Deutscher Bundestag Drucksache 18/2489 18. Wahlperiode 09.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Sevim Dağdelen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2319 – Ergebnisse der Geberkonferenz für Bosnien-Herzegowina und Serbien am 16. Juli 2014 in Brüssel Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Hochwasser und die Erdrutsche im Mai 2014 haben die Balkan-Region vor große Herausforderungen gestellt. Für die besonders stark betroffenen Länder Bosnien-Herzegowina und Serbien fand am 16. Juli 2014 in Brüssel eine Geberkonferenz statt. Im Vorfeld hatten Experten den Hochwasserschaden allein in Bosnien-Herzegowina auf 2 Mrd. Euro beziffert (www.kleinezeitung.at/ nachrichten/chronik/3682020/bosnien-braucht-180-mio-euro-fuerhochwasserschutz .story). Laut Medienberichten haben die Teilnehmerstaaten der Geberkonferenz 1,7 Mrd. Euro für die beiden Balkan-Staaten zugesagt (www.b92.net/eng/ news/politics.php?yyyy=2014&mm=07&dd=16&nav_id=91009). Davon gehen 995,2 Mio. Euro an Serbien und 704,8 Mio. Euro an Bosnien-Herzegowina . 195 Mio. Euro sollen direkt von der EU stammen (www.tt.com/home/ 8652489-91/geberkonferenz-sagte-17-milliarden-euro-f%C3%BCr-serbienund -bosnien- zu.csp). Direkt nach der Flutkatastrophe hatte die Bundesregierung 2 Mio. Euro für humanitäre Soforthilfe für beide Länder und 5 Mio. Euro für den Wiederaufbau von Wohnraum und Kleingewerbe für Bosnien-Herzegowina bereitgestellt. Angesichts des Gesamtschadens und vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland in der Welt können diese Zahlen allenfalls als symbolisch betrachtet werden. 1. Wer hat für die Bundesregierung an der Geberkonferenz für Bosnien-Herzegowina und Serbien am 16. Juli 2014 in Brüssel teilgenommen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. August 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung wurde durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vertreten. Drucksache 18/2489 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Hat die Bundesregierung auf der Geberkonferenz eine Erklärung abgegeben ? Wenn ja, was war der Inhalt der Erklärung? Die Bundesregierung hat auf der Geberkonferenz keine Erklärung abgegeben. Die geplanten Leistungen für Bosnien und Herzegowina waren dem Ministerrat der Republik Bosnien und Herzegowina von der Bundesregierung bereits zu einem früheren Zeitpunkt mitgeteilt worden. 3. Welche Zahlungszusage hat die Bundesregierung auf der Geberkonferenz gemacht? Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine Zusagen gemacht. 4. Wie erklärt die Bundesregierung die Kluft zwischen den allein für BosnienHerzegowina benötigten 2 Mrd. Euro und den auf der Geberkonferenz tatsächlich zugesagten 1,7 Mrd. Euro für beide Länder? Die auf der Konferenz vorgetragene Bedarfsanalyse seitens UNDP bezifferte für das Jahr 2014 den Bedarf für Serbien mit 830 Mio. Euro und für Bosnien und Herzegowina mit 650 Mio. Euro. 5. Wurden die zugesagten Hilfsgelder an politische und/oder wirtschaftliche Bedingungen an die beiden Balkan-Staaten geknüpft? In der Abschlusserklärung der Geberkonferenz haben sich Serbien und Bosnien und Herzegowina dazu bekannt, den Wiederaufbau mit ihren laufenden Reformprozessen zu verbinden. Die Bundesregierung hat keine weitergehenden Bedingungen gestellt. 6. Gab es Teilnehmerstaaten, die gefordert haben, Hilfsleistungen an politische und/oder wirtschaftliche Bedingungen zu knüpfen? Auf der Geberkonferenz forderten Teilnehmerstaaten (u. a. USA und SWE) von Serbien und Bosnien und Herzegowina eine Fortsetzung und Verstärkung der begonnenen wirtschaftlichen und politischen Reformen. 7. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um den beiden BalkanStaaten nach der Flutkatastrophe zu helfen? Aus dem Haushalt des BMZ wurden die von den Fragestellern angesprochenen 5 Mio. Euro Wiederaufbauhilfe bereitgestellt. Die Bundesregierung wird ihre reguläre entwicklungspolitische Zusammenarbeit fortführen. Mögliche Vorschläge der Partnerregierungen, die sich auf den Wiederaufbau beziehen werden geprüft. Das Auswärtige Amt hat 2 Mio. Euro für humanitäre Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Überschwemmungen in Bosnien und Herzegowina und Serbien bereitgestellt. Hiervon wurde 1 Mio. Euro für humanitäre Soforthilfe und 1 Mio. Euro für Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens bereitgestellt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2489 8. Welche Umwelteingriffe sieht die Bundesregierung als Ursache für das Ausmaß der Flutkatastrophe an, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass das Ausmaß der Überflutungen auf Eingriffe in die Umwelt zurückzuführen ist. Die Flut ist durch historisch hohe Niederschlagsmengen ausgelöst worden. Die vorhandenen Entwässerungssysteme und der Hochwasserschutz waren auf diese Mengen nicht ausgelegt. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der humanitären Minenräumung in Bosnien-Herzegowina angesichts der durch Erdrutsche weggespülten Minen? Bosnien und Herzegowina ist stark mit Minen und explosiven Kampfmittelrückstanden , einschließlich Streumunitionsrückständen, kontaminiert. Die Kontaminierung beruht überwiegend auf dem Konflikt während des Zerfalls Jugoslawiens Anfang der 1990er-Jahre. Das Auswärtige Amt fördert seit dem Jahr 1997 Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens in Bosnien und Herzegowina. Noch immer gelten etwa 1 200 km2 des Landes als vermint bzw. durch Munition(srückstände) kontaminiert. Hinzu kommen – bedingt durch die Überschwemmungen – schätzungsweise 60 km2 neue Verdachtsflächen . Bislang liegen nur wenig belastbare Daten über das konkrete Ausmaß der durch die Überschwemmungen im Mai dieses Jahres verursachte flut- bzw. erdrutschbedingte Minengefährdung vor. 10. Welche Pläne hat die Bundesregierung im Hinblick auf das Wasserressourcenmanagement in der Balkan-Region, und welche Rolle spielen Privatisierungen dabei? Es wird derzeit im BMZ ein Projektvorschlag für ein Regionalvorhaben „Integriertes Forst- und Wassermanagement“ geprüft. Privatisierungen spielen nach derzeitigem Stand in diesem Zusammenhang keine Rolle. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz der EUFORTruppen (EUFOR: European Union Force) zur Bewältigung der Flutfolgen ? Die EU-Operation EUFOR ALTHEA hat unmittelbar nach der Flutkatastrophe über 200 Rettungsflüge zur Evakuierung von insgesamt ca. 800 von den Wassermassen eingeschlossenen Personen durchgeführt. Nach Abschluss der Evakuierungen konzentrierte die Operation sich auf logistische Unterstützung und transportierte Hilfsgüter (Wasser, Nahrungsmitteln, Decken und Zelten) in die betroffenen Regionen. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang des Einsatzes internationaler und insbesondere deutscher Hilfsorganisationen zur Bewältigung der Flutfolgen? Mehrere deutsche Hilfsorganisationen waren und sind zum Teil noch zur Bewältigung der Flutfolgen mit Förderung des Auswärtigen Amtes im Einsatz: Deutsches Rotes Kreuz, Help e. V., Arbeiter-Samariter-Bund, Luftfahrt ohne Grenzen. Auch das Technische Hilfswerk war von der Bundesregierung mit der Drucksache 18/2489 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unterstützung bei der Bewältigung der Flutfolgen in Bosnien und Herzegowina und Serbien beauftragt worden. Welche anderen internationalen oder deutschen Hilfsorganisationen ohne Förderung der Bundesregierung im betroffenen Gebiet aktiv waren, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333