Deutscher Bundestag Drucksache 18/2687 18. Wahlperiode 29.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Katharina Dröge, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2405 – Haltung der Bundesregierung zu den TTIP-Verhandlungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, äußerte sich in den vergangenen Wochen wiederholt kritisch zu den Verhandlungen über ein „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA. Bezüglich der Enttarnung bislang zweier Spione beim Bundesnachrichtendienst und im Bundesministerium der Verteidigung sagte er: „Ich kann aber die Befürchtungen verstehen. Viele sagen: Wenn sich Washington auch beim Freihandelsabkommen so wie in Sachen NSA verhält, kann nicht viel dabei herauskommen . Diese Sorgen müssen wir den Leuten nehmen – indem wir die Verhandlungen möglichst transparent führen und zu guten Verhandlungsergebnissen kommen. Allerdings müssen die Amerikaner auch verstehen: Wir brauchen für ein solches Abkommen ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Zustimmung in Deutschland. Und die läuft uns im Moment wegen der Spionageaffäre davon .“ (Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2). Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages , sagte zu diesem Themenkomplex: „Deswegen mein Rat: Jetzt mal eine Zäsur bei den Verhandlungen und mal über Datenschutz und Datensicherheit mit den Amerikanern sprechen […].“ (Deutschlandfunk vom 12. Juli 2014). Der Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte zu der Frage, ob die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über TTIP mitentscheiden sollen: „Wir brauchen eine breite demokratische Legitimation. Die nationalen Parlamente werden am Ende entscheiden. Die Bundesregierung wird nichts unterschreiben, wofür sie nicht eine Mehrheit im Deutschen Bundestag hat.“ (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. September 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zu der Frage, ob Schiedsgerichte zum Investorenschutz in TTIP verankert werden sollen, sagte Heiko Maas: „Ich sage ganz klar: Die Schiedsgerichte werden wir nicht brauchen. Da ist die Position der Bundesregierung eindeutig und das haben wir der Kommission auch so mitgeteilt. Wir halten Schiedsgerichte zwischen OECD-Staaten für überflüssig.“ (ebd.). Drucksache 18/2687 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Und zudem: „Ich finde es richtig, bestimmte Bereiche beim Freihandelsabkommen auszuklammern. Das betrifft etwa den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge : Wird jetzt unsere Wasserversorgung privatisiert? Oder die Müllabfuhr ? Natürlich nicht. Über diese Bereiche wollen wir gar nicht erst verhandeln. Wir lassen uns nicht verbieten, solche Betriebe in kommunaler Verantwortung zu betreiben.“ (ebd.). 1. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse der letzten TTIP-Verhandlungsrunde? Die Bundesregierung verweist auf die Berichte der Europäischen Kommission sowie eigene Berichte zu den TTIP-Verhandlungsrunden, die dem Deutschen Bundestag übermittelt wurden und aus denen die wichtigsten Ergebnisse der jeweiligen TTIP-Verhandlungsrunden hervorgehen. 2. Wurde in der Verhandlungsrunde auf Basis konkreter, schriftlicher Texte verhandelt? Wenn ja, zu welchen Themen? Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag darüber in den oben genannten Berichten ausführlich informiert. 3. Wurden in die Verhandlungsrunde von dem US-amerikanischen Verhandlungsführer Positionen eingebracht, die nach Ansicht der Bundesregierung zu einer Absenkung von Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheitsund Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte führen könnten, und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung diese Gefahr? Die Bundesregierung verhandelt nicht mit den US-Verhandlungsführern und verweist auf den oben genannten Verhandlungsbericht der Europäischen Kommission . Die Bundesregierung vertritt grundsätzlich in allen Verhandlungen über Freihandelsabkommen die Position, dass diese nicht zu einer Absenkung von Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits-, Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte führen dürfen. Dieses Ziel ist auch im TTIP-Verhandlungsmandat verankert. Datenschutz und Datensicherheit 4. Inwieweit sieht die Bundesregierung die derzeitigen Verhandlungen zu TTIP von den Spionagevorwürfen, die sich unter anderem auch gegen USamerikanische Geheimdienste richten, betroffen (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2, siehe Vorbemerkung)? Inhaltlich