Deutscher Bundestag Drucksache 18/2559 18. Wahlperiode 16.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2418 – Der fortschreitende Rechtsruck in der Ukraine Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kandidatur und späteren Wahl des ukrainischen Oligarchen Petro Poroschenko zum Präsidenten wurde nicht nur die Hoffnung auf ein Ende der bürgerkriegsähnlichen Situation in der Ukraine, sondern auch auf eine Demokratisierung im Sinne einer Zurückdrängung der extrem rechten Kräfte zumindest in der Regierung und den staatlichen Einrichtungen und Behörden – insbesondere bei den Sicherheitsbehörden – verbunden. „Doch bei aller Aufbruchsrhetorik: Poroschenko, 48, steht nicht für einen radikalen Neuanfang – im Gegenteil. Er ist ein Mann des alten Systems der Ukraine, in dem Reiche Politik machten und Politiker reich wurden. Poroschenko hat in der Vergangenheit immer wieder die Seiten der politischen Lager gewechselt und dabei das Kunststück vollbracht, trotzdem hoch in der Gunst der Bürger zu stehen. Das unterscheidet ihn von anderen Spitzenpolitikern seines Landes […] Manche nennen ihn auch ‚SchokoHasen ‘, wegen der vielen atemberaubenden Haken, die der Politiker Poroschenko in den vergangenen Jahren geschlagen hat.“ (www.spiegel.de/politik/ausland/ ukraine-poroschenko-kandidiert-bei-praesidentschaftswahl-a-961449.html). Dieser Spitzname ist sowohl auf seine politische Wendungsfähigkeit (er diente sich sowohl dem ehemaligen Präsidenten Viktor Juschtschenko als auch Viktor Janukowitsch an) als auch seiner Eigenschaft als Süßigkeitenfabrikant – ihm gehört die Schokoladen- und Pralinenfabrik Roschen – zurückzuführen. Sein Vermögen taxiert das US-Magazin „Forbes“ auf 1,4 Mrd. Dollar (www.forbes.com/ profile/petro-poroshenko/). Es fand auch kein Aufbruch gegen die extreme Rechte statt. Diese kann sich auch unter Petro Poroschenko in den Streitkräften und Freiwilligenbataillonen etablieren (www.suedkurier.de/nachrichten/politik/themensk/GefaehrlicheHilfe -von-Rechts;art1015367,7038001) und macht massiv Druck hinsichtlich der Forcierung des militärischen Vorgehens gegen die Ukrainer aus dem Osten des Landes, die gegen die Regierung in Kiew kämpfen (www.zeit.de/ politik/ausland/2014-06/proteste-ukraine-waffenruhe). Die De-facto-Regierung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. trägt dabei durch Äußerungen aus ihren Reihen selbst zur Verschärfung des gesellschaftlichen Klimas und zu einem Rechtsruck in der ukrainischen Gesellschaft bei; etwa, wenn der ukrainische Regierungschef Arsenij Jazenjuk Gegner als „subhumans“ („Untermenschen“) beschimpft (www.spiegel.de/ Drucksache 18/2559 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode politik/ausland/kiews-aussenministerbeschimpft-putin-a-975536.html), die es zu töten gilt (usa.mfa.gov.ua/en/press-center/news/24185-mi-uvichnimopamjaty -gerojiv-ochistivshi-nashu-zemlyu-vid-nechistiarsenij-jacenyuk-uspivchutti -ridnim-i-blizykim-zagiblih-vojiniv-u-lugansyku). Dazu tragen auch Äußerungen des ukrainischen Präsidenten bei, die zur Vergeltung aufrufen: „Für jedes Leben unserer Soldaten werden die Terroristen mit Dutzenden und Hunderten ihrer Leben bezahlen.“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/kaempfein -der-ostukraine-schwere-verluste-fuer-die-regierungstruppen-13040797.html). Die Gefahr durch die extreme Rechte wird vor allem im Zuge der Präsidentschaftswahlen in den westlichen Medien heruntergespielt. Das umso mehr als der Kandidat der extrem rechten Partei „Swoboda“, Oleg Tjagnibok, nur 1,16 Prozent und Dmitro Jarosch, ehemaliger Maidan-Kommandant, „Führer“ der neofaschistischen Organisationen „Trysub“ („Dreizack“) und „Prawyj Sektor“ („Rechter Sektor“) 0,7 Prozent erreichten (ukraine-nachrichten.de/ ergebnisse-der-praesidentschaftswahlen-2014_4012_politik). Dagegen kam Oleg Ljaschko von der extrem rechten „Radikalen Partei“ auf 8,32 Prozent; also ca. 1,5 Millionen Stimmen. Die „Ukrainische Prawda“ meldet, dass Oleg Ljaschkos „Radikale Partei“ bei den Parlamentswahlen im Herbst 2014 einer aktuellen Umfrage zufolge mit 12,5 Prozent stärkste Kraft im ukrainischen Parlament werden würde; vor Julia Timoschenkos Partei „Batkiwtschyna“ mit 9,3 Prozent und Wladimir Klitschkos „Udar“ mit 7,2 Prozent. Petro Poroschenkos Partei „Solidarnist’“ lag bei der Umfrage bei 3,4 Prozent. Bei einer hypothetischen Wahlbeteiligung von 54 Prozent könnte die „Radikale Partei“ auf etwa 23 Prozent kommen (www.pravda.com.ua/news/2014/07/4/7030992/). Selbst wenn sich der Einfluss ultrarechter Kräfte in der Ukraine bisher nur bedingt im Ergebnis von Wahlen ablesen lässt, zeigt sich der Einflussgewinn nicht zuletzt an der Absage der Demonstration für die Akzeptanz von Homosexuellen in der Ukraine. Die Demonstration, die letztes Jahr unter Viktor Janukowitsch erstmals durchgeführt wurde, sollte am 5. Juli 2014 stattfinden. Allerdings sind im Zuge der Maidan-Proteste ultranationalistische Gruppen wie „Swoboda“ und „Rechter Sektor“ gestärkt worden, die offen homophob agieren (america. aljazeera.com/articles/2014/7/5/despite-a-movetowardeuropelgbtukrainiansfacenewhurdles .html). Auf Druck dieser rechten Gruppen untersagte der neue Kiewer Oberbürgermeister Vitali Klitschko die Kyiv-Pride 2014 (news.volyninfo.com/ukraine/298063-gey-parad-u-kiieviskasovano -miliciya-ne-zmogla-garantuvati-zahist-yiyi). 