Deutscher Bundestag Drucksache 18/254 18. Wahlperiode 07.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/76 – Beginn des Grenzüberwachungsnetzwerks Eurosur Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Überwachungsnetzwerk Eurosur (European border surveillance system = Europäisches Grenzüberwachungssystem) soll die Zusammenschaltung von bereits vorhandenen Überwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bewerkstelligen. Bilder und Daten anderer Sensoren werden von „nationalen Koordinierungszentren“ an den Außengrenzen in Echtzeit übermittelt, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (FRONTEX) in Warschau fungiert als Hauptquartier. Die Informationen können entweder an andere Staaten weitergegeben werden oder dienen als Grundlage für Risikoanalysen und sonstige Maßnahmen der EU-Grenzpolizei. Ende 2013 soll Eurosur in zunächst 18 Mitgliedstaaten starten (Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern). Die übrigen sechs Mitgliedstaaten mit Seeaußengrenzen folgen ab dem 1. Dezember 2014, darunter auch Deutschland mit Nord- und Ostsee. Der Aufbau von Eurosur war im Jahr 2008 beschlosse, und unter anderem im Fünfjahresplan „Stockholmer Programm“ festgeschrieben worden. Laut einer von der Europäischen Kommission vorgelegten Folgenabschätzung könnten sich die Gesamtkosten auf 338,7 Mio. Euro belaufen; für die Einrichtung „nationaler Koordinierungszentren“ in 24 Mitgliedstaaten kämen rund 100 Mio. Euro hinzu. Sie werden zu 75 Prozent über den Fonds Innere Sicherheit finanziert. Zahlreiche Forschungsprogramme flankieren die Aufrüstung von Kontrollmaßnahmen , darunter zur Nutzung von Satellitentechnologien zur Ortung oder dem Ausspähen aus dem All. Neben Radaranlagen, Schiffsnavigationssystemen und der regulären Überwachung werden auch Drohnen eingebunden. Vorhaben des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms haben hierfür bereits Pläne für Einsatzgebiete unbemannter Luftfahrtsysteme geschmiedet, Testflüge im zivilen Luftraum haben ebenfalls stattgefunden. Es geht dabei nicht um die Rettung SchiffDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Dezember 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. brüchiger. In Projektbeschreibungen der Drohnenforschung ist lediglich von der Bekämpfung „illegaler Migration“ und „Schmuggel“ die Rede (https://tem.li/ bcjzy). Drucksache 18/254 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eurosur besteht insbesondere aus den bereits existierenden, seeseitigen Grenzüberwachungssystemen Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC), Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum (BSCF) und Seahorse Atlantic Projekt. Im unter spanischer Ägide errichteten Seahorse Atlantic Projekt kooperieren auch Mauretanien, Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden. Auf Initiative Spaniens wird derzeit im Mittelmeer das Netzwerk „Seahorse Mediterraneo“ aufgebaut, an dem auch Libyen teilnehmen will. Die ebenfalls von der Europäischen Union aufpolierte libysche Grenzüberwachung wird über Kommandozentralen in Tripolis und Bengasi zunächst an Italien angeschlossen. Die Europäische Union hat entsprechenden Druck auch auf Tunesien, Ägypten und Algerien ausgeübt – anscheinend erfolgreich (taz.die tageszeitung, 10. Oktober 2013). Nach Medienberichten wollen die Länder ab 2014 ebenfalls an der EU-Überwachungsplattform teilnehmen (ANSAmed 19. September 2013). Anfang Oktober 2013 hatte das Europäische Parlament die notwendige Eurosur -Verordnung in erster Lesung beschlossen. Zwar sind die Aktivitäten von FRONTEX und Eurosur vor allem gegen unerwünschte Grenzübertritte gerichtet . Angesichts der hunderten Ertrunkenen vor Lampedusa wurden die Aktivitäten in Verlautbarungen der Europäischen Kommission kurzerhand zur Rettung Schiffbrüchiger umgemünzt. Auch das Europäische Parlament verweist darauf, dass Eurosur „zur Rettung von Zuwanderern eingesetzt werden muss, wenn diese sich in Gefahr befinden“, Länder der Europäischen Union müssten „stets die Menschenrechte achten, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung “. Es kann jedoch nach Auffassung der Fragesteller davon ausgegangen werden, dass Eurosur die Passagen Schutzsuchender vor allem im Mittelmeer immer riskanter macht und häufig verunmöglicht. Werden Migrantinnen und Migranten schon bei der Abfahrt aufgespürt, erreichen sie erst gar nicht internationale Gewässer oder Hoheitsgebiete von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen Asyl beantragt werden kann. Diese Einschätzung wird auch dadurch gestützt, dass die Mittelmeeranrainer Italien, Frankreich , Spanien, Griechenland und Malta neue Vorschriften zu Rettungsmissionen rundherum ablehnen (Ratsdok. 