Deutscher Bundestag Drucksache 18/2794 18. Wahlperiode 08.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2589 – Die Rolle des United Staates Africa Commands und der US-Militärbasis in Ramstein für US-Drohnenangriffe Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits am 30. Mai 2013 berichteten das ZDF-Magazin „Panorama“ und die „Süddeutsche Zeitung“, dass die Verantwortung für alle Militäroperationen der USA in Afrika generell beim United Staates Africa Command (AFRICOM) in Stuttgart liege (siehe www.sueddeutsche.de/politik/luftangriffe-in-afrikaus -streitkraefte-steuern-drohnen-von-deutschland-aus-1.1684414 und www. daserste. ndr.de/panorama/archiv/2013/ramstein109.html). Seit dem Jahr 2011 steuert diesen Berichten zufolge eine Flugbegleitzentrale in Ramstein Angriffe der US-Luftwaffe in Afrika. Ohne die in Ramstein unterhaltene spezielle RelaisStation für unbemannte Flugobjekte könnten nach Aussage der US-Luftwaffe keine Drohnenangriffe in Afrika durchgeführt werden. Am 4. April 2014 hat ein ehemaliger US-Drohnenpilot bestätigt, dass „die Daten immer über Ramstein fließen. In mehr als tausend Drohneneinsätzen gab es kein einziges Mal, wo wir zum Schichtbeginn nicht in Ramstein angerufen haben. Ich habe mein Rufzeichen durchgegeben und die Kennung der Drohne, die ich steuern will, und schon ging es los“. Der Pilot wirft der Bundesregierung Naivität im Umgang mit den Amerikanern vor: „Sein Land missbrauche das Vertrauen der Deutschen“ (siehe www.sueddeutsche.de/politik/us-drohnenkriegimmer -fliessen-die-daten-ueber-ramstein-1.1929160 und www.tagesschau.de/ inland/ramstein.drohnen100.html und www.tagesschau.de/inland/ramsteindrohnenprogramm 102.html). Zuletzt berichtete der ehemalige NSA-Mitarbeiter Thomas Drake vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) des Deutschen Bundestages , Deutschland würde als Plattform genutzt, um den Drohnenkrieg der USA zu unterstützen, Daten seien auch genutzt worden, um Kommandoentscheidungen zu treffen (siehe www.spiegel.de/politik/deutschland/ex-nsamitarbeiter -drake-bnd-unterstuetzte-drohnenkrieg-der-usa-a-979130.html). Auf der Basis dieser Berichte hat die Fraktion DIE LINKE. mehrfach bei der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen (siehe Bundestagsdrucksachen 17/ 14401 und 17/13579) und Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/1294 und den Schriftlichen Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 18/2145 des Abgeordneten Niema Movassat nach Hintergründen und Konse- Drucksache 18/2794 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode quenzen zu diesem Sachverhalt gefragt. Wenn von deutschem Staatsgebiet aus gezielte Tötungen im Ausland vorbereitet und durchgeführt oder unterstützt werden, steht auch die Bundesregierung in der Verantwortung. Neben dem Verstoß gegen das Völkerrecht würde auch das Grundgesetz missachtet, das nicht nur das Recht auf Leben schützt, sondern auch Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, verbietet. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/1294 bislang jede „Steuerung“ von deutschem Boden aus abgestritten, ohne auf die genannten Quellen und Fragen einzugehen. Die Bundesregierung zieht sich hierbei auf die Verben wie „steuern“ oder „befehligen “ zurück, ohne auf den Umstand, durch Ramstein in Drohnenangriffe verwickelt zu sein, Bezug zu nehmen. Eine Nachfrage, welche das Auswärtige Amt nach eigener Aussage am 11. Juni 2014 an die Vertreter von AFRICOM gerichtet habe und die in wenigen Wochen beantwortet werden sollte, steht noch aus. In der Antwort auf die Beschwerde des Abgeordneten Niema Movassat an das Auswärtige Amt am 28. August 2014 verwies die Bundesregierung darauf, dass sie „zur Klärung der Fragen um Einsätze bewaffneter unbemannter Flugzeuge der US-Streitkräfte weiterhin in Kontakt mit der US-amerikanischen Regierung “ stehe und sie an die „Dringlichkeit der Beantwortung der dort noch immer anhängigen Fragen erinnert“. Das Bundesverfassungsgericht hat Medienberichten zufolge den Umgang mit Anfragen des Parlaments wiederholt beanstandet und die Bundesregierung gemahnt , die Kontrollrechte des Parlaments ernst zu nehmen (siehe Süddeutsche Zeitung vom 25. Juli 2014, S. 4). Die Bundesregierung steht in der Pflicht, sich über militärische Operationen von deutschen Staatsgebiet aus zu informieren, insbesondere, wenn möglicherweise ein Bruch des Völkerrechts vorliegt, und sich gegebenenfalls gegenüber den USA für mehr Transparenz einzusetzen, um ihrer