Deutscher Bundestag Drucksache 18/2598 18. Wahlperiode 23.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulle Schauws, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2331 – Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesministerien bei der Besetzung herausgehobener Stellen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern und dient der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Bereich der Bundesverwaltung . Immer noch ist der Anteil von Frauen insbesondere in Führungspositionen im öffentlichen Dienst nicht paritätisch. Im Mai 2014 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass sich die gesetzlichen Beteiligungsvorschriften nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) auch auf Positionen politischer Beamter und Beamtinnen beziehen. Unter der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, wurden im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 drei herausgehobene Stellen neu besetzt, darunter diejenige des Pressesprechers des Bundesministeriums und die eines beamteten Staatssekretärs. Die Auswahlentscheidungen wurden der Gleichstellungsbeauftragten des Bundesministeriums entweder nicht oder nur kurz vor der jeweiligen Besetzung mitgeteilt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied daher, dass die frühzeitige Beteiligung und die umfassende Unterrichtung bei allen Entscheidungsprozessen, um an der Willensbildung mitzuwirken und so wesentliche Weichenstellungen im Vorfeld zu beeinflussen, zu den Beteiligungsrechten der Gleichstellungsbeauftragten gehört. Mitte Juni 2014 wurden Einzelheiten des Ressortentwurfs der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bekannt. In diesem Entwurf stellen sie fest, dass trotz des BGleiG von 2001 nicht die gewünschte Erhöhung des Anteils von Frauen an Führungspositionen im Bund eingetreten sei. Daher Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bestehe zwingender politischer Handlungsbedarf, um den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichstellung zu erfüllen. Neben konkreten Vorgaben an einzuhaltenden Quoten soll insbesondere vermehrte Transparenz bei der Besetzung von Führungspositionen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führen. Drucksache 18/2598 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch unter der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, wird Presseberichten zufolge die Gleichstellungsbeauftragte nicht ausreichend beteiligt (DIE WELT Online, 8. Juli 2014, „Bei Manuela Schwesig meutern die Mitarbeiter“). Laut BGleiG ist die Gleichstellungsbeauftragte zur Durchführung ihrer Aufgaben „unverzüglich und umfassend zu unterrichten“. Dafür sind ihr die erforderlichen Unterlagen frühestmöglich vorzulegen und die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Damit soll der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen zu personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten gegeben werden. Um mehr Transparenz zu schaffen, wollen die Fragesteller wissen, inwiefern die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei herausgehobenen Positionen unter der jetzigen Bundesregierung entsprechend dem BGleiG erfolgt ist und sie der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin entsprechen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es ist der Bundesregierung wichtig, dass die Gleichstellungsbeauftragte den Vorgaben des BGleiG entsprechend bei Personalauswahlverfahren möglichst frühzeitig beteiligt wird und ihr die Möglichkeit gegeben wird, sich aktiv in den Auswahlprozess einzubringen. Darum überprüfen die Bundesressorts regelmäßig ihre Stellenbesetzungspraxis und passen diese, soweit erforderlich, der Rechtsprechung an. 1. In welchen Bundesministerien wurden seit der Bundestagswahl 2013 a) beamtete Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre, b) Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter, c) Pressesprecherinnen bzw. Pressesprecher, d) weitere Führungspositionen neu benannt, und wenn ja, wie viele (bitte nach Bundesministerien, Position und Geschlecht aufschlüsseln)? Auswärtiges Amt (AA): a) 2 Beamtete Staatssekretäre b) 7 Abteilungsleitungen (2 weiblich) c) 11 Unterabteilungsleitungen (3 weiblich) d) 1 Pressesprecher e) 33 Leitungen von B6/B9-Auslandsvertretungen (4 weiblich) Bundesministerium des Innern (BMI): a) 1 Beamtete Staatssekretärin (weiblich) b) 1 Abteilungsleitung (männlich) c) 2 Unterabteilungsleitungen (männlich) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): a) 2 Staatssekretärsposten für Beamtinnen/Beamte (1 weiblich, 1 männlich) b) 2 Abteilungsleitungen wegen Erreichens der Altersgrenze (2 weiblich) c) 2 Leitungen für Leitungseinheiten Kommunikation und Planung (1 weiblich, 1 männlich) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2598 Bundesministerium der Finanzen (BMF): a) 1 Beamteter Staatssekretär (männlich) b) 2 Abteilungsleiter (männlich) c) 3 Unterabteilungsleitungen (1 weiblich/2 männlich) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): a) 2 Beamtete Staatssekretäre (männlich) b) 5 Abteilungsleitungen (1 