Deutscher Bundestag Drucksache 18/2835 18. Wahlperiode 10.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2636 – Stand der Beitragsnacherhebung aufgrund der Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifgemeinschaft „Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt (1 ABR 19/10). Die betroffenen Leiharbeitskräfte konnten zumindest auf höhere Sozialversicherungsansprüche hoffen, denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte die Aufgabe, diese Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln und nachzuerheben. Lange Zeit gingen die notwendigen Betriebsprüfungen nur schleppend voran. Zumal laut Auskunft der Bundesregierung den Prüfdiensten keine weiteren Personalmittel zur Verfügung gestellt wurden. Heute, nachdem das Gerichtsurteil fast vier Jahre zurückliegt, sollten die Prüfungen abgeschlossen sein und die Ergebnisse öffentlich werden – zumal aus Fachkreisen nach dem Urteil erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen erwartet wurden. 1. Wie viele Betriebsprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der DRV infolge der Tarifunfähigkeit der CGZP bis heute in Verleihunternehmen durchgeführt, und sind alle Prüfungen mittlerweile abgeschlossen ? Wenn ja, a) wurden alle betroffenen Verleihunternehmen geprüft, oder wurden die Prüfungen aufgrund gesetzlicher Fristen abgeschlossen, ohne dass alle betroffenen Unternehmen überprüft wurden? Wenn nein, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. b) wie viele Betriebsprüfungen müssen noch durchgeführt bzw. abgeschlossen werden, c) bis wann werden die Prüfungen voraussichtlich beendet sein, und Drucksache 18/2835 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) warum wurden die Prüfungen nach fast vier Jahren noch nicht abgeschlossen ? Seit Juli 2011 haben die Träger der Rentenversicherung anlässlich des erwähnten Beschlusses des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) mit Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern begonnen, bei denen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse von der Anwendung der Tarifverträge der Tarifgemeinschaft „Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) auszugehen war. Alle Rentenversicherungsträger führen diese Betriebsprüfungen so zeitnah wie möglich durch. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sind insgesamt 3 306 Arbeitgeber von den Prüfungen der Rentenversicherungsträger betroffen. Davon waren mit Stand 31. August 2014 bei 3 190 Arbeitgebern die Prüfungen bereits abgeschlossen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung konnten 116 Prüfungen noch nicht beendet werden. So habe sich die Durchführung von Prüfungen in Fällen verzögert, in denen Arbeitgeber ihre Mitwirkung verweigert haben oder rechtlich gegen die Prüfankündigung vorgegangen sind (z. B. Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz). Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung können zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Prüfungsabschlusses keine Aussagen getroffen werden, weil die Prüfungsdauer von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Zahl der zu prüfenden Beschäftigungsverhältnisse und der Dauer der Überlassungszeiträume abhängig ist. Nach den bisherigen Erfahrungen der Träger der Rentenversicherung ist festzustellen, dass sich die Ermittlungen der beitragsrechtlich relevanten Equal-Pay-Ansprüche in der Regel als äußerst umfangreich und zeitintensiv darstellen. 2. Zu welchen Ergebnissen haben die Prüfungen aufgrund des CGZP-Urteils nach Kenntnis der Bundesregierung geführt? a) Wie viele Beitragsbescheide wurden für wie viele Verleihunternehmen erlassen? Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung haben die Träger der Rentenversicherung mit Stand 31. August 2014 rund 2,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse geprüft. Dabei sind gegenüber „CGZP“-Arbeitgebern 2 120 Beitragsbescheide mit Stand 31. August 2014 erlassen worden. In den restlichen 1 070 Fällen wurden keine Beitragsforderungen geltend gemacht, weil z. B. die Leiharbeitnehmer des Betriebes übertariflich, d. h. höher als im CGZP-Tarif vorgesehen , entlohnt wurden und Lohndifferenzen zur Stammbelegschaft der Entleiher nicht feststellbar waren, im maßgeblichen Prüfungszeitraum überhaupt keine Arbeitnehmerüberlassung erfolgte oder tatsächlich keine CGZP-Tarife angewandt wurden. b) Werden mit allen Bescheiden Beiträge für vier Jahre nachgefordert? Wenn nein, wie viele Bescheide umfassen aufgrund der vierjährigen Verjährungsfrist weniger Jahre (bitte differenziert nach einem, zwei, drei und vier Jahr/-en in Prozent)? Der Prüfzeitraum umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1. Dezember 2005 bis 31. Dezember 2009. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ergeben sich gegebenenfalls nicht für den gesamten Prüfzeitraum Beitragsforderungen wegen z. B. Beginn oder Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung bzw. Wechsel des Tarifwerks. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2835 c) In welcher Höhe wurden Beitragsnachforderungen insgesamt erlassen (bitte differenziert nach Sozialversicherungszweigen)? Die Beitragsnachforderungen aufgrund der Prüffeststellungen der Rentenversicherungsträger betragen rund 221,5 Mio. Euro mit Stand 31. August 2014. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird keine Statistik zur Differenzierung der CGZP-Beitragsnachforderungen nach Sozialversicherungszweigen geführt. d) Wie viele der damals vom CGZP-Tarifvertrag betroffenen Leiharbeitskräfte profitieren von den Beitragsnachforderungen? Über die Anzahl der von den Prüfungen betroffenen Leiharbeitnehmer liegen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung keine Angaben vor. e) Wie hoch sind die im Rahmen der Beitragsnachforderungen festgestellten durchschnittlichen Differenzbeträge zwischen gezahltem Entgelt und dem für die Beitragsnachforderungen maßgeblichen Vergleichslohn im Entleihunternehmen (in Prozent)? Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. f) Um welche Summe erhöhen die nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge die Rentenansprüche der betroffenen Leiharbeitskräfte insgesamt ? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 81 im Februar 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8637 verwiesen. 3. Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung alle nachgeforderten Beiträge vereinnahmt werden? Wenn nein, a) in welcher Höhe wurden die Beitragsnachforderungen von den Verleihbetrieben bisher tatsächlich bezahlt, d) wie viele Niederschlagungsfälle gibt es mittlerweile, und in welcher Höhe bewegen sich die dadurch nicht vereinnahmten Beitragsnachforderungen , e) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe werden Beitragsnachforderungen weiterhin gestundet, Für den Einzug der nacherhobenen Beitragsforderungen und die Stundung der zu zahlenden Beiträge sind die Krankenkassen als sogenannte Einzugsstellen zuständig. Nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sind mit Stand 31. August 2014 rund 71,7 Mio. Euro gezahlt worden. Diese Zahlungen beruhen auf Feststellungen im Rahmen der Betriebsprüfungen sowie auf von den Arbeitgebern selbst durchgeführten Ermittlungen zur Höhe der geschuldeten Beiträge. Beitragsansprüche wurden nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes in Höhe von rund 52 Mio. Euro in 9 634 Fällen gestundet sowie in Höhe von rund 33,6 Mio. Euro in 3 731 Fällen niedergeschlagen (Stand: 31. August 2014). Die von den Krankenkassen gemeldeten „Fälle“ lassen keinen Rückschluss auf die möglicherweise betroffenen Arbeitgeber zu. Wegen des Krankenkassen- wahlrechts sind je nach Mitgliedschaften der Beschäftigten verschiedene Krankenkassen als Einzugsstelle für einen Arbeitgeber zuständig. Daher ist es mög- Drucksache 18/2835 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lich, dass mehrere Krankenkassen bei einem Arbeitgeber den auf sie entfallenden Teil der Beitragsforderung einziehen oder stunden, was zu Mehrfachnennungen und damit Überschneidungen führen kann. b) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden die Beitragsnachforderungen aufgrund eingelegter Widersprüche bzw. Klagen der Leiharbeitsbetriebe außergerichtlich ausgesetzt, Die Rentenversicherungsträger entsprechen Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung , wenn der Antragsteller glaubhaft darlegt, dass die Vollziehung des Beitragsbescheides zu einer unbilligen Härte führt. Eine unbillige Härte liegt vor, wenn dem Arbeitgeber durch die Vollziehung Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wiedergutgemacht werden können. Dies kann der Fall sein, wenn der Schaden durch eine spätere Rückzahlung durch die Behörde nicht ausgeglichen werden kann, weil die Einziehung der Forderung zur Insolvenz führt oder sonst die Existenz des Arbeitgebers vernichtet. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wurde mit Stand 31. August 2014 in 526 Fällen Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. c) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden die Beitragsnachforderungen durch Widersprüche bzw. Klagen der Leiharbeitsbetriebe aufgrund gerichtlicher Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz ausgesetzt , Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. f) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe hat die DRV auf die Sozialversicherungsbeiträge verzichtet, um eine drohende Insolvenz von Verleihunternehmen abzuwenden, Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wurden Beitragsforderungen , sofern Equal-Pay-Ansprüche bestanden, ausnahmslos geltend gemacht. Die Deutsche Rentenversicherung hat in keinem Fall bei der Prüfung infolge des CGZP-Beschlusses auf eine Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen verzichtet, um eine drohende Insolvenz von Verleihunternehmen