Informationspflicht gegenüber den Parlamentarierinnen und Parlamentariern nachkommen zu können. Falls die Bundesregierung tatsächlich keine oder kaum Informationen über diese Sachverhalte seitens der USA bekommen sollte, stellt sich ernsthaft die Frage der Souveränität Deutschlands über scheinbar unbekannte und möglicherweise völkerrechtswidrige Operationen, die von seinem Staatsgebiet aus geplant oder befehligt werden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Aufgabe des U.S. Africa Command (AFRICOM), einem der sechs regionalen Kommandos des amerikanischen Verteidigungsministeriums, liegt laut Eigendarstellung in der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent. Die Bundesregierung teilt dieses erklärte Ziel und arbeitet bei einzelnen Übungen und bei der Operation zur Eindämmung der Ebola-Epidemie eng mit AFRICOM zusammen. So beteiligte sich etwa die Bundeswehr an der durch AFRICOM ausgerichteten Übung „Obangame Express 2014“, die darauf ausgerichtet war, die Fähigkeiten der Anrainerstaaten des Golfs von Guinea im Bereich der maritimen Sicherheit zu verbessern. Zudem begrüßt die Bundesregierung, dass die amerikanische Regierung mit der Entscheidung für Stuttgart als Standort für AFRICOM Deutschland insgesamt als Standort für amerikanische Streitkräfte gestärkt hat. Die Bundesregierung hat im Dezember 2013 ausführlich in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. zu AFRICOM Stellung genommen. Seitdem hat die Bundesregierung der amerikanischen Botschaft in Berlin im April 2014 einen Katalog mit Fragen über eine mögliche Beteiligung von deutschen Standorten der US-Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge übermittelt und wiederholt, zuletzt am 23. September 2014 gegenüber dem stellvertretenden AFRICOM- Befehlshaber, Generalleutnant Steven Hummer, die amerikanische Seite eindringlich an die Beantwortung der Fragen erinnert. Die amerikanische Seite hat Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2794 eine Beantwortung in Aussicht gestellt, jedoch noch kein konkretes Zieldatum genannt. 1. Wie ist AFRICOM nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden? Über welche Kanäle und in welchen Gremien wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Errichtung von AFRICOM auf deutschem Boden entschieden , und über welche Entscheidungskanäle wurde diese Entscheidung diskutiert? Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/237 wird verwiesen. 2. Warum wurde der Deutsche Bundestag bei einem Thema von solcher nationaler Bedeutung und bei einer die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland betreffenden Frage nicht einbezogen? Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/237 wird verwiesen. 3. Inwiefern wurde und wird durch die Bundesregierung laufend geprüft, ob die Aktivitäten, die von AFRICOM ausgehen, den menschenrechtlichen Standards der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und außerdem nicht gegen Artikel 25 und 26 des Grundgesetzes (UN-Charta und Unterstützung eines Angriffskriegs von deutschem Boden) verstoßen? Die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte (NATO – Organisation des Nordatlantikvertrages) sind nach Artikel II des Abkommens vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen verpflichtet, das deutsche Recht zu achten . Die Entsendestaaten müssen die für die Einhaltung des nationalen Rechts erforderlichen Maßnahmen treffen. Den Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene wird im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit das Betreten der Liegenschaften, die den in Deutschland stationierten Truppen zur Benutzung überlassen wurden, erlaubt. Dies geschieht gemäß Absatz 4 bis des Unterzeichnungsprotokolls zu Artikel 53 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen. Dabei gewähren die Behörden einer Truppe den zuständigen deutschen Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene jede angemessene Unterstützung , die zur Wahrnehmung der deutschen Belange erforderlich ist. Dies schließt den Zutritt zu Liegenschaften nach vorheriger Anmeldung, in Eilfällen und bei Gefahr im Verzug auch den sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung ein. Die Bundesregierung führt keine Auflistung darüber, welche Bundesbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben solche Liegenschaften betreten oder betreten haben. Die Bundesregierung wird ferner nicht darüber informiert, welche Kommunal- oder Landesbehörden die Liegenschaften der in Deutschland stationierten Truppen betreten oder betreten haben. Drucksache 18/2794 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu allen deutschen Belangen im Rahmen der Stationierung stehen die deutschen Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden mit den US-Streitkräften in einem regelmäßigen, engen Dialog. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Warum hat die Bundesregierung dieser Militärbasis auf deutschem Boden zugestimmt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen an der Rechtmäßigkeit der Einrichtung des AFRICOMHauptquartiers in Stuttgart keine Zweifel. 5. Über welche Mechanismen und Kanäle informiert sich die Bundesregierung über die internen Abläufe und Operationen von AFRICOM und anderer ausländischer Militärbasen auf deutschem Boden? Die Bundesregierung steht in einem regelmäßigen Dialog mit Vertretern von AFRICOM. Zuletzt führten Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt und das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) am 23. September 2014 Gespräche mit dem stellvertretenden Befehlshaber von AFRICOM, Generalleutnant Steven Hummer. 6. In welcher Weise und in welchem Turnus unterrichten der Verbindungsoffizier in Stuttgart und der Stabsdienstfeldwebel der Bundeswehr in Ramstein über die organisatorische Arbeit und Planung von Einsätzen? Der Verbindungsoffizier der Bundeswehr in Stuttgart berichtet anlassbezogen oder auf Anfrage durch das BMVg über die organisatorische Arbeit und Planung von Einsätzen. Der im Verbindungskommando Luftwaffe zum US-Luftstreitkräftekommando Ramstein (Headquarters United States Air Forces in Europe – USAFE) als Stabsdienstfeldwebel eingesetzte Soldat ist im Kern mit organisatorischen und administrativen Angelegenheiten betraut. Die Unterrichtung über die Planung von Einsätzen ist nicht seine Aufgabe. Über organisatorische Angelegenheiten in Bezug auf HQ USAFE berichtet er anlassbezogen. 7. Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den US-Streitkräften Informationen an die US-Streitkräfte weitergegeben wurden, die in die Zielauswahl, Planung und Durchführung von gezielten Tötungen in Afrika eingeflossen sind? Die Weitergabe von Informationen aus dem Militärischen Nachrichtenwesen in den internationalen Bereich ist per Staatssekretärerlass vom 27. April 2009 geregelt . Dieser schließt eine Weitergabe von Informationen aus, wenn die Weitergabe gegen deutsche Verfassungsgrundsätze oder nationales Recht verstößt. Dabei ist bereits bei der Anfrage der Zweck mitzuteilen, zu dem die angefragten Informationen benötigt werden. Auch durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr werden in diesem Zusammenhang keine Informationen an USDienststellen weitergegeben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2794 8. Seit wann hat die Bundesregierung welche Kenntnisse über die Rolle von AFRICOM und Ramstein beim Einsatz bewaffneter Drohnen in Afrika, besonders im Hinblick auf die Auswertung von Drohnen- und Satellitenbildern , daraus folgende Zielauswahl und Einsatzplanung sowie in Hinblick auf die Steuerung der Drohnen über Flugleitzentralen in den USA unter Einbezug der von Ramstein und AFRICOM aus gelieferten Daten? Die Bundesregierung hat keine eigenen über die Medienberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse über eine mögliche Beteiligung des AFRICOMHauptquartiers in Stuttgart und des US-Luftstreitkräftekommandos in Ramstein an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge der US-Streitkräfte in Afrika. Die Bundesregierung hat der amerikanischen Botschaft in Berlin hierzu im April 2014 Fragen übermittelt, die bisher nicht beantwortet wurden. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche genauen Ziele die USA mit AFRICOM und Ramstein verfolgen? Die strategischen Ziele von AFRICOM liegen laut Eigendarstellung in der Beseitigung transnationaler Bedrohungen und der Verhinderung zukünftiger Konflikte, u. a. durch den Aufbau und die Ausbildung von nationalen Sicherheitskräften , der Stärkung guter Regierungsführung auf dem Sicherheitssektor und der Unterstützung humanitärer Aktionen. a) Unterstützt die Bundesregierung diese Ziele? b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Zielen? Die Fragen 9a und 9b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt diese Ziele und arbeitet in Einzelfällen mit AFRICOM zusammen, etwa bei der Bekämpfung der Ebola-Epidemie in Westafrika . c) Inwiefern stehen sie in vollem Einklang mit dem Grundgesetz und menschenrechtlichen Ansprüchen Deutschlands? Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen den strategischen Zielen von AFRICOM und dem Grundgesetz. d) Inwiefern würde die Bundesregierung gegenüber den USA aktiv werden , falls ihr belastbare Hinweise und/oder Beweise vorliegen sollten, die auf Menschenrechts- und/oder Grundgesetzverstöße, die von den Militärbasen AFRICOM und Ramstein ausgehen, schließen lassen? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden belastbaren Hinweise vor. Hypothetische Fragen beantwortet die Bundesregierung nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 26 und 27 verwiesen. 10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung zur Wahrung der eigenen Souveränität aus dem Umstand, dass ihr scheinbar kaum Informationen über die eigentlichen Aktivitäten von AFRICOM und Ramstein gegeben werden und außerdem die US-Verbündeten weiterhin sowohl die Bundesregierung , als auch deutsche Staatsbürger massiv ausspähen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zudem erwartet die Bundesregie- rung nach wie vor die Beantwortung der in der Vorbemerkung der Bundesregie- Drucksache 18/2794 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rung erwähnten der US-Seite übermittelten Fragen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung zu diesem Themenkomplex im ständigen Dialog. 11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage eines ehemaligen Drohnenpiloten, dass die Daten für US-Drohneneinsätze „immer über Ramstein fließen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 12. Hat die Bundesregierung aufgrund der Äußerung des ehemaligen Drohnenpiloten Maßnahmen eingeleitet, um die Aussage zu verifizieren, und ggf. den Kontakt zu dem Piloten gesucht? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Thomas Drake, der im 1. Untersuchungsausschuss (NSA) des Deutschen Bundestages bekräftigte, Deutschland sei als Plattform genutzt worden, um den Drohnenkrieg der USA zu unterstützen , und Daten seien auch genutzt worden, um Kommandoentscheidungen zu treffen (siehe SPIEGEL ONLINE vom 4. Juli 2014)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 14. Gab es nach den oben genannten Medienberichten Besuche und/oder Inspektionen durch Regierungsmitglieder oder Beamte der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Behörden der US-Basen Ramstein und/oder AFRICOM? Der Parlamentarische Staatssekretär im BMVg, Dr. Markus Grübel, besuchte am 28. August 2014 das AFRICOM-Hauptquartier. Angehörige des BMVg suchten sowohl das AFRICOM-Hauptquartier als auch die Luftstreitkräftebasis Ramstein mehrfach zu Arbeitsbesuchen auf. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 18 verwiesen. 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, mit welchen Militärbasen die Station in Ramstein und AFRICOM in Stuttgart über Glasfaserkabel oder Satelliten miteinander in Verbindung stehen? Die Bundesregierung hat keine eigenen Kenntnisse über die Kommunikationsverbindungen des US-Luftstreitkräftekommandos in Ramstein und des AFRICOM-Hauptquartiers in Stuttgart. 16. Inwiefern werden deutsche Geheimdienstinformationen an AFRICOM oder Ramstein weitergegeben und dort nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt? 17. Wie schließt die Bundesregierung aus, dass deutsche Geheimdienstinformationen über AFRICOM oder Ramstein zu mutmaßlich die Menschenrechte verletzenden Einsätzen und für gezielte Tötungen genutzt werden? Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2794 Die deutschen Nachrichtendienste übermitteln Erkenntnisse an ausländische öffentliche Stellen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse. Über die konkrete Verwendung übermittelter Informationen durch den Empfänger haben die deutschen Nachrichtendienste keine Erkenntnisse. Gleichwohl unterliegen mit amerikanischen Stellen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausgetauschte Daten entsprechenden Verwendungsbeschränkungen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/237 und 17/13381 verwiesen. Eine weitere Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Einzelheiten über die Ausgestaltung des Erkenntnisaustausches mit ausländischen öffentlichen Stellen unterliegen der vertraulichen Behandlung . Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen betreffend die Ausgestaltung einer Zusammenarbeit entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren. Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Stellen können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde aber auch die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Stellen gezogen werden können. Ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich würde zu einer Verschlechterung der Fähigkeit zur Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. Insofern hätte eine öffentliche Bekanntgabe weiterer Einzelheiten für die Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile. Sie wäre für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Daher ist ein weiterer Antwortteil als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.* 18. Gibt es direkte oder indirekte Kontakte deutscher Dienste und Sicherheitsbehörden mit Ramstein oder AFRICOM in Stuttgart? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Darüber hinaus haben Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der Vergangenheit AFRICOM im Rahmen der Kontaktpflege Besuche abgestattet. 19. Wieso streitet die Bundesregierung ab, dass die Unterstützung für alle Militäroperationen der USA mit Drohnen in Afrika generell bei AFRICOM in Stuttgart und Ramstein liegen und somit von deutschem Staatsgebiet aus gezielte Tötungen durchgeführt oder unterstützt werden? 20. Inwieweit teilt die Bundesregierung dann die folgende Aussage: „Aber auch die militärische Verantwortung für diese Mission liegt in Deutschland, etwas weiter südlich, in den ‚Kelley Baracks‘, der Stuttgarter US-Kaserne. Dort ist seit Herbst 2007 der Hauptsitz des Afrika-Kommandos der USA untergebracht , kurz: AFRICOM. Sämtliche Aktionen von US-Militäreinheiten in Afrika unterstehen ihrer Kontrolle – das bestätigt ein Sprecher der US-Armee ausdrücklich. Nach Recherchen von SZ und NDR bedeutet ‚Kontrolle‘ in diesem Fall: Über jeden US-Drohnenangriff über Afrika, über jede einzelne dieser gezielten Tötungen, wird in Stuttgart entschie- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/2794 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den.“ (siehe www.sueddeutsche.de/politik/angriffe-in-afrika-drohnentodaus -deutschland-1.1829921)? Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die amerikanische Regierung hat der Bundesregierung wiederholt, zuletzt am 23. September 2014, versichert, dass bewaffnete Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge in Afrika nicht von Deutschland aus befehligt oder gesteuert werden. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, an diesen Versicherungen der USA zu zweifeln. 21. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesem Sachverhalt angesichts dessen, dass die Tötung eines Terrorverdächtigen mithilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht protestiert, laut dem Völkerrechtler Thilo Marauhn als Beteiligung an einem Völkerrechtsbruch verstanden werden kann (siehe www.tagesschau.de/inland/ramsteindrohnenprogramm 102.html)? Auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 sowie auf die Antwort auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7 vom 28. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1294, S. 3 bis 4) wird verwiesen. 22. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus den vorliegenden Berichten zu ziehen, nachrichtliche Erkenntnisse über die Bewegung und Kommunikation von Terrorverdächtigen in Mali, Mauretanien, Algerien und anderen Ländern Afrikas seien seit dem Jahr 2003 über NSA-Standorte in Süddeutschland geflossen und „für die Festnahme oder Tötung von mehr als 40 Terroristen verantwortlich“, wie es in einem Bericht der NSA aus dem 2005 heißt (siehe DER SPIEGEL vom 16. Juni 2014, S. 20 bis 21)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Übrigen steht die Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung im ständigen Dialog. 23. Besitzt die Bundesregierung eine zu den USA alternative Strategie der Terrorbekämpfung in Afrika, und inwiefern schließt diese ein, dass das partnerschaftliche Verhältnis der Bundesregierung zu regional destabilisierend wirkenden Staaten ernsthaft überprüft und überdacht wird? Die Bundesregierung hat im Mai 2014 „Afrikapolitische Leitlinien“ verabschiedet . Wie die USA verfolgt auch die Bundesregierung einen umfassenden afrikapolitischen Ansatz, der nicht allein auf die Bekämpfung von Terrorismus ausgerichtet ist und ein besonderes Gewicht auf Maßnahmen der Konfliktprävention und Stabilisierung legt. Die deutsche Afrikapolitik ist darüber hinaus in den EURahmen und in das Handeln weiterer multilateraler Institutionen, insbesondere der Vereinten Nationen (VN), eingebettet und berücksichtigt die enge Ein- und Anbindung von Maßnahmen der VN, um ein kohärentes Handeln zu gewährleisten . 