Deutscher Bundestag Drucksache 18/2553 18. Wahlperiode 17.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. Dieter Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2466 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2014) (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2286) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu durchgeführten Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland im zweiten Quartal 2014 geben an einigen Stellen Anlass zu Nachfragen. Die Fragesteller begehren insbesondere nähere Angaben zu den „Konsultationen Politisch motivierte Kriminalität“, an denen das Bundeskriminalamt (BKA) am 13. und 14. Mai 2014 in der Türkei teilgenommen hat. 1. Bedeutet die Mitteilung, es seien vom 1. April bis 30. Juni 2014 keine Erkenntnismitteilungen /-anfragen „statistisch erfasst“ worden (Antwort auf die Fragen 7a bis 7g), dass es keine solchen Mitteilungen bzw. Anfragen gegeben hat, oder dass es zwar welche gegeben hat, deren Anzahl und Inhalt aber nicht erfasst wurde, und wenn Letzteres der Fall ist, welchen Aufwand würde es darstellen, Anzahl und Inhalt dieser Meldungen zu rekonstruieren, und ist die Bundesregierung bereit, eine solche Rekonstruktion vorzunehmen und dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen? Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2014 sind durch Grenzpolizeiliche Unterstützungskräfte Ausland (GUA) nach nochmaligen, intensiven Recherchen insgesamt 153 Erkenntnismitteilungen erfolgt. Bei den Inhalten dieser Meldungen handelte es sich um die Übermittlung von grenzpolizeilichen Erkenntnissen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/2553 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Da sich die Antwort der Bundesregierung nur auf „Erkenntnismitteilungen /-anfragen“ bezieht, in der Frage aber auch nach „sonstige[n] Mitteilungen zu besonderen Ereignissen“ gefragt worden war, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort diese sonstigen Mitteilungen stillschweigend eingeschlossen, und wenn nicht, wie viele dieser sonstigen Mitteilungen zu besonderen Ereignissen hat es im genannten Zeitraum gegeben, und was war jeweils ihr Inhalt? Die GUA übermitteln relevante Erkenntnisse zu grenzpolizeilichen Sachverhalten im Wege von sog. Erkenntnismitteilungen. Dies umfasst alle melderelevanten Mitteilungen aus dem Aufgabenfeld der GUA. 3. Welche Angaben kann die Bundesregierung zu den „Konsultationen Politisch motivierte Kriminalität“ machen, die am 13. und 14. Mai 2014 in der Türkei stattgefunden haben? Die diesjährigen deutsch-türkischen Konsultationen fanden am13./14. Mai 2014 in Deutschland (Königswinter) statt. a) Wer hat von deutscher Seite teilgenommen (bitte jeweils Dienststelle und Funktion angeben)? Als Teilnehmer des Bundeskriminalamts (BKA) waren vertreten: ● Abteilungsleiter Polizeilicher Staatsschutz, ● Sachbearbeiter aus dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Ausländer- kriminalität“ der Abteilung Polizeilicher Staatschutz, ● Mitarbeiterin der Abteilung Staatsschutz in Protokollfunktion, ● Mitarbeiter der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (eingesetzt als Sprachmittler), ● Verbindungsbeamter des BKA in Ankara sowie einer Mitarbeiterin des BKA- Verbindungsbüros in Ankara (eingesetzt als Sprachmittlerin). Vonseiten der Justiz nahmen zwei Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) sowie (am 14. Mai 2014) ein Vertreter des Bundesamtes für Justiz (BfJ) teil. Zusätzlich wurde die Maßnahme durch zwei externe Sprachmittler unterstützt. b) Welche Sicherheitsbehörden und ggf. weiteren Behörden oder Einrichtungen bzw. private Dienstleister haben nach Kenntnis der Bundesregierung von türkischer Seite teilgenommen? Teilnehmer waren Mitarbeiter des türkischen Inlandsnachrichtendienstes mit polizeilichen Befugnissen Istihbarat. c) Inwiefern beschäftigen sich die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer schwerpunktmäßig mit Politisch motivierter Kriminalität (PMK), und welchen Phänomenbereich bearbeiten sie dabei jeweils? Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen. d) Welche Punkte standen auf der Tagesordnung (bitte vollständig angeben )? Es wurden Gespräche zu den Themenkomplexen „die Religion missbrauchender Terrorismus“, Separatistisch motivierter Terrorismus (PKK) und Linksterrorismus (DHKP-C, usw.) geführt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2553 e) Welche Erscheinungsformen sowie Phänomenbereiche der PMK wurden behandelt (bitte vollständig angeben)? f) Welche Organisationen und sozialen Bewegungen wurden behandelt (bitte soweit möglich vollständig namentlich benennen)? Auf die Antwort zu Frage 3d wird verwiesen. g) Falls das BKA Präsentationen durchgeführt, Handouts oder ähnliches Material angeboten oder Vorträge gehalten hat, was war deren jeweiliger Inhalt, und um welche Erscheinungsformen, Phänomenbereiche und ggf. Organisationen ging es dabei? Seitens des BKA wurden eine Präsentation zur Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-A) sowie der Internetspezialdienststelle KIA-A dargestellt. Darüber hinaus erfolgte ein Vortrag zur aktuellen Lage in Syrien bzw. zu Syrienreisenden. Seitens der türkischen Delegation wurde zu der Entwicklung der Ereignisse im Gezi-Park und von deutscher Seite zu den Erfahrungen in Deutschland mit gewaltbereiten Protesten berichtet. Weiterhin wurden durch die türkischen Vertreter Probleme und Risiken im Zusammenhang mit den Lieferungen von Hilfsgütern nach Syrien durch Nichtregierungsorganisationen erörtert. Darüber hinaus erfolgten Erläuterungen des BfJ zu „Auslieferungsverfahren mit der Türkei“ sowie des GBA zum aktuellen Sachstand und den Gründen, die zur Freilassung eines DHKP-C-Führungsfunktionärs führten. Zum Thema „Religion missbrauchender Terrorismus“ wurde ein Lagebeitrag zu Syrien bzw. Syrienreisenden nach Präsentation in ausgedruckter Form sowie elektronisch an den Istihbarat ohne personenbezogene Daten übergeben. h) Welche Definition gibt es in der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung zum Begriff PMK, und inwiefern wird dabei nach Phänomenbereichen unterschieden (diese bitte ggf. angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Definition der PMK in der Türkei vor. i) Welche wesentlichen Unterschiede sieht die Bundesregierung bei der Definition sowie bei der praktischen Auseinandersetzung mit PMK zwischen der Türkei und Deutschland, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Zusammenarbeit mit türkischen Sicherheitsbehörden ? Aufgrund fehlender Kenntnisse zur Definition der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in der Türkei kann seitens der Bundesregierung keine Aussage zu den Unterschieden zwischen Deutschland und der Türkei getroffen werden. Die Zusammenarbeit des BKA mit den türkischen Sicherheitsbehörden bezieht sich – wie aus den dargestellten Themen ersichtlich – lediglich auf Themenbereiche , die dem hiesigen Verständnis nach der PMK zuzuordnen sind. j) Inwiefern wurde das Vorgehen der türkischen Polizei gegen die Protestbewegung im Sommer 2013 (Gezi-Park) ebenfalls als Erscheinungsform Politisch motivierter (Staats-)Kriminalität angesprochen? Falls es vonseiten des BKA nicht angesprochen wurde, warum nicht? Die Ereignisse wurden durch den Leiter des Istihbarat aus türkischer Sicht und lediglich in allgemeiner Form dargestellt. Eine Bewertung des Vorgehens türkischer Sicherheitsbehörden erfolgte seitens des BKA nicht. Drucksache 18/2553 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Inwiefern wird weiterhin erwogen, die Angehörigen der EU-Polizeimission in Libyen aufgrund der prekärer werdenden Sicherheitslage dort teilweise nach Malta zu evakuieren (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626), bzw. inwiefern wird eine solche Evakuierung praktisch umgesetzt? Die Angehörigen der zivilen Grenzberatungsmission EUBAM Libyen befinden sich aus Sicherheitsgründen derzeit nicht mehr in Tripolis. Ein Teil des Missionspersonals arbeitet zurzeit von Tunis aus. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333