Deutscher Bundestag Drucksache 18/2545 18. Wahlperiode 17.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2358 – Regierungskontakte zu im energiepolitischen Bereich tätigen Anwaltskanzleien 1. Welche persönlichen Termine (Besprechungen bzw. Treffen), insbesondere solche mit energiepolitischem Bezug, gab es zwischen welchen Vertretern (Funktion) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. vormals Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und welchen Vertretern (Funktion) der Anwaltskanzleien a) Freshfields Bruckhaus Deringer, b) Linklaters, c) Oppenhoff & Partner und d) Alber & Geiger seit Anfang des Jahres 2012 bis dato (bitte mit Kalenderdatum und Themenbezug angeben; bitte bei der Beantwortung insbesondere auch digitale Terminverwaltung berücksichtigen)? 2. Welche persönlichen Termine (Besprechungen bzw. Treffen), insbesondere solche mit energiepolitischem Bezug, gab es zwischen welchen Vertretern (Funktion) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bzw. vormals Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und welchen Vertretern (Funktion) der Anwaltskanzleien a) Freshfields Bruckhaus Deringer, b) Linklaters, c) Oppenhoff & Partner und d) Alber & Geiger seit Anfang des Jahres 2012 bis dato (bitte mit Kalenderdatum und Themenbezug angeben; bitte bei der Beantwortung insbesondere auch digitale Terminverwaltung berücksichtigen)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Für den genannten Zeitraum konnten auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen keine persönlichen Termine von Vertretern der genannten Bundesministerien auf Leitungsebene mit Vertretern der genannten Rechtsanwaltskanzleien ermittelt werden. Drucksache 18/2545 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt seit Anfang 2012 dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (bzw. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) zu den genannten Rechtsanwaltskanzleien. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden. 3. Welche Aufträge, insbesondere im energiepolitischen Bereich, gab es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bzw. vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie an die Anwaltskanzleien a) Freshfields Bruckhaus Deringer, b) Linklaters, c) Oppenhoff & Partner und d) Alber & Geiger seit Anfang des Jahres 2012 bis dato (bitte jeweils die Kanzlei, den Hintergrund des Auftrags, die Dauer der jeweiligen Beratung bzw. des Vertrags und die Geldsumme nennen)? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte seit Anfang 2012 zwei Aufträge zur Prozessvertretung vor dem Gericht der Europäischen Union an eine der genannten Rechtsanwaltskanzleien vergeben. Die Darstellung der erbetenen Mandatsinformationen betrifft verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsund Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers, da die Angaben für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen Leistungserbringer zulassen. Die Angaben werden daher als Verschlusssache VS-VERTRAULICH eingestuft und an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme übermittelt .* 4. Welche Aufträge, insbesondere im energiepolitischen Bereich, gab es vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bzw. vormals Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an die Anwaltskanzleien a) Freshfields Bruckhaus Deringer, b) Linklaters, c) Oppenhoff & Partner und d) Alber & Geiger seit Anfang des Jahres 2012 bis dato (bitte jeweils die Kanzlei, den Hintergrund des Auftrags, die Dauer der jeweiligen Beratung bzw. des Vertrags und die Geldsumme nennen)? In dem maßgeblichen Zeitraum sind durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit keine Aufträge an die genannten Rechtsanwaltskanzleien erteilt worden. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333