Deutscher Bundestag Drucksache 18/261 18. Wahlperiode 08.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/194 – Zusammenarbeit von Hooligans und Neonazis Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut „SPIEGEL ONLINE“ haben sich 17 eigentlich rivalisierende Hooligangruppen aus ganz Deutschland Anfang 2012 im Rheinland unter dem Leitspruch „Kameraden im Geiste. Viele Farben, dennoch eine Einheit“ zu einem bundesweiten Bündnis mit dem Namen GnuHonnters (New Hunters) vereinigt. „Hooligans prügeln sich eigentlich untereinander. Aber jetzt haben sie sich zusammengetan , ein Netzwerk gegründet, um gemeinsam für ihre Sache zu kämpfen“, heißt es auf „SPIEGEL ONLINE“. „Sie werden dabei unterstützt von gewaltbereiten Rechtsextremisten.“ Einladende Gruppe zum Gründungstreffen der GnuHonnters war die seit Anfang der 80er-Jahre bestehende rechtsextreme Dortmunder Hooligantruppe Borussenfront. Deren Gründer und langjährige Anführer Siegfried „SS Siggi“ Borchardt ist heute Vorsitzender des Dortmunder Kreisverbandes der Partei Die Rechte, die als Auffangbecken von Mitgliedern des verbotenen Nationalen Widerstandes Dortmund gilt. Bei den Folgetreffen der GnuHonnters u. a. in Frankfurt, Berlin und Essen seien auch jüngere Kampfsportler zu den Althooligans dazu gestoßen. Den GnuHonnters sollen bis zu 300 Personen angehören. Auf Bildern von ihren Treffen sind auch NPD-Kader sowie Hooligans, die den Hitlergruß zeigen, zu sehen. Als Ziele benennen die GnuHonnters in einem Manifest die „Herstellung alter Werte“, „Keine Antifa im Stadion“ und „Meinungsfreiheit zurückgewinnen“ (www. spiegel.de/sport/fussball/rechtsextreme-im-fussball-hooligans-und-nazisvernetzen -sich-a-933194.html). In den letzten Monaten kam es bei verschiedenen Bundesligavereinen zu Angriffen von rechtsgerichteten Hooligans auf antirassistisch orientierte Ultras. So zogen sich die Ultras Aachen aufgrund massiver Drohungen rechter Schläger zum Ende der letzten Saison aus dem Stadion von Alemannia Aachen zurück . In Braunschweig griffen Hooligans die Ultras Braunschweig 01 während eines Spiels in der Fankurve an, verprügelten diese und beleidigten sie rassistisch . Anschließend belegte der Verein Eintracht Braunschweig die Ultras mit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dem Verbot, als Gruppe im Stadion aufzutreten. Nach einem Spiel des MSV Duisburg verprügelten Hooligans Mitglieder der MSV-Ultragruppe Kohorte. Ein Großteil der rund zwei Dutzend Angreifer gehörte zur Hooligangruppe „Division Duisburg“. Beteiligt waren aber auch Personen, die nach Einschät- Drucksache 18/261 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zung der Polizei aus dem Umfeld des verbotenen „Nationalen Widerstands Dortmund “ und deren Parallelgruppierung aus Duisburg kommen (www.spiegel.de/ sport/fussball/rechte-gewalt-gegen-ultras-des-msv-duisburg-a-929166.html). Auch die – vom Bündnis aktiver Fußballfans (BAFF) wegen ihrer einseitigen Fokussierung auf Fangewalt bei gleichzeitiger Ausblendung von Verletzten durch Polizeieinsätze als tendenziös kritisierte (Neues Deutschland vom 24. November 2012) – Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze sieht bei den Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga einen Anstieg „an rechtsmotiviertem Verhalten“ innerhalb der Hooliganszene. Bei 16 Bundesligavereinen erkennt diese der nordrhein-westfälischen Polizei angeschlossene Behörde eine personelle Überschneidung zwischen Teilen der gewaltbereiten Fanszene und dem rechten Milieu. So beteiligten sich bei Angriffen der Dresdner HooliganGruppe Elbflorenz auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte am Rande von Fußballspielen nach Angaben des ermittelnden Oberstaatsanwaltes Jürgen Schär „zunehmend gewaltbereite Rechtsextremisten“, die diese „Hooliganauseinandersetzungen als Training“ nutzen. Es gäbe auch ein gemeinsames Schusstraining von Hooligans und Neonazis in abgelegenen Wäldern (www.spiegel.de/ sport/fussball/rechtsextreme-im-fussball-hooligans-und-nazis-vernetzen-sicha -933194.html). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen erfolgte zum Teil auf der Grundlage der veröffentlichten Jahresberichte der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS). Diese sind vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (www.polizei-nrw./lzpd/zis). Eine strukturierte Beobachtung von Hooligan- oder Ultra-Gruppen durch Sicherheitsbehörden des Bundes findet nicht statt, da es sich hierbei in der Regel nicht um Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes handelt. Hooligans sowie Ultras sind grundsätzlich nicht in ihrer Gesamtheit als rechtsextremistisch zu bewerten. Dies schließt partielle Überschneidungen der beiden Szenen nicht aus. Erkenntnisse fallen insofern daher nur an, soweit bei der Beobachtung von (Rechts-)Extremisten Verbindungen zu oder Mitgliedschaften in Hooligan- oder Ultra-Gruppen bekannt werden. 1. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über einen laut SPIEGEL ONLINE zu verzeichnenden Anstieg an rechtsmotiviertem Verhalten innerhalb der Hooliganszene der Bundesligavereine, und aufgrund welcher soziologischer und politischer Faktoren erklärt sie sich ein solches Phänomen (www.spiegel.de/sport/fussball/rechtsextreme-im-fussball-hooligansund -nazis-vernetzen-sich-a-933194.html)? Gemäß dem Jahresbericht Fußball 2012/2013 der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein -Westfalen, der auch auf die politische Motivation innerhalb der Fanszenen der Bundesligavereinen eingeht, ist in 16 Standorten (Berichtszeitraum 2011/ 2012: 13) der beiden Bundesligen nach Einschätzung der zuständigen Polizeibehörden von einer teilweisen personellen Überschneidung der jeweiligen Fußballszenen mit den rechten Szenen auszugehen. Hierbei handelt es sich um fünf (Berichtszeitraum 2011/2012: 5) Standorte der 1. Bundesliga mit zusammen 100 (Berichtszeitraum 2011/2012: 133) der rechten Szene zuzurechnenden Personen der Kategorien B (gewaltbereite/-geneigte Fans) und C (gewaltsuchende Fans) und um 11 (Berichtszeitraum 2011/2012: acht) Standorte der 2. Bundesliga mit zusammen 332 (Berichtszeitraum 2011/2012: 245) Personen. Wie auch in den Vorjahren liegt der Anteil des rechtsmotivierten Personenpoten- zials in den gewaltbereiten Szenen beider Bundesligen weiterhin unter 5 Prozent . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/261 Dementsprechend gering ist auch die Anzahl von Straftaten nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). So gab es in der Saison 2011/2012 97 entsprechende Verfahren und in der Saison 2012/ 2013 103 Verfahren. Dies ist deutlich weniger als der für die Spielzeit 2008/2009 festzustellende Wert von 134 Verfahren. Die teilweise vorliegenden personellen Überschneidungen zwischen Rechtsextremisten und Hooligangruppen überraschen nicht. Beide Szenen sind geprägt durch einen starken Männlichkeitskult, der die jeweils andere Szenen grundsätzlich attraktiv erscheinen lässt. Darüber hinaus vermitteln sowohl Gruppierungen des rechtsextremistischen Spektrums als auch Hooligangruppen ein gerade für junge Männer attraktives Gemeinschaftsgefühl. Nicht zuletzt die Möglichkeit körperlicher Auseinandersetzungen im Umfeld von Fußballspielen besitzt eine Anziehungskraft auch für gewaltorientierte Rechtsextremisten. 2. Welche Drohungen und Übergriffe von rechtsgerichteten Hooligans auf denselben Verein unterstützende antirassistische Ultras und Fangruppen während der letzten zwei Jahre sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte einzeln nach Vorkommnis, Datum, Verein, Hooligan- und Ultragruppe aufschlüsseln)? Der Bundesregierung ist ein Übergriff von Hooligans auf denselben Verein unterstützende Ultras und Fangruppen bekannt, bei dem die Angreifer nach Kenntnis der Bundesregierung von Rechtsextremisten unterstützt wurden: ● 19. Oktober 2013 – Fußballspiel MSV Duisburg gegen 1. FC Saarbrücken: Hooligans des MSV Duisburg, darunter