Deutscher Bundestag Drucksache 18/2755 18. Wahlperiode 08.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2571 – Abhörsicheres Kommunikationsnetz des Bundes Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor der parlamentarischen Sommerpause erregte die Tatsache Aufsehen, dass die Kommunikationsstruktur des Deutschen Bundestages teilweise von der US-amerikanischen Firma Verizon betrieben wurde, die in Verbindung mit dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA (National Security Agency) gebracht worden war. Die Bundesregierung beabsichtigt nach Presseberichten in den kommenden drei Jahren mit einem Investitionsvolumen von mindestens 250 Mio. Euro ein sabotage- und abhörsicheres eigenes Kommunikationsnetz zwischen den Bundesbehörden aufzubauen (www.spiegel.de/spiegel/ vorab/bundesregierung-will-behoerdenkommunikation-sicherer-machen-a- 986457.html). Dazu wolle die Bundesregierung auf ein Leerrohrsystem zurückgreifen , das bereits von einem Privatunternehmen vor geraumer Zeit ringförmig durch das gesamte Bundesgebiet verlegt worden sei. Mit einem einheitlichen Bundesnetz soll das bisherige Kommunikationsnetz, das aus mehr als 40 Einzelnetzen bestehen soll und überwiegend von privaten Anbietern betrieben wird, abgelöst werden. Bereits in der 17. Wahlperiode hat sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Gesamtstrategie IT-Netze der öffentlichen Verwaltung beschäftigte. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Bundesregierung in seiner 127. Sitzung vom 26. Juni 2013 mit Beschluss zu TOP 44 um Vorlage eines detaillierten Konzepts für die Konsolidierung der IT-Netze und Rechenzentren des Bundes gebeten (Ausschussdrucksache 17. WP 6113 (neu)). Die Bundesregierung hat dem Haushaltsausschuss hierzu mit Bericht vom 26. August 2014 geantwortet. Der von den Fragestellern zitierte Pressebericht bezieht sich nur auf einen Teilaspekt dieses Berichtes, den möglichen Kauf einer bunDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. desweiten Glasfaserinfrastruktur (sog. Leerrohrinfrastruktur). Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich das Informationsinteresse der Fragesteller auf das gesamte Vorhaben der Konsolidierung der IT-Netze des Bundes bezieht und zur Beantwortung der Fragen u. a. auf die im Rahmen der Drucksache 18/2755 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode o. g. Antwort der Bundesregierung erstellte Ist-Erhebung zu den Weitverkehrsnetzen des Bundes zurückgegriffen. 1. Welche Firmen bzw. Anbieter betreiben derzeit Netze zur Kommunikation unter Bundesbehörden? Und welche Bundesbehörden sind in entsprechende Netze durch welchen Anbieter eingebunden? Kommunikationsdienstleistungen für die Weitverkehrsnetze der Bundesregierung werden von T-Systems, Verizon, DFN sowie von BWI IT GmbH bereitgestellt . Die Darstellung, welche Behörden in welche Netze eingebunden sind und welche Anbieter diese bereitstellen, ist als geheimschutzbedürftig anzusehen. Eine Veröffentlichung der Antwort könnte einem Angreifer Hinweise auf Netzstrukturen geben, welche dieser zur Vorbereitung eines gezielten Angriffs verwenden kann. Die Veröffentlichung könnte somit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die gebotene Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und dem Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland erfordert, diese Antwort gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung) mit dem Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen (Anlage 1* – wird gesondert übermittelt), die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. So werden sowohl das Informationsinteresse des Parlaments als auch das Geheimhaltungsinteresse der Exekutive angemessen berücksichtigt. 