Deutscher Bundestag Drucksache 18/269 18. Wahlperiode 07.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/191 – Die Souveränität der Republik Zypern und die britischen Militärbasen in Akrotiri und Dekelia Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Ergebnis einer gemeinsamen Recherche des „NDR“, der „Süddeutschen Zeitung“, der griechischen Zeitung „Ta Nea“, des TV-Senders Alpha TV und des italienischen Magazins „LʼEspresso“ wurde bekannt, dass der britische Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) die britische Militärbasis Ayios Nikolaos in der so genannten Souvereign Base Areas (SBA) Dekelia in der Republik Zypern, nahe der Grenze zum völkerrechtswidrig türkisch besetzten Norden der Insel, der National Security Agency (NSA) als illegale Abhörstation für den Nahen Osten und Israel die Mitnutzung gestattet hat (www.tagesschau.de/ausland/nsa-zypern100.html). Laut der britischen Tageszeitung „The Guardian“ soll die NSA seit dem Jahr 2009 sogar die Aufrechterhaltung der Basis durch das GCHQ zur Hälfte mit 115 Mio. US-Dollar mitfinanziert haben; wobei diese Information auf Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden zurückgehen (http://cyprus-mail.com/tag/gchq/). Am 29. Januar 2008 schrieb Robert L. Schlicher (von 2006 bis 2008 Botschafter der USA auf Zypern in Lefkosía) an das Außenministerium der USA, dass die USA mittels verschiedener formeller Abmachungen und informeller Maßnahmen Zugang zu den SBA haben und aus den durch die SBA bestehenden Möglichkeiten Großbritanniens einen Nutzen ziehen. Anders als der Verlust sonstiger zyprischer Infrastrukturen und die Unterbrechung des Exports von Schlüsselressourcen, würde die Behinderung bzw. gar ein Wegfall der Nutzung der durch die SBA bestehenden Möglichkeiten für die USA eine Bedrohung der nationalen Sicherheitsinteressen der USA im östlichen Mittelmeer darstellen (www.cablegatesearch.net/ cable.php?id=08NICOSIA70&q=cyprus). Die USA drängen deshalb immer wieder Großbritannien dazu, diesen Horchposten nicht aufzugeben, denn die US-Geheimdienste können ihn nicht übernehmen (www.sueddeutsche.de/politik/ geheimdienstbasis-zypern-insel-der-spione-1.1810573). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Dezember 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die zypriotische Tageszeitung „Phileleftheros“ kommentierte im Jahr 2008 den Beschluss Großbritanniens, die britischen Militärbasen in Zypern beizubehalten : „Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Basen ein Überbleibsel des britischen Kolonialismus sind. Es ist kein Geheimnis, dass die Basen das größte Drucksache 18/269 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Spionagezentrum der Welt sind. Zu den Aktivitäten der Briten gehört bestimmt auch das Ausspionieren unserer eigenen Interessen (…) Durch diese Basen sind unser Staat und unsere Würde gefährdet, unsere Ausdauer gegenüber der türkischen Expansionspolitik wird geschwächt und unser Land wird nicht vor einer möglichen militärischen Expansion der Türkei geschützt. Abgesehen von der politischen Dimension muss die Höhe der elektromagnetischen Strahlung, die von den Basen ausgeht, veröffentlicht werden, (…) damit die Leute sehen, welches Risiko diese für ihre Gesundheit darstellt“ (www.eurotopics.net/de/ home/presseschau/archiv/aehnliche/archiv_article/ARTICLE30068-BritischeMilitaerbasen -in-Zypern). 1. Inwieweit verstößt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die (Mit-)Nutzung der britischen Sovereign Base Areas (SBA) durch die NSA gegen die offiziellen Vereinbarungen zwischen der britischen und zypriotischen Regierung (www.sueddeutsche.de/politik/geheimdienstbasis-zypern-insel-derspione -1.1810573)? Der Bundesregierung ist die Existenz des Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Zypern betreffend der Nutzung der britischen „Sovereign Base Areas“ nicht bekannt. 