Deutscher Bundestag Drucksache 18/2560 18. Wahlperiode 16.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2421 – Hintergründe von Kriegspropaganda und Rechtfertigungen des Krieges gegen Jugoslawien 1999 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bis heute sorgt die Militäroperation diverser NATO-Staaten gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 für Schlagzeilen. Knapp 15 Jahre nach dem Beginn des Jugoslawien-Krieges gab der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (im Amt von 1998 bis 2005) zu, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtswidrig an diesem Krieg teilgenommen habe (www.ksta.de/politik/ -ukraine-schroeder-vergleicht-krim-mit-kosovo,15187246,26521934.html). Ende Mai 2014 erhob der amtierende serbische Präsident Tomislav Nikolić die Forderung, dass die NATO die Republik Serbien für die angerichteten Schäden entschädigen solle (www.politika.rs/rubrike/tema-dana/Nikolic-trazi-ratnuodstetu -od-NATO-a.lt.html). Angesichts des – nach Feststellungen des Amtsgerichtes Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000 (Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichtes Berlin (Gz: 564-81.00) vom 18. August 2001 – völkerrechtswidrigen Angriffskrieges eine legitime Forderung. Das Verhältnis von Medien und Politik in Konflikten hat in den vergangenen 25 Jahren einen besonderen Stellenwert erfahren. Moderne Kriege sind propagandistisch begleitet, um eine potenziell kritische Öffentlichkeit von der Notwendigkeit eines Krieges und der Kriegsvorbereitung gegen andere Staaten bzw. gegen dessen Machthaber zu überzeugen. Eine entsprechende Zurichtung der Öffentlichkeit bildet die Grundvoraussetzung für die Akzeptanz von Kriegsvorbereitungen und die Befürwortung militärischer Gewalt zwischen Staaten, deren Ausübung seit der Gründung der Vereinten Nationen in Artikel 2 Nummer 4 der UN-Charta ausdrücklich verboten ist. Durch Kriegstreiberei werden Stimmen, die sich für friedliche und kooperative Konfliktlösungen, Abrüstung und globale Solidarität zum Schweigen gebracht. Angesichts der immer wiederkehrenden Kriegsvorbereitungen für die völkerrechtswidrige Gewaltanwendung der NATO-Staaten gegen Syrien und andere Staaten werden Kontinuitäten in dem Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Einsatz von Kriegspropaganda zur Rechtfertigung von Kriegen deutlich. Diese Propaganda wird häufig erst im Nachhinein von kritischen Journalistinnen und Journalisten, die den Mut haben, die medialen Begründungen zu hinterfragen, als Unwahrheit entlarvt. Bislang sind solche Vorgänge jedoch nicht Gegenstand Drucksache 18/2560 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode parlamentarischer Untersuchungen, die die vorsätzliche Verbreitung von Falschinformationen als solche bestätigen könnten. Besonders gravierend für die Verhinderung solcher Manipulationen der Öffentlichkeit ist dabei die Tatsache, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen, die zum Krieg aufstacheln und damit an der strafbewährten Vorbereitung eines Angriffskrieges aktiv teilnehmen, gezogen werden. Dabei haben deutsche Gerichte rechtskräftig festgestellt, dass „[der] Einsatz der Bundeswehr gegen die Bundesrepublik Jugoslawien objektiv rechtswidrig [war], da er dem geltenden Völkerrecht zuwiderlief. Der Verstoß berührte die allgemeinen Regeln des Völkerrechts . Der Luftkrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verletzte das absolute Gewaltverbot aus Art. 2 Nr. 4 UN-Charta.