14612/13). Diese waren notwendig geworden , nachdem der Europäische Gerichtshof die im Jahr 2010 erweiterte FRONTEX-Verordnung für teilweise nichtig erklärte. Ein entsprechender Vorschlag liegt nun vor, jedoch ist keine Einigung in Sicht: Die Delegationen der Regierungen bezeichnen den Vorschlag als „unakzeptabel“, da laut dem vorgesehenen Artikel 9 (Such- und Rettungssituationen) Flüchtlinge auf offener See gerettet werden müssen, wenn angenommen werden kann, dass ihr Schiff seinen vermuteten Bestimmungsort aus eigener Kraft nicht erreicht. Auch wenn die Zahl der Passagiere im Verhältnis zum Schiff zu groß ist und Nahrungsmittel fehlen, sollen Behörden helfen. Das Gleiche gilt, wenn Passagiere medizinische Hilfe benötigen oder Schwangere und kleine Kinder an Bord sind. Es handelt sich nach Auffassung der Fragesteller bei Eurosur um eine weitere Stärkung der Grenzpolizei FRONTEX, die nicht mit mehr parlamentarischer oder öffentlicher Kontrolle korrespondiert. Statt erwartete Flüchtlingsbewegungen ernst zu nehmen und den Menschen Schutz zu versprechen, wird mit Misstrauen, Abwehr und Kontrolle reagiert. Nach Ansicht der Fragesteller sind Eurosur und FRONTEX die zynische Antwort der Europäischen Union auf die emanzipatorischen Prozesse im arabischen Raum. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragesteller erwähnen in den Vorbemerkungen mehrfach eine EU-Grenzpolizei und schreiben der EU-Agentur FRONTEX (nachfolgend Agentur genannt ) diese Rolle zu. Grenzschutz wird von den EU-Mitgliedstaaten in eigener nationaler Souveränität wahrgenommen. Die EU-Agentur Frontex verfügt über kein operatives Mandat. Sie unterstützt und koordiniert im Wesentlichen die operative Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der EU-Außengrenzen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/254 Weiter stellen die Fragesteller in den Vorbemerkungen einige Kooperationsverbünde als Systemkomponenten von EUROSUR dar. Deutschland ist nur am „Baltic Sea Region Border Control Cooperation Forum“ (BSRBCC) beteiligt. Zumindest bezüglich dieses Forums stellt die Bundesregierung klar, dass es sich hierbei weder um ein Grenzüberwachungssystem noch um eine Systemkomponente von EUROSUR handelt. Das Forum BSRBCC dient der Entwicklung und Intensivierung der Kooperation im Ostseeraum durch Schaffen einer Plattform für den Austausch von Erfahrungen, zur Gestaltung gemeinsamer Aus- und Fortbildung sowie zur Abstimmung gemeinsamer Einsätze im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich. 1. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits „nationale Koordinierungszentren“ eingerichtet, wo befinden sich diese, und welche Polizeibehörden sind hierfür jeweils verantwortlich? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind gegenwärtig die Mitgliedstaaten Bulgarien , Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Griechenland und Zypern sowie der Schengen-Mitgliedstaat Norwegen mit ihren nationalen Koordinierungszentren (NCC) an das EUROSUR Netzwerk angeschlossen. Die NCCs sind organisatorisch überwiegend bei den jeweils zuständigen Grenzschutz - bzw. Polizeibehörden angesiedelt. 2. Welche zivilen und militärischen technischen Überwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können in welchen Datenformaten in Eurosur verarbeitet werden? Das EUROSUR-Netzwerk integriert als sog. System der Systeme bereits vorhandene nationale Grenzüberwachungssysteme der Mitgliedstaaten. Das jeweilige Leistungsspektrum der Überwachungskapazitäten ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und insbesondere auf die nationalen Bedürfnisse bzw. die geografische Lage der Mitgliedstaaten ausgerichtet. Hinsichtlich der Quellen zur Erstellung eines nationalen Lagebildes wird auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) Nr. 2011/0427 (COD) vom 11. Oktober 2013 (nachfolgend EUROSUR-Verordnung) verwiesen. 3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Informationen von „nationalen Koordinierungszentren“ an FRONTEX in Warschau weitergeleitet werden, und welche Regularien oder Absprachen existieren hierzu? Art und Umfang des Informationsaustausches zwischen den nationalen Koordinierungszentren der Mitgliedstaaten und der Agentur richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der EUROSUR-Verordnung sowie nach zwischen den Mitgliedstaaten abzuschließenden Memoranda of Understanding, in denen die Einzelheiten des Informationsaustauschs zu regeln sind. Technische und operative Richtlinien, Empfehlungen und best practices werden nach Fertigstellung im EUROSUR Handbuch geregelt. Die Erstellung erfolgt durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Agentur und den Mitgliedstaaten . Drucksache 18/254 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Nach welchen Kriterien entscheidet FRONTEX, welche Informationen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geteilt werden sollen, und welche Regularien oder Absprachen existieren hierzu? Die Informationshoheit geteilter Informationen und das Recht zur Verbreitung verbleiben beim einstellenden Mitgliedstaat. Gleiches gilt für die Agentur hinsichtlich des Europäischen Lagebilds und des gemeinsamen Informationsbilds des Grenzvorbereichs. Die Agentur entscheidet nicht