2. Auf Grundlage welcher europarechtlichen Bestimmungen des gemeinsamen Besitzstandes der Europäischen Union ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, dass die in den zwei britischen SBA in der Republik Zypern – Dekelia und Akrotiri (mit einer Gesamtfläche von 256,4 km² bzw. fast 3 Prozent der Inselfläche) – lebenden 7 700 Zyprer (www.bmi.gv.at/cms/BMI_ OeffentlicheSicherheit/2012/07_08/files/ZYPERN_CYPRUS_POLICE.pdf) zwar seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union sind und seit dem Jahr 2008 die gemeinsame Währung Euro führen, aber die Regierung der Republik Zypern nicht die tatsächliche Kontrolle über diese SBA ausübt und dort die Anwendung des Besitzstandes der Gemeinschaft und Union ausgesetzt ist, da die „Grenzlinie zwischen der östlichen Hoheitszone des Vereinigten Königreichs und den in Artikel 68 genannten Landesteilen (…) als Teil der Außengrenzen der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs im Sinne von Teil IV des Anhangs zum Protokoll Nr. 3 der Beitrittsakte vom 16. April 2003 über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern“ festgelegt wurde (siehe Vertrag über die Europäische Union, Titel X, Artikel 69)? Die Anwendbarkeit des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union richtet sich nach Artikel 355 Absatz 5 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit dem Protokoll Nr. 3 zur Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, (…) und die Anpassungen der die Europäischen Union begründenden Verträge. 3. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung in einer Antwort des damaligen EU-Erweiterungskommissars, Olli Rehn, auf eine im Jahr 2007 gestellte Anfrage im Europaparlament „The British Colonies in Cyprus“ (E-2842/2007), in der er den Fragesteller bezüglich der SBA auf das Protokoll Nr. 3 der Beitrittsakte vom 16. April 2003 über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern verwies , nach dem der EU-Beitritt der Republik Zyperns keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien des Gründungsvertrages haben, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/269 was durch die Ratifikation der 15 Mitgliedstaaten und der zehn Beitrittsländer bestätigt wurde? Das in der Fragestellung erwähnte Protokoll Nr. 3 der Beitrittsakte über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern stellt in seinem Erwägungsgrund 6 klar, dass die hohen Vertragsparteien bekräftigen, dass der Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien des Gründungsvertrags nicht berührt. 4. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Ratifizierungsprozess des Beitrittsvertrages der Europäischen Union (The Treaty of Accession 2003) mit Zypern, dessen Bestandteil das Protokoll Nr. 3 über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern einschließlich des Bezuges auf die Berücksichtigung der Bestimmungen über die Hoheitszonen, die in dem Vertrag zur Gründung der Republik Zypern (Gründungsvertrag) und dem zugehörigen Notenwechsel vom 16. August 1960 ist, geprüft, welche Auswirkungen bzw. Konsequenzen sich für die in den SBA Akrotiri und Dekelia lebenden zyprischen Bewohnerinnen und Bewohner haben, die zu faktischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern wurden, ohne aber der tatsächlichen Kontrolle der Republik Zypern unterworfen zu sein? a) Wenn eine Prüfung durchgeführt wurde, zu welchen Schlussfolgerungen ist die Bundesregierung gekommen, und hält sie daran heute noch fest? b) Wenn eine Prüfung nicht durchgeführt wurde, ist die Bundesregierung auch hier der Auffassung, dass ihr eine Auslegung nicht obliegt, obwohl sie Vertragspartei des Beitrittsvertrages 2003 war? Eine für die Beantwortung dieser Frage notwendige, detaillierte Prüfung der umfassenden , bereits archivierten Akten aus dem Jahr 2003 zum Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung zur Ratifizierung des Beitrittsvertrags mit Zypern war innerhalb der gesetzten Frist aufgrund des damit verbundenen Aufwands nicht möglich. 