1. Inwieweit stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die extrem rechte Partei „Swoboda“ nach wie vor neben dem Vize-Premier, Olexander Sytsch, der für humanitäre Politik, nun auch für den „Schutz nationaler Minderheiten“ zuständig und zugleich stellvertretender Vorsitzender der extrem rechten Partei „Swoboda“ ist, die zwei weiteren Minister den Landwirtschafts- und Ernährungsminister, Ihor Schwajka und den Minister für Energie und Naturressourcen , Andrij Mochnyk (Bundestagsdrucksache 18/1222)? Olekander Sytsch hat derzeit den Posten des stellvertretenden Premierministers inne. Ihor Schwajka ist Minister für Agrarpolitik und Ernährung, Andrij Mochnyk ist Minister für Energie und Bodenschätze. Alle drei Minister sind Mitglieder der „Allukrainischen Vereinigung Swoboda“. 2. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch weiterhin der parteilose Serhij Kwit, dem Sympathien für den Rechten Sektor nachgesagt werden , als Bildungsminister im Amt (Bundestagsdrucksache 18/1222)? Serhij Kwit ist der amtierende Minister für Bildung und Wissenschaft. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2559 3. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der parteilose Dmitro Bulatow als Minister für Jugend und Sport im Amt, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass er Mitglied der neofaschistischen „Ukrainische Nationalversammlung – Selbstverteidigung des Ukrainischen Volkes“ (UNA-UNSO) war bzw. ist (www.publikative.org/2014/03/20/ regierungsbeteiligung-der-extremen-rechten-in-der-ukraine/)? Dmytro Bulatow ist der amtierende Minister für Jugend und Sport. Behauptungen zu einer Mitgliedschaft Bulatows bei der UNA-UNSO sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung hat jedoch keine eigenen Erkenntnisse, die dies belegen. 4. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung Tetjana Tschornowol nach wie vor Regierungsbeauftragte für Fragen der Antikorruptionspolitik, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass sie früher an Aktionen der UNA-UNSO beteiligt und deren Pressesprecherin war, bevor sie die UNAUNSO verließ, wobei der Grund der aus ihrer Sicht von der UNA-UNSO begangene Prinzipienverrat war, der darin bestand, dass die UNA-UNSO nach der Aktion „Ukraine ohne Kutschma“ Verhandlungen mit der Regierung aufnahm (mediananny.com/intervju/13312)? Tetjana Tschornowol hat am 18. August 2014 ihren Rücktritt als Vorsitzende der Regierungsstelle für Antikorruptionspolitik eingereicht. Der Bundesregierung ist bekannt, dass sie früher an Aktionen der UNA-UNSO beteiligt war. 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis in der Abberufung des ehemaligen Generalstaatsanwaltes Oleg Machnitzkij von der extrem rechten Partei „Swoboda“ am 19. Juni 2014 und dessen Berufung zum Berater des neuen Präsidenten Petro Poroschenko (www.segodnya.ua/politics/ pnews/mahnickiy-i-tomenko-voshli-v-komandu-novogo-prezidenta- 529842.html) einen Grund in der verhinderten Aufklärung der Todesschüsse vom 19. und 20. Januar 2014 auf dem Maidan (www.wdr.de/tv/monitor/ sendungen/2014/0410/maidan.php5)? Die Ermittlungen zu den Maidan-Ereignissen um den 19./20. Januar 2014 dauern an. Zum Stand der Ermittlungen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Berufung von Oleg Machnitzkij zum Präsidentenberater vor dem Hintergrund einer bei der Bevölkerung in der Ostukraine weitverbreiteten Sorge, „Faschisten“ würden auf die Politik der Regierung bzw. des Präsidenten Einfluss nehmen ? Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitischen Entwicklungen in der Ukraine genau. Die Bundesregierung erinnert im Übrigen daran, dass sie auch in ihrer Außenpolitik gegenüber der Ukraine konsequent und kontinuierlich für die Achtung der Menschenwürde, die Einhaltung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten sowie gegen Rassismus und Antisemitismus eintritt. 7. