur Transsexualität beinhalten wird. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) stellt zur genannten Thematik folgende Publikationen zur Verfügung: „Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitschrift „Das Parlament“ (APuZ) Nr. 20–21/2012 „Geschlechtsidentität “ sowie Nr. 49–50/2014 „Sozialisation“ und „Wie wir begehren“, Schriftenreihe Band Nr. 1370, 2013, von Carolin Emcke. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie und Transphobie (IDAHO) am 17. Mai 2014 haben die Schweizerische und die Deutsche UNESCO-Kommission Unterrichtsmaterialien der UNESCO zur Bekämpfung von Homophobie und Transphobie in deutscher Sprache veröffentlicht. Die vier Unterrichtsvorschläge für die Primar- und Sekundarstufe sollen helfen, Stigmatisierung und Diskriminierung zu thematisieren und Gleichbehandlung und Toleranz zu fördern. Die Unterrichtsmaterialien stehen unter einer offenen Lizenz und können somit weiterverbreitet und an den jeweiligen Kontext angepasst werden (www.unesco.de/bekaempfung-von-homophobie.html). Die strukturelle Verankerung von Aus- und Fortbildungsangeboten für Lehrerin- nen und Lehrer sowie die Integration des Themas sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Aufklärungs- und sexualpädagogische Unterrichtspraxis in Schulen Drucksache 18/2482 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode liegen in der Zuständigkeit der Kultusministerien der Länder. Der Bundesregierung liegen hierzu folgende Informationen vor. In Baden-Württemberg stehen den Jugendlichen sowie ihren Erziehungsberechtigten und Lehrkräften die spezialisierten Fachberatungsstellen mit Beratung und Materialien zur Verfügung. Für trans- und intersexuelle Jugendliche gibt es in Berlin seit August 2014 das Portal www.meingeschlecht.de und speziell für Erziehungsberechtigte das Angebot des Trans- Kinder-Netz e. V., einer Initiative von Eltern und Familienangehörigen minderjähriger Trans*Kinder. Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und pädagogischen sowie psychologischen Fachkräften steht die Veröffentlichung der Landesantidiskriminierungsstelle Berlin „Für mich bin ich o.k. Transgeschlechtlichkeit als Thema bei Kindern und Jugendlichen“ zur Verfügung. In Hamburg können sich Jugendliche und deren Sorgeberechtigten am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zu Fragen der Geschlechteridentität beraten lassen. Auf der Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter www.gleichgeschlechtliche-lebensweisen.hessen.de stehen Materialien und Handreichungen für pädagogisch Tätige zur Verfügung. In Niedersachsen haben im Jahr 2014 erste Fachtage „Intersexualität“ und „Transsexualität“ stattgefunden. Ebenfalls in diesem Jahr wurde der „Landesverband für transgeschlechtliche Selbstbestimmung Niedersachen e. V. (LtSN)“ neu gegründet, der wie der Verein „Intersexuelle Menschen e. V. – Landesverband Niedersachsen“ vom Land gefördert wird. Am 1. Juli 2014 wurde ebenfalls mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen die erste Beratungsstelle für intersexuelle Menschen, Eltern intersexueller Kinder und deren Angehörige in Emden eröffnet. In Rheinland-Pfalz stehen für die Thematisierung im Unterricht vielfältige Materialien unterschiedlicher Anbieter zur Verfügung, die als Empfehlungen auf dem Bildungsserver abrufbar sind. Für Fachkräfte in Familien- und Jugendeinrichtungen sowie für alle Interessierten stehen Koordinatorinnen und Koordinatoren in Mainz, Trier, Kaiserslautern und Koblenz sowie auf Landesebene als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. Sie beantworten Fragen rund um das Thema Homo-, Bi- und Transsexualität, beraten Familien - und Jugendeinrichtungen in ihren Handlungsmöglichkeiten zur Öffnung für die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten und Familienformen und führen Fortbildungen zu Themen, wie Coming-out oder Regenbogenfamilien , durch. Im Freistaat Sachsen können intersexuelle und transsexuelle Jugendliche, ihre Erziehungsberechtigten, Lehrkräfte und das Umfeld auf spezielle OnlinePortale zurückgreifen. Diese Portale sind insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung ihrer Arbeit eingerichtet worden. 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen und das Beratungsangebot? Aus Sicht der Bundesregierung gibt es inzwischen eine erfreuliche Vielzahl von guten Maßnahmen, Beratungs- und Aufklärungsangeboten zugunsten trans- und intergeschlechtlicher Menschen. In vielen Großstädten gibt es Anlaufstellen, die auf die Beratung von Schwulen und Lesben fokussiert sind, jedoch Transsexuelle , Intersexuelle und Transgender miteinbinden. Vor allem im ländlichen Raum oder im klein- bis mittelstädtischen Umfeld fehlt es hingegen oftmals an Angeboten. Vielen lokalen Anlaufstellen mangelt es zudem an Wissen und Kompetenz bezüglich des Umgangs mit den betroffenen Personengruppen. Da- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2482 her müssen spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsstrukturen flächendeckend ausgebaut und finanziell abgesichert werden. 