“ (vgl. Urteil vom 2. März 2000 des Amtsgerichtes Tiergarten (Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichtes Berlin (Gz: 564-81.00) vom 18. August 2001). Neben dem Verbot des Angriffskrieges aus Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes hat sich Deutschland in Artikel 2 des sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrages verpflichtet , dass es „keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen“. In dem Beitrag „Als Beobachter im Kosovo“ von Andreas Schmidt im Schleswig -Holstein-Magazin „Zeitreise“ des Norddeutschen Rundfunks (NDR) vom 16. Januar 2012 (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/s-h_magazin/zeitreise/ kosovo205.html) erklärte der ehemalige Polizeibeamte Henning Hensch aus Lütjenburg, der als Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) in Europa Anfang des Jahres 1999 in Kosovo eingesetzt war, dass „Kosovo [ein] typisches Beispiel für politisches Verhalten [sei]“. Damit verwies Henning Hensch auf Aussagen des damaligen Bundesministers der Verteidigung Rudolf Scharping, welcher während einer Pressekonferenz am 27. April 1999, drei Monate nach einem Gefecht in dem kosovarischen Dorf Rugovo am 29. Januar 1999 zwischen der serbischen Armee und der Terrorgruppe UÇK, Fotos der OSZE-Beobachter von diesem Gefecht für die Kriegspropaganda der NATO missbrauchte. Die damalige rot-grüne Bundesregierung legte diese Dokumentation der OSZE als vermeintliche Beweise für ein Massaker an unschuldigen und unbewaffneten Zivilisten und als Beleg für die Existenz eines Planes zur Vertreibung der Zivilbevölkerung, die angeblich bereits im Januar 1999 systematisch und vorsätzlich von Jugoslawien umgesetzt wurde, vor. Der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping behauptete auf einer Pressekonferenz am 27. April 1999, dass die Bilder „deutlich [machen] mit welcher Brutalität das damals begonnen wurde und seither weitergegangen ist. Wenn Sie sich mal solche Fotos anschauen, dann werden Sie auch sehr, sehr unschwer erkennen können, dass es in gewissen Umfang auch beweissichernd sein kann. Die Uniformen die Sie da sehen, sind Uniformen der serbischen Spezialpolizei.“ Das mache nach Aussagen von Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping deutlich, dass „an solchen Mordtaten Armeekräfte, Spezialpolizei , später dann auch im Fortgang, nicht nur diese, sondern auch regelrechte Banden freigelassener Strafgefangener und anderer […] beteiligt“ gewesen seien. Die Bilder der OSZE-Beobachter wurden, angeblich von einem deutschen Oberleutnant heimlich gemacht, der bei der Pressekonferenz nach Aussagen von Rudolf Scharping nicht teilnehmen konnte, weil er unter dem Eindruck der Bilder in psychologischer Behandlung sei. Wie der NDR-Beitrag unter Berufung auf das Bundesministerium der Verteidigung klarstellte, soll jedoch nie ein deutscher Offizier der Bundeswehr in dem Dorf Rugovo gewesen sein. Diese und andere Behauptungen der Bundesregierung, die geeignet sind, einen Kriegseintritt der Bundesrepublik Deutschland vor der Bevölkerung zu rechtfertigen , müssen aufgeklärt werden. Der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping behauptete in diesem Zusammenhang öffentlich: „[…] wir wären nie zu militärischen Maßnahmen geschritten, wenn es nicht diese humanitäre Katastrophe im Kosovo mit 250.000 Flüchtlingen innerhalb des Kosovo, weit über 400.000 Flüchtlingen insgesamt und einer zur Zeit nicht zählbaren Zahl von Toten [gäbe]“. Der damals leitende OSZE-General Heinz Loquai er- klärte demgegenüber in der Dokumentation „Es begann mit einer Lüge“ von Jo Angerer und Mathias Werth (ARD, 8. Februar 2001): „Die Legitimationsgrund- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2560 lage für die deutsche Beteiligung war die sogenannte humanitäre Katastrophe. Eine solche humanitäre Katastrophe als völkerrechtliche Kategorie, die einen Kriegseintritt rechtfertigte, lag vor dem Krieg im Kosovo nicht vor.“ Auch Norma Brown, US-Diplomatin bei der OSZE, erklärte in der Dokumentation: „Bis zum Beginn der NATO-Luftangriffe gab es keine humanitäre Krise. Sicher, es gab humanitäre Probleme und viele Vertriebene durch den Bürgerkrieg, aber das spielte sich so ab: die Leute verließen ihre Dörfer, wenn die Serben eine Aktion gegen die UÇK durchführten und kamen danach wieder zurück. Tatsache ist, jeder wusste, dass es erst zu einer humanitären Krise kommen würde wenn die NATO bombardiert. Das wurde diskutiert, in der NATO, OSZE, bei uns vor Ort und der Bevölkerung.