Deutscher Bundestag Drucksache 18/2518 18. Wahlperiode 11.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2315 – Import von Steinkohle nach Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2013 haben deutsche Unternehmen über 4 Mrd. Euro für den Import von Steinkohle ausgegeben. Insgesamt wurden 50,6 Millionen Tonnen der klimaschädlichen Steinkohle importiert. Dies ist ein Anstieg um 15,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zu den wichtigsten Steinkohlelieferanten für Deutschland zählten im vergangenen Jahr Russland (12,5 Millionen Tonnen), die Vereinigten Staaten (12 Millionen Tonnen), Kolumbien (10 Millionen Tonnen) und Südafrika (3,2 Millionen Tonnen). Für diese Importe haben Unternehmen in Deutschland jeweils fast 1 Mrd. Euro an Unternehmen in Russland und den USA sowie etwa 640 Mio. Euro an Unternehmen in Kolumbien gezahlt. Aus der Europäische Union (EU) erhielt Deutschland vorrangig Steinkohle aus Polen (3,4 Millionen Tonnen). Diese Angaben beruhen auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Wie internationale Menschenrechtsorganisationen gegegenüber den Fragestellern immer wieder berichteten, kam es in der Vergangenheit und kommt womöglich noch immer beim Steinkohleabbau – vor allem in Kolumbien – regelmäßig zu schweren Menschenrechtsverletzungen und gravierender Umweltzerstörung. In Kolumbien „säubern“ Armee und Paramilitärs das Land, wenn Bergbauunternehmen auf neu ausgewiesene Abbaugebiete zugreifen wollen. Die Guerilla schöpft in den Bergbaugebieten Revolutionssteuern ab. Die lokale Bevölkerung gerät zwischen die Fronten der bewaffneten Gruppen. Es kommt zu massenhaften Vertreibungen und Gewaltakten gegen die Zivilbevölkerung. Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger , die in Kolumbien über die Problematik in den Kohleabbaugebieten berichten, werden massiv bedroht und verfolgt. Es werden weiter Enteignungen ohne angemessene Entschädigungszahlungen durchgeführt, gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Konsultation der indigenen und afrokolumbianischen Bevölkerung werden nicht oder nur mangelhaft durchgeführt . Die Bäuerinnen und Bauern sowie Angehörigen indigener Völker verlieDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ren ihr Land und ihre Lebensgrundlage. In den Minen werden Arbeitsschutzrichtlinien nicht eingehalten mit der Folge schwerer Erkrankungen für die Minenarbeiterinnen bzw. Minenarbeiter und Anwohnerinnen/Anwohner. Drucksache 18/2518 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch die ökologischen Folgen in den Abbaugebieten in den verschiedenen Regionen der Welt sind verheerend. Der Steinkohleabbau geht mit einer massiven Abholzung ökologisch wertvoller Waldgebiete und einer Belastung von Böden und Gewässern einher, wodurch diese für die Landwirtschaft unbrauchbar werden. Der Kohlebedarf in Deutschland und Europa trägt nach Auffassung der Fragesteller zu diesen schwerwiegenden ökologischen und menschenrechtlichen Folgen in den Partnerländern bei. Der Bergbau findet oftmals in Regionen mit schwachen staatlichen Strukturen statt. Doch statt die demokratische Entwicklung zu fördern, erweist sich der Bergbau durch die einseitige Ausrichtung auf einen Industriezweig und die damit einhergehende Abhängigkeit der Region von der Kohle oft als Hemmschuh für eine demokratische und nachhaltige Entwicklung der Region. 1. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Herkunft der importierten Steinkohle ab dem Jahr 2011, jeweils unterschieden nach Kraftwerks- und Kokskohle, die von deutschen Unternehmen verwendet wird, und wie werden diese Importe statistisch erfasst? Einen Überblick über die deutschen Importe von Kraftwerks- und Kokskohle aus den wichtigsten Lieferländern im Zeitraum von 2011 bis 2013 gibt nachfolgende Tabelle (in 1 000 t): Quelle: Statistisches Bundesamt Rechtsgrundlage der statistischen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sind das Gesetz über Energiestatistik (EnStatG) vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2867), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730), sowie das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Tatbestände zu § 6 EnStatG (Erhebung über Kohlenimporte und -exporte). 