24. Was unternimmt die Bundesregierung, um eigene, gesicherte Erkenntnisse zu von US-Streitkräften bei AFRICOM und Ramstein geplanten, durchgeführten oder unterstützten gezielten Tötungen in Afrika zu erlangen, und hat es in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen der Bundesregie- rung und der US-Regierung bzw. zwischen den Streitkräften beider Länder gegeben? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2794 a) Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt, wer hat sie geführt, und was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche? b) Wenn die Bundesregierung, wie am 28. August 2014 in einem Brief der Staatssekretärin an den Abgeordneten Niema Movassat erklärt, in Kontakt mit der US-Regierung steht und an die anhängigen Fragen erinnert, welche Frist wird hier vorgegeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Auswärtige Amt angibt, bereits am 11. Juni 2014 eine Nachfrage an die US-Regierung und Vertreter von AFRICOM gerichtet zu haben? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 25. Besteht der in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14401 unter Frage 28 beschriebene, vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof am 10. Juni 2013 angelegte Beobachtungsvorgang zur Prüfung der völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts und seiner etwaig bestehenden Verfolgungszuständigkeit weiterhin, und wenn nein, wieso nicht? Der genannte Beobachtungsvorgang des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof besteht weiterhin. 26. Welche Beobachtungen enthält dieser Vorgang, und welche Schlussfolgerungen zieht der Generalbundesanwalt aus diesen? In dem Vorgang sind aus allgemein zugänglichen Quellen erlangte Erkenntnisse zu der Thematik gesammelt. Daraus haben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte ergeben, welche die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in der Zuständigkeit des Bundes rechtfertigen würden. 27. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung den Generalbundesanwalt bei der strafrechtlichen Aufklärung möglicher Straftaten in diesem Zusammenhang ? Der Generalbundesanwalt hat in dem Vorgang Anfragen an den BND, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und das Kommando Strategische Aufklärung der Bundeswehr gerichtet. Die vorliegenden Antworten haben keine Erkenntnisse erbracht, auf die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gestützt werden könnten. 28. Aus welchem Grund wendet sich die Bundesregierung nicht mit mehr Nachdruck an die US-Regierung, um auf die entsprechenden dringlichen Nachfragen, die seit Monaten ausstehen, Antworten zu erhalten? Die Bundesregierung hat mehrfach mit Nachdruck an die Beantwortung der Fragen erinnert, zuletzt am 23. September 2014 im Gespräch mit dem stellvertretenden Befehlshaber von AFRICOM. Drucksache 18/2794 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Erwägt die Bundesregierung aufgrund der Schwere der Vorwürfe, der sicherheitspolitischen Implikationen, der Vielzahl an Todesopfern und der offensichtlichen Weigerung der US-Regierung, Fragen der Bundesregierung zu beantworten, Sanktionen? Wenn ja, welcher Art? Wenn nein, warum nicht? Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der engste Bündnispartner Deutschlands außerhalb Europas. Eine Sanktionierung der USA steht für die Bundesregierung nicht im Raum. 30. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zitat aus dem Jahr 2008 des Beraters der US State und Defense Departments Dr. J. Peter Pham zu dem Hauptziel von AFRICOM: „Den Zugang zu Erdöl und anderen strategischen Rohstoffen, die Afrika im Überfluss besitzt, zu schützen; was einerseits heißt, diese fragilen natürlichen Reichtümer zu schützen und andererseits absichern, dass kein anderes Land, wie etwa China, Indien, Japan oder Russland ein Monopol oder eine bevorzugte Behandlung erhalten“ (siehe www.worlddefensereview. com/pham100208.shtml)? Teilt die Bundesregierung dieses Ziel und/oder die dafür eingesetzten Mittel ? Die Bundesregierung setzt sich für globale Märkte und Freihandel ein. Die Afrikapolitik der Bundesregierung ist in ihren Afrikapolitischen Leitlinien niedergelegt , die das Kabinett am 21. Mai 2014 verabschiedet hat. Zu Kommentaren über Ziele der US-Afrikapolitik nimmt die Bundesregierung nicht Stellung . 