5. Inwiefern sind Schulen und Lehrkräfte auf transsexuelle und intersexuelle Jugendliche vorbereitet? In Ergänzung auf die Antwort zu Frage 3 liegen der Bundesregierung folgende Informationen aus den Ländern vor. Im Rahmen der Bildungsplanreform in Baden-Württemberg soll die Toleranz und Akzeptanz von sexueller Vielfalt künftig im Schulunterricht stärker verankert werden. Das Thema wird in den neuen Bildungsplänen in der allgemeinen Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz“ verortet sein. Eine Vorbereitung von Lehrkräften auf das Thema „trans- und intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche“ findet in Berlin im Rahmen von Aus- und Fortbildung zur Antidiskriminierungsarbeit und zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt statt. Die Berliner Ansprechpersonen der Schulen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erhalten gezielte Fortbildungen zu Transidentität . Die Schulen erhalten zudem Materialien zum Thema Mobbing aufgrund der sexuellen Identität, die Transidentität einschließen. In den Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sind Heterogenität und Vielfalt als Zielsetzungen verankert. Die Themen „Sexuelle Orientierung“, „Sexuelle Identität“ bzw. „Vielfältige Lebensweisen“ werden im übergreifenden Themenkomplex „Geschlechterbeziehungen und Lebensformen“ unterrichtet. Auf den Themenseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg wird eine umfangreiche Materialsammlung zur schulischen Sexualerziehung angeboten, die von Lehrkräften für ihre unterrichtliche Arbeit, aber auch von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern genutzt werden kann. Die Schulen und Lehrkräfte sind nach dem Bremer Schulgesetz aufgefordert, die Achtung der Werte anderer Kulturen sowie verschiedener Religionen zu fördern sowie die Bereitschaft, Minderheiten in ihren Eigenarten zu respektieren und sich gegen jegliche Diskriminierung zu wenden. Schülerinnen und Schüler lernen, Toleranz und Respekt gegenüber den Meinungen und Lebensweisen anderer zu entwickeln und sich sachlich mit ihnen auseinander zu setzen. In Hamburg erhalten schulische Pädagoginnen und Pädagogen zur Begleitung von intersexuellen und transsexuellen Jugendlichen Unterstützung vom Arbeitsbereich Sexualerziehung und Gender des Landesinstitutes für Lehrerbildung und Schulentwicklung. An der einzelnen Schule steht der schulische Beratungsdienst bzw. Beratungslehrkräfte sowie Fachkräfte der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und des Beratungs- und Unterstützungszentrums Berufliche Schulen (BZBS) zur Verfügung. Die im Vorbereitungsdienst durch Lehrkräfte zu erwerbenden Kompetenzen sind in Niedersachsen in den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) unter dem Punkt „Umgang mit der Vielfalt“ formuliert. In den niedersächsischen Kerncurricula aller Schulformen ist im Fach Werte und Normen das Leitthema „Freundschaft, Liebe, Sexualität“ vorgegeben, in dem es um Fragen nach Moral und Ethik in Bezug auf die Entwicklung von Toleranz und Sensibilität für unterschiedliche sexuelle Identitäten geht. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (MSW) unterstützt die Initiative „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“. Lehrkräfte sind dazu aufgerufen, konsequent gegen homophobe und transphobe Äußerungen und derartiges Verhalten vorzugehen und dieses innerhalb und außerhalb des Unterrichts zu thematisieren. Ergänzend dazu ist das vom Minis- Drucksache 18/2482 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode terium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) geförderte Projekt SchLAu NRW (Schwul lesbische bi Trans* Aufklärung) auch in der Aufklärungsarbeit zur Thematik Trans* tätig. 16 Standorte mit insgesamt 160 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ganz NRW verteilt, konnten allein im Jahr 2013 insgesamt über 7 400 Teilnehmende erreichen. Dabei kooperiert SchLAu NRW mit dem Projekt „Schule der Vielfalt“, klärt darüber hinaus auch Lehrende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe auf. Um Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz für LSBTI zu sensibilisieren, setzen sie sich bereits im Studium und Vorbereitungsdienst verpflichtend mit Themen, wie Sozialisation, Erziehung, Bildung, Integration, Werteerziehung und Sexualerziehung , auseinander. Auch Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte greifen diesen Themenkomplex in unterschiedlichen Kontexten auf. Derzeit erfolgt die Überarbeitung des Orientierungsrahmens Schulqualität. Dort werden sexuelle und geschlechtliche Diversität explizit als Merkmale aufgenommen. Mit dem im Jahr 2009 gegründeten Netzwerk SchLAu steht zudem ein