Mitglieder der „Division Duisburg“, griffen – unterstützt durch Personen aus dem Umfeld des mittlerweile verbotenen „Nationalen Widerstands Dortmund“ und „Nationalen Widerstands Duisburg“ – Fans des eigenen Vereins an, so unter anderem auch die UltraGruppierung „Kohorte“. Darüber hinaus sind der Bundesregierung nachfolgend aufgeführte Übergriffe von als „rechtsgerichtet“ geltenden Fangruppen auf als „linksgerichtet“ geltende Fangruppen des gleichen Vereins bekannt geworden. Es konnte insoweit jedoch nicht festgestellt werden, ob an diesen Übergriffen Rechtsextremisten beteiligt waren: ● 20. September 2013 – Fußballspiel VfL Borussia Mönchengladbach gegen Eintracht Braunschweig: Hooligans von Eintracht Braunschweig attackierten die Ultras „UB 01 Braunschweig“ in und vor dem Gästeblock. ● 21. Juni 2013 – Veranstaltung „Fête de la Musique“ in Hannover: Mutmaßliche Mitglieder der „Ultras Hannover“ attackierten Personen aus dem Umfeld der Fangruppierung „Rote Kurve“, die an der Organisation des antirassistisch ausgerichteten Festivals „Spaß gegen Stumpf“ beteiligt ist. ● 7. August 2012 – Fußballspiel 1. FC Saarbrücken gegen TSV Alemannia Aachen: Mitglieder der Aachener „Karlsbande Ultras“ griffen nach dem Spiel in der Nähe des Stadions die „Aachen Ultras (ACU)“ an. ● 18. Dezember 2011 – Fußballspiel Eintracht Braunschweig gegen TSV Alemannia Aachen: Mitglieder der Aachener „Karlsbande Ultras“ verweigerten den ebenfalls mitgereisten „Aachen Ultras (ACU)“ den Zutritt zum Gästeblock. Drucksache 18/261 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Drohungen und Übergriffe von rechtsgerichteten Hooligans auf antirassistische Ultras und Fangruppen gegnerischer Vereine während der letzten zwei Jahre sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte einzeln nach Vorkommnis, Datum, Verein, Hooligan- und Ultragruppe aufschlüsseln )? Der Bundesregierung sind keine Drohungen und Übergriffe von Hooligans auf Ultras und Fangruppen gegnerischer Vereine während der letzten zwei Jahre bekannt geworden, bei denen die Angreifer nach Kenntnis der Bundesregierung Rechtsextremisten waren oder von Rechtsextremisten unterstützt wurden. Der Bundesregierung sind allerdings die nachfolgend aufgeführten Übergriffe von als „rechtsgerichtet“ geltenden Fangruppen auf als „linksgerichtet“ geltende Fangruppen gegnerischer Vereine bekannt geworden. Es konnte insoweit jedoch nicht festgestellt werden, ob an diesen Übergriffen Rechtsextremisten beteiligt waren: ● 3. August 2013 – Fußballspiel SV Babelsberg 03 gegen Lokomotive Leipzig: Anhänger von Lokomotive Leipzig stürmten auf den Platz und in den Block des SV Babelsberg 03. Es kam zu Auseinandersetzungen. Das Spiel musste unterbrochen werden. ● 19. Mai 2013 – Fußballspiel Eintracht Braunschweig gegen FSV Frankfurt: Nach Abpfiff des Spiels versuchten Mitglieder der Braunschweiger Hooligan -Gruppierungen „Fette Schweine/Hungerhaken“ und „Alte Kameraden“, Fans des FSV Frankfurt zu attackieren. Das wurde von der Polizei unterbunden . Im weiteren Verlauf sollen in der Braunschweiger Innenstadt „alternativ aussehende“ Jugendliche von Hooligans bedroht worden sein. 4. Kann die Bundesregierung hinter den Angriffen rechtsgerichteter Hooligans auf Ultras, die denselben Verein wie die angreifenden Hooligans unterstützen , eine Strategie zur Herstellung einer rechten Hegemonie in den Fankurven erkennen? Die Bundesregierung kann derzeit keine Strategie zur Herstellung einer solchen Hegemonie in den Fankurven erkennen. 5. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale oder bundesweite Kooperationen von Hooligans beim Vorgehen gegen antirassistische Fangruppen? Der Bundesregierung liegen bislang keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bundesweite vereinsübergreifende Zusammenschlüsse von Hooligangruppen? a) Welche derartigen Zusammenschlüsse gibt es, und welche Hooligangruppen aus welchen Städten bzw. von welchen Fußballvereinen sind Mitglied darin bzw. stehen mit diesen Vereinigungen in Verbindung? b) Inwieweit ist der Bundesregierung ein bundesweiter Hooliganzusammenschluss namens GnuHonnteres bekannt, und welche Hooligangruppen aus welchen Städten bzw. von welchen Fußballvereinen sind nach ihrer Kenntnis Mitglieder bzw. stehen mit diesem Zusammenschluss in Verbindung (bitte angeben, welche der angeschlossenen Gruppierungen von der Bundesregierung als rechtsextrem oder rechtsextrem beeinflusst angesehen werden)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/261 c) Welche Aktivitäten der GnuHonnters sind der Bundesregierung bekannt ? d) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einschlägigen rechtsextremen Straftaten durch Mitglieder oder Mitgliedsgruppen der GnuHonnters? Der Bundesregierung liegen bislang keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 7. Inwiefern erkennt die Bundesregierung eine Verbindung zwischen dem von den GnuHonnters laut „SPIEGEL ONLINE“ vertretenen Zielen „Herstellung der Meinungsfreiheit“ (womit dem Kontext zufolge die Herstellung ihrer eigenen Dominanz gemeint ist) und „Keine Antifa im Stadion“ und den gewaltsamen Übergriffen rechtsextremer Hooligans auf antirassistisch eingestellte Ultragruppen in Braunschweig, Duisburg, Aachen und anderen Städten? Der Bundesregierung liegen bislang keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 8. Wie haben die betroffenen Fußballvereine nach Kenntnis der Bundesregierung auf die gewaltsamen Übergriffe von rechtsgerichteten Hooligans auf antirassistische Ultras und andere Fangruppen bislang reagiert? Den Fußballvereinen stehen einen Reihe von Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung , von denen Gebrauch gemacht wurde. Als Inhaber des Hausrechts können sie Stadionverbote und -verweisungen aussprechen und Strafanzeige erstatten . Durch die Etablierung eines Sicherheitsbeauftragten kann die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Hausrechts effektiver gewährleistet werden. Darüber hinaus können die Fußballvereine präventive Ansätze verfolgen . Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung der Funktion des Fanbeauftragten sowie des Engagements im Rahmen von Fanprojekten und von Kampagnen gegen Rechtsextremismus. Die Bundesregierung verfügt jedoch nicht über einen umfassenden Überblick über die von den betroffenen Vereinen im Einzelnen eingeleiteten Maßnahmen. 9. Inwieweit erscheint der Bundesregierung die bislang von den betroffenen Vereinen eingeleiteten Maßnahmen als angemessen zur Bekämpfung rechtsextremer Tendenzen unter den Fans? Die Bundesregierung verfügt nicht über einen umfassenden Überblick über die von den betroffenen Vereinen im Einzelnen eingeleiteten Maßnahmen, um ihre Angemessenheit bewerten zu können. Zu den mit den Sportverbänden initiierten Maßnahmen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 10. Wie viele Personen, die derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind, sind in den einschlägigen PMK-Dateien (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) gespeichert (bitte für jede dieser Dateien angeben)? Wie viele von ihnen sind im polizeilichen Informationssystem als rechtsmotivierte Straftäter markiert? Von den derzeit (Stand: 19. Dezember 2013) in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten 12 996 Personen sind 45 Personen in der Datei „Gewalttäter Drucksache 18/261 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Rechts“ erfasst und 462 Personen in der INPOL-Zentraldatei mit dem personengebundenen Hinweis „rechtsmotiviert“ registriert. 11. Welche rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten Hooligan- und Fangruppen von Vereinen der ersten drei Ligen sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln benennen, Mitgliederzahl und einschlägige Straftaten angeben)? Der Bundesregierung sind mehrere Hooligangruppen bekannt, die vor allem aufgrund von Überschneidungen des Personenpotenzials als zumindest rechtsextremistisch beeinflusst eingeschätzt werden können. Es handelt sich um die „Karlsbande Ultras“ in Aachen, die „Borussenfront“ in Dortmund, „Standarte Bremen“, „Nordsturm Brema“ und „City Warriors“ in Bremen, „Blue Caps LE“ in Leipzig, „New Society (NS-)Boys“ und „HooNaRa“ (für Hooligans, Nazis und Rassisten) in Chemnitz, „FFC Viktoria ’91“ in Frankfurt/Oder sowie um „Inferno Cottbus“ in Cottbus. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gezielte Unterwanderungsversuche der rechtsextremen Szene (NPD, Partei Die Rechte, Kameradschaften , Autonome Nationalisten) bei Fußballvereinen, Fanclubs oder Ordnerdiensten vor (bitte nach Vereinen und rechtsextremen Gruppierungen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen bislang keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von einer Kooperation zwischen Rechtsextremisten und Hooligans etwa bei Kampfsport- oder Schusswaffentraining? In Einzelfällen kommen gemeinsame Kampfsportübungen von Rechtsextremisten und Hooligans etwa im Rahmen von Boxtrainings vor. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse über eine gezielte Kooperation von Rechtsextremisten und Hooligans vor. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine Kooperation von Mitgliedern von Rockerclubs und Hooligans, und wenn ja, auf welche Bereiche erstreckt sich eine solche Zusammenarbeit? Der Bundesregierung liegen über wenige Einzelfälle bezüglich der Bereitstellung von Räumlichkeiten für Konzertveranstaltungen hinaus keine Erkenntnisse über eine solche Kooperation vor. 15. Welche Initiativen will die Bundesregierung selbst bzw. gemeinsam mit den Ländern hinsichtlich der genannten Thematik ergreifen (bitte soweit möglich konkret benennen)? Die Bundesregierung nimmt die Gefahren, die aus Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Hooligan- bzw. Ultragruppen erwachsen können, ernst. Dementsprechend sind die Sicherheitsbehörden gehalten, mögliche Anhalts- punkte für entsprechende Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/261 Dabei ist allerdings zu beachten, dass Rechtsextremismus kein sportspezifisches , sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt, das sich allerdings auch im Sport manifestiert. Neben repressiven Maßnahmen ist es deshalb wichtig, den organisierten Sport für das Problem zu sensibilisieren und ihn dabei zu unterstützen, aktiv zu werden. Das muss im und mit dem Sport geschehen, um die erforderliche Akzeptanz zu erzielen und die Basis zu erreichen. Deshalb hat die Bundesregierung bereits im Januar 2011 gemeinsam mit dem organisierten Sport, den Ländern (Sportministerkonferenz) und kommunalen Spitzenvertretern (Deutscher Städte- und Gemeindebund) die Kampagne „Sport und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus“ gestartet, die – der Thematik entsprechend – langfristig angelegt ist. Ihr Ziel ist die Förderung von Toleranz, Respekt und Achtung der Menschenwürde. Die Sportvereine sollen darin bestärkt werden , sich klar gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung zu positionieren. Weiter soll sichergestellt werden, dass es flächendeckend Informations- und Schulungsangebote sowie Ansprechpartner im Sport gibt. Außerdem soll eine Vernetzung der Akteure aus Politik und Sport auf allen Ebenen erreicht werden. Die Kampagne wird von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern und Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene unterstützt, die mit ihrer Vorbildfunktion eine breite Bevölkerungsschicht erreichen. Im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) haben Bund und Länder im Jahr 2013 eine Einigung mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) zur Erhöhung des finanziellen Engagements in Bezug auf die Finanzierung von Fanprojekten erzielt. Diese Fanprojekte werden neben dem DFB und der DFL auch von den betroffenen Ländern und Kommunen finanziert; sie sind Kontaktpunkt zur Fanszene. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333