weiblich, 4 männlich) c) 1 Pressesprecherin (weiblich) d) 1 Leiter Leitungsabteilung (männlich); 1 Behindertenbeauftragte (weiblich) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): a) 1 Abteilungsleiter (männlich) b) 1 Pressesprecher (männlich) c) 1 Leiter Leitungsstab (männlich) Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Militärische Dienstpostenbesetzungen: a) 1 Abteilungsleiter (männlich) b) 1 Büroleiter des Generalinspekteurs (männlich) c) 1 Sekretär Steuerungsboard Attraktivität (männlich) d) 2 Unterabteilungsleiter (männlich) Zivile Dienstpostenbesetzungen: a) 1 Beamtete Staatssekretärin (weiblich), 1 Beamteter Staatssekretär (männ- lich) b) 1 Pressesprecher (Arbeitnehmer) (männlich) c) 1 Abteilungsleiter (männlich) d) 1 Unterabteilungsleiter (männlich) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): a) 2 Beamtete Staatssekretäre (männlich) b) 6 Abteilungsleitungen (davon 1 weiblich) c) 2 Unterabteilungsleitungen (männlich) Bundesministerium für Gesundheit (BMG): a) 1 Beamteter Staatssekretär (männlich); 1 Staatssekretär als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege (männlich) b) 3 Abteilungsleitungen (2 männlich, 1 weiblich) c) 1 Pressesprecherin (weiblich) d) 1 Leiter Leitungsstab (männlich) Drucksache 18/2598 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): a) 3 Abteilungsleitungen (3 männlich) b) Pressesprecherin (weiblich) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): a) 2 Beamtete Staatsekretäre (männlich) b) 6 Abteilungsleitungen (2 weiblich, 4 männlich) c) 1 Leiter Leitungsstab (männlich), 1 Leiter Presse- und Informationsstab (männlich) und 2 Unterabteilungsleitungen (1 männlich, 1 weiblich) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): a) 1 Abteilungsleitung (männlich) b) 1 Unterabteilungsleitung (weiblich) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): a) 1 Beamteter Staatssekretär (1 männlich) b) 2 Abteilungsleitungen (1 weiblich, 1 männlich) c) 1 Pressesprecherin (weiblich) d) 4 Unterabteilungsleitungen (2 weiblich, 2 männlich) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): a) 1 Beamteter Staatssekretär (männlich) b) 4 Abteilungsleitungen (2 weiblich, 2 männlich) c) 1 Pressesprecherin (weiblich) d) 1 Leiterin Leitungsstab (weiblich) 2. In welcher Form wurden die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten von denen in der Antwort zu Frage 1 benannten Neubesetzungen unterrichtet? Wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)? Die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten wurden frühzeitig schriftlich oder bzw. und mündlich über die geplanten Neubesetzungen unterrichtet. 3. Wurden die Gleichstellungsbeauftragten jeweils a) vor der offiziellen Benennung, b) vor der Bekanntgabe an die Hausöffentlichkeit, z. B. in einer Personalversammlung oder c) vor der Mitteilung in der Presse beteiligt, und wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)? Die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten wurden bei allen genannten Stellen- besetzungen vor der offiziellen Benennung und deren interner sowie offizieller Bekanntgabe beteiligt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2598 4. Wurden den jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten gegebenenfalls die Alternativüberlegungen zu den in der Antwort zu Frage 1 benannten Stellenbesetzungen mitgeteilt? Wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)? Bei ihrer Beteiligung wurden die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten in die entsprechenden Alternativüberlegungen, soweit solche vorhanden waren, eingebunden . 5. Hatten die Gleichstellungsbeauftragten bei den in der Antwort zu Frage 1 benannten Stellenbesetzungen die Möglichkeit, sich vor der Benennung zu äußern (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Wurden diese Vorgänge in den Bundesministerien aktenkundig gemacht? Wenn nicht, warum nicht? Sämtliche Stellenbesetzungsvorgänge wurden aktenkundig gemacht. 7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, in der BGleiG-Novelle die oben benannte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin umzusetzen ? Wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung hält eine Änderung des BGleiG nicht für zwingend. Die genannte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin ist auf der Grundlage des geltenden Rechts ergangen. 8. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, wegen der vorgenannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin eine Besetzungspraxis und damit verbundene Verwaltungsvorschriften in den Bundesministerien anzupassen ? Wenn ja, bis wann? Nein, die Vorgaben des BGleiG werden erfüllt. 9. Will die Bundesregierung die Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten in Besetzungsverfahren zukünftig verbessern? Wenn ja, wie? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen. Im Übrigen überprüfen die Bundesressorts jeweils in Eigenverantwortung ihre Stellenbesetzungspraxis und passen diese, soweit erforderlich, der Rechtsprechung an. 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