“ Dabei muss hervorgehoben werden, dass die UÇK bis Februar 1999 vom US State Departement auf einer Liste terroristischer Organisationen geführt wurde, bis sie anschließend durch die USA aufgerüstet und ausgebildet wurde und im Zuge der NATO-Luftangriffe gegen Jugoslawien das Bündnis offen die gewalttätige Politik der UÇK aus der Luft unterstützte. Es gibt viele Hinweise, dass die UÇK bereits spätestens seit Sommer 1998 von den USA und verschiedenen europäischen Staaten unterstützt und aufgerüstet wurde. General Heinz Loquai kritisiert u. a. die Parteinahme der vom US-Diplomaten William Walker geführten OSZE-Mission für die Seite der UÇK im Herbst 1998, die zur Eskalation des Konfliktes beitragen habe. Ende Juli 2014 erklärte der Sonderermittler der Europäischen Union, John Clint Williamson, dass die UÇK Kriegsverbrechen begangen hat. Er berichtete von ethnischen Säuberungen, Folter, Mord, Entführung, Vergewaltigung und anderen Gräueltaten an Serben und Roma während und nach dem Höhepunkt des bewaffneten Konfliktes in Jugoslawien in den Jahren 1998 und 1999. Etwa zehn hochrangige UÇK-Kommandeure könnten bis vermutlich Anfang des Jahres 2015 angeklagt und danach von einem Sondertribunal abgeurteilt werden. Die Untersuchungen wegen Organhandels würden derzeit ausgeweitet (www. tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Die-Kriegsverbrechen-der-Freiheitskaempfer/ story/24289303). Bereits am 14. Dezember 2010 hatte der Sonderermittler der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Dick Marty, einen Bericht vorgelegt, in dem der derzeitige kosovarische Premierminister, Hashim Thaçi, beschuldigt wurde, in den Drogen- sowie Organhandel und Auftragsmorde verwickelt gewesen zu sein (www.spiegel.de/politik/ausland/vorwuerfe-imeuroparat -kosovo-premier-tha-i-soll-an-organmafia-beteiligt-sein-a-734741. html). Dick Martys Bericht belastete auch die albanischen Regierungen Ende der 90er-Jahre sowie den Geheimdienst des Landes (www.faz.net/aktuell/ politik/ausland/kosovo-die-uck-und-der-organhandel-1626888.html). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Beantwortung der Fragen, die sich zum Teil auf 15 Jahre zurückliegende Sachverhalte beziehen, unter Zugrundelegung des aktuell in den zuständigen Arbeitseinheiten der Bundesregierung vorhandenen Aktenbestands erfolgt. 1. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Wahrheitsgehalt der am 27. April 1999 auf einer Pressekonferenz vom damaligen Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping getätigten Aussagen zu den Vorgängen am 29. Januar 1999 in dem Dorf Rugovo, wonach es sich dabei um ein Massaker an unschuldigen und unbewaffneten Zivilisten gehandelt habe und dies ein Beleg für die Existenz eines serbischen Planes zur Vertreibung von Albanern sei, dessen Umsetzung angeblich bereits im Januar 1999 begann, in Verbindung mit der Behauptung „an solchen Mordtaten“ seien serbische „Armeekräfte, Spezialpolizei, später dann auch im Fortgang, nicht nur diese, sondern auch regelrechte Banden freigelassener Strafgefangener und anderer […] beteiligt“ gewesen („Als Beobachter im Kosovo“, Beitrag von Andreas Schmidt im Schleswig-Holstein Magazin „Zeitreise“, NDR 16. Januar 2012 www.ndr.de/fernsehen/sendungen/s-h_magazin/zeitreise/kosovo205.html)? Drucksache 18/2560 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung verweist zu dieser Frage auf ihre Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der F.D.P. „Kosovo – Was ist die Wahrheit, was Legende?“ vom 19. April 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5905). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Wahrheitsgehalt der am 27. April 1999 auf einer Pressekonferenz vom damaligen Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping getätigten Aussagen zu den Vorgängen am 29. Januar 1999 in dem Dorf Rugovo, wonach die an dieser Pressekonferenz vorgestellten Bilder, angeblich vor Ort von einem Oberleutnant der deutschen Bundeswehr aufgenommen wurden („Als Beobachter im Kosovo“, Beitrag von Andreas Schmidt im Schleswig-Holstein Magazin „Zeitreise“, NDR 16. Januar 2012 www.ndr.de/fernsehen/sendungen/s-h_ magazin/zeitreise/kosovo197.html)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die damalige Aussage des Bundesministers der Verteidigung, Rudolf Scharping, den Tatsachen entsprach. In den vorliegenden Akten gibt es keine dem widersprechenden Fundstellen. a) Welche deutschen Offiziere hielten sich in welcher Funktion und zu welchem Zweck am 29. Januar 1999 in dem Dorf Rugovo auf? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Wie schätzt die Bundesregierung die Ereignisse vom 29. Januar 1999 in Rugovo aus heutiger Sicht ein? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Kann die Bundesregierung Angaben der OSZE-Beobachter bestätigen, dass bis März 1999, also noch vor dem Beginn der NATO-Luftangriffe, im gesamten Kosovo laut dem Bericht, „Es begann mit einer Lüge“ (ARD, 8. Februar 2001) lediglich 39 Personen im Zuge bewaffneter Auseinandersetzungen starben? Die Bundesregierung kann diese Angaben einzelner OSZE-Beobachter nicht bestätigen . Sie verweist auf die OSZE-Studie „Kosovo As seen as told“ vom 6. Dezember 1999 (abrufbar unter www.osce.org/odihr/17772), die für den Zeitraum ab Oktober 1998 Menschenrechtsverletzungen im Kosovo, einschließlich zahlreicher Tötungsdelikte, dokumentiert. 4. Seit welchem konkreten Datum und auf Grundlage welcher konkreten Ereignisse ging die Bundesregierung in den Lageberichten des Verteidigungsministeriums (Führungszentrum der Bundeswehr – Lageführung/G1-Info) von einer humanitären Katastrophe in Jugoslawien aus? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 82 der Großen Anfrage der Fraktion der PDS „Kriegsbilanz“ vom 28. März 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5677). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2560 5. Seit wann besaß die Bundesregierung „beweissichernde“ Erkenntnisse über die Umstände, von wem die Gewalt vor Beginn der NATO-Luftangriffe in Jugoslawien ausging? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Welche konkreten strafrechtlichen Schritte hat die Bundesregierung bis heute auf nationaler und internationaler Ebene, im Zuge der genannten „beweissichernden “ Erkenntnisse gegen die Verursacher der Gewaltanwendung unternommen? Nationale Strafverfolgung ist Aufgabe der Justiz. Die Bundesregierung hat die Arbeit des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag (IStGHJ) unterstützt, z. B. durch Rechtshilfe. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 84 und 85 der Großen Anfrage der Fraktion der PDS „Kriegsbilanz“ vom 28. März 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5677) verwiesen . Wenn keine strafrechtlichen Schritte unternommen wurden, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass im Fußballstadion von Priština ein „Konzentrationslager“ betrieben worden sein soll, was der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping in einer TVSendung vom 28. März 1999 in der ARD behauptete: „Viel wichtiger ist die Frage, was geschieht jetzt im Kosovo, wenn ich höre, dass im Norden von Priština ein Konzentrationslager eingerichtet wird“? Hierzu verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 86 der Großen Anfrage der Fraktion der PDS „Kriegsbilanz“ (Bundestagsdrucksache 14/5677). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, über angebliche Erschießungen von Lehrern und Eltern vor den Augen ihrer Kinder, von denen der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping in einer TV-Sendung vom 28. März 1999 in der ARD berichtete: „Wenn ich höre, dass man die Eltern und die Lehrer von Kindern zusammentreibt und die Lehrer vor den Augen der Kinder erschießt […] dann ist da etwas im Gange wo kein zivilisierter Europäer mehr die Augen zumachen darf, außer er wollte in die Fratze der eigenen Geschichte schauen“? Die Schilderungen über Erschießungen von Lehrern und Gräueltaten gegen Kinder sind u. a. in der OSZE-Studie vom 6. Dezember 1999 („Kosovo As seen as told“, abrufbar unter www.osce.org/odihr/17772) umfassend dokumentiert worden . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 18/2560 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Erkenntnisse oder Beweise hat die Bundesregierung, dass die Aussagen vom damaligen Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping bezüglich der vermeintlichen Existenz eines „KZ“ im Stadion von Priština, auf Zeugenaussagen beruhen, wie dies von ihm in der Dokumentation „Es begann mit einer Lüge“ behauptet wurde: „das beruht auf Zeugenaussagen , die sich bezogen auf entsprechende Internierungen in den Gängen des Stadions“? Hierzu liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse oder Beweise hat die Bundesregierung über die planmäßige oder systematische Vertreibung der Zivilbevölkerung aus dem Dorf Randubrava vor dem Beginn der NATO-Luftangriffe, wie dies vom Bundesverteidigungsministerium in seiner Broschüre „Der Kosovo-Konflikt: Eine Dokumentation des Bundesministeriums der Verteidigung, Stand: 10. Mai 1999“ behauptet wurde? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Broschüre aufgrund der damals vorhandenen Erkenntnisse erstellt wurde. Aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Quellen ergeben sich keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse . 11. Wann wurde das Dorf Randubrava zum ersten Mal von der Zivilbevölkerung , nach dem Beginn der NATO-Luftangriffe, verlassen, und auf wessen Befehl oder Anordnung hin geschah dies? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Hierzu liegen der Bundesregierung aus den dort genannten Quellen keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Erkenntnisse oder Beweise hat die Bundesregierung über die Zerstörung des Dorfes Sanhovici [Petershitca] vor dem Beginn der NATOLuftangriffe durch jugoslawische Armeeeinheiten, deren Häuser, nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums in seiner Broschüre „Der Kosovo-Konflikt: Eine Dokumentation des Bundesministeriums der Verteidigung , Stand: 10. Mai 1999“ in folgender Form niedergebrannt worden sein sollen: „Zunächst stellt man [also die Serben] eine brennende Kerze auf den Boden und dann öffnet man im Keller den Gashahn“? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, wonach die meisten Häuser im Kosovo nicht unterkellert sind? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zum zahlenmäßigen Verhältnis der unterkellerten zu nicht unterkellerten Häuser im Kosovo. Beide Bauweisen kommen vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2560 13. Inwiefern schätzt die Bundesregierung Aussagen, wie sie von der damaligen rot-grünen Bundesregierung, insbesondere vom damaligen Bundesministers des Auswärtigen Joschka Fischer in seiner Rede vom 7. April 1999 getätigt wurden, nach denen ein Krieg gegen Jugoslawien notwendig sei, um ein neues Auschwitz zu verhindern, als dazu geeignet, um die Relativierung und Verharmlosung des von Deutschen an den europäischen Juden verübten Holocaust zu rechtfertigen, ein (vgl.: das Statement des damaligen Außenministers: „The first is ‚Never Again War.‘ And the second is ,Never Again Auschwitz.‘ It means standing up against genocide. It’s a contradiction, but we have to live with it.“ in: Newsweek 18. April 1999, www.thedailybeast.com/newsweek/1999/04/18/we-have-to-win-this. html)? Die damalige und alle folgenden Bundesregierungen haben wiederholt und unzweideutig die historisch singuläre Natur des Holocaust und die besondere Verantwortung betont, die für Deutschland daraus erwächst. Der ehemalige Bundesminister des Auswärtigen, Joschka Fischer, bezeichnete die Shoa in seiner Rede zum Gedenken an den 60. Jahrestag der Befreiung der Nazi-Konzentrationslager am 27. Januar 2005 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen als „das Menschheitsverbrechen des 20. Jahrhunderts schlechthin“, das für Deutschland „den absoluten moralischen Tiefpunkt, einen Zivilisationsbruch ohne Beispiel“ bedeute. 