2. Erwägt die Bundesregierung, eine gesetzlich bindende Regelung einzuführen , nach der kohleimportierende Unternehmen verpflichtet werden, sowohl ihre Bezugsquellen als auch durchgeführte Menschenrechtsüberprüfungen offenzulegen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung misst der Einhaltung international anerkannter Menschenrechte sowie ökologischer und sozialer Standards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in den internationalen Wirt- 2011 2012 2013 Kraft werkskohle Kokskohle Kraftwerks - kohle Kokskohle Kraftwerks - kohle Kokskohle Russland 8 700 706 9 004 723 10 906 729 Kolumbien 9 889 0 8 007 0 7 884 0 USA 4 815 1 693 7 454 1 676 7 548 1 758 Südafrika 2 152 0 1 670 0 3 026 0 Australien 1 524 2 105 1 640 2 358 1 578 2 558 schaftsbeziehungen einen hohen Stellenwert bei. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die Regierungen verschiedener rohstoffreicher Staa- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2518 ten unter anderem im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bei der Kodifizierung und Durchsetzung dieser Standards. Die Bundesregierung tritt zudem dafür ein, dass die deutsche Wirtschaft unternehmerisches Handeln an international anerkannten Instrumenten und Initiativen wie den OECD-Leitsätzen (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ) für multinationale Unternehmen, der ILO-Erklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik und den VN-Leitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte ausrichtet. Alle OECD-Vertragsstaaten sowie die Staaten, die sich den Leitsätzen angeschlossen haben, haben nationale Kontaktstellen eingerichtet , an die Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Die Nationale Kontaktstelle der OECD-Leitsätze der Bundesregierung ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingerichtet. Sie nimmt Beschwerdeanträge entgegen, prüft diese und nimmt gegebenenfalls ein Einigungsverfahren auf, innerhalb dessen zwischen Beschwerdeführer und Unternehmen vermittelt wird. Die Bundesregierung wird unter Federführung des Auswärtigen Amts und Einbeziehung der Zivilgesellschaft einschließlich der Wirtschaft in den nächsten zwei Jahren einen Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien erstellen. Dabei werden Fragen menschenrechtlicher Standards bei der Rohstoffgewinnung eine wichtige Rolle spielen. Ferner gibt es auf europäischer und internationaler Ebene zahlreiche Initiativen und Organisationen, über die auch auf dem Steinkohlesektor Einfluss auf die Achtung von Menschenrechten sowie von ökologischen und sozialen Standards Einfluss genommen werden kann: – Die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) ist eine globale Ini- tiative für mehr Transparenz von Geldflüssen im Zusammenhang mit Bodenschätzen . Im Jahr 2013 wurde der EITI-Standard erweitert und umfasst seitdem auch die Offenlegung insbesondere von Explorationstätigkeiten, Lizenzen und Produktionsdaten der Rohstoffunternehmen. Die Bundesregierung unterstützt die EITI bereits seit Jahren im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit . Am 2. Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung zudem beschlossen , die Kandidatur Deutschlands für einen Beitritt zur EITI einzuleiten. – Zwischen der EU sowie Kolumbien, einem der Hauptlieferländer Deutschlands bei Steinkohle, und Peru besteht ein Freihandelsabkommen. Es enthält ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. In diesem wird insbesondere die Umsetzung und Einhaltung multilateraler Abkommen im Bereich der Umwelt und des Arbeitsrechts festgeschrieben. – Die Initiative Bettercoal wurde durch einige große europäische Energieversorger gegründet. Zu ihnen zählen E.ON, RWE und Vattenfall. Bettercoal will auf besseren Umweltschutz, mehr Arbeitssicherheit und faire Behandlung für die Mitarbeiter beim Kohleabbau drängen. Die Abbaubedingungen sollen weltweit transparent gemacht werden. Bei den Kohlelieferanten will man die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards kontrollieren. Das soll durch unabhängige Institute erfolgen. Auch wenn es für eine abschließende Bewertung noch zu früh ist, begrüßt die Bundesregierung diese Initiative grundsätzlich. Die beschriebenen Instrumente sollen dazu beitragen, die Erfordernisse des Umweltschutzes und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten. Deshalb ist nicht beabsichtigt, den Steinkohle importierenden und verstromenden Unternehmen im nationalen Rahmen aufwendige Nachweis- oder Berichtspflichten aufzuerlegen. Nicht nur bezogen auf den