2. Werden die von den Bundesbehörden für die dienstliche Kommunikation genutzten Netze regelmäßig auf Manipulationen oder ähnliche Angriffe überprüft, und wenn ja, in welchen Abständen, durch welche Behörden oder Dienstleister, und mit welchen Ergebnissen (bitte Netzanbieter, angebundene Behörden, Prüfungsdaten und -ergebnisse einzeln angeben)? Alle dargestellten Netze werden kontinuierlich durch Sensoren und Sicherheitskomponenten überwacht. Dies dient u. a. zur Detektion von Manipulationen oder ähnliche Angriffen. Auffälligkeiten sind beinahe täglich zu beobachten. Die Auffälligkeiten werden kontinuierlich bewertet und abhängig von der Kritikalität im Rahmen des Betriebs oder durch Sofortmaßnahmen behoben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird von den Bundesbehörden über Sicherheitsvorfälle von Bedeutung für die Erfüllung von Aufgaben oder die Sicherheit der Informationstechnik anderer Behörden unterrichtet . Im Übrigen wird auf den jährlichen Bericht an den Innenausschuss nach § 5 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) Bezug genommen. Die Darstellung der an der Prüfung beteiligten Behörden und Dienstleister ist als geheimschutzbedürftig anzusehen. Eine Veröffentlichung der Antwort könnte einem Angreifer Hinweise auf Netzstrukturen geben, welche dieser zur Vorbereitung eines gezielten Angriffs verwenden kann. Die Veröffentlichung könnte somit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die gebotene Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und dem Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland erfordert, diese Antwort gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMI * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2755 zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung ) mit dem Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen (Anlage 2* – wird gesondert übermittelt), die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. So werden sowohl das Informationsinteresse des Parlaments als auch das Geheimhaltungsinteresse der Exekutive angemessen berücksichtigt. Für die Darstellung der angeschlossenen Behörden wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 3. Welche haushaltswirksamen Beschlüsse wurden seitens der Bundesregierung zur Schaffung einer einheitlichen abhör- und sabotagesicheren Kommunikationsinfrastruktur der Bundesbehörden wann und aus welchem Anlass jeweils gefasst? „Netze des Bundes“ (NdB) ist das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem eine einheitliche abhör- und sabotagesichere Kommunikationsinfrastruktur der Bundesbehörden geschaffen werden soll. Die Federführung für die Realisierung des Vorhabens sowie dessen Finanzierung liegt beim BMI. Die haushaltswirksamen Beschlüsse zu diesem Vorhaben waren Teil der jährlichen Kabinettbeschlüsse der Bundesregierung über die Haushaltsentwürfe. 4. Welche parlamentarischen Gremien wurden wann und wie beteiligt? Über die Regierungsentwürfe der jährlichen Haushalte berät der Haushaltsgesetzgeber nach den geltenden Verfahren. Darüber hinaus befasste sich der Haushaltsausschuss in seiner 63. Sitzung am 21. September 2011 sowie in seiner 127. Sitzung (Ausschussdrucksache 17. WP 6113 (neu)) gesondert mit dem Projekt NdB. 5. Wann und wie erfolgten ggf. Ausschreibungen für Planungsleistungen, Vorbereitung und Durchführung notwendiger Investitionen in Technik und Bauleistung? Bei den bisherigen Leistungen wurde regelmäßig auf vorhandene Rahmenverträge zu externer Unterstützung (insbesondere Planungsleistungen) und für Investitionen in Technik zurückgegriffen. Sofern nicht bereits vorhandene Rahmenverträge genutzt werden konnten, wurden ergänzend Vergabeverfahren durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) für Investitionen in Technik durchgeführt. Ab dem Jahr 2012 wurde die Vergabe an einen Generalunternehmer vorbereitet. Vergabestelle ist das BMI. Die Vergabe ist noch nicht erfolgt. 6. Auf welchen Grundlagen soll das Projekt „Netze des Bundes“ realisiert werden, und welche Finanzierungsmodelle werden hierbei erwogen? Auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 wird Bezug genommen. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss mit Datum vom 26. August 2014 Bezug genommen. Dort sind sowohl Grundlagen als auch Finanzierungsmodelle von NdB beschrieben. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/2755 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Finanzierung aller zentralen Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb der NdB soll weiterhin aus dem Einzelplan des BMI erfolgen. Die Finanzierung der Liegenschaftsanschlüsse der Behörden und optionaler, von den Behörden in Anspruch genommener Dienstleistungen sowie notwendiger Baumaßnahmen auf Nutzerseite sollen aus den Haushalten der jeweiligen Behörden finanziert werden. 7. Welche Bundesministerien und nachgeordnete Behörden sind mit dem Projekt „Netze des Bundes“ mit welchen konkreten Aufgaben und Fragestellungen jeweils befasst? 8. Welche Sicherheitsanforderungen werden an das neue integrierte Behördennetz gestellt, wer war an der Entwicklung der Sicherheitsanforderungen beteiligt, und inwieweit werden diesen Anforderungen im konkreten Planungsvorhaben Rechnung getragen? Die Sicherheitsanforderungen und Zielstellungen an NdB sind durch die Bundesregierung unter Beteiligung des BSI erarbeitet worden. Die Regierungsnetze sind täglich gezielten, sich beständig weiterentwickelnden Angriffen ausgesetzt, die nur abgewehrt werden können, wenn die Weiterentwicklung des Sicherheitsniveaus mit der der Angriffe mithalten kann. Die insbesondere durch die bekannt gewordenen Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste verschärfte Cybersicherheitslage erfordert zwingend eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Regierungsnetze. Diese Erhöhung des Sicherheitsniveaus , wie sie bereits in NdB geplant ist, ist daher eine zwingende Reaktion auf die verschärfte Cybersicherheitslage. NdB erhöht das Sicherheitsniveau durch technische Maßnahmen (z. B. einheitliche hohe Verschlüsselung und Zonierung ) sowie durch strukturelle und organisatorische Maßnahmen. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss vom 26. August 2014 Bezug genommen. 9. Welche Unternehmen haben wann und auf welcher Grundlage Aufträge a) zum Bau und Bereitstellung eines Leerrohrsystems mit einer darin befindlichen Glasfaserleitungsinfrastruktur und b) zum Bau, Bereitstellen oder Betreiben von Servern und Knotenpunkten und zur Bereitstellung entsprechender IT-Infrastruktur für die Bundesbehörden erhalten? Bau und Bereitstellung eines zusammenhängenden Leerrohrsystems (ein- Ressort Behörde Aufgaben BMI BMI Projektsteuerung/Vergabestelle und Vorsitz des NdBVerwaltungsrat (BfIT) BMI BVA Nutzerbetreuung für NdB (Betreuung der Nutzer von IVBB, IVBV/BVN und DOI hin zu NdB) BMI BSI Sicherheitsanforderungen und -management BMF BMF Verwaltungsrat zu NdB (St-Ebene) BMVI BMVI Verwaltungsrat zu NdB (St-Ebene) schließlich Lichtwellenleiter), wie es der Bundesregierung derzeit zum Kauf angeboten ist, wurde bisher von der Bundesregierung nicht beauftragt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2755 Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder planen, bauen und betreiben gemäß der Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes die Netze für Fachaufgaben (z. B. Tunnelsteuerung , Verkehrsbeeinflussungsanlagen) entlang der Bundesautobahnen. Deren geografischer Verlauf ist grundsätzlich durch die Nutzungsanforderungen vorgegeben. Hierbei entsteht keine zusammenhängende Infrastruktur. Die Fachnetze entlang der Wasserstraßen stellen i. S. d. Anfrage ebenfalls kein zusammenhängendes Leerrohrsystem einschließlich Lichtwellenleiter dar. Auch folgt deren Verlauf der geografischen Verteilung der Binnen- und Küstengewässer ; der Verlauf des angebotenen Leerrohrsystems wird dabei nicht erreicht. Die Frage 9b wird so verstanden, dass nach Betriebsstandorten und Anschlusspunkten des Leerrohrsystems gefragt wird. Mangels entsprechender Auftragsvergabe durch die Bundesregierung wurden auch diesbezüglich keine Aufträge vergeben. 