5. Zu welchen Völkerrechtsubjekten, die Mitglied der Vereinten Nationen sind, aber keine vollständige Souveränität über ihr Territorium ausüben, unterhält die Bundesregierung diplomatische Beziehungen (bitte nach Völkerrechtsubjekt und genaue Beschreibung des Staatsgebietes, über welche dieses Völkerrechtsubjekt keine vollständige Souveränität ausübt, auflisten)? Die Fallausprägungen, in denen der Regierung eines Staates die faktische Ausübung rechtlich vorhandener Souveränität auf einem Teil ihres Staatsgebietes nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist, sind sehr vielfältig. So ist beispielsweise denkbar, dass mit einem anderen Staat ein Disput über die rechtliche Zugehörigkeit eines bestimmten Gebietes besteht, oder dass es einer Gruppe von Aufständischen gelungen ist, einen Teil des Staatsgebietes so unter ihre Kontrolle zu bringen, dass die Zentralregierung die Staatsgewalt dort nicht mehr ausüben kann. Derartige Fallausprägungen können sich auch im Laufe der Zeit, möglicherweise sogar sehr schnell, verändern. Eine Beantwortung dieser Frage in allgemeiner Form ist daher nicht möglich. 6. Welchen Kenntnisstand besitzt die Bundesregierung bezüglich der Forderungen von zypriotischen Politikern und/oder Parteien sowie der Bevölkerung nach einem baldigen Abzug der britischen Streitkräfte und der – wie es Dimitris Christofias, der ehemalige Präsident der Republik Zypern for- mulierte – Beseitigung des „kolonialen Schandflecks“, der etwa 3 Prozent Drucksache 18/269 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Inselfläche ausmacht (http://suite101.de/article/akotriri-und-dekeliabritische -inselkolonie-im-mittelmeergebiet-a121175)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass einzelne zyprische Politiker diese Forderung gelegentlich in den Medien erheben. Nach Kenntnisstand der Bundesregierung hat seit der Gründung der Republik Zypern jedoch keine zyprische Regierung den Abzug britischer Streitkräfte gefordert. 7. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unter dem am 28. Februar 2013 gewählten konservativen Präsidenten der Republik Zypern, Nikos Anastasiadis (DISY, christdemokratisch-konservative Partei ), und seiner Regierung eine im Gegensatz zu seinem Vorgänger, dem kommunistischen Präsidenten Dimitris Christofias, und seiner Regierung dahingehende Umorientierung Zyperns, Mitglied der NATO und/ oder der „Partnerschaft für den Frieden“ werden zu wollen (http://cyprus-mail.com/ 2013/10/18/defence-minister-modernised-army-is-on-its-way/)? Bereits in seiner ersten Erklärung nach dem Wahlsieg am 24. Februar 2013 hat Präsident Nicos Anastasiades betont, er strebe einen Beitritt Zyperns zum NATO-Partnerschaftsprogramm „Partnerschaft für den Frieden“ an. Seit der Regierungsbildung haben Außenminister Ioannis Kasoulides, Verteidigungsminister Fotis Fotiou sowie Präsident Nicos Anastasiades in öffentlichen Erklärungen dieses Ziel wiederholt. 8. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unter dem am 28. Februar 2013 gewählten konservativen Präsidenten der Republik Zypern, Nikos Anastasiadis (DISY, christdemokratisch-konservative Partei ), und seiner Regierung eine im Gegensatz zu seinem Vorgänger, dem kommunistischen Präsidenten Dimitris Christofias, und seiner Regierung dahingehende Umorientierung, dass Zypern nicht mehr wie bisher einen EU-Beitritt Serbiens, ohne jegliche Form der Konditionierung, die eine vorherige Anerkennung des Kosovo durch Serbien zur Bedingung eines EU-Beitritts machen will, unterstützt, auch weil Zypern befürchtet, „dies könnte sonst zum Präzedenzfall für die Anerkennung von gewaltsamen einseitigen Grenzverschiebungen in Europa und weltweit werden und damit viele neue Konflikte geradezu heraufbeschwören“ (www.imi-online.de/ 2012/08/06/eu-militarismus-und-entdemokratisierung-zur-zyprischeneu -ratsprasidentschaft/)? Zypern hat am 17. Dezember 2013 im Rat für allgemeine Angelegenheiten dem Rahmen für Beitrittsverhandlungen mit Serbien zugestimmt. Der Verhandlungsrahmen benennt eine umfassende Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo als Voraussetzung für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Serbien. 