14. Wann gedenkt die Bundesregierung, authentische gerichtsmedizinische Dokumente zum angeblichen Račak-Massaker vom 15. Januar 1999 endgültig und uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Archivgut des Bundes kann – sofern vorhanden – in der Regel 30 Jahre nach seiner Entstehung durch die Öffentlichkeit genutzt werden. 15. Wann gedenkt die Bundesregierung, eine authentische Fassung des Berichtes der Kommission finnischer Ärzte unter Vorsitz von Helena Ranta, die im Auftrag der Europäischen Kommission und der OSZE angefertigt wurde, endgültig und uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es gemäß den Untersuchungen der finnischen Ärzte im Hinblick auf das angebliche „Massaker von Račak“ keine Beweise für „Tötungen und Verstümmelungen unbewaffneter Zivilisten“ gibt bzw. dass die aufgefundenen Leichen nicht „aus extremer Nahdistanz erschossen“ wurden (www.spiegel.de/politik/ausland/ 0,1518,112775,00.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der F.D.P. „Kosovo – Was ist die Wahrheit, was Legende“ vom 19. April 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5905) wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Welche Hinweise hat die Bundesregierung bezüglich der Herkunft der Opfer, die in Račak gefunden wurden? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Drucksache 18/2560 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Seit wann wurden von der damaligen Bundesregierung zunächst politische und schließlich militärische Vorbereitungen für einen Angriffskrieg gegen Jugoslawien getroffen (vgl. die Feststellungen des Amtsgerichtes Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000 (Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichtes Berlin (Gz: 564-81.00) vom 18. August 2001)? Die Bundesregierung hat keinen Angriffskrieg gegen Jugoslawien vorbereitet oder geführt. Die von den Fragestellern zitierten Entscheidungen von Berliner Strafgerichten betreffen die strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Personen wegen öffentlicher Aufforderungen zu Straftaten wie Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht. Diese Entscheidungen binden die Bundesregierung nicht. Sie betreffen vielmehr nur den jeweiligen Einzelfall. Die Urteilsgründe sowie die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen erwachsen nicht in Rechtskraft und entfalten keine Bindungswirkung gegenüber der Allgemeinheit. 19. Auf Grundlage welcher konkreten Völkerrechtsnorm der UN-Charta hat die Bundesrepublik Deutschland an dem Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien teilgenommen bzw. militärische Gewaltmaßnahmen gegen dieses Land vorgenommen oder unterstützt? Auf die Antworten zu den Fragen 77 und 104 auf die Große Anfrage der Fraktion der PDS „Kriegsbilanz“ (Bundestagsdrucksache 14/5677) wird verwiesen. 20. Welche Kenntnisse oder Hinweise hat die Bundesregierung über die Folgen des Einsatzes von Splitterbomben und angereicherter Uranmunition bei den NATO-Luftangriffen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Einsatz von und Schutz vor DU-Munition“ (Bundestagsdrucksache 17/3777) sowie auf die Antworten zu den Fragen 4a und 4b der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS „Kriegsbilanz II“ (Bundestagsdrucksache 14/1645). 21. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Folgen des – nach Feststellungen des Amtsgerichtes Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000 (Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichtes Berlin (Gz: 564-81.00) vom 18. August 2001 – völkerrechtswidrigen Angriffskrieges und des Einsatzes von Splitterbomben und angereicherter Uranmunition gegen Jugoslawien zu beseitigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS „Kriegsbilanz II“ (Bundestagsdrucksache 14/1645). Zur Räumung von Clustermunition , Anti-Personenminen und anderen zurückgebliebenen Kampfmitteln auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens wurden durch das Auswärtige Amt in der Zeit von 1997 bis heute Mittel in Gesamthöhe von rund 44,85 Mio. Euro bereitgestellt , davon entfielen in den Jahren 2003 bis 2009 rund 2,39 Mio. Euro auf Maßnahmen in Serbien. Für Maßnahmen im Kosovo wurden in der Zeit von 1999 bis 2005 rund 2,8 Mio. Euro bereitgestellt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2560 22. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Opfer des – nach Feststellungen des Amtsgerichtes Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000 (Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichtes Berlin (Gz: 564-81.00) vom 18. August 2001 – völkerrechtswidrigen Angriffskrieges in Jugoslawien zu entschädigen? Zur Bedeutung der zitierten Entscheidungen von Berliner Strafgerichten in strafrechtlichen Einzelfällen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Da es sich bei dem NATO-Einsatz in Jugoslawien nicht um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelte, stellt sich die Frage einer Entschädigung wegen eines solchen nicht. Ist der Bundesregierung die Forderung des amtierenden serbischen Präsidenten Tomislav Nikolić bekannt, wonach die NATO die Republik Serbien für die angerichteten Schäden entschädigen solle (www.politika.rs/ rubrike/tema-dana/Nikolic-trazi-ratnu-odstetu-od-NATO-a.lt.html)? Medienberichte zu einer solchen Forderung des serbischen Präsidenten Tomislav Nikolić sind der Bundesregierung bekannt. 23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Medienberichterstattung vor der Intervention gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999, auch mit Blick auf gegenwärtige Diskussionen über eventuelle Interventionen in anderen Ländern wie z. B. Syrien? Mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit kommentiert die Bundesregierung die Berichterstattung der Medien nicht. 24. Inwiefern gab es internationale Reaktionen auf die deutsche Beteiligung an diesem – nach Feststellungen des Amtsgerichtes Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000 (Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichtes Berlin (Gz: 564-81.00) vom 18. August 2001 – völkerrechtswidrigen Krieg? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Die Lage im Kosovo und die NATO-Operation unter deutscher Beteiligung war regelmäßig Gegenstand von bilateralen Gesprächen der Bundesregierung, der Beratungen in multilateralen Gremien sowie der internationalen Presseberichterstattung. Wurde darin international ein Bruch der deutschen Verpflichtungen aus Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages gesehen? Nein. 25. Was wurde von deutschen Behörden unternommen, um die Verantwortlichen für die möglicherweise tatbestandsmäßig erfüllte strafbare Vorbereitung eines Angriffskrieges zu ermitteln und zu bestrafen, wie es im Zusammenhang mit den Bestimmungen von Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes und Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages sowie § 80 des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgesehen ist? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im Jahr 1999 geprüft, ob im Zusammenhang mit dem NATO-Einsatz in Jugoslawien der Anfangsverdacht für die Verwirklichung des Straftatbestandes der Vorbereitung eines Angriffskriegs oder des Aufstachelns zum Angriffskrieg (§§ 80, 80a StGB) be- steht. Im Rahmen dieser Prüfung ist der Generalbundesanwalt zu dem Ergebnis Drucksache 18/2560 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gelangt, dass die vom Deutschen Bundestag beschlossene Beteiligung an der von der NATO geführten Luftoperation nicht tatbestandsmäßig ist, weshalb von der Einleitung von Ermittlungsverfahren abzusehen war. 26. Gedenkt die Bundesregierung, sich für die möglicherweise vorsätzlich begangenen Falschinformation der Öffentlichkeit bzw. öffentlich verbreiteten sogenannten Kriegsunwahrheiten der damaligen Bundesregierung, die – nach Feststellungen des Amtsgerichtes Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000 (Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichtes Berlin (Gz: 564-81.00) vom 18. August 2001 – völkerrechtswidrigen Überfall der