10. Welche Bedingungen haben den Verlauf des Leerrohrsystems quer durch die Bundesrepublik Deutschland bestimmt, der ja offensichtlich vor der jetzigen Planung für das Projekt „Netze des Bundes“ feststand? Da die Bundesregierung den Bau des Leerrohrsystems nicht in Auftrag gegeben hat, sind ihr die Gründe für die gewählte Trassenführung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss vom 26. August 2014 Bezug genommen. 11. Haben die beteiligten Firmen bzw. Anbieter bereits in der Vergangenheit Leistungen zur Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur der Bundesbehörden erbracht, und wenn ja, wo, wann, welche Leistungen, und für welche Behörden? Zur Beantwortung der Frage wurde eine Abfrage unter Einbeziehung aller Ressorts durchgeführt, welche Behörden zur Bereitstellung von Kommunikationsinfrastrukturen Aufträge an die Firma NGN, Next Generation Fiber Network GmbH und/oder die Weigand Bau GmbH vergeben haben, und wenn ja, wo, wann, welche Leistungen und für welche Behörden erbracht wurden. Die vorgenannte Firma ist Anbieter der dem Bund angebotenen Leerrohrinfrastruktur. Im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurden unter Einbeziehung aller Ressorts folgende Informationen erhoben . Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Aufträge zum Verlegen einzelner Leerrohre durch Ausschreibungen vergeben. Die Firma Weigand Bau hat dabei einige Male das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (Anlage 3). Die übrigen Ressorts haben keine Beauftragungen ermittelt. 12. Wie hoch waren die entsprechenden Aufträge dotiert? Erfolgten schon Zahlungen für erbrachte Leistungen, wurden Planungssummen überschritten, wenn ja, warum, und gab es Beanstandungen für fehlerhaft oder verspätet erbrachte Leistungen? Auf die Antwort zu Frage 11 und Anlage 3 wird verwiesen. Drucksache 18/2755 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Nach welchen Kriterien wurde der technische Mindestbedarf zum Aufbau eines bundesweiten Behördennetzes ermittelt? Wie wurde das zukünftig zu bewältigende Datenaufkommen in diesem Netz ermittelt? Für Netze des Bundes wurde 2007 eine Erhebung in der Bundesverwaltung durchgeführt. Der Mindestbedarf wurde auf die im ersten Schritt auf NdB zu konsolidierenden Netze (Informationsverbund Berlin Bonn [IVBB], Informationsverbund der Bundesverwaltung [IVBV] und Bundesverwaltungsnetz [BVN] sowie Deutschland Online Infrastruktur [DOI]), deren tatsächlichen Auslastung und anhand von BSI-Vorgaben ausgerichtet. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss vom 26. August 2014 Bezug genommen. 14. Welche Behörden sollen nach den Planungen des Projekts „Netze des Bundes“ an dieses angeschlossen werden? Ziel von NdB ist, eine Infrastruktur mit erhöhtem Sicherheitsniveau bereitzustellen , auf die die drei vom BMI verantworteten, ressortübergreifenden ITNetze (IVBB, BVN/IVBV sowie DOI) vollständig migriert werden und die als Integrationsplattform für alle weiteren Weitverkehrsnetze der Bundesverwaltung dienen kann. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss vom 26. August 2014 Bezug genommen. 15. Inwieweit wird nach den Planungen des Projekts „Netze des Bundes“ für dieses auf bestehende Kommunikationsinfrastrukturen zurückgegriffen, und wenn ja, auf welche, wo, und warum? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Sofern Baumaßnahmen zur Bereitstellung eines Lehrrohrsystems schon erfolgten, welche Behörden des Bundes und der Länder wurden in diesbezügliche Planungs- und Genehmigungsverfahren einbezogen, und inwieweit wurden Infrastruktursysteme (Kommunikations- und Verkehrswegetrassen ), die bereits bestanden, genutzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Baumaßnahmen für die der Bundesregierung angebotenen Leerrohrinfrastruktur beauftragt. Bei der Prüfung und Bewertung des vorliegenden Angebotes wird die bereits beim Bund vorhandene Infrastruktur einbezogen. Hierzu wird ergänzend auf Anlage 2 des Berichts der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 26. August 2014 Bezug genommen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2755 Anlage 3 Drucksache 18/2755 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333