darüber, welche Informationen der nationalen Lagebilder mit anderen Mitgliedsstaaten geteilt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Nach welchen Kriterien entscheidet FRONTEX, welche Informationen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union geteilt werden sollen, und welche Regularien oder Absprachen bzw. bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und dem jeweiligen „Drittstaat“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu? Gemäß Artikel 20 der EUROSUR-Verordnung können die Mitgliedstaaten mit einem oder mehreren benachbarten Drittländern Informationen austauschen und mit diesen Drittländern zusammenarbeiten, sofern dies unbedingt erforderlich ist. Ein solcher Informationsaustausch und eine solche Zusammenarbeit erfolgen auf der Grundlage bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte, welche die ebenfalls in Artikel 20 der EUROSUR-Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen müssen. Über die Existenz sowie den Inhalt derartiger Übereinkünfte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. An welche Staaten wäre eine Übermittlung nach gegenwärtigem Stand möglich? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche Vorkehrungen wurden zur Übertragung der Datenströme getroffen, und wie werden diese abgesichert? Die Übertragung von Datenströmen über das EUROSUR-Netzwerk erfolgt verschlüsselt über das Internet. Für die Sicherheit und Integrität des Kommunikationsnetzes ist die Agentur verantwortlich. 8. In welchen Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union wird der Aufbau von Eurosur behandelt, und auf welche Weise ist die Bundesregierung jeweils daran beteiligt? Die EUROSUR-Verordnung wurde insbesondere in der Ratsarbeitsgruppe Grenzen behandelt. Anschließende Befassungen übergeordneter Ratsgremien erfolgten entsprechend der üblichen Verfahren. Die Beteiligung der Bundesregierung hieran erfolgte durch Vertreter des Bundesministeriums des Innern. Die Implementierung der Verordnung wurde und wird weiterhin anlassbezogen durch operative Treffen vorbereitet, an denen sich die Bundesregierung mit Experten der Bundespolizei beteiligt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/254 9. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob zum Start von Eurosur Ende des Jahres 2013 ein abgestufter Zeitplan existiert, mithin die Inbetriebnahme durch Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern nicht gleichzeitig erfolgt ? Die sukzessive Einführung bzw. Erweiterung des EUROSUR-Netzwerks ist Bestandteil der Planungen zur Implementierung des EUROSUR-Netzwerks. Die Einführung des Systems erfolgt zunächst prioritär an den südlichen See- und östlichen Landaußengrenzen. Auf Erwägungsgrund 14 der EUROSUR-Verordnung wird hingewiesen. Ob die Aufnahme des Wirkbetriebes in diesen prioritären Bereichen einer weiteren zeitlichen Abstufung unterliegt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Welche Behörden der Bundesregierung werden mit welchen Abteilungen an Eurosur angeschlossen? In Deutschland wird ausschließlich die Bundespolizei an EUROSUR angeschlossen . 11. Welche organisatorischen, administrativen oder baulichen Maßnahmen wurden hierfür getroffen, und wie werden diese finanziert? Das deutsche nationale Koordinierungszentrum wird im Lage- und Führungsdienst des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam eingerichtet. Die spezifische Aufgabe der Seeaußengrenzenüberwachung in der Nord- und Ostsee wird über die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und dort durch das Gemeinsame Lagezentrum See (GLZ See) wahrgenommen werden. Bauliche Maßnahmen sind für die Integration des Systems nicht erforderlich. Der notwendige IT-bezogene Ausbau wird seitens der EU finanziert bzw. kann ergänzend durch Mittel aus dem Fonds für Innere Sicherheit finanziert werden. Der Betrieb von EUROSUR wird mit dem vorhandenen Personal des Führungsund Lagedienstes des Bundespolizeipräsidiums bzw. des GLZ See sichergestellt . 12. Wo ist das deutsche „nationale Koordinierungszentrum“ angesiedelt, und mit welchem Personal ist es ausgestattet? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche Aufgaben werden dabei dem Bundespolizeipräsidium übertragen (Bundestagsdrucksache 17/8277)? Das Bundespolizeipräsidium nimmt die Aufgaben wahr, die in Artikel 5 der EUROSUR-Verordnung für nationale Koordinierungszentren festgelegt sind. Drucksache 18/254 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Mit welchen weiteren „nationalen Koordinierungszentren“ betreibt das Gemeinsame Lagezentrum See in Cuxhaven einen Informationsaustausch, und wie soll sich dies im Rahmen von Eurosur verändern (Bundestagsdrucksache 17/8277)? Die Bundespolizei betreibt auch künftig den Informationsaustausch – soweit erforderlich – mit ihren Sicherheitspartnern nach Maßgabe der bereichsspezifischen Bestimmungen. a) Wie häufig werden „nationale Lagebilder“ erstellt? Diese erfolgen periodisch oder anlassbezogen. b) Wie oft wird eine „regelmäßige Evaluierung nationaler Grenzüberwachungsmaßnahmen “ vorgenommen? Die Evaluierung nationaler Grenzkontroll- und Überwachungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen von sog. Schengenevaluierungen. In Deutschland fand die letzte Evaluierung dieser Art im Jahr 2009 statt. Darüber hinaus unterliegen die Maßnahmen beim Grenzschutz behördenintern regelmäßiger Dienst- und Fachaufsicht . 