abzuwenden. Der Verzicht auf eine Beitragsforderung wegen drohender Insolvenz ist gesetzlich nicht möglich. g) in wie vielen Fällen und in welcher Höhe mussten Beitragsnachforderungen nicht bezahlt werden, weil die DRV Beitragsbescheide erlassen hat, ohne die für den gleichen Zeitraum rechtskräftigen schon erlassenen Prüfbescheide aufzuheben, Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegen hierzu keine Angaben vor. Die Deutsche Rentenversicherung macht gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Sozialversicherungsbeiträge auch für Zeiträume geltend, die bereits Gegenstand einer vorangegangenen Betriebsprüfung waren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2835 h) wurden allen betroffenen Leiharbeitskräften unabhängig davon, ob die Beitragsnachforderungen bezahlt wurden bzw. werden, die berechneten höheren Rentenansprüche gutgeschrieben? Wenn nein, wie hoch sind die Rentenansprüche insgesamt, die somit den Leiharbeitskräften entgehen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Stand der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen infolge des CGZP-Urteils“ auf Bundestagsdrucksache 17/10558 verwiesen. 4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des CGZP-Urteils Säumniszuschläge erhoben? Wenn ja, a) von wie vielen Leiharbeitsunternehmen, b) in welcher Höhe insgesamt, c) und in welcher Höhe wurden die Säumniszuschläge tatsächlich vereinnahmt ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Folgen des CGZP-Urteils und die Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie“ auf Bundestagsdrucksache 17/6044 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. 5. Wie viele Personalstellen mit wie vielen Personalstunden waren bisher nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Betriebsprüfungen und der Nachforderung der Beiträge insgesamt aufgrund des BAG-Urteils zur Tarifunfähigkeit der CGZP beschäftigt? Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung und des GKV-Spitzenverbandes liegen hierzu keine Daten vor. 6. Wie viele Insolvenzen von Leiharbeitsunternehmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von Beitragsnacherhebungen aufgrund des BAG-Urteils gegeben, und wie viele Beschäftigungsverhältnisse sind in der Leiharbeitsbranche dadurch entfallen? Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung waren mit Stand 31. August 2014 routinemäßig in 144 Fällen Insolvenzprüfungen durchzuführen, da ein Insolvenzantrag vor der beabsichtigten Betriebsprüfung gestellt wurde. Im Rahmen solcher routinemäßiger Insolvenzprüfungen durch die Rentenversicherungsträger lässt sich nicht nachvollziehen, ob die CGZP-Thematik für den Insolvenzantrag ursächlich war. Dem GKV-Spitzenverband sind mit Stand 31. August 2014 in 1 223 Fällen Insolvenzantragsverfahren mit einem Beitragsausfallvolumen in Höhe von insgesamt rund 8,8 Mio. Euro im Zusammenhang mit den Beitragsnachforderungen aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP bekannt. Die von den Krankenkassen gemeldeten „Fälle“ lassen keinen Rückschluss auf die möglicherweise betroffenen Arbeitgeber zu. Wegen des Krankenkassenwahlrechts sind je nach Mitgliedschaften der Beschäftigten verschiedene Krankenkassen als Einzugs- stelle für einen Arbeitgeber zuständig. Drucksache 18/2835 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Daher ist es möglich, dass mehrere Krankenkassen bei einem Arbeitgeber den auf sie entfallenden Teil der Beitragsforderung einziehen oder stunden, was zu Mehrfachnennungen und damit Überschneidungen führen kann. 7. Müssen bzw. mussten Entleihbetriebe nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des BAG-Urteils als Bürge für die nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge insolventer Verleihunternehmen haften? Wenn ja, a) wie viele Entleihbetriebe sind davon betroffen, b) in welcher Höhe müssen diese Entleihbetriebe nachgeforderte Beiträge übernehmen, c) in welcher Höhe wurden diese Beiträge tatsächlich vereinnahmt? Wenn nein, d) warum wurde diese gesetzliche Möglichkeit nicht genutzt? Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind mit Stand 31. August 2014 163 Fälle der Entleiherhaftung mit einem Beitragsvolumen in Höhe von rund 2 Mio. Euro bekannt, tatsächlich eingezogen wurden davon Beiträge in Höhe von rund 420 000 Euro. Auch hier lassen die von den Krankenkassen gemeldeten „Fälle“ keinen Rückschluss auf die möglicherweise betroffenen Arbeitgeber zu (siehe auch Antwort zu den Fragen 3a, 3d und 3e sowie zu Frage 6). 8. Wie viele Leiharbeitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung die ihnen zustehende Differenz zwischen CGZP-Tarif und Equal Pay seit dem BAG-Urteil vor Gericht eingeklagt, a) wie viele Verfahren hatten Urteile zugunsten der klagenden Leiharbeitskräfte zur Folge, und b) welche Zahlen sind der Bundesregierung bezüglich der Höhe der eingeklagten Löhne bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333