Steinkohleimport, sondern generell für die ganze Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung zudem Initiativen zur Stärkung der sozialen und ökologischen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR). Drucksache 18/2518 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Veränderungen gibt es im Hinblick auf die Herkunftsländer und die von dort nach Deutschland importierten Mengen an Steinkohle seit dem Jahr 2011 (wenn möglich bitte nach einzelnen Jahren gegliedert aufschlüsseln )? Einen Überblick über die Veränderungen im Hinblick auf die Herkunftsländer und die von dort nach Deutschland gelieferten Mengen an Kraftwerks- und Kokskohle seit dem Jahr 2011 geben nachfolgende Tabellen: Kraftwerkskohle Kokskohle 4. Von welchen Förderkosten ohne Transportkosten je Tonne geförderter Steinkohle geht die Bundesregierung in Russland, den USA, Kolumbien und Südafrika (bitte einzeln aufschlüsseln) aus? Zu den Förderkosten je Tonne geförderter Steinkohle in den aufgeführten Ländern liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage hinsichtlich der ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen des Kohleabbaus in Russland, den USA, Kolumbien und Südafrika (bitte länderspezifisch begründen), und wie bewertet sie diese? Der Bundesregierung sind keine Verletzungen der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Abbau von Kohle in Russland bekannt. Russland hat eine ent- 2011 2012 2013 Import in 1 000 t Anteil am Gesamtimport in % Import in 1 000 t Anteil am Gesamtimport in % Veränderung zum Vorjahr in % Import in 1 000 t Anteil am Gesamtimport in % Veränderung zum Vorjahr in % Russland 8 700 26,9 9 004 28,4 3,5 10 906 29,3 21,1 Kolumbien 9 889 30,6 8 007 25,2 19,0 7 884 21,2 –1,5 USA 4 815 14,9 7 454 23,5 54,8 7 548 20,3 1,3 Südafrika 2 152 6,6 1 670 5,3 –22,4 3 026 8,1 81,2 Australien 1 524 4,7 1 640 5,2 7,6 1 578 4,2 –3,8 2011 2012 2013 Import in 1 000 t Anteil am Gesamtimport in % Import in 1 000 t Anteil am Gesamtimport in % Veränderung zum Vorjahr in % Import in 1 000 t Anteil am Gesamtimport in % Veränderung zum Vorjahr in % Russland 706 13,3 723 13,0 2,4 729 12,9 0,8 Kolumbien 0 0 0 0 – 0 0 – USA 1 693 32,0 1 676 30,0 –1,0 1 758 31,2 4,9 Südafrika 0 0 0 0 – 0 0 – Australien 2 105 39,7 2 358 42,3 12,0 2 558 45,4 8,5 sprechende Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitnehmer im Bergbau, deren Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2518 Einhaltung u. a. auch durch Gewerkschaften kontrolliert wird. Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Kohleabbau in Russland in einigen Regionen mit negativen ökologischen Folgen verbunden ist. Ihr liegen keine konkreten Informationen über die aktuelle Nichteinhaltung der russischen Gesetze zum Schutz der Umwelt durch die kohlefördernden Unternehmen vor. In den USA ist das „Mountain top removal mining“ (MTR) besonders umstritten (vor allem in West Virginia, aber auch in fünf anderen Staaten der Appalachen: Virginia, Ohio, Pennsylvania, Kentucky, Tennessee): Die ökologischen Auswirkungen sind nach Angaben der US Environmental Protection Agency (EPA) stärker als beim unterirdischen Kohleabbau. Dies bezieht sich u. a. auf die Auswirkungen auf die Wasserqualität und die Zerstörung der Landschaft. Die Umweltprobleme des Kohleabbaus sind den US-Behörden bekannt. Der MTR-Kohleabbau wird hauptsächlich durch den Clean Water Act und den Surface Mining Control and Reclamation Act geregelt. Zurzeit gibt es Gesetzesinitiativen im US-Kongress, um die Rechte der EPA zu konkretisieren bzw. zu beschränken. Überprüfbare Erkenntnisse über spezifische menschenrechtliche Auswirkungen des Kohleabbaus in den USA insgesamt liegen nicht vor. Offener Kohletagebau hat Auswirkungen auf Menschen, die in Abbaugebieten und in deren Nähe leben, so auch in Kolumbien. Die kolumbianische Regierung bemüht sich, durch eine umfangreiche Umweltgesetzgebung und aktive Menschenrechtspolitik die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu begrenzen. In einem umfangreichen Konsultations- und Entscheidungsprozess muss z. B. um Zustimmung der betroffenen Menschen in den Siedlungsgebieten der indigenen oder afrokolumbianischen Bevölkerung geworben werden. Dabei werden auch Konditionen für eine eventuell erforderliche Umsiedlung ausgehandelt. Nicht mehr genutzte Abbaugebiete müssen wieder renaturiert werden. Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen bemängelt in seinem Jahresbericht 2013 zu Kolumbien anhaltende Verletzungen der Rechte insbesondere der indigenen und afro-kolumbianischen Bevölkerung. Nichtregierungsorganisationen wie z. B. Amnesty International berichten über Morddrohungen gegenüber oder gar die Ermordung von Vertretern der kolumbianischen Gewerkschaft für Bergbau, Petrochemie, Agrarbrennstoffe und Energie. Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage, auch die Menschenrechtslage der indigenen Völker, in Kolumbien kontinuierlich und spricht sie im Rahmen des bilateralen Politikdialogs sowie im Rahmen des formalen Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kolumbien an. Die südafrikanische Umweltgesetzgebung entspricht weitgehend internationalen Standards. Medien berichten immer wieder über Umweltschäden, die von stillgelegten Kohlebergwerken ausgehen. Die südafrikanische Regierung ist bestrebt, dem im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten zu begegnen und die Verantwortlichen zur Beseitigung der Schäden zu verpflichten. Über etwaige negative menschenrechtliche Auswirkungen des Kohlebergbaus in Südafrika liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Kohlebergbau in Abbauländern , wie Kolumbien, zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt bzw. diese fördert (bitte begründen)? Laut offiziellen Statistiken trug der Kohlesektor im Jahr 2012 ca. 1,5 Prozent zum BIP in Kolumbien bei und leistet damit einen Beitrag zur ökonomischen Entwicklung des Landes. Der Abbau von Rohstoffen im Allgemeinen sowie der Kohleabbau im Speziellen können insofern einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, als ge- eignete rechtliche Rahmenbedingungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Drucksache 18/2518 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode extraktiven Rohstoffen geschaffen werden und Kapazitäten zu deren Umsetzung gestärkt werden. Neben der Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Rohstoffsektor sind hierbei ebenso die Integration des Rohstoffsektors in die lokale und nationale Wirtschaft, die Verwirklichung von Transparenz sowie die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte von Bedeutung. Der Rohstoffsektor kann unter Berücksichtigung dieser Aspekte beispielsweise zu Wachstum durch lokale Wertschöpfung sowie zur Generierung von Staatseinnahmen beitragen , die bei verantwortungsvoller Nutzung einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Die Bundesregierung hat diese Position im „Entwicklungspolitischen Strategiepapier Extraktive Rohstoffe“ verankert. 7. Welche Lieferstandards sind der Bundesregierung bekannt, wie kontrolliert sie die minenspezifische Herkunft der Kohle sowie die Einhaltung ökologischer und menschenrechtlicher Vorgaben, und will sie die Kontrollmechanismen zukünftig verbessern (bitte begründen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Einzelnen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. Zieht die Bundesregierung Einschränkungen von Kohleimporten aus jenen Regionen bzw. Minen in Betracht, von denen keine Nachweise zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards erbracht werden können, und wenn nein, warum nicht? Derartige Nachweise liegen der Bundesregierung grundsätzlich nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9. Plant die Bundesregierung ein Monitoring des im Jahr 2013 abgeschlossenen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kolumbien, um negativen Auswirkungen auf die indigene Bevölkerung entgegenzusteuern, und wenn ja, welche Rahmenbedingungen soll es dafür geben? Die Umsetzung der im Freihandelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen sowie der darüber hinausgehenden Selbstverpflichtungen im Rahmen des Aktionsplans hierzu liegt in erster Linie in der Verantwortung der kolumbianischen Regierung. Die Evaluierung bzw. das Monitoring von EU-Freihandelsabkommen obliegt der EU und ihren jeweiligen Partnerländern. Solche Wirkungsüberprüfungen sind auch in dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien enthalten, etwa in Bezug auf dessen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf die Umwelt. 