peergroup-gestütztes Aufklärungsangebot für Schulen zur Verfügung, in dessen Zentrum die Begegnung mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, inter- und transgeschlechtlichen Menschen steht. Für den schulischen Bereich hat das Saarland die Themen Transsexualität und Intersexualität bereits im Juni 2013 in die überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes aufgenommen. Die Umsetzung des § 36 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen zur Familien - und Sexualerziehung schließt ein, Schüler altersgemäß mit den biologischen , ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Daran anknüpfend sind Voraussetzungen geschaffen worden, dass Schulen und Lehrkräfte auf eine von Akzeptanz getragene Integration von transsexuellen und intersexuellen Jugendlichen vorbereitet sind. Zur thematischen Unterstützung gibt es spezielle Fortbildungsangebote für Lehrkräfte. In Thüringen finden die in Verordnungen und Erlassen des Freistaats definierten Ziele der Erziehung, wie Toleranz, Achtung, gegenseitiger Respekt und Anerkennung der Unterschiedlichkeit von Menschen, insbesondere in Fortbildungen und hier vor allem in der Beratungslehrerausbildung, in Trainings mit Schülervertretern und in anderen Beraterausbildungen ihren Niederschlag. 6. Welche Problemlösungen, zum Beispiel beim Toilettengang oder dem Sportunterricht, sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern präferiert sie Lösungsansätze? Wenn ja, welche? Im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Spitzensport sind dem Bundesminister des Innern keine spezifischen Probleme transsexueller bzw. intersexueller Kinder und Jugendlicher bei der Teilnahme am Sportunterricht oder der Nutzung der schulischen Sportanlagen bekannt. Die Bundesregierung sieht die auf der UNESCO-Weltsportministerkonferenz MINEPS V im Mai 2013 verabschiedete Berliner Erklärung als wegweisend für die Sportpolitik an. Dort wird bekräftigt, dass für jeden Menschen Zugang zum und Teilhabe am Sport unabhängig von sexueller Identität und sexueller Orien- tierung gegeben sein müssen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2482 Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verweist hinsichtlich Problemlösung exemplarisch auf Schweden, wo Toiletten oft geschlechtsneutral sind, und Kalifornien, wo transsexuellen Schülern gesetzlich die freie Auswahl bei geschlechtsspezifischen Angeboten erlaubt ist. Ein der Bundesregierung vorliegendes Berliner Arbeitspapier gibt folgende Empfehlungen: Schülerinnen und Schülern sollte gestattet werden, die Toilette zu nutzen, die ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Grundsätzlich empfiehlt sich das (zusätzliche ) Einrichten von Unisex- oder All-Gender-Toiletten, die allen Schülerinnen und Schülern zugänglich sind. Eine Alternative könnte, falls gewünscht, eine Absprache zur Nutzung der jeweiligen Lehrkräftetoilette bzw. der barrierefreien Toilette sein. Um Bedürfnissen nach Privatsphäre zu entsprechen, sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass der Zugang zu Einzelkabinen gewährleistet ist. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, Berlin, berichtet zudem, dass Probleme bei der Nutzung von Toiletten häufig in Bezug auf Arbeitsstätten thematisiert werden. Konkrete Empfehlungen u. a. auch zu diesem Beispiel wurden im Rahmen der Umsetzung des EU PROGRESS Projektes Trans* in Arbeit der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Berlin gemeinsam mit Schlüsselpersonen aus der Wirtschaft, Unternehmen, der öffentlichen Verwaltung und Trans*Organisationen formuliert. Nachzulesen sind diese Empfehlungen sowohl in einem im Juni 2014 erschienen Reader „Trans* im Job: Erst Tabubruch, jetzt selbstverständlich? Ein Reader über Transgeschlechtlichkeit als Thema in der Arbeitswelt“ als auch im Flyer „Trans* in Arbeit. Empfehlungen zur Verbesserung der Situation transgeschlechtlicher Menschen im Bereich Arbeit und Beruf.“ 7. Welche Studien zur sozialen Situation von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern sind der Bundesregierung bekannt? 8. Welche diesbezüglichen Studien hat die Bundesregierung unterstützt beziehungsweise in Auftrag gegeben? Zu den Fragen 7 und 8 wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 9. Welche Studien oder Statistiken zur Berufstätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern sind der Bundesregierung bekannt, wie bewertet sie den Inhalt, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und welche Handlungsoptionen leitet sie daraus ab? Eine Situationsanalyse sowie Handlungsempfehlungen zum Abbau von Diskriminierungen von Trans* im Arbeitsleben finden sich in der bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgewiesenen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Benachteiligungen von Trans* Personen, insbesondere im Arbeitsleben“. Drucksache 18/2482 