9. Inwieweit sind der Bundesregierung Äußerungen des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan bekannt, wonach dieser behauptet habe, dass Zypern kein Staat sei, sondern lediglich eine Regionalverwaltung im Süden habe (www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2013/11/494094/ erdogan-leugnet-zyperns-existenz-nikosia-fordert-harsche-eu-reaktion/), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr Verhältnis zur türkischen Regierung? Der Bundesregierung sind die o. g. Äußerungen bekannt. Die Bundesregierung ermutigt die türkische Regierung in bilateralen Gesprächen, aber auch im Rahmen der Europäischen Union, einen konstruktiven Beitrag zur Lösung der Zypernfrage zu leisten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/269 10. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung durch die Weigerung seitens der Republik Türkei, das Ankara-Protokoll in Bezug auf die Republik Zypern umzusetzen, keine neuen Spielräume in den Beitrittsverhandlungen eröffnet worden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 46 der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Bundestagsdrucksache 17/14063) aber noch als Voraussetzung formulierte ? Aufgrund der Nichtumsetzung des Ankara-Protokolls durch die Republik Türkei in Bezug auf die Republik Zypern haben die EU-Mitgliedstaaten durch gemeinsamen Ratsbeschluss acht Kapitel der EU-Beitrittsverhandlungen blockiert. Die Bundesregierung mahnt die Umsetzung des Ankara-Protokolls in ihren Kontakten mit der türkischen Seite regelmäßig an. Dennoch bleiben Spielräume für Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen bestehen, wie die jüngst erfolgte Eröffnung von Kapitel 22 zeigt. Ferner besteht die Möglichkeit zur Eröffnung dreier weiterer Kapitel, sobald die Türkei hier die Voraussetzungen (benchmarks) erfüllt. Weitere Kapitel werden unilateral durch einzelne Mitgliedstaaten blockiert und sind nicht von oben genanntem Ratsbeschluss erfasst. 11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die völkerrechtliche Isolierung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft im nördlichen Teil der Republik Zypern eine Folge der dauerhaften türkischen Besetzung infolge der – das Gewaltverbot der UN-Charta missachtenden – Militärinvasion in Zypern durch die Türkei ist? Die Bundesregierung unterstützt die Fortsetzung der Verhandlungen unter Ägide des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, um eine Lösung des Zypernkonflikts zu erreichen. Im Zuge dieser Beratungen sollen sämtliche Aspekte, wie zum Beispiel auch Fragen der Souveränität und Staatsangehörigkeit, einvernehmlich gelöst werden. 12. Hängt nach Auffassung der Bundesregierung die Verpflichtung zur Umsetzung des Ankara-Protokolls von zyprischen Zugeständnissen und deren Kompromissbereitschaft gegenüber der türkisch-zyprischen Gemeinschaft im türkisch besetzten Teil der Republik Zypern ab, wie die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in der Antwort zu den Fragen 16 bis 18 auf Bundestagsdrucksache 17/6669 suggeriert (bitte begründen )? Die Bundesregierung vertritt weiterhin die Auffassung, dass die Türkei verpflichtet ist, das Ankara-Protokoll zügig umzusetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung deutlich gemacht, dass Verträge zwischen der Republik Türkei und dem türkisch besetzten Teil nicht völkerrechtsfähig sind, da es sich bei letzterem nicht um ein Völkerrechtssubjekt handelt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/7590)? Die Bundesrepublik Deutschland erkennt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 353 (1974), 541 (1983) und 550 (1984) keinen anderen zyprischen Staat außer der Republik Zypern an. Mit diesen Resolutionen stellen die Vereinten Nationen fest, dass sie die gesamte Insel Zypern als Territorium der Republik Zypern verstehen. Diese Haltung der Bundesregierung ist der Türkei bekannt. Drucksache 18/269 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Inwieweit gibt es