10. Gibt es Pläne für eine deutsch-kolumbianische Zusammenarbeit bezüglich der Verbesserung von staatlichen Strukturen zur Kontrolle der Kohleproduzenten und zur Bekämpfung der Korruption im Land? Eine Zusammenarbeit zur Stärkung staatlicher Governance-Strukturen im Bereich Bergbau ist im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kolumbien nicht geplant. Die kolumbianische Generalstaatsanwaltschaft hat aber Interesse geäußert an Unterstützung bei der Aufklärung von Umweltdelikten . Eine deutsche Unterstützung in Form einer Integrierten Fachkraft wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung positiv geprüft. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2518 11. Welche deutsch-kolumbianischen Regierungsgespräche gab es bislang in dieser Hinsicht, bzw. falls es keine gab, sind dergleichen für die Zukunft geplant? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Vor dem Hintergrund, dass laut Aussagen des Auswärtigen Amts zwischen Deutschland und Kolumbien zunehmend enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen, welche Vertreter der deutschen Wirtschaft begleiteten die Bundesregierung im Rahmen des hochrangigen bilateralen Austauschs seit dem Jahr 2007, und welchen Inhalt hatten die Treffen (bitte einzeln auflisten)? Nachfolgend sind die Treffen der Mitglieder der Bundesregierung zum bilateralen Austausch zwischen Deutschland und Kolumbien sowie die sie begleitenden Repräsentanten der deutschen Wirtschaft in der fraglichen Zeit aufgelistet. Die Angehörigen der Wirtschaftsdelegationen repräsentierten alle einen Querschnitt der deutschen Wirtschaft. Die meisten Treffen in Kolumbien hatten daher übergreifende Wirtschaftsthemen wie Rahmenbedingungen für Exporte nach Kolumbien und Investitionsmöglichkeiten im Lande zum Thema. Die Treffen bezogen regelmäßig die Deutsch-Kolumbianische Auslandshandelskammer in Bogotá, Vertreter kolumbianischer Wirtschaftsverbände, Bildungseinrichtungen und öffentlicher Einrichtungen der verschiedenen staatlichen Ebenen ein. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde vom 17. bis 18. Mai 2008 begleitet von Dr. Klaus Baur/Bombardier Transportation GmbH, Dr. Lutz Bertling/EADS Deutschland GmbH, Simone Falkenstein/Falkenstein Architekten und Ingenieure, Dr. Steffen Gebauer/MELAG OHG, Bodo Liesenfeld/ Liesenfeld International GmbH und Vorsitzender des Vorstandes des Lateinamerika -Vereins, Dr. Alexander Rochlitz/SULO Umwelttechnik GmbH, Dr. Franz Ruder-Underberg/Underberg KG; Claus Sauter/VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Carl H. Schmitt/Konvekta AG, Dr. Thomas Streil/SARAD GmbH, Dipl.-Ing. Michael Vohrer/Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Prof. Dr. Thomas Wilmer/Hochschule Darmstadt. Der damalige Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel wurde vom 4. bis 6. November 2010 von folgenden Wirtschafts - und Interessensvertretern begleitet: Dr. Bernhard Graeber/EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Walfried Sauer/Result Group GmbH, Michael Kersting/Herrmann Sewerin GmbH, Claus Matecki/DGB Vorstandsmitglied, Christoph Heinrich/WWF Bereich Naturschutz. Zudem wurde er von Vertretern von entwicklungspolitischen Institutionen wie GTZ (jetzt GIZ), KfW, DEG, Misereor und der Deutschen Welle Akademie und Medienvertretern begleitet. Im Mittelpunkt dieser Reise standen Fragen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit , Rechtsstaatlichkeit, Sicherheitslage und -politik sowie Umweltund Ressourcenschutz. Der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle wurde vom 13. bis 14. Juli 2011 begleitet von Stefan Bude/Kfm. Geschäftsführer Nordamerika Dräxlmaier Group, Karl Heinz Burghardt/Direktor für internationale Geschäftsentwicklungen Otto Bock Health Care GmbH, Harald Fassmer/ Geschäftsführer Fassmer GmbH & Co. KG, Daniel Fernandez-Krappmann/ Vorstand Südamerika Siemens AG, Dr. Emanuele Gatti/Vorstandsmitglied Fresenius SE & Co. KGaA, Sebastian Langhorst/Geschäftsführer Eiron GmbH, Ove Meyer/Mitglied der Geschäftsführung BBC Chartering & Logistic GmbH & Co. KG, Heiner Röger/Geschäftsführer Notus energy Plan GmbH & Co KG, Drucksache 18/2518 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Walfried O. Sauer/Geschäftsführer Result Group GmbH, Kurt Stiefel/Finanzvorstand Herrenknecht AG. Der Staatssekretär Rainer Bomba, BMVBS, wurde vom 22. bis 23. September 2011 begleitet von Andreas Wolf/Bundesarchitektenkammer, Stefan Maudanz/ Siemens, Dr. Markus Oles/ThyssenKrupp, Thomas Brehler/KfW IPEX-Bank, Juan Altstadt/Herrenknecht, Joel Meierfeldt/Deutsche Bahn International, Susanne Milberg/HPC, Dr. Claudia