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie laut Antwort auf die Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/2090 der Abgeordneten Sevim Dağdelen nach wie vor keinerlei neue Erkenntnisse über Täter, Hintergründe und Motive der Todesschüsse auf dem Kiewer Maidan zwischen dem 19. und 20. Januar 2014, bei dem rund 100 Menschen erschossen worden sind, obwohl sie „gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Drucksache 18/2559 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Union für eine umfassende und transparente, unter Einbeziehung internationaler Institutionen erfolgende, Aufklärung aller Gewaltakte in Kiew ein“ und damit „auch für die Todesfälle in der Zeit vom 18. bis 20. Februar 2014“ einsetzt (Bundestagsdrucksache 18/1222)? Die Ermittlungen zu den Maidan-Ereignissen um den 19./20. Januar 2014 dauern an. Zum Stand der Ermittlungen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Ermittlungsergebnisse seitens der Vereinten Nationen und des Europarates, die in der Sache bereits tätig geworden sein sollen (Bundestagsdrucksache 18/1222)? Auf Initiative des Generalsekretärs des Europarats wurde ein internationales Beratergremium eingerichtet zur Untersuchung der gewaltsamen Zwischenfälle, die sich vom 30. November 2013 bis 21. Februar 2014 im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Kiew (den sogenannten Maidan-Demonstrationen) ereignet haben. Das dreiköpfige Gremium unter der Leitung des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Sir Nicolas Bratza, trat am 9. April 2014 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das Mandat des Gremiums besteht darin, zu kontrollieren, ob die Untersuchung der gewaltsamen Zusammenstöße durch die zuständigen ukrainischen Behörden den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht. Dazu steht das Gremium in regelmäßigem Kontakt mit staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen. Die Veröffentlichung eines Zwischenberichts über die bisherige Tätigkeit des Gremiums wird für Ende September erwartet. Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) verweist in seinem jüngsten Bericht zur Menschenrechtslage in der Ukraine vom 29. August 2014 darauf, dass bislang 84 Strafverfahren im Zusammenhang mit den Protesten in Kiew und in anderen Städten eingeleitet worden seien. Diese Strafverfahren betreffen Menschenrechtsverletzungen im Zeitraum von November 2013 bis Februar 2014, darunter auch die Ereignisse vom 19. bis 21. Januar und vom 18. bis 20. Februar 2014. Die Ermittlungen gestalten sich dem Bericht zufolge schwierig. Allerdings werde erwartet, dass die Fälle in nächster Zukunft vor Gericht gebracht würden. Als Drahtzieher der beiden letztgenannten Ereignisse gelten nach Angaben des VN-Berichts, der sich auf Aussagen aus dem Büro des ukrainischen Generalstaatsanwalts stützt, der ehemalige Staatspräsident Viktor Janukowitsch sowie einige weitere ehemalige hochrangige Offizielle. Die Ermittlungen würden durch den Umstand erschwert, dass die mutmaßlichen Drahtzieher aus der Ukraine geflüchtet seien. Allerdings seien drei ehemalige Polizisten, die für die Tötung von 39 Protestierenden im Zeitraum vom 18. bis 20. Februar 2014 verantwortlich sein sollen, verhaftet worden. Nach 24 weiteren Verdächtigen werde gefahndet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2559 9. Inwieweit sieht die Bundesregierung überhaupt noch die Möglichkeit, dass die Umstände bzw. die Schuldfrage hinsichtlich der Todesschüsse vom 19. und 20. Februar 2014 auf dem Maidan aufgeklärt werden, nachdem der damalige Swoboda-Generalstaatsanwalt Oleg Machnitzkij offenkundig alles getan hat, um eine Aufklärung zu verhindern, in dem wohl Beweismittel unterdrückt oder sogar unterschlagen wurden (www.wdr.de/tv/monitor/ sendungen/2014/0410/maidan.php5), nur um dem Präsidenten Viktor Janukowitsch einseitig die Schuld überantworten zu können und somit letztlich seine Entmachtung entscheidend voranzutreiben? Die Ermittlungen zu den Maidan-Ereignissen um den 19./20. Januar 2014 dauern an. Zum Stand der Ermittlungen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass laut Hennadi Moskal, Vorsitzender der Untersuchungskommission der Werchowna Rada zu den Ereignissen auf dem Maidan Ende Februar 2014 und Generalleutnant der ukrainischen Polizei, vermeintliche Todesschützen vom Maidan als mildernde Umstände an der so genannten Anti-Terror-Operation in der Ostukraine teilnehmen (lb.ua/news/2014/07/04/271826_gennadiy_moskal_ yanukovich-.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung über die eigenen Nichterkenntnisse (siehe Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2090) hinaus Informationen darüber, dass diese Bataillone wie das Bataillon „Asow“ im Kern aus führenden Mitgliedern der neonazistischen „Sozial-Nationalen Versammlung“ zusammengesetzt sind (magazin.spiegel.de/digital/#SP/ 2014/27/127862113)? Die Medienberichte zu diesem Thema sind der Bundesregierung bekannt. Ihr liegen jedoch keine eigenen Erkenntnisse dazu vor. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der Vorsitzende der extrem rechten „Radikalen Partei“, Oleg Ljaschko, der bei den Präsidentschaftswahlen im Mai 2014 8,3 Prozent der Wählerstimmen in der Ukraine erreichte, (Mit-)Begründer der Freiwilligenbataillone „Asow“, „Ukraine“ und „Schachtar“ (rpl.kiev.ua/vidpravyly-na-peredovuspetsbataljon -shahtar/) und deren (Mit-)Finanzier ist (observers.france 24.com/content/20140710-video-shows-ultra-nationalist-militantsfighting - alongside-ukraine%E2% 80%99-army-restive-ea)? Über die genaue Rolle Oleh Ljaschkos bei der Einrichtung von Freiwilligenbataillonen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkentnisse vor. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über organisatorische Verbindungen der „Radikalen Partei“ zu anderen politischen Organisationen in der Ukraine? Die „Radikale Partei“ von Oleh Ljaschko ist als Partei registriert und derzeit mit einem Abgeordneten – Oleh Ljaschko selbst – in der Werchowna Rada vertreten. Über weiterreichende organisatorische Verflechtungen mit anderen politischen Organisationen hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Das Programm Oleh Ljaschkos für die Präsidentschaftswahlen kann in ukrainischer Sprache unter http://rpl.kiev.ua/pro-partii/ eingesehen werden. Drucksache 18/2559 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kandidatur von Mitgliedern der „Sozial-Nationalen Versammlung“ und der Organisation „Patriot der Ukraine“ bei Wahlen in der Ukraine (german-foreign-policy. com/de/fulltext/58924)? Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass die Abgeordneten des Stadtparlaments Kiew, die auf der Liste der „Radikalen Partei“ von Oleh Ljaschko gewählt wurden, gleichzeitig Mitglieder der genannten Organisationen sind. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass zahlreiche Freiwilligenbataillone auch mit Scharfschützen-Gewehren des Typs Dragunow (SWD) ausgerüstet sind (m.obozrevatel.com/politics/62587-ktovoyuet -za-ukrainu-na-donbasse.htm)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Ausstattung von ukrainischen Freiwilligen-Bataillonen mit dem Scharfschützen-Gewehr Dragunow vor. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), wonach in den Freiwilligenbataillonen wie z. B. „Asow“ ausländische Scharfschützen mit rassistischer und neofaschistischer Überzeugung kämpfen (www.n-tv.de/politik/Kiews-Problem-in-den-eigenen-Reihenarticle 13305646.html)? Der Bundesregierung sind die Presseberichte zu diesem Thema bekannt. Darüber hinaus verfügt sie über keine eigenen Erkenntnisse. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass auch insbesondere Hooligans unter anderem der Vereine FK Dnipro Dnipropetrowsk, Dynamo Kiew, FK Metalist Charkiw und FK Karpaty Lwiw in die Nationalgarde und die Freiwilligenbataillone eingetreten sind (m.obozrevatel.com/ politics/62587-kto-voyuet-za-ukrainu-na-donbasse.htm)? Die Bundesregierung kann aus eigenen Erkenntnissen weder bestätigen noch ausschließen, dass in den Freiwilligenbataillonen auch Fußballhooligans präsent sind. 16. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich „beim Kampf um die Integrität und demokratische Verfasstheit des Landes […] die Rechtsextremen für Kiew durchaus noch als ähnlich gefährlich erweisen [könnten] wie die prorussischen Separatisten“ (www.n-tv.de/politik/ Kiews-Problem-in-den-eigenen-Reihen-article13305646.html)? Zu spekulativen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 17. Inwieweit konterkariert die Aufstellung von „Bataillonen“ von Freiwilligen zur territorialen Verteidigung in allen Landesteilen wie per Dekret am 1. Mai 2014 durch den damaligen De-facto-Präsidenten Alexander Turtschinow (www.president.gov.ua/en/news/30329.html) erlassen – nachdem er am 29. April 2014 dazu aufgerufen hatte, dass sich alle Patrioten, die willens sind zu kämpfen, melden sollen – sowohl die von den Außenministern Deutschlands, Polens und Frankreichs am 21. Februar 2014 vermittelte und unterzeichnete Vereinbarung mit Viktor Janukowitsch, die die Entwaff- nung aller Milizen vorsah (www.spiegel.de/politik/ausland/krim-krise-diefatalen -fehler-der-kiewer-regierung-a-956680.html), die am 18. März 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2559 von der De-facto-Regierung Arsenij Jazenjuk geforderte Abgabe aller illegaler Waffen (de.ria.ru/politics/20140318/268060106.html), die am 22. März 2014 vom Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier abermals geforderten Entwaffnung der Milizen (www.faz.net/aktuell/politik/ steinmeier-in-kiew-und-donezk-ein-hoffnungsschimmer-und-viele-sorgen- 12858907.html) als auch die bei einem Treffen der drei Außenminister am 31. März 2014 in Weimar geforderten Beschleunigung des Abrüstungsprozesses , Wiederherstellung des staatlichen Gewaltmonopols und Distanzierung von extremistischen Gruppen (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Infoservice/Presse/Meldungen/2014/140331_Gemeinsame_Erkl%C3% A4rung_zur_Ukraine.html)? Die Bundesregierung erkennt das Recht der Ukraine an, ihre territoriale Integrität sowie Recht und Ordnung auf ihrem Staatsgebiet sicherzustellen. Die genannte Aufforderung zur Entwaffnung zielte auf alle illegalen, das Gewaltmonopol der ukrainischen Regierung nicht anerkennenden bewaffneten Gruppen ab. Auf per Regierungsdekret eingerichtete Strukturen trifft dies nicht zu. 18. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Kooperation mit der Regierung (Innen- und Verteidigungsministerium etc.) „de facto die rechtsextremen paramilitärischen Gruppen legalisiert“ werden (www.suedkurier.de/nachrichten/politik/themensk/Gefaehrliche-Hilfe-vonRechts ;art1015367,7038001)? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die diese Behauptung bestätigen könnten. Die Bundesregierung erinnert im Übrigen daran, dass sie in ihrer Außenpolitik auch gegenüber der Ukraine konsequent und kontinuierlich für die Achtung der Menschenwürde, die Einhaltung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten sowie gegen Rassismus und Antisemitismus eintritt. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Inwieweit liegen der Bundesregierung über die eigenen Nichterkenntnisse (siehe Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/2090) hinaus, Informationen darüber vor, dass die rund 30 Freiwilligenbataillone, die zusammen mit der ukrainischen Armee im Süden und Osten der Ukraine kämpfen, zwar formal dem Innenministerium unterstellt sind, aber kein Vertrauen der ukrainischen Führung genießen, weil die Sorge besteht, dass sich die Freiwilligenverbände gegen die ukrainische Führung richten könnten (DER SPIEGEL 27/2014, S. 78 f.)? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, welche die in der Frage enthaltenen Vermutungen bestätigen. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Art der Waffen, die den unter Anwesenheit des Präsidenten des ukrainischen Parlaments, Alexander Turtschinow, und des ukrainischen Innenministers, Arsen Awakow, dem Kommandeur des Freiwilligenbataillon „Donbass“, Semjon Sementschenko, und dem Kommando des Bataillon „Asow“ im Malyschew -Werk Charkow vorgeführt wurden, in dem unter anderem Panzer des Typs „Bulat“ (T-64), des Typs „Oplot“ (T-84) sowie Schützenpanzer des Drucksache 18/2559 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Typs BTR-4 hergestellt werden (ukr.segodnya.ua/regions/donetsk/brigadyzavoda -im-malysheva-budut-remontirovat-voennuyu-tehniku-naperedovoy -zony-ato-530040.html), und die nach Aussagen von Semjon Sementschenko nicht nur von guter Qualität, sondern auch geeignet seien, den Feind zu vernichten (www.battalion-donbass.info/page/12/)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, welche Waffen Vertretern der ukrainischen Freiwilligen-Bataillone Donbass und Asow vorgeführt wurden. Die genannten Waffensysteme sind nach Erkenntnis der Bundesregierung bei den ukrainischen Streitkräften vorhanden. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung neue Kenntnisse über die Hintergründe, Täter und Motive der Tat vom 25. März 2014, bei dem ukrainische Polizisten den Koordinator der extrem rechten Organisation „Prawyj Sektor“ (Rechter Sektor) in Riwne (Reuters vom 25. März 2014) und Führer der UNA-UNSO, Olexandr Iwanowytsch Musytschko, der im Jahr 1994, das heißt während des Ersten Tschetschenienkrieges in Tschetschenien, eine Abteilung der UNA-UNSO „Viking“ in der Einheit des tschetschenischen Terroristen Schamil Bassajew befehligte (una-unso.in.ua/rivne/?p=949), erschossenen haben? Die Untersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft zum Fall Musytschko dauern an. Der Bundesregierung liegen keine Ergebnisse der Untersuchungen vor. 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Dmitro Jarosch ein Freiwilligenbataillon zu Ehren des erschossenen Führers der UNAUNSO , Olexandr Iwanowytsch Musytschko, gegründet hat (lifenews.ru/ news/135148)? Dmytro Jarosch kündigte im Juni 2014 an, ein Bataillon „Musytschko“ gründen zu wollen. Es liegen jedoch keine Informationen vor, ob die Gründung zwischenzeitlich erfolgt ist. 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass nach dem Einmarsch der ukrainischen Regierungstruppen in Slowjansk, ein Reporter der BBC eine frisch aufgehängte Flagge des faschistischen Rechten Sektors bemerkt hat und urteilte: „Das wird bei den Menschen in dieser überwiegend russischsprachigen Stadt ein tiefes Unwohlsein auslösen.“ (www.bbc.com/news/world-europe-28211686)? Der Bundesregierung ist die entsprechende Medienberichterstattung bekannt. 24. Inwieweit hat die Bundesregierung neue Kenntnisse, ob die Gruppierung „Rechter Sektor“ inzwischen als Partei registriert ist (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1222, Frage 13)? Die Gruppierung „Prawy Sektor“ („Rechter Sektor“) wurde als Partei registriert. 25. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Paramilitärs des Rechten Sektors Ende Juni 2014 die Ölraffinerie Dolinski bei Kirowograd in der Zentralukraine mit dem Ziel unter ihre Kontrolle gebracht haben sollen, die „Separatistenbewegung“ in der Donbass-Region um Finanzierungsquellen zu bringen, da dem Rechten Sektor zufolge die Raffinerie Strukturen des der Familie von Ex-Präsident Viktor Janukowitsch nahestehenden Rada-Abgeordneten von der Partei der Regionen Ruslan Zyplakow Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2559 gehöre, der nach Moskau geflüchtet und dessen Bruder Sergej Zyplakow einer der Anführer der selbsternannten Volksrepublik Donezk sei (mignews.com.ua/sobitiya/inukraine/3098286.html)? Im Juni 2014 gab es einen Versuch seitens des „Rechten Sektors“, die Ölraffinerie Dolynsky unter ihre Kontrolle zu stellen. Die Staatsanwaltschaft führt diesbezüglich derzeit eine Untersuchung durch. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen noch nicht vor. 26. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung realistisch, dass der Rechte Sektor in der Lage ist, bei entsprechender Ausrüstung ca. 5 000 Kämpfer in die Ostukraine zu entsenden, wie dessen Sprecher, Artem Skoropadski, verkündete (www.ukrinform.ua/rus/news/praviy_sektor_ gotov_brosit_na_vostok_pyat_tisyach_boytsov_1650171)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist es unwahrscheinlich, dass mit Blick auf die allgemeinen Unterstützerzahlen der „Rechte Sektor“ in der Lage ist, eine so große Anzahl an Kämpfern in die Ostukraine zu entsenden. 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Twitter angeblich plant, zwölf Konten zu blockieren, die von der russischen Regierung als „extremistisch“ eingestuft wurden und dies Konten der extrem rechten ukrainischen Partei Rechter Sektor betreffen soll (www.spiegel.de/netzwelt/ netzpolitik/russland-fordert-twitter-auf-zwoelf-konten-aus-der-ukraine-zusperren -a-977046.html)? Die Bundesregierung hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. 28. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Mitte Juni 2014 Parlamentsabgeordnete der extrem rechten Partei „Swoboda“ – etwa Mychajlo Holowko, der im Jahr 2013 gemeinsam mit weiteren Swoboda-Aktivisten die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag besucht und ihr eine intensivere Kooperation in Aussicht gestellt hatte – Einheiten der Streitkräfte, der Nationalgarde und Freiwilligenverbände im Osten des Landes besuchten, um Medikamente, Ausrüstung und Munition zu übergeben, die „Swoboda“ mit einer Sammelaktion in Eigeninitiative beschafft hatte (en.svoboda.org. ua/news/events/00011067/)? Der Bundesregierung ist die genannte Verlautbarung von „Swoboda“ bekannt. 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der ukrainische De-facto-Regierungschef Arsenij Jazenjuk nach dem Abschuss einer ukrainischen Militärtransportmaschine vom Typ Iljuschin IL-76 mit 49 Soldaten erklärt hat, bei den Angreifern handele es sich um „Untermenschen“ („subhumans “), die „ausgelöscht“ werden müssten; es gelte, „unser Land vom Übel zu säubern“, der Begriff „Untermensch“ aber nachträglich in „Unmensch “ („inhumans“) abgeändert wurde (www.spiegel.de/politik/ausland/ kiews-aussenminister-beschimpft-putin-a-975536.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung ist die Aussage des Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuks bekannt, in der er von unmenschlich handelnden Personen spricht. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei der englischen Übersetzung „subhuman “ um einen Übersetzungsfehler, der nachträglich korrigiert wurde. Drucksache 18/2559 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass am 22. Juni 2014 ein Gedenkmarsch anlässlich des 73. Jahrestages des Überfalls Nazideutschlands auf die Sowjetunion eine Prozession von überwiegend älteren Frauen zum Höhlenkloster (Lawra) in Kiew von Hooligans und Mitgliedern des Rechten Sektors sowie der Organisation „Patriot der Ukraine“ – wobei letztere unter Führung von Andrej Parubij (heute Sekretär des Nationalen Sicherheitsund Verteidigungsrates der Ukraine) im Jahr 1996 gegründet vorwiegend aus der gewaltbereiten ukrainischen Ultra-Szene besteht und als paramilitärischer Flügel der Sozial-Nationalen Versammlung (Соціал-Національна Асамблея) gilt, die im Jahr 2013 maßgeblich zur Bildung des Rechten Sektors beigetragen hat – blockiert wurde, ohne dass die Polizei die Sicherheit der Prozession sicherstellen konnte bzw. wollte, so dass diese auf das Gelände der Lawra selbst verlegt wurde (1info.net/stati-novosti-soobschenija/ soobchenie/radikaly-i-futbolnye-ultras-blokirovali-kievo-pecherskuyulavru -napali-na-milicionerov-i-razgromili-otdelenie-sberbanka-rossiivideo .html)? Andrij Parubij trat am 7. August 2014 von seinem Posten als Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates zurück. Die in der Frage beschriebenen Ereignisse sind der Bundesregierung bekannt. 31. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass im Zuge der am 22. Juni 2014 verhinderten Prozession anlässlich des 73. Jahrestages des Überfalls Nazideutschlands auf die Sowjetunion von überwiegend älteren Frauen zum Höhlenkloster (Lawra) in Kiew, Hooligans und Mitglieder des Rechten Sektors sowie der Organisation „Patriot der Ukraine“ ohne Gegenwehr Polizisten angriffen und unbehelligt die Filiale der russischen „Sberbank“ angreifen konnten (1info.net/stati-novosti-soobschenija/soobchenie/radikaly-ifutbolnye -ultras-blokirovali-kievo-pecherskuyu-lavru-napali-namilicionerov -i-razgromili-otdelenie-sberbanka-rossii-video.html)? Die in der Frage beschriebenen Ereignisse sind der Bundesregierung bekannt. 32. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der von der Konrad-Adenauer-Stiftung protegierte Bürgermeister von Kiew, Vitali Klitschko (www.neues-deutschland.de/artikel/917714.schritt-fuer-schrittrichtung -osten.html), die für den 5. Juli 2014 geplante Gay- bzw. Kyiv-Pride in Kiew untersagt und Amnesty International dies kritisiert hat (www.zeit.de/news/2014-07/04/ukraine-homosexualitaet-konfliktedemonstration -fuer-rechte-homosexueller-in-kiew-am-samstag-faellt-aus- 04204804)? Die für den 5. Juli 2014 geplante „Kiev Gay Pride“ wurde von ukrainischen Behörden nicht untersagt. Die Veranstalter verzichteten auf ihre Durchführung, nachdem die Innenbehörden mit Blick auf die damals bestehende Sicherheitslage nachdrücklich davon abgeraten hatten, die Veranstaltung abzuhalten. 33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Kyiv-Pride abgesagt wurde, weil die Behörden und die Polizei trotz vormaliger Zusicherungen kurz vor dem Stattfinden der Kyiv-Pride nun doch nicht mehr die Sicherheit der Demonstrationsteilnehmer/-innen wegen der angekündigten und zu erwartenden Gegenproteste der extremen Rechten gewährleisten können (www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/ukraine-pridecancelled -after-police-fail-guarantee-protection-2014-07-04)? Die ukrainischen Innenbehörden begründeten die Empfehlung, die „Kiev Gay Pride“ nicht abzuhalten, damit, dass die Gefahr homophober Aktionen gegen die Veranstaltung bestehe. Entsprechende Hinweise seien ernst zu nehmen. Gleich- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2559 zeitig seien die Kapazitäten der Polizeikräfte zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht ausreichend gewesen, um die „Kiev Gay Pride“ genügend abzusichern. 34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die extrem rechte Partei „Swoboda“ den Vorsitzenden des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU (Sluschba bespeky Ukrajiny), Walentyn Naliwajtschenko, den Innenminister Arsen Awakow und den Bürgermeister von Kiew, Vitali Klitschko, aufforderte, die Kyiv-Pride zu untersagen, da diese die große Mehrheit in der Ukraine, die die traditionellen Familienwerte vertreten, verärgern und Ziel von Provokationen und terroristischen Angriffen sein könnte (vz.ua/publication/35359-svoboda-trebuet-zapretit-gey-paradchtoby -izbezhat-teraktov)? Die Bundesregierung hat zu den genannten Aussagen keine eigenen Erkenntnisse . 35. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine, Andrej Parubij, der im Jahr 1991 zusammen mit Oleg Tjagnibok Gründer der Sozial-Nationalen Partei der Ukraine (SNPU) war, aus der im Jahr 2004 die Allukrainische Vereinigung „Swoboda“ hervorging, dem Kiewer Bürgermeister dahingehend widersprach, dass die Kyiv-Pride nach dem Motto „Besser eine GayParade in Kiew als Krieg im Donbass“ sehr wohl auch vor dem Hintergrund der Kämpfe und angesichts der Verletzten und Toten in der Ostukraine stattfinden sollte (www.gorod.lv/novosti/236796-parubii-luchshe-gei-parad-vkieve -chem-voina-na-donbasse), ganz im Gegensatz zur Auffassung von Kiews Bürgermeister Vitali Klitschko (www.unn.com.ua/ru/news/1361359- v-klichko-zaklikav-potentsiynikh-uchasnikiv-ne-provoditi-gey-paradiv)? Die Bundesregierung hat zu den genannten Aussagen keine eigenen Erkenntnisse . 36. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das ukrainische Parlament im Juni 2014 diejenigen Passagen aus dem Abkommen über die Visa-Liberalisierung mit der EU gestrichen hat, die die Einführung einer Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung zur sexuellen Orientierung zur Folge gehabt hätten (america.aljazeera.com/articles/2014/7/5/despite-a-movetowardeuropelgbtukrainiansfacenewhurdles .html)? Der Ukraine wurde am 22. November 2010 von der Europäischen Union ein zweistufiger Aktionsplan mit konditionierten Schritten zum Ziel einer Visaliberalisierung (VLAP) übergeben, der sich aktuell in der Implementierung befindet. Eine wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung ist Bestandteil der Implementierung. Bei dem Aktionsplan handelt es sich nicht um ein Abkommen, das durch das ukrainische Parlament verhandel- oder veränderbar wäre. Vielmehr ist die vollständige Umsetzung aller Kriterien des EU-Aktionsplans Voraussetzung für eine Visabefreiung. 37. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die extrem rechte Partei „Swoboda“ im ukrainischen Parlament als auch der Minister für Agrarpolitik und Lebensmittel der „Swoboda“, Ihor Schwajka, bereits im Jahr 2013 ankündigten, einer Antidiskriminierungsgesetzgebung bezüglich der Drucksache 18/2559 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sexuellen Orientierung strikt abzulehnen (upogau.org/ru/inform/uanews/ uanews_258.html)? Entsprechende Presseberichte sind der Bundesregierung bekannt. Der vierte Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung des Aktionsplans zur Visumliberalisierung durch die Ukraine vom 27. Mai 2014 (COM(2014) 336 final) führt aus, dass zwar der Oberste Gerichtshof für Zivil- und Strafrechtsfälle der Ukraine am 7. Mai 2014 eine Rechtsmeinung veröffentlicht hat, wonach die sexuelle Orientierung kein zulässiger Grund für rechtliche Diskriminierung sein dürfe. Jedoch müsse die Ukraine in der zweiten Phase des Aktionsplans weitere rechtliche Garantien abgeben, die einen Schutz gegen jede Form von Diskriminierung sicherstellen. 38. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Sprecher des Rechten Sektors, Artem Skoropadski, am 25. Februar 2014 mitteilte, dass man sich gegen jedwede Propaganda gegen das Neue Testament und das, was dem Evangelium widerspricht verbieten will und gesagt hat, dass er es begrüße, wenn sich der „Volkszorn“ – egal in welcher Art und Weise – über die LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender) ergießt, um das Böse, das in die Welt, in der Form von LGBT kam, um das Göttliche in die Herzen der Menschen zu beseitigen, ausgerottet wird (www.lgbtua.com/news/ allnews/allnews_221.html)? Die Bundesregierung hat zu den genannten Aussagen keine eigenen Erkenntnisse . 39. Inwieweit sind der Bundesregierung ähnlichlautende Äußerungen seitens Vertreterinnen bzw. Vertretern der extrem rechten Partei „Swoboda“ wie aus dem Jahr 2013 bekannt, als z. B. vom Abgeordneten des Stadtparlaments von Kiew und Pressesprecher von „Swoboda“, Alexander Aronets, angedroht wurde, man werde an allen Fronten zurückschlagen und zwar physisch als auch auf geistiger Ebene (www.lgbtua.com/news/society/society_ 201.html)? Die Bundesregierung hat zu den genannten Aussagen keine eigenen Erkenntnisse . 40. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass in einer Sendung des ukrainischen Internetsenders „hromadske.tv“ am 29. April 2014 Bogdan Butkewitsch, ein Journalist der Kiewer Zeitung „Ukrainskij tyzhden“, sagte, dass im Donbass „sehr viele völlig nutzlose Menschen leben“, „die man einfach umbringen soll“ (www.youtube.com/watch?v=hCD4RS9LsTI)? Der Bundesregierung ist das genannte Interview bekannt. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über „hromadske.tv“? Der Internetsender „hromadske.tv“ ging im November 2013 auf Sendung. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von „hromadske.tv“? c) Wie hoch sind laut Kenntnis der Bundesregierung die Zuwendungen der US-Botschaft in Kiew an „hromadske.tv“ (de.euronews.com/2014/ 03/03/hromadske-tv-eine-neue-stimme-in-der-ukraine/)? d) Welche nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung und in welcher Höhe für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2559 „hromadske.tv“ gespendet (de.euronews.com/2014/03/03/hromadsketv -eine-neue-stimme-in-der-ukraine/)? Die Fragen 40a bis 40d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. „hromadske.tv“ veröffentlicht auf der Internetseite www.hromadske.tv/ financialreports Finanzberichte in ukrainischer und englischer Sprache. Darin sind neben Einzelspenden u. a. Zuwendungen der niederländischen und amerikanischen Botschaften sowie der „International Renaissance Foundation“ ausgewiesen . Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse zur Finanzierung von „hromadske.tv“ vor. e) In welcher Weise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher, werden derzeit oder sollen zukünftig Sendungen von „hromadske.tv“ im nationalen Fernsehen übertragen werden? Sendungen von „hromadske.tv“ wurden im staatlichen ukrainischen Fernsehen übertragen. Dies ist aber derzeit nicht mehr der Fall. f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zeitung „Ukrainskij tyzhden“? Die Wochenzeitschrift „Ukrajinsky Tyshden“ erscheint seit November 2007. Es existiert eine englische Ausgabe mit dem Namen „Ukrainian Week“, die zweimal im Monat erscheint. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333