sieht die Bundesregierung die derzeitigen Verhandlungen zu TTIP von den Spionagevorwürfen gegen US-amerikanische Geheimdienste nicht betroffen, da nachrichtendienstliche Zusammenarbeit und Spionageabwehr nicht Gegenstand von Freihandelsabkommen sind. 5. Welche Konsequenzen sollte die Europäische Kommission nach Meinung der Bundesregierung aus diesen Spionagevorwürfen bezüglich der weiteren TTIP-Verhandlungen ziehen? Es liegt im Ermessen der Europäischen Kommission, die o. g. Spionagevor- würfe zu bewerten. Ein Bezug zu den im EU-Mandat definierten Inhalten der TTIP-Verhandlungen besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2687 6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bestehenden Vorschlägen angesichts der im Raum stehenden Spionagevorwürfe, eine Zäsur bei den Verhandlungen zu TTIP zu machen und zunächst über Datenschutz und Datensicherheit zu sprechen? Die geheimdienstliche Tätigkeit der Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Zusammenarbeit Deutschlands und der EU mit den USA in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit sind nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Diese Themen werden in laufenden Verhandlungsprozessen sowohl bilateral als auch auf Ebene der Europäischen Union mit den USA intensiv verfolgt. Die Bundesregierung lehnt eine Unterbrechung der TTIP-Verhandlungen ab. 7. Welche Initiativen hat die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund dieser im Raum stehenden Spionagevorwürfe, unternommen, um Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit rechtssicher in die Verhandlungen zu TTIP einfließen zu lassen? Die Bundesregierung sieht sich mit der Europäischen Kommission darin einig, dass Datenschutzfragen nicht Gegenstand der Verhandlungen über die TTIP sein sollen. Dementsprechend darf das geltende wie das künftige Datenschutzniveau in der EU durch das Freihandelsabkommen nicht abgesenkt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Datenschutzfragen weiterhin im Rahmen eines EU-US-Datenschutzrahmenabkommens und des Safe-Harbor-Mechanismus sowie bei der Fortentwicklung des EU-Datenschutzrechts zu erörtern sind. Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen ist sicherzustellen, dass die Geltung der EU-Datenschutzbestimmungen im transatlantischen Verhältnis durch TTIP nicht beeinträchtigt wird (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/1056) 8. Hält die Bundesregierung es auch weiterhin vor dem Hintergrund dieser im Raum stehenden Spionagevorwürfe nicht für notwendig, sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine Aussetzung und Nachverhandlung der bestehenden transatlantischen Datenaustausch-Abkommen (z. B. SafeHarbour ) auszusprechen? Die Bundesregierung hat sich wiederholt für eine Verbesserung bestehender Datenaustausch-Abkommen und insbesondere des Safe-Harbor-Modells ausgesprochen . So hat sie die Empfehlungen der Europäischen Kommission von November 2013 (Ratsdok. 17069/13) zur Verbesserung des Safe-Harbor-Modells von Beginn an unterstützt und sich für Nachverhandlungen eingesetzt, die gegenwärtig noch durch die Kommission geführt werden. An dieser Position hat sich nichts geändert. 9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesjustizminister Heiko Maas, dass die gesellschaftliche Zustimmung zu einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA in Deutschland derzeit „davon läuft“ (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2, siehe Vorbemerkung)? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass ein so breit gefächertes Abkommen wie TTIP von einem intensiven Dialog mit der Gesellschaft begleitet werden muss, um verständliche Ängste und Befürchtungen auszuräumen und zu bestmöglichen Verhandlungslösungen zu kommen. Sofern es überhaupt einen Gradmesser für „gesellschaftliche Zustimmung“ zu einem noch nicht existierenden Abkommen gibt, sind der Bundesregierung belastbare Umfrageergebnisse nicht bekannt. Drucksache 18/2687 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Mit welchen Maßnahmen jenseits des bereits eingerichteten TTIP-Beirats will die Bundesregierung eine Zunahme dieser gesellschaftlichen Zustimmung fördern? Wie bei allen von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen zu Freihandelsabkommen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Federführer in der Bundesregierung auch bei TTIP seit Beginn der Verhandlung alle wirtschaftlich und gesellschaftlich repräsentativen Verbände und Gruppen zu Fachgesprächen eingeladen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel hat zudem einen TTIP-Beirat zum Austausch mit Vertretern aus Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kultur, Wirtschaftsverbänden und Kirchen gegründet. Stellungnahmen und Positionspapiere aller Verbände, Gewerkschaften und anderer Interessengruppen fließen gleichermaßen in die Meinungsbildung und Positionierung der Bundesregierung zu TTIP ein. Die Bundesregierung plant verhandlungsbegleitend weitere Informations - und Diskussionsveranstaltungen. Die Bundesregierung setzt sich für eine möglichst transparente Verhandlungsführung durch die Europäische Kommission ein und befürwortet die Initiativen der Europäischen Kommission sowie des US-Handelsbeauftragten zur Einbindung der Zivilgesellschaft im Rahmen des „Civil Society Dialogue“, in dessen Rahmen Zivilgesellschaft und Verbände regelmäßig über den Verhandlungsstand informiert werden und ihre Positionen in die Verhandlungen einbringen können. Die Bundesregierung tritt außerdem dafür ein, das Verhandlungsmandat zu veröffentlichen. Der hierfür erforderliche Ratsbeschluss kam aber bisher noch nicht zustande, da die nötige Einstimmigkeit nicht vorliegt. b) Plant die Bundesregierung insbesondere, eine von der Europäischen Kommission angeregte Werbekampagne zu diesem Zweck durchzuführen ? Die Bundesregierung informiert faktenbasiert über die Verhandlungen und zielt auf größtmögliche Transparenz ab. Der Bundesregierung ist von der Europäischen Kommission keine Werbekampagne vorgeschlagen worden. Demokratische Legitimation 10. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine „breite demokratische Legitimation “ (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe Vorbemerkung) für die etwaige Zustimmung zu TTIP herzustellen? Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verleiht der Europäischen Union die ausschließliche Zuständigkeit für die gemeinsame EUHandelspolitik . Die Europäische Kommission handelt aufgrund eines Mandats, das alle EU-Mitgliedstaaten im Rat gemeinsam beschlossen haben. Die Mitgliedstaaten sind über den Handelspolitischen Ausschuss nach Artikel 207 Absatz 3 AEUV in das Verfahren eingebunden, werden dort regelmäßig über den Stand der Verhandlungen unterrichtet und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme . Die Bundesregierung unterrichtet wiederum den Deutschen Bundestag gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) schriftlich und im Rahmen von Expertenbefragungen durch einzelne Bundestagsausschüsse auch mündlich fortwährend und umfassend über den Stand der Verhandlungen. Sämtliche einschlägigen Berichte und Dokumente werden den Bundestagsmitgliedern seit Beginn der Verhandlungen übermittelt und können von ihnen ausgewertet werden. Damit sind demokratische Legitimation und Einbeziehung der Öffentlichkeit gewährleistet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2687 a) Auf welcher rechtlichen Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei TTIP um ein so genanntes gemischtes Abkommen handelt, das durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden muss? Die Frage, ob es sich um ein Gemischtes Abkommen handelt, kann abschließend erst anhand des ausverhandelten Vertragstextes beurteilt werden. Die Bundesregierung geht jedoch wegen des umfassenden Regelungsansatzes davon aus, dass es sich bei TTIP um ein gemischtes Abkommen handeln wird, das sowohl von der EU als auch von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. Hierfür spricht auch bereits die Mandatserteilung, die durch den Rat und parallel die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten erfolgt ist. b) Welche Teile des geplanten Abkommens sprechen insbesondere dafür? In welcher Verhandlungsphase kann und soll nach Ansicht der Bundesregierung der Deutsche Bundestag sich mit konkreten Verhandlungsständen befassen? Die Verhandlungen sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass absehbar ist, welche Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten genau erfasst sein werden. Die Regelungen zum Investitionsschutz, die Gegenstand des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission waren, würden in jedem Fall dazu führen , dass es sich um ein Gemischtes Abkommen handelt. Es liegt im Ermessen des Deutschen Bundestages zu entscheiden, wann er sich mit konkreten Verhandlungsständen befassen kann und sollte. Dies ist grundsätzlich während des gesamten Verfahrens möglich. c) Wird sich die Bundesregierung für weitere Konsultationsverfahren, wie es gerade für den Bereich des Investorenschutzes