Deutscher Bundestag Drucksache 18/2564 18. Wahlperiode 18.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2463 – Netzpolitische Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen innerhalb der Bundesregierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Politikfeld Netzpolitik – im Neusprech: Digitalisierungspolitik – wird innerhalb der Bundesregierung von mehreren Bundesministerien bearbeitet. Federführend für die jüngst veröffentlichte „Digitale Agenda“ zeichnen beispielsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die drei Bundesminister der genannten Häuser allerdings haben bislang an keiner einzigen Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda im Deutschen Bundestag teilgenommen. Zugleich werden aufgrund des Querschnittscharakters des Politikfeldes netzpolitische Themen auch in weiteren Bundesministerien bearbeitet. 1. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten ) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit netzpolitischen Themen befasst? 2. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten ) im Bundesministerium des Innern mit netzpolitischen Themen befasst? 3. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten ) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit netzpolitischen Themen befasst? 4. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten ) im Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schutz mit netzpolitischen Themen befasst? 5. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten ) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit netzpolitischen Themen befasst? Drucksache 18/2564 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Bildung und Forschung mit netzpolitischen Themen befasst? 7. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium der Finanzen mit netzpolitischen Themen befasst? 8. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit netzpolitischen Themen befasst? 9. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit netzpolitischen Themen befasst? 10. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium der Verteidigung mit netzpolitischen Themen befasst? 11. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Gesundheit mit netzpolitischen Themen befasst? 12. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit netzpolitischen Themen befasst? 13. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit netzpolitischen Themen befasst? 14. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Auswärtigen Amt mit netzpolitischen Themen befasst? 15. Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundeskanzleramt mit netzpolitischen Themen befasst? Die Fragen 1 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Netzpolitische bzw. IT-Themen sind Querschnittsthemen in allen Bundesressorts . Abteilungen der Ressorts sind mehrmals im Jahr mit solchen Themen befasst. Eine Erhebung der mit netzpolitischen Themen befassten Vollzeitäquivalenten ist der Bundesregierung nicht möglich, da grundsätzlich keine thematische Statistik über Arbeitszeitanteile der Mitarbeiter in den Ressorts geführt wird. 16. Welches Bundesministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „I. Digitale Infrastruktur“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“, und welche Bundesministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten? 17. Welches Bundesministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „II. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“, und welche Bundesministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2564 18. Welches Bundesministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „III. Innovativer Staat“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“, und welche Bundesministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten? 19. Welches Bundesministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „IV. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“? 20. Welches Bundesministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „V. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“, und welche Bundesministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten? 21. Welches Bundesministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „VI. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“, und welche Bundesministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten? 22. Welches Bundesministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „VII. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda“ genannten Maßnahmen, und welche Bundesministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten? Die Fragen 16 bis 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In allen Handlungsfeldern der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 sind mehrere Bundesressorts betroffen. Die Digitale Agenda 2014 bis 2017 ändert dabei nichts an den bestehenden Ressortzuständigkeiten. Die Frage, welche Bundesministerien zu beteiligen sind, ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme und ergibt sich aus Anlage 6 zu § 45 Absatz 1, § 74 Absatz 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. 23. Warum hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages teilgenommen? 24. Warum hat der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages teilgenommen? 25. Warum hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages teilgenommen? Die Fragen 23 bis 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In den Sitzungen des Ausschusses ist regelmäßig die Leitung der Bundesressorts , insbesondere der Kernressorts Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie präsent. In der Regel sind die jeweiligen Bundesminister nicht persönlich in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags anwesend , sondern lassen sich durch die zuständigen Parlamentarischen Staatssekretäre vertreten. Ausnahmen sind beispielsweise die Vorstellung einer Vorhabenplanung . Hinzu kommt in diesem Fall, dass der Ausschuss Digitale Agenda nicht federführend tätig wird. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333