Deutscher Bundestag Drucksache 18/2836 18. Wahlperiode 10.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2650 – Stand der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach dem Reformstart im Jahr 2012 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat Ende August 2014 einen weiteren Fortschrittsbericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgelegt (sog. 6. Bericht). Gestartet ist die Reform mit ihren Teilvorhaben im Jahr 2012, doch wird deren Umsetzung mehr Zeit als erwartet in Anspruch nehmen. Einige im 6. Bericht genannten Punkte machen allerdings Hoffnung, dass es mit der Reform weitergehen wird. Es wird vor allem darauf ankommen, dass die Bundesregierung die Reformschritte in Kooperation mit den Beschäftigten umsetzt und die Umsetzung glaubhaft erfolgt. 1. a) Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Reform der WSV bereits abgeschlossen sein, wie in einer Pressemitteilung vom 29. August 2014 („Das enorme Reformprojekt […] steht unmittelbar vor dem Abschluss “) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dargestellt, oder werden vielmehr in den folgenden Jahren die Punkte aus dem 5. sowie 6. Bericht schrittweise weiter umgesetzt ? Die Maßnahmen zur WSV-Reform (aus den Entscheidungen des 5. und 6. Berichts ) werden schrittweise, zum Teil parallel in den nächsten Jahren umgesetzt. b) Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, die einzelnen Reformschritte jeweils umzusetzen (bitte einzelne Reformbereiche mit Jahreszahlen nennen)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 8. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der im 6. Bericht dargestellte Zeit- und Maßnahmenplan stellt die beabsichtigten Zeitplanungen für die einzelnen Reformschritte dar. Drucksache 18/2836 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wird die Bundesregierung die Kategorisierung der Wasserstraßen weiterverfolgen , wie in der 17. Wahlperiode angekündigt und wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/726 beschrieben, oder welche Änderungen wird es im Zuge der Umsetzung des 6. Berichts an diesem Konzept aus welchen Gründen geben ? Die zur Priorisierung von Infrastrukturmaßnahmen eingeführte Kategorisierung der Bundeswasserstraßen wird – wie in der Koalitionsvereinbarung und in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/726 angekündigt – auf Basis der neuen Verkehrsprognose im Rahmen der aktuellen Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 überprüft. Welche weiteren Kriterien neben der Kategorisierung für die Prioritäteneinstufung herangezogen werden, wird im Rahmen des Priorisierungsprozesses des BVWP 2015 festgelegt. 3. a) Auf welcher Grundlage einigte man sich bisher auf den Vorschlag einer neuen Ämterstruktur von 18 Ämtern (Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern ), und was sind die Gründe dafür? Der Vorschlag einer neuen Ämterstruktur mit 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern ist das Ergebnis von eingehenden Untersuchungen der Aufgabenerledigung in den Wasser- und Schifffahrtsämter zur optimierten Verwaltung der Bundeswasserstraßen unter Zugrundelegung einer Vielzahl von Prämissen und Anforderungskriterien. Die darauf basierende gemeinsame Abstimmung der Ziele und Kriterien zwischen Verwaltung und dem Hauptpersonalrat führte zu dem Vorschlag. b) Wird es nach Durchführung der Personalbedarfsermittlung bzw. der Zielstruktur auf Ämterebene weitere Anpassungen bezüglich der Anzahl der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter geben? c) Wird es nach Durchführung der Personalbedarfsermittlung bzw. der Zielstruktur auf Ämterebene weitere Anpassungen bezüglich der Größe und Anzahl der Reviere geben? Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Nach der derzeitigen Sachstandslage nicht. 4. Aus welchen Gründen sollen die Neubauämter erhalten bleiben, und welchen Beitrag sollen sie zukünftig in der WSV leisten? Vor dem Hintergrund der deutlich erhöhten Investitionsmittel für die Wasserstraßeninfrastruktur in der laufenden Legislaturperiode im Rahmen des sog. 5-Mrd.- Programms bleibt die Struktur der Wasserstraßenneubauämter vorerst unverändert . 5. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die touristischen Wasserstraßen langfristig nutzbar zu machen? Die Bundesregierung beabsichtigt, in den nächsten Monaten einen Bericht mit Vorschlägen vorzulegen, wie die für Freizeitnutzung bedeutenden Bundeswasserstraßen dauerhaft in einem angemessenen Umfang für die Nutzung erhalten bleiben können. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2836 6. Aus welchen Gründen soll die Anlagenbuchhaltung der WSV zentralisiert werden? 7. Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen der WSV-Reform die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), wie vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages per Beschluss vom 26. September 2012 gefordert, zusammen mit der Einführung eines Kennzahlund Controllingsystems sowie einer Anlagenbuchhaltung umsetzen? 8. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bis wann eine Anlagenbuchhaltung für die Bundeswasserstraßen einführen, durch die alle Bundeswasserstraßen bewertet werden können? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die Maßgaben der Beschlüsse des Haushaltsausschusses zur Einführung einer Kosten - und Leistungsrechnung (KLR) in der WSV umsetzen. Ein einheitlicher Produktkatalog sowie ein Kennzahlensystem sind wesentliche Grundlagen für eine KLR. Die konzeptionellen Grundlagen hierzu werden zurzeit erarbeitet und im Anschluss daran mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten abgestimmt. Die Anlagenbuchhaltung ist hingegen Teil eines KLRSystems . Dabei werden Erfassungen und Aktualisierungen (Fortschreibungen) immer vor Ort in den Ämtern erfolgen. Um die Daten mit den Zielvorgaben für eine KLR in der WSV zu verknüpfen, sollen sie über eine WSV-einheitliche Schnittstelle zusammengeführt werden. 9. In welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) örtlich und personell in Bonn zusammenzuführen, und besteht bereits ein Einvernehmen über die zukünftige Liegenschaft, in der die GDWS in Bonn untergebracht werden soll? Die BImA hat zwischenzeitlich im Auftrag des BMVI für die GDWS in Bonn einen Mietvertrag über ein geeignetes Gebäude geschlossen. Die GDWS wird voraussichtlich Anfang 2015 dort einziehen können. Alle Beschäftigten der WSV, auch die der GDWS-Außenstellen, haben standortsichernde Zusagen im Rahmen der sozialverträglichen Umsetzung der WSV-Reform erhalten. Eine Zusammenführung des Personals der heutigen Außenstellen der GDWS am Standort Bonn wird also nur im Rahmen der Freiwilligkeit einzelner Beschäftigter bzw. – wie auch heute schon – bei Nachbesetzungen von Dienstposten erfolgen. Unabhängig davon werden bestimmte koordinierende Schlüsselfunktionen in den Abteilungen der GDWS in der Zentrale besetzt, die dann gemeinsam mit den Beschäftigten der Außenstellen die Aufgaben erledigen . Die Außenstellen sind bereits heute Teil der GDWS. 10. Wird die Bundesregierung im Rahmen der WSV-Reform vergabefähige Aufgaben einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterziehen, wie im 5. Bericht angekündigt (bitte jeweils begründen)? Gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Im Rahmen der Prüfungen wird zu berücksichtigen sein, welche Produkte bzw. Tätigkeiten zur Erhaltung der Kernkompetenzen durch eigenes Personal der WSV erledigt werden müssen. Drucksache 18/2836 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele Stellenneubesetzungen wird es in den Jahren 2014 und 2015 geben , wie viele Abgänge wird es geben (wie viele davon altersbedingt), und welche Personalentwicklung ist aus Sicht der Bundesregierung in der WSV bis zum Jahr 2017 zur Erfüllung der bisherigen Aufgaben notwendig? 2014 Personalabgänge insgesamt 676 – davon 418 altersbedingt. Die deutlich höhere Zahl der altersbedingten Personalabgänge im Vergleich zu den kommenden Jahren hängt mit der rentenrechtlichen Neuregelung (Rente mit 63) zusammen. Für die Jahre 2015 bis 2017 können ausschließlich die planmäßigen Altersabgänge angegeben werden. 2015 Personalabgänge 266 2016 Personalabgänge 297 2017 Personalabgänge 344 Die freigewordenen bzw. freiwerdenden Stellen werden alle nach fachlichen Schwerpunkten wieder besetzt. Im Jahr 2014 werden ca. 650 der frei gewordenen bzw. noch frei werdenden Stellen besetzt. Zusätzlich konnten bzw. können die im Haushalt bewilligten 35 Stellen für investive Maßnahmen besetzt werden. Im Regierungsentwurf 2015 sind für investive Maßnahmen insgesamt 50 Stellen vorgesehen. Sofern diese zugestanden werden, können insgesamt mindestens 316 Stellen wiederbesetzt werden. Über die weitere Personalentwicklung der WSV wird nach den Erkenntnissen der noch laufenden Bedarfsprüfungen im Lichte verfügbarer Ausgabemittel zu entscheiden sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333