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Mit welchen Problemen sind aus Sicht der Bundesregierung Transsexuelle , Intersexuelle und Transgender im Berufsleben konfrontiert? Viele Transsexuelle und Transgender leben ihr gewähltes Geschlecht aus beruflichen Gründen nicht und sowohl trans- als auch intergeschlechtliche Menschen haben Angst vor Diskriminierungen. Betroffene berichten häufig von Mobbing, Beschimpfungen, Spott und Belästigungen. Auch die Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz führt zu Problemen, beispielsweise bei der Toilettennutzung. Auf Seiten von Vorgesetzten, des Teams und dem weiteren Umfeld bestehen oft Unsicherheiten. Es fehlt an Informationen und Erfahrungen, um mit dem Thema Trans* angemessen umzugehen. 11. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen besonderen Bedarf, auf die Bedürfnisse von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern einzugehen ? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 12. Inwiefern sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters geschult, um Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender speziell zu unterstützen und zu fördern? Gibt es eine zielgruppenspezifische Herangehensweise? Unterscheidet sich die Betreuung dieses Personenkreises zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte zu der Fragestellung mit, sie setze sich als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt nachhaltig für die Förderung von gesellschaftlicher Diversität ein. Ein diskriminierungsfreier und wertschätzender Umgang wird sowohl im internen Dienstbetrieb als auch im Bereich der Betreuung und Vermittlung angestrebt. Im Rahmen des Diversity Managements werden daher neben Maßnahmen zur Förderung der vielfältigen und unterschiedlichen Potenziale der Beschäftigten der BA auch Angebote zur Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen verschiedener Bevölkerungsgruppen umgesetzt. Zu den nachgefragten Themenstellungen bietet die BA keine speziellen Schulungen an. Gleichwohl verfügt sie über mehrere Bildungsangebote, in denen die Beschäftigten auch für die erwähnten Fragestellungen sensibilisiert werden: – rechtskreisübergreifendes verpflichtendes Bildungsangebot „Lernprogramm Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ – rechtskreisübergreifendes Bildungsangebot „Lernprogramm Diversity“ – rechtskreisübergreifendes Seminarangebot für Führungskräfte „Diversity Management“ – spezielle Seminare im Rechtskreis SGB II und SGB III für Vermittlerinnen und Vermittler sowie Beraterinnen und Berater, Integrationsfachkräfte, Fallmanagerinnen und Fallmanager, wie Diversity für Vermittlung und Beratung (SGB III), Handlungsfeld „Diversity“ (SGB II), Psychologie für die Beratungs - und Vermittlungsarbeit (SGB III), Psychosoziale Beratung (SGB II). Für die Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft kann die Frage nicht beantwortet werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2482 13. Welche speziellen Programme zur Integration in den Arbeitsmarkt von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern sind der Bundesregierung bekannt? Das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der BA sieht keine speziellen Programme für diese Personengruppe vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die BA verfolgen in der Arbeitsmarktpolitik bewusst keinen zielgruppenorientierten, sondern einen auf die individuelle Situation und die daraus abgeleiteten Bedürfnisse ausgerichteten Ansatz. In Baden-Württemberg und Berlin gibt es spezialisierte Angebote, die darauf zielen, Schlüsselpersonen aus den Bereichen Arbeit und Beruf zum diskriminierungsfreien Umgang mit transgeschlechtlichen Personen zu befähigen. Sensibilisierungsworkshops werden ferner auch durch Organisationen wie TransInterQueer e. V. durchgeführt. 14. Welche Materialen und Beratungsangebote zum Umgang mit Transsexuellen , Intersexuellen und Transgendern für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber , Vorgesetzte und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sind der Bundesregierung bekannt, und wie schätzt sie das Informationsangebot ein? 15. Welche speziellen Materialien und Beratungsangebote zum Umgang mit Transsexuellen in der Situation der Anpassung des körperlichen Geschlechts an die Geschlechtsidentität für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber , Vorgesetzte sowie Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sind der Bundesregierung bekannt, und wie schätzt sie das Angebot ein? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Um die Situation von transgeschlechtlichen Menschen bei der Jobsuche und im Betrieb zu verbessern, spielen Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und Sensibilisierung eine entscheidende Rolle. An dieser Stelle hat das durch das PROGRESS Programm der Europäischen Union finanziell unterstützte Projekt Trans* in Arbeit angesetzt, das von der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Berlin entwickelt und umgesetzt worden ist. Dabei handelt es sich um ein Projekt , das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der EU PROGRESS Ausschreibung im Herbst 2012 vorgeschlagen wurde. Im Rahmen der Umsetzung entstanden zahlreiche und spezifische Informationsmaterialien rund um das Thema Trans* und Arbeit, die passgenau für Personalverantwortliche , Personal- bzw. Betriebsrätinnen und -räte, die Kollegenschaft und Vorgesetzte sowie Arbeitgeber generell entwickelt wurden. Darüber hinaus wurden auch Materialien entwickelt, die sich direkt an Trans*Menschen richten. 16. Welche speziellen Materialien und Schulungsangebote hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender sowie ihr Umfeld bezogen auf das Berufsleben entwickelt oder gefördert? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Drucksache 18/2482 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die sich gegen die Diskriminierung von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern richten, welche Aktivitäten hat sie in diesem Bereich, insbesondere bezüglich der Diskriminierung im Erwerbsbereich, unternommen? Grundsätzlich sind Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender gegen Diskriminierung , vor allem im Erwerbsbereich, durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter den Merkmalen „Geschlecht“ bzw. „sexuelle Identität “ geschützt. Aktivitäten zur Förderung von Diversity im Arbeitsleben sollen zudem zu einer Gleichstellung und zum Abbau von Diskriminierung gegenüber Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern beitragen. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsprojektes „Coming-out – und dann…?!“ Ende 2015, wird es möglich sein, spezifische Handlungsbedarfe zu identifizieren und Maßnahmen zu entwickeln, um trans* Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Coming-out in Bildungs- und Ausbildungskontexten zu unterstützen . Das bundesweit agierende Jugendnetzwerk Lambda e. V. vertritt die Interessen junger Lesben, Schwuler, Bisexueller und Transgender in der Öffentlichkeit und wird seit 1990 regelmäßig aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans gefördert. Lambda e. V. bietet für Jugendliche die In & Out-Jugendberatung an, in der die Jugendlichen in einer Peer-to-Peer-Beratung Unterstützung bei Themen wie Coming-out, Partnerschaft und Diskriminierung erhalten. Im neuen Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des BMFSFJ wird die Förderung von Modellprojekten im Themenfeld „Homophobie und Transphobie“ vorgesehen. Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Akzeptanz gleichgeschlechtlicher , trans- und intergeschlechtlicher Lebensweisen beitragen, Vorurteile gegen diese Gruppen abbauen helfen und sich gegen Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung richten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Rahmen der Projektförderung von März 2013 bis März 2014 den 1. Wissenschaftskongress der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld „Gleich-Geschlechtliche Erfahrungswelten – 1. LSBTI-Wissenschaftskongress“ mit einem Fördervolumen von 285 753 Euro gefördert. Der Kongress fand vom 28. bis 30. November 2013 in Berlin statt und zielte darauf, den wissenschaftlichen Austausch zu fördern, Forschungsergebnisse in die Breite zu tragen und Diskussionen sowie Vernetzungen anzuregen, um so Impulse für Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Aufklärung zu setzen. In mehreren Sektionen wurden relevante Themen aus den Bereichen Politik und Recht, Geschichte und Psychologie, soziale Bewegungen und Kultur sowie Kunst und Medien in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten aufgegriffen . Des Weiteren wurden historische Forschungsarbeiten, wie zur Verfolgung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen im Nationalsozialismus, aber auch „queere“ Perspektiven in Forschung und Bildung präsentiert. Insgesamt hat der Kongress, der über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzeichnete, ein breites Spektrum wissenschaftlicher Projekte zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorgestellt, neue Forschungserkenntnisse vermittelt und Forschungslücken identifiziert und damit wichtige Impulse für Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Aufklärung gegeben. Die Vorträge und weiteren Ergebnisse des Kongresses werden in einem Dokumentationsband zusammengefasst und so der Forschung für weitere wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung gestellt. Die Publikation „Forschung im Queerformat. Aktuelle Beiträge der LSBTI*-, Queer- und Geschlechterfor- schung“, herausgegeben von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, soll voraussichtlich im September 2014 veröffentlicht werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333