durchgeführt wurde, im Europäischen Rat einsetzen? Die Bundesregierung hält Konsultationen so wie das gerade für den Investitionsschutz durchgeführte Verfahren grundsätzlich für ein sinnvolles Instrument der Beteiligung Dritter an der Positionsbestimmung der EU und unterstützt dieses Instrument. Es liegt im Ermessen der Europäischen Kommission, gegebenenfalls weitere Konsultationsverfahren zu initiieren. d) Welche Teile des geplanten Abkommens sprechen nach seinem jetzigen Stand dafür, dass bei einer erforderlichen Ratifikation in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Ratifikationsgesetz erforderlich wäre? Auch die Notwendigkeit einer Zustimmung des Bundesrates kann endgültig erst anhand des verhandelten Textes geprüft werden. e) Inwieweit – bitte konkrete Angaben zu Häufigkeit und Umfang – wurden die Bundesländer im Rahmen des „Lindauer Abkommens“ oder auf andere Weise in die Verhandlungen zu TTIP von der Bundesregierung einbezogen, insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Zustimmungspflichtigkeit des Ratifikationsgesetzes im Bundesrat? Die Bundesregierung informiert den Bundesrat und durch diesen die Länder laufend über die Verhandlungen zu TTIP gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG). Eine zusätzliche Beteiligung der Länder nach der „Lindauer Absprache “ ist nicht vorgesehen. Drucksache 18/2687 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Könnten nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Abstimmung von TTIP als EU-only-Abkommen bestehen? Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Abschluss von TTIP als EU-onlyAbkommen könnten sich nur dann ergeben, wenn das Abkommen Regelungen enthält, die nicht in die Kompetenz der Europäischen Union fallen und daher ein gemischtes Abkommen geschlossen werden muss. Im Fall eines Gemischten Abkommens bedarf es in den Mitgliedstaaten einer Ratifikation nach Maßgabe der jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. In Deutschland richten sich die Voraussetzungen für die Ratifizierung nach den Vorgaben des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Danach bedürfen Verträge, welche sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines sog. Vertragsgesetzes . 12. Sieht die Bundesregierung konkret die Möglichkeit, in Deutschland oder gar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Volksentscheid über die Frage der Zustimmung zu TTIP herbeizuführen? Was spräche nach Ansicht der Bundesregierung dafür, und was dagegen? Nein. Ein Volksentscheid ist weder im Grundgesetz, abgesehen von dem Sonderfall der Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 GG, noch auf europäischer Ebene nach dem Unionsrecht vorgesehen. (s. Antwort zu Frage 5 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2100). Schiedsgerichtsbarkeit 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Bundesjustizminister Heiko Maas ebenso wie sein Kabinettskollege Sigmar Gabriel Schiedsgerichte und Schiedsgerichtsbarkeit im Investorenschutz zwischen OECD-Staaten (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für „überflüssig“ halten (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe Vorbemerkung)? 14. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Europäische Kommission dazu zu bewegen, dem Verhandlungspartner dies zu verdeutlichen , und wie beabsichtigt sie, ihre Auffassung gegebenenfalls gegen die Kommission durchzusetzen? Zur Beantwortung der Fragen 13 und 14 wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 3 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 18/1921 vom 26. Juni 2014 verwiesen: „Zur Frage der Einbeziehung von Investitionsschutz einschließlich InvestorStaat -Schiedsverfahren in das Abkommen hat die Bundesregierung sich von Anfang an kritisch geäußert. Diese Position hat sie auch in den zuständigen Ratsgremien geäußert. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und zu Investor-StaatSchiedsverfahren (ISDS) in das Abkommen, da EU-Investoren in den USA hinreichenden Schutz vor nationalen Gerichten haben. Diese Position hat die Bundesregierung schon in den Beratungen über das Verhandlungsmandat zum TTIP vertreten. Über eine eventuelle Einbeziehung dieses Bereichs in das Abkommen soll – gemäß dem Verhandlungsmandat – nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses und Evaluierung durch die Mitgliedstaaten entschieden werden. Die Europäische Kommission hat die zunehmenden Bedenken in der europäischen Öffentlichkeit gegen ein Investitionsschutzkapitel mit ISDS aufgegriffen und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2687 führt derzeit zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-Schiedsverfahren im Rahmen des TTIP eine dreimonatige öffentliche Konsultation durch. Die Verhandlungen zum Investitionsschutz wurden für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die Europäische Kommission will nach Abschluss der Konsultation die Ergebnisse auswerten und dann ihre Verhandlungsposition mit den Mitgliedstaaten abstimmen .