31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Vice Admiral Robert T. Moeller in Fort McNair, dass das leitende Ziel von AFRICOM sei, „den freien Handel natürlicher afrikanischer Ressourcen auf dem Weltmarkt zu gewährleisten“, bevor er zufügte, dass der Aufstieg Chinas zur Großmacht eine der Hauptgefahren für die US-Interessen in der Region bedeuten würden (siehe www.theguardian.com/commentisfree/2012/jun/14/africomimperial -agenda-marches-on) und diese Ziele, und ist es auch im Sinne der Bundesregierung und im Interesse Deutschlands, daher diese Einrichtung AFRICOM zu unterstützen? Zu Kommentaren über Ziele der US-Afrikapolitik nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Zur Begründung der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit AFRICOM wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 32. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, AFRICOM als Militärbasis zu schließen und dafür ein internationales Friedenszentrum in den Andrew Baracks bei Stuttgart zu errichten, welches auch die möglichen ökonomischen Verluste für die Stadt, die durch eine Schließung entstehen könnten, aufzufangen? Der Bundesregierung ist dieser Vorschlag nicht bekannt. Die amerikanische Regierung hat sich am 23. September 2014 erneut zum Standort Stuttgart für das Hauptquartier von AFRICOM bekannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2794 33. Welche Form der Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienststellen besteht in Bezug auf die deutsche Beteiligung an der Ausbildungsmission der Europäischen Union (EU) EUTM-Somalia? Die deutschen Kontingente in allen GSVP-Missionen sind vollständig in die jeweilige Missionsstruktur integriert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 34. Welche Informationen der US-Geheimdienste und des US-Militärs fließen bei der Erstellung eines Lagebildes ein, aus dem u. a. die Gefährdungslage für deutsche Soldaten in Mogadischu ermittelt wird? Bei internationalen Missionen stellen die beteiligten Nationen Informationen in einen gemeinsamen Informationsraum ein. In diesem werden Erkenntnisse zur Lage bereitgestellt, sofern die Freigabe durch die jeweilige Nation autorisiert wurde. Die darin enthaltenen Informationen werden regelmäßig ohne spezifische Quellenangabe bereitgestellt. Im Nachgang hierzu ist in der Regel nicht mehr zu erkennen, ob die Informationen aus nachrichtendienstlichen, aus militärischen oder sonstigen Quellen stammen. Sofern die von der US-Seite freigegebenen Informationen für die Bewertung der Gefährdungslage deutscher Bürger erforderlich sind, fließen diese in das Lagebild ein. Die Gefährdungslage für deutsche Soldaten in Mogadischu, die im Rahmen einer EU-Trainingsmission eingesetzt sind, wird primär aus nationalen Produkten, ergänzt durch multinationale EUAnteile , erstellt. 35. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Informationsaustausch zwischen der Bundeswehr und US-Army über den Aufenthalt und mögliche Anschlagspläne Terrorverdächtiger in Somalia stattfindet? Die an einem Einsatz beteiligten Nationen stellen Informationen im gemeinsamen Informationsraum nach erfolgter nationaler Freigabe in der Regel ohne Angaben von Quellen zur Verfügung. Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen . Bei gemeinsamen Sicherheitsinteressen findet ein Informationsaustausch dort statt, wo er rechtlich abgesichert und möglich ist. Durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe von Produkten bzw. personenbezogenen Daten. 36. Welche Form der Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienststellen besteht in Bezug auf die deutsche Beteiligung an der EU-Mission EUTMMali ? Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. 37. Welche Informationen der US-Geheimdienste und des US-Militärs fließen bei der Erstellung eines Lagebildes ein, aus dem u. a. die Gefährdungslage für deutsche Soldaten in Mali ermittelt wird? Deutsche Soldatinnen und Soldaten sind in Mali im Rahmen einer EU-Trainingsmission sowie einer Stabilisierungsmission der VN eingesetzt. Die Gefährdungslage wird primär aus nationalen Produkten, ergänzt durch multinationale Anteile, erstellt. Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. Drucksache 18/2794 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 38. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Informationsaustausch zwischen der Bundeswehr und US-Army über den Aufenthalt und mögliche Anschlagspläne Terrorverdächtiger in Mali stattfindet? Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333