Deutscher Bundestag Drucksache 18/2523 18. Wahlperiode 11.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2410 – Vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß Artikel 87e des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund zu gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz Rechnung getragen wird. Aufgrund zahlreicher Infrastrukturmängel im Schienennetz der DB Netz AG (inklusive Brücken- und Tunnelbauwerken) müssen Züge in Deutschland an vielen Orten langsamer fahren als es technisch und bei optimalem Zustand der Strecken möglich wäre. Es handelt sich hierbei um vorübergehende Langsamfahrstellen, die dem Triebfahrzeugpersonal in der Regel durch Ankündigung in der wöchentlich aktualisierten „Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten“ sowie durch Signale vor Ort bekannt gemacht werden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Vorübergehende Langsamfahrstellen werden nicht nur aufgrund von Infrastrukturmängeln eingerichtet, sondern auch zur Durchführung von Bauarbeiten, im Nachgang von Arbeiten am Oberbau (stufenweises Hochfahren der zugelassenen Geschwindigkeit) und zum Schutz der Arbeiten vor Zugfahrten im Nachbargleis. Die DB Netz AG konnte in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgegebenen Fristen keine Angaben zu Einzelheiten übermitteln . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/2523 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele vorübergehende Langsamfahrstellen wurden seit Anfang des Jahres 2013 bis heute im deutschen Schienennetz ausgewiesen (bitte alle betreffenden Langsamfahrstellen in Bundesländer untergliedert nach Streckennummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeitpunkt der erstmaligen Geschwindigkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten Geschwindigkeit im Vergleich vorher/nachher auflisten sowie mit Begründung)? 2. Werden Langsamfahrstellen, die unter 180 Tagen bestehen und somit im Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht nicht mit in die Berechnung der sanktionsbewehrten Qualitätskennzahl „Theoretischer Fahrzeitverlust “ (Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2013 der Deutschen Bahn AG, S. 28 f.) eingehen, gesondert aufgeführt? Wenn ja, wie viele Langsamfahrstellen, die unter 180 Tagen bestehen, wurden seit Anfang des Jahres 2013 bis heute im deutschen Schienennetz ausgewiesen (bitte alle betreffenden Langsamfahrstellen in Bundesländer untergliedert auflisten nach Streckennummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeitpunkt der erstmaligen Geschwindigkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten Geschwindigkeit im Vergleich vorher/nachher sowie Begründung )? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Unter welchen Kriterien wird eine Langsamfahrstelle in den Jahresfahrplan aufgenommen und verschwindet damit als solche, ohne dass Instandhaltungen vorgenommen worden sind? 4. Wer entscheidet, welche Langsamfahrstellen in den Jahresfahrplan übernommen werden? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Betreiber der Eisenbahninfrastruktur. Die DB AG hat die von ihr angewendeten Kriterien nicht mitgeteilt. 5. Wie viele vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz aus dem Jahr 2013 sind in den Jahresfahrplan 2014 übernommen worden (bitte alle betreffenden Langsamfahrstellen in Bundesländer untergliedert nach Streckennummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeitpunkt der erstmaligen Geschwindigkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten Geschwindigkeit im Vergleich vorher/nachher auflisten sowie mit Begründung)? 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Übernahme von Langsamfahrstellen in die Jahresfahrpläne in den vergangenen zehn Jahren entwickelt ? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333