15. Inwiefern werden im deutschen „nationalen Lagebild“ auch militärische Kapazitäten integriert, und um welche handelt es sich dabei? Die Integration militärischer Kapazitäten im deutschen „nationalen Lagebild“ ist nicht vorgesehen. 16. Welche Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit, und worum handelt es sich dabei (Bundestagsdrucksache 17/13187)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. April 2013 zu Frage 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13187 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Was ist das allgemeine sowie konkrete Ziel des EU-Vorhabens „Services Activations For Growing Eurosur’s Success“ (SAGRES), und welchen Beitrag übernehmen die deutschen Beteiligten Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) sowie EADS Astrium GmbH (EADS = European Aeronautic Defence and Space Company)? Services Activations For Growing Eurosur’s Success (SAGRES) ist ein EU-Projekt zur Bewertung von Dienste-Szenarien zur Unterstützung des EUROSUR Systems von FRONTE. (siehe: www.copernicus-sagres.eu/technical_details/ scop.html). Im Rahmen des Projektes SAGRES arbeitet das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Unterauftrag der Firma gmv aus Spanien. Das DLR hat die Aufgabe, auf der Grundlage von Satellitendaten Schiffsdetektionen auf hoher See durchzuführen. Dazu müssen Algorithmen entwickelt, optimiert und präoperationelle Systemketten entwickelt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/254 18. An welchen weiteren nationalen und internationalen Forschungsprogrammen , die den Aufbau von Eurosur bzw. die Bereitstellung von Kapazitäten zum Ziel hatten, waren deutsche Behörden (und, sofern die Bundesregierung davon Kenntnis hat, auch Unternehmen, Hochschulen und Institute) beteiligt? Im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms beteiligen sich 26 europäische Partnerunternehmen, darunter auch die THALES Defence Deutschland GmbH, am EU-Projekt „SeaBILLA“. Deutsche Behörden sind nicht beteiligt. Das Projekt hat ein Finanzvolumen von 15,5 Mio. Euro. Der Anteil an europäischen Fördermitteln beträgt 9,8 Mio. Euro. 19. Welches Finanzvolumen hatten die Vorhaben, und wie wurden diese finanziert? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Welche bereits vorhandenen oder noch zu errichtenden landseitigen Überwachungsnetzwerke sind der Bundesregierung laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union bekannt , die laut der Eurosur-Verordnung in Eurosur integriert werden sollen , und wer nimmt daran jeweils teil? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 21. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem BSRBCC (Baltic Sea Region Border Control Cooperation) zusammengeschlossen? Bei dem Forum BSRBCC handelt es sich nicht um ein Grenzüberwachungssystem , sondern um einen Kooperationsverbund. Auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung wird verwiesen. Dem Forum sind alle Ostseeanrainerstaaten angeschlossen. Norwegen und Island verfügen über einen Beobachterstatus. 22. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert? Im dem Verbund BSRBCC dient die Lage- und Einsatzzentrale der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt als nationaler Kommunikations- und Kontaktpunkt. 23. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und weitergegeben ? Hinsichtlich der Kooperationsfelder im Verbund BSRBCC wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. An welchen Treffen des Grenzüberwachungssystems BSRBCC haben welche Behörden der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 teilgenommen , und wie lautete die jeweilige Tagesordnung? Deutschland hat mit Vertretern der Bundespolizei an den jährlichen Konferenzen des Verbundes BSRBCC teilgenommen. Die Tagesordnungen der beiden Drucksache 18/254 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Konferenzen beinhalteten im Wesentlichen eine Befassung mit dem Aktionsplan und dem Jahresbericht der jeweiligen Präsidentschaft, Präsentationen und Diskussionen über Aktivitäten des BSRBCC sowie Präsentationen seitens der Mitgliedstaaten oder benachbarter Agenturen wie FRONTEX oder EMSA. 25. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit der BSRBCC zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern? Die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Verbund BSRBCC besteht bisher im Wesentlichen aus der gemeinsamen Gestaltung von Fortbildungsveranstaltungen zu grenzpolizeilichen Themen. Geplante und durch die Inbetriebnahme von EUROSUR verursachte Änderungen in der Zusammenarbeit sind der Bundesregierung nicht bekannt. 26. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem BSCF (Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum) zusammengeschlossen ? Im Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum (BSCF) sind alle Schwarzmeeranrainerstaaten vertreten. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 27. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert? 28. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und weitergegeben ? 29. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem BSCF zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern? Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 30. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „Seahorse Atlantic Projekt“ zusammengeschlossen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu Frage 21 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 31. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert? 32. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und weitergegeben ? Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/254 33. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mauretanien, Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden hierfür „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen bzw. sind derzeit damit befasst (Bundestagsdrucksache 17/11986)? a) Wie wird die „bessere operative Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Schaffung eines sicheren Informationsnetzwerks zwischen den Strafverfolgungsbehörden“ konkret umgesetzt? b) Wo sind „Kontaktstellen vor Ort“ angesiedelt? c) Inwieweit und in welcher Höhe wurden EU-Mittel für die „Technik für den Zugang zu dem Informationsnetzwerk“ eingesetzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 34. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem „Seahorse Atlantic Projekt“ zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 35. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „Seahorse Mediterraneo“ zusammengeschlossen? Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu den Fragen 10 bis 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 36. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert? Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. 37. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Algerien, Tunesien und Ägypten hierfür „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen bzw. sind derzeit damit befasst? Der Bundesregierung sind Bestrebungen der Europäischen Kommission und einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Initiierung einer Kooperation allgemein bekannt . Zum aktuellen Sachstand liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 38. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und weitergegeben ? Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Drucksache 18/254 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 39. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem „Seahorse Mediterraneo“ zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern? Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu Frage 11 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. Dezember 2012 zu den Fragen 10 bis 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. 40. Was ist der Bundesregierung aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union oder ihrer Teilnahme an der EUBAM-Mission (EUBAM = European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine) Neueres darüber bekannt, inwiefern bzw. wo Libyen „Koordinierungszentren “ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen hat bzw. derzeit damit befasst ist (Bundestagsdrucksache 17/14417)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. Juli 2013 zu Frage 33 auf die Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14417 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 41. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, ob die Lagezentren an italienische Einrichtungen angebunden werden sollen (Bundestagsdrucksache 17/14417), und wenn ja, welche Informationen hat sie darüber? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu Frage 11b auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu den Fragen 10 bis 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 42. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über bilaterale Projekte Italiens und Libyens hinsichtlich der Grenzsicherung bekannt (etwa zur Fertigstellung einer „elektronischen Grenzüberwachung“, Libya Herald, 3. November 2013), und inwiefern baut EUBAM Libyen auf diese auf (Bundestagsdrucksache 17/14417)? Der italienische Ministerpräsident Enrico Letta und der libysche Ministerpräsident Al Zeidan haben im Sommer dieses Jahres vereinbart, das Projekt zur Überwachung der Landgrenzen Libyens mit italienischer Technologie weiter fortzusetzen . Das Projekt wurde bereits 2010 begonnen und aufgrund der Umbrüche in Libyen vorübergehend gestoppt. Die italienisch-libysche Zusammenarbeit umfasst auch Ausbildungsprojekte im Rahmen der Operation Cyrene, die zum Ziel hat, insgesamt 6 000 libysche Sicherheitskräfte zur Stabilisierung des Landes auszubilden. 