NATO-Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland auf Jugoslawien , rechtfertigen sollten, auch und gerade gegenüber Serbien zu entschuldigen ? Zur Bedeutung der zitierten Entscheidungen von Berliner Strafgerichten in strafrechtlichen Einzelfällen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Da es sich bei dem NATO-Einsatz in Jugoslawien nicht um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelte, bedarf es keiner Entschuldigung für eine Rechtfertigung eines solchen. Auch in den engen und vertrauensvollen Beziehungen zwischen der Bundesregierung und der serbischen Regierung spielt die Frage einer Entschuldigung keine Rolle. 27. Sind der Bundesregierung die Aussagen von Hannes Swoboda, dem Vorsitzenden der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, bekannt, wonach „dem Kosovo […] man durch Bomben auf Serbien geholfen [habe] sich abzutrennen von Serbien. Jetzt sagt man ‚Unter keinen Umständen‘, und: ‚Jeder, der der Krim hilft, wird da mit Sanktionen belegt‘. Es kommt schon eine gewisse Doppeldeutigkeit zum Ausdruck.“ (www.deutschlandfunk.de/ ukraine-eigentlich-unverantwortlich.868.de.html?dram:article_id=279574)? Der Bundesregierung sind die zitierten Aussagen bekannt. 28. Welche Kenntnisse oder Hinweise hat die Bundesregierung über Fälle von ethnischen Säuberungen, Folter, Mord, Entführung, Vergewaltigung und anderen Gräueltaten an Serben und Roma durch die UÇK und etwaige Nachfolgeorganisationen während der Jahre 1998 bis 2013 (www.tagesanzeiger. ch/ausland/europa/Die-Kriegsverbrechen-der-Freiheitskaempfer/story/ 24289303)? Der Bericht des damaligen Berichterstatters der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Dick Marty vom Dezember 2010 trägt Vorwürfe zusammen, nach denen eine kriminelle Vereinigung von UÇK-Mitgliedern im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt in den Jahren 1998 bis 1999 Auftragsmorde, Drogenhandel und andere Verbrechen begangen haben soll. Clint Williamson, der Leiter der Special Investigative Task Force (SITF), die die Europäische Union mit der Untersuchung der im o. g. Marty-Bericht erhobenen Vorwürfe beauftragt hat, stellte in seinem Abschlussbericht vom 29. Juli 2014 fest, die SITF habe überzeugende Beweise gegen einzelne frühere hochrangige Angehörige der UÇK gefunden. Anklagen gegen diese Personen wegen gravierender Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, sowie wegen Verstößen gegen kosovarisches Recht, einschließlich wegen Mordes, seien gerechtfertigt. a) Seit wann liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse vor? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2560 b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen ? Die Bundesregierung engagiert sich aktiv bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Zeit des Kosovo-Konflikts. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo bei dieser Aufgabe u. a. mit juristischem Personal. Nach Ermittlungen durch EULEX verurteilte das Amtsgericht Pristina im sogenannten Medicus-Fall, auf den sich auch der Marty-Bericht bezieht, den Direktor der Medicus-Klinik in Pristina und vier weitere Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen wegen illegaler Organtransplantationen im Jahr 2008. EULEX ermittelt zu dem Tatkomplex gegen weitere Verdächtige. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen von EULEX Kosovo auch die SITF zur Untersuchung der Vorwürfe aus dem Marty-Bericht. Die Bundesregierung setzt sich für die Einrichtung eines Sondergerichts ein, welches sich mit den Untersuchungsergebnissen der SITF befassen soll. Die kosovarische Regierung und das kosovarische Parlament haben der Einrichtung eines Sondergerichts im April 2014 formell zugestimmt. 29. In welcher Art und Weise unterstützt die Bundesregierung die Strafverfolgung gegen die hochrangigen UÇK-Kommandeure, und in welcher Art und Weise unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung eines Sondertribunals ? Auf die Antwort zu Frage 28b wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333