Feix/IVU. Der Staatssekretär Rainer Bomba wurde am 31. August 2012 begleitet von Jürgen Hillmer/GMP, Frederica Oberländer/FOGTEC, Stefan Maudanz/Siemens, Juan Altstadt/Herrenknecht, Michael Sprang/Herrenknecht, Gerhard Schmitz/ILF, Rodolfo Cervinka/ILF, Jan Richard/TÜV SÜD Division Rail, Joel Meierfeldt/ DB International. Die damalige Staatssekretärin Anne Ruth Herkes, BMWi, als Leiterin der Wirtschaftsdelegation bei der Reise des Bundespräsidenten Joachim Gauck nach Kolumbien und Brasilien vom 8. bis 12. Mail 2013 wurde begleitet durch Lizi Christiansen/Chriwa Wasseraufbereitungstechnik GmbH, Dr. Wolfram Fritsch/ Deutsche Messe AG, Dr. Steffen Gebauer/MELAG Medizintechik oHG, Christian Justus/Riensch&Held GmbH & Co KG, Prof. Dr. Hans Keitel/Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Dr. Peter Kulitz/ESTA Apparatebau GmbH & Co KG, Stefan Lauer/Lufthansa AG, Siefried Lautenbacher/Beck et al.Services GmbH, Hubert Nienhoff/gmp Architekten Gerkan, Marg & Partner, Johannes Reinsch/KSP Jürgen Engel Architekten, Erich Staake/Duisburger Hafen AG, Dr. Thomas Streil/SARAD GmbH. 13. Wie schätzt die Bundesregierung die Sorgfaltspflicht und Verantwortung deutscher Energiekonzerne ein, welche Kohle aus Kolumbien importieren , und welche Gespräche gab es dazu mit den deutschen Energiekonzernen mit welchem Inhalt seit dem Jahr 2007? Die Einfuhren von Kraftwerkskohlen aus Drittländern nach Deutschland betrugen im Jahr 2013 rund 37,2 Millionen Tonnen Steinkohle, darunter rund 7,9 Millionen Tonnen Steinkohle aus Kolumbien (Angaben des Statistischen Bundesamtes). Über die vertraglichen Lieferbedingungen der Kraftwerksbetreiber , die importierte Steinkohle verfeuern, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass die deutschen Energieversorgungsunternehmen , die sich international einer Initiative für einen sozial- und umweltbewussten Steinkohlenbergbau (Bettercoal-Initiative) angeschlossen haben, auch über ihre Handelsaktivitäten direkt vor Ort ihre Verantwortung wahrnehmen und die vereinbarten Standards durchsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 14. Wie will die Bundesregierung kohleimportierende Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen, ökologische und menschenrechtliche Vorgaben der internationalen Gemeinschaft einzuhalten? Siehe die Antwort zu Frage 2. 15. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine höhere Transparenz der Lieferketten und eine stärkere Sorgfaltspflicht vonseiten der Unternehmen, die Kohle beziehen, zu gewährleisten? Siehe die Antwort zu Frage 2. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2518 16. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine bessere Nachvollziehbarkeit von Transportwegen durch die Kohleimporteure einsetzen, und falls ja, wie genau, bzw. falls nein, warum nicht? Die bisherigen statistischen Erhebungen werden als ausreichend erachtet, um die Herkunft der importierten Kohle nachzuvollziehen. 17. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Krise in der Ukraine auf die deutsche Energiepolitik auswirken, insbesondere mit Blick auf Kohleimporte aus den wichtigsten Lieferländern wie etwa Russland? Die Ukrainekrise hat die europäische Energieversorgungssicherheit noch stärker in den Fokus gerückt und deutlich gemacht, wie wichtig ein gemeinsamer EUAnsatz in Energiefragen ist. Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2014 mit der „EU Energy Security Strategy“ einen Vorschlag zur Verringerung der Energieimportabhängigkeit der EU vorgelegt. Dieser Vorschlag bestätigt die Sicht der Bundesregierung, dass die bisherigen Bemühungen zur weiteren Vertiefung des Energiebinnenmarktes, zur Diversifizierung der Energieversorgung einschließlich der verstärkten Nutzung von Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien noch intensiviert werden müssen. Die Bundesregierung hat derzeit keine Anzeichen dafür, dass sich die Krise in der Ukraine auf die deutschen Kohleimporte auswirken wird. 18. Welche konkreten Maßnahmen und Ziele verfolgt die Bundesregierung, um den Kohleverbrauch zu senken und Kohleimporte nach Deutschland zu reduzieren? Der notwendige Umbau der Stromversorgung hin zu erneuerbaren Energien wird den heutigen Energiemix deutlich verändern. Der Anteil fossiler Energieträger wird langfristig immer stärker sinken. Davon betroffen werden sowohl der Steinkohleverbrauch als auch die Steinkohleimporte sein. Ein zeitgleicher Ausstieg aus Atom und Kohle ist in einem stark industriell geprägten Land wie Deutschland jedoch nicht möglich. Derzeit können wir nicht auf die Kohleverstromung verzichten, denn sie leistet einen stabilen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland. 19. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung das Ende der Steinkohleförderung in Deutschland im Jahr 2018 auf die Importsituation auswirken , und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 20. In welchem Zeitraum sollen diese Maßnahmen umgesetzt und die Ziele erreicht werden? Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach 2018 wird die Steinkohlenachfrage in Deutschland ausschließlich durch Importe gedeckt werden. Aktuell werden in Deutschland weniger als 8 Millionen Tonnen SKE Steinkohle gefördert. Diese Menge wäre voraussichtlich maximal zusätzlich durch Einfuhren zu decken. Bei rückläufigem Steinkohleeinsatz fiele der zusätzliche Importbedarf geringer aus. Die überschaubare Importsteigerung, die sich zudem über knapp fünf Jahre verteilt, bedarf keiner speziellen Maßnahmen. Über den internationalen Steinkohlenmarkt , der gegenwärtig durch ein Überangebot gekennzeichnet ist, dürften zusätzliche Mengen – so sie erforderlich sein sollten – problemlos zu beziehen sein. Drucksache 18/2518 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wie viele Lieferungen und welche Mengen kolumbianischer Steinkohle der Unternehmen Drummond Company, Inc. und Glencore nach Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren (bitte nach Jahr, Unternehmen und Menge aufschlüsseln)? Die deutsche Außenhandelsstatistik gibt Mengen und Importwerte wieder. Bei den Einfuhren handelt es sich um Verträge deutscher und kolumbianischer Unternehmen, die ohne Beteiligung der Bundesregierung abgeschlossen und umgesetzt werden. Daher liegen keine derartigen unternehmensspezifischen Angaben vor. 22. Kennt die Bundesregierung den Bericht „The Dark Side of Coal“ der niederländischen Friedensorganisation PAX Netherlands über die möglichen Verwicklungen zwischen den in Frage 21 genannten Unternehmen und den kolumbianischen Paramilitärs zwischen 1996 und 2006, und falls ja, welche Konsequenzen zieht sie aus den dort genannten Problemen und Lösungsvorschlägen? Der genannte Bericht lag der Bundesregierung bisher nicht vor. 23. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit deutsche Kohlekraftwerksbetreiber nur noch Kohle von solchen Abbauunternehmen importieren, die die Einhaltung der Menschenrechte sowie Sozialund Umweltstandards in den Abbaugebieten der importierten Steinkohle garantieren können? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Kohle aus illegalen Förderstätten aus den Abbauländern importiert wird, und wie weisen deutsche Kraftwerksbetreiber und Unternehmen dies nach? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 25. Welche Maßnahmen und Monitoringsysteme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 von deutschen Unternehmen eingerichtet , um den Erwartungen der Bundesregierung zu entsprechen und beim Steinkohleabbau in Kolumbien die am 13. September 2007 von den Vereinten Nationen verabschiedete Deklaration der Rechte indigener Völker einzuhalten, und welche Ergebnisse bezüglich der Einhaltung der Deklaration gingen daraus hervor? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. 26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Standards durch staatliche Institutionen einerseits und die dort operierenden Unternehmen andererseits im Hinblick auf Arbeitsschutz, Umweltschutz, Rechte von Bergbaubetroffenen usw. beim Steinkohleabbau in den legalen Minen Kolumbiens eingehalten und überwacht werden? Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre Antwort zur praktisch gleichlautenden Frage 14 der Kleinen Anfrage 17/4796 vom 17. Februar 2011. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2518 27. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 von der kolumbianischen Regierung ergriffen, um den Minensektor stärker zu regulieren, gegen illegale Minen vorzugehen und die bisher vor allem bei den untertägig arbeitenden Minen defizitäre Überwachung von Arbeitschutz, Umweltschutz etc. deutlich zu verbessern? Die kolumbianische Regierung hat im Jahr 2011 unter dem Slogan „Kolumbianischer Bergbau: Verantwortungsvolle Entwicklung“ eine Politik formuliert, die bis zum Jahr 2024 neben anderen Zielmarken das Ziel „Cero Fatalidades“ (Null Todesfälle) im Bergbausektor erreicht haben soll. Hiermit antwortet sie auf die hohe Zahl an Unfällen mit und ohne Todesfolge im Bergbausektor. Verschiedene Gesetzesvorhaben werden dazu angegangen, um den Bergbausektor zu regulieren . Im Jahr 2012 haben die dem neu gegründeten Verband Minería a Gran Escala angeschlossenen Unternehmen in Anwesenheit des Staatspräsidenten Santos eine Selbstverpflichtung zu den Bereichen Arbeits- und Umweltschutz, Beachtung der Menschenrechte, Einhaltung ethischer Prinzipien und Transparenz unterzeichnet. Im Jahr 2012 wurde eine Staatsanwaltschaft mit 22 Staatsanwälten mit ausschließlicher Zuständigkeit für Umweltdelikte einschließlich Umweltverschmutzung , Missbrauch geschützten Landes und nicht legalisiertem Abbau von Rohstoffen geschaffen. Die kolumbianische Regierung hat im Juni 2014 den Beschluss gefasst, die Unidad Nacional de Intervención Contra la Minería Ilegal – UNIMIC – zu gründen. Mit dieser Strafverfolgungsbehörde sollen illegale Förderung, Handel und Verkauf von Bergbauprodukten bekämpft werden. UNIMIC wird in Kooperation mit den bestehenden Strafverfolgungsbehörden, den Ministerien für Verteidigung , Inneres, Umwelt und Bergbau und Energie zusammenarbeiten. 28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu konkreten Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit dem Kohlebergbau stehen, im Rahmen ihrer Menschenrechtsarbeit und der Zusammenarbeit mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dessen Büro in Bogotá seit 2011 erlangt? Menschenrechtsverteidiger und auch Aktivisten, die soziale Missstände öffentlich machen und – nicht nur im Umweltbereich – Abhilfe schaffen wollen, sind weiterhin Ziel von Einschüchterungsversuchen, Drohungen oder Gewaltverbrechen illegaler Gruppierungen. Auch in den größten Gebieten des kolumbianischen Kohletagebaus, den Departementos Guajira und Cesar, kam es seit 2011 wiederholt zu Gewalttaten. Die beiden Departments sind jedoch auch Zielregion von grenzüberschreitendem Schmuggel zwischen Kolumbien und Venezuela, so dass Gewaltverbrechen nicht zwingend mit dem Kohlebergbau in Verbindung gebracht werden können. 29. Welche nachprüfbaren Belege liegen der Bundesregierung vor, aus denen hervorgeht, dass der Abbau in den legalen Minen Kolumbiens durch internationale Firmen unter Einhaltung der internationalen Umweltstandards erfolgt? Nachprüfbare Unterlagen zur Compliance von Umweltauflagen ist Teil der vertraulichen Kommunikation zwischen betroffenen Unternehmen und zuständigen Behörden Kolumbiens. Der Bundesregierung sind diese Unterlagen nicht zugänglich . Kolumbien verfügt über eine umfangreiche Umweltgesetzgebung, die sich an internationalen Umweltstandards orientiert. Zuletzt wurden im Januar 2014 dem Drucksache 18/2518 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unternehmen Drummond Strafzahlungen auferlegt, da es nicht rechtzeitig eine neue Umweltauflage zu Transport und Verladung von Steinkohle befolgt und umgesetzt hatte. Die kohärente Durchsetzung und Überwachung bestehender Umweltrichtlinien und Gesetzgebungen sowie die Verteilung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften bleiben eine zentrale Reformaufgabe in Kolumbien, wie sie zuletzt auch von der OECD in ihrem im Frühjahr 2014 erschienen Bericht zur Umweltpolitik Kolumbiens identifiziert wurde. 30. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die internationale BettercoalInitiative der großen Kohlekonzerne? Einige der führenden europäischen Energiekonzerne, darunter E.ON, RWE, EDF und Enel, haben im Jahr 2012 die Bettercoal-Initiative ins Leben gerufen. Das selbsterklärte Ziel besteht darin, die Arbeits- und Umweltbedingungen entlang der Kohlelieferkette zu verbessern. Im Sommer vergangenen Jahres wurde ein Bettercoal-Code verabschiedet. Er beschreibt soziale, ökologische und ethische Anforderungen, die bei der Kohleförderung beachtet werden müssen. Anhand konkreter Kriterien soll die Anwendung der Vorgaben verifizierbar sein. Unabhängige Experten sollen die Einhaltung der Standards überprüfen . Da diese Begutachtungen erst im Sommer dieses Jahres begannen, ist es für eine abschließende Bewertung noch zu früh. Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung jedoch die Initiative der Stromkonzerne. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333