1 500 davon sollen in Italien ausgebildet werden. Im Zuge dieser Operation sollen auch die Grenzen zu den Nachbarstaaten stärker überwacht werden. Dies geschieht durch italienische Sensortechnik in der Luftüberwachung. Fernziel der italienisch-lybischen Zusammenarbeit ist die Entwicklung einer Grenzüberwachungsstrategie zum integrierten Grenzmanagement. Die Fortset- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/254 zung der EU-finanzierten bilateralen SAHARAMED Projekte war für März 2013 angedacht. Das Projekt umfasste auch eine Rechtsstaatskomponente, in welcher der italienische Flüchtlingsrat die Teilaspekte der Flüchtlingsaufnahme und Asylproblematik in den Flüchtlingslagern rund um Tripoli übernehmen sollte. Die libyschen Partner allerdings verweigerten bisher die Zusammenarbeit mit dem italienischen Flüchtlingsrat CIR. Das Projekt ist noch nicht angelaufen. 43. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern Patrouillenschiffe, Schiffsüberwachungssysteme und Radaranlagen an der libyschen Küste von Italien modernisiert werden? Italien unterstützt Libyen durch Ausbildung und technische Unterstützung der Küstenwache durch die Guardia di Finanza (GdF). Dazu gehört auch die Wartung der als Ausstattungshilfe vor den Umbrüchen in Libyen übergebenen Patrouillenboote. Zwei der insgesamt sechs Boote sind durch den Konflikt zerstört worden und untergegangen. Die restlichen vier Boote werden weiterhin genutzt . Die Kosten der Operation belaufen sich auf 2,9 Millionen Euro. 44. Inwiefern haben die libyschen „Überlegungen zur Grenzsicherung“ mittlerweile ihren „sehr vorläufigen Charakter“ überwunden (Bundestagsdrucksache 17/14417), und welche neueren Ergebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 45. Was ist der Bundesregierung mittlerweile aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union oder ihrer Teilnahme an der EUBAM-Mission darüber bekannt, welche Aufgaben den „Mediterranean Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ oder in Eurosur zukommen (Bundestagsdrucksache 17/11986)? Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu den Fragen 10 bis 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 46. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch der Rüstungskonzern EADS an der Errichtung eines Grenzüberwachungssystems in Libyen beteiligt ist bzw. werden sollte (Il Sole 24 ore, 5. November 2013)? Welche Ausfuhrgenehmigungen wurden hierfür von EADS oder Unterauftragnehmenden beantragt und erteilt bzw. nicht erteilt? Die Bundesregierung äußert sich mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich geschützten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen grundsätzlich nicht zu den gegenüber bestimmten Unternehmen erteilten oder versagten Ausfuhrgenehmigungen und den betreffenden etwaigen Geschäftstätigkeiten der Unternehmen. Die Bundesregierung berichtet in abstrakter Form über erteilte Ausfuhrgenehmigungen für in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung ) gelistete Güter in dem jährlichen „Bericht der Bundesregie- rung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter“. Drucksache 18/254 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 47. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein Vertrag über 18 Mio. Euro für Sicherheitspersonal der EUBAM-Mission seitens der Europäischen Union gekündigt wurde (Intelligence Online, 6. November 2013), und welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Die Europäische Kommission hat im Oktober 2013 beschlossen, die Ausschreibung der Mission EUBAM Libyen für einen Einjahresvertrag mit einem Sicherheitsdienstleister zu wiederholen. Die im Rahmen der ersten Ausschreibung vorgelegten Angebote hatten die erforderlichen Standards nicht erfüllt. 48. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach gegenwärtigem Stand der Diskussion zur neuen Verordnung FRONTEX Flüchtlinge künftig auf dem Meer stoppen und zurückschieben könnte (taz.die tageszeitung, 3. November 2013), und wie hat sich die Bundesregierung zum dort möglicherweise bald festgeschriebenen „Ausschiffen“ auf Hoher See positioniert? Der im April 2013 von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der FRONTEX koordinierten, operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen hat denselben Geltungsbereich wie der gegenwärtig anzuwendende Beschluss des Rates vom 26. April 2010 (2010/252/EU). Die Zuständigkeit bzw. Einsatzführung der originär für die grenzpolizeiliche Überwachung zuständigen Behörden der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten sowie die bestehenden Verpflichtungen des Völker- und Europarechts bleiben unberührt. Die EU-Agentur FRONTEX hat weiterhin kein operatives Mandat und kann daher keine grenzpolizeilichen Eingriffsbefugnisse anwenden. Gemäß Artikel 4 des Verordnungsvorschlages soll der Schutz der Grundrechte und der Grundsatz der Nichtzurückweisung, wie er in Artikel 19 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben ist, uneingeschränkt Beachtung finden. Die Mitgliedstaaten sind bei Asylanträgen weiterhin uneingeschränkt an die Bestimmungen des Asyl-Besitzstands gebunden. Dieser bekräftigt die Geltung der Grundrechte und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden. Der Verordnungsvorschlag wird gegenwärtig noch auf Ratsarbeitsgruppenebene verhandelt. 