hinsichtlich des vom damaligen Präsidenten der Republik Zypern, Dimitris Christofias, gemachten Vorschlages Fortschritte, wonach über eine Öffnung des Hafens von Famagusta unter Aufsicht der Europäischen Union in Verbindung mit der Rückgabe des Stadtteils Varosha an die griechisch-zyprischen Einwohnerinnen und Einwohner eine wirtschaftliche Stärkung der türkischen Zyprerinnen und Zyprer erreicht werden soll? Nach Kenntnisstand der Bundesregierung fordert auch der amtierende Präsident der Republik Zypern, Nikos Anastasiades, die Rückgabe des Stadtteils Varosha an seine rechtmäßigen Besitzer als vertrauensbildende Maßnahme. Im Gegenzug bietet er die Öffnung des Hafens Famagusta für den direkten Handel mit der Europäischen Union an. Die türkisch-zyprische Volksgruppe betrachtet die Rückgabe von Varosha indes als Teil der Gesamtlösung des Zypernproblems. 15. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass zwei Schiffe der türkischen Marine im Juni 2013 versucht haben sollen, seismologische Forschungen eines norwegischen Schiffes „Ramform Sovereign“ in zypriotischen Hoheitsgewässern zu verhindern und verlangten, dass das Schiff das „türkische Hoheitsgewässer zu verlassen“ habe, woraufhin der Kapitän erwidert haben soll, das Schiff befinde sich im Hoheitsgewässer von Zypern (http://german.ruvr.ru/news/2013_06_06/Turkische-Schiffe-wollten-GasForderung -von-Zypern-storen-8809/)? Der in der Fragestellung genannte Fall ist der Bundesregierung bekannt. Eigene Erkenntnisse zu den Vorfällen im Einzelnen besitzt die Bundesregierung nicht. 16. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob die Türkei Sanktionen gegen das italienische Unternehmen ENI verhängt hat bzw. verhängen will, weil dieses gemeinsam mit der Republik Zypern an der Gewinnung von Energieträgern im Mittelmeer teilnimmt (http://de.ria.ru/politics/20130327/ 265809150.html)? Der Bundesregierung sind Äußerungen des türkischen Energieministers Taner Yıldız von Ende März 2013 anlässlich einer Pressekonferenz bekannt, wonach das italienische Unternehmen ENI bei den gemeinsamen Aktivitäten mit Zypern in strittigen Gewässern gegen internationales Recht verstoße und die Türkei deshalb beschlossen habe, künftig nicht mehr mit ENI zusammenzuarbeiten. Das der Bundesregierung bekannte, von ENI mit der türkischen Çalık Holding geplante Pipelineprojekt zur Beförderung von russischem Öl von Samsun nach Ceyhan war jedoch nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zuvor aus Rentabilitätsgründen verschoben worden. 17. Ist in der ersten OSCC-Sitzung der 62. Sitzungsperiode am 9. September 2013 der Entwurf des Arbeitsprogramms der OSCC (Open Skies Consultative Commission) formal angenommen und die Differenzen zwischen Griechenland, Zypern und der Türkei beigelegt worden, so dass die Blockade faktisch beendet und die OSCC auch in der Frage der Flugquoten für 2014 wieder beschlussfähig ist (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/14712)? Mit Annahme des Entwurfs des Vorsitzes der Open Skies Consultative Commission (OSCC) für ein Arbeitsprogramm der laufenden 62. Sitzungsperiode sowie gleichzeitiger Annahme der Tagesordnung für die erste Plenarsitzung dieser Sitzungsperiode am 9. September 2013 hat die OSCC ihre zeitweilige Blockade überwunden und ist seither wieder beschlussfähig. So hat sie in ihrer Plenarsit- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/269 zung am 21. Oktober 2013 auch die aktiven Flugquoten für 2014 zeitgerecht verabschiedet. 18. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob die faschistische griechische Partei Goldene Morgenräte (Chrysi Avgi ) nicht allein Dachorganisation der sogenannten Nationale Volksfront (Ethniko Laiko Metwpo – E.LA.M.) Zyperns ist, sondern auch aus staatlichen Mitteln der griechischen Regierung zwei der drei Büros der E.LA.M in der Republik Zypern finanzieren (www.enet.gr/?i=news.el.article&id=394828)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. 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