“ 15. Wie will die Bundesregierung darüber hinaus gewährleisten, dass Schiedsgerichtsbarkeit im Investitionsschutz nicht Bestandteil von TTIP wird? a) Welche Position hat die Bundesregierung dazu in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates eingenommen, und welche die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union? b) Welche Drahtberichte (bitte detailliert auflisten) oder andere Unterrichtungen der Bundesregierung belegen, dass die Bundesregierung in diesen Arbeitsgruppen eine zu den Investitionsschutz-Schiedsgerichten kritische Position eingenommen hat? c) Welche sonstigen Dokumente bzw. Einlassungen können diese Haltung der Bundesregierung belegen? Die Bundesregierung hat sich schon vor Mandatserteilung kritisch zur Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren geäußert, da sie angesichts des hinreichenden Schutzes von Investoren vor nationalen Gerichten in OECD-Staaten (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) keine Notwendigkeit für eine Einbeziehung sieht. Die Bundesregierung hatte sich daher ganz wesentlich für die in Nummer 22 des Mandats vorgesehene Bestimmung eingesetzt, wonach über eine eventuelle Einbeziehung dieses Bereichs in das Abkommen erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses und Evaluierung durch die Mitgliedstaaten entschieden werden soll. In einer eigenen Protokollerklärung zu Randnummer 23 des Mandats hat sie zudem ihr Verständnis dahingehend ausgedrückt, dass „bei den anstehenden Verhandlungen ein möglichst weitgehender Ausschluss von Investor-Staat Schiedsverfahren vor Erschöpfung des nationalen Rechtswegs angestrebt wird“. Angesichts dieser verbindlichen Festlegungen im Mandat ist es nicht erforderlich , dass die Bundesregierung ihren Standpunkt in jeder Arbeitsgruppensitzung bekräftigt. Gleichwohl macht die Bundesregierung in den Sitzungen regelmäßig ihre dargelegte Haltung deutlich, dass eine Einbeziehung von Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht erforderlich ist. Die Bundesregierung hat für ihre Position, ein Investitionsschutzkapitel im TTIP möglichst zu vermeiden, derzeit keine Mehrheit. Viele Mitgliedstaaten wünschen einen völkerrechtlich geregelten Investitionsschutz im Verhältnis zu den USA. 16. Ist für die Bundesregierung die Aufnahme eines Schiedsgerichtsverfahrens in TTIP für sich ein Grund, das gesamte Abkommen im Europäischen Rat abzulehnen? Die Bundesregierung bleibt der Auffassung, Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren in Abkommen mit OECD-Staaten aufgrund der dort bestehenden Rechtschutzmöglichkeiten grundsätzlich als nicht erforderlich anzusehen. Aktuell wertet die Europäische Kommission die Ergebnisse ihrer dreimonatigen öffentlichen Konsultation zu Investitionsschutzkapiteln mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit aus. Dieser Drucksache 18/2687 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bewertung sowie der darüber zu führenden Diskussion soll nicht vorgegriffen werden. Im Übrigen setzt sich die Bundesregierung in allen Verhandlungen über Handelsabkommen dafür ein, dass allgemeine und angemessene Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtsstaatlich zustande kommen, erhalten und geschützt bleiben. Nach dem Mandat für die TTIP-Verhandlungen wird die endgültige Entscheidung über die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen und InvestorStaat -Schiedsverfahren im speziellen und eine Gesamtbewertung des Abkommens erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses und Evaluierung durch die Mitgliedstaaten erfolgen. 17. In welchem Stadium befindet sich derzeit der Rechtsstreit zwischen der Vattenfall Europe AG und der Bundesregierung aufgrund der 13. Atomgesetznovelle ? Die Bundesregierung hat jüngst ihre Klageerwiderung eingereicht. 18. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung bislang in diesem Verfahren aufgewendet, inklusive der Kosten für die Bereitstellung von Personal in den Bundesbehörden, und mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung im günstigsten beziehungsweise ungünstigsten Fall? Auf Grundlage der Haushaltspläne wurden bisher Ausgaben in Höhe von 2,94 Mio. Euro getätigt. Da die Bundesministerien keine Kosten-LeistungsRechnung durchführen, die eine konkrete Zuordnung von Personalaufwand zu dem Verfahren erlauben würde, können die Kosten für die Bereitstellung von Personal der Bundesministerien nicht angegeben werden. Hinsichtlich der Gesamtkosten wird ein Bericht an den Haushaltsausschuss vorbereitet. 19. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Vattenfall Europe AG und der Bundesregierung grundsätzlich vor dem Hintergrund, dass ein Investorenschutz in OECD-Staaten über die nationalen Gerichte gewährleistet ist (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe Vorbemerkung )? Am Energie-Charta-Vertrag, gemäß dessen Bestimmungen das Verfahren geführt wird, sind nicht nur OECD-Staaten beteiligt. Ausnahmen 20. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass „bestimmte Bereiche beim Freihandelsabkommen aus[ge]klammer[t]“ werden (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe Vorbemerkung)? a) Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das beschlossene Verhandlungsmandat hinreichend sichergestellt, dass Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge nicht Bestandteil der Verhandlungen zu TTIP sind? Wenn ja, auf welche Passagen im Verhandlungsmandat stützt sich diese Ansicht? Ja, die Sonderstellung der Daseinsvorsorge ist im Verhandlungsmandat ausdrücklich erwähnt. Darin heißt es: „Die hohe Qualität der öffentlichen Versor- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2687 gung in der EU sollte im Einklang mit dem AEUV, insbesondere dem Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse, und unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der EU in diesem Bereich, einschließlich des GATS-Abkommens , gewahrt werden.“ Und: „Dienstleistungen gemäß Artikel I Absatz 3 des GATS-Abkommens, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, sind von den Verhandlungen ausgeschlossen.“ Es wird angestrebt, als Ausnahme von Verpflichtungen den Vorbehalt aufzunehmen, der auch im GATS-Abkommen enthalten ist. b) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge (wie die Wasser- und Energieversorgung oder das Gesundheitswesen) verhandelt oder gibt es nichtveröffentlichte Verhandlungsdokumente, die sich auf Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge beziehen? Zur Daseinsvorsorge enthält das von der EU an die USA übermittelte Dienstleistungsangebot eine Ausnahmeregelung. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, wurde über Eingriffe in die kommunale Daseinsvorsorge weder verhandelt, noch gibt es Verhandlungsdokumente dazu. c) In welcher Weise und mit welchem Resultat hat die Bundesregierung auf die Europäische Kommission eingewirkt, um öffentliche Dienstleistungen und die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich des Vergaberechts bzw. der öffentlichen Beschaffung aus den Verhandlungen auszuklammern? Die Bundesregierung strebt in den TTIP-Verhandlungen an, für die genannten Bereiche die gleichen Ausnahmeregelungen im Dienstleistungskapitel zu verankern wie in den bisherigen Abkommen. Die Bundesregierung hat dies gegenüber der Kommission mehrfach zum Ausdruck gebracht. Ferner hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission deutlich gemacht, dass Verpflichtungen nach TTIP im Bereich der öffentlichen Beschaffung nicht über die nach dem geltenden EU-Vergaberecht bestehenden Verpflichtungen hinausgehen sollen. Das gilt insbesondere auch für Konzessionen im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ausdrücklich vom Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind. Die Europäische Kommission hat zugesichert, dass sie auch bei den Verhandlungen über TTIP die Grenzen des EU-Vergaberechts einhalten und sicherstellen will, dass kommunale Entscheidungen über die Wasserversorgung respektiert werden. d) In welcher Weise ist die von der Bundesregierung angestrebte Ausnahme für die kommunale Daseinsvorsorge und die Verhinderung von Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen im Vergaberecht im Verhandlungsvorschlag der Europäischen Kommission für den Dienstleistungssektor für die Verhandlungsrunde im Juli 2014 realisiert worden? Im EU-Angebot zum Dienstleistungssektor ist die Ausnahme für Leistungen der Daseinsvorsorge enthalten. Das Angebot enthält – genauso wie alle anderen Handelsabkommen der EU – keine Verpflichtungen für Kommunen, öffentliche Dienstleistungen an Dritte zu vergeben, anstatt sie selbst oder durch kommunale Unternehmen zu erbringen. e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in dem genannten Verhandlungsvorschlag Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser, Umweltdienstleistungen, Strom, Gas, Wasser etc. Drucksache 18/2687 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode aufgelistet sind, und wie ist dies mit der Aussage der Bundesregierung zu vereinbaren, dass über diese Bereiche gar nicht verhandelt wird? Die im EU-Angebot zum Dienstleistungssektor enthaltene Listung von Vorbehalten zur Vermeidung der Übernahme von Marktöffnungsverpflichtungen dient der Transparenz und ist zur Klarstellung über das Ausmaß der Verpflichtungen sinnvoll und notwendig. f) Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die verhandlungsführende Europäische Kommission in der letzten Verhandlungsrunde gegenüber der amerikanischen Verhandlungsgruppe deutlich gemacht, dass die kommunale Daseinsvorsorge nicht Bestandteil ihres Verhandlungsmandates ist, und gibt es dazu nach Kenntnis der Bundesregierung eine Protokollnotiz? Die besondere Rolle von Leistungen der Daseinsvorsorge ist im Verhandlungsmandat enthalten. In den Verhandlungen mit den USA muss dieses Thema zur Sprache gebracht werden, um dies abzusichern. Darüber hinaus wird auf die bereits genannten Berichte über die Ergebnisse der letzten Verhandlungsrunde verwiesen, die dem Deutschen Bundestag vorliegen. g) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass bei den bereits laufenden Verhandlungen über Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung, kommunale Dienstleistungen ausgeschlossen werden und über den bestehenden Status quo hinaus auch weiterhin Rekommunalisierungen möglich sein werden? Die Bundesregierung ist in Verhandlungen über Handelsabkommen beständig in Kontakt mit der Europäischen Kommission, um die deutschen Anliegen zu übermitteln und zu erläutern. Dies gilt auch für die angesprochenen Bereiche. h) Müssten nach Ansicht der Bundesregierung der Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge und der Regulierungen über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Vergaberecht genauso ausdrücklich aus dem Verhandlungsauftrag der Europäischen Kommission ausgenommen werden, wie es für den Bereich der audiovisuellen Medien geschehen ist? aa) Wenn nein, warum nicht? bb) Wenn ja, wie könnte dies in der jetzigen Verhandlungsphase geschehen ? Nein, weil die Verhandlungspartner der EU keine oder ggf. abweichende Vorstellungen darüber haben, was zur Daseinsvorsorge gehört. Dies muss in Verhandlungen erläutert werden. Regulierungen dazu, wann Kommunen sich wirtschaftlich betätigen dürfen, werden durch Handelsabkommen ohnehin nicht getroffen. Verhandlungen zum öffentlichen Auftragswesen zielen in erster Linie darauf, dass im Falle von Ausschreibungen Anbieter aus den Partnerstaaten zu gleichen Bedingungen wie inländische Anbieter am Verfahren teilnehmen können. i) Wird die Bundesregierung einem Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU zustimmen, wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge beinhaltet sind? Im Abkommen wird wie bisher in anderen Abkommen in einem Annex zum Dienstleistungskapitel eine Ausnahme für den Bereich der Daseinsvorsorge an- gestrebt, um klarzustellen, dass in diesem Bereich keine Verpflichtungen übernommen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2687 Transparenz 21. Ist die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen (siehe Vorbemerkung) des Bundesjustizministers Heiko Maas der Ansicht , dass die bisherige Transparenz der Verhandlungen demokratischen Ansprüchen an ein internationales Abkommen genügt? Internationale Verhandlungen über Handelsabkommen können aus nachvollziehbaren Gründen niemals vollständig transparent sein. Dies verlangt das Demokratieprinzip auch nicht. Die Mitgliedstaaten und die interessierte Öffentlichkeit sollten jedoch informiert sein, über welche Themen mit welcher Zielrichtung verhandelt wird. Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten zwar bisher im Handelspolitischen Ausschuss regelmäßig über den Stand der Verhandlungen unterrichtet und ihre eigenen Positionspapiere vorgelegt; viele dieser Papiere sind mittlerweile auch auf den Internetseiten der Europäischen Kommission veröffentlicht . Die ersten gemeinsamen Textentwürfe mit der US-Seite sind aber derzeit nur in Leseräumen zugänglich, da die USA einer Übermittlung an die EU-Mitgliedstaaten noch nicht zugestimmt haben. Die Bundesregierung fordert insoweit nachdrücklich, dass sich die Europäische Kommission für eine Übermittlung dieser Texte an die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament einsetzt, damit diese die Texte bewerten und ihre Positionierung rechtzeitig abstimmen können. Dabei wäre allerdings Vertraulichkeit zu gewährleisten. Am 11. Juni 2014 hat die Bundesregierung zudem in einer gemeinsamen Initiative mit Frankreich von EU-Handelskommissar Karel De Gucht die Übermittlung aller konsolidierten Verhandlungstexte an die Mitgliedstaaten gefordert, an denen die Delegationen bereits gearbeitet haben. Die Bundesregierung setzt sich des Weiteren dafür ein, dass auch das EU-Verhandlungsmandat veröffentlicht wird. Einige Mitgliedstaaten lehnen dies jedoch ab. Die Bundesregierung stellt diese Transparenzforderungen regelmäßig sowohl bei ihren Einlassungen gegenüber der Europäischen Kommission und ihren einschlägigen Ausschüssen als auch bei bilateralen Gesprächen mit den USA. 22. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass aktuelle TTIP-Verhandlungstexte wiederholt geleakt wurden, bevor diese den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung standen? Komplexe Vertragsverhandlungen durchlaufen viele Zwischenphasen. Vorläufige Verhandlungstexte spiegeln keine Verhandlungsergebnisse, sondern nur Zwischenstände wider. Veröffentlichungen dieser vertraulichen Texte führen daher zwangsläufig zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen sowohl durch die Öffentlichkeit als auch insbesondere durch die Medien und können den Verhandlungsprozess insgesamt belasten. Darüber hinaus bewirken solche Vorgänge , dass die Verhandlungspartner ihre Transparenzbemühungen auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß reduzieren. 23. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine unzureichende Transparenz und mangelnde Beteiligung der Zivilgesellschaft maßgeblich dazu beigetragen hat, dass andere, vergleichbare internationale Abkommen, wie beispielsweise das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), in der Vergangenheit nicht zustande kamen? Ja. Drucksache 18/2687 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Europäische Kommission bei den derzeit in Verhandlung befindlichen TTIP die gleichen Fehler wie bei ACTA wiederholt und dies letztendlich auch zum Scheitern von TTIP führen könnte? Nein, denn die Europäische Kommission gewährt bei den Verhandlungen der TTIP ein bei Freihandelsverhandlungen bislang unerreichtes Maß an Transparenz und Informationen über die Verhandlungsinhalte für die Öffentlichkeit. 25. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich bislang mehrere hunderttausend Europäerinnen und Europäer gegenüber der Europäischen Kommission gegen TTIP ausgesprochen haben? Die Bundesregierung bewertet diesen Umstand als Ausdruck der Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den TTIP-Verhandlungen. Allerdings sehen auch viele EU-Mitgliedstaaten in der Vertiefung der transatlantischen Handelsbeziehungen neue Chancen für ihre wirtschaftliche Entwicklung . Die TTIP-Verhandlungen werden dort überwiegend positiv bewertet. Aufgrund der besonderen Bedenken und Sorgen, die deutsche Bürgerinnen und Bürger jedoch mit den Verhandlungen assoziieren, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, für mehr Aufklärung, Information und Transparenz über den Verhandlungsprozess zu sorgen. Sie verweist regelmäßig auf die zahlreichen Informationen über TTIP, die sie, die Europäische Kommission und der US-Handelsbeauftragte der transatlantischen Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages verfügen seit Verhandlungsbeginn über alle vertraulichen Verhandlungsdokumente und Berichte, die der Bundesregierung vorliegen. Das in der Bundesregierung für die TTIP-Verhandlungen federführende BMWi hat einen TTIP-Beirat aus 22 Spitzenvertretern von Wirtschaftsverbänden , Gewerkschaften, Kirchen, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs eingerichtet. Das Gremium berät über die fortlaufenden Verhandlungen zur TTIP und trägt zur deutschen Positionierung bei. Weiterhin hat das BMWi in den zurückliegenden Monaten Anhörungen der Gewerkschaften und der Wirtschaftsverbände durchgeführt sowie Informationsgespräche und Veranstaltungen für Nichtregierungsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften sowie Parlamentariern durchgeführt. Zudem berichtet die Bundesregierung in Ausschusssitzungen, bei Anhörungen, Fragestunden sowie in den Fraktionen über den Stand der Verhandlungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333