49. Welche weiteren, neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung (etwa aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen) über die mögliche Einbindung der Türkei in EU-Projekte und Vorhaben zur Migrationskontrolle, unter anderem zur Errichtung eines gemeinsamen Zentrums zur Polizei- und Zollzusammenarbeit mit Griechenland und Bulgarien (Bundestagsdrucksache 17/5010)? Auf Initiative der bulgarischen Regierung ist die Einrichtung eines trilateralen Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit mit der Türkei und Griechenland am Grenzübergang Kapitan Andreeov geplant. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/254 50. Welchen Inhalt haben die „EU-Twinning-Projekte“ der Türkei mit Deutschland bzw. Finnland, und wie wird die „Verbesserung der innerbehördlichen Trainingsfähigkeiten der an den Grenzübergängen eingesetzten Grenzpolizisten der türkischen Nationalpolizei“ in entsprechenden Vorhaben konkret umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/5010)? Die Bundespolizei hat von 2010 bis 2012 ein EU-Twinning Projekt „Training of Border Police“ mit der Türkei realisiert. Ziel des Projektes war die Verbesserung der innerbehördlichen Trainingsfähigkeiten der an den Grenzübergängen eingesetzten Grenzpolizisten der Türkische Nationalpolizei in Anlehnung an das Integrierte Grenzmanagement der Europäischen Union. Inhalte des Projektes waren u. a. die Erstellung eines Ausbildungsplanes für die neue Grenzpolizeibehörde , die Erstellung eines internen Fortbildungsplanes für eine Anpassungsfortbildung und die Fortbildung/Training von türkischen Multiplikatoren. Die im Rahmen des Projektes vermittelten Inhalte sollen dem Vernehmen nach in die Ausbildungsplanung der Türkischen Nationalpolizei eingeflossen sein. Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Projektes haben die Bundespolizeiakademie und die Aus- und Fortbildungseinrichtung der türkischen Nationalpolizei für die Jahre 2013/2014 eine Arbeitspartnerschaft vereinbart. Darüber hinaus wird auf die Bundestagsdrucksachen 17/14376 und 17/14402 verwiesen. Über EU-Twinning-Projekte der Türkei mit Finnland liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 51. Welche Mitgliedstaaten waren mit welchen Kapazitäten am „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) beteiligt, und worin bestand die „Pilotphase“ (Bundestagsdrucksache 17/7018)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. September 2011 zu Frage 21 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7018 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 52. Inwiefern und mit welchen Aufgaben war FRONTEX an dieser „Pilotphase “ beteiligt, und wie ist eine spätere Rolle der Agentur im CPIP definiert ? Durch die Agentur wurde eine Arbeitsgruppe als ständiges Forum und Evaluationsgremium eingerichtet, um eine Bewertung der verwendeten Auswerteinstrumente vornehmen und ggf. Anpassungen oder Neuerungen vorschlagen zu können (Analysis Layer Users Group). Die thematischen Arbeitsfelder konzentrierten sich bisher auf die Erarbeitung einer Konzeption für die Einteilung der EU-Außengrenzen in Grenzabschnitte oder die Zuweisung von Belastungsstufen (sog. Impact Levels) gemäß Artikel 14 und 15 der EUROSUR-Verordnung. Darüber hinaus befasst sich die Arbeitsgruppe mit weiteren auswertungsspezifischen Aufgaben, welche durch die Implementierung der EUROSUR-Verordnung ergeben. Die Rolle der Agentur zum gemeinsamen Informationsbild des Grenzvorbereichs ergibt sich aus Artikel 11 der EUROSUR-Verordnung. 53. Wie wurde die „Erprobung der technischen Umsetzbarkeit einer vernetzten Informations- und Kommunikationsplattform zwischen den Mitgliedstaaten und FRONTEX in der „Pilotphase“ umgesetzt? Die Agentur wurde 2010 durch die Europäische Kommission beauftragt, ein Pilotprojekt durchzuführen, welches der Errichtung eines Kernnetzwerks zwi- Drucksache 18/254 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schen den nationalen Koordinierungszentren der sechs Pilotmitgliedstaaten (Finnland, Frankreich, Italien, Polen, Slowakei und Spanien) dienen sollte. Das Pilotprojekt wurde ab 2011 auf 18 prioritäre Mitgliedstaaten und bis 2012 Ausweitung auf weitere interessierte Mitgliedstaaten erweitert. Das Pilotprojekt wurde durch regelmäßige Expertentreffen begleitet, an denen Vertreter der Agentur, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten teilnahmen. 54. Inwiefern und mit welchen technischen, organisatorischen oder administrativen Kapazitäten ist der „Aufwuchs auf insgesamt 18 EU-Mitgliedstaaten an den südlichen See- und östlichen EU Landaußengrenzen“ mittlerweile umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/7018)? Der Aufbau der technischen Infrastruktur durch die Einrichtung der nationalen Koordinierungszentren in den prioritären 18 EU-Mitgliedstaaten ist nahezu abgeschlossen . Zu den technischen, organisatorischen oder administrativen Kapazitäten der einzelnen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine fundierten Erkenntnisse vor. 55. Auf welche Weise hatte bzw. hat die Bundespolizei einen Beobachterstatus im CPIP wahrgenommen und sich in „Besprechungen bei FRONTEX“ eingebracht? Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. 56. Inwieweit ist die für das Jahr 2013 vorgesehene „aktive Teilnahme“ der Bundespolizei mittlerweile umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/7018)? Die grundsätzlichen organisatorischen Vorbereitungen für eine Teilnahme der Bundespolizei am EUROSUR-Netzwerk sind erfolgt. Das nationale Koordinierungszentrum wird nach gegenwärtigem Stand bis zum 1. Dezember 2014 einsatzfähig sein. 57. Welche Kapazitäten werden hierfür von deutscher Seite eingebracht oder entwickelt? Der Beitrag der Bundespolizei wird sich nach gegenwärtigem Stand auf die Überwachung und die Übermittlung von Informationen aus dem deutschen SchengenAußengrenzabschnitt in der Nord- und Ostsee beschränken. EUROSUR-spezifische Projekte, die sich mit Überwachungs- oder Aufklärungsfähigkeiten befassen , sind gegenwärtig nicht geplant. 58. Welche technischen Verfahren bzw. Produkte welcher Hersteller kommen, soweit bislang bekannt, im CPIP zur Anwendung? Die Strukturierung und inhaltliche Ausgestaltung des gemeinsamen Informationsbilds zum Grenzvorbereich wird zunächst in einer Arbeitsgruppe der Agentur erarbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/254 59. Inwiefern ist das CPIP in ein „European Situational Picture“ eingebettet, und worum handelt es sich dabei? Die Informationsdarstellung und der Informationsaustausch in EUROSUR erfolgen echtzeitnah auf der Grundlage einer integrierten geodatenreferenzierten grafischen Benutzeroberfläche. Relevante Informationen werden in den nationalen Lagebildern, dem europäischen Lagebild und dem gemeinsamen Informationsbild des Grenzvorbereichs erstellt. Das nationale Lagebild wird von den Mitgliedstaaten erstellt, wohingegen das europäische Lagebild und das gemeinsame Informationsbild des Grenzvorbereichs von der Agentur erstellt und aktualisiert werden. Die Lagebilder umfassen jeweils eine Ereignis-, eine Einsatz- und Analyseschicht. Die Inhalte dieser Schichten richten sich nach den Bestimmungen der Artikel 9 bis 11 der EUROSUR-Verordnung. 60. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile hinsichtlich des Aufbaus eines EU-weiten CPIP sowie des Systems zur Migrationskontrolle Eurosur bezüglich der Nutzung unbemannter Luft- und Bodenroboter oder Satellitenaufklärung, wie es etwa im CPIP-Fragebogen (Ratsdok. 6157/10) abgefragt wurde? Zu den Inhalten des gemeinsamen Informationsbildes des Grenzvorbereichs und zur diesbezüglichen Rolle der Agentur wird auf die Antworten zu den Fragen 52 und 58 verwiesen. Darüber hinaus wird betont, dass es sich bei EUROSUR nicht um ein System zur Migrationskontrolle, sondern um einen gemeinsamen Rahmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Agentur gemäß Artikel 1 der EUROSURVerordnung handelt. Potentielle Überwachungsinstrumente im Sinne des Artikels 12 der EUROSURVerordnung werden von der Agentur koordiniert und zur Verfügung gestellt. Welche Dienstleistungen zukünftig durch die Agentur zur Verfügung gestellt werden bzw. durch die jeweiligen Mitgliedstaaten aufgrund nationaler Erfordernisse beantragt werden, ist gegenwärtig nicht absehbar. Die nationale grenzpolizeiliche Lage in Nord- und Ostsee würde gegenwärtig keine Inanspruchnahme der dargestellten Überwachungsinstrumente erfordern. 61. Welche EU-Regierungen werden nach gegenwärtigem Stand nicht an Eurosur teilnehmen, und was ist der Bundesregierung über die Gründe bekannt ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 62. Inwiefern bzw. mit welchem Inhalt trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zur Teilnahme von Großbritannien und Irland an Eurosur nach Kenntnis der Fragesteller von einigen Mitgliedstaaten ein Veto oder eine gerichtliche Klage angedroht wurde? Ein Mitgliedstaat erklärte am 15. Oktober 2013 im Rat der Europäischen Union gegenüber dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (Ratsdok. 14801/13), dass die EUROSUR-Verordnung eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt und Artikel 19 und Erwägungsgrund 16 der Verordnung, die die Beteiligung Irlands und des Vereinigten Königreichs betreffen, aus Sicht dieses Mitgliedstaates , gegen das Protokoll